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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

Teilbebauungsplan TB 919 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Rissener Ufer bis Wittenbergener Weg

Regionalplanung Sachsen - Siedlungsstruktur

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Siedlungsstruktur dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Planungshinweise Stadtklima 2022

Karte 04.11.1 Planungshinweiskarte Stadtklima – Gesamtbewertung der Tag- / Nachtsituation Siedlungsflächen Die Siedlungsfläche in Berlin weist mit einem Flächenanteil von 33,1 % zu etwa einem Drittel eine Wärmebelastung auf, welcher die Situation am Tag und/oder in der Nacht zugrunde liegt. Davon weisen 2,6 % eine sehr ungünstige Situation auf, für welche aus fachlicher Sicht proaktive Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit der Flächenressource dringend anzuraten sind. Mit Blick auf Extremereignisse sowie den Klimawandel lässt sich dieser Hinweis auf die Flächen der Klasse „ungünstig“ ausweiten. Etwa 67 % der Siedlungsfläche sind demgegenüber als „weniger günstig“ oder „günstig“ einzustufen und weisen ein tendenziell eher niedriges Belastungsniveau auf (vgl. Abbildung 1). Hier ist bei baulichen Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass sie nicht für die Tag- oder Nachtsituation zu erheblichen negativen Auswirkungen auf der Fläche selbst sowie auf angrenzenden Flächen führen. Die räumlichen Schwerpunkte der tageszeitlich kombinierten thermischen Belastung liegen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3). Hier fallen jeweils >60 % der Siedlungsfläche in die Klassen „weniger günstig“ oder „ungünstig“, womit eine Empfehlung zur Verbesserung der Situation einhergeht. „Geschlossene Blockrandbebauungen“ (Flächentypen 2 und 7) sowie der „großflächige Einzelhandel“ (Typ 30) machen in den beiden Bezirken mehr als 40 % der Flächennutzung aus. Entsprechend hoch sind Bauvolumen und Versiegelungsgrad und entsprechend niedrig ist das Grünvolumen. Beides führt zu teilräumlich hohen Belastungen vor allem in der Nacht, in Teilräumen aber auch am Tag. Vergleichsweise gut ist die thermische Situation in den Bezirken Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Spandau, in denen jeweils auf weniger als 40 % der Fläche Maßnahmen zur Verbesserung notwendig sind. Den Bezirken kommt zum einen ihr hoher Grünanteil und dessen Anschluss an die Kaltluftentstehungsgebiete in der Stadt und im Umland (u.a. ausgedehnte Waldgebiete zwischen Müggelsee und Dahme in Treptow-Köpenick) zu Gute. Zum anderen begünstigt auch die historisch bedingt offenere Bebauungsstruktur ein vergleichsweise geringes thermisches Belastungsniveau. So nehmen in allen Bezirken „Freistehende Einfamilienhäuser mit Garten“ (Typ 23) den höchsten Flächenanteil ein. In Marzahn-Hellersdorf beträgt dieser Anteil sogar nahezu 50 %. Diese Flächentypen werden zusammen mit anderen durchgrünten Siedlungstypologien wie z.B. „Reihen- und Doppelhäusern mit Gärten“ (Typ 22), „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ (Typ 23) oder „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“ (Typ 24) zur Kategorie „ Wohngebiete mit klimarelevanter Funktion “ zusammengefasst und in der PHK gesondert dargestellt. Diese Areale tragen durch ihren hohen Grünanteil zur nächtlichen Abkühlung im Berliner Stadtgebiet bei. Dadurch erhalten diese eine besondere Relevanz innerhalb der Siedlungsflächen, wobei lokal auftretende Kaltluftströmungen erhalten bleiben sollten. Zudem werden die Stadtgebiete ohne Schlaffunktion ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Areale mit einem niedrigen Einwohneranteil von weniger als 10 pro Hektar, so dass für diese keine Wohnnutzung angenommen wird. Hier sind Maßnahmen zur Hitzeminderung relevant, die vor allem auf die Tagsituation abzielen. Dies kann gebäudetechnische Maßnahmen wie Fassaden- und Dachbegrünung umfassen oder auch die Verschattung des Außenraumes zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien. Etwa 62 % der Verkehrsflächen Berlins lassen sich den beiden höchsten Belastungsklassen zuordnen (vgl. Abbildung 4). Für die Straßenabschnitte und Plätze der Klasse „sehr ungünstig“ wird empfohlen, bereits kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation umzusetzen. Diese sollten eine Wirkung für die Tagsituation entfalten (vor allem verschattende Maßnahmen). Wenn eine in der Nachtsituation als thermisch belastete Siedlungsfläche unmittelbar angrenzt, sind zusätzliche Maßnahmen sinnvoll (vor allem solche, die die Wärmespeicherung reduzieren). Ein besonderer Fokus sollte dabei auch auf solche Abschnitte gelegt werden, auf denen sowohl eine ungünstige thermische Situation modelliert als auch eine erhöhte oder sehr hohe verkehrliche Luftbelastung ausgewiesen wurde. Mittelfristig sind Maßnahmen aber auch schon auf Teilflächen zu empfehlen, denen die Klasse „weniger günstig“ zugeordnet wurde. Während Hitzeperioden können hier noch deutlich höhere Belastungen erreicht werden als in der Modellierung abgebildet wird. Zudem wird der Klimawandel das Belastungsniveau eines durchschnittlichen Sommertages allmählich auch im öffentlichen Straßenraum anheben. Auf den übrigen 4,5 % der Fläche der Raumeinheit kann die thermische Situation gegenwärtig als „günstig“ eingestuft werden. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung sind nicht zwingend notwendig, sollten aber in Betracht gezogen werden, wenn etwaig angrenzende Siedlungsflächen eine Belastung aufweisen und Maßnahmen dort nicht oder in nicht ausreichendem Umfang umgesetzt werden können. Das großräumige Luftaustauschsystem Berlins besteht vor allem aus drei Komponenten: Luftleit- und Ventilationsbahnen , orographisch-thermisch induzierte, flächenhafte Kaltluftabflüsse , thermisch induzierte, linienhafte Kaltluftleitbahnen . Die für Berlin wichtigen Luftleit- und Ventilationsbahnen folgen den Tälern von Havel, Dahme und Spree. Sie sind vor allem bei windstärkeren allochthonen Wetterlagen von Bedeutung, bei denen sich aufgrund von mehr oder weniger großräumigen Luftdruckunterschieden regionale Windsysteme ausbilden. Dabei herrschen westliche Windrichtungen vor. In den Tälern wird die herangeführte Kaltluft kanalisiert, beschleunigt und auf diese Weise in die vergleichsweise windschwachere Innenstadt transportiert („Düseneffekt“). Um dieses Phänomen optimal ausnutzen zu können, sollten Uferbereiche freigehalten und in den Übergangszonen zu Gewässern die Bebauung offen gehalten werden. Autochthone Wetterlagen ohne (oder mit nur sehr schwach ausgeprägten) übergeordneten Windsystemen treten in Berlin zwar seltener auf (ca. 25 % der Nächte in den Sommermonaten der Jahre 1991 bis 2020 an der Station Tegel; SenStadt 2024). Für die Gesundheit der Stadtbevölkerung sind sie in aller Regel aber