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Erstmals Konzept für die Grüne Infrastruktur in Deutschland

Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.

Bundesprogramm Wiedervernetzung beschlossen

Am 29. Februar 2012 beschloss das Bundeskabinett das gemeinsam vom Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung. Ziel des Programms ist es, die bisher durch das Fernstraßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore in Deutschland durch den Bau von Querungshilfen (meist Grünbrücken) wieder zu verbinden. n dem Programm sind 93 Abschnitte an Bundesautobahnen und Bundesstraßen benannt, an denen mittel- bis langfristig aus dem jährlichen Straßenbauetat Querungshilfen bis 2020 finanziert werden sollen.

Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)

Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wird in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene können bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung (s.u.) zu entnehmen. Ab dem 06.11.2024 ist der Plan auch auf dieser Seite für die Öffentlichkeit zugänglich.

Teilvorhaben 2: Erfassung und Bewertung der ökologischen Aspekte des Vorhabens

Das Projekt "Teilvorhaben 2: Erfassung und Bewertung der ökologischen Aspekte des Vorhabens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. durchgeführt. Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg 6.Bauabschnitt von westlich Wittingen bis nördlich Ehra-Lessien

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sophienstr.5, 38304 Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Dieser vierstreifige Ausbauabschnitt beginnt mit der Anschlussstelle (AS) B 244 westlich von Wittingen. Nach dem Kreuzen von 2 Bahnlinien folgt die AS L 286. Im weiteren Verlauf umfährt die Trasse in einem Rechtsbogen Eutzen östlich und führt dann östlich von Stackmannsmühle und westlich parallel am Automobiltestgelände entlang und endet nördlich von Ehra-Lessien und der AS B 248/L 289. Neben der AS mit der B 244 beinhaltet die Planung eine AS mit der L 286 südwestlich von Wittingen. Des Weiteren sind im Zuge des Neubaus zwei Wildbrücken über die A 39 sowie eine beidseitige, unbewirtschaftete PWC-Anlage im Bereich des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 18,1 km stellt den 6. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Boitzenhagen, Ehra-Lessien, Eutzen, Glüsingen, Knesebeck, Hagen bei Knesebeck, Teschendorf, Vorhop, Wittingen, Wahrenholz, Emmen, Oerrel, Knesebeck-Hankensbüttel, Knesebeck-Dedelstorf, Rehlingen, Dalldorf, Dalldorf-Hillerse, Leiferde und Kaiserwinkel beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der ursprünglich anberaumte Erörterungstermin im April wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 09.11.2020 durchgeführt. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Online-Konsultation wurde hier auf der Internetseite hochgeladen.

Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Lückenschluss der Bundesautobahn (BAB) 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin, Verkehrseinheit (VKE) 2.2 – Anschlussstelle (AS) Osterburg bis zur AS Vielbaum (zukünftig Anschlussstelle Seehausen-Nord), Bau-km 0-419,378 bis 16+365,074

Das Vorhaben beinhaltet den Lückenschluss der Bundesautobahn A 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin im Land Sachsen-Anhalt in der Verkehrseinheit (VKE) 2.2. Die Baustrecke beginnt unmittelbar nördlich der Anschlussstelle Osterburg, ca. 270 m nördlich der Querung der Landesstraße 13 durch die VKE 2.1 westlich von Osterburg. Das Ende der Baustrecke befindet sich unmittelbar südlich der Landesstraße 2 bzw. der geplanten Anschlussstelle Vielbaum (zukünftig Anschlussstelle Seehausen-Nord) an der VKE 3.1. Die Länge der VKE 2.2 beträgt 16,784 km. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stendal in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau und Losse sowie in der Landeshauptstadt Magdeburg in der Gemarkung Pechau. Es weist u. a. folgende Besonderheiten auf: • Anschlussstelle Seehausen (unsymmetrisches halbes Kleeblatt) • Biesequerung (linienhaftes Fauna-Flora-Habitat "Secantsgraben, Milde und Biese") mit Brückenbauwerk (Lichte Weite 83,40 m; Nutzbreite 28,50 m) • Querung Windpark Krevese • 3 Überführungsbauwerke für Fledermäuse (Nutzbreite 9,50 m; 23,00 m bzw. 23,00 m), 1 Fledermausunterführung (Lichte Weite 10,00 m) • Wildunterführung mit Wirtschaftsweg (Lichte Weite 60,00 m; Nutzbreite 28,50 m) • Querung Stadtforst Seehausen • Grünbrücke (Nutzbreite 53,00 m) • Querung Wasserschutzgebiet • Ingenieurbauwerke: 19 Brücken, 22 Kollisionsschutz- und/oder Irritationsschutzeinrichtungen, 6 Regenrückhaltebecken • aktive Lärmschutzmaßnahmen: im Bereich der Ortslage Röthenberg Lärmschutzwall (Höhe von 5,50 m über Gradiente und Länge von 450,00 m).

