11. November 2005: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird das Grüne Band erstmalig als Nationales Naturerbe eingestuft. Die damit erfolgte Sicherung dieser Flächen für den Naturschutz ist von großer Bedeutung in Hinblick auf den Erhalt und die Entwicklung des Grünen Bandes als Teil des länderübergreifenden Biotopverbunds. Die inzwischen beschlossene Flächenübertragung erhält neuen Schwung und 2007 in der Nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Bundesregierung (NBS) als Leuchtturmprojekt hervorgehoben.
Das Projekt "Tagungsreihe 'Nationales Naturerbe Grünes Band 2023 - 2025'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund Naturschutz in Bayern e.V. Grünes Band durchgeführt. Das vorgeschlagene Vorhaben zur Fortsetzung der Tagungsreihe 'Nationales Naturerbe Grünes Band' beinhaltet die Organisation, Durchführung, Nachbearbeitung und umfassende Dokumentation von zwei 2½-tägigen Konferenzen mit jeweils ca. 50 Teilnehmer*innen. Die Tagungsreihe soll die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den NNE-Flächenempfängern sowie den Austausch mit weiteren Akteuren am Grünen Band Deutschland fördern. Zudem soll hierbei auch das BfN über den Stand der Umsetzung des Nationalen Naturerbes (NNE) am Grünen Band im Sinne der Übertragungsvereinbarung (Art 3 (3)) informiert werden. Während der Tagung sollen Probleme bei der Umsetzung, insbesondere beim Biotopmanagement identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es wird vorgeschlagen zusätzlich spezifische thematische Schwerpunkte einzubringen. Für einen Großteil der Akteure und NNE-Flächenempfänger hat sich gezeigt, dass Aspekte zur Verknüpfung von Historie und Natur sowie der Ausweisung und des Managements als Nationales Naturmonument entscheidend für die langfristige Sicherung und Entwicklung des Grünen Bandes sind. Auch die Themenkomplexe 'Grüne Infrastruktur' und 'Konnektivität des Lebensraumverbundes' werden oft diskutiert. Es besteht somit zusätzlich zu den Fragen des Biotopmanagements ein Austausch- und Informationsbedarf, der durch die spezifische thematische Schwerpunktsetzung der Tagungen gedeckt werden kann.
Das Projekt "Tagungsreihe 'Nationales Naturerbe Grünes Band'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund Naturschutz in Bayern e.V. Grünes Band durchgeführt. Das vorgeschlagene Vorhaben zur Umsetzung einer Tagungsreihe 'Nationales Naturerbe Grünes Band' beinhaltet die Organisation, Durchführung, Nachbearbeitung und umfassende Dokumentation von zwei 21/2-tägigen Konferenzen mit jeweils ca. 50 Teilnehmer*innen. Die Tagungsreihe soll dazu genutzt werden, die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den NNE-Flächenempfängern und den Austausch mit weiteren Akteuren am Grünen Band Deutschland zu fördern. Zudem soll hierbei auch das BfN über den Stand der Umsetzung des Nationalen Naturerbes (NNE) am Grünen Band im Sinne der Übertragungsvereinbarung (Art 3 (3)) informiert werden. Insbesondere sollen Probleme bei der naturschutzfachlichen Umsetzung identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es wird vorgeschlagen - neben den o.g. Inhalten der Tagungen - spezifische thematische Schwerpunkte einzubringen. Es hat sich gezeigt, dass für einen Großteil der Akteure und NNE-Flächenempfänger am Grünen Band Aspekte wie Naturerleben und Besucherlenkung als auch Grüne Infrastruktur und Konnektivität des Lebensraumverbundes wichtig sind bei der langfristigen Sicherung und Entwicklung des Grünen Bandes und hier Austausch und Informationsbedarf besteht. Zur inhaltlichen Vorbereitung und nachträglichen Dokumentation dieser Tagungen gehören insbesondere auch die zentrale Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung aller wesentlichen Ergebnisse hinsichtlich des Managements des Grünen Bandes auch aus vorangegangenen Vorhaben und Fachtagungen zum Management des Grünen Bandes, auf der Internetseite www.gruenesband.info. Diese Informationen sind weiterhin relevant für ein erfolgreiches Management des Grünen Bandes, insbesondere die Tagungsdokumentation der ersten Managementtagung 2011, bei der einstimmig das Leitbild für die Biotoppflege im Grünen Band beschlossen wurde. Bislang wurden die Ergebnisse der vergangenen Tagungen auf der Internetseite www.erlebnisgruenesband.de bereitgestellt.