mit stärkeren Belastungen verbunden, da aufgrund von Inversionen der Abtransport von Luftschadstoffen gehemmt wird und es zur Ausprägung der städtischen Wärmeinsel kommt. Für diese Wetterlagen übernehmen lokale, thermisch und/oder orographisch induzierte Kaltluftabflüsse und Flurwindsysteme die Versorgung der Stadt mit Kalt-/Frischluft. Der thermisch-orographisch induzierte Kaltluftabfluss ist auf Reliefunterschiede zurückzuführen, die in den frühen Morgenstunden zu einem hangparallelen Abfluss der sich abkühlenden Luft führt. Die Voraussetzung für planungsrelevante Kaltluftabflussvolumina ist eine großflächige Hangneigung von > 1 %, die zudem in Richtung einer (thermisch belasteten) Siedlungsfläche ausgerichtet sein sollte. Das flächenmäßig größte Kaltluftabflusspotential besitzt der Grunewald, wobei insbesondere im nördlichen und östlichen Teil die angrenzende Wohnbebauung hiervon unmittelbar profitiert. Rein thermisch induzierte Kaltluftleitbahnen sind demgegenüber deutlich häufiger und zudem homogener über das Stadtgebiet verteilt. Sie sind auf die kleinräumige Abfolge von lokalen Hoch- und Tiefdruckgebieten innerhalb Berlins während der Nachtstunden autochthoner Wetterlagen zurückzuführen und sorgen dafür, dass die über den warmen, dicht bebauten Siedlungsbereichen aufsteigende Luft bodennah durch vergleichsweise kühlere Luftmassen aus ihrem Umfeld, insbesondere größeren Grün-/Freiflächen ersetzt wird. Sie stellen insbesondere für den Innenstadtbereich die wichtigsten Entlastungswirkungen dar. Ihre Wirkungsbereiche untereinander und gegen die der anderen Komponenten des Luftaustauschsystems flächenscharf abzugrenzen ist aufgrund von räumlichen Überschneidungen nicht ohne weitere modell- und messtechnische Analysen möglich. Allerdings lassen sich die Kernbereiche der einzelnen Leitbahnen auf Basis der Modellierung näherungsweise räumlich abgrenzen und damit überschlägig bilanzieren und vergleichen. Als Kernbereich des thermisch induzierten Leitbahntyps eigenen sich Grünzüge im besonderen Maße. Sie transportieren nicht nur die im Außenbereich erzeugte Kaltluft weiter, sondern reichern den Luftstrom mit zusätzlichen Kaltluftvolumina weiter an. Auch über breite Straßenzüge können relevante Mengen an Kaltluft in die Stadt transportiert werden. Hier müssen lufthygienisch belastete von unbelasteten Leitbahnen unterschieden werden (VDI 2015). Die Ausweisung der Leitbahnen und ihrer Korridore erfolgte manuell als gutachterliche Einschätzung und orientiert sich an der Ausprägung des autochthonen Strömungsfeldes der durchgeführten FITNAH-Simulation. Die Abgrenzung der Leitbahnkorridore ist dabei nicht flächenscharf und bedarf im konkreten Planungsfall (z.B. einem Bauvorhaben) zumeist mindestens einer zusätzlichen gutachterlichen Einschätzung. Für das Berliner Stadtgebiet wurden insgesamt 23 Leitbahnen identifiziert (vgl. Abbildung 7). Ihre Kernbereiche umfassen eine Fläche von insgesamt etwa 2.206 ha, was ca. 2,5 % des gesamten Stadtgebietes entspricht. Jede Leitbahn stellt eine zentrale Komponente des Luftaustauschsystems Berlins dar. Daher sind alle baulichen Hindernisse zu vermeiden, die einen Kaltluftstau verursachen könnten. Grundsätzlich ist der Erhalt des Grün- und Freiflächenanteils anzustreben. Im Falle einer Bebauung sind die Bauhöhen möglichst gering zu halten und die Neubauten längs zur Leitbahn auszurichten. Randbebauungen sind gänzlich zu vermeiden. Für alle drei Hauptkomponenten des Berliner Luftaustauschsystems gilt gleicher Maßen, dass zwar ihre individuellen Strukturen (Luftleit- und Ventilationsbahnen), Potentialflächen (Kaltluftabflüsse) bzw. Kernzonen (Kaltluftleitbahnen) aus den Modellergebnissen und weiteren Sach- und Geodaten abgeleitet werden können. Eine flächenscharfe bzw. komponentenbezogene Abgrenzung ihrer spezifischen Einwirkungsbereiche – die in aller Regel deutlich über die oben dargestellten Flächen hinausgehen – kann allerdings aufgrund von gegenseitiger räumlichen Überlagerung und Beeinflussung ohne weitere vertiefende Untersuchungen nicht mit ausreichender Sicherheit geleistet werden. Es ist allerdings möglich, den zusammenhängenden uns aus den einzelnen Prozessen hervorgehenden Kaltlufteinwirkungsbereich des Berliner Austauschsystems abzubilden und zu bilanzieren (vgl. Abbildung 8). Bestandteil dieser Analyse ist auch die aus den vielen kleineren und größeren Grünflächen sowie den stark durchgrünten Siedlungsräumen ausströmende Kaltluft. Diese lokalen Phänomene bilden das kleinste Mosaikstück des Berliner Luftaustausches und bieten vor allem Teilflächen von kaltluftleitbahn- bzw. kaltluftabflussfernen Siedlungsräumen eine klimaökologische Wohlfahrtswirkung (dies betrifft u.a. die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg). Wie Abbildung 9 verdeutlicht, bestehen zwischen den Berliner Bezirken große Unterschiede in Bezug auf den absoluten und relativen Anteil der von der Kaltluft profitierenden Bewohner sowie der beeinflussten Siedlungsfläche. In allen genannten Kategorien nehmen die Bezirke Reinickendorf, Pankow und Spandau die drei günstigsten Ränge ein. Sie profitieren am stärksten vom Luftaustausch. Der Bezirk Reinickendorf sticht in der Statistik besonders heraus: ungefähr 45 % der Siedlungsfläche ist an Kaltluftströmungen angeschlossen, während der Flächenanteil mit Wärmebelastung („ungünstig“ und „sehr ungünstig“) lediglich 24 % beträgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die deutlich unterdurchschnittliche nächtliche thermische Belastung und vor allem der sehr geringe Anteil an Block(teil)flächen der Klasse „ungünstige thermische Situation“ in den drei Bezirken sehr eng mit der guten Versorgung mit Kaltluft verbunden ist. Dieser Zusammenhang lässt sich in umgekehrter Weise auch für die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und vor allem Mitte unterstellen. In beiden Bezirken beträgt der Flächennteil mit einwirkender Kaltluft lediglich 15,3 % bzw. 16,2 %. Gleichzeitig ist eine Wärmebelastung auf 44,0 % bzw. 64,2 % der Siedlungsfläche festzustellen. Insgesamt profitieren in Berlin auf Grundlage der Modellergebnisse ca. 35 % der Bebauung von der über das vielschichtige Luftaustauschsystem in die Stadt transportierten oder direkt in ihr produzierten Kaltluft. Diese Werte verdeutlichen zum einen die zentrale Bedeutung des Kaltlufthaushaltes für Berlin . Sie zeigen zum anderen aber auch ein Verbesserungspotential auf, das es mithilfe von Maßnahmen zu erschließen gilt. Von den Grün- und Freiflächen weisen ca. 22 % die höchste Schutzwürdigkeit auf (Abbildung 10 und Abbildung 11). Diese Flächen umfassen die für die gegenwärtige Siedlungsstruktur besonders wichtigen klimaökologischen Ausgleichsräume. Ihre Klimafunktionen sind von sehr hoher Bedeutung. Bauliche Eingriffe sollten vermieden oder, sofern bereits planungsrechtlich