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s/grabenverfüllung/Grubenverfüllung/gi

Nanofiltration zur Grundwasseraufbereitung und Sulfatabscheidung bei der Trinkwasseraufbereitung am Beispiel von kippenbelastetem Grundwasser in einem Braunkohlentagebaurevier

Erhöhte Konzentrationen an Sulfat im Trinkwasser können negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten haben und führen zu einem erhöhten Risiko für Korrosionen im Leitungsnetz. Aufgrund dessen schreibt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 240 mg/l vor. Erhöhte Konzentrationen an Sulfat im Grundwasser, die eine spezielle Aufbereitungstechnik erfordern, kommen vor allem durch den Einfluss von Tagebauaktivitäten zustande. Im ausgehobenen Kippenmaterial kommt es zur Oxidation des Pyrits, was nach der Verfüllung der Gruben zu einem Anstieg der Sulfat-, Calcium- und Schwermetallkonzentration im Grundwasser führt. In betroffenen Grundwasservorkommen in Deutschland wurden Konzentrationen von bis zu 2500 mg/l Sulfat gemessen. Die Nanofiltration ist eine mögliche Aufbereitungstechnologie, die die Grundwassernutzung in derart beeinträchtigten Standorten auch nach der Verfüllung der Gruben erlaubt. Es wird erwartet, dass die Nanofiltration im Vergleich zu den anderen in Frage kommenden Technologien Ionenaustauscher, Destillation, Elektrodialyse und Umkehrosmose vor allem bei höheren Sulfatkonzentration in der Größenordnung >1000 mg/l das wirtschaftlichste Verfahren darstellt. In dem Projekt Nanofiltration zur Sulfatabscheidung bei der Trinkwasseraufbereitung wird die Aufbereitung mittels Nanofiltration experimentell im Labor- und Pilotmaßstab untersucht. Es wird dabei schwerpunktmäßig ein Standort betrachtet, der im Einflussgebiet des Braunkohletagebaureviers Inden I liegt und derzeit Sulfatkonzentrationen von 1000-1500 mg/l in einem Trinkwasserbrunnen aufweist. Neben der Untersuchung der Nanofiltration an sich wird eine Konzentrataufbereitung mittels CaSO4-Kristallisation auf ihre Effektivität geprüft.

