Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) .
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) .
Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.
Mehr als 90 Prozent der anthropogen emittierten Stickstoffoxide entstehen als Nebenprodukte von Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Kfz-Motoren, Feuerungsanlagen der Kraftwerke, Industriebetriebe und Hausheizungen. Der Verkehr ist die Emittentengruppe mit den höchsten Anteilen an Stickstoffoxiden (NOX). Trotz der in den vergangenen Jahren verstärkten Anstrengungen, die NOX-Emissionen zu reduzieren (Kfz-Katalysatoren, Rauchgasentstickungsanlagen) führen hohe Verkehrsdichten in Ballungsräumen und oftmalige Inversionswetterlagen zu erheblichen NOX-Belastungen. So kommt es, dass in Innenstadtbereichen trotz der erwähnten Emissionsminderungsmaßnahmen, aufgrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens, Grenz- bzw. Richtwerte überschritten werden. Ein neues Verfahren zur Minimierung der Immissionen basiert darauf, vorhandene Gebäudeoberflächen (z. B. Dächer, Häuserfassaden, Verglasungen) zur Reduktion von Stickoxiden in städtischen Atmosphären zu nutzen. Hierzu sollen die katalytischen bzw. photokatalytischen Eigenschaften bestimmter Substanzen gezielt baulich eingesetzt werden. Der katalytische Abbau von NOX in Rauchgasentstickungsanlagen ist ein umfangreich erforschtes Gebiet der technischen Chemie. Erst oberhalb Temperaturen von 250 - 400 Grad C erreichen die Katalysatoren Umsatzgeschwindigkeiten, die für die technische Nutzung brauchbar sind. In Großstädten stehen ausgedehnte Gebäudeflächen zur Verfügung. Würde ein Teil dieser Flächen aus katalytisch aktiver Bausubstanz bestehen, so wären hier auch langsame, auf niedrigem Temperaturniveau (Sommeraußentemperatur) stattfindende katalytische Reaktionen interessant, da die großen Flächen den Nachteil geringer Umsätze kompensieren würden. Diese neue Gruppe von funktionellen Baustoffen für den passiven katalytischen Schadstoffabbau werden als p-Baustoffe (Protective Integrated Building Materials) bezeichnet. Erste Voruntersuchungen mit beschichteten Dachsteinen waren erfolgreich.
-Die Ressource ist nicht mehr verfügbar- Es werden Daten von Hamburger Oberflächen-Wasserkörpern bereitgestellt, für die Bewertungsereignisse und Maßnahmen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) erfasst werden. Für die Bewertung schreibt die Wasserrahmenrichtlinie bestimmte, bis 2015 zu erzielende Gütewerte in verschiedenen Bewertungsklassen vor: - Bewertung Chemie (erfolgt durch das Institut für Hygiene und Umwelt, HU) - Bewertung Biologie: Flora und Fauna (BSU) - Hydromorphologie, Gewässerstrukturgüte (BSU) Jede Bewertung erfolgt anhand vorgegebener Attribute. Ermittelte Messwerte werden in der Regel zu Zustandswerten zusammengefasst (gut ; mittel ; schlecht). Bei bestimmten Attributen gibt es nur zwei Werte: Grenzwert eingehalten bzw. Grenzwert überschritten. Die erforderlichen Meldungen an den Bund erfolgen zu bestimmten Stichtagen über ein normiertes XML-Schema und als Shape-Dateien. Die Wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beschreiben Aktivitäten, die auf bestimmten Gewässerabschnitten stattfinden, um die Qualität dort zu verbessern und die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Die Zuordnung zu den Gewässern und Gewässerabschnitten erfolgt auf Basis der Stammdaten des Topologischen Gewässernetzes (RW SEG GEOM). Die Daten werden hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Die Bewertungen und Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie sind in Form von Steckbriefen und csv-Dateien mit den Wasserkörper-Objekten verlinkt.
Hintergrund des Projektes stellen die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) für PM10 und NO2 in allen Bundesländern Österreichs dar. Gemäß IG-L sind bei Vorliegen von Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte per Verordnung durch den Landeshauptmann vorzuschreiben. In der Studie werden über 70 potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte untersucht. u.s..w.
An 49 von insgesamt 119 nichtrastergebundenen Standorten, die im Rahmen der Bodenschutzprogrammverordnung 1987 neben anderen Parametern auch auf Schwermetalle untersucht worden sind, treten Grenzwertueberschreitungen im Sinne der Klaerschlammverordnung 1987 auf. Anhand der geologischen, mineralogischen und geochemischen Literatur werden die Grenzwertueberschreitungen fuer die Elemente Zn, Cu, Cr, Pb, Co, Hg und As interpretiert mit dem Ziel, eine Unterscheidung zwischen geogener Herkunft der Schwermetalle oder durch eine anthropogene Kontamination bedingt, zu treffen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 326 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 8 |
| Land | 136 |
| Weitere | 39 |
| Wissenschaft | 54 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 223 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 155 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 70 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 173 |
| Offen | 290 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 446 |
| Englisch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 12 |
| Datei | 18 |
| Dokument | 94 |
| Keine | 207 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 201 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 387 |
| Lebewesen und Lebensräume | 438 |
| Luft | 381 |
| Mensch und Umwelt | 458 |
| Wasser | 402 |
| Weitere | 465 |