vorbereitet (FNP-Bauflächen), unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Klimafunktionen erfolgen. Zur Optimierung der Ökosystemdienstleistung sollten eine gute Durchströmbarkeit der angrenzenden Bebauung, eine Vernetzung mit benachbarten Grün- und Freiflächen sowie ggf. eine Erhöhung der Mikroklimavielfalt angestrebt werden. Neben sämtlichen kernstädtischen Grün- und Freiflächen (u.a. Park am Gleisdreieck, Tempelhofer Feld, Großer Tiergarten) sind auch einige landwirtschaftliche Nutzflächen im Berliner Norden Bestandteil der höchsten Bewertungsklasse. Von besonderer Bedeutung sind die Grünkorridore innerhalb der Kaltluftleitbahnen, da diese eine wichtige Klimafunktion für die Belüftung des Stadtkörpers aufweisen. Bei rund 54 % der Frei- und Grünflächen Berlins kann eine hohe Schutzwürdigkeit beigemessen werden. Den mit ca. 77 % weitaus überwiegenden Anteil daran machen die ausgedehnten Waldgebiete Berlins aus. Unter dem übrigen Flächenanteil dominieren vor allem Parkanlagen, Kleingärten und vegetationsbestimmte Brachflächen. Diese Flächen stellen für die gegenwärtige Siedlungsstruktur wichtige klimaökologische Ausgleichsräume dar. Bauliche Eingriffe sollten äußerst maßvoll oder, sofern bereits planungsrechtlich vorbereitet (FNP-Bauflächen), unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Klimafunktionen erfolgen. Zur Optimierung der Ökosystemdienstleistung sollten eine gute Durchströmbarkeit der angrenzenden Bebauung, eine Vernetzung mit benachbarten Grün- und Freiflächen sowie ggf. eine Erhöhung der Mikroklimavielfalt angestrebt werden. Damit weisen rd. 76 % aller Berliner Grün- und Freiflächen eine hohe bis sehr hohe klimaökologische Schutzwürdigkeit auf. Dies illustriert die herausragende Relevanz der meisten Grün- und Freiflächen für ein gesundes Berliner Stadtklima. Flächen mit einer mittleren Schutzwürdigkeit stellen den Ergänzungsraum zum stadtklimatischen Ausgleichssystem dar und generieren in größerer Entfernung zu den wärmebelasteten Siedlungsflächen Kaltluft. Sie machen aber nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtfläche der Raumeinheit aus. Die angrenzende Bebauung profitiert von den bereit gestellten Klimafunktionen, ist in aller Regel aber nicht auf sie angewiesen. Allen übrigen Flächen wurde eine geringe Schutzwürdigkeit zugewiesen. Sie stellen für die gegenwärtige Siedlungsstruktur keine klimaökologisch relevante Dienstleistung bereit. Für alle Flächen mit einer geringen oder mittleren Schutzwürdigkeit gilt, dass ihre Bewertung im Falle ihrer Bebauung oder einer Bebauung ihrer näheren Umgebung neu vorgenommen werden muss. Zur Bewertung der Tagsituation wird der humanbioklimatische Index „physiologisch äquivalente Temperatur (PET)“ um 14:00 Uhr herangezogen. Für die PET existiert in der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 2 (VDI 2022) eine absolute Bewertungsskala, die das thermische Empfinden und die physiologische Belastungsstufen quantifizieren (Tabelle 1). Die Bewertung der thermischen Belastung in der Siedlungsfläche bzw. der Aufenthaltsqualität von Grün- und Freiflächen in der Bewertungskarte beruht auf der jeweiligen physiologischen Belastungsstufe. So liegt eine hohe Aufenthaltsqualität bei einer schwachen oder nicht vorhandenen Wärmebelastung vor, während eine starke oder extreme Wärmebelastung zu einer geringen bzw. sehr geringen Aufenthaltsqualität führt. Die bioklimatische Bewertung am Tag ist ein Maß für die Aufenthaltsqualität in den Siedlungsflächen außerhalb von Gebäuden sowie in Grün- und Freiflächen. Diese beeinflusst zwar auch die Situation innerhalb der Gebäude, doch hängt das Innenraumklima von vielen weiteren (z.B. gebäudebezogenen) Faktoren ab. Diese Zusammenhänge können im Rahmen der vorliegenden Arbeit allerdings nicht weiter vertieft werden. Die Siedlungsflächen lassen mit knapp 65 % eine verbreitet starke bioklimatische Belastung erkennen, wobei eine extreme Belastung auf 2,8 % der Flächen vorliegt (Abbildung 12). Dies betrifft meist Gewerbeflächen, welche oftmals große versiegelte Areale aufweisen und in der Regel wenige Grünflächen und eher niedrigere Gebäude aufweisen, sodass die Einstrahlung und entsprechend die thermische Belastung am Tag hoch ausfällt. Dahingehend zeichnen sich einige Areale in Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenik ab (Abbildung 13). Die Ausprägung der Wärmebelastung in den gut durchgrünten Siedlungstypologien hängt allerdings auch von ihrem Baumanteil ab. So ist beispielsweise im Umfeld des Grunewaldes in den Siedlungstypen mit Hausgärten bzw. Villenbebauung mit parkartigen Gärten meist eine mäßige Wärmebelastung anzufinden. Bilanziert für das Stadtgebiet Berlin hat diese Kategorie einen Anteil von 30,3 %. In Marzahn-Hellersdorf weisen die freistehenden Einfamilienhäusern mit Gärten entlang des Blumberger Damms einen vergleichsweise geringeren Anteil an Bäumen bzw. Verschattung auf. Dies resultiert in einer meist starken Belastung am Tag, während diese Flächen in den Nachtstunden wiederum eine intensivere Abkühlung erfahren. Die Spanne der im Tagesverlauf auftretenden Temperaturen ist hier somit größer als im Umfeld des Grunewaldes. Eine schwache Belastung ist mit einem Anteil von 2,0 % in den eher peripheren Siedlungsflächen mit höherem Anteil mit Schatten spendenden Grünstrukturen zu beobachten. Verkehrsflächen weisen aufgrund ihrer nahezu vollständigen Versiegelung ebenfalls verbreitet thermische Belastungen auf. Bei diesen Flächen liegt generell eine große Bandbreite struktureller Ausprägungen vor – von offenen, vollversiegelten Plätzen bis hin zu durch Bäume (oder Gebäude) stark verschatteten Straßenabschnitten. Der Flächenanteil mit extremer Belastung ist mit 5,8 % deutlich höher als in den Siedlungsflächen (Abbildung 14). Dies gilt allerdings auch für den Anteil an schwach belasteten Verkehrsflächen, deren Anteil mit 4,5 % mehr als doppelt so hoch ist wie bei den Siedlungsflächen. Eine starke Belastung Belastung liegt auf 56,5 % der Verkehrsfläche vor, während eine mäßige Belastung auf 33,7 % der Verkehrsfläche auftritt. Insgesamt gesehen ist die Relation der Verteilung mit der der Siedlungsflächen vergleichbar. Etwa 58 % der Grünflächen im Stadtgebiet kann eine hohe Aufenthaltsqualität mit geringer PET zugeschrieben werden, d.h. sie bieten an Sommertagen eine relativ hohe Aufenthaltsqualität und eignen sich je nach Lage als (potenzielle) Rückzugsorte und Aufenthaltsbereiche für die Bevölkerung (Abbildung 16). Dabei handelt es sich vor allem um Waldflächen sowie Parkanlagen mit ausgeprägtem Baumbestand wie dem Großen Tiergarten oder dem Volkspark Friedrichshain. Zudem weisen 16,8 % der Grünflächen eine mäßige Aufenthaltsqualität auf. Hier ist der Baumanteil geringer ausgeprägt, was mit einer insgesamt stärkeren Besonnung einhergeht. Somit liegt auf drei