Gewässertyp des Jahres 2026 - Kleingewässer

<p> <p>Naturnahe Gewässer bilden Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Die Gewässer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und ihres Vorkommens in den Ökoregionen und Höhenlagen Deutschlands. Sie werden in charakteristische Gewässertypen eingestuft. Diese bilden verschiedenste Lebensräume aus und beherbergen typspezifische Gemeinschaften aus Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.</p> </p><p>Naturnahe Gewässer bilden Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Die Gewässer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und ihres Vorkommens in den Ökoregionen und Höhenlagen Deutschlands. Sie werden in charakteristische Gewässertypen eingestuft. Diese bilden verschiedenste Lebensräume aus und beherbergen typspezifische Gemeinschaften aus Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.</p><p> Eigenschaften <p>Stehende Kleingewässer sind kleinflächige, meist stehende teilweise aber auch schwach durchströmte Gewässer von geringer Tiefe. Sie können dauerhaft Wasser führen oder temporär austrocknen. Aufgrund ihres hohen Strukturreichtums und Uferanteils besitzen sie eine überproportional hohe Bedeutung für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>.</p> <p>Zu den kleinen, stehenden Gewässern zählen unter anderem Tümpel, Fisch- und Löschteiche, Gruben, Moorgewässer oder kleine Seen. Sie tragen nicht nur unterschiedliche Namen, sondern unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Entstehung und ihrer Nutzung durch den Menschen. Nicht nur wegen ihres manchmal blau-glitzernden Wassers sind sie für viele NaturliebhaberInnen ein Anziehungspunkt in unserer Landschaft. Vor allem aber sind sie wichtige Lebensräume für viele Pflanzen- und Tierarten, darunter zahlreiche gefährdete Amphibien. Zudem erfüllen sie wichtige Funktionen in der Landschaft, beispielsweise als Trittsteine im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biotopverbund">Biotopverbund</a> oder als Wasser- und Stoffspeicher. &nbsp;</p> <p>Trotz ihrer Bedeutung sind kleine stehende Gewässer weiterhin durch intensive <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> und den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> bedroht. Mögliche Folgen sind Verschmutzung, Austrocknung, Verlandung und ein Rückgang der Artenvielfalt.&nbsp;</p> </p><p> Anzahl und Vorkommen <p>Die Anzahl stehender Kleingewässer hängt stark davon ab, ab welchem Schwellenwert Gewässer als „Kleingewässer“ definiert werden. Unterschiedliche fachliche und rechtliche Definitionen führen daher zu unterschiedlichen Zahlen.</p> <p>Nach der EU-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserrahmenrichtlinie">Wasserrahmenrichtlinie</a> (EU-WRRL) werden Seen erst ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig als eigenständige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserkoerper">Wasserkörper</a> überwacht. In Deutschland betrifft dies gegenwärtig 738 Seen. Dem gegenüber stehen mehr als 300.000 stehende Gewässer mit einer Wasserfläche unterhalb dieses Schwellenwertes, für die es bislang keine offizielle Überwachung des Zustands und der Lebensgemeinschaften gibt. Die 50-Hektar-Schwelle stellt dabei keine fachliche Grenze für Kleingewässer dar, sondern kennzeichnet lediglich die Größenordnung, ab der im Rahmen der EU-WRRL eine regelmäßige Überwachung erfolgt.</p> <p>Naturschutz- und ökologiefachliche Definitionen von stehenden Kleingewässern orientieren sich oft an deutlich kleineren Schwellenwerten für die Wasserfläche (z.B. 0,1 Hektar) und berücksichtigen zusätzlich Merkmale wie Wassertiefe, Ökologie oder hydrologische Funktion. Etwa 30 Prozent der zuvor gennannten 300.000 Gewässer sind kleiner als 0,1 Hektar.&nbsp;</p> <p>Stehende Kleingewässer sind in Deutschland regional unterschiedlich verteilt ( sh. Karte).&nbsp;<br>Besonders viele finden sich in Bayern und Thüringen, vor allem in Fischteichgebieten, die oft schon im Mittelalter durch das Aufstauen kleiner Bäche entstanden sind. Auch in Nordostdeutschland gibt es viele Kleingewässer in Landschaften, die früher von Gletschern geformt wurden. Dort findet man zum Beispiel sogenannte Sölle. Das sind flache, runde Gewässer, die durch das Auftauen eingeschlossener Eisblöcke entstanden sind. Stehende Kleingewässer finden sich auch in den Flussauen großer Flüsse wie Elbe oder Donau. In den Alpen und Mittelgebirgen gibt es dagegen nur wenige solcher Gewässer.&nbsp;</p> <p>Obwohl stehende Gewässer kleiner 50 Hektar nur etwa 20 Prozent des gesamten Wasservolumens aller stehenden Gewässer Deutschlands ausmachen, stellen sie etwa die Hälfte der gesamten Wasserfläche. Besonders deutlich wird ihre Bedeutung bei der Uferlänge: Von rund 80.000 Kilometer Uferlinie aller stehenden Gewässer in Deutschland entfallen fast 90 Prozent auf Gewässer kleiner 50 Hektar. Die Uferbereiche von Standgewässern sind Hot-spots der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. Hier finden sich eine Vielzahl von wasserlebenden und ans Wasser gebundenen Arten. Dieser Aspekt unterstreicht die Bedeutung des Schutzes von stehenden Kleingewässern.&nbsp;</p> <p>Details zum Vorkommen können über diese Karte abgerufen werden:</p> <p><a href="http://gis.uba.de/website/apps/gdj">http://gis.uba.de/website/apps/gdj</a></p> <p>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Karte_Vorkommen.png"> </a> <strong> Vorkommen der Kleingewässer in Deutschland </strong> Quelle: @ UBA </p><p> Zustand und gesetzlicher Schutz <p>Das Ziel der EU-WRRL ist ein guter ökologischer und chemischer Gewässerzustand. Um diesen Zustand zu ermitteln, werden die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen bestimmt, die Nähr- und Schadstoffe im Gewässer gemessen und die Lebensräume kartiert. Stehende Gewässer werden dabei erst ab einer Größe von 50 Hektar regelmäßig überwacht und der ökologische Zustand ermittelt. Kleinere stehende Gewässer unterliegen den Anforderungen der EU-WRRL und werden als Teile größerer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserkoerper">Wasserkörper</a> gesetzlich geschützt. Auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind diese Gewässer gesetzlich geschützte Biotope. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands dieser Gewässer nach EU-WRRL sowohl ein Verbesserungsgebot wie auch ein Verschlechterungsverbot. Eine offizielle Bewertung und Überwachung des Zustands der kleinen stehenden Gewässer und deren Lebensgemeinschaften gibt es bisher nicht. Dies liegt einerseits an deren großer Anzahl, aber auch an der Vielzahl stehender Kleingewässer-Typen, welche durch Faktoren wie Fläche, Tiefe, Volumen, geographische, geologische, pedologische und hydrologische Merkmale, deren anthropogene Nutzung, das Alter und die natürliche Verlandung maßgeblich bestimmt werden.&nbsp;</p> </p><p> Nutzung, Belastung, Maßnahmen <p>Stehende Kleingewässer und angrenzende Flächen werden vielfältig genutzt, wie beispielsweise für die Fischerei und Landwirtschaft. Belastungen entstehen unter anderem durch direkte Eingriffe wie Verfüllung, Drainage, Fischbesatz und Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln. Zusätzlich verstärken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Veränderungen des Wasserhaushalts Probleme wie Austrocknung, Verlandung und damit auch den Artenverlust. &nbsp;Auch neue Nutzungsformen, wie schwimmende Photovoltaik Anlagen und Wärme-/Kältenutzung von Gewässer (Aquathermie), könnten sich zukünftig auf die Qualität dieser Lebensräume auswirken.</p> <p>Diese vielfältigen Belastungen stellen die den Gewässer- und Naturschutz vor große Herausforderungen. Häufig lassen sich Beeinträchtigungen nicht eindeutig - dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verursacherprinzip">Verursacherprinzip</a> folgend - zuordnen. Eine intensive Überwachung ist aus Kapazitätsgründen nur selten möglich. Vor diesem Hintergrund ist das Vorsorgeprinzip für den Schutz dieser Lebensräume von überragender Bedeutung. Dazu gehören eine umweltgerechte Nutzung, vorsorgender Schutz sowie die Pflege und Erhalt dieser Lebensräume.