Neubau der B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen

Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, auf der Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt, sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Bei der Maßnahme werden unter anderem folgende Eingriffe und Maßnahmen erfor-derlich: - Neubau der Bundesstraße B 293 auf eine Länge von ca. 2,964 km, einschließ-lich teilplanfreiem Knotenpunkt B 293 neu / B 293 alt / L 559 neu / Gemeinde-verbindungsstraße „Wössinger Straße“, inklusive Entwässerungsleitungen und Seitenablagerungen - Teilrückbau der B 293 alt und Neubau der L 559 neu südlich von Jöhlingen auf eine Länge von ca.790 m - Neubau von 7 Brückenbauwerken (u.a. Neubau einer Grünbrücke im Gewann „Lehrwald“) und 2 Stützwänden - Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes - Neubau eines Regenrückhaltebeckens und eines Pumpwerks im Bereich der At-tentalbrücke (ca. km 1+155) mit Notentlastung in den Attentalgraben - Neubau eines Pumpwerks sowie einer Schmutzfangzelle, welche in den Ver-bandssammler entlastet, bei ca. km 2+580 - Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) sowie eines Re-genrückhaltebeckens bei ca. km 2+600 mit Auslauf in die Pfinz - Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen - Eingriffe in das FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ und Erweiterung des FFH-Gebietes um das Prinzhölzle zur Kohärenzsicherung - Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Atten-tal“ - Eingriffe in das Naturdenkmal „Ahorn und Linde an Kruzifix“, Wiederaufbau des Wegkreuzes (Kulturdenkmal) - Eingriffe in die Biotope „Hohlweg im Lehrwald“, „Hohlweg mit Feldhecke am Kirchberg westlich von Jöhlingen“; „Feldhecke an der B 293 südwestlich von Jöhlingen“, „Feuchtgebüsch im Attental südwestlich von Jöhlingen“, „Feldhecke im ‚Wieland‘ südlich von Jöhlingen“, „Feldhecke I an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke II an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldgehölz II an der Bahnlinie südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke südl. der B 293 südöst-lich von Jöhlingen“, „Naturnaher Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ und „Auwald am Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ - Anlage von natur- und artenschutzschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Die Umgehungsstraße B 293 neu verläuft im Bereich von ca. Station 0+560 – 1+580 im Wasserschutzgebiet „Weingarten – Walzbachtal – Jöhlingen“ (WSG-Nr. 215 152) in der Zone III. Zwischen der Einmündung der L 559 in der Ortslage von Jöhlingen und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Wössinger Straße“ verläuft die vorhandene Bundesstraße B 293 und somit auch die L 559 neu bzw. B 293 neu im Überschwemmungsgebiet (HQ 100). Teile des Lehrwaldes und der Hohberg sind als FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ ausgewiesen. Um agrar- bzw. flurstrukturelle Nachteile auszugleichen, ist ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.

Teilvorhaben 3: Grundlagenermittlung zur Verwendung von Laubholz

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Grundlagenermittlung zur Verwendung von Laubholz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst HAWK Hildesheim,Holzminden,Göttingen, Fakultät Bauen und Erhalten durchgeführt. Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.

Teilprojekt 1: Nutzung und Regulation von grüner Infrastruktur

Das Projekt "Teilprojekt 1: Nutzung und Regulation von grüner Infrastruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Das VP IMAGINE untersucht in fünf europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Norwegen und Estland), wie ein nachhaltiges Management von Grüner Infrastruktur auf regionaler und Landschaftsebene gelingen kann. Zur Grünen Infrastruktur zählen natürliche Flächen (z.B. Moore) und naturnahe (z.B. extensiv genutzte Weideflächen) sowie künstlich geschaffene Elemente in der Natur (z.B. Grünbrücken). Forschungsansatz: Übergeordnetes Ziel des Verbundprojektes ist es, einen integrativen Rahmen für die Bewertung, das Management sowie gesetzliche und organisatorische Instrumente für die Regulation von Grüner Infrastruktur zu entwickeln. Das ISOE verantwortet hierbei ein Teilvorhaben, das sich mit der Nutzung und Regulation von Grüner Infrastruktur befasst. In einem ersten Schritt werden relevante Stakeholder ermittelt. Die Analyse beinhaltet die Identifikation von Akteuren sowie die Frage, wie diese Akteure bestimmte Ökosystemleistungen bewerten. Dabei werden auch die Nutzung, der Zugang sowie mögliche Zielkonflikte, die sich aus der Nutzung ergeben, berücksichtigt. Dazu gehören auch sogenannte ecosystem disservices - Ökosystemleistungen, die der Gesellschaft einen Schaden zufügen. Im Ergebnis entsteht eine Übersicht relevanter Stakeholder, die von Bereitstellungs-, Nutzungs-, Bedarfs-, Zugangs- und Verteilungsaspekten der untersuchten Ökosystemleistungen direkt betroffen sind. Die Nutzung von Ökosystemleistungen sowie der Zugang zu ihnen werden in einem zweiten Schritt aus sozio-kultureller Perspektive betrachtet. Dabei sollen die Interaktionen von Stakeholdern und Grüner Infrastruktur sowie daraus entstehende mögliche Konflikte identifiziert werden. Daneben werden eine Analyse der bestehenden Politik- und Regulationsinstrumente auf unterschiedlichen administrativen Ebenen und eine Bestandsaufnahme von Verfügungs- und Nutzungsrechten vorgenommen, die die dazugehörigen Governance-Strukturen, die diese Rechte garantieren und nutzbar machen, umfasst. Abschließend werden aus den Ergebnissen politikrelevante und praktische kontextspezifische Managementempfehlungen entwickelt. Die Ergebnisse dieses Teilvorhabens leisten einen Beitrag zur Stärkung des sozial-ökologischen Charakters des Verbundprojektes. Sie stellen die Grundlage weiterführender modellbasierter Analysen und fließen in die Entwicklung nachhaltiger Managementansätze für Grüne Infrastruktur ein. Hintergrund: Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen, naturnahen sowie künstlich geschaffenen Flächen mit dem Ziel, die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. Das 'Rückgrat' der Grünen Infrastruktur bilden geschützte Flächen wie Natura-2000-Gebiete, Nationalparks oder Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Aber auch Flussauen, Grünflächen im ländlichen und urbanen Raum sowie künstlich geschaffene Strukturen, wie Grünbrücken und Dachgärten, gehören dazu (Text gekürzt)

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