Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Verwaltungsvereinbarung GDI-DE". Es wird gehostet von GDI-DE.
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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der
Geodateninfrastruktur Deutschland
®
(Verwaltungsvereinbarung GDI-DE )
Die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern
und
das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
und
das Land Berlin,
vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
und
das Land Brandenburg,
vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
und
die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
und
die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
und
das Land Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung
und
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
und
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
und
2
das Saarland,
vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
und
der Freistaat Sachsen,
vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern
und
das Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
und
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
und
der Freistaat Thüringen,
vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt -
schließen nachstehende Vereinbarung:
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Abschnitt 1
Allgemeines
§1Zweck der Vereinbarung
§2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner
§3Gremien und Stellen
Abschnitt 2
Lenkungsgremium
§4Aufgaben des Lenkungsgremiums
§5Besetzung des Lenkungsgremiums
§6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren
Abschnitt 3
Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland
§7Koordinierungsstelle
§8Aufgaben der Koordinierungsstelle
3
§9
Kontaktstellen der Vereinbarungspartner
Abschnitt 4
®
Betrieb der GDI-DE
§ 10
Betrieb der nationalen technischen Komponenten
Abschnitt 5
Finanzierung und Bewirtschaftung
§ 11Finanzierung
§ 12Bewirtschaftung
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 13Rechte der Vereinbarungspartner
§ 14Schlussbestimmungen
Präambel
Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des
innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und
Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität
verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue
Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft
ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich
wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen.
Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den
„Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem
®
gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten
des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die
®
weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und
®
Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von
Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie
Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen.
Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten
(ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die
künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der
Geodateninfrastruktur Deutschland
®
(Verwaltungsvereinbarung GDI-DE )
Die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern
und
das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
und
das Land Berlin,
vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
und
das Land Brandenburg,
vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
und
die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
und
die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
und
das Land Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung
und
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
und
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
und
2
das Saarland,
vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
und
der Freistaat Sachsen,
vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern
und
das Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
und
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
und
der Freistaat Thüringen,
vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt -
schließen nachstehende Vereinbarung:
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Abschnitt 1
Allgemeines
§1Zweck der Vereinbarung
§2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner
§3Gremien und Stellen
Abschnitt 2
Lenkungsgremium
§4Aufgaben des Lenkungsgremiums
§5Besetzung des Lenkungsgremiums
§6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren
Abschnitt 3
Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland
§7Koordinierungsstelle
§8Aufgaben der Koordinierungsstelle
3
§9
Kontaktstellen der Vereinbarungspartner
Abschnitt 4
®
Betrieb der GDI-DE
§ 10
Betrieb der nationalen technischen Komponenten
Abschnitt 5
Finanzierung und Bewirtschaftung
§ 11Finanzierung
§ 12Bewirtschaftung
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 13Rechte der Vereinbarungspartner
§ 14Schlussbestimmungen
Präambel
Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des
innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und
Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität
verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue
Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft
ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich
wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen.
Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den
„Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem
®
gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten
des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die
®
weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und
®
Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von
Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie
Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen.
Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten
(ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die
künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten
Gemeinsame Sitzung:
Steuerungsgremium, Grundsatzfachgremium
und Zentrale des Monitoringzentrums
Leipzig, 12. Dezember 2023
Protokoll
Agenda
TOPThemen
1Begrüßung
2Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte
3Datenauswertung durch das Monitoringzentrum
4Ausblick
Begrüßung
Die Leiterin der Zentrale des Monitoringzentrums Petra Dieker begrüßt die Anwesenden zur ers-
ten gemeinsamen Sitzung der Zentrale, des Grundsatzfachgremiums (GFG) und des Steuerungs-
gremiums (SG) und stellt das Programm für die Sitzung vor. Themen der Sitzung sind die Gover-
nance-Struktur, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zentrale im regulären Betrieb nach der
Aufbauphase. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erörterung möglicher lebensraumübergreifender
Datenauswertungen durch das Monitoringzentrum mit potenziellen Workflows und Fragestel-
lungen.
Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte
Vorstellung der Zentrale des Monitoringzentrums: Governance-Struktur, Verant-
wortlichkeiten und Aufgaben
Die Zentrale des Monitoringzentrums hat die Aufbauphase abgeschlossen und ist im regulären
Betrieb angekommen. Im Zuge dessen wurde in einem Team-Workshop im September 2023 an
einer Vision für das Monitoringzentrum gearbeitet sowie eine Anpassung der internen Struktur
1
der Zentrale hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte und persönlichen Expertisen der Teammit-
glieder vorgenommen. Petra Dieker stellt die interne Struktur der Zentrale vor.
Die administrativen Säulen Leitung, Sekretariat und Projektmanagement, einschließlich Personal
und Finanzen, und dauerhafte Aufgaben wie die Weiterentwicklung des Datenportals (ehemals
„Informations- und Vernetzungsplattform“) sowie die Bereiche Datenmanagement und Wissens-
kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit sind permanente beständige Strukturen des Monitoring-
zentrums. Die Themenfelder rund um die Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings (bei-
spielsweise Bodenbiodiversitätsmonitoring, Einflussgrößen, aquatisches Monitoring) sind hinge-
gen eher als dynamisch anzusehen, da die Handlungsbedarfe variabel sind und eine Verschie-
bung inhaltlicher Schwerpunkte mittel- bis langfristig denkbar ist. Die Querschnittsaufgabe der
Weiterentwicklung von Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden wird als ein eigener Themenbe-
reich in Zukunft ausgebaut.