</p> </p><p> Typische Tier- und Pflanzenarten </p><p> <p><strong>Stabwanze </strong>(<em>Ranatra linearis</em>)</p> <p>Die Stabwanze imitiert mit ihrem grazilen Körper abgestorbene Pflanzenteile und wirkst so nahezu unsichtbar auf ihre Beute. Das bis zu 5,5 cm große Insekt sitzt meist nahe der Wasseroberfläche und atmet dabei über ein langes Atemrohr Luft. Es erbeutet mit seinen Fangbeinen selbst Wasserkäfer oder Kaulquappen. Aber auch kleine Tiere wie Mückenlarven zählen zum Nahrungsspektrum. Stabwanzen leben meist in Weihern oder Teichen mit einer reichen Unterwasservegetation. Die guten Flieger können als ausgewachsene Tiere weite Strecken zurücklegen und so auch neue Gewässer besiedeln.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Stabwanze_Ren%C3%A9%20Rausch_lizenzfrei.jpg"> </a> <strong> Stabwanze </strong> Quelle: René Rausch </p><p> <p><strong>Wasserschlauch&nbsp;</strong><em>(Utricularia sp.)</em></p> <p>Die sieben in Deutschland vorkommenden Arten aus der Gattung der Wasserschläuche erbeuten kleines Zooplankton wie Wasserflöhe oder Hüpferlinge und zählen somit zu den „fleischfressenden“ Pflanzen. An den stark zerschlitzen Sprossen befinden sich zahlreiche Blasen, in denen Unterdruck herrscht. Berührt ein kleines Tier die Borsten an der Öffnung, wirken diese als Hebel und öffnen die Falle, wodurch blitzschnell Wasser einströmt und das Tier eingesaugt wird. Die Beute wird anschließend verdaut. Durch die so gewonnenen Nährstoffe kann <em>Utricularia</em> auch in sehr nährstoffarmen Gewässern wie Moortümpeln vorkommen. Einige Arten kommen nur in solchen Habitaten vor und sind daher durch Überdüngung stark gefährdet.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Utricularia_Dammer.jpg"> </a> <strong> Der Wasserschlauch mag auch tierische Kost </strong> Quelle: Johannes Dammer </p><p> <p><strong>Schwimmlebermoos </strong>(<em>Ricciocarpos natans</em>)</p> <p>Das Schwimmlebermoos schwimmt auf der Wasseroberfläche von Weihern, Tümpeln und in windgeschützten Seebuchten und erinnert dabei oft an kleine Herzen. Als Lebermoos zählt es zu den stammesgeschichtlich alten Pflanzengruppen. Auf den ersten Blick kann man es mit den Wasserlinsen, oft auch als „Entengrütze“ bekannt, verwechseln. Es unterscheidet sich jedoch durch das zweifach verzweigende Wachstum und die langen, spreizenden Bauchschuppen. Durch diese Unterwasser liegenden Borsten halten die Pflanzen untereinander Abstand, wodurch das Schwimmlebermoos nicht so dicht wächst wie die Wasserlinsen. <em>Ricciocarpos natans</em> ist besonders auf phosphatarme Gewässer angewiesen. Wird dieser Nährstoff übermäßig aus der umgebenden Landschaft eingetragen, kann sich das Schwimmlebermoos nicht mehr gegen die wüchsigen Wasserlinsen behaupten und verschwindet. Deswegen ist <em>Ricciocarpos natans</em> in Deutschland gefährdet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Schwimmlebermoos_Dammer3.jpg"> </a> <strong> Schwimmlebermoos inmitten von Wasserlinsen </strong> Quelle: Johannes Dammer </p><p> <p><strong>Rotbauchunke (</strong><em><strong>Bombina bombina</strong></em><strong>)&nbsp;</strong></p> <p>Die stark gefährdete Rotbauchunke kommt nur im nordöstlichen Teil von Deutschland vor. Dort laicht sie meist in den flachen und vor allem fischfreien Tümpeln und Weihern der Auenlandschaften, im Norden auch in den eiszeitlich entstandenen Söllen. Die orange-rötlich gefärbte Unterseite signalisiert Fressfeinden ihre Giftigkeit. Diese wird bei Gefahr durch ihre typische, auf dem Rücken liegende Warnstellung präsentiert Im Herbst verlassen die Tiere das Wasser, um an Land zu überwintern. Deshalb spielt neben dem Laichhabitat auch die Umgebung eine wichtige Rolle. So zeigt der Lebenszyklus der Rotbauchunke, dass Wasserflächen nie isoliert zu betrachten sind. Vielmehr stehen sie &nbsp;in ständigem Austausch mit ihrer Umgebung und sollten beim Schutz unserer Gewässer immer mit einbezogen werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_2479b_Rotbauchunke_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Die Rufe der Rotbauchunke "schlagen" Wellen </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß </p><p> <p><strong>Europäische Sumpfschildkröte (</strong><em>Emys orbicularis</em>)</p> <p>Die Europäische Sumpfschildkröte ist die einzige einheimische Schildkrötenart Deutschlands – und ein außergewöhnliches Reptil. Ihr Lebensstil und &nbsp;Aussehen haben sich seit der Zeit der Dinosaurier kaum verändert. Meist lebt sie in strukturreichen Gewässern, wo sie Muscheln, Schnecken, Wasserinsekten, Kleinkrebse und auch pflanzliche Nahrung frisst. Zur Fortpflanzungszeit oder wenn Gewässer austrocken, unternimmt <em>Emys orbicularis</em> auch Wanderungen an Land – mitunter über mehrere Kilometer. Manche Tiere erreichen ein bemerkenswertes Alter von bis zu 100 Jahren. Beim Sonnenbaden - auf ins Wasser ragenden Stämmen von Weihern, kleinen Seen oder Flussauen - ist sie wachsam, um bei der kleinsten Störung blitzschnell ins Wasser zu tauchen. Früher auf dem Speiseplan der Menschen ist sie heute Opfer der Zerstörung, Übernutzung und Zerschneidung ihrer Lebensräume. Die Europäische Sumpfschildkröte ist vom Aussterben bedroht. Schutzprojekte versuchen, die letzten wilden Lebensräume sowie die letzten Reliktpopulationen zu erhalten und durch Wiederansiedlungen zu stärken.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_3253b-1_EuropSumpfschildkr%C3%B6te_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Europäische Sumpfschildkröte beim Sonnenbad </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß </p><p> Ausgewählte Typen von Kleingewässern, Belastungen und mögliche Schutzmaßnahmen <p><strong>Fischteiche </strong>sind oft durch Überdüngung, Medikamenteinsatz, Verlandung und zu hohen Fischbesatz belastet; wichtig sind reduzierte Nutzung und regelmäßige Pflege. Feuerlöschteiche sind meist naturfern angelegt und sollten naturnah umgestaltet sowie ohne Fischbesatz betrieben werden.</p> <p><strong>Wiesenweiher </strong>in Auen leiden unter Entwässerung und veränderten Ufern; hier steht die Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Fokus. Sölle und Ackerweiher werden vor allem durch landwirtschaftliche Stoffeinträge und veränderten Wasserhaushalt beeinträchtigt, weshalb Pufferzonen und geringere Einträge wichtig sind.</p> <p><strong>Waldweiher und -seen</strong> sind durch Eingriffe wie Rodung oder Entwässerung gefährdet; Schutzmaßnahmen zielen auf Wiederherstellung und angepasste Nutzung. Kleinbadeteiche und Badeseen kämpfen mit Hygieneproblemen und Übernutzung, weshalb Nährstoffeinträge reduziert und Nutzung gesteuert werden sollte.</p> <p><strong>Dorf- und Stadtteiche</strong> sind häufig schlecht gepflegt und nährstoffbelastet; hier helfen Renaturierung, bessere Pflege und die Vermeidung zusätzlicher Einträge.</p> <p><strong>Kleinbadeteiche und Badeseen</strong> haben häufig hygienische Probleme, Algenblüten und leiden unter intensiver Nutzung. Maßnahmen sind die Reduktion von Nährstoffeinträgen, verbesserte Abwasserbehandlung, das Zulassen von Röhrichtzonen sowie eine angepasste, moderate Nutzung.</p> <p><strong>Sölle und Ackerweiher</strong> sind besonders durch Nähr- und Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft sowie durch Veränderungen des Wasserhaushalts (z. B. Grundwasserabsenkung) gefährdet. Schutzmaßnahmen umfassen Randstreifen, die Reduktion von Stoffeinträgen, die Förderung unterschiedlicher Sukzessionsstadien sowie das Schließen von Entwässerungsgräben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Teich1_Dammer_1_quer_0.jpg"> </a> <strong> Kleingewässer </strong> Quelle: Johannes Dammer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/IMG_1443.JPG"> </a> <strong> Kleiner See </strong> Quelle: Johannes Dammer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/20250828_082033_0.jpg"> </a> <strong> Kleingewässer in ländlicher Umgebung, heiße Temperaturen lassen sie leicht austrocknen </strong> Quelle: Linda Timme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/20250828_073359_0.jpg"> </a> <strong> Kleingewässer sind verschiedensten Belastungen ausgesetzt </strong> Quelle: Linda Timme Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Kiesabbau und an­ schließender teilweiser Nassverfüllung mit Fremdmaterial im Rahmen des Pilotprojekts Nass­ verfüllung auf dem Grundstück Fl. Nrn. 253 bis 258 der Gemarkung Eggelstetten

Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 253 bis 258 der Gemarkung Eggelstetten mit anschließender Nassverfüllung mit Fremdmaterial im Rah- men des Pilotprojekts Nassverfüllung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 6,59 ha Kies im Nassabbau gewonnen werden. Durch die teilweise Nassverfüllung ergeben sich insbesondere in Bezug auf die Hydrogeologie, die Qualität des Verfüllmaterials, die Überwachung des Verfüll- betriebs sowie den Naturschutz spezielle planungs- bzw. genehmigungsrelevante Aspekte. Die östliche Teilfläche wird im Anschluss an den Abbau rekultiviert und wieder an die landwirt- schaftliche Nutzung sowie der Nutzung als Golfplatz übergeben. Im westlichen Teil entsteht über eine nur teilweise Verfüllung ein vielfältiges Biotop mit natur- nahe Ufern, Flachwasserbereichen, Röhrichten, Magerrasen und Gehölzen. Durch die Schaffung von zwei unverfüllten Buchten im Anschluss an die südwestliche Kiesböschung werden Passa- gen geschaffen, die eine ausreichende Grundwasserdurchströmung auch nach der teilweisen Wiederverfüllung gewährleisten.

Triturus cristatus (Laurenti, 1768) Kammmolch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Weltareal der Art liegt unter Berücksichtigung der dünnen Besiedlung im flächenanteilmäßig großen Osten des Areals (Kuzmin 2001) zwischen 10 und 30 %; zugleich gehören die deutschen Vorkommen zum Arealzentrum. Deutschland ist deshalb für die weltweite Erhaltung des Kammmolchs in hohem Maße verantwortlich. Obwohl Deutschland im Arealzentrum liegt, kommt der Kammmolch im Bezugsraum nicht flächendeckend vor. Die Schwerpunktvorkommen liegen in der planaren und collinen Höhenstufe Deutschlands. In den Mittelgebirgslandschaften dünnen die Populationen stark aus und die Art erreicht bei ca. 1.000 m ü. NHN ihre Höhenverbreitungsgrenze. Die Rasterfrequenz des Kammmolchs auf der Ebene TK25-Q beträgt für den Zeitraum von 2000 bis 2018 33,35 %. Damit liegt der Kammmolch im oberen Bereich der mäßig häufigen Arten. In den Roten Listen der Bundesländer wird die Art in den Tiefländern als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ geführt. In den Roten Listen der Mittelgebirgsländer wird die Art hingegen einheitlich als „Stark gefährdet“ eingestuft. Der langfristige Bestandstrend wird bundesweit als starker Rückgang eingestuft. Ursachen sind der Verlust geeigneter Laichgewässer bzw. die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und andere Flachgewässer, vor allem durch Fischbesatz. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird aufgrund der anhaltenden Gefährdungsursachen (insbesondere dem Fischbesatz) in Deutschland von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Als Ergebnis der Gefährdungsanalyse wird der Kammmolch damit als „Gefährdet“ eingestuft. Gegenüber der letzten RL-Einstufung von 2009 („Vorwarnliste“) kommt es zu einer Verschlechterung der Rote-Liste-Kategorie – die Art wird nun als „Gefährdet“ eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist der Kenntniszuwachs hinsichtlich der aktuellen Bestandssituation (siehe Abschnitt „Zusätzlicher Hinweis“), nach der die Art nicht mehr wie 2009 in der Kriterienklasse „häufig“, sondern als „mäßig häufig“ geführt wird. Die Bestandstrends haben sich nicht verändert. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für den Kammmolch sind: Im Bereich der Laichgewässer wirken sich vor allem der fortgesetzte Totalverlust oder die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und Flachgewässer negativ auf die Bestände aus, insbesondere durch Melioration, Sukzession, Beschattung, Verfüllung, zu frühzeitiges und mehrjähriges Trockenfallen aufgrund des Klimawandels sowie das Einbringen von Fischen (selbst in Tümpel) und die stärkere Gewässerbelastung durch Eutrophierung; im Landlebensraum fehlen zunehmend naturnahe Bereiche, wie großflächig extensiv genutzte, kleinstrukturierte und heckenreiche von Wiesen und Weiden geprägte Landschaften mit hohen Grundwasserständen, Ruderalflächen und Ackerbrachen; Vorkommen in Sekundärhabitaten (z. B. Kies- und Tongruben) sind meist stark voneinander isoliert (fehlende Vernetzung); werden Vorkommen oder Teilhabitate durch Straßen getrennt, kommt es häufig zur Gefährdung wandernder Tiere durch den Verkehr; eine weitere Gefährdung der Art könnte vom sich ausbreitenden Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) ausgehen. Wichtig ist neben dem großflächigen Schutz von Land- und Wasserlebensräumen im Rahmen der Natura-2000-Gebiete auch der Populationsschutz in der „Normallandschaft“ außerhalb der FFH-Gebietskulisse. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei auf die Einbindung der in der umgebenden Agrarlandschaft vorhandenen Gewässer gelegt werden. Die Erreichbarkeit von Gehölzbeständen, die wichtige Land- und Überwinterungshabitate sind, muss gesichert sein. Wichtig ist zudem die Anlage von bandförmigen Biotoptypen wie Hecken mit begleitenden Rainen oder Brachestreifen. Gleiches gilt für die Vernetzung mit anderen besiedelten oder neu angelegten Gewässerstandorten. Die Neu- oder Wiederanlage geeigneter, sonnenexponiert liegender Laichgewässer mit üppiger Unterwasservegetation (ohne Fischbesatz) und reich strukturierten Landlebensräumen im direkten Umfeld ist elementar. Diese Habitate sollten in nicht zu großer Entfernung (max. 500 m) zu bestehenden Vorkommen angelegt werden, damit die Vernetzung gefördert wird. Als Beispiele und Finanzierungsinstrument sind hier LIFE-Projekte (L’Instrument Financier pour l’Environnement) zu nennen. Zusätzlicher Hinweis: Durch die Aufnahme in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union hat die Art eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Dadurch sowie durch eine verbesserte Erfassungsmethodik (Wasserfallen) konnte der Erkenntnisgewinn (bzgl. der Nachweishäufigkeit) in den vergangenen 10 Jahren deutlich gesteigert werden. Die höhere Zahl an Nachweisen darf nicht mit Bestandszunahmen verwechselt werden.

