Das Projekt "Bestandsaufnahme von Greifvoegeln und Eulen" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-Westfalen.Die regelmaessige Bestandsaufnahme erfolgt durch Gelaendeaufnahmen, um den jaehrlichen Bestand und Fluktuationen zu erfassen. Hierdurch sollen Ausmass und Ursache der Bestandsabnahme dieser gefaehrdeten Arten ermittelt werden.
Das Projekt "Oekologische Untersuchungen bei Greifvoegeln und Eulen" wird/wurde ausgeführt durch: Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart - Zentrum für Biodiversitätsforschung.Bestandserfassung und Untersuchung bestandsveraendernder Faktoren, sowie etho-oekologische Forschungen.
Das Projekt "Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln" wird/wurde ausgeführt durch: Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz.1.) Zielsetzung: a) Ermittlung der Todesursachen bei gehaeuften Todesfaellen von Greifvoegeln (primaer Maeusebussarde und Milane) im Fruehjahr in Ackerbaugebieten ('Fruehjahrsvergiftung'). b) Pruefung von moeglichen Wirkungsketten bei Stoffen, die fuer die Ackerbehandlung eingesetzt werden. 2.) Projektplan und Methoden: a) Erfassung der oertlichen Verteilung der Todesfaelle (durch gezielte Umfrage). b) Klassierung der Todesfaelle u.a. mittels toxikologischer und veterinaer-pathologischer Untersuchungen. c) Pruefung des Zusammenhangs Ackerbehandlung und fuer Greifvoegel erreichbares Regenwurmangebot. d) Rueckstandanalytische Untersuchung von Regenwuermern auf behandelten Aeckern. e) Eventuell experimentelle Untersuchung der Wirkung ausgewaehlter Pflanzenschutzmittel auf die Aktivitaet und Mortalitaet von Regenwuermern (Prof.C. Schlatter).
Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.
Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt nordwestlich von Roßlau und erfasst den Spitzberg mit seinen allseitig sanft geneigt abfallenden Hängen. Unter Ausgliederung der Ortslagen von Tornau und Streetz wird das Gebiet im Osten durch die Kreisstraße von Roßlau über Streetz nach Natho, im Südwesten durch die Bundesstraße B 184 zwischen Tornau und Jütrichau und im Norden durch den Waldrand des Spitzberges abgegrenzt. Das LSG liegt am südwestlichen Rand der Landschaftseinheit Roßlau-Wittenberger Vorfläming und grenzt unmittelbar an das Zerbster Ackerland an. Der Spitzberg oder auch Schlossberg ist das südwestlichste Glied einer Stauchendmoränenkette, die sich über den Möllelberg nach Nordosten fortsetzt und zusammen als Streetzer Berge bezeichnet wird. Der Spitzberg erreicht die beachtliche Höhe von 111 m ü. NN und überragt damit das südlich liegende Elbetal um 55 m. Morphologisch und infolge seiner geschlossenen Waldbedeckung prägt das Gebiet den Südrand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings zwischen Roßlau und Zerbst. Das LSG „Spitzberg“ ist eine Landschaft, die durch Kiefernforsten geprägt wird. Kleinere Laubwaldflächen, insbesondere entlang der Kreisstraße zwischen Roßlau und Streetz sowie im Westen des Gebietes, unterbrechen die gleichförmigen Bestände. Ackerflächen treten nur bei Streetz auf. Hauptwege werden von Alleen begleitet, so die von Roßlau auf den Spitzberg führende Schlossallee. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen unterschiedlichste Oberflächenformen, die im Bereich der „Bergkuppe” auch als steilere Hänge ausbildet sind. Auf dem Spitzberg befinden sich bauliche Anlagen, die ursprünglich auf ein kleines Jagdhaus des Köthener Herzogshauses zurückgehen. Das Haus wurde Ende des 18. Jh. errichtet. Sein Erbauer ist unbekannt. Überliefert wurde nur, dass es nach den französischen Kriegen zu Beginn des 19. Jh. unbewohnt war und stark gelitten hat. Um 1830 wurde es wieder aufgebaut. Das Jagdhaus wurde in Gestalt eines Aussichtsturmes angelegt, von dem man über die Waldbestände hinweg weite Sichten auf die Umgebung und bis zum Petersberg und zu den Türmen von Magdeburg hat. Weiterhin entstanden früher in größerem Umfang forstliche Einrichtungen, die heute u. a. als Waldschulheim der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ genutzt werden. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Das LSG „Spitzberg“ gehört aufgrund seiner morphologischen Bedingungen, der geringen Wertigkeit seiner Böden und der jagdlichen Interessen des anhaltischen Herzogs- bzw. Fürstenhauses von Anhalt-Köthen zu den Gebieten, in denen sich im Vorfläming flächig Wälder erhalten konnten. Die ursprünglichen Laubwälder mussten jedoch den Kiefernforsten weichen. Reste dieser Laubwälder beschreibt HESSE noch unter Hinweis auf Buchenvorkommen, die allerdings schon zu Beginn des 20. Jh. eingeschlagen wurden. Kleinere eichenreiche Bestände konnten sich jedoch erhalten bzw. wurden forstlich standortgerecht neu angelegt. Wie an anderen Moränenkuppen entlang des wärmebegünstigten Elbetals auch, wurde früher an der Südseite des Spitzberges Wein angebaut. Dieser damals verbreitete Weinbau im Fläming ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen und besteht heute nur noch auf den Jessener Bergen fort (vgl. LSG „Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge“). Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Gebiet des Spitzberges ist Teil der saaleglazialen Stauchendmoräne, die zu den Streetzer Bergen gehört. Der das Gebiet prägende, von Südwest nach Nordost streichende Moränenzug besteht aus Hochflächenbildungen. Das sind gestauchte, sandige bis tonige Geschiebemergel, die teilweise von Sanden überlagert werden. Nach Südosten in Richtung Rosseltal werden die Geschiebemergel von immer mächtigeren glazifluviatilen Sanden bedeckt, so dass der Geschiebemergel nur noch an wenigen Stellen zu Tage tritt. Selten sind auch weichselglaziale Dünensande aufgeweht worden. Dieses LSG gehört bodengeographisch zum Wittenberg-Roßlauer Vorfläming, einer Bodenlandschaft der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen. Im Schutzgebiet überwiegen Sand-Böden, die im Einzelnen aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand bestehen und bereichsweise eine weitere Decke aus Flugsand aufweisen. Der Flugsand verschlechtert die Bodeneigenschaften, da erselbst nährstoffarm und sauer ist. Entsprechend variieren die Sandböden von podsoligen Braunerden bis hin zu Braunerde-Podsolen. Im Bereich der Endmoräne sind diese Böden stellenweise stark kiesig. Im Umfeld der Endmoräne lagert Geschiebemergel in unterschiedlichen Tiefenlagen. Er ist in den oberen 1,5 bis 2 m seiner Mächtigkeit durch Bodenbildung überprägt und entkalkt. Dort, wo der Geschiebemergel in geringerer Tiefe ansteht, finden sich Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand über sandigem Lehm, bei tiefer als 1 m anstehendem Geschiebemergel bzw. bei Überlagerung des Geschiebelehms durch Schmelzwassersand sind lehmunterlagerte Sand-Böden ausgebildet, die einen verbesserten Bodenwasserhaushalt und eine bessere Nährstoffbevorratung als die „normalen“ Sand-Böden aufweisen. Regosole aus Dünensand sind selten. In den wenigen, randlich gelegenen breiten Bachtälern sind Gleye bis Anmoorgleye anzutreffen, die deren Niederungscharakter unterstreichen. Im LSG „Spitzberg“ bestehen bis auf Kleingewässer keine größeren offenen Gewässer, kleine Fließgewässer berühren das Gebiet randlich. Die Quellhorizonte liegen erst am Fuße des Berges und speisen hier kleinere Gewässer, die in Niederungen eingebettet sind. Klimatisch bildet das Gebiet einen Übergang vom wärmegetönten Elbetal zum deutlich kühleren und niederschlagsreicheren Vorfläming bzw. Hohen Fläming. Der mittlere Jahresniederschlag erreicht 560 bis 570 mm bei Jahresdurchschnitttemperaturen von 8,5 °C. Der Spitzberg selbst ist aufgrund seiner exponierten Lage zum Elbetal in seinen tieferen, süd-exponierten Bereichen niederschlagsärmer und wärmer, jedoch im Bereich