Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3
Strahlenmessen aus der Luft: Training über Grenzen hinweg Gemeinsame Presseinformation des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundespolizei Ein Hubschrauber der Bundespolizei kehrt von einem Messflug zurück Hubschrauber der deutschen Bundespolizei und der österreichischen Flugpolizei sind im Grenzgebiet zwischen Bad Reichenhall und Salzburg ein gewohnter Anblick. Am 15. und 16. April 2024 sind sie allerdings mit einem besonderen Auftrag unterwegs: Spezialisierte Messteams aus Deutschland und Österreich trainieren gemeinsam, die Radioaktivität am Boden von Hubschraubern aus zu erfassen. "Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt. Deswegen sind gute nachbarschaftliche Kontakte und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch wichtig" , sagt Christopher Strobl vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das zusammen mit der Bundespolizei das deutsche Messteam stellt. "Für Radioaktivitätsmessungen von Hubschraubern aus gilt das ganz besonders, denn sie sind sowohl fliegerisch als auch messtechnisch anspruchsvoll." Informationen für den Schutz der Bevölkerung Aus der Luft lassen sich große oder unwegsame Gebiete in kurzer Zeit auf Radioaktivität untersuchen. Gelangen bei einem Unfall – in einem Kernkraftwerk oder einer anderen Anlage – radioaktive Stoffe in die Umwelt, können schnell wichtige Informationen für den Schutz der Bevölkerung gesammelt werden: Welche Gebiete sind betroffen und wie stark? Welche radioaktiven Stoffe haben sich am Boden abgelagert? Wie groß ist die Menge der abgelagerten Stoffe? Auch größere radioaktive Strahlenquellen aus Technik oder Medizin können von Hubschraubern aus aufgespürt werden, wenn sie – versehentlich oder mit krimineller Absicht – abhandenkommen. Übersicht über das Messgebiet Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Während der Trainingsflüge messen und kartieren ein deutsches und ein österreichisches Messteam auf beiden Seiten der Grenze die Gammastrahlung , die am Boden auf natürliche Weise vorhanden ist. Eine weitere Aufgabe ist, Strahlenquellen zu finden, die auf österreichischem Gebiet für das Training platziert werden. Anschließend werten die Teams ihre Messergebnisse gemeinsam aus. Im deutschen Messteam arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten des BfS und der Bundespolizei eng zusammen. Die Bundespolizei stellt für die Messflüge Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expertinnen und Experten des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. Das österreichische Team besteht aus Fachleuten des CBRN -Competence-Centers des österreichischen Bundesministeriums für Inneres, Strahlenspürerinnen und Strahlenspürern der Polizei Salzburg sowie Beamtinnen und Beamten der österreichischen Flugpolizei. Flugzeiten und Messgebiet Die Trainingsflüge finden am Montag, 15. April, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie am Dienstag, 16. April, von 09:00 Uhr bis etwa 15:00 Uhr statt. Es wird je ein Hubschrauber der deutschen Bundespolizei und der österreichischen Flugpolizei im Einsatz sein. Beide Hubschrauber fliegen sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Die Mindestflughöhe beträgt dabei einheitlich 150 Meter über Grund. Abhängig von der Aufgabenstellung werden unterschiedliche Flugverfahren eingesetzt. Beispielsweise können Gebiete in parallelen Bahnen oder spiralförmig überflogen werden. Das Messgebiet erstreckt sich westlich und südwestlich von Salzburg auf deutschem und österreichischem Staatsgebiet. Auf deutscher Seite liegt der südöstlichste Punkt des Messgebiets bei Weißbach (Stadt Bad Reichenhall), der westlichste bei Anger, der nördlichste bei Thundorf (Gemeinde Ainring), und der nordöstlichste Punkt bei Hammerau (Gemeinde Ainring). Auf österreichischer Seite bildet das Messgebiet annähernd ein Dreieck von Walserberg im Nordwesten über Grödig im Osten und Großgmain im Südwesten. Stand: 12.04.2024
Wissenschaftsrat: Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter stärken Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Ausgabejahr 2024 Datum 29.01.2024 Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) leistet mit seiner Forschung, dem Vollzug gesetzlicher Aufgaben, wissenschaftsbasierter Politikberatung und Kommunikation unverzichtbare Arbeit für den Strahlenschutz der Bevölkerung. Das unterstreicht der Wissenschaftsrat in seiner heute veröffentlichten Bewertung der Behörde . Die wissenschaftlichen Leistungen des BfS zeichnet das Beratungsgremium als sehr gut aus und empfiehlt, Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken. Mit Blick auf den Rückgang an entsprechenden Forschungsaktivitäten im Strahlenschutz außerhalb des BfS sollte die Behörde nach Auffassung des Wissenschaftsrates noch intensiver mit Hochschulen und anderen Einrichtungen zusammenarbeiten und den Anteil an Eigenforschung erhöhen. Die Bemühungen des BfS für den Kompetenzerhalt in Strahlenschutz und Strahlenschutz -Forschung, beispielsweise durch verstärkte Förderung von Promovierenden, begrüßt