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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfras

Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Verwaltungsvereinbarung GDI-DE". Es wird gehostet von GDI-DE. Hier finden Sie eine Vorschau des Inhaltes: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland ® (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE ) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und 2 das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt - schließen nachstehende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt 1 Allgemeines §1Zweck der Vereinbarung §2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner §3Gremien und Stellen Abschnitt 2 Lenkungsgremium §4Aufgaben des Lenkungsgremiums §5Besetzung des Lenkungsgremiums §6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren Abschnitt 3 Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland §7Koordinierungsstelle §8Aufgaben der Koordinierungsstelle 3 §9 Kontaktstellen der Vereinbarungspartner Abschnitt 4 ® Betrieb der GDI-DE § 10 Betrieb der nationalen technischen Komponenten Abschnitt 5 Finanzierung und Bewirtschaftung § 11Finanzierung § 12Bewirtschaftung Abschnitt 6 Schlussvorschriften § 13Rechte der Vereinbarungspartner § 14Schlussbestimmungen Präambel Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem ® gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die ® weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und ® Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland ® (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE ) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und 2 das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt - schließen nachstehende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt 1 Allgemeines §1Zweck der Vereinbarung §2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner §3Gremien und Stellen Abschnitt 2 Lenkungsgremium §4Aufgaben des Lenkungsgremiums §5Besetzung des Lenkungsgremiums §6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren Abschnitt 3 Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland §7Koordinierungsstelle §8Aufgaben der Koordinierungsstelle 3 §9 Kontaktstellen der Vereinbarungspartner Abschnitt 4 ® Betrieb der GDI-DE § 10 Betrieb der nationalen technischen Komponenten Abschnitt 5 Finanzierung und Bewirtschaftung § 11Finanzierung § 12Bewirtschaftung Abschnitt 6 Schlussvorschriften § 13Rechte der Vereinbarungspartner § 14Schlussbestimmungen Präambel Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem ® gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die ® weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und ® Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten

Ergebnisprotokoll gemeinsame Sitzung GFG, SG, Zentrale des Monitoringzentrums (12.12.2024)

