Funktionale Querungshilfen dienen der Vernetzung von Lebensräumen, indem sie wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein Überwinden von Verkehrsbarrieren ermöglichen. Grünbrücken und weitere Querungsbauwerke bilden daher ein zentrales Element zur Umsetzung des Fachplans landesweiter Biotopverbund einschl. des Generalwildwegeplans mit dem Ziel, ökosystemare Funktionen und die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln. Da Veränderungen (z.B. durch Eingriffe, Nutzungsänderungen, Sukzession, Pflege etc.) bzw. eine nicht fachgerechte Ausführung an oder auf den Querungshilfen dazu führen können, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen können, ist es wichtig, Querungsbauwerke in zeitlichen Intervallen zu überprüfen, um ihre Funktionalität sicherzustellen (Monitoring). Im Rahmen des Vorhabens werden drei Bauwerke über 24 Monate hinsichtlich ihrer Funktionalität für verschiedene Artengruppen überprüft und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Zielerreichung abgeleitet werden.
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] gefördert mit Mitteln der EU / soutenu par des fonds de l'UE Abschluss-Tagung des Projekts „LIFE Luchs Pfälzerwald“ Réunion finale du projet „LIFE Lynx Forêt du Palatinat“ Zusammenfassung der Vorträge an der Tagung am 11.09.2021 in Annweiler Résumé des présentations à la conférence du 11.09.2021 à Annweiler Umsiedlung der Schweizer Luchsin Bell in den Pfälzerwald – April 2017 © GREVE Martin – SNU. Lâcher du lynx suisse Bell dans la Forêt du Palatinat - Avril 2017 © GREVE Martin - SNU. Projektpartner / Partenaires du projet Projekt-Kofinanzierer / Co-financeurs du projet 2 Ergebnisse und Erfahrungen aus dem EU LIFE-Projekt „Wiederansiedlung von Luchsen im Biosphärenreservat Pfälzerwald“ SYLVIA IDELBERGER1, JOCHEN KREBÜHL1, JUDITH OHM1, MICHAEL BACK1 Mit Hilfe des Förderprogramms LIFE der Europäischen Union führten die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) und ihre Projektpartner Landesforsten Rheinland-Pfalz, SYCOPARC in Frankreich und WWF Deutschland das LIFE Projekt zur Wiederansiedlung des Eurasischen Luchses im Pfälzerwald durch. Der Pfälzerwald ist Teil des grenzüberschreitenden UNESCO-Biosphärenreservats Pfälzerwald - Nordvogesen, das eine Gesamtfläche von 3028 km² umfasst. Das Wiederansiedlungsprojekt beinhaltet die Umsiedlung von 20 wildlebenden Luchsen (Lynx lynx carpathicus) aus der Schweiz und der Slowakei. Es begann im Januar 2015 und endete im September 2021. Das LIFE-Programm der EU kofinanziert 50 % der Projektkosten von insgesamt ca. 2,75 Millionen Euro. Über den Beitrag der genannten Projektpartner hinaus wurden zusätzliche Mittel vom Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – MKUEM), der Deutschen Wildtier Stiftung, den Landesverbänden von NABU und BUND, der HIT-Umweltstiftung sowie weiteren Förderern bereitgestellt. Öffentlichkeits- und Akzeptanzarbeit Alle relevanten Interessengruppen und Behörden sowie die regionale Bevölkerung wurden vor Beginn des Projekts informiert bzw. konsultiert. Das Land, alle neun Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Pfälzerwalds begrüßten die Wiederansiedlung. Das Projekt sah eine umfassende Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit während der Freilassungen und des anschließenden Monitorings vor. Mitarbeiter des Projekts besuchten regelmäßig lokale Zusammenkünfte insbesondere von Jägern und Nutztierhaltern und berichteten über den aktuellen Stand der Wiederansiedlung. Der direkte Austausch mit den Leuten war immer ein wichtiges Anliegen im Projekt. Er ermöglichte ein kontinuierliches Feedback und eine Verbesserung der Projektarbeit. Um die Akzeptanzarbeit zu fördern, wurden verschiedenste Materialien erstellt, die interessensgruppenspezifische Informationen rund um das Thema Luchs bieten. Insbesondere der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz unterstützt die Projektkommunikation aktiv. Für Schulklassen wurde