LSG Weitzschkerbachtal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologie, Boden, Hydrologie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt westlich der Ortschaft Schraplau und verläuft entlang des Weitzschkerbaches bis Farnstädt. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet erstreckt sich über die nördlich und südlich von Unterfarnstädt gelegenen Hänge, die den Weitzschkerbach zwischen Farnstädt und Schraplau begleiten. Ein Mosaik verschiedener Biotop- und Nutzungstypen als Reste einer historisch entstandenen Kulturlandschaft gliedert die Landschaft kleinteilig. So finden sich nördlich, östlich und südlich von Unterfarnstädt Magerrasenhänge in mehreren Teilflächen, die mit Obstwiesen und Gebüschen kombiniert sind und auf den trockenen, nährstoffarmen Standorten gut ausgebildet sind. Zwischen Unterfarnstädt und Alberstedt befindet sich im südost- bis südwest exponierten Bereich ein submediterran geprägter Trocken- bis Halbtrockenrasen mit einem Streuobstbestand aus Süßkirschen sowie mit einigen offengelassenen Kalksteinbrüchen. Vom untertägigen Kalksteinabbau künden einige noch vorhandene Stollen. Eine südexponiert gelegene Senke, das „Luhloch“, bedeckt ebenfalls ein Halbtrockenrasen, dem sich ein Birkenhain anschließt. Streuobstbestände aus Mittel- und Hochstämmen prägen bei Farnstädt und westlich von Schafsee maßgeblich das Landschaftsbild. Auch südlich des Weitzschkerbaches ist mit Obstwiesen und Trocken- sowie Halbtrockenrasenhängen ein vielfältiges Mosaik verschiedener Lebensräume zu finden. Westlich und nördlich von Schafsee weist der Weitzschkerbach naturnahe Abschnitte mit bachbegleitenden Gehölzen auf, denen sich extensiv genutztes Grünland und Grünlandbrachen mäßig feuchter Standorte anschließen. Am „Dreihügelberg“, auf natürlich entstandenen Felsen, aber auch an offengelassenen Steinbrüchen, haben sich Felsfluren und Gebüsche trockenwarmer Standorte entwickelt, die sich mit vegetationsfreien Stellen abwechseln und das Landschaftsbild bereichern. Die Fluren am Südhang des Weitzschkerbachtales werden durch charakteristische Hangkanten gegliedert, die ein Mosaik aus Trockenrasen, Hecken, Laubbaumbeständen oder Obstbäumen darstellen. Nördlich von Unterfarnstädt ist ein mesophiler Laubwald als Schlucht- und Schatthangwald ausgebildet. Das Gebiet gehört zu den bereits von den Bandkeramikern bewohnten und landwirtschaftlich genutzten Siedlungsräumen und ist seitdem kontinuierlich bewohnt gewesen. Davon zeugen zahlreiche Bodenfunde. Während die Hochflächen ackerbaulich genutzt wurden, blieben die Geländeteile, die zum Ackerbau nicht geeignet waren, unter Wald, z. B. die Talhänge und Auen. Erste urkundliche Erwähnungen aus diesem Gebiet nennen 979 die „Scrapenlevaburg”. Die Hanglagen wurden nach und nach für Obst- und Weinanbau sowie als Hutung genutzt und so der noch vorhandene Wald immer weiter zurückgedrängt. Neben den sehr fruchtbaren Böden sind in diesem Gebiet auch Bodenschätze, so Kiessand und vor allem Kalkstein, abgebaut worden. Kalkstein wurde z. T. untertägig gewonnen, wofür der Kuhberg bei Unterfarnstädt ein eindrucksvolles Beispiel ist. Das LSG erstreckt sich auf der Querfurter Muschelkalk-Platte, in die sich der Weitzschkerbach bis zu 50 m tief eingeschnitten hat. Das Tal beginnt bei Oberfarnstädt im Ausstrich des wenig widerstandsfähigen Oberen Buntsandsteins (Röt). Östlich Unterfarnstädt verengt es sich stark und durchbricht in mehreren Windungen den Riegel des Unteren Muschelkalks, dessen Werksteinbänke bis zur Mitte des 20. Jh. am Kuhberg auch unterirdisch abgebaut wurden. Heute befindet sich nahe der Straße nach Alberstedt ein Muschelkalk-Tagebau zur Gewinnung von Schotter und Splitt. Im nach Osten anschließenden Ausstrich des weniger widerstandsfähigen Mittleren Muschelkalks verläuft das Tal bis Schafsee geradlinig. Westlich von Schafsee ist an dem deutlich steileren südlichen Talhang die Schichtstufe des Oberen Muschelkalks zu beobachten. In einer Kiesgrube am Nordosthang des Dreihügelberges bei Unterfarnstädt werden zeitweise saalekaltzeitliche Schmelzwasserkiese und -sande abgebaut. Der in der Weichsel-Kaltzeit aufgewehte Löss ist auf großen Teilen des LSG mit unterschiedlichen Mächtigkeiten verbreitet. Die Talaue wird von humosen, schluffigen Sedimenten des Holozäns gebildet. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Zum LSG gehören die Bachaue, die Talhänge und Teile der anschließenden Hochfläche beiderseits des Weitzschkerbaches, so dass sehr unterschiedliche Böden vorkommen. Auf der Hochfläche sind Tschernoseme aus Löss weitverbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme aus Löss zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. An den Talhängen dominieren Pararendzinen aus skeletthaltigem Löss über Lehmfließerden aus triassischem Gestein. In der Bachaue gibt es schwarze, durchgehend humose, z. T. grundwasserbeeinflusste Bödenaus Kolluviallöss. Die hydrologische Situation wird vom Weitzschkerbach als Fließgewässer bestimmt, der zur Saale entwässert. Durch die Lage im Leegebiet des Harzes gehört das Gebiet zu den niederschlagsarmen Landschaften Sachsen-Anhalts. Die Jahresniederschlagsmengen erreichen nur Werte um 500 mm. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebietes würde sich im Talgrund aus Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald, in den Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald eingestreut sein könnte, und an den Hängen aus Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald zusammensetzen, der an steileren, südexponierten Standorten in Wucherblumen-Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Im mesophilen Laubwald ist die Rotbuche bestandsprägend, während in der Krautschicht typische Arten wie Ausdauerndes Bingelkraut, Frauenfarn und Echtes Springkraut vorherrschen. Die kontinental geprägten Magerrasenhänge bei Unterfarnstädt weisen Bestände vom Dänischen und Stengellosen Tragant, Pferde-Sesel, Frühlings-Adonisröschen sowie Grauer und Gelber Skabiose auf. Die Graslilienheide wird von Vorkommen der Astlosen und Ästigen Graslilie geprägt, aber auch Edel- und Berg-Gamander, Berg-Steinkraut, Früher Ehrenpreis, Finger-Steinbrech, Frühlings-Hungerblümchen und die sehr seltenen Arten Zwerg-Steppenkresse, Kleines Mädesüß, Wimper-Perlgras, Gemeines und Graues Sonnenröschen kommen hier vor. Im Luhloch ist die Astlose Graslilie mit Blaugrünem Labkraut und Kleinem Mädesüß sowie einem kleinen Bestand der in Sachsen-Anhalt gefährdeten Gemeinen Akelei vergesellschaftet. Die Hänge südlich des Weitzschkerbachtales zeichnen sich durch das Vorkommen von Walliser Schwingel, Pfriemengras, Frühlings-Adonisröschen und Rispen-Flockenblume aus. Das Grünland in der Bachaue ist als Weidelgras-Weißklee-Weide, Rotschwingel-Weißkleeweide, Glatthaferwiese, Fettweide oder Glatthafer-Talwiese ausgebildet. Im Bach finden sich Echte Brunnenkresse, Fluten der Schwaden, Gauchheil-Ehrenpreis und Berle. Die Felsfluren werden u. a. vom Wimper-Perlgras, von Gamander-Arten, Fetthennen-Arten, Blau-Schwingel und dem Braunstieligen Streifenfarn besiedelt. Als Charakterart der Bunten Erdflechtengesellschaft ist hier auch die gefährdete, gelbgefärbte Flechte Fulgensia fulgens nachgewiesen. Die Gebüsche auf den Hangkanten bestehen aus Ein- und Zweigriffligem Weißdorn, Steinweichsel, Schlehe, Pflaume und Kreuzdorn. Auf den flachgründigen Kalkäckern, z. B. bei Unterfarnstädt, trifft man artenreiche Ackerwildkrautgesellschaften mit gefährdeten Pflanzenarten, wie beispielsweise den Blauen Gauchheil und die Möhren-Haftdolde. Auf den mit Gebüschen und Streuobstwiesen bewachsenen Trockenhängen kommen Neuntöter, Raubwürger, Braunkehlchen und Grauammer vor. Häufig sind auch Zauneidechsen zu beobachten. Neben den an lückige Mager rasen gebundenen Heuschreckenarten wie die Langfühler-Dornschrecke kommen auch die anthermophile Säume gebundene Gemeine Sichelschrecke und die auf vegetationsarmen Flächen, z. B. in Steinbrüchen lebende Blauflüglige Ödlandschrecke vor. Das im Weitzschkerbachtal vorhandene Habitatmosaik ermöglicht, dass anspruchsvolle Arten der reich gegliederten Ackerlandschaft wie Rebhuhn und Wachtel sowie der Feldhase noch regelmäßig zu beobachten sind. Die noch vorhandenen Stollen dienen mehreren Fledermausarten als Winter- und Zwischenquartier, so der Mops- und Wasserfledermaus sowie dem Großen Mausohr. Die Streuobstbestände haben für viele blütenbesuchende oder totholzbewohnende Insektenarten, aber auch höhlenbrütende Vogelarten, z. B. Star, Wendehals und Feldsperling, eine herausragende Bedeutung. Vom Blütenreichtum profitieren auch zahlreiche Tagfalter. Das LSG ist als ein wesentlicher Bestandteil eines Biotopverbundsystems in Richtung Rainholz im Westen und Weidatal im Osten zuerhalten bzw. zu entwickeln. Die Ziele zur Entwicklung des LSG umfassen die Erhaltung und Pflege der für dieses Gebiet typischen Magerrasenhänge, Trockenrasen und Streuobstwiesen sowie der naturnahen Bachabschnitte, der Felsfluren, Hangkanten und des Hangwaldes mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders wichtig erscheint die Absicherung der Pflege der Trockenhänge zwischen Farnstädt und Schraplau, um die einsetzende Verbuschung und ein Verbrachen der Lebensräume zu verhindern. Dieses Ziel könnte durch Aufbau und Einsatz einer Schafherde unter Beimischung von Ziegen erreicht werden. Abgängige Streuobstbestände sind sukzessive durch Neuanpflanzung zu verjüngen. Alte Steinbrüche sind als strukturreiche Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln,sie sind vor Verfüllung und anderer Zweckentfremdung zu bewahren. Eine über die bereits bestehende oder genehmigte Flächenausdehnung der Sand-, Kies- und Kalkstein-Tagebaue hinausgehende Erweiterung der Abbauflächen ist nicht zuzulassen. Bei Unterfarnstädt vorhandene untertägige Stollensysteme sind fledermausgerecht zu sichern. Das Gebiet ist von jedweder Bebauung freizuhalten und vor Stoffeinträgen zu schützen. Der in Steillagen betriebene Ackerbau sollte langfristig zugunsten der Grünlandbewirtschaftung aufgegeben werden, um die Erosion zu verhindern. Im Grenzbereich zwischen Äckern und den Magerrasen der Hanglagen sind Pufferstreifen einzurichten, welche dem Schutz vor Nährstoff- und Pestizideinträgen dienen sollen. Möglich wären auch Heckenpflanzungen, z. B. an den oberen Hangkanten des Weitzschkerbachtales. Die wenigen Feldgehölze und Hangwälder sind nicht primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen. Der Weitzschkerbach bedarf aufgrund seines begradigten Verlaufs und der nur sehr schmal ausgebildeten Bachaue über weite Strecken einer Renaturierung. Zur naturnahen Erholung könnte das Weitzschkerbachtal durch einen Fußweg erschlossen werden. Es ist weiterhin zu erwägen, besonders schutzwürdige Teile des LSG in einen höheren Schutzstatus zu überführen und das Gebiet in Richtung Bergfarnstädt zu erweitern. Im Osten sollte der Anschluss an das NSG „Kuckenburger Hagen“ durch die Angliederung des Weitzschkerbachtales östlich Schafsee und des Weidatales - ggf. im Rahmen eines separaten Ausweisungsverfahrens - hergestellt werden. Das vielfältige Mosaik von Biotop- und Nutzungstypen, der an natürlich entstandenen Felsen oder in aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachtende Muschelkalk sowie das abwechslungsreiche Landschaftsbild bieten Möglichkeiten zur Durchführung interessanter Exkursionen. Besonders reizvoll sind Wanderungen auf Feldwegen rings um Unterfarnstädt und weiter in Richtung Untermühle und Schafsee. Die Lage des Gebietes ermöglicht den Besuch der Sehenswürdigkeiten der nahegelegenen Ortschaften, z. B. der Pfarrkirche St. Johannis Baptista und der Reste der Burg in Schraplau oder der Dorfkirchen in Ober- und Unterfarnstädt. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Rana dalmatina Bonaparte, 1840 Springfrosch Amphibien Vorwarnliste