der aufragenden Bergkuppe niederschlagsreicher (580–600 mm/Jahr) als die Umgebung. Pflanzen- und Tierwelt Das Gebiet wäre flächig von lindenreichem Eichen-Hainbuchenwald als Potentiell Natürliche Vegetation bestanden. Dabei nehmen die tiefer gelegenen, etwas nährstoffreicheren Standorte den Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald und die stärker hängigen Bereiche den Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ein. Die niederschlagsreichere Bergkuppe hingegen würde von Waldmeister-Buchenwald bestanden sein. Diese Waldverhältnisse lassen sich gegenwärtig gut in der natürlichen Verjüngung erkennen. So sind sowohl Rotbuche im Bereich der Bergkuppe als auch Stiel-Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sowie Spitz- und Berg-Ahorn in den mittleren und unteren Bereichen anzutreffen. Heute dominieren aber die Kiefernforsten mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Himbeer ein der Krautschicht. Laubmischwälder stocken fast nur auf nährstoffkräftigeren und frischeren Standorten und repräsentieren die naturnahen Knäulgras-Linden-Hainbuchenwälder. In den Wäldern kommen neben Wald-Knäulgras, Rasen-Schmiele, Wald-Flattergras und Riesen-Schwingel u. a. auch Wald-Veilchen, Frauenfarn, Busch-Windröschen, Echte Nelkenwurz, Vielblütige Weißwurz, Schattenblümchen und Deutsches Geißblatt vor. An Wegrändern und kleineren Blößen sind Magerrasen und Heiden anzutreffen, in denen Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione und Wiesen-Wachtelweizen auftreten. Die Tierwelt der Forsten und Wälder weist wenig Besonderheiten auf. In den früheren Jahrzehnten, als infolge Kahlschlagnutzung große offene Freiflächen bestanden, trat regelmäßig die Nachtschwalbe auf, die heute aber nur selten und unregelmäßig nachgewiesen werden kann. Unter den Greifvogelarten ist die Brut des Baumfalken erwähnenswert. Bekannt ist bisher weiterhin das Vorkommen von vier Fledermausarten. Entwicklungsziele Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Spitzberg“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes sind eng mit dem Aufbau des Naturparks verbunden; insbesondere sind unterschiedlichste Wirtschaftszweige und Nutzungsansprüche, wie die Entwicklung eines naturverträglichen Fremdenverkehrs und Tourismus, der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft in Einklang mit dem Naturschutz zu bringen. Dazu soll der Wald im Gebiet erhalten und naturnah entwickelt werden; ebenso die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem die wenigen Kleingewässer. Magerrasen und Heiden sind zu sichern; die Waldalleen sollen gepflegt und ergänzt werden. Grundsätzlich sind die morphologischen Strukturen der Landschaft zu sichern. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll in dem Maße erfolgen, dass dieser auf Dauer eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion ausüben kann. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. Exkursionsvorschläge Die Stadt Roßlau Im Bereich der heutigen Stadt Roßlau lag schon in slawischer Zeit in der sumpfigen Niederung am linken Ufer der Rossel, unweit der Mündung in die Elbe, eine Wasserburg. An ihrer Stelle entstand im 12. Jh. eine Burg, vonder wesentliche Teile des Wohnturmes bis heute erhalten blieben. Parallel zur Burg gründeten Siedler von der Küste jenseits der Rossel ein Dorf. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Roßlaus wurde die Lage am Übergang über die Elbe. 1583 wurde die erste hölzerne Brücke errichtet. In der Schlacht an dieser Dessauer Brücke am 25.04.1626 errang Wallenstein seinen ersten großen Sieg über das protestantische Heer unter ERNST VON MANSFELD. Für die spätere Entwicklung Roßlaus spielten Verwaltungsaufgaben, das Brauereigewerbe und die Elbeschifffahrt eine besondere Rolle. Neben der Wasserburg beherbergt die Stadt Baudenkmale des Spätklassizismus. Der Architekt CHRISTIAN GOTTFRIED HEINRICH BRAND-HAUER errichtete 1822/23 den Haupteingang des Friedhofs in Form ägyptischer Pylone, 1826 ein Brauhaus in der Kleinen Marktstraße 6 und 1832 ein Wohnhaus in der Hauptstraße 10. Die neugotische Marienkirche wurde von CHRISTIAN KONRAD HENGST Hengst 1851 bis 1854 ander Stelle der bis ins Mittelalter zurückführenden Vorgäng erbauten errichtet. Wanderungen Eine Wanderung zum Spitzberg beginnt man in Roßlau und verlässt die Stadt über die Streetzer Allee. Mit Eintritt der Straße in den Wald biegt links die Schlossallee ab, die geradlinig zum Spitzberg führt. Nach Besichtigung des Jagdhauses verfolgt man den Weg nach Streetz in östliche Richtung. Von Streetz kann man über einen Feldweg nach Mühlstedt gelangen. Von hier aus führt am westlichen Rand des Rosseltals ein Weg über Meinsdorf zurück nach Roßlau. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 31.07.2019
Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 16.07.2019
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Pflanzen- und Tierwelt Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Entwicklungsziele Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Exkursionsvorschläge Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Gebietsbeschreibung Als „Gröster Berge“ wird eine Hügelkette südlich und östlich der Leihaniederung bezeichnet. Der Kuhberg bei Gröst ist die markanteste Erhebung dieser Reihe. Er erhebt sich mit einer maximalen Höhe von 176,5 m über NN zirka 40-45 m über die Niederung. Das LSG wird westlich und südlich von der Kreisgrenze zum Burgenlandkreis begrenzt. Im Osten erstreckt es sich bis zum Ortsrand Braunsbedra und im Norden bis nach Krumpa. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt zirka 7 km, die Nord-Süd-Ausdehnung etwa 5 km. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG im südlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Der welligen, nach Nordosten geringfügig abfallenden Muschelkalktafel der Querfurter Platte sind südlich und östlich des Leiha-Tales mit Kuhberg, Galgenberg, Hutberg und Bedraer Berg kettenartig angeordnete Muschelkalkkuppen aufgesetzt. Für das LSG besonders prägend und geomorphologisch reich gegliedert sind die bis zu 60 m abfallenden Muschelkalkhänge östlich der Linie Schleberoda-Branderoda. Im Kontrast dazu stehen die weiträumigen, kaum gegliederten Offenlandschaften der Lößackerebene. Das Landschaftsschutzgebiet wird von welligen bis hügeligen Verhältnissen beherrscht. Zahlreiche kerb- und kerbsohlenförmige Trockentäler gliedern die ansonsten ebene Muschelkalkhochfläche. Dabei überwiegen mittel bis stark geneigte Hänge. In den Tälern und Tälchen werden die anfallenden Niederschlags- und Schmelzwasser aufgenommen und zum Teil über Flutgräben der Leiha zugeführt, zum Beispiel bei Gröst. Das markanteste dieser Täler ist das sich über 3 km in Ost-West-Richtung erstreckende Grüntal. Neben den natürlich entstandenen Reliefformen hat die jahrhundertelange Einwirkung des Menschen vor allem in den kleinmorphologischen Verhältnissen deutliche Spuren hinterlassen. Zu diesen kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild bereichernden und oft mit botanisch-zoologischen Sonderstandorten verbundenen Kleinreliefformen zählen die Hangterrassen, Hangstufen und Weinterrassen am nördlichen Kuhberg und die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen, von denen Reste mit stellenweise typischer Terrassierung der Weinhänge, Ackerrandstufen sowie wegbegleitende Stufen und hohlwegähnliche Strukturen erhalten geblieben sind. Die Weinhänge des Taubenberges sind intensiv bewirtschaftet. Die drei kleineren Restwaldflächen um Branderoda stellen Vorposten von Neuer und Alter Göhle dar. Der Galgenberg ist ein Denkmal mittelalterlicher und frühzeitlicher Rechtsgeschichte, dessen oberirdische Teile im 19. Jahrhundert beseitigt wurden. Hierbei wurden vorgeschichtliche Gräber angetroffen und zerstört. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Mit der Seßhaftwerdung des Menschen in Mitteleuropa während der Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößlandschaften bevorzugt besiedelt. Die mächtigen, tief humosen und mäßig frischen Lößstandorte mit Ackerzahlen um 80 sind die fruchtbarsten und ertragreichsten Böden im Gebiet. Die Weidewirtschaft mit Schafen spielte eine eher untergeordnete Rolle und war vorranging an steilen Hanglagen angesiedelt, was zur Herausbildung der landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen führte. An Hängen wurden Terrassen angelegt, die zum Teil mit Trockenmauern befestigt wurden. Wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft war der Obstanbau auf Streuobstwiesen und entlang von Straßen und Feldwegen. Die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen sind meist schon in mittelalterlicher Zeit, vor allem bei der Anlage von Streuobstwiesen, aber auch durch gärtnerische Nutzung entstanden. Sie bilden stellenweise eine typische Terrassierung für Weinhänge. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Regionalgeologisch ist das Gebiet der Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. Im Osten, etwa entlang der Linie Braunsbedra-Roßbach, beginnt die Verbreitung des Oberen Buntsandsteins (Roßbacher Schwelle). Nördlich Braunsbedra und in einem in südlicher Richtung um Roßbach geschwungenen Bogen verläuft die Grenze der Tertiärverbreitung mit den Braunkohleflözen des Geiseltals und des Roßbacher Beckens. An den unterschiedlich einfallenden Hängen der einzelnen Rücken und Kuppen sind die Gesteine des Unteren Muschelkalkes durch eine nach außen an Mächtigkeit zunehmende Löß- und Geschiebemergeldecke verhüllt. Im Bereich der Gröster Berge sind vornehmlich die teils plattigen, teils knauerig-faserigen Wellenkalke des Unteren Muschelkalkes verbreitet, die mit den typischen Bankzonen des Unteren Muschelkalkes wechsellagern. Es sind dies die Oolith- und die Terebratelzone, die in mehreren Bänken sedimentiert sind und in zahlreichen kleineren Steinbrüchen abgebaut wurden. Das LSG gehört zum Barnstedter Lößplateau. Weit verbreitet sind Braunerde-Tschernoseme aus Löß, schwarze, tiefhumose, verbraunte Lößböden, die nach Norden, in Richtung Mücheln und Braunsbedra in Tschernoseme aus Löß übergehen. Im Raum Schleberoda-Ebersroda finden sich verbreitet Parabraunerden aus Löß, mäßig tondurchschlämmte Lößböden. Ihre Entstehung verdanken sie einmal dem leicht erhöhten Feuchtigkeitsangebot, weil sie topographisch etwas höher liegen als die Tschernoseme und zum anderen der Tatsache, daß sie einmal unter Wald waren. Auf Bergkuppen wie dem Galgenberg, Kuhberg, Hutberg und an den Hängen finden sich in großer Verbreitung Rendzinen - gerigmächtige, karbonatführende, schutthaltige Böden aus Löß oder Lehm. Im Leihatal kommt Gley-Tschernosem aus Kolluviallöß vor. Die Waldstandorte sind meist die erwähnten Rendzinen, zum Teil auch Fahlerden, fahle, in den oberen Horizonten tonverarmte Böden aus Löß oder Lehm. Das Gebiet ist nahezu frei von Oberflächengewässern. Es finden sich jedoch einige temporäre Fließgewässer, die nur bei Starkregenereignissen oberflächlich das Niederschlagswasser abführen. Das Quellgebiet der Leiha liegt zwischen den Ortschaften Leiha und Roßbach außerhalb des LSG. Die Gröster Berge liegen am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die mittlere jährliche Niederschagssumme nur knapp über 500 mm, bei Roßbach 508 mm, bei Mücheln 509 mm. Die mittlere Jahrestemperatur von 8,5-9°C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Pflanzen- und Tierwelt Die in dem LSG erhalten gebliebenen Waldreste wie Hakenholz und Muhle, sind auf Muschelkalk stockende Traubeneichen-Hainbuchenwälder, die durch eine jahrhundertelange bäuerliche Niederwaldnutzung geprägt