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Bebauungsplan Farmsen-Berne 3-Bramfeld 29 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 3/Bramfeld 29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.

Digitale Ortskarte Bayern

Die Digitale Ortskarte Bayern (DOK) ist eine detailgenaue, aktuelle topographische Karte im Rasterdatenformat im Maßstab 1:10 000. Inhalt der DOK sind alle Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, ungeneralisierte Einzelgebäude, Straßennamen, Points of Interest (Schule, Museum, Kirche, Krankenhaus, Parkplatz u. v. m.). Die DOK ist für ganz Bayern mit gleicher Detailschärfe und Aktualität verfügbar. Die Graphik der DOK ist gemäß einem eigenen Zeichenschlüssel Bayerns. Die Rasterdaten der DOK sind in 36 thematische Ebenen gegliedert, die alle einzelne Rasterdateien (für jede Ebene eine Datei) oder als zusammengerechnete Farbkombination beliebiger Rasterebenen abgegeben werden können. Die Bereitstellung von Rasterdaten beliebig geformter Flächen ist möglich (z. B. entlang eines Flusses). Die Abgabe der Rasterdateien in Kacheln ist möglich.Die Daten können in beliebiger Auflösung bis max. 200 Pixel/cm (508 dpi, entspricht 0.5 m Bodenauflösung) abgegeben werden.

Grünvolumen 2020 (Umweltatlas)

Grünvolumenzahl pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie Straßenflächen auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5) - Raumbezug 2020. Die Grünvolumenzahl (GVZ) ist eine Größe aus der Landschaftsplanung und berechnet sich aus dem Grünvolumen [m³] pro Flächeneinheit [m²].

Baumbestand in den Liegenschaften der Grün Berlin GmbH (Anlagenbäume)

Darstellung der Bäume in den Liegenschaften der Grün Berlin GmbH und eines Teils der Bäume im Straßenraum im direkten Umfeld dieser Liegenschaften. Datenquelle für den Anlagenbaumbestand der landeseigenen Grün Berlin GmbH im Geoportal ist das Baumkataster des Grünflächeninformations- und -managementsystems (GRIS) der Grün Berlin ? außerhalb des Bestandes des GRIS Berlin, in dem die Bäume und Grünflächen verwaltet werden, die sich in der Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH befinden. Im Baumkataster der Grün Berlin sind etwa 25.000 aktive Bäume mit ihren Daten erfasst.

Bundesamt für Naturschutz: Städtische Ökosysteme in DE (W-VO Art. 8) - Stand: 08/2025 (WFS)

WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20 2. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."

Optimierung der Hochmoor-Renaturierung und Monitoring in der Praxis - Ökosystemleistungen, Monitoring und Wissenstransfer

Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit von Städten in Bezug auf die Bedürfnisse älterer Menschen, Teilprojekt B: Entwicklung eines Routingsystems

Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2012

Berlin ist gleichzeitig eine pulsierende Metropole und Lebensraum für über 20.000 Tier- und Pflanzenarten. Diese biologische Vielfalt macht die Stadt nicht nur lebenswert, sondern trägt auch aktiv zur Lebensqualität bei: Straßenbäume spenden Schatten, Parks und Wälder reinigen die Luft, und Grünflächen schaffen Räume für Erholung und Naturerfahrung. Doch diese Vielfalt ist weltweit gefährdet. In Städten wie Berlin sind es vor allem Faktoren wie Flächenversiegelung, Verlust von Lebensräumen, der Klimawandel und die Intensivierung der Landwirtschaft, die den Rückgang von Arten und ihren Habitaten vorantreiben. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat 2012 erstmalig eine Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Damit hat Berlin als Großstadt seine Verantwortung und sein Potenzial für den Artenschutz erkannt und wahrgenommen. Die Strategie von 2012 ist die Vorgängerin der Strategie, die 2025 verabschiedet wurde und setzte inhaltlich wie konzeptionell das Fundament, auf dem die neue Strategie aufbaut. Sie legte klare Schwerpunkte, um die Natur in der Stadt zu schützen, zu fördern und nachhaltig in das urbane Leben zu integrieren. Dabei verfolgte die 2012er Strategie einen innovativen und partizipativen Ansatz: Sie kombinierte bewährte Instrumente des Arten- und Biotopschutzes mit neuen, strategischen Elementen, die speziell auf die urbanen Herausforderungen Berlins ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel der Strategie war es, die Natur in der Stadt nicht nur zu bewahren, sondern auch an neue Umweltbedingungen anzupassen und sie für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Die Strategie gliederte sich in vier zentrale Themenfelder mit insgesamt 38 strategischen Zielen: Themenfeld 1: Berlin setzte sich für den Schutz und die Förderung gefährdeter Arten und Lebensräume ein, wie Moore, naturnahe Gewässer, Biotopverbünde und besonders geschützte Biotope. Im Themenfeld Genetische Vielfalt stand die Erhaltung regionaler Pflanzensorten und die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen im Fokus. Dies betraf auch den Schutz vor genetisch veränderten Pflanzen, um die natürliche Vielfalt zu bewahren. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf urbaner Vielfalt : die Strategie förderte die Entwicklung von Grünflächen, urbanen Gärten und naturnahen Stadtlandschaften. Auch private Freiflächen und Firmengelände wurden als Potenziale für mehr Natur in der Stadt betrachtet. Urbane Wildnis auf Brachflächen und die Förderung von Straßenbäumen waren weitere wichtige Bausteine. Die Einbindung der Berlinerinnen und Berliner war das vierte zentrale Element ( Themenfeld Gesellschaft ). Darin wurden das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedeutung von Natur, Lebensräumen und Artenvielfalt gestärkt. Umweltbildung, Forschung und gesellschaftliches Engagement – von Unternehmen bis hin zu Bürgerinitiativen – unterstützten die Umsetzung der Strategie. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2012 zeigte, wie eine moderne Metropole den Schutz und die Förderung der Natur mit urbaner Entwicklung verbinden kann. Sie war nicht nur ein Beitrag zur globalen Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern auch ein Schlüssel zur Sicherung der Lebensqualität für alle Menschen, die heute in Berlin leben, sowie für zukünftige Generationen.

GründachPLUS – Jetzt Förderung beantragen und Berlin grüner machen

Der Trend zum Solargründach setzt sich fort. Am 20.01.26 bietet das Umweltbundesamt eine zweistündige, kostenlose online-Weiterbildung zum Thema Solargründach an. Weitere Informationen und Anmeldung hier: Fachworkshop – Projekt Solargründach-Weiterbildung – BuGG e.V. Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Die Hamburger Senatsverwaltung stellt Mustertexte für Ausschreibungen im Kontext von Dachbegrünungsmaßnahmen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen

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