Gemeinsame Sitzung: Steuerungsgremium, Grundsatzfachgremium und Zentrale des Monitoringzentrums Leipzig, 12. Dezember 2023 Protokoll Agenda TOPThemen 1Begrüßung 2Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte 3Datenauswertung durch das Monitoringzentrum 4Ausblick Begrüßung Die Leiterin der Zentrale des Monitoringzentrums Petra Dieker begrüßt die Anwesenden zur ers- ten gemeinsamen Sitzung der Zentrale, des Grundsatzfachgremiums (GFG) und des Steuerungs- gremiums (SG) und stellt das Programm für die Sitzung vor. Themen der Sitzung sind die Gover- nance-Struktur, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zentrale im regulären Betrieb nach der Aufbauphase. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erörterung möglicher lebensraumübergreifender Datenauswertungen durch das Monitoringzentrum mit potenziellen Workflows und Fragestel- lungen. Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte Vorstellung der Zentrale des Monitoringzentrums: Governance-Struktur, Verant- wortlichkeiten und Aufgaben Die Zentrale des Monitoringzentrums hat die Aufbauphase abgeschlossen und ist im regulären Betrieb angekommen. Im Zuge dessen wurde in einem Team-Workshop im September 2023 an einer Vision für das Monitoringzentrum gearbeitet sowie eine Anpassung der internen Struktur 1 der Zentrale hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte und persönlichen Expertisen der Teammit- glieder vorgenommen. Petra Dieker stellt die interne Struktur der Zentrale vor. Die administrativen Säulen Leitung, Sekretariat und Projektmanagement, einschließlich Personal und Finanzen, und dauerhafte Aufgaben wie die Weiterentwicklung des Datenportals (ehemals „Informations- und Vernetzungsplattform“) sowie die Bereiche Datenmanagement und Wissens- kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit sind permanente beständige Strukturen des Monitoring- zentrums. Die Themenfelder rund um die Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings (bei- spielsweise Bodenbiodiversitätsmonitoring, Einflussgrößen, aquatisches Monitoring) sind hinge- gen eher als dynamisch anzusehen, da die Handlungsbedarfe variabel sind und eine Verschie- bung inhaltlicher Schwerpunkte mittel- bis langfristig denkbar ist. Die Querschnittsaufgabe der Weiterentwicklung von Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden wird als ein eigener Themenbe- reich in Zukunft ausgebaut. Entsprechend der Struktur ist eine agile, dynamische Arbeitsweise erforderlich. Die Zentrale wird hierbei durch eine Coachin für agiles Arbeiten unterstützt. Um einander auf dem Laufenden zu halten, werden Blitzlichter aus den Teams in einem wöchentlichen Teammeeting ausgetauscht sowie rotierend ausführliche Fokusberichte der Themenbereiche vorgestellt. Einmal pro Quartal tagt die Zentrale zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings. Das Team der Zentrale verfolgt aktuelle Entwicklungen in der Forschung mit Bezug zu Biodiversität, Moni- toring und Erfassungs- und Auswertemethoden in einem monatlichen Paper Club. Die Teilnehmenden nahmen die Ausführungen zur Kenntnis. Von der Aufbauphase zum regulären Betrieb – Themenschwerpunkte und ihre Um- setzung Die Aufgaben des Monitoringzentrums erstrecken sich über die folgenden vier Handlungsfelder:  Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land  Handlungsfeld II – Zusammenarbeit und Wissenstransfer fördern  Handlungsfeld III – Daten und Informationen bereitstellen  Handlungsfeld IV – Erfassungs- und Auswertungsmethoden weiterentwickeln Das Team des Monitoringzentrums stellt die Meilensteine der einzelnen Themengebiete entlang der Handlungsfelder I–III für 2024 vor. Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land  Konzeptentwicklung für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring Das Gesamtkonzept für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring soll bis Ende 2024 veröf- fentlicht werden. Damit dies gelingt, sind für das 1. Quartal digitale Treffen mit Expert*innen zu den Themenbereichen Datenmanagement und neue Technologie geplant, um offen Fra- gen zu diskutieren und daraus Empfehlungen für die Konzeption neuer bundesweiter Moni- toringprogramme abzuleiten. Für das zweite Quartal ist die Fertigstellung eines ersten Ent- wurfs des Konzepts geplant, der dann in mehreren Feedback-Schleifen zwischen GFG und der 2 Zentrale während des dritten Quartals finalisiert werden soll. Die Veröffentlichung des Kon- zepts wird für das vierte Quartal angestrebt. Parallel zur Weiterentwicklung und Fertigstellung des Konzepts wird eine Matrix erarbeitet, die als Entscheidungshilfe für die Konzeption weitere Monitoringmodule dienen soll. Hierfür wird die Zentrale zu weiteren digitalen Treffen Expert*innen und das GFG einladen.  Einflussgrößen Im thematischen Schwerpunkt Verfügbarkeit der Daten zu Einflussgrößen auf Biodiversität transparent machen, bewerten und verbessern wird im Jahr 2024 zum einen die Weiterfüh- rung der begonnenen Ist-Analyse aktuell laufender Programme vorangetrieben (unter ande- rem durch eine erneute Anfrage an die Daten-haltenden Landesbehörden zu laufenden Messprogrammen), zum anderen ein Pilotprojekt gemeinsam mit dem LANUV NRW, im dem anhand der konkreten Flächenkulisse der Ökologischen Flächenstichprobe Datenverfügbar- keiten bewertet werden und Workflows entwickelt werden. Des Weiteren ist ein Workshop zum Thema Wege zu verfügbaren Treiberdaten in Deutschland (2. Quartal) in Planung. Im Themenschwerpunkt Integration von Einflussgrößen in das bundesweite Biodiversitätsmoni- toring erfolgt die Erarbeitung konzeptioneller Ansätze zur Verschneidung von Biodiversitäts- und Einflussgrößendaten im Rahmen der Konzeptentwicklung für das Bundesweite Biodiver- sitätsmonitoring (siehe oben). Darüber hinaus werden in der ersten Jahreshälfte konkrete Empfehlungen für ein Mindestset an Begleitdaten für das Monitoring der Bodenbiodiversität (Basiserfassung, siehe unten) erarbeitet.  Bodenbiodiversitätsmonitoring In 2024 wird das in der 10. Sitzung des Fachgremiums Monitoring der Bodenbiodiversität und seiner Funktionen entworfene Monitoringmodul Basiserfassung weiterentwickelt. Dabei wird eng mit dem Bodenmonitoringzentrum zusammengearbeitet, sodass die in der Fachgremien- arbeit entwickelten Konzepte als Grundlage für die Ausgestaltung der Maßnahme 6.5 des Ak- tionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) berücksichtigt finden. Vor dem Hintergrund limitierender Ressourcen im Bereich taxonomischer Expertise, plant das Monitoringzentrum eine Zusammenstellung möglicher auftragnehmender Stellen für eine groß angelegte Erfas- sung in Deutschland und Nachbarländern. Die Schwerpunkte der weiteren Fachgremienarbeit in 2024 sind sehr stark mit den noch ungewissen Entwicklungen laufender Prozesse zum ANK und dem in Überarbeitung befindlichen Soil Monitoring Law der EU verknüpft. Das Pilot-Pro- jekt “Bodenbiodiversität in naturnahen geschützten Wäldern“ der Europäischen Biodiversi- tätspartnerschaft Biodiversa+ („Soil biodiversity in protected, near-natural forests” (https://www.biodiversa.eu/biodiversity-monitoring/pilot) wurde für ein weiteres Jahr ver- längert, sodass sich das Monitoringzentrum, stellvertretend für das BMUV, auch in 2024 an bodenbiologischen Beprobungen beteiligen wird.  Aquatisches Monitoring Das Monitoringzentrum ist über die BLANO-Arbeitsgruppe Erfassung und Bewertung und die Arbeitsgruppe Daten in das marine Monitoring eingebunden. Es engagiert sich im Rahmen der AG Daten bei der Erarbeitung des nationalen marinen Datenkataloges. Aus personellen Engpässen gibt es derzeit keine Aktivitäten zum Monitoring im limnischen Bereich. 3

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