TEILMANAGEMENTPLAN Grünes Band Deutschland Teilgebiet „Offenland nördlich Hoyersburg“ FFH-Gebiet 001 „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013 Schutzgebietssystem NATURA 2000 Grünes Band Deutschland Teilgebiet "Offenland nördlich Hoyersburg" Teilmanagementplan für das FFH-Gebiet „Landgraben- Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ FFH 0001 (SAC DE 3132-301) Halle, im November 2014 RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Internet: www.rana-halle.de Grünes Band Deutschland Teilgebiet "Offenland nördlich Hoyersburg" Teilmanagementplan für das FFH-Gebiet „Landgraben- Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ FFH 0001 (SAC DE 3132-301) Förderkennzeichen:407.1.9-60128/323012000001 Finanzierung:Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland und Land Sachsen-Anhalt (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums) Projektbegleitung:Koordinierungsstelle Grünes Band Dipl.-Biol. Dieter LEUPOLD Dipl. Agr.biol. Ine PENTZ c/o Grünland, Chüdenstr. 4 29410 Salzwedel Auftragnehmer: RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel. 0345-1317580 eMail: info@rana-halle.de Internet : www.rana-halle.de Projektleitung und Redaktion:Dipl.-Biol. Frank MEYER Hauptbearbeitung:Dipl.-Biol. Katrin HARTENAUER Teilbeiträge:Konstantin BÄSE Dipl.-Landsch.-ökol. Wulf HAHNE Dr. Ismail A. Al HUSSEIN Prof. Dr. Matthias JENTZSCH Dipl.-Biol. Holger LIENEWEG Dr. Werner MALCHAU Dipl.-Biol. Martin SCHULZE Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW Dipl.-Geogr. Janine W EBER Kartographie/GIS:Dipl.-Geogr. Janine W EBER Laufkäfer Moorkundliche Untersuchungen Spinnen Zweiflügler LRT, Biotoptypen Tagfalter Avifauna, Heuschrecken, Libellen Laufkäfer Grundlagenkapitel
Erfahrungen u. Perspektiven für das Grüne Band in Sachsen-Anhalt aus Sicht des BUND •Einführung, Meilensteine, Leitbild •Aktivitäten des BUND am Grünen Band •Projekt „Lückenschluss Grünes Band“ •Erlebnis Grünes Band •Schlussfolgerungen Dieter Leupold Stv. Landesvors. BUND Sachsen-Anhalt Projektleiter Grünes Band Fachkolloquium Grünes Band; LAU, 05.04.18 Fakten zum Grünen Band Deutschland: 1.393 Kilometer lang und 17.656 ha (177 km2) groß, Bestandteil Nationales Naturerbe Über 1.000 Arten der Roten Liste Querschnitt durch fast alle deutschen Landschaften Verläuft durch 17 Naturräume von der Ostsee bis in sächsische Vogtland Einziger nationaler und länderübergreifender Biotopverbund Lebendiges Denkmal der friedlich überwundenen Teilung Flächenanteile Grünes Band: Bundesland Länge Fläche (km) (ha) 171 4.467,8Schutzstatus (NSG, Natura 2000, BR) 95,0 % Sachsen-Anhalt3432.827,937,9 % Thüringen7636.580,744,4 % Deutschland1.39317.711,8 68,1 % Mecklenburg- Vorp.
