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RVR Natur 4 Naturerfahrungsräume - Naturerfahrungsräume

Die Datengrundlage für die Naturerfahrungsräume bietet eine Recherche des RVR. Keine Gewähr auf Vollständigkeit. Wenn Sie Ergänzungen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Link zum Katalog Grüne Infrastruktur Ruhrgebiet: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Umwelt_Oekologie/Offensive_GI/Dokumente/Katalog_Gruene_Infrastruktur.pdf#page=31 Verfügbarkeit im Atlas Grüne Infrastruktur: 2024 Aktualisierungszyklus im Atlas Grüne Infrastruktur: unregelmäßig Datenquelle: Regionalverband Ruhr, Östliche Biostation

RVR Natur 3 Begleitgrün - Straßenbegleitgrün

Die Datengrundlage für das Begleitgrün bildet das Basis-DLM NW. Verwendet wurden die Klassen AX_UnlandVegetationsloseFlaeche (FKT = Gewässerbegleitfläche 1100), AX_Strassenverkehr (FKT = Verkehrsbegleitfläche Straße 2312) und AX_Bahnverkehr (FKT = Verkehrsbegleitfläche Bahnverkehr 2322). Link zum Katalog Grüne Infrastruktur Ruhrgebiet: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Umwelt_Oekologie/Offensive_GI/Dokumente/Katalog_Gruene_Infrastruktur.pdf#page=24 Verfügbarkeit im Atlas Grüne Infrastruktur: 2019-2022, 2024-2025 Aktualisierungszyklus im Atlas Grüne Infrastruktur: jährlich Datenquelle: Basis-DLM NW (Geobasis NRW)

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Funktionsräume der naturnahen Waldlebensräume bis 500 m

Im Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Funktionsräume bis 500 m aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Prioritäre Gewässer zur Umsetzung der WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL, die als landesweit bedeutsame Gewässer unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Kernflächen naturnahe Wälder

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume. Die Kernflächen der naturnahen Wälder bestehen ausschließlich aus Waldtypen mit einer hohen Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz, während die sonstigen Wälder im Biotopverbund (s. Datensatz „Sonstiger Wald) eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit landesweiter Bedeutung für die Biologische Vielfalt

Bestandteile dieses Datensatzes aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Hierzu gehören FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Streng geschützte Teile der Nationalparke und des Biosphärenreservates, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, die zur Sicherung von Natura 2000 ausgewiesen wurden sowie weitere landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz und den Tier- und Pflanzenartenschutz. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Funktionsräume des Offenlandes bis 500 bzw. bis 1.000 m auf organischen Böden innerhalb der Kulisse des Programms „Nds. Moorlandschaften“

Im Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Funktionsräume bis 500 m bzw. Funktionsräume bis 1.000 auf organischen Böden (innerhalb der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften) aus dem Verbund der Offenlandlebensräume enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Mobilität und Stadtklima im Zukunfts-Quartier, MCube: Mobilität und Stadtklima im Zukunfts-Quartier (MOSAIQ) - G

Ressortforschungsplan 2024, Neues Europäisches Bauhaus konkret: Entwicklung resilienter Siedlungsstrukturen mit Fokus auf Umbau, Klimaanpassung, grün-blaue Infrastruktur, nachhaltige Mobilität, Gesundheit und Lebensqualität und Entwicklung strategischer Akteursallianzen (AdNEB II)

Die Initiative der EU-Kommission zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) ist ein wichtiger Bestandteil des European Green Deals. Die EU-Kommission versteht NEB als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Technologie, Kunst, Kultur und sozialer Inklusion: wo und wie werden wir in Zukunft leben und wie kann eine ökologisch nachhaltige, sozial inklusive und attraktive Entwicklung urbaner Räume gelingen? Städte und Gemeinden in Europa müssen zu mehr Ressourcen- und Flächeneffizienz und Klimaschutz beitragen, sich an den Klimawandel anpassen, die Mobilitätswende umsetzen, bestehende Umweltbelastungen abbauen und Siedlungen mit hoher Lebensqualität und gesunden Lebensverhältnissen für alle bereitstellen. Der Zeitdruck angesichts der Krisen (Klima, Biodiversität), parallele Handlungserfordernisse, Wechselwirkungen und Zielkonflikte ergeben neue Fragen an die Weiterentwicklung bestehender Siedlungsstrukturen mit Blick auf den Gebäudebestand, Frei- und Grünräume, Mobilität und Umweltgerechtigkeit sowie an die Integration der verschiedenen Belange und Akteure mit ihren jeweiligen Zielen und Handlungslogiken. Das Projekt soll aus Erkenntnissen des Vorläuferprojekts "Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken/ AdNEB" Vorschläge entwickeln, wie Regulierung, Governance, Partizipation und Finanzierung operationalisiert und in relevante Prozesse zur Weiterentwicklung des NEB sowie zur Entwicklung entsprechender europäischer Strategien und Rechtssetzung eingespeist werden sollten. Es sollen Gestaltungsoptionen für resiliente, nachhaltige, inklusive Städte mit hoher Lebensqualität entsprechend NEB-Leitbild erarbeitet und neue Ansätze für Governance-Strukturen in Kooperation mit relevanten Akteuren auf EU-Ebene entwickelt werden.

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