Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ). Nach dem Gesetz sind die Anlagen nur so zu benutzen, wie es sich aus ihrer Natur und Zweckbestimmung ergibt. Alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an die geltenden Regeln zu halten. Beliebte Nutzungen sind u.a. Spazieren gehen, Picknicken oder Ausruhen und Verweilen auf Liegewiesen und Bänken. Vor allem für Kinder sind Grünanlagen der ideale Ort für vielfältige Bewegung. Rauchen und Alkoholkonsum ist auf Kinderspielplätzen selbstverständlich verboten. Besonders intensiv ausgeübte und potentiell belästigende oder gefährdende Freizeitbeschäftigungen wie Rad- und Skateboardfahren oder Grillen sind grundsätzlich nicht in Grünanlagen erlaubt. Dies gilt auch für das Laufen lassen von Hunde ohne Leine. Diese Aktivitäten können erfahrungsgemäß andere Benutzer/innen in ihrer Erholung stören und verunsichern oder die Anlage beschädigen, daher sind sie nur auf dafür von den Bezirksämtern besonders ausgewiesenen Flächen zugelassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Kultur im Grünen Radfahren Grillen Hundefreilauf Im Einzelfall kann für die Benutzung einer Anlage, die über das allgemein zulässige Maß hinausgeht (“Sondernutzung”), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies betrifft z.B. das Durchführen von Veranstaltungen. Der Antrag ist beim zuständigen Grünflächenamt einzureichen. Die Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen hat sich gewandelt: Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art sind Zeugnis einer sich verändernden Freiraumnutzung der Bevölkerung in Berlin. Hinzu kommt ein grundsätzlich hoher Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grünanlagen. Die Kehrseite dieser Beliebtheit ist eine Belastung, insbesondere für die empfindlichen und größtenteils unversiegelten Flächen. Denn die Funktionen von Grün- und Freiflächen sind vielfältig: Parks verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, mindern Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz bei. Gleichzeitig sind sie wichtige Reserveflächen für Starkregenereignisse, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Grundwasser und zum Bodenschutz. Menschen kommen in ihnen zur Erholung und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das städtische Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche. Aus diesem Anlass wurde das Projekt „Kultur im Grünen” von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt und in 2022 abgeschlossen. Das übergeordnete Ziel war es, gemeinsam mit Vertreter:innen der Verwaltung (v.a. aus den Straßen- und Grünflächenämtern, Umwelt- und Naturschutzämtern) sowie Vertreter:innen aus der Kulturbranche Lösungsansätze für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf geeigneten Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Ein Ergebnis des Projekts waren 18 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Projektansatzes. Im Laufe der Bearbeitung wurde zudem deutlich, dass bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt u.a. durch die DRAUSSENSTADT-Initiative eine größere fachliche Nähe für den Themenbereich „Kultur im Grünen“ besteht. Den Projektbericht können Sie hier herunterladen. Wer auf dem Rad durch Berlin unterwegs ist, sucht häufig “grüne Abkürzungen”, um bei der Fahrt zugleich das Stadtgrün zu genießen oder auch nur, um dem Straßenverkehr zu entgehen. Kühlender Schatten der Bäume, Vogelgezwitscher, Blütendüfte – das sind nur einige der erfreulichen Vorzüge des Fahrens auf solchen Routen. Damit nichts die Freude trübt, muss nur wenig beachtet werden: Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist zum Zwecke der Erholung nicht überall, aber auf vielen großen Hauptwegen erlaubt. Diese Wege sind entsprechend gekennzeichnet. Besondere Rücksicht ist immer auf andere Benutzer, z.B. Fußgänger oder spielende Kinder zu nehmen. Abkürzungen durch Grünanlagen sind nicht immer und überall fahrend auf dem Rad möglich – um andere Menschen nicht zu stören oder zu gefährden, kann aber jede Grünanlage auf jedem Weg durchquert werden, wenn das Rad dabei geschoben wird! Genauere Informationen zur Benutzung von Wegen in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Radfahren in Berlin Radverkehrsstrategie für Berlin, Radrouten/ Radverkehrsanlagen, Routenplaner … Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen, sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu suchen. Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie im restlichen Park: Lagerfeuer sind verboten. Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz für Ihre Grillglut! Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu. Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)! Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen für sich und andere. Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf. Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die Abstrahlung der Grillglut das empfindliche Laub schädigen. Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder nur grob zerteilte größere Tiere zu grillen ist deshalb nicht erlaubt. Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am besten getrennt in die Tonnen zu Hause. Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen, ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich wieder mitzunehmen. Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen, Ratten oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu haben glauben. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig, zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser. Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr von ungelöschter Glut ausgehen kann. Das sollten Sie mitnehmen Ihren Grill (Nicht auf dem Boden Feuer machen!) Kohle (Brennholz sammeln ist verboten!) Einen Müllsack (für Asche, Reste und Verpackungen) Das sollten Sie sich sparen Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro. Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln. Das sollten Sie ausprobieren Ein Picknick mit kalten Speisen wie Salaten, Brot, Käse, verschiedenen Häppchen sowie Obst und Gemüse kann mindestens so lecker sein wie gegartes Essen heiß vom Grillrost. Ein vielfältiges Picknick als unkomplizierte Alternative zum Grillen – Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Vorteilhaft dabei ist auch, dass ein Picknick nicht auf die ausgewiesenen Flächen zum Grillen beschränkt ist. Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen Berliner Feuerwehr Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ( Hundegesetz ) vorgeschrieben. Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Hundehaltung in Berlin Information der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Auskunft beim Grünflächenamt
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Grünanlagen am Schleemer Bach, 2. Abschnitt
Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Bergstedt, Ortsteil: 524 Planbezirk: Öffentliche Grünanlage nördlich der Straße Trillup (Ergänzung des TB 807)
In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?
Länge: 48 Kilometer Start: Krumme Lanke (Brücke über den Fenngraben), ÖPNV: U-Bahnhof Onkel Toms Hütte, Bus-Haltestelle Siebenendenweg Ziel: Wilhelm-Spindler-Brücke, ÖPNV: S-Bahnhof Spindlersfeld, Tram-Haltestelle: Spindlersfelder Straße Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Krumme Lanke – Landschaftsschutzgebiet „Gemeindewäldchen Zehlendorf“ – Paul-Mebes-Park – Grünzug am Buschgraben – Teltowkanalwiesen – Zehlendorfer Stichkanal – Teltowkanalpromenade – Grünzug des Berliner Mauerwegs mit Kirschblütenallee (TV-Asahi-Kirschblütenallee) – Trümmerberg Lichterfelde – Johann-Baptist-Gradl-Grünanlage – Lilienthalpark – Grünanlage Hampelsche Baumschule – Schlehenberg – Freizeitpark Marienfelde – Buckower Feldmark – Gropiusstadt – Rudower Wäldchen – Grünzüge am Güteraußenring – Grünanlage Rohrpfuhl und Meskengraben – Rudow Südpark – Landschaftspark Rudow-Altglienicke – Rudower Höhe – Landschaftspark Johannisthal – Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof – Köllnische Heide – Spindlerpark Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Teltower Dörferweg verläuft auf 48 km von Dorf zu Dorf. Im Zick-Zack-Kurs geht es über Zehlendorf, Lichterfelde, Marienfelde, Lichtenrade, Buckow, Rudow bis nach Spindlersfeld in Köpenick. Noch vor 100 Jahren wäre der Teltower Dörferweg zwischen Grunewaldseenkette und Köpenicker Spree durch den ländlichen Raum verlaufen – geprägt von Feldern, Wiesen und kleinen Dörfern. Heute muss man schon etwas genauer hinsehen, um die historischen Dorfstrukturen