Aus dem ehemaligen „Todesstreifen“ wird ein Vorzeigeprojekt für den Naturschutz: „Überall entlang der innerdeutschen Grenze gibt es wertvolle Lebensräume als Refugium für seltene Pflanzen und Tiere – das Grüne Band. Unterschiedlichste Akteure tragen mit vielfältigen Aktivitäten schon jetzt zur Sicherung und Entwicklung der Flächen am Grünen Band bei. Der NLWKN erarbeitet jetzt ein Konzept, das diese Aktivitäten bündelt“, kündigte Dr. Heike Bockmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Naturschutz im NLWKN, am Donnerstag vor Journalisten an. Das "Grüne Band" ist ein Thema im Jahresbericht 2011 des NLWKN. Der Auftrag dazu kam vom Umweltministerium. Die Konzeption soll eine Grundlage für die Entwicklung weiterer Aktivitäten bilden, unter anderem in jenen Abschnitten des Grünen Bandes, die bislang noch nicht im Fokus standen oder Lücken im Biotopverbund darstellen. „Fast vier Jahrzehnte teilte der Eiserne Vorhang Europa. Vom Eismeer bis ans Schwarze Meer verlief eine politische, ideologische und räumliche Barriere; Stacheldraht, Mauern und Minen trennten Ost und West. In dem scharf bewachten Grenzstreifen blieb die Natur von den Entwicklungen der umgebenden Landschaft fast unberührt“, betonte Bockmann. Über 12.500 Kilometer erstrecke sich diese Lebenslinie durch Europa. Allein auf 560 Kilometer Länge zieht es sich heute als einzigartiges Biotopverbundsystem durch Niedersachsen. Der Betrachtungsraum umfasse einen fünf Kilometer breiten Streifen entlang des ehemaligen Grenzverlaufs. „Wo wichtige Schutzgebiete direkt anschließen oder über diese Breite hinausreichen, wurden sie in den Betrachtungsraum mit einbezogen. Für diesen Raum werden Leitarten und Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen für den Biotopverbund identifiziert, bereits erfolgte Einzelmaßnahmen zusammengestellt sowie konkrete Ziele und Schwerpunkträume für zukünftige Maßnahmen abgeleitet“, erläuterte Bockmann. Ziel sei es, einen breiten, räumlich konkretisierten Maßnahmenkatalog zusammen zu stellen und Instrumente zur Umsetzung zu benennen, sodass wertvolle Arten entlang dieses Korridors möglichst ungehindert wandern und sich ausbreiten können. Eine Maßnahme, die aktuell in enger Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz planerisch vorbereitet wird, ist die Revitalisierung der Alten Dumme im Grenzbereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg und des Altmarkkreises Salzwedel: Dort wird im Rahmen der Fließgewässerentwicklung durch die Unterhaltungsverbände in Kooperation mit dem NLWKN sowie den Landkreisen die Revitalisierung des fünf Kilometer langen alten Bachlaufs in Angriff genommen. Ein anderes Beispiel ist ein länderübergreifendes Bundesförderprojekt gemeinsam mit Hessen und Thüringen. Projektträger ist die Heinz-Sielmann-Stiftung. Beteiligt sind sechs Landkreise, davon zwei in Niedersachsen (Göttingen und Osterrode/Harz). „Dieser grüne Korridor zwischen Harz und Hainich ist vor allem für Luchs und Wildkatze von großer Bedeutung“, sagte Bockmann. Bei diesem Projekt geht es um mehr als 30.000 Hektar, 130 Kilometer „Grünes Band“ werden abgedeckt. Bockmann hofft, dass durch die entstandenen Kontakte konkrete Projekte angeschoben werden: „So können wir das Grüne Band als Lebenslinie sichern und als Symbol jüngster deutscher Geschichte positiv erlebbar machen“. ******************************************************************************************************* Informationen zum Grünen Band Informationen zum Grünen Band Die Idee des Grünen Bandes wurde in Deutschland geboren. Schon vor 1989 wurde beobachtet, wie sich im Grenzstreifen eine einzigartige Fauna und Flora ausbildete und diesen als Wanderkorridor nutzte. Die Initiative lag zunächst bei den Naturschutzverbänden, der Bund nahm sich aber früh der Idee an. Mittlerweile ist die Sicherung des Grünen Bandes im §21 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschrieben. Mittlerweile gibt es ein Netzwerk von Akteuren auf Europäischer Ebene und viele laufende Projekte auf EU-Ebene, z.B. das Projekt „GreenNet – Promoting the Ecological Network in the European Green Belt“. In Deutschland zieht sich das Grüne Band von der Ostsee bis ins sächsisch-bayerische Vogtland. Es verbindet 17 Naturräume. Dieser Querschnitt durch fast alle deutschen Landschaften, von den norddeutschen Niederungsgebieten bis zu den Mittelgebirgen, ist zugleich auch ein wertvoller Korridor in der stark zerstückelten Landschaft. Als zentrales Grünes Band wird dabei der Bereich zwischen dem sogenannten Kolonnenweg und der ehemaligen Staatsgrenze zwischen BRD und DDR bezeichnet. Dieser Streifen ist zwischen 50 und 200 m breit. Brachflächen, verbuschte Bereiche, Altgrasfluren, Pionierwald, Flüsse, Feuchtgebiete und Moore sind verknüpft und gehen ineinander über. Langfristig soll nicht nur dieses Band gesichert und entwickelt werden, sondern auch die angrenzenden Schutzgebiete und die großflächigen naturnahen Bereiche, die sich im Schatten der Grenze erhalten konnten. Das Grüne Band Deutschland ist das Rückgrat eines einzigartigen nationalen Biotopverbunds und gleichzeitig ein lebendiges Symbol jüngerer deutscher Zeitgeschichte. Den Jahresbericht 2011 des NLWKN gibt es als pdf-Datei oder kann bestellt werden: Webshop
Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument „Grünes Band Sachsen Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Die Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ wurde von der Landesregierung am 21. April 2020 beschlossen. Darin sind die Einzelheiten zur Verwendung des Logos geregelt. Die Verordnung tritt unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft. Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band zwei Seiten derselben Medaille. Das Logo, bestehend aus einer Wort-Bild-Marke, verdeutlicht diese Verbindung. Die Wortmarke lautet "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt". Darunter steht der Claim "Vom Todesstreifen zur Lebenslinie", der den Namen inhaltlich präzisiert. Das Wort "Todesstreifen" erinnert an das historische Geschehen an der ehemaligen Grenze. Die Erinnerung soll für nachkommende Generationen wachgehalten werden. Der graue Streifen symbolisiert diesen Teil des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt. Der grüne Streifen, der den grauen Streifen überlagert, steht für die einzigartige Natur, die sich über die Jahrzehnte entlang des Grenzverlaufs entwickeln konnte. Entwickelt wurde das Logo von der Agentur "atelier42" aus Halle. Jedermann kann das Logo "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" unter Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien für Zwecke des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt verwenden. Die Verwendung des Logos ist beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt anzuzeigen. Die Anzeige ist zu richten an: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor der beabsichtigten erstmaligen Verwendung in schriftlicher Form unter Angabe des Verwendungszweckes beim zuständigen Ministerium erfolgen. Ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Schutzgebiet „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ ist nachzuweisen. Das Logo muss immer gemeinsam mit dem Logo des Grünen Bandes Deutschland abgebildet werden, das über BUND Projektbüro Grünes Band Hessestraße 4 90443 Nürnberg +49 911 57 52 94-0 gruenesband(at)bund-naturschutz.de erhältlich ist. Die Bereitstellung des Logos in verschiedenen Varianten und Dateiformaten erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen zur Verwendung durch das zuständige Fachreferat. Die Gestaltungsrichtlinien sind bei Verwendung des Logos einzuhalten und stehen zum Download in der Dokumentenbox bereit.