Viertel der Berliner Grünflächen eine gute Aufenthaltsqualität vor. Die übrigen Flächen erlauben aufgrund der meist starken Sonneneinstrahlung keinen Rückzugsort und tragen zu einem Anteil an Grünflächen mit geringer bzw. sehr geringer Aufenthaltsqualität in Höhe von 23,9 % bzw. 1,1 % bei. In diese Kategorie sind auch die landwirtschaftlich genutzten Areale innerhalb des Stadtgebietes einzuordnen. Ein erholsamer Schlaf ist nur bei günstigen thermischen Bedingungen möglich, weshalb der Belastungssituation in den Nachtstunden eine besondere Bedeutung zukommt. Da die klimatischen Verhältnisse der Wohnungen in der Nacht im Wesentlichen nur durch den Luftwechsel modifiziert werden können, ist die Temperatur der Außenluft der entscheidende Faktor bei der Bewertung der thermophysiologischen Belastung. Entsprechend spiegelt die Beurteilung des Bioklimas weniger die thermische Beanspruchung des Menschen im Freien wider als vielmehr die positive Beeinflussbarkeit des nächtlichen Innenraumklimas. Die bioklimatische Belastungssituation der Blockflächen erfolgt auf Basis der nächtlichen Lufttemperatur als Flächenmittelwert (vgl. Abbildung 18 und 19). Damit ergibt sich eine räumliche Untergliederung des Siedlungsraumes in bioklimatisch belastete Bereiche einerseits sowie unbelastete bzw. lediglich gering belastete andererseits. Letztere sind, durch von Kaltluft produzierenden Grünflächen ausgehende Kaltlufteinwirkbereiche, nur gering überwärmt oder weisen aufgrund eines hohen Grünanteils eine starke flächeninterne Abkühlung auf. Diesen Gunsträumen stehen Belastungsbereiche mit einer überdurchschnittlichen Wärmebelastung und einem Durchlüftungsdefizit gegenüber. Dies betrifft vor allem die Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. Aber auch in Stadtteilzentren sowie größeren Gewerbeflächen innerhalb des übrigen Stadtgebietes können bioklimatisch ungünstige bzw. sehr ungünstige Bedingungen vorliegen. Diese resultieren aus dem hohen Überbauungs- und Versiegelungsgrad sowie einer in Teilen unzureichenden Durchlüftung. Die Siedlungs- und Verkehrsflächen weisen dahingehend eine einheitliche Flächenkulisse auf, wobei die meisten Flächen mit einer Belastungssituaton in der Stadtmitte bzw. im Bereich der Ringbahn lokalisiert sind. Eine flächenhafte Bilanzierung zeigen die Abbildungen 20 und 21. Im Gegensatz zur Tagsituation unterscheidet sich die prozentuale Verteilung der Belastung zwischen den Siedlungs- und Verkehrsflächen deutlich. Während im Siedlungsraum insgesamt etwa 77 % der Fläche eine günstige Situation mit schwacher Überwärmung aufweisen, beträgt dieser Anteil bei den Verkehrsflächen lediglich 21 %. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die im Siedlungsraum enthaltenen Grünraumanteile zur Abkühlung dieser Flächen beitragen können, während diese Elemente in den Verkehrsflächen meistens nicht enthalten sind. Hier können lediglich Straßenbegleitgrün oder Brachflächen thermisch ausgleichend wirken. Kaltluft, die während einer Strahlungsnacht innerhalb der Freiräume entsteht, kann nur dann von planerischer Relevanz sein, wenn den Flächen ein entsprechender Siedlungsraum zugeordnet ist, der von ihren Ausgleichsleistungen profitieren kann. Die Bewertung der Grünflächen hinsichtlich ihrer thermischen Ausgleichsfunktion gegenüber den Siedlungsflächen ist anthropozentrisch ausgerichtet, d.h. Flächen, die für den derzeitigen Siedlungsraum keine Funktion erfüllen bzw. keinen Ausgleichsraum darstellen, wurden gering bewertet. Im Falle zusätzlicher Bebauung im Bereich dieser Flächen kann sich deren Funktion allerdings ändern und muss ggf. neu bewertet werden. Für die Bewertung der Grünflächen wird ein teilautomatisierbares Verfahren angewendet. Die nach diesem Verfahren ermittelte bioklimatische Bedeutung der Freiräume basiert zum einem auf ihrer Lage in Bezug zu bioklimatisch belasteten Siedlungsstrukturen, zum anderen auf der flächeninternen Ausprägung der Klimaparameter, d.h. im Wesentlichen auf ihrem Kaltluftliefervermögen. Diese Unterscheidung wurde getroffen, weil die flächeninternen Klimaparameter nicht in allen Bereichen gleichermaßen aussagekräftig sind. So kann eine Grünfläche trotz relativ geringem Kaltluftliefervermögen in einem ansonsten stark überbauten Umfeld signifikant zur Verminderung der dort auftretenden hohen Belastungen beitragen. Aus diesem Grund wurden Freiräume im direkten Umfeld von Siedlungsbereichen mit nächtlicher Überwärmung und einhergehenden ungünstigen bioklimatischen Verhältnissen generell eine hohe bioklimatische Bedeutung zugesprochen. Somit verfügt eine in ihrer bioklimatischen Bedeutung als „sehr hoch“ eingestufte Grünfläche über einen direkt zugeordneten, bioklimatisch stark belasteten Wirkungsraum. Eine als „hoch“ eingestufte Grünfläche verfügt entweder über einen direkt zugeordneten, bioklimatisch weniger günstigen Wirkungsraum mit mäßiger Überwärmung oder weist ein überdurchschnittliches Kaltluftliefervermögen auf und ist gleichzeitig als Ausgleichsraum oder Kaltluftquellgebiet einzustufen. Die Bewertung der Grünflächen ist ein integraler Bestandtteil der PHK Hauptkarte 04.11.1. Deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet wird in Abbildung 11 dargestellt. Flächen mit besonderen stadtklimatischen Missständen Für alle Block(teil)flächen der Siedlungs- bzw. alle Verkehrsflächen mit einer weniger günstigen und vor allem mit einer ungünstigen thermischen Situation wird die Umsetzung von Maßnahmen empfohlen. Darüber hinaus existiert auch für einige Frei- und Grünflächen ein Potential zur Verbesserung ihrer klimatischen Ökosystemdienstleistungen (vor allem im Zusammenhang mit der Aufenthaltsqualität). Bei Flächen mit einem besonderen stadtklimatischen Missstand handelt es sich um denjenigen Ausschnitt der Flächenkulisse, für den aufgrund eines besonders hohen Belastungsniveaus ein prioritärer Handlungsbedarf besteht, der z.B. im Rahmen der Stadtsanierung oder des Stadtumbaus gedeckt werden könnte. Um möglichst konkrete Hinweise für die drei Raumeinheiten (Siedlungsflächen, Grün-/Freiflächen, Verkehrsflächen) der Hauptkarte geben zu können, werden im Folgenden sechs Flächenkategorien unterschieden (vgl. Tabelle 2). Vier davon beziehen sich auf die Siedlungsflächen. Hier wird zwischen den Funktionen Wohnen, Gewerbe/Industrie, Gemeinbedarf/Sondernutzungen und Kerngebiet unterschieden. Für die Verkehrsflächen sowie die Grün- und Freiflächen wurde je eine Kategorie prioritärer Handlungsräume ausgewiesen. Die Ausweisung beruht im Sinne eines fachplanerischen Hinweises auf rein klimatischen Aspekten. Eine Verknüpfung mit weiteren Vulnerabilitätsfaktoren erfolgt in einem weiteren Schritt (vgl. Kapitel „Flächen mit einer besonderen Vulnerabilität gegenüber dem Stadtklima“). Flächenkategorien übergreifend sind 3.303 prioritäre Handlungsräume identifiziert worden. Den größten Anteil daran weist mit fast 91 % die Kategorie „Verkehrsflächen“ auf. Von den verbleibenden Kategorien stellt der Siedlungstyp „Gemeinbedarf und Sondernutzung“ mit 191 Block(teil)flächen und 5,8 % die größte Gruppe dar. Die restlichen ca. 1,0 % entfallen auf die Kategorie Park | Grünfläche | Stadtplatz | Promenade (Abbildung 22). Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass in allen Bezirken Flächen mit einem prioritären Handlungsbedarf identifiziert worden sind. Der räumliche Brennpunkt liegt bei den Siedlungsflächen im Bezirk Mitte, während bei den Verkehrsflächen vor allem Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Treptow-Köpenik von Bedeutung sind. Einen nachgeordneten Schwerpunkt bilden die Bezirke Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf hingegen treten, in absoluten Zahlen gesehen, die geringste Anzahl an Hot-Spots auf (Abbildung 23 und Abbildung 24). Die Ausweisung von Flächen mit einem besonderen stadtklimatischen Missstand basiert auf einer rein fachplanerischen, klimatischen Perspektive. Ihre Verknüpfung mit weiteren nicht-klimatischen Kriterien kann in Sinne einer räumlich differenzierten Vulnerabilitätsbetrachtung zusätzliche Entscheidungshilfen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen insbesondere für die Raumeinheit „Siedlungsflächen“ offenlegen. Inwiefern einzelne Block(teil)flächen der Siedlungsflächen vulnerabel gegenüber der stadtklimatischen Situation sind, ist neben dem primären Kriterium des Aufenthalts-/Nutzungszeitpunktes noch von weiteren sekundären Faktoren abhängig. Hierzu gehört allen voran die demographische Zusammensetzung des betrachteten Quartiers. Darüber hinaus sind auch das Vorhandensein bestimmter sensibler Gebäude-/Flächennutzungen sowie der Versorgungsgrad von Wohngebieten mit adäquaten Grünflächen Faktoren, die einen Einfluss auf das Vulnerabilitätsniveau ausüben. Besondere Vulnerabilitäten aufgrund der demographischen Zusammensetzung Als besonders sensibel gegenüber thermischem (Hitze-)Stress gelten gemeinhin vor allem der ältere Teil der Bevölkerung (über 65 Jahre, Ü65,]) aufgrund der mit dem Alter steigenden Anfälligkeit für Herz-Kreislauferkrankungen sowie Kleinkinder unter 6 Jahren (U6) und vor allem Säuglinge aufgrund ihrer fehlenden bzw. nicht vollausgeprägten Fähigkeit zur Thermoregulation (Jendritzky 2007). Ein Zusammenhang zwischen einer erhöhten Mortalität und dem Auftreten von Hitzeperioden ist für den Raum Berlin-Brandenburg empirisch nachweisbar und lässt sich auch modelltechnisch abbilden (Scherber 2014, Scherer et al. 2013, Fenner et a. 2015). In Berlin leben etwa 940.000 Menschen, denen aufgrund ihres Alters eine besondere thermische Sensitivität unterstellt werden kann (Statistik SenStadt 2022). Das Verhältnis zwischen dem sensiblen älteren und dem sensiblen jüngeren Anteil der Bevölkerung liegt in etwa bei 3,2: 1. Dass die Risikogruppe der älteren Menschen deutlich größer ist als diejenige der Kleinkinder und Säuglinge ist für alle Bezirke gleichermaßen gültig. Am stärksten ausgeprägt ist dieses Phänomen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (5,2: 1), wo auch mit knapp 94.300 die insgesamt meisten thermisch sensiblen BerlinerInnen wohnen. In Friedrichshain-Kreuzberg – dem Bezirk mit der geringsten Anzahl an thermisch sensiblen Einwohnern (ca. 48.000) – kommen auf eine Person im Alter U6 lediglich 1,7 Ü65-Jährige. In welchem Ausmaß sich aus dieser Sensitivität auch eine tatsächliche Vulnerabilität ableiten lässt, hängt im Wesentlichen von der geographischen Verteilung der Risikogruppen im räumlich differenzierten Belastungsfeld ab. Im Ergebnis besteht in ca. 13 % aller Block(teil)flächen eine hohe oder sehr hohe demographische Vulnerabilität. Ungefähr ein Fünftel aller hitzesensiblen Berlinerinnen und Berliner wohnen in diesen Gebieten (rund 177.000 Einwohner). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass lediglich auf einem vergleichsweise kleinen Gebiet Maßnahmen umgesetzt werden müssten, um einen hohen Anteil der vulnerablen Bevölkerungsgruppen thermisch zu entlasten. Die Flächenkulisse der demographischen Vulnerabilität geht mit der Ausprägung der Wärmebelastung einerseits sowie der Altersstruktur der Anwohner andererseits einher (Abbildung 25). Wie die räumliche differenzierte Analyse auf Ebene der Berliner Bezirke zeigt, ist die absolute Anzahl an den vulnerablen Altersstufen von unter 6 bzw. über 65 Jahren in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorfs sowie Tempelhof-Schöneberg mit mehr als 90.000 Einwohnern am höchsten (Abbildung 26). Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg weist mit ca. 48.000 Bewohnern die niedrigste Anzahl auf. Bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner ist der prozentuale Anteil in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf mit 30,8 % bzw. 29,1 % am stärksten ausgeprägt (Abbildung 27). Vergleichsweise niedrig ist er hingegen in Mitte (18,7 %) und Friedrichshain-Kreuzberg, während hier gleichzeitig der Anteil an wärmebelastetem Siedlungsraum mit 64,2 % bzw. 70,8 % überdurchschnittlich hoch ist (vgl. Abb. 27). Als aus stadtklimatischer Perspektive sensible Flächen-/Gebäudenutzungen können vor allem solche bezeichnet werden, die bevorzugt von den Risikogruppen genutzt werden. Für die vorliegende Analyse wurden insgesamt sieben verschiedene Nutzungstypen unterschieden: Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Spielplätze und Sportanlagen . In den Teilflächen drei übergeordneten Raumeinheiten der PHK 2022 existieren entsprechend dem Erfassungsstand gegenwärtig insgesamt rd. 7.300 entsprechende Einzelnutzungen. Den Hauptanteil machen mit etwa 61 % Spielplätze und Kindertagesstätten aus. Insgesamt beheimaten rund 20 % der Siedlungsfläche, ca. 9 % aller Grün-und Freiflächen und 0,2 % aller Teilflächen der Raumeinheit Verkehrsfläche wenigstens einen klimasensiblen Nutzungstyp. In über 88 % der Fälle treten pro Teilfläche nicht mehr als zwei verschiedene Nutzungstypen gleichzeitig auf, im Einzelfall kommen aber auch bis zu sechs Typen als Cluster vor. Die räumliche Verteilung der sensiblen Flächen-/Gebäudenutzungen innerhalb Berlins ist relativ homogen und zeigt mit Bezug zu den Bezirken eine hohe Korrelation mit der Bevölkerungssumme. Grundsätzlich gilt: Je mehr Einwohner ein Bezirk hat, desto mehr klimasensible Nutzungen treten auch auf. Der Bezirk Pankow steht demnach mit 280 betroffenen Block(teil)flächen am oberen Ende der Skala, während die Bezirke Marzah-Hellersdorf und Reinickendorf am unteren Ende auf 139 bzw. 135 Block(teil)flächen mit mindestens einer klimasensiblen Nutzung kommen. Die Auswertung zeigt, dass auch für dieses Thema eine Relevanz in allen Berliner Bezirken besteht. Inwiefern sich aus dieser räumlichen Verteilung eine tatsächliche Vulnerabilität