das Beratungsgremium ausdrücklich. Umweltministerin Steffi Lemke Quelle: Bundesregierung/Steffen Kugler Ansporn und Verpflichtung zugleich Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Politisches Handeln beruht auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen. Diese Grundlagen bereitzustellen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz beim Schutz von Mensch und Umwelt vor Strahlung. Der Wissenschaftsrat bestätigt das wissenschaftliche Profil und die strategische Forschungsausrichtung des Bundesamtes. Seine Empfehlungen werden wir zusammen mit dem BfS sorgfältig prüfen. Hinweise aus zurückliegenden Evaluationen haben bereits maßgeblich zur Weiterentwicklung des BfS als Ressortforschungseinrichtung und zum sehr guten Stand seiner wissenschaftlichen Arbeitsfähigkeit beigetragen." BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini BfS -Präsidentin Inge Paulini : "Das ausgesprochen positive Urteil des Wissenschaftsrates bestärkt uns darin, die Strahlenschutz-Forschung auf hohem Niveau weiter auszubauen und uns noch stärker zu vernetzen. Für unseren Einsatz für den Kompetenzerhalt im Strahlenschutz gibt es uns ebenfalls Rückenwind. Exzellente Wissenschaft ist Kern des Selbstverständnisses des Bundesamtes für Strahlenschutz. Die sehr gute Bewertung sowohl unserer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch unserer Beratungsleistungen verstehen wir als Ansporn und Verpflichtung zugleich." Wichtige Position in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Der Wissenschaftsrat würdigt die umfassende Vernetzung des BfS in der deutschen, aber auch in der europäischen und internationalen Fachwelt. So erbringe das BfS unverzichtbare Forschungs- und Entwicklungs- sowie Standardisierungsleistungen und übernehme eine wichtige Position in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Strahlenschutzfragen. Auf inhaltliche Entwicklungen in der Strahlenschutz -Forschung – verursacht unter anderem durch den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, den zunehmenden Einsatz von Strahlung und radioaktiven Stoffen in der Medizin und neue Technologien – habe das BfS insgesamt gut reagiert und neue Frage- und Problemstellungen in sein Forschungsprogramm aufgenommen, lobt der Wissenschaftsrat die Behörde. Zudem habe das BfS durch multi-, inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze sein Forschungsprofil diversifiziert. Sehr gute Beratungs- und Kommunikationsleistungen Erstmals bezieht der Wissenschaftsrat explizit die wissenschaftsbasierte Politikberatung sowie die Risiko- und Krisenkommunikation des BfS in die Begutachtung ein – und bewertet dessen Leistungen auf diesen Gebieten durchweg positiv. So leistet das Bundesamt mit seiner wissenschaftsbasierten Beratung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine einen wichtigen Beitrag für den radiologischen Notfallschutz. Als ein Beispiel für die sehr gute Kommunikation des BfS hebt das Beratungsgremium das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des BfS hervor, das 2020 gegründet wurde und die Expertise zur strahlenrelevanten Risikokommunikation und zum Bürgerdialog zielgerichtet weiterentwickelt habe. Optimierungspotenzial sieht der Wissenschaftsrat bei externer Beratung sowie bei der längerfristigen, strategischen Forschungsplanung. Evaluation durch den Wissenschaftsrat Der Wissenschaftsrat , der die Bundesregierung in inhaltlichen und strukturellen Fragen von Wissenschaft und Forschung berät, hatte die wissenschaftliche Arbeit des BfS auf Wunsch des BMUV begutachtet. Es ist die bislang dritte Evaluation des BfS seit seiner Gründung im Jahr 1989. Stand: 29.01.2024
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle kann auch grenzüberschreitende Auswirkungen haben: Da Deutschland das europäische Land mit den meisten Nachbarstaaten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Verlauf des Verfahrens mögliche Endlagerstandorte in unmittelbarer Grenznähe untersucht werden. In diesen Fällen muss auch die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland informiert und in das Suchverfahren einbezogen werden. Doch worauf ist dabei zu achten? Wie kann die ausländische Öffentlichkeit so einbezogen werden, dass das Verfahren rechtskonform ist und den Betroffenen in den Grenzregionen gerecht wird? Um diesen Fragen nachzugehen, hat das BASE das Forschungsvorhaben „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber)“ beauftragt. Durchgeführt wurde es vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und dem Öko-Institut. Forschung in mehreren Etappen Um die Fragestellungen zu bearbeiten, hat das Forschungsteam die wissenschaftliche Literatur und die rechtlichen Grundlagen zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung analysiert und untersucht, wie grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei anderen Planungs- und Infrastrukturvorhaben ablief. Außerdem hat das Forschungsteam in fünf an Deutschland angrenzenden Regionen Erfahrungen und Erwartungshaltungen mit Blick auf die Beteiligung an der deutschen Endlagersuche exemplarisch