API src

Found 102 results.

Related terms

Ermittlung der Emissionssituation bei der Verwertung von Bioabfällen

Derzeit werden in Deutschland etwa 8,6 Mio. Tonnen an Bio- und Grünabfällen aus Haushalten und der Garten- und Parkpflege getrennt gesammelt und verwertet. Die Behandlung erfolgt vorwiegend in reinen Kompostierungsanlagen, zunehmend aber auch anaerob in Vergärungsanlagen. Zum Teil werden bestehende Kompostierungsanlagen mit einer Vergärungsstufe nachgerüstet, zum Teil werden neue Vergärungsanlagen für Bioabfälle geplant, bei denen meist eine Nachrotte der Gärreste vorgesehen ist. Die Emissionen der Anlagen sind sehr unterschiedlich und hängen stark von der Betriebsweise der Anlagen und weniger als erwartet von ihrer technischen Ausstattung ab. Dies ist Ergebnis des Forschungsprojektes „Ermittlung der Emissionssituation bei der Verwertung von Bioabfällen“. Neben den Ergebnissen von Emissionsmessungen an verschiedenen Anlagen enthält der Abschlussbericht daher auch Empfehlungen zum emissionsarmen Betrieb von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen. Veröffentlicht in Texte | 39/2015.

Projekt "Stadtgrün - Artenreich und Vielfältig" gestartet

Am 3. Juni 2016 startete das Projekt „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ zunächst in Wernigerode im Harz. Ziel des Projektes ist es Städte und Gemeinden in Deutschland zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen zu motivieren. Im Mittelpunkt steht das gleichnamige Label, das die Etablierung einheitlicher ökologischer Standards für den Umgang mit Grünflächen zum Ziel hat. Dabei werden anfangs in insgesamt fünf Kommunen Modellprojekte gestartet. Sie sollen zeigen, wie sich ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen lässt, das Fragen des Naturschutzes berücksichtigt und zugleich die Pflegekosten für öffentliche Grünflächen reduziert. Ziel des Projekts ist es, ein Label zu entwickeln, das Kommunen auszeichnet, die auf das Stadtgrün achten und ihre Grünflächen besonders nachhaltig bewirtschaften und damit die biologische Vielfalt fördern. Die Erkenntnisse aus den Modellkommunen sollen in anderen Kommunen bundesweit genutzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. As Kooperationsprojekt wird "Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig" gemeinsam von dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Modellkommunen Wernigerode, Frankfurt, Hannover (in Planung), Neu-Anspach und Kirchhain durchgeführt.

Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf!

Berlin setzt ein Zeichen für den Schutz von Bestäubern und macht einen weiteren großen Schritt Richtung Wildbienenhauptstadt: Mit einer digitalen Schnitzeljagd, die im Rahmen des Gemeinschaftsprojekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf!“ entwickelt wurde, wird die faszinierende Welt der kleinen Insekten mitten in der Hauptstadt spielerisch erlebbar. Initiatoren des Projekts sind die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Deutsche Wildtier Stiftung. Die Rallye startet morgen Mittag auf dem Vorplatz des Museums für Naturkunde, wo sich auch das Kunstwerk „Pollinator Pathmaker” der Künstlerin Alexandra Daisy Ginsberg befindet, zu Deutsch Bestäubungs-Wegbereiter. Von dort aus führt die Route an großen und kleinen Sehenswürdigkeiten wie dem Invalidenpark, dem Friedhof II der Französischen Gemeinde mit dem Fontane-Grab und einem Segment der Berliner Mauer entlang. Mittels einer App bringen verschiedene Rätsel und Aufgaben den Teilnehmenden die Lebensweise der Wildbienen, ihre Vorlieben und ihre Bedeutung für das Ökosystem Stadt näher. Auch die wichtige Rolle unscheinbarer urbaner Strukturen wie Pflasterfugen oder einer naturnahen Grünflächenpflege zur Förderung der Artenvielfalt in Berlin werden in dem etwa zweistündigen Naturspaziergang deutlich. „Wir freuen uns, mit dieser interaktiven Rallye ein Format für die ganze Familie anbieten zu können, das Wissen und Spaß miteinander kombiniert,” sagt Umwelt-Staatssekretärin Britta Behrendt. Manuel Hensen von der Deutschen Wildtier Stiftung ergänzt: „Unser Ziel ist es, das Bewusstsein der Menschen für die Bedeutung der Wildbienen und die naturnahe Pflege von Grünflächen in Berlin zu schärfen und konkrete Ideen zu vermitteln, wie jeder Einzelne etwas zum Schutz dieser wichtigen Tiere beitragen kann.” Die Rallye ist auf der interaktiven Quiz-App „Actionbound“ zu finden. Sowohl die App als auch die Teilnahme an der familienfreundlichen Wildbienen-Rallye sind kostenlos und jederzeit abrufbar. Das Projekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf!” hat zum Ziel, Wildbienenlebensräume in Berlin zu fördern und das Bewusstsein für den Schutz der Wildbienen und anderer bestäubender Insekten zu stärken. In den zwölf Berliner Bezirken wurden dazu seit 2018 insgesamt 93 Blühflächen geschaffen. Zusammen ergeben sie eine Fläche größer als der Alexanderplatz. 170 Wildbienenarten konnten die Biologen der Deutschen Wildtier Stiftung hier erfassen, elf von ihnen werden auf der Roten Liste der Bienen Deutschlands als gefährdet geführt. Insgesamt wurden bislang rund 330 Wildbienenarten in Berlin nachgewiesen. Wir laden Sie herzlich zu einer kurzen Vorstellung der neuen Wildbienen-Rallye ein. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 7. August 2024 um 12 Uhr auf dem Vorplatz des Museums für Naturkunde, Invalidenstraße 43, 10115 Berlin.