EU-Nr.: DE 3132 301 Landes-Nr.: FFH0001LSA Jahr der Fertigstellung: 2014 Managementplan (22 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentiell natürliche Vegetation (616 KB) Karte 2 Schutzgebiete (501 KB) Karte 3 Biotope (1 MB) Karte 4 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (1,1 MB) Karte 5 Flora - wertgebende Arten (25 MB) Karte 6 Arten nach Anhang II und IV der FFH-RL (4,1 MB) Karte 7a Fauna - Wirbellose (4 MB) Karte 7b Fauna - Avifauna (4,2 MB) Karte 8 Zielkonzeption (1,1 MB) Karte 9 Maßnahmen und Nutzungsregelungen (1,3 MB) Karte 10 Administrative Maßnahmen (3,7 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 20.06.2019
Logo Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt / Übersicht Ansprechpartner: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft / Seite 1/5 und Energie Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de farbige Version Graustufen-Versionen einfarbige Versionen für Spezialanwendungen Größen 30 bis 60 mm Größen über 60 mm Logo Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt / Verwendung / Das farbige Logo steht immer auf weißem Grund. ↓ Seite 2/5 Markenschutzzone Sie beschreibt den Mindestabstand, der um das Signet freigelassen werden soll, damit es wirkungsvoll zur Geltung kommt. Die Markenschutzzone ist Bestandteil des Signets. ↓ Mindestgrößen Um die Lesbarkeit der Wortmarke sicherzustellen sind die angegebenen Mindestgrößen bei der Abbildung nicht zu unterschreiten. ↓ Mindestgröße Breite inkl. Markenfreiraum = 3 cm Logo Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt / Verwendung / Seite 3/5 Das Signet wird immer gemeinsam mit dem Signet des Grünen Bandes Deutsch- land abgebildet.Das Signet des Grünen Bandes Deutschland sowie die nötige Nutzungsvereinbarung erhalten Sie vom Die Signets werden in einem fest definier- ten Größenverhältnis zueinander abge- bildet.BUND Projektbüro Grünes Band Hessestraße 4, 90443 Nürnberg Tel (09 11) 57 52 94-0 gruenesband@bund-naturschutz.de Größenverhältnis der beiden Marken zueinander. ↓
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten zur Errichtung eines kohärenten Netzes von Natura 2000-Schutzgebieten, sogenannten „Besonderen Schutzgebieten“, zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Der Artikel 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie bestimmt ein Verschlechterungsverbot für die Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelarten nach Anhang I und Art. 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind. Unter der Zielstellung, dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Managementpläne (MMP) erstellt. Managementpläne sind flächenkonkrete Planungsinstrumente, die eigens für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet erstellt werden. Als Grundlage der Managementplanung dient die Erfassung und Bewertung der spezifischen Schutzgüter, ihres Erhaltungszustandes sowie bestehender Beeinträchtigungen und Gefährdungen im jeweiligen Schutzgebiet. Daraus abgeleitet erfolgt die Entwicklung von fachlich begründeten Maßnahmevorschlägen zur Sicherung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten und/oder Lebensraumtypen, die für die Gebiete gemeldet wurden. Die Erstellung der MMP wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union 1 oder über den Europäischen Landwirtschaftsfonds 1 für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER 1 ) sowie des Landes Sachsen-Anhalt. 1 Quelle: Europäische Kommission Die PDF-Dateien der nachfolgenden Seiten sind nicht barrierefrei. FFH- bzw. SPA-Gebiet EU-Nr. Landes-Nr. A Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz (Teilbereich Heimkehle) DE 4431 302 FFH0100LSA B Beeke-Dumme-Niederung DE 3132 302 FFH0288LSA Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4231 303 FFH0161LSA Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt (incl. Erweiterungsflächen) DE 4634 301 FFH0135LSA Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA Buchenwälder um Stolberg DE 4431 301 F97/S30LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4233 302 FFH0177LSA C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA D Dessau-Wörlitzer Elbauen und dem dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (DE 4139 401/SPA0001LSA) DE 4140 304 FFH0067LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA Dommitzscher Grenzgraben DE 4342 306 FFH0259LSA E Elbaue bei Bertingen und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3637 301 FFH0037LSA Elbaue Jerichow Kurzbericht zur Zusammenfassung der