untersucht. Empfehlungen zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung Die Forschungsergebnisse schaffen für das BASE eine wertvolle Grundlage für die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens. Dargelegt wird etwa, zu welchen Zeitpunkten im Verfahren und im Rahmen welcher Formate die Öffentlichkeit grenzüberschreitend zu beteiligen ist. Andere Aspekte bedürfen dagegen einer vertieften Betrachtung wie etwa die Frage, nach welchen Kriterien die Betroffenheit von ausländischen Bürger:innen zu definieren ist. Aus den Fall- und Regionalstudien ergeben sich darüber hinaus praxisorientierte Empfehlungen zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Beteiligung, etwa zu den Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen. Auch für die Regionalkonferenzen gibt es konkrete Empfehlungen, beispielsweise, wie deren Ausdehnung ins benachbarte Ausland definiert werden kann oder welche Strukturen für einen effektiven Einbezug ausländischer Bürger:innen wichtig sein können. Erfahrungen und Erwartungen einbeziehen Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Standortsuche in den meisten untersuchten Regionen trotz des sensiblen Themas noch nicht bekannt ist. Auch wird deutlich, wie wichtig es ist, Sprachbarrieren mit Dolmetsch-Angeboten und Übersetzungen von Dokumenten zu überwinden und die lokalen Akteure in benachbarten Grenzregionen möglichst frühzeitig zu informieren. Darüber hinaus gilt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, dass die kulturellen Verschiedenheiten zu beachten sind. Die Forschungsergebnisse zeigen deutlich auf, dass aufgrund unterschiedlicher soziokultureller Rahmenbedingungen in den Nachbarländern die Erwartungen an die Beteiligung bei Planungsverfahren variieren. Dies sollte bei der Ausgestaltung der Beteiligung unbedingt berücksichtigt werden, um Spannungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Die Kenntnis der politischen Rahmenbedingungen sowie der Verwaltungsstrukturen und gewachsenen Akteurskonstellationen in den Nachbarstaaten sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Zugleich gilt es, das rechtlich verankerte Gebot des gleichwertigen Einbezugs der Nachbarstaaten nicht zu beeinträchtigen. Weitere Informationen zum Forschungsvorhaben HErüber sowie der vollständige Abschlussbericht können auf der Website des BASE ab sofort eingesehen werden. 21.11.2023
Gemeinsame Hochwasservorhersage von Rheinland-Pfalz und Luxemburg Das Land Rheinland-Pfalz – unter Federführung des LfU – hat mit Luxemburg eine Vereinbarung über eine einheitliche Hochwasservorhersage für die Grenzflüsse Our, Sauer und Mosel getroffen. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und das luxemburgische Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l'eau, kurz AGE) haben sich über eine einheitliche Hochwasservorhersage für die Grenzflüsse Our, Sauer und Mosel verständigt. Bisher wurden Hochwasserinformationen, Wasserstände und Hochwasservorhersagen für Hochwasserpegel in diesen Flussabschnitten von beiden Verwaltungen parallel erarbeitet und veröffentlicht. Nach einer technischen Anpassung der jeweiligen Systeme werden beide Seiten künftig Hand in Hand arbeiten. Die Vereinbarung wurde im Rahmen des „Übereinkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über das Hochwassermeldewesen im Moseleinzugsgebiet“ geschlossen. „Hochwasser machen nicht vor Grenzen halt. Wir stärken daher mit der engen Zusammenarbeit die länderübergreifende Hochwasservorhersage, um noch besser gerüstet zu sein“, so Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Die Verbesserung des Schutzes unserer Bevölkerung vor Überschwemmungen ist unsere Priorität. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und verbesserte Hochwasservorhersagen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen“, sagt Joëlle Welfring, Umweltministerin aus Luxemburg. Vereinbart wurde Folgendes: Die Vorhersagen für die Pegel an der Our (aktuell Dasbourg und Gemünd) sowie die Pegel Bollendorf und Rosport an der Sauer werden zukünftig von der AGE erstellt und vom LfU unverändert übernommen. Die Vorhersagen für die Moselpegel Perl (Saarland), Stadtbredimus und Wasserbillig werden zukünftig vom LfU erstellt und von der AGE unverändert übernommen. AGE und LfU stellen sich gegenseitig auch Berichtskomponenten zur Hochwasserlage an den Grenzgewässern zur Verfügung und übernehmen diese in ihre Hochwasserberichte. Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf lokale Hochwassergefährdungen sind möglich. Im Rahmen ihres Hochwasservorhersagedienstes stimmen sich AGE und LfU regelmäßig ab und entwickeln gemeinsam die Vorhersagesysteme weiter. Die notwendigen Systemanpassungen auf rheinland-pfälzischer und auf luxemburgischer Seite erfolgen schrittweise im Laufe der nächsten Monate. Bis zum Abschluss der Anpassungen gelten technische Übergangsregelungen, die einen störungsfreien Betrieb sicherstellen. Weitere Informationen zu den genannten Grenzflüssen sind zu finden unter www.hochwasser.rlp.de bzw. www.inondations.lu .
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