das Umweltbildungsprogramm "Auge des Luchses" etabliert, mit dem sich Kinder intensiv und kreativ mit der Rückkehr des Luchses in seinen ehemaligen Lebensraum auseinandersetzen können. Durch die Einbindung lokaler Institutionen und Schulen sowie die Bereitstellung von Umweltbildungsmaterialien wurden Multiplikatoren geschult, die eine zusätzliche Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Projektziele bewirken. Im Rahmen des sogenanten "Luchs-Parlaments" kamen Vertreter aller am Thema Luchs beteiligten Interessensgruppen und von Behörden, Kommunen und Institutionen aus der Region zusammen. Neben den Aspekten Jagd und Tierhaltung kommen auch viele andere Themenfelder wie Naturschutz, Forst, Straßenbau, Tierschutz und Tourismus zur Sprache. Gemeinsam wurde über zu erwartende oder befürchtete Auswirkungen der Wiederansiedlung gesprochen, die sinnvolle Gestaltung von Herdenschutz und Kompensationsmaßnahmen diskutiert und möglicher Forschungsbedarf ermittelt. Konkrete, praktische Fragen bei der Wiederansiedlung wurden erörtert, bestehende Regelungen und 3 Abläufe anhand der aktuellen Geschehnisse immer wieder überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch das Potential der Tierart Luchs bzw. des Wiederansiedlungsprojektes für die Region, den Tourismus und die Natur im Biosphärenreservat wurden gemeinsam ausgelotet. Das Parlament tagte in zwei getrennten Kammern, eine im Pfälzerwald, die andere in den Nordvogesen. Einmal im Jahr tagten beide Kammern gemeinsam. Die im Rahmen des begleitetenden Monitoringprogramms gesammelten Daten zu Vorkommen, Verbreitung und Verhalten der Luchse wurden in die partizipativen Prozesse mit den verschiedenen Interessengruppen einbezogen. Das Luchs-Parlament hat sich als interessenübergreifende Institution etabliert, die anerkannt ist und sich aktiv in die Entwicklung des Projektes einbringt. Die offene und direkte Kommunikation hat dazu beigetragen, eine Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten aufzubauen und die Akzeptanz für den Luchs und das Wiederansiedlungsprojekt zu stärken. Ein Managementplan für den Umgang mit Luchsen in Rheinland-Pfalz wurde bereits vor der Freilassung des ersten Luchses veröffentlicht (MKUEM 2016). Er umfasst Aspekte des demografischen Monitorings, Lösungsvorschläge für den Fall von Konflikten, Präventions- und Kompensationsmaßnahmen, Regeln für das Konfliktmanagement und Verantwortlichkeiten. Die Regelungen wurden im Konsens mit allen beteiligten Intressensgruppen verabschiedet und können gemeinsam geändert werden, wenn es die Situation erfordert. Umsiedlungen Die Partner aus den Ländern der Luchsspenderpopulation Slowakei (DIANA, Zoo Bojnice) und Schweiz (KORA, FIWI*, BAFU*) sowie die Partner im Aufnahmeland Rheinland-Pfalz (SNU, MKUEM) einigten sich in einem „Memorandum of Understanding“ auf festgelegte Regeln und Protokolle für die Umsiedlungen. Die Luchse wurden in einem sogenannten "hard release" freigelassen, d. h. unmittelbar nach ihrer Ankunft im Freilassungsgebiet und einem abschließenden (Gesundheits-)Check. Abb. 1: Luchsmännchen Lucky in seinem Revier – März 2018 © SOMMER Alexander – SNU Alle freigelassenen Luchse wurden mit GPS/GSM-Telemetriehalsbändern (Betriebszeit 1-2 Jahre), welche mit einer mechanischen Sollbruchstelle versehen waren, ausgestattet. Die Sendehalsbänder 4 ermöglichten die Begleitung des räumlichen Verhaltens, der Beutefunde und des Verlaufs des Wiederansiedlungsprozesses (Abb. 1). Ein genetisches Monitoring wurde durchgeführt, um einen Stammbaum zu erstellen und die Entwicklung der genetischen Vielfalt innerhalb der neuen Teilpopulation langfristig bewerten zu können. Bei den Wiederansiedlungen von Juli 2016 bis März 2020 wurden insgesamt 20 Luchse (zwölf Weibchen, acht Männchen) eingefangen und mit Hilfe der Partner und Behörden der Herkunftsländer umgesiedelt. Zwölf Luchse wurden in der Schweiz gefangen, acht stammen aus der Slowakei, davon waren sieben Waisen, die Menschen