Bezogen auf das Gesamtareal liegen die Vorkommen des Springfroschs in Deutschland deutlich unter 10 %. In Mecklenburg-Vorpommern (Rügen, Darß), Niedersachsen (naturräumliche Region Lüneburger Heide) und Nordrhein-Westfalen (z. B. Kottenforst-Ville) befinden sich jedoch hochgradig isolierte Vorposten (siehe DGHT 2018). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Springfrosch ist ein atlantisch-submediterranes Faunenelement und besiedelt Deutschland sowie das übrige Mitteleuropa nicht flächendeckend, sondern in mehreren, kleineren, zum Teil weit voneinander getrennten Teilarealen. Sie sind im Südwesten, Süden und Südosten Deutschlands großflächiger als im Norden. Die Art fehlt in den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Im Nordwesten (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) und Nordosten (Mecklenburg-Vorpommern) erreicht die Art ihre Arealgrenze. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich deutlich isoliert in Dänemark und Schweden (Sillero et al. 2014). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) in Deutschland beträgt 9,05 % und liegt damit entsprechend der nur disjunkten Verbreitung in der Kriterienklasse „selten“. Der langfristige Bestandstrend wird als mäßiger Rückgang eingestuft, da in der Vergangenheit zumindest bei den Gewässern im Offenland durch landwirtschaftliche Einflüsse und Besatzmaßnahmen mit Fischen von einer Verschlechterung der Lebensräume auszugehen ist. Dabei bleibt die Unsicherheit, dass man erst in den 1970er und 1980er Jahren mit einer systematischen Erfassung des Springfroschs begann und zu diesem Zeitpunkt sozusagen bei Null anfing. Weiter zurückliegende Veränderungen sind nicht dokumentiert. Dagegen wird der kurzfristige Bestandstrend deutschlandweit als stabil eingestuft. Diese Einschätzung lässt sich insbesondere mit deutlich verstärkter ökologischer Waldbewirtschaftung (z. B. Förderung des Laubwaldanteils), dem strengen Schutzstatus und zahlreichen Maßnahmen (z. B. Neuanlage von Gewässern) in Verbindung bringen. In einigen Gebieten konnten sogar Arealerweiterungen dokumentiert werden. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Der langfristige Bestandstrend war 2009 noch unbekannt und führte damit zur Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Es wird nunmehr von einem mäßigen Rückgang ausgegangen, sodass sich die Einstufung in die „Vorwarnliste“ ergibt. Der Springfrosch ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verfüllung und Trockenlegung von Stillgewässern oder Grundwasserabsenkungen sowohl im Wald als auch im Offenland; Fischbesatz in Teichen; Eintrag von Pestiziden und Dünger (Eutrophierung) in die Laichgewässer; Verbuschung bzw. Aufforstung im Uferbereich mit der Folge einer übermäßigen Beschattung; Beseitigung von Feldgehölzen und anderen Kleinstrukturen; Intensivierung der Landwirtschaft in der Umgebung von Laichgewässern; nicht natur- und standortgemäße Forstwirtschaft (Baumartenwahl, Intensivierung, Mechanisierung); Habitatverlust und -fragmentierung durch Bebauung; Straßenbau, Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; weiterhin zunehmende Isolation und Fragmentierung der Vorkommen in den kleinflächigen Verbreitungsinseln; gebietsweise erhöhte Prädatorendichte, z. B. Waschbär (Procyon lotor). Der Springfrosch profitiert in seinen Vorkommensgebieten von allen Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt von Kleingewässern für Amphibien durchgeführt werden. Eine besonders geeignete Schutz- und Erhaltungsmaßnahme für diese streng geschützte Art ist daher in ihren Vorkommensgebieten die Neuanlage von Gewässern im Wald oder in Waldnähe. Diese werden im Frühjahr nach der Anlage häufig umgehend besiedelt. Weitere Maßnahmen sind: Verhindern der Verfüllung von Laichgewässern; Verhindern des Besatzes von Laichgewässern mit Fischen; ggf. Abfischen; Reduzierung von Pestizid- und Nährstoffeintrag (z. B. durch Düngemittel) in die Laichgewässer durch Ausweisung von Pufferzonen; Entschlammung von stark eutrophierten (Agrarland) oder infolge von Laubeintrag (Wald) verlandenden Laichgewässern; Entfernung aufkommender Gehölze am Gewässerrand; Förderung einer naturnahen, standortgerechten Waldbewirtschaftung, insbesondere Erhalt und Förderung lichter Laubwaldbestände und eines hohen Totholzanteils; Vernetzung bestehender Vorkommen über Hecken- und Saumstrukturen sowie Waldschneisen und Energietrassen; Einbau von Querungshilfen und Leiteinrichtungen an Straßen; Extensivierung der Wiesennutzung in der Umgebung der Laichgewässer durch Mahd mit einer Schnitthöhe > 10 cm.

Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) Geburtshelferkröte Amphibien Stark gefährdet

Die Geburtshelferkröte ist eine westeuropäisch verbreitete Art, welche von Zentralspanien bis an den Rand der Norddeutschen Tiefebene vorkommt. Im äußersten Norden ihres Verbreitungsgebietes dringt sie entlang der Mittelgebirgsschwelle am weitesten nach Osten in kontinentalere Regionen, bis an den östlichen Harzrand, in das Thüringer Becken und den Thüringer Wald vor. Vorkommen existieren in weiten Teilen des Saarlandes, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Süden Niedersachsens und dem angrenzenden Sachsen-Anhalt (Harz und Harzvorland), im westlichen Thüringen sowie im nördlichen Hessen und dem äußersten Nordwesten Bayerns. Von der Schweiz und dem Elsass aus erreicht die Geburtshelferkröte zudem den Süden Baden-Württembergs. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 4,98 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In zahlreichen TK25-Q wurde die Art nach dem Jahr 2000 nicht mehr nachgewiesen. Dieser Befund wird durch zahlreiche Berichte über einen rapiden Bestandsschwund bei noch vorhandenen Populationen und das Verschwinden ganzer Populationen untermauert (z. B. Kordges 2003, Böll & Hansbauer 2008, Schlüpmann 2009, Kronshage et al. 2011, Brückmann & Thiesmeier 2012, Westermann & Seyring 2015, Uthleb 2016, Wagner et al. 2019 a). Während die Art ein breites Spektrum an möglichst fischfreien Gewässern für die Larven nutzt, stellt sie an das nahegelegene Landhabitat hohe Ansprüche. Bevorzugt werden vegetationsarme bis -freie Böden, die gut besonnt sind. Diese sollten entweder gut grabfähig sein oder als Versteck geeignete Spalten und Hohlräume aufweisen. Traditionell fand die Geburtshelferkröte diese Bedingungen in ausgedehnten Hutelandschaften sowie in Dörfern und auf Höfen. Die Veränderungen in diesen Landschaftsbereichen führten im langfristigen Bestandstrend zu einem starken Rückgang. Aktuell werden die Habitatanforderungen fast nur noch in Abgrabungen erfüllt. Die Konzentration auf wenige große Abbaustellen, Veränderungen in der Abbau-Technologie sowie Rekultivierungen bedingen weitere Bestandseinbußen. Erhöhter Nährstoffeintrag führt zu verstärkter Sukzession, die den Landlebensraum entwertet und den Raumwiderstand für die zunehmend isolierten Populationen erheblich erhöht. Die Art besitzt zudem eine besonders hohe Prävalenz gegenüber dem Chytridpilz Batrachochytrium dendrobatidis (Ohst et al. 2013, Böll et al. 2014), der insbesondere für Metamorphlinge regelmäßig letal ist (Böll et al. 2012). Dies alles führt zu der sehr starken Abnahme im kurzfristigen Bestandstrend. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Sowohl der langfristige Bestandstrend als auch der kurzfristige Bestandstrend wurden um jeweils eine Kriterienklasse schlechter eingestuft als in der letzten Roten Liste. Gründe sind verbesserte Kenntnisse durch eine bessere Datenlage sowie aktuelle Bestandseinbrüche. Damit ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von vormals „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für die Geburtshelferkröte sind: Rückgang extensiver Beweidung; Verlust von Habitaten in Dörfern und auf Höfen; Fischbesatz in Reproduktionsgewässern; Verfüllung und Rekultivierung von Abbaustätten; Vernichtung von Kleinstrukturen im Offenland, die als Versteck geeignet sind (z. B. unverfugte Steinmauern); Sukzession der Landlebensräume; Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium dendrobatidis durch Vektoren (z. B. durch Fischbesatz); Isolierung verbliebener Vorkommen. Wichtig für die Geburtshelferkröte ist die unmittelbare Nachbarschaft von geeigneten Landlebensräumen und Reproduktionsgewässern (Entfernung möglichst < 100 m). Die Gewässer sollten nur gelegentlich austrocknen, fischfrei sein und Versteckmöglichkeiten für die Larven enthalten. Auf den Einsatz von Agrochemikalien sollte im Umfeld verzichtet werden. Als Landlebensräume werden auch kleinflächige Böschungen und Böschungsanrisse mit lückiger Vegetation genutzt; Böschungssicherungen sollten daher im Landlebensraum möglichst unterbleiben. Analog sollten Hangrutschungen in Abgrabungen zugelassen werden. Abgrabungen sollten nach Nutzungsaufgabe nicht verfüllt werden, sondern dem Artenschutz dienen (siehe Kirschey & Wagner 2013). Durch extensive Pflegemaßnahmen (Mahd, Rückschnitt aufkommender Gehölze) muss der offene Charakter dieser Abgrabungen gewahrt bleiben. Extensive Weideprojekte sind eine hervorragende Schutzmaßnahme, soweit geeignete Gewässer vorhanden sind oder angelegt werden. In Dörfern, auf Höfen und im Wald sollten Kleingewässer mit nahegelegenen steinigen Böschungen, Steinschüttungen und Trockenmauern gefördert werden. Im Wasserbau können durch Revitalisierung von Bächen im Hügel- und Bergland Stillwasserbereiche mit angrenzenden Prallhängen und Uferböschungen geschaffen werden; bereits bestehende Stillwasserbereiche mit den genannten Eigenschaften sollten toleriert werden. Hilfreich ist das Belassen von Totholz im Gewässer. Biber (Castor fiber) schaffen vielfach geeignete Strukturen, indem sie kleine Bäche stauen und durch ihre Baumfällungen besonnte Bereiche entstehen (Dalbeck et al. 2007). Das Wirken dieses „Ökosystemingenieurs“ ist aus Autorensicht in Vorkommensgebieten der Geburtshelferkröte zu fördern.

Schwenk Zement GmbH & Co. KG_(Mono)Deponie DK I_Antrag auf Planfeststellung

Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt. Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m. Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt. Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen. Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Historische und aktuelle Rohstoffgewinnungsstellen in Bayern

Die Rohstoffgewinnungsstellen stellen historische und aktuelle Abbaustellen dar, welche durch die Gewinnungsflächen näher bestimmt werden. Durch Auswertungen von Luftbildern und Digitalem Geländemodell, sowie durch Geländebefahrungen wurde der Zustand der Rohstoffgewinnungsfläche in Abbau, Aufgelassen, Halde, Verfüllung, Wasser und Betriebsgelände unterteilt. In kleineren Maßstäben werden die Gewinnungsflächen durch einen Umgriff des gesamten Abbaugebiets dargestellt. Die Ausdehnung der Flächen und der Betriebszustand der Abbaustellen spiegeln den Zustand zum Aufnahmezeitpunkt des letzten Luftbildes wieder und stellt nicht den Tagesaktuellen Zustand dar. Der Darstellungsmaßstab für die einzelnen Themen ist: Gewinnungsstellen (aktiv): ab 1 : 7.500, Gewinnungsstellen (inaktiv): ab 1 : 7.500 bis 150.000, Gewinnungsflächen nutzungsdifferenziert (aktiv): 1 : 7.500 bis 1 : 49.999, Gewinnungsflächen nutzungsdifferenziert (inaktiv): 1 : 7.500 bis 1 : 49.999, Gewinnungsflächen Übersicht (aktiv): 1 : 50.000 bis 1 : 200.000, Gewinnungsflächen Übersicht (inaktiv): 1 : 50.000 bis 1 : 200.000

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderungen im Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 12. September 2025

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 24. März 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 3 UVPG zur Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig auf dem Gebiet der Stadt Penig (Landkreis Mittelsachsen). Die Planänderung betrifft die Reduzierung der Rahmenbetriebsplanfläche im Norden und Westen des Tagebaus von ca. 50,9 ha auf ca. 44,7 ha, die Herrichtung der bestehenden Abraumhalde mit einer Fläche von 6,5 ha auf ein Niveau Oberkante von 264,5 m NHN, die Erweiterung der Trockengewinnung innerhalb der Fläche des Rahmenbetriebsplanes im Südbereich von 26,50 ha auf 28,06 ha, die Anpassung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes und die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2046. Im Norden des Tagebaugeländes ist nach Verfüllung eine Abraumhalde mit einem unterschiedlichen Höhenniveau zwischen 259 m NHN und 271 m NHN entstanden, die nach Planänderung auf eine ebene Aufstandsfläche auf dem Höhenniveau von 264,5 m NHN angepasst werden soll. Hierzu ist insgesamt noch das Aufbringen von ca. 20.000 m³ Abraummassen notwendig. Die Erweiterung der Trockengewinnung soll an der südlichen Begrenzung des Kiessandtagebaus in einem Abbaustreifen zwischen ca. 30 m und 55 m nördlich der das Vorhaben begrenzenden K 8255 erfolgen. Den dort vor Gewinnung zu beseitigenden Abraum setzt das Bergbauunternehmen im Tagebau ein. Die zugelassene Wiedernutzbarmachung im Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig sieht eine Verfüllung der Abbaufläche mit tagebaueigenem und tagebaufremden Material vor. Auf den Flächen sollen Extensivgründland, Laubwald, Sukzessionsfläche, eine Streuobstwiese und Feuchtbiotope entstehen. Mit der Anpassung der Wiedernutzbarmachung plant das Bergbauunternehmen die Neuordnung der Landschaftsgestaltung mit den schon zugelassenen Bestandteilen. Der obligatorische Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben ist derzeit bis 31. Dezember 2041 zugelassen.

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