der einzelnen Gebiete ergibt, hängt im Wesentlichen von der geographischen Lage im differenzierten Belastungsfeld ab. Die absolut betrachtet größte Zahl an Flächen mit vulnerablen Nutzungen liegt im Bezirk Pankow, der auch die größte Anzahl sensibler (also potentiell vulnerabler) Flächen-/Gebäudenutzungen aufweist. Abgesehen von diesem Umstand lässt das Ergebnis keinerlei Zusammenhang mehr zwischen der Auftrittshäufigkeit vulnerabler und sensibler Nutzungen bzw. der Bevölkerungsstärke erkennen. Dieses liegt in den räumlich divergierenden prozentualen Anteilen von sensiblen Nutzungen in einer thermisch belasteten Umgebung begründet. Bezogen auf ganz Berlin beträgt der entsprechende Wert etwa 46 %. Innerhalb der zwölf Berliner Bezirke schwankt dieser Anteil aber beträchtlich zwischen ca. 34 % in Steglitz-Zehlendorf und 58 % in Pankow (Abbildung 28). Demgegenüber entspricht die Rangfolge der absoluten Anzahl der vulnerablen Nutzungstypen exakt derjenigen der Rangordnung für die sensiblen Typen. Spielplätze und Kindertagesstätten treten auch hier sehr viel häufiger auf, als die übrigen Nutzungstypen (Abbildung 29). Sie machen 60 % der insgesamt 2.618 Teilflächen mit vulnerablen Flächen-/Gebäudenutzungen aus. Analog zur bezirklichen Auswertung bestehen aber auch hier größere Unterschiede in dem Umfang in dem aus klimasensiblen auch tatsächlich vulnerable Nutzungen werden. Besonders relevant ist die hohe Quote bei den Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern, die zu deutlich mehr als 50 % in einer thermisch belasteten Umgebung verortet sind und für die sich daher eine hervorgehobene Handlungspriorität ableiten lässt. Über die Bereitstellung von Kaltluft hinaus stellen die Berliner Grün- und Freiflächen noch eine zweite zentrale klimaökologische Dienstleistung zur Verfügung: Sie sind Kühlinseln am Tag, die aktiv von (thermisch) gestressten Stadtbewohnern aufgesucht werden können und ihnen Erholung verschaffen. Anders als bei der Kaltluftproduktion – die für die Lieferung von relevanten Volumina auf größere zusammenhängende Flächen (> 1-2 ha) angewiesen ist – ist ein regelmäßiges Mosaik aus kleineren Grünflächen für die Kurzzeiterholung besonders geeignet . Nur so kann im Sinne einer sozial-ökologischen Gerechtigkeit sichergestellt werden, dass die Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner aller Stadtteile ihren Erholungsbedarf erfüllen können (Scherer 2007). Kleinräumig betrachtet sind Grün- und Freiflächen mit einem hohen Schattenanteil vor allem in solchen Gebieten von großer Bedeutung, in denen ein relevantes thermisches Belastungsniveau am Tag gemeinsam mit einer Unterversorgung an privaten Grünflächen auftritt. Eine Verknüpfung dieser beiden Parameter zeigt, auf welchen Block(teil)flächen eine besondere stadtklimatische Vulnerabilität aufgrund einer Unterversorgung mit Grünflächen besteht. Diese Flächen bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit bei der Bereitstellung von thermischen Komfortinseln (sog. „Pocket parks“) im privaten und öffentlichen Raum. Insgesamt weisen 3.201 Block(teil)flächen der Siedlungsflächen eine Vulnerabilität gegenüber dem Stadtklima aufgrund einer Grünflächenunterversorgung auf (entspricht in etwa 19 % aller Block(teil)flächen oder 15,7 % bezogen auf deren Fläche). Die betroffenen Quartiere haben rd. 1.510.000 Einwohner, wovon ca. 322.500 einer Risikogruppe angehören. Die Flächen sind über das gesamte Berliner Stadtgebiet verteilt, räumliche Schwerpunkte sind aber erkennbar. Zu den Hot-Spots zählen die Bezirke Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte die sowohl die meisten betroffenen Block(teil)flächen als auch die meisten betroffenen Bewohner aufweisen. Von den hier insgesamt 4.078 Blockflächen weisen ca. 24 % (Pankow), 41 % (Mitte) bzw. 42 % (Charlottenburg-Wilmersdorf) eine Unterversorgung mit Grün auf. Etwa 137.000 der in diesen drei Bezirken wohnenden Menschen ist einer Risikogruppe zuzuordnen. Die beste Situation besteht in Marzahn-Hellersdorf, wo eine thermische relevante Unterversorgung für etwa 25.000 Einwohner festgestellt werden konnte (Abbildung 30 und Abbildung 31). Jede Stadtstruktur und jeder Flächentyp bietet unterschiedliche Grundvoraussetzungen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Der spezifische Handlungsbedarf, die geeigneten Maßnahmen und deren Umsetzbarkeit variieren je nach Strukturtyp und werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen neben der geografischen Lage und der Betroffenheit, beispielsweise durch Hitzebelastung, auch die typischen Merkmale der städtebaulichen Struktur, wie die Verteilung von Gebäuden und Freiräumen. Zusätzlich ist zu klären, ob und in welchem Umfang überhaupt Flächen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stehen. In der dritten Hauptebene der PHK 2022 sind den rund 53.000 Block(teil)- und Straßenflächen 16 verschiedenen Maßnahmen und Planungshinweise zugeordnet worden. Diese Maßnahmen basieren auf den im Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima, dort insgesammt 23 Maßnahmen) ausgearbeiteten Hinweisen für relevante Siedlungs- und Verkehrsflächen (SenStadt 2021b). Geeignete Maßnahmen für Siedlungs- und Freiräume lassen sich anhand von Stadtstruktur- und Flächentypen bestimmen. Dafür wurden im StEP Klima aus dem Umweltatlas Berlin Flächenkulissen abgeleitet, wobei die Typen teilweise neu aggregiert und vereinfacht wurden. Dabei bieten die verschiedenen Stadtstruktur- und Flächentypen unterschiedliche Potenziale für Klimaschutz und -anpassung. Der Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmen hängen von Faktoren wie der Lage, Betroffenheit (z. B. durch Hitzebelastung), dem städtebaulichen Charakter sowie der Verfügbarkeit von Flächen für Maßnahmen ab. Es werden zehn Stadtstruktur- und Flächentypen berücksichtigt, insbesondere jene mit stark urbanem Charakter. Typen wie Sport- und Freizeitflächen, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Gebiete, Wälder, Infrastrukturflächen mit hohem Baumanteil sowie Gewässer weisen eine so spezifische Ausprägung auf, dass sie sich nur bedingt für allgemeine Handlungspakete eignen. Der StEP Klima sieht die folgenden Handlungsansätze mit den jeweiligen Maßnahmen vor (Abbildung 32): 1. Stadt der kurzen Wege (in der PHK nicht berücksichtigt) 2. Blau-grüne Stadtentwicklung, 3. Klimaoptimierte, kühlende Grün- und Freiräume, 4. Synergie Stadt und Wasser, 5. Vorsorge Starkregen und Hochwasser. Die Relevanz einer Maßnahme für einen bestimmten Typ wurde anhand der Kriterien Betroffenheit, Handlungsbedarf innerhalb des Strukturtyps, Eignung und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie Flächenverfügbarkeit und Umsetzbarkeit bewertet. Detaillierte Ausführungen zu den 16 Einzelmaßnahmen können dem Begleitdokument zum StEP Klima 2.0 entnommen werden.