abgewandt aufgezogen wurden. Bis Ende August 2021 gab es vier dokumentierte Verluste von umgesiedelten Luchsen durch (Verkehrs-)Unfälle. In den Vogesen wurde ein im Pfälzerwald 2019 geborenes Jungtier 2021 tot aufgefunden (Ursache unbekannt). Abb. 2: Kombinierter Aktionsradius von acht GPS-besenderten Luchsen aus dem Pfälzerwald, dargestellt als MCP (minimum convex polygon) für das Monitoringjahr 2019/2020, © SNU Die Luchse haben ihre körperlichen Fähigkeiten und ihre Anpassungsfähigkeit bei verschiedenen Gelegenheiten unter Beweis gestellt. Ein Männchen (ARCOS) wanderte in die Hochvogesen und legte dabei in einem Monat eine Strecke von ca. 350 km zurück. Ein anderes Männchen (CYRIL) nahm sich die Freiheit, den Rhein zu überqueren. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die regelmäßige Nutzung der Wildbrücken im Pfälzerwald (A6 und B10) durch Luchse. Auch der Bereich der Zaberner Steige, die schmalste Stelle der Vogesen an der eine Autobahn, eine TGV-Bahntrasse und der Rhein- 5
Das VP IMAGINE untersucht in fünf europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Norwegen und Estland), wie ein nachhaltiges Management von Grüner Infrastruktur auf regionaler und Landschaftsebene gelingen kann. Zur Grünen Infrastruktur zählen natürliche Flächen (z.B. Moore) und naturnahe (z.B. extensiv genutzte Weideflächen) sowie künstlich geschaffene Elemente in der Natur (z.B. Grünbrücken). Forschungsansatz: Übergeordnetes Ziel des Verbundprojektes ist es, einen integrativen Rahmen für die Bewertung, das Management sowie gesetzliche und organisatorische Instrumente für die Regulation von Grüner Infrastruktur zu entwickeln. Das ISOE verantwortet hierbei ein Teilvorhaben, das sich mit der Nutzung und Regulation von Grüner Infrastruktur befasst. In einem ersten Schritt werden relevante Stakeholder ermittelt. Die Analyse beinhaltet die Identifikation von Akteuren sowie die Frage, wie diese Akteure bestimmte Ökosystemleistungen bewerten. Dabei werden auch die Nutzung, der Zugang sowie mögliche Zielkonflikte, die sich aus der Nutzung ergeben, berücksichtigt. Dazu gehören auch sogenannte ecosystem disservices - Ökosystemleistungen, die der Gesellschaft einen Schaden zufügen. Im Ergebnis entsteht eine Übersicht relevanter Stakeholder, die von Bereitstellungs-, Nutzungs-, Bedarfs-, Zugangs- und Verteilungsaspekten der untersuchten Ökosystemleistungen direkt betroffen sind. Die Nutzung von Ökosystemleistungen sowie der Zugang zu ihnen werden in einem zweiten Schritt aus sozio-kultureller Perspektive betrachtet. Dabei sollen die Interaktionen von Stakeholdern und Grüner Infrastruktur sowie daraus entstehende mögliche Konflikte identifiziert werden. Daneben werden eine Analyse der bestehenden Politik- und Regulationsinstrumente auf unterschiedlichen administrativen Ebenen und eine Bestandsaufnahme von Verfügungs- und Nutzungsrechten vorgenommen, die die dazugehörigen Governance-Strukturen, die diese Rechte garantieren und nutzbar machen, umfasst. Abschließend werden aus den Ergebnissen politikrelevante und praktische kontextspezifische Managementempfehlungen entwickelt. Die Ergebnisse dieses Teilvorhabens leisten einen Beitrag zur Stärkung des sozial-ökologischen Charakters des Verbundprojektes. Sie stellen die Grundlage weiterführender modellbasierter Analysen und fließen in die Entwicklung nachhaltiger Managementansätze für Grüne Infrastruktur ein. Hintergrund: Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen, naturnahen sowie künstlich geschaffenen Flächen mit dem Ziel, die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. Das 'Rückgrat' der Grünen Infrastruktur bilden geschützte Flächen wie Natura-2000-Gebiete, Nationalparks oder Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Aber auch Flussauen, Grünflächen im ländlichen und urbanen Raum sowie künstlich geschaffene Strukturen, wie Grünbrücken und Dachgärten, gehören dazu (Text gekürzt)
Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.