Straßen- und Parkbäume

Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt. Sie verbessern nachhaltig das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden in der Stadt bei. Die folgenden Seiten enthalten Informationen zum Nutzen der Straßenbäume, zu Schutz und Pflege, Hinweise zu Krankheiten und Schädlingen und zu rechtlichen Grundlagen. Bäume sorgen dafür, dass wir uns in der Stadt wohlfühlen und steigern unsere Lebensqualität. Doch sie geben uns noch weitaus mehr. Bäume sind für Mensch und Tier von großem Nutzen. Sie sind Lebensraum für Tiere und bilden Trittsteine für den Biotopverbund. Aber Bäume haben noch viele weitere positive Wirkungen: Bild: SenUVK Zustand der Straßenbäume (Vitalität) Innerstädtische Straßenbäume sind unterschiedlichen schädlichen Einwirkungen ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Gesundheit und die Vitalität der Bäume auswirken. Der Zustand und die Entwicklung der Berliner Straßenbäume werden im Straßenbaum-Zustandsbericht dokumentiert. Weitere Informationen Bild: SenUVK Krankheiten und Schädlinge Geschwächte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Straßenbäumen steht oft nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Verdichtete und versiegelte Wurzelbereiche wirken sich ebenso auf die Vitalität der Bäume aus wie Verletzungen oder Schäden durch äußere Einflüsse. Weitere Informationen Bild: SenUVK Baumpflege und Pflanzung In dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume beeinträchtigen. Deswegen bedürfen Straßenbäume einer intensiven Pflege. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Zielvereinbarung Straßenbäume Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit den für Straßen und Grünflächen sowie mit den für Finanzen zuständigen Stadträt*innen aller zwölf Berliner Bezirksämter und der Senatsverwaltung für Finanzen die gesamtstädtische Zielvereinbarung zur qualitätsvollen Pflege von Straßenbäumen abgeschlossen. Weitere Informationen Baumbestand Berlin (Straßen- und Park-/Anlagenbäume)

Erfassung der historischen Parks und Gaerten in Deutschland

Das Projekt "Erfassung der historischen Parks und Gaerten in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) - Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschafts- und Brauchtumspflege e.V. durchgeführt. Bundesweite Erfassung der historischen Parks und Gaerten. Ergaenzung der 1992 veroeffentlichten Liste von rund 6000 erfassten Gaerten und Parks. Aussagen zu: Geschichte, Bedeutung, Zustand, Pflege.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2015

Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben. Kategorien der Karte „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und örtliche Grünflächen mit einbezogen. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen. Die Flächen der Mischnutzung können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handel- und Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen. In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. Hier kann in untergenutzten Bereichen eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Ein belastender Einfluss der gewerblichen Nutzung auf eine benachbarte Wohnnutzung ist meist gering bis mäßig, teilweise aber auch hoch. Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z.B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u.ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung / großflächiger Einzelhandel sind weiträumige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal einem Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige flächenintensive Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen. Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z.B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen. Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten. Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang v.a. Bahn- und private Straßenverkehrsflächen sowie der Flughafen Tegel bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen-, Bahn- und Wasserflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung der Grün- und Freiflächen. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Betriebsanlagen der U-, S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Diese Kategorie enthält auch Flächen, bei denen es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt und die nicht in der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführten Karte „Kleingartenbestand Berlin“ nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Kategorien der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Brachflächen mit waldartigem Vegetationsbestand. Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z.B. der Große Tiergarten oder der Volkspark Klein-Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind. Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden. Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Zur Bestimmung der Grünland- und Ackernutzungen wurde erstmals der Datenbestand des Digitalen Feldblockkatasters ausgewertet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt. In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung der TU und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand. Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z.B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder ungepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht frei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mit zu erfassen. Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Typbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten 06.07/06.08 ) weiter differenziert wird. Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert. Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad. Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrengräber und -denkmale werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet. Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i.d.R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft. Brachflächen sind zurzeit nicht genutzte oder nicht gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt. Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand . Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium. Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Brachfläche, Mischbestand aus Wiesen, Gebüschen und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z.B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln. Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet. Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert. Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Boots- und Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst. Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z.B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können. Nutzungsverteilung für Berlin Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins . Dabei ist zu beachten, dass 1.964 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nr. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nr. 100 bis 200) haben. Bei dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotenziale auf Flächen anderer Nutzungen dargestellt werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten unterschiedlich dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode). Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grünvorrang oder Bauvorrang – getrennt berechnet. Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Fläche der Blöcke wurde mit einem Geografischen Informationssystem (GIS) auf Grundlage der Teilblockkarte ISU5 berechnet. Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins. Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke , absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild: Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke , absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4. Änderungen der Flächennutzungsverteilung im Vergleich zur vorherigen Ausgabe Beim Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2011 zeigen sich einige Tendenzen des Nutzungswandels in Berlin, aus denen sich generelle Trends der Stadtentwicklung ablesen lassen. So zeigt die Zunahme der Blockflächen mit Wohnnutzung um 359 ha die verstärkten Aktivitäten zum Wohnungsbau und kann überwiegend durch die realen Entwicklungen seit 2010 erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Analyse auf Block- und Teilblockebene bei gleichbleibender Nutzungskategorie nicht die zusätzliche Nachverdichtung innerhalb eines Blocks abbildet. Die deutliche Abnahme von Brachflächen um ca. 1.000 ha (Nutzungen 171, 172, 173) ist nur zum Teil auf die bauliche Inanspruchnahme dieser Flächen zurückzuführen. Zwar werden einige Brachflächen jetzt als „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“, „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“ und „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ sowie als Gewerbegebiet genutzt, ein Großteil der Brachflächenabnahme ist jedoch auf die Umwidmung der Tempelhofer Freiheit und der Parkanlagen am Gleisdreieck in Grünflächen zurückzuführen. Außerdem bedingt eine präzisere Bestimmung der Brachflächen im Vergleich zur Ausgabe 2011 scheinbare Nutzungsänderungen. So führte in einer bedeutenden Anzahl von Fällen ein Abgleich mit dem aktuellen Grünflächenbestand zu einer Änderung der Nutzung in „Park / Grünfläche“, da eine Reihe von bisher als Brache dargestellten Flächen aufgrund ihrer Widmung jetzt als Grünflächen auszuweisen waren, obwohl sie phänomenologisch (z.B. auf Basis von Luftbildauswertungen) nicht als Grünflächen zu erkennen sind. Spiegelbildlich hat die Grün- und Freiflächennutzung „Park / Grünfläche“ um insgesamt 761 ha signifikant zugenommen. Daneben wurden zahlreiche, bisher als Brachen kartierte Flächen auf Basis eines aktuellen Feldblockkatasters nunmehr als „Grünland“ oder „Ackerland“ dargestellt, ohne dass eine faktische Änderung der Nutzung stattgefunden haben muss. Auch hier ist auf der anderen Seite eine Zunahme von Grünland (plus 239 ha) zu verzeichnen. Die Zunahme von Flächen der Kategorie „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ lässt sich vor allem auf Grund von Umwidmungen erklären. Insbesondere in den ehemaligen Ostbezirken haben diverse ehemalige Kleingartenanlagen ihren Status nach Bundeskleingartengesetz durch Umwidmung verloren. Entsprechend zur Zunahme der „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ lässt sich eine Abnahme der Nutzung „Kleingartenanlage“ erklären. Zwei Drittel des Verlusts der „Kleingartenanlagen“ sind jedoch durch Nutzungsänderungen in Wohn- und Gewerbegebiete zu erklären. Die deutliche Abnahme der Kategorie „Verkehrsfläche“ geht vor allem mit der Umwidmung von Parkplätzen in Wohn- und Gewerbegebiete einher. Ebenso wurden in der Kategorie „Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen“ große Krankenhausareale in Wohngebiete überführt. Insgesamt lässt sich jedoch aus den Zahlen nicht verlässlich ablesen, in welchem genauen Umfang Veränderungen der Flächenanteile der jeweiligen Nutzungen methodisch bedingt oder auf tatsächliche Nutzungsänderungen zurückzuführen sind. Der Anteil der durch tatsächliche bauliche Inanspruchnahme oder Umnutzung verloren gegangenen Grün- und Freiflächen, die im Zeitraum seit 2011 auch stattgefunden haben mag, lässt sich auf dieser Basis nicht quantifizieren. Das Flächenmonitoring der Senatsverwaltung in Berlin liefert hier genauere Erkenntnisse. Beschreibung der Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) Die Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2015). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke. Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 13 % bzw. 16 % noch einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Blockkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Sehr wenig Raum nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen ein. Blockflächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in der aktuellen Ausgabe erfasst, nehmen aber mit insgesamt 75 ha nur einen sehr kleinen Umfang ein. In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Insbesondere konzentrieren sich auf Grund günstiger Transportbedingungen Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen, Bahnlinien und Hauptverkehrsstraßen. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen, auf. Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5). Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit 63 % bzw. 62 % Wohnnutzung und 12 % bzw. 11 % industrieller Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 32 % Wohnnutzung, aber 5 % Kerngebiets- und ca. 12 % Mischgebietsnutzung sowie einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfsstandorten (28 %) deutlich dessen zentrale Funktion widerspiegelt. Da sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Schöneberg-Tempelhof – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung dieser Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %). Neben dem Bezirk Mitte weisen die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 42 % und 43 % einen relativ niedrigen Anteil an Wohnfläche auf. Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 18 % bzw. 21 % hier sehr hoch. Die ursprünglich vorhandene Nutzungsmischung ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (12 % und 15 %). Als Wohnbezirk mit geringer gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf mit 63 % Wohnnutzung auf. Beschreibung der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) Die Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt. Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich . Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 38 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt 13 % (vgl. Abb. 6). Landwirtschaftlich genutzte Flächen , die 9 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den übrigen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete , die 8 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes in den äußeren Stadtbezirken zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern. Sie nehmen 10 % des Freiflächenbestands ein. Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich nur im Stadtrandbereich, während Sportplätze, Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2010

Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und örtliche Grünflächen mit einbezogen. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen. Die Flächen der Mischnutzungen können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handel- und Dienstleistung- und Gewerbenutzungen. In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. Hier kann in untergenutzten Bereichen eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist meist gering bis mäßig, teilweise aber auch hoch. Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z.B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u.ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzungen / großflächiger Einzelhandel sind großflächige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal ein Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen. Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z.B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen. Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten. Die Standorte Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang v.a. Bahn- und private Straßenverkehrsflächen sowie Flugplätze bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen-, Bahn- und Wasserflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung der Grün- und Freiflächen. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Rangieranlagen der S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 (nur für die westlichen Stadtbezirke) ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden übernommen. Im Übrigen werden Flächen der Kategorie zugeordnet, wenn es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt, die nicht in der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Karte „Kleingartenbestand Berlin“ nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Falls diese nicht eindeutig aus dem Luftbild oder der K5 hervorgeht, kann ggf. beim zuständigen Stadtplanungsamt recherchiert werden. In der aktuellen Realnutzungskartierung sind der Kategorie „Baustelle“ keine Blockflächen zugeordnet worden. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Brachflächen mit waldartigem Vegetationsbestand. Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z.B. um das Schloss Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind. Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Grünlandnutzung im Luftbild zu erkennen ist. Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt. In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand. Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z.B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder ungepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht frei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mitzuerfassen. Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Typbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten 06.07./06.08 ) weiter differenziert wird. Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert. Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad. Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrengräber und -denkmale werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet. Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i.d.R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft. Brachflächen sind zurzeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt. Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand . Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium. Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Mischbestand aus Wiesen, Gebüsch und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z.B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln. Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet. Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert. Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst. Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z.B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können. Nutzungsverteilung für Berlin Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins . Dabei ist zu beachten, dass 1.633 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nrn. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nrn. 100 bis 200) zugewiesen wurde. Bei dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotentiale auf Flächen anderer Nutzungen dokumentiert werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten, also doppelt, dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode). Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur ein Mal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grün-Vorrang oder Bau-Vorrang – getrennt berechnet. Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Blockflächen wurden aus dem geografischen Informationssystem (GIS) auf Grundlage der Teilblockkarte ISU5 berechnet. Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins . Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke , absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild: Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke , absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4. Beschreibung der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche Die Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2010). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke. Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 13 % bzw. 17 % noch einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Blockkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Sehr wenig Raum nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen ein. Blockflächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in der aktuellen Ausgabe nicht vorhanden. In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Insbesondere konzentrieren sich auf Grund günstiger Transportbedingungen Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft von Gewerbeflächen, auf. Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5). Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit jeweils ca. 66 % Wohnnutzung und 12 % bis 13 % industrieller Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 33 % Wohnnutzung, aber mehr als 5 % Kerngebiets- und ca. 13 % Mischgebietsnutzung und einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfstandorten (30 %) deutlich seine zentrale Funktion widerspiegelt. Dadurch, dass sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Schöneberg-Tempelhof – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung dieser Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %). Die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf weisen mit 42 % und 47 % einen relativ niedrigen Anteil an Wohnfläche auf. Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 22 % bzw. 23 % hier sehr hoch. Die ursprünglich vorhandene Nutzungsmischung ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (15 % und 13 %). Als Wohnbezirk mit geringer gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf (65 % Wohnnutzung) auf. Änderungen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe Ein direkter Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2008 ist nur bedingt möglich , da zum einen die Beschreibungen der Kartiereinheiten einer eingehenden Prüfung unterzogen und teilweise an die veränderten Datengrundlagen angepasst wurden. In diesem Zuge wurden z.B. die drei bisher bestehenden Mischnutzungskategorien der Realnutzungskartierung zu Einer zusammengefasst. Zum anderen wurden auch die Regeln zur Zulässigkeit von Doppelnutzungen sowie zur Zulässigkeit von Kombinationen verschiedener Flächennutzungen und Flächentypen analysiert und der Datenbestand anhand dieser Regeln auf Plausibilität und Konsistenz überprüft. In welchem Umfang Veränderungen der Flächenanteile der jeweiligen Nutzungen methodisch bedingt sind und nicht auf tatsächliche Nutzungsänderungen zurückzuführen sind, kann nicht genau beziffert werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass der flächenmäßige Anteil der tatsächlichen Nutzungsänderungen im Vergleich zu den methodisch bedingten Veränderungen deutlich geringfügiger ausfällt. Beispielsweise wurde u.a. festgelegt, dass alle Sportnutzungen der Karte der Grün- und Freiflächennutzungen generell auch der Kategorie Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen der Realnutzungskarte der bebauten Flächen zuzuordnen sind, was bisher nicht konsequent der Fall war. Ein Großteil der Zunahme der Flächen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen ist wahrscheinlich auf diese methodische Änderung zurückzuführen. Auch die Zunahme der Gewerbe- und Industrieflächen geht zumindest teilweise auf eine methodische Änderung zurück: Alle Flächen, die in der Ausgabe 2008 den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen und gleichzeitig dem Flächentyp „Post“ zugeordnet waren, wurden in der Ausgabe 2011 den Gewerbe- und Industrienutzungen zugeordnet. Ebenso fallen die zentralen Markthallen und Hafenanlagen, die bisher als Ver- und Entsorgungseinrichtungen kartiert wurden, jetzt in diese Kategorie. Ein weiteres Beispiel für eine methodisch bedingte Änderung der Flächenanteile ist die Zunahme der Wochenendhausgebiete . Im Zuge der Überarbeitung wurde festgelegt, dass in die Kategorie „Kleingarten“ der Karte der Grün- und Freiflächennutzungen nur Flächen aufgenommen werden, die in der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Liste der Berliner Kleingartenkolonien enthalten sind. Alle übrigen Flächen, die bei der visuellen Ansprache im Luftbild zwar Kleingartenanlagen ähneln, aber nicht im Kleingartenbestand des Landes Berlin geführt werden, wurden nunmehr in die Kategorie „Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen“ überführt. Dieser Wechsel von – bezogen auf die beiden betroffenen Nutzungskategorien – relativ großen Flächenanteilen von der Karte der Grün- und Freiflächennutzungen in eine Kategorie der bebauten Flächen bedingt zudem, dass sich der Anteil der bebauten Flächen insgesamt geringfügig erhöht, ohne dass eine tatsächliche Nutzungsänderung stattgefunden hat. Die deutliche Abnahme der Verkehrsflächen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, die auch mit einer Abnahme der Verkehrsflächen der Gesamtstadt einhergeht, geht dagegen vornehmlich auf die Schließung des Flughafens Tempelhof – also eine tatsächliche Nutzungsänderung – zurück. Die Brachflächen zwischen den Rollbahnen etc. erhalten jetzt keine Doppelnutzung als Verkehrsfläche mehr. Der Anteil der Verkehrsflächen hat sich hier also reduziert, ohne dass eine Entsiegelung (oder sonstige Umgestaltung) der Flächen stattgefunden hat. Beschreibung der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt. Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich . Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 39 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt ca. 13 % (vgl. Abb. 6). Landwirtschaftlich genutzte Flächen , die gut 8 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den östlichen, südlichen und westlichen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete , die etwas mehr als 12 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes in den äußeren Stadtbezirken zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern sowie auf (ehemaligen) Flugplätzen. Sie nehmen fast 11 % des Freiflächenbestands ein. Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich nur im Stadtrandbereich, während Sportplätze, Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert. Änderungen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe Wie schon im vorigen Kapitel erwähnt, ist ein direkter Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2008 nur bedingt möglich . Auch in der Karte des Grün- und Freiflächenbestands sind die Kartiereinheiten einer Revision unterzogen worden. Dabei wurden z.B. die drei bisher bestehenden Kleingartenkategorien ebenso wie die beiden Waldkategorien jeweils zu einer Kategorie zusammengefasst. Die Nutzungskategorie „Campingplätze“ wurde im Rahmen der aktuellen Überarbeitung ganz aufgelöst. Wie bereits bei der Beschreibung der Realnutzungskarte der bebauten Flächen dargelegt, ist die Abnahme der Kleingartenanlagen ein Beispiel für die methodisch bedingte Änderung der Flächenanteile. Alle Flächen, die bei der visuellen Ansprache im Luftbild zwar Kleingartenanlagen ähneln, aber nicht im Kleingartenbestand des Landes Berlin geführt werden, wurden nunmehr in die Kategorie „Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen“ der Realnutzungskarte der bebauten Flächen überführt. Ebenfalls auf eine methodische Änderung zurückzuführen ist wahrscheinlich die relativ deutliche Zunahme in der Kategorie Park / Grünfläche : Die gezielte Auswertung des bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Grünflächenverzeichnisses führte dazu, dass eine Anzahl von Flächen, die bisher z.B. als Wald- oder Brachfläche kartiert waren, nun der Kategorie Park / Grünfläche zugeordnet werden. Insgesamt lässt sich jedoch nicht verlässlich feststellen, in welchem Umfang Veränderungen der Flächenanteile der jeweiligen Nutzungen methodisch bedingt sind und nicht auf tatsächliche Nutzungsänderungen zurückzuführen sind, so dass diesbezüglich eine quantifizierende Auswertung keinen Sinn macht.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2020

Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben. Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend bis vollständig für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Grünflächen im Wohnumfeld mit einbezogen. Wohngebiete umfassen entsprechend der Siedlungsstruktur der Stadt alle Stadtbereiche, von der dichten Bebauung der Innenstadt bis zu den offenen Siedlungsbebauungen in den Stadtrandbereichen. Die Flächen der Mischnutzung können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen. In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. In Mischgebieten mit geringer Bebauung sind noch vereinzelt größere Brachflächen vorhanden; aufgrund des anhaltenden Bebauungsdruckes ist jedoch von einer weiteren Reduzierung auszugehen. Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z. B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u. ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung / großflächiger Einzelhandel sind weiträumige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal einem Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige flächenintensive Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und weitere Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen. Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z. B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen. Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten. Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang vor allem Bahn- und private Straßenverkehrsflächen bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen- und Bahnflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung als Teil der der Grün- und Freiflächen. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z. B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Betriebsanlagen der U-, S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Diese Kategorie enthält auch Flächen, bei denen es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt und die nicht im Datensatz „ Kleingartenbestand Berlin (SenStadtWohn 2020d) nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Flächen in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind sie jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. erste Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Flächen mit waldartigem Vegetationsbestand. Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z. B. Teilbereiche des Großen Tiergartens oder der Volkspark Klein-Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind. Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden. Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Zur Bestimmung der Grünland- und Ackernutzungen wurde der Datenbestand des Digitalen Feldblockkatasters ausgewertet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt. In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung der Humboldt-Universität Berlin, aber auch Versuchsflächen von Bundesinstituten wie der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand. Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächeninformationssystem (SenUVK 2020) der Senatsverwaltung geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z. B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht kostenfrei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mit zu erfassen. Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Flächentypbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten „Stadtstruktur“ (06.07) und „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ ) weiter unterschieden wird. Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u. ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert. Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad. Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Die bei der zuständigen Senatsverwaltung vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin (SenStadtWohn 2017) bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrenmale wie der Sowjetische Soldatenfriedhof am Rande des Großen Tiergartens werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet. Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i. d. R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der zuständigen Senatsverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen (SenStadtWohn 2020d). Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft. Brachflächen sind zum Erfassungsstand nicht genutzte oder nicht gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten, die jedoch einem großen Nutzungs- und Veränderungsdruck unterliegen. Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt. Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand . Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium. Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Brachfläche, Mischbestand aus Wiesen, Gebüschen und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z. B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln. Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet. Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert. Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Boots- und Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst. Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z. B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können. Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins . Dabei ist zu beachten, dass 1.926 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nr. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nr. 100 bis 200) haben. Mit dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotenziale auf Flächen anderer Nutzungen dargestellt werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten unterschiedlich dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode ). Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grünvorrang oder Bauvorrang – getrennt berechnet. Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Flächen der Blöcke und Teilblöcke wurden im Geografischen Informationssystem YADE auf Grundlage der Block(teil)flächenkarte ISU5 berechnet. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zu Flächenberechnungen in einem anderen Geografischen Informationssystem geringfügige Abweichungen in den Flächengrößen auftreten können. Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins. Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke , absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild: Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke , absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4. Beim Vergleich mit den Zahlen des Jahrgangs 2015 zeigen sich einige Tendenzen des Nutzungswandels in Berlin, aus denen sich generelle Trends der Stadtentwicklung ablesen lassen. So zeigt die Zunahme der Blockflächen mit Wohnnutzung um 370 ha die verstärkten Aktivitäten zum Wohnungsbau und kann überwiegend durch die realen Entwicklungen seit 2015 erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Analyse auf Block- und Teilblockebene bei gleichbleibender Nutzungskategorie nicht die zusätzliche kleinteilige Nachverdichtung innerhalb eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche abbildet. Die Abnahme von Brachflächen um ca. 706 ha (Grünnutzungen 171, 172, 173) ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Einerseits spiegelt sich hier die bauliche Inanspruchnahme dieser Flächen für die Errichtung neuer Gebäude wider. Andererseits wurden im Zuge der aktuellen Nutzungsüberprüfung und dem Abgleich mit dem Digitalen Feldblock- Kataster zahlreiche bisherige Brachflächen der Kategorie Grünland zugeordnet, da die Flächen zwar derzeit brach liegen, jedoch im Digitalen Feldblock-Kataster verzeichnet sind und damit den Status einer landwirtschaftlichen Fläche tragen. Dementsprechend ist eine Zunahme von Grünland (plus 140 ha) zu verzeichnen. Die Zunahme von Flächen der Kategorie „Wochenendhaus- und kleingartenähnliche Nutzungen“ um 59 ha lässt sich vor allem durch Umwidmungen erklären. Insbesondere in den Ostbezirken haben diverse ehemalige Kleingartenanlagen ihren Status nach Bundeskleingartengesetz durch Umwidmung verloren. Daher lässt sich entsprechend der Zunahme der „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ eine Abnahme der Nutzung „Kleingartenanlage“ um 111 ha erklären. Zwei Drittel des Verlusts der „Kleingartenanlagen“ sind jedoch durch Nutzungsänderungen in Wohn- und Gewerbegebiete zu erklären. Die deutliche Abnahme der Kategorie „Ver- und Entsorgung“ um 143 ha ist auf eine Änderung der Kartierregeln und nicht auf eine tatsächliche Änderung der Nutzung zurückzuführen. So wurden die Betriebshöfe der BVG sowie der ZOB nicht mehr der Kategorie „Sonstige Verkehrsflächen“ zugeordnet, sondern als „Ver- und Entsorgung“ kartiert. Diese geschilderten methodischen Änderungen der Nutzungskartierung im Zuge der aktuellen Fortschreibung, die nicht auf auf reale Nutzungsänderungen zurückzuführen sind, erschweren einen Vergleich der Nutzungsanteile zum 31.12.2020 gegenüber dem bisherigen Erfassungsstand 31.12.2015. Auch das seit einigen Jahren vorliegende Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS), das erstmals als Datenquelle genutzt werden konnte, erlaubte eine umfassendere Kartierung aktueller Wohnungsbauvorhaben als dies bisher möglich war, erschwert damit aber die direkten Vergleichsmöglichkeiten beider Erfassungsstände. Von einem tabellarischen Vergleich beider Nutzungskartierungen wird daher abgesehen. Bezüglich der Entwicklung des Grün- und Freiflächenbestandes wurde parallel zur Nutzungskartierung die Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) fortgeschrieben (SenStadtWohn 2021d); ihr sind die bis zum August 2020 (Datum der Befliegungsdaten) stattgefundenen Verluste und Gewinne im Grünbereich zu entnehmen. Die Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2020). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke. Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 12 % bzw. 16 % einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Block(teil)flächenkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Berlinweit betrachtet nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen sehr wenig Raum ein. Block(teil)flächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in dem aktuellen Stand erfasst, nehmen aber mit insgesamt 97 ha ebenfalls nur einen sehr kleinen Umfang ein, der sich durch den Baufortschritt sowie neue Baustellen auch kontinuierlich ändert. In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Gegenüber anderen Metropolen hat Berlin jedoch weiterhin einen bemerkenswerten Anteil von ganz oder überwiegend dem Wohnen dienenden Flächen auch in Zentrumsnähe. So beträgt der Anteil an Blöcken und Blockteilflächen mit Wohngebietsnutzung in Friedrichshain-Kreuzberg über 40 % der baulich genutzten Fläche, in Mitte, bedingt vor allem durch die anderweitigen Nutzungen im Ortsteil Mitte, nur noch über 30 %. Insbesondere auf Grund günstiger Transportbedingungen konzentrieren sich Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen, Bahnlinien und Hauptverkehrsstraßen. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen und der polyzentralen Struktur Berlins oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend jedoch ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße sowie am Potsdamer Platz. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen, auf. Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5). Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit 67 % bzw. 66 % Wohnnutzung und 12 % bzw. 11 % industriell-gewerblicher Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 35 % Wohnnutzung, aber 5 % Kerngebiets- und ca. 13 % Mischgebietsnutzung sowie einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfsstandorten (30 %) deutlich dessen zentrale Funktion widerspiegelt. Da sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm, Breitscheidplatz und Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Schöneberg-Tempelhof und Mitte – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung der beiden erstgenannten Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %). Neben dem Bezirk Mitte weisen die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 45 % und 48 % einen relativ niedrigen Anteil an reinen oder ganz überwiegend dem Wohnen dienenden Blöcken. Ein mehr oder weniger großer, örtlich sehr unterschiedlicher Anteil an Wohnfläche ist in den Mischgebieten anzutreffen. Dieses auch als ‚Berliner Mischung‘ bezeichnete Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Produktion ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (13 % und 16 ). Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 30 bzw. 19 % hier sehr hoch. Als Wohnbezirk mit dem berlinweit geringsten Anteil gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf mit 66 % Wohnnutzung auf. Die Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt. Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich . Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 38 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt 13 % (vgl. Abb. 6). Landwirtschaftlich genutzte Flächen , die 9 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den übrigen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete , die 8 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes, jedoch zum Teil noch innenstadtnah, zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern. Sie nehmen 9 % des Freiflächenbestands ein. Die wenigen verbliebenen Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich ganz überwiegend im Stadtrandbereich, während Sportplätze , Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert.