Stadt Neuss: Eifelverein OG Neuss Wanderweg A 1

Leichte Wanderung im Neusser NordenAb Startpunkt kurze Strecke durch ein Wohngebiet mit anschließenden Pfad durch einen Grünzug. Von dort übers freie Feld und Grünanlagen zurück zum Jröne Meerke.__________Frische Luft atmen, Muskeln stärken, Stress abbauen: Was einst eher als überholt galt, erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance.Ob durch den Neusser Norden, die Innenstadt und südliche Stadtteile oder entlang Neusser Gewässer: Elf Rundwanderwege mit einer Streckenlänge zwischen sechs und 21 km laden dazu ein, die grüne Seite von Neuss wandernd zu entdecken. Mittlerweile sind alle elf Wanderwege digitalisiert und auf der Internetseite der Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bzw. hier weiter unten als PDF-Download abrufbar. Die Online-Informationen zu den einzelnen Wanderwegen können ausgedruckt, auf GPS-Geräte übertragen oder per QR-Code auf ein Smartphone geladen werden. Sie umfassen nützliche Details wie GPS-Tracking, Wegbeschreibung, Wegbeschaffenheit, Einkehrmöglichkeiten und Sehenswertes.Erleben Sie auf Ihren Wanderungen durch Neuss die landschaftliche Schönheit und kulturelle Sehenswürdigkeiten der Quirinus-Stadt!Die Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bietet ein umfassendes Jahresprogramm bestehend aus geführten Wanderungen, Exkursionen und mehrtägigen Wanderfahrten.Die Wanderrouten der OG Neuss sind hier zu finden: [https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/](https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/)