sind. Dadurch ist insbesondere die Haselnuß mit zahlreichen sehr alten Sträuchern vertreten. Mesophile bis schwach thermophile Gebüsche sind vor allem auf Hangkanten und Terrassenstufen anzutreffen. Nach Nutzungsaufgabe von Halbtrockenrasen bilden sie charakteristische Verbuschungsstadien innerhalb der Sukzessionsserien. In den Lücken noch nicht geschlossener Bestände halten sich zahlreiche Elemente der Halbtrockenrasen. Bei höherem Nährstoffeintrag aus benachbarten Ackerflächen treten nitrophile Stauden hinzu. Charakteristische Standorte stellen weiterhin mehrere alte Kleinsteinbrüche dar. Nicht selten sind außerdem verwilderte Obstgebüsche beziehungsweise völlig verbuschte alte Obstbaumreihen vorhanden, die sich insbesondere bei der Pflaume durch Wurzelausschläge vermehren. Große Bedeutung, insbesondere für das Landschaftsbild, besitzen die höhlenreichen Obstbaumreihen entlang der Straßen und Feldwege. Erfreulicherweise ist eine größere Zahl Obstbaumreihen und -alleen noch gut erhalten und weitgehend lückenlos. In Ermangelung von Waldflächen brüten in diesen Altobstreihen sogar Greifvögel, zum Beispiel Mäusebussard und Turmfalke. Die Grünlandbestände gehören zum Typ der Glatthaferwiesen (die frischen zum Dauco-Arrhenatheretum, die trockenen zum Salvio-Arrhenatheretum). Früher zweischürig gemäht, sind sie heute bis auf kleinere Flächen in Ortsrandlagen weitgehend ungenutzt. Die einsetzende Sukzession führt zu Staudenfluren. Die meisten Glatthaferwiesenbestände des LSG sind bereits mehr oder weniger stark ruderalisiert. Auf dem Kuhberg kommen großflächig Salbei-Glatthaferwiesen vor. Diese sehr blütenreichen Wiesen spielen für nahrungssuchende Tagschmetterlinge, Solitärbienen und Bockkäfer eine große Rolle. Im Komplex mit den Trespenrasen haben sie große Bedeutung für eine artenreiche thermophile Insektenfauna. Die Blaugrashalden und Halbtrockenrasen des Grüntales und des Kuhberges stellen sowohl floristisch als auch faunistisch die artenreichsten Biotope des LSG dar. Großflächig sind sie als Trespen-Rasen, zum Beispiel auf dem Kuhberg, entwickelt. Bemerkenswerte Arten sind unter anderem Fransen-Enzian, Gemeines Bartgras, Silber-Distel, Deutscher Enzian, Siebenbürgener Perlgras, Badener Rispengras, Steppen-Sesel, Pfriemengras und Großer Ehrenpreis. Die Trockenrasen weisen eine spezifische artenreiche thermophile Laufkäfer-, Heuschrecken-, Solitärbienen- und Spinnenfauna auf. Auf flachgründigen, scherbigen, beackerten Böden im Übergangsbereich zu den Trockenrasen des Kuhberges ist kleinflächig die Haftdolden-Gesellschaft entwickelt, die sich durch das Vorkommen einer Reihe gefährdeter Kalkackerwildkräuter auszeichnet wie Haft-Dolde, Sommer-Adonisröschen, Erdnuß-Platterbse, Gelber Günsel und Kleinfrüchtiges Kletten-Labkraut. Die im Gebiet dominierenden großen Ackerschläge dienen Greifvögeln und der Schleiereule als wichtiges Nahrungsgebiet. Erfreulicherweise kommt auch die Wachtel an mehreren Stellen im Gebiet vor. Im LSG hat sich eine kleine Restpopulation des Feldhamsters erhalten. Die Bestände dieses Charaktertieres der Schwarzerdeackerflächen sind in den letzten 25 Jahren faktisch zusammengebrochen. So wurden 1969 im Kreis Weißenfels noch 114 000 Hamsterfelle von den damals zum Teil professionell arbeitenden Hamsterfängern abgeliefert, 1974 waren es nur noch 17 000 und 1980 ganze 2 000 Felle. In Branderoda befindet sich schließlich das nördlichste bekannte Reproduktionsvorkommen der Kleinen Hufeisennase in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine der zwei bekannten Wochenstuben in Sachsen-Anhalt. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kalkmagerrasen des Grüntales und des Kuhberges zählen sowohl floristisch als auchfaunistisch zu den wertvollsten Lebensraumtypen des LSG. Zu den hier lebenden Heuschreckenarten zählen beispielsweise Blauflüglige Ödlandschrecke, Gemeine Sichelschrecke und Heidegrashüpfer. Häufig ist auch die Zauneidechse. Im Grüntal konnten mit Feld-Klettenkerbel, Acker-Röte und Acker-Schwarzkümmel weitere sehr selten gewordene und gefährdete Segetalarten festgestellt werden. Als Gebäudeart nutzt das Große Mausohr die halboffenen Lebensräume und den Wald westlich Branderoda als Jagdgebiet. Im Branderodaer Wald südwestlich der Ortslage leben mit Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Bartfledermaus typische Waldfledermäuse. Der hohe Altholzanteil fördert auch das Vorkommen von Rotmilan, Schwarz- und Grünspecht sowie Hohltaube. In den Gebüschen und Heckenstreifen bei Branderoda und im Grüntal brüten beispielsweise die Sperbergrasmücke und der Neuntöter. In Streuobstbeständen sind Wendehals, Gartenrotschwanz und Feldsperling regelmäßige Brutvögel. Auch die Grauammer ist an mehreren Stellen im LSG wieder anzutreffen. Entwicklungsziele Das LSG dient der Erhaltung und Entwicklung bedeutender Restwälder, der für den Landschaftsraum typischen Obstbaumalleen, Streuobstbestände, Trockenbiotope und Feldholzinseln als Lebensstätten der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und als charakteristischer Bestandteil des Landschaftsbildes. Naturnahe Restwälder sind über historische Nutzungsformen als Mittel- und Niederwälder zu erhalten. Forste aus standortfremden Gehölzen, insbesondere Nadelbäumen, sind in eine naturnahe Bestockung umzuwandeln. Dabei ist nicht einseitig nur die Esche zu präferieren. Eine Erstaufforstung von Halbtrockenrasen und flachgründigen Ackerflächen ist zu vermeiden. Jüngere und mittelalte Aufforstungen von Xerothermstandorten sind mittelfristig wieder zu entfernen. Die Trockenrasen und Halbtrockenrasen sind zumindest im Grüntal und im Bereich Kuhberg optimal durch Schafhutung zu pflegen. Auf den Schwarzerde-Äckern sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung, möglichst lang andauernde Vegetationsbedeckung und Windschutzgehölze die Wasser- und Winderosion zu vermindern. (1) weitergehende Beschreibungen Die Mittelwald- und Niederwaldwirtschaft solltean den entsprechenden Standorten exemplarisch wieder eingeführt werden. Die großflächigen Restbestände der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind zu erweitern. Der Alt- und Totholzanteil ist weiter zu erhöhen. Jüngere sowie mittelalte Aufforstungen aufwertvollen Xerothermstandorten, wie am Kuhberg, sollten schnellstmöglich wieder entfernt werden. In der Ackerlandschaft sind Wegraine und Heckenstrukturen zu fördern und zu pflegen sowie abgängige Obstbaumreihen durch gezielte Nachpflanzung zu erhalten. Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kuhberg, Distelberg, Hakenholz und im Grüntal sind durch extensive Schafbeweidung zu pflegen. Daneben ist die Entbuschung größerer Magerrasen als Erstpflegemaßnahme dringend erforderlich. Die bei Gröst befindlichen Weinberge sollten strukturell aufgewertet werden. Die Umstellung auf ökologischen Weinbau ist wünschenswert. Exkursionsvorschläge Eine von Gröst ausgehende Wanderung auf die Kuppe des Kuhberges erschließt bis auf die Weinterrassen und die Niederwälder alle typischen Biotoptypen und Landschaftselemente des LSG. Von der Hügelkuppe aus ergeben sich reizvolle Rundblicke in Richtung Taubenberge und Branderoda sowie bis zur Neuen und Alten Göhle. Als Exkursionsziele eignen sich weiterhin in Branderoda die im Kern spätromanische Dorfkirche und das ehemalige Gutshaus sowie die Dorfkirchen in Gröst, Almsdorf, Roßbach, Leiha und Schortau. (1) weitergehende Beschreibungen Lohnend ist auch eine Wanderung durch das Grüntal, welches von Krumpa aus erreicht werden kann. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de (1) ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zurück zu "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
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