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Bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit unterzeichnet

Am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Deutschland und Belgien nach rund zehnmonatigen Verhandlungen ein bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit. Kern des Abkommens ist die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission und ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende des Jahres 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt. Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien.

Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31

grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von G.M.F. Gesellschaft für Meß- und Filtertechnik m.b.H. durchgeführt. Vorhabensziel: Anpassung der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung an die Erfordernisse der chinesischen Genehmigungsverfahren. Durchführung einer angepassten Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Möglichkeit der Erweiterung auf eine Kaskade von Kleinwasserkraftwerken für einen geplanten Standort. Siehe Projektantrag des Gesamtverbundprojektes Arbeitspakete 1, 11, 13, 14.

Erstellung eines Gutachtens: 'Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten' im Rahmen der Umsetzung des AUG

Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens: 'Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten' im Rahmen der Umsetzung des AUG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gündra, Jäger und Schröder durchgeführt.

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung in der Ukraine für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Zaporizhzhya (ZNPP) und Süd Ukraine (SUNPP)

Das Ministerium für Ökologie und Natürliche Ressourcen der Ukraine hat die die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) als durch die Vorhaben „Laufzeitverlängerung KKW Saporishshja und Süd-Ukraine“ betroffene Vertragspartei benachrichtigt. Im Rahmen des Genehmigungsvorhabens zu diesem Vorhaben wird durch die Ukraine eine grenz-überschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Bei den Anlagen handelt es sich um Kernkraftwerke mit sechs (ZNPP) bzw. drei (SUNPP) Reaktoren russischer Bauart vom Typ WWER-1000. Gegenstand der UVP ist die Laufzeitverlängerung des Blocks 3 der Anlage SNPP und der Blöcke 3 bis 6 der Anlage ZNPP. SUNPP liegt in der Oblast Mykolajiw, östlich der Ortschaft Juschnoukrajinsk am Tashlytske Stausee und dem Fluß Südlicher Bug. ZNPP liegt am Südufer des Dnepr in der Oblast Saporischschja in direkter Nachbarschaft der Ortschaft Enerhodar. Durch die Ukrainische Behörde wurde der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 20. Oktober 2017 Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland an die zuständige ukrainische Behörde zu senden. <b>Ergänzung 13.02.2018:</b> Die Ukraine hat eine Tabelle mit Stellungnahmen zu Einwendungen aus Deutschland in englischer Sprache übersandt. Diese finden Sie unten im Abschnitt "Weitere Unterlagen". <b>Ergänzung 30.07.2018:</b> Am 20.06.2018 fanden in Berlin Konsultationen zwischen Vertretern deutscher und ukrainischer Behörden sowie Vertretern der Betreiber der Anlagen statt. Seitens der Ukraine als Ursprungspartei des Vorhabens wurde hierzu eine kurze Zusammenfassung in englischer Sprache übersandt. Diese finden Sie unten im Abschnitt "Weitere Unterlagen".

Fachliche Begleitung der Erarbeitung eines Leitfadens im Rahmen der Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken

Das Projekt "Fachliche Begleitung der Erarbeitung eines Leitfadens im Rahmen der Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. a.) Im Rahmen der Espoo-Konvention wird die derzeit hochumstrittene Frage diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Hierzu soll ein Leitfaden entwickelt werden. In der dazu gegründeten ad hoc Arbeitsgruppe hat Deutschland neben Großbritannien den Co-Vorsitz inne. Das Forschungsvorhaben dient der notwendigen hochspezialisierten wissenschaftlichen Unterstützung insbesondere bei der Erarbeitung des Leitfadens. b.) Aufgabe des Forschungsnehmers soll vor allem die Erarbeitung von Diskussionspapieren, sonstigen Arbeitsdokumenten und Entwurfstexten für den Leitfaden im Rahmen der Espoo-Konvention sein. Der zu erarbeitende Leitfaden soll auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz der Espoo-Konvention im Dezember 2020 verabschiedet werden. Dabei kommt Deutschland eine Schlüsselrolle zu, weil es nicht nur den Co-Vorsitz in der Arbeitsgruppe, sondern in der 2. Jahreshälfte 2020 auch die EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird.

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 MW (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschl. zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Stadtzentrums und circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt. Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von 10 Jahren beschlossen. Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte 10-jährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Beteiligungszeitraum endete am 01.07.2021. Am 23.06.2021 haben MWIDE und MULNV eine gemeinsame Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Mit Datum vom 16.07.2021 wurde das zuständige belgische Wirtschaftsministerium seitens der Landesregierung NRW um fachlichen Austausch (Konsultation) und Durchführung eines Erörterungstermins (EÖT) für die deutsche Öffentlichkeit gebeten. Mit Schreiben vom 15.09.2021 hat das belgische Energieministerium die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines EÖT abgelehnt.

Handreichung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)/Strategische Umweltprüfung (SUP) für Behörden

Das Projekt "Handreichung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)/Strategische Umweltprüfung (SUP) für Behörden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG - Niederlassung Potsdam durchgeführt. Im Vorhaben soll eine Handreichung zur grenzüberschreitenden UVP/SUP erstellt werden. Bei deutschen Behörden treten bei der Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des UVPG offensichtlich eine Vielzahl von praktischen Fragen im Zulassungsverfahren auf: und a. Umfang erforderlicher Übersetzungen, Notwendigkeit von bilateralen Terminen, Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung im anderen Staat. Ähnliche Fragen treten auf, wenn deutsche Behörden an ausländischen UVP-Verfahren beteiligt sind: Was kann die deutsche Behörde vom Nachbarstaat fordern? Bei der strategischen Umweltprüfung (SUP) während der Aufstellung von Plänen und Programmen wird sich die Situation absehbar ähnlich entwickeln. Die Handreichung soll Vorschläge für eine rechtskonforme, pragmatische und effiziente Lösung dieser Fragen enthalten. Dabei soll auch auf die Bedingungen, unter denen private und öffentliche Personen, vor allem in- und ausländischen Umweltverbände Rechtsbehelfe, einlegen können, dargestellt werden. Die Handreichung richtet sich vornehmlich an deutsche Behörden. Sie soll aber auch den Behörden und der Öffentlichkeit des Auslandes, die sich an deutschen Verfahren beteiligen möchte, als Informationsgrundlage dienen. Die Handreichung soll als aktualisierungsfähige Internetfassung erstellt und in verschiedenen Sprachfasssungen angeboten werden (und a. Deutsch, Englisch, Polnisch). Ergänzende aktuelle Informationen (ergänzende Ansprechpartner, nützliche Behördenadressen etc.) runden den Internetauftritt ab.

Errichtung und Betrieb eines Kernkraftwerkes (Hinkley Point C) in Somerset, Großbritannien

Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat die Durchführung eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens zur Errichtung des Kernkraftwerkes Hinkley Point C bekanntgegeben. Die Genehmigung („Development Consent Order“) vom März 2013 für die Errichtung liegt bereits vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht. Die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an, sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind. Aufgrund der Vielzahl der auf den Internetseiten der britischen Behörden zur Verfügung gestellten Dokumente wurden nur die wichtigsten direkt in das UVP-Portal hochgeladen oder verlinkt.

Ausbau und Vernetzung von Staedtepartnerschaften zur Foerderung von grenzueberschreitenden Umweltschutzaktivitaeten

Das Projekt "Ausbau und Vernetzung von Staedtepartnerschaften zur Foerderung von grenzueberschreitenden Umweltschutzaktivitaeten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GRÜNE LIGA Berlin e.V. durchgeführt.

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