Geodaten der Managementpläne, betrachtete FFH-Gebiete: Elbaue bei Bertingen, Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung, Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg, Elbe zwischen Derben und Schönhausen, Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3437 401 SPA0011LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3736 301 FFH0038LSA Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3138 301 FFH0009LSA Elbaue zwischen Derben und Schönhausen und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3437 302 FFH0157LSA Elbaue zwischen Griebo und Prettin und Untere Schwarze Elster (DE 4143 301/FFH0071LSA) einschließlich dem EU SPA-Gebiet Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (DE 4142 401/SPA0016LSA) DE 4142 301 FFH0073LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3238 302 FFH0012LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle Bachelorarbeit, Hochschule Anhalt (FH) Jahr der Fertigstellung: 2011 DE 4437 306 FFH0119LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck DE 3930 301 F45/S27LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LSA Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA Gewässersystem der Helmeniederung (Teilbereich außerhalb des EU SPA 0004 Helmestausee Berga-Kelbra) 2002 DE 4533 301 FFH0134LSA Gewässersystem der Helmeniederung (innerhalb des EU SPA 0004 Helmestausee Berga-Kelbra) 2012, Fortschreibung 2019 DE 4533 301 FFH0134LSA Glücksburger Heide DE 4143 401 F68/S22LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA Hakel einschließlich Hakel südlich Kroppenstedt (DE 4134 301/FFH0052LSA) DE 4134 401 SPA0005LSA Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) und Gewässersystem der Helmeniederung - DE 4533 301/FFH0134LSA - (innerhalb EU SPA 0004) 2012, Fortschreibung 2019 DE 4531 401 SPA0004LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA Huy nördlich Halberstadt DE 4031 301 F47/S28LSA I J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA K Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA L Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel Teilgebiet Offenland nördlich Hoyersburg Grünes Band Deutschland DE 3132 301 FFH0001LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg (DE 4231 401/SPA0029LSA) DE 4231 301 FFH0078LSA Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA M Mahlpfuhler Fenn DE 3536 301 F35/S26LSA Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster und FFH-Gebiete Elbaue zwischen Griebo und Prettin (DE 4142 301/FFH0073LSA), Untere Schwarze Elster (DE 4143 301/FFH0071LSA) DE 4142 401 SPA0016LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 301 FFH0059LSA Ohreaue einschließlich angrenzender Flächen des Grünen Bandes DE 3331 302 FFH0275LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA P Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA Q R Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA Röhrichte und Salzwiesen am Süßen See DE 3536 301 FFH0113LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA Salziger See und Salzatal sowie Salzatal bei Langenbogen (DE 4536 304/FFH0124LSA) und Salziger See nördlich Röblingen am See (DE 4536 302/FFH0165LSA) DE 4536 401 SPA0020LSA Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA Schloßberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nördöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4332 302 FFH0096LSA Spaltenmoor östlich Friedrichbrunn und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4332 301 FFH0162LSA Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA U Untere Muldeaue und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (DE 4139 401/SPA0001LSA) DE 4239 302 FFH0129LSA Untere Schwarze Elster und Elbaue zwischen Griebo und Prettin (DE 4142 301/FFH0073LSA) einschließlich dem EU SPA-Gebiet Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (DE 4142 401/SPA0016LSA) DE 4143 301 FFH0071LSA V Vogelschutzgebiete Colbitz-Letzlinger Heide (Vereinbarungsgebiet) DE 3635 401 SPA0012LSA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch einschließlich FFH-Gebiet Fiener Bruch (DE 3639 301/FFH0158LSA) DE 3639 401 SPA0013LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA W Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA Wulfener Bruch und Teichgebiete Osternienburg und Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen (DE 4137 304/FFH0163LSA) DE 4137 401 SPA0015LSA X Y Z Zeitzer Forst DE 5038 301 F156/S31LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA Letzte Aktualisierung: 11.09.2024