zu erahnen. Beginnend an der Krummen Lanke auf der Teltower Hochfläche im Süden von Berlin führt der Weg auf seinen ersten Kilometern vorbei an ausgedehnten Sportfeldern, dem Friedhof Zehlendorf und durch das Zehlendorfer Gemeindewäldchen mit seinem alten Buchenbestand. Weiter geht es durch den Paul-Mebes-Park. Er ist benannt nach einem bedeutenden Berliner Architekten, dessen Entwürfe zu Beginn des 20. Jahrhunderts im europäischen Wohnungs- und Städtebau große Beachtung fanden. Nun folgt der Weg dem Buschgraben, vorbei am Freilandlabor Zehlendorf, einem der ältesten grünen Lernorte Berlins, bevor er auf den Teltowkanal stößt. Nach einem kurzen Stück am Ufer des Teltowkanals folgt der Weg dem Verlauf des Mauerwegs zur Lichterfelder Weidelandschaft an der Stadtgrenze. Von hier schlängelt sich der Weg durch Grünanlagen zwischen ruhigen Ein- und Mehrfamilienhäusern Richtung Freizeitpark Marienfelde . Das Bild der Stadtrandsiedlungen wird unterbrochen durch einen Blick auf die Überreste der Buckower Feldmark , bevor der Teltower Dörferweg Alt-Buckow streift und bald darauf nach Gropiusstadt führt. Die vom Bauhaus-Gründer Walter Gropius geplante Westberliner Großwohnsiedlung mit bis zu 30 Wohnetagen musste in die Höhe wachsen, da die damalige Insellage Westberlins keine andere Möglichkeit zuließ. Der Weg durchquert den Rudower Forst und folgt einer ehemaligen Bahntrasse bis zur Gartenstadt Rudow . In dem auch „Frauenviertel“ genannten Wohngebiet wurden die Straßen, Wege und Plätze nach 19 Frauen benannt, die sich um Neukölln, Berlin und Deutschland verdient gemacht haben. Durch den anschließenden Landschaftspark Rudow-Altglienicke führt der Weg von der südlichen Stadtgrenze zum Teltowkanal . Zwischendrin bietet die Aussichtsplattform der Rudower Höhe einen eindrucksvollen Ausblick auf die Umgebung. Auch der Landschaftspark Johannisthal bietet interessante Aussichten: Die naturnahen Wiesen des ehemaligen Flugfeldes sind mittlerweile als Naturschutzgebiet ausgewiesen und werden durch eine Schafherde ganzjährig beweidet. Am Ende führt der Teltower Dörferweg durch die Köllnische Heide, einem Stadtwald zwischen Niederschöneweide und Adlershof, bevor er an der Wilhelm-Spindler-Brücke in Spindlersfeld (Köpenick) endet.
<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit pflegt alle Bäume auf städtischen Flächen. Sie stehen vorwiegend in Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und Wegen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, in Kindertageseinrichtungen und natürlich im Wald. Insgesamt werden rund 100.000 Einzelbäume baumpflegerisch betreut. Knapp die Hälfte der Baum-Standorte davon ist digital erfasst und in diesem Datensatz enthalten.</p> <p>Dieser Datensatz enthält für einen Teil der städtischen Bäume die Information über: Geokoordinaten des Baumes und Art des Baumes (im Datensatz steht jeweils der lateinische Name der Baumgruppe).</p> <p>Bitte beachten Sie, dass es im Stadtgebiet auch viele Bäume auf privaten Flächen gibt, oder Bäume, die vermeintlich auf öffentlichen Flächen stehen, aber in anderen Zuständigkeitsbereichen liegen (z.B. Straßen.NRW, Land NRW, Deutsche Bahn). Informationen zu solchen nicht-städtischen Baumstandorten sind in diesem Datensatz nicht enthalten.<br /> <br /> Weiterhin ist die digitale Erfassung der städtischen Bäume außerhalb des Promenadenringes noch nicht abgeschlossen, weswegen dieser Datensatz im Bereich außerhalb des Promenadenringes noch nicht alle Bäume enthält.<br /> <br /> Die Daten spiegeln den folgenden Stand wieder:<br /> - Innerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2020<br /> - Außerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2017, unvollständig</p>
WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt, westlich der Straße Hafentor am Fuße der Grünanlage Stintfang und umfasst das Flurstück 649 und Teile der Flurstücke 1502, 650 und 651 der Gemarkung Neustadt Süd.
Web Feature Service (WFS) zum Thema 100 Jahre Stadtgrün in Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden in einer interaktiven Karte durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man z.T. anklicken kann. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.
| Origin | Count |
|---|---|
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