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Xylem Services GmbH durchgeführt. In vielen Regionen Deutschlands wird die urbane Grünflächenbewässerung immer wichtiger, während aufgrund längerer und heißerer Trockenperioden Wasserknappheit herrscht. Die Einführung der Wasserwiederverwendung und damit die Entkopplung der Grünflächenpflege von möglichen Engpässen bei der Trinkwasserversorgung erscheint daher als notwendiger Schritt. Um die Planung und Implementierung der urbanen Wasserwiederverwendung zu beschleunigen, werden im Projekt DigiWaVe digitale Lösungsansätze entwickelt und erprobt. Diese Lösungsansätze orientieren sich an den Qualitäts- und Risikomanagementanforderungen der EU und des sich noch in Erarbeitung befindlichen DWA M-1200. Die Lösungsansätze werden in 4 Lösungsbausteine unterteilt. Diese sind: (1) Datengetriebene Echtzeitprognose der Reinigungsleistung von UV-Anlagen zur Wasserwiederverwendung; (2) Cloud-basiertes Datenmanagement für die urbane Wasserwiederverwendung; (3) Datengetriebene Modellierung des Bewässerungsbedarfs der urbanen Grünflächen und (4) Automatisierte Routenplanung für die Bewässerungsfahrzeuge und optimierte Positionierung von Wasserentnahmepunkten. Das Projekt gliedert sich in vier Arbeitspakete: In AP1 wird eine UV-Desinfektion inkl. der notwendigen Messtechnik gebaut und am Standort Bad Oeynhausen betrieben, um einen Trainingsdatensatz für LB1 zu generieren. AP2 dient der Erstellung von LB1&2 und beinhaltet auch das Forschungsdatenmanagement des Projektes. In AP3 werden LB3&4 erstellt, während AP4 der Verbreitung der Ergebnisse sowie der Vorbereitung der Verwertung der Projektergebnisse dient. Die Bearbeitung des Projektes erfolgt durch Zusammenarbeit der Stadtwerke Bad Oeynhausen mit einer FE-Einrichtung, zwei Unternehmen und eine beratende Ingenieurin. Ziel des Projekts ist es, Kommunen bei der Planung und Umsetzung der Wasserwiederverwendung zur Grünflächenbewässerung mit integrierten digitalen Lösungen zu unterstützen und somit deren Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu erhöhen.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Masasana GmbH durchgeführt. In vielen Regionen Deutschlands wird die urbane Grünflächenbewässerung immer wichtiger, während aufgrund längerer und heißerer Trockenperioden Wasserknappheit herrscht. Die Einführung der Wasserwiederverwendung und damit die Entkopplung der Grünflächenpflege von möglichen Engpässen bei der Trinkwasserversorgung erscheint daher als notwendiger Schritt. Um die Planung und Implementierung der urbanen Wasserwiederverwendung zu beschleunigen, werden im Projekt DigiWaVe digitale Lösungsansätze entwickelt und erprobt. Diese Lösungsansätze orientieren sich an den Qualitäts- und Risikomanagementanforderungen der EU und des sich noch in Erarbeitung befindlichen DWA M-1200. Die Lösungsansätze werden in 4 Lösungsbausteine unterteilt. Diese sind: (1) Datengetriebene Echtzeitprognose der Reinigungsleistung von UV-Anlagen zur Wasserwiederverwendung; (2) Cloud-basiertes Datenmanagement für die urbane Wasserwiederverwendung; (3) Datengetriebene Modellierung des Bewässerungsbedarfs der urbanen Grünflächen und (4) Automatisierte Routenplanung für die Bewässerungsfahrzeuge und optimierte Positionierung von Wasserentnahmepunkten. Das Projekt gliedert sich in vier Arbeitspakete: In AP1 wird eine UV-Desinfektion inkl. der notwendigen Messtechnik gebaut und am Standort Bad Oeynhausen betrieben, um einen Trainingsdatensatz für LB1 zu generieren. AP2 dient der Erstellung von LB1&2 und beinhaltet auch das Forschungsdatenmanagement des Projektes. In AP3 werden LB3&4 erstellt, während AP4 der Verbreitung der Ergebnisse sowie der Vorbereitung der Verwertung der Projektergebnisse dient. Die Bearbeitung des Projektes erfolgt durch Zusammenarbeit der Stadtwerke Bad Oeynhausen mit einer FE-Einrichtung, zwei Unternehmen und eine beratende Ingenieurin. Ziel des Projekts ist es, Kommunen bei der Planung und Umsetzung der Wasserwiederverwendung zur Grünflächenbewässerung mit integrierten digitalen Lösungen zu unterstützen und somit deren Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu erhöhen.

1 2 3 4 59 10 11