Teilbebauungsplan TB 421 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Ortsteil: 205, 206, Planbezirk: Grünzug Norderreihe - Gählersplatz

Stadt Neuss: Eifelverein OG Neuss Wanderweg A 9

Auf ebenen Wegen entlang der Obererft und des Nordkanals.Vom Reuschenberger Südpark nach Selikum und von dort über den alten Pilgerweg zum Nordkanal. Weiter durch den Neuen und den Alten Stadtgarten zum Hermkes Bur. Weiter in südlicher Richtung durch den Grünzug zum Eselspfad und von dort zurück zum Ausgangspunkt Südparkhalle.AutorentippEine Verschnaufpause am Stadtweiher dürfte bei schönen Wetter für Erholung und Entspannung sorgen. Verschiedene Wasserbauwerke aus napoleonischer Zeit liegen nahe an der Strecke (u.a. Epanchoir, Empellement)______Frische Luft atmen, Muskeln stärken, Stress abbauen: Was einst eher als überholt galt, erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance.Ob durch den Neusser Norden, die Innenstadt und südliche Stadtteile oder entlang Neusser Gewässer: Elf Rundwanderwege mit einer Streckenlänge zwischen sechs und 21 km laden dazu ein, die grüne Seite von Neuss wandernd zu entdecken. Mittlerweile sind alle elf Wanderwege digitalisiert und auf der Internetseite der Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bzw. hier weiter unten als PDF-Download abrufbar. Die Online-Informationen zu den einzelnen Wanderwegen können ausgedruckt, auf GPS-Geräte übertragen oder per QR-Code auf ein Smartphone geladen werden. Sie umfassen nützliche Details wie GPS-Tracking, Wegbeschreibung, Wegbeschaffenheit, Einkehrmöglichkeiten und Sehenswertes.Erleben Sie auf Ihren Wanderungen durch Neuss die landschaftliche Schönheit und kulturelle Sehenswürdigkeiten der Quirinus-Stadt!Die Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bietet ein umfassendes Jahresprogramm bestehend aus geführten Wanderungen, Exkursionen und mehrtägigen Wanderfahrten.Die Wanderrouten der OG Neuss sind hier zu finden: [Eifelverein OG Neuss • Community » EifelPfadFinder - Das Tourenportal des Eifelvereins](https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/member/eifelverein-og-neuss/106219919/)

Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Integrierte Flusslandschaftsentwicklung - Evaluation Grünzug Neckartal

Die Vorgehensweise und Ergebnisse des 2009 ausgelaufenen MORO-Projekts 'Grünzug Neckartal' sollen vom Projektstart bis zur Gegenwart analysiert und bewertet werden. Zur geplanten Evaluation gehören die Dokumentation des heutigen (Umsetzungs-)Stands der unter MORO GN zusammengefassten Einzelprojekte sowie die Analyse der Verfahrensweisen und der Akteurs-Konstellationen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit MORO-GN initiativ, konzeptionell oder operativ für die Projekte eine tragende Wirkung entfaltet hat. Wie andere bedeutende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wurde die Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars stark umgestaltet und überbaut - häufig mit ästhetisch und ökologisch negativen Folgen für die städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten. Als Bottom-up-Initiative riefen die Architekten Grub und Lejeune-Grub daher 2004 den 'Grünzug Neckartal' nebst Stiftung zur Kofinanzierung durch Bürger und Wirtschaft ins Leben. Übergeordnetes Ziel der Initiative 'Grünzug Neckartal' (GN) war die Qualitätsverbesserung der stark vernuzten Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars als Arbeits- und Wohnstandort, als Naturraum und Naherholungsbereich. Mittels einer Kampagne machte eine renommierte Werbeagentur den 'Grünzug Neckartal' als Marke bekannt. Für das BMVBS in seiner Verantwortung für Instandhaltung und Ausbau der Wasserstraße Neckar und mit starkem Interesse an der Integration von technisch notwendigen Maßnahmen einerseits mit ökologischen oder kulturellen Verbesserungen andererseits bot sich die Initiative als Partner an, zumal sie modellhaft ein kooperatives Verfahren der integrierten Flusslandschaftsentwicklung vorsah. Als Modellprojekt der Raumordnung wurde GN daher durch das BMVBS in drei Teilprojekten zwischen 2005 und 2009 gefördert. Zielsetzung: Die Evaluation nimmt Verfahrensweisen und Ergebnisse des Projekts MORO GN vom Projektstart bis zur Gegenwart in den Blick und soll - allgemein formulierte Projektziele als Basis einer Erfolgskontrolle spezifizieren sowie das Erreichen dieser Ziele überprüfen - die Unterstützung von Einzelprojekten durch MORO GN dokumentieren und ihren Erfolg bzw. ihre Wirkungen aus heutiger Sicht ermitteln - die Nachhaltigkeit der Impulssetzungen (auf gegenwärtige, thematisch verknüpfte Projekte am Neckar) und heutige Rolle des MORO-Konzepts 'Grünzug Neckartal' herausarbeiten - die Einschätzung und heutige Sicht der Akteure auf die MORO-Förderung, auf den Erfolg der Akteurs-Zusammenarbeit sowie auf Eignung und Effizienz von Akteurskonstellationen im Sinne der Projektziele ermitteln und einordnen - auf dieser Basis Effizienz und Wirkung der eingesetzten MORO-Mittel untersuchen - aus den Analysen ableiten, welche Handlungsansätze und Instrumente sich im Rahmen von GN als raumordnerisch modellhaft und übertragbar erwiesen haben. (Text gekürzt)

Bebauungsplan Harburg 70 Hamburg

Das Plangebiet ist im Ortsteil Harburg im Harburger Binnenhafen zwischen Theodor-York-Straße, Veritaskai und dem geplanten Grünzug entlang des Östlichen Bahnhofskanals gelegen. Westgrenze des Flurstücks 5658 - Veritaskai - Ostgrenze des Flurstücks 5658 - Südgrenze des Flurstücks 5658 der Gemarkung Harburg des Bezirks Hamburg-Harburg, Ortsteil 702.

Teilbebauungsplan TB 918 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Am Leuchtturm bis Rissener Ufer

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