Am 29. Februar 2012 beschloss das Bundeskabinett das gemeinsam vom Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung. Ziel des Programms ist es, die bisher durch das Fernstraßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore in Deutschland durch den Bau von Querungshilfen (meist Grünbrücken) wieder zu verbinden. n dem Programm sind 93 Abschnitte an Bundesautobahnen und Bundesstraßen benannt, an denen mittel- bis langfristig aus dem jährlichen Straßenbauetat Querungshilfen bis 2020 finanziert werden sollen.
Der Bau von Querungshilfen (Grünbrücken, Faunabrücken und Tier-Unterführungen) gehört seit einigen Jahren zum Maßnahmeninventar des Straßenbaus zur Vermeidung übermäßiger Lebensraumzerschneidung. Sind diese richtig geplant, am richtigen Ort gebaut, die Ansprüche aller erheblich betroffener Arten berücksichtigt (d.h. vom Laufkäfer bis hin zum Rothirsch) und sind sie mit dem Hinterland verbunden, tragen Querungshilfen zur Verringerung von Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege bei und unterstützen so den Erhalt der Biologischen Vielfalt. Damit unterstützen diese Maßnahmenelemente die Erfüllung des in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt gesetzten Zieles, dass 'bis 2020 (...) von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbund-systems mehr aus(gehen)' (s. konkrete Vision B2.8). Gleichzeitig sind sie auch Elemente einer 'Grünen Infrastruktur', deren Aufbau von der Europäischen Union empfohlen wird. In den letzten Jahren hat sich das Praxiswissen zu Querungshilfen dank konkreter Untersuchungen über die Erforderlichkeit, die Gestaltung und die landschaftliche Einbindung, die von Naturschutz- und auch von Straßenbauseite finanziert wurden, vertieft. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und einer ausführlichen Literaturanalyse sind in die vorliegenden Handlungsempfehlungen eingeflossen. Damit werden erstmals integrative Empfehlungen vorgelegt, die die Anforderungen der gesamten biologischen Vielfalt berücksichtigen, sich also nicht nur auf einzelne Arten beziehen. Zudem werden ökosystemare Bezüge deutlicher beachtet. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen werden anhand von Planungsleitsätzen zur Erforderlichkeit von Querungshilfen, konkreten Gestaltungsbeispielen für verschiedene Ökosystemtypen, Hinweisen zur Vermeidung von Fehlerquellen, Ausführungen zum - besonders wichtigen und oft vernachlässigten - Substratmanagement sowie zur Oberflächen- und Umfeldgestaltung oder zur Hinterlandanbindung anschaulich dargestellt und mit knappen Erläuterungen versehen. Mit den vorgelegten Handlungsempfehlungen kann der Stand der Praxis den neuen, wissenschaftlich er-mittelten Erkenntnissen folgen und damit zur Erfüllung der Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der aus dem BNatSchG resultierenden Anforderungen zur Vermeidung und Verminderung von Zerschneidungswirkungen beitragen. Die Anwendung in der Praxis wird daher empfohlen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Kommune | 2 |
| Land | 16 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 12 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 20 |
| Offen | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 40 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 16 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 24 |
| Lebewesen und Lebensräume | 40 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 40 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 40 |