Entsprechend der Struktur ist eine agile, dynamische Arbeitsweise erforderlich. Die Zentrale wird
hierbei durch eine Coachin für agiles Arbeiten unterstützt. Um einander auf dem Laufenden zu
halten, werden Blitzlichter aus den Teams in einem wöchentlichen Teammeeting ausgetauscht
sowie rotierend ausführliche Fokusberichte der Themenbereiche vorgestellt. Einmal pro Quartal
tagt die Zentrale zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings. Das Team
der Zentrale verfolgt aktuelle Entwicklungen in der Forschung mit Bezug zu Biodiversität, Moni-
toring und Erfassungs- und Auswertemethoden in einem monatlichen Paper Club.
Die Teilnehmenden nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Von der Aufbauphase zum regulären Betrieb – Themenschwerpunkte und ihre Um-
setzung
Die Aufgaben des Monitoringzentrums erstrecken sich über die folgenden vier Handlungsfelder:
Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch-
land
Handlungsfeld II – Zusammenarbeit und Wissenstransfer fördern
Handlungsfeld III – Daten und Informationen bereitstellen
Handlungsfeld IV – Erfassungs- und Auswertungsmethoden weiterentwickeln
Das Team des Monitoringzentrums stellt die Meilensteine der einzelnen Themengebiete entlang
der Handlungsfelder I–III für 2024 vor.
Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch-
land
Konzeptentwicklung für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring
Das Gesamtkonzept für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring soll bis Ende 2024 veröf-
fentlicht werden. Damit dies gelingt, sind für das 1. Quartal digitale Treffen mit Expert*innen
zu den Themenbereichen Datenmanagement und neue Technologie geplant, um offen Fra-
gen zu diskutieren und daraus Empfehlungen für die Konzeption neuer bundesweiter Moni-
toringprogramme abzuleiten. Für das zweite Quartal ist die Fertigstellung eines ersten Ent-
wurfs des Konzepts geplant, der dann in mehreren Feedback-Schleifen zwischen GFG und der
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Zentrale während des dritten Quartals finalisiert werden soll. Die Veröffentlichung des Kon-
zepts wird für das vierte Quartal angestrebt.
Parallel zur Weiterentwicklung und Fertigstellung des Konzepts wird eine Matrix erarbeitet,
die als Entscheidungshilfe für die Konzeption weitere Monitoringmodule dienen soll. Hierfür
wird die Zentrale zu weiteren digitalen Treffen Expert*innen und das GFG einladen.
Einflussgrößen
Im thematischen Schwerpunkt Verfügbarkeit der Daten zu Einflussgrößen auf Biodiversität
transparent machen, bewerten und verbessern wird im Jahr 2024 zum einen die Weiterfüh-
rung der begonnenen Ist-Analyse aktuell laufender Programme vorangetrieben (unter ande-
rem durch eine erneute Anfrage an die Daten-haltenden Landesbehörden zu laufenden
Messprogrammen), zum anderen ein Pilotprojekt gemeinsam mit dem LANUV NRW, im dem
anhand der konkreten Flächenkulisse der Ökologischen Flächenstichprobe Datenverfügbar-
keiten bewertet werden und Workflows entwickelt werden. Des Weiteren ist ein Workshop
zum Thema Wege zu verfügbaren Treiberdaten in Deutschland (2. Quartal) in Planung. Im
Themenschwerpunkt Integration von Einflussgrößen in das bundesweite Biodiversitätsmoni-
toring erfolgt die Erarbeitung konzeptioneller Ansätze zur Verschneidung von Biodiversitäts-
und Einflussgrößendaten im Rahmen der Konzeptentwicklung für das Bundesweite Biodiver-
sitätsmonitoring (siehe oben). Darüber hinaus werden in der ersten Jahreshälfte konkrete
Empfehlungen für ein Mindestset an Begleitdaten für das Monitoring der Bodenbiodiversität
(Basiserfassung, siehe unten) erarbeitet.
Bodenbiodiversitätsmonitoring
In 2024 wird das in der 10. Sitzung des Fachgremiums Monitoring der Bodenbiodiversität und
seiner Funktionen entworfene Monitoringmodul Basiserfassung weiterentwickelt. Dabei wird
eng mit dem Bodenmonitoringzentrum zusammengearbeitet, sodass die in der Fachgremien-
arbeit entwickelten Konzepte als Grundlage für die Ausgestaltung der Maßnahme 6.5 des Ak-
tionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) berücksichtigt finden. Vor dem Hintergrund
limitierender Ressourcen im Bereich taxonomischer Expertise, plant das Monitoringzentrum
eine Zusammenstellung möglicher auftragnehmender Stellen für eine groß angelegte Erfas-
sung in Deutschland und Nachbarländern. Die Schwerpunkte der weiteren Fachgremienarbeit
in 2024 sind sehr stark mit den noch ungewissen Entwicklungen laufender Prozesse zum ANK
und dem in Überarbeitung befindlichen Soil Monitoring Law der EU verknüpft. Das Pilot-Pro-
jekt “Bodenbiodiversität in naturnahen geschützten Wäldern“ der Europäischen Biodiversi-
tätspartnerschaft Biodiversa+ („Soil biodiversity in protected, near-natural forests”
(https://www.biodiversa.eu/biodiversity-monitoring/pilot) wurde für ein weiteres Jahr ver-
längert, sodass sich das Monitoringzentrum, stellvertretend für das BMUV, auch in 2024 an
bodenbiologischen Beprobungen beteiligen wird.
Aquatisches Monitoring
Das Monitoringzentrum ist über die BLANO-Arbeitsgruppe Erfassung und Bewertung und die
Arbeitsgruppe Daten in das marine Monitoring eingebunden. Es engagiert sich im Rahmen
der AG Daten bei der Erarbeitung des nationalen marinen Datenkataloges. Aus personellen
Engpässen gibt es derzeit keine Aktivitäten zum Monitoring im limnischen Bereich.
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