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Lkw-Verbotszonen

Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.

Luftreinhaltepläne im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.

Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Sulfatgehalt

Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Sulfatgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Sulfatkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 240 mg/l sowie des TVO-Wertes von 500 mg/l bei geogen bedingter Überschreitung. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Sulfatgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Sehr hohe Sulfatkonzentrationen sind z. T. auf geogene Einflüsse zurückzuführen: Die höchsten Konzentrationen für Sulfat finden sich in Niedersachsen im Bereich der Küstenversalzung (Ostfriesische Küste und nördlich des Jadebusens). Ebenfalls sehr hohe geogene Sulfatkonzentrationen gibt es im Verbreitungsgebiet gipshaltiger Gesteine (Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Zechstein), wo im Grundwasser Sulfatkonzentrationen von mehr als 1000 mg/l erreicht werden. Die Oxidation von Sulfiden (z.B. Pyrit) führt ebenfalls zu hohen Sulfatgehalten. Im nördlichen Bereich von Hannover werden Konzentrationen von 100 – 400 mg/l erreicht. Eine Ursache dafür ist die Oxidation von Pyritmineralen aus Gesteinen der Kreidezeit. Erhöhte Eisengehalte und niedrige pH-Werte sind weitere Folgen dieser Reaktion. Sehr niedrige Sulfatgehalte mit wesentlich weniger als 10 mg/l sind meist auf Sulfatreduktion zurückzuführen, wobei bei dieser Reaktion häufig organisches Material im Gestein Oxidationsprozessen unterliegt. Das Grundwasser in den holozänen Ablagerungen östlich und südöstlich des Jadebusens ist zu einem großen Teil durch Sulfatreduktion verändert.

Luftgütemessdaten

Für Berlin stehen aktuelle und historische Messdaten des Berliner Luftgütemessnetzes insbesondere für grenzwertrelevante Luftschadstoffe gemäß der 39. BImSchV bereit. Zu den verfügbaren Daten gehören Messwerte bezüglich gasförmiger Luftschadstoffe (Stickoxide, Ozon, Kohlenmonoxid, Benzol, Toluol und Schwefeldioxid) und partikulärer Luftschadstoffe (Partikel PM10, Partikel PM2,5). Weiterhin stehen Übersichten zum aktuellen Luftqualitätsindex, den täglichen Messwerten und der jährlichen Anzahl von Grenzwertüberschreitungen zur Verfügung. Zum Download der Daten bestehen verschiedene Möglichkeiten: Eine Rest-API kann genutzt werden, um Daten automatisiert abzufragen. Hierfür steht eine Dokumentation bereit. Ferner können die Daten direkt im CSV-Format über die Website luftdaten.berlin.de heruntergeladen werden. In Abhängigkeit vom Luftschadstoff stehen vier bis acht Varianten aggregierter Daten zur Verfügung. Für die automatisch gemessenen Komponenten sind dies mindestens Stundenwerte, Tageswerte, Monatswerte und Jahreswerte. Alle Angaben unter Vorbehalt. Die Messwerte unterliegen weiterhin der Qualitätskontrolle und können - falls erforderlich - korrigiert werden.

Indikator: Nitrat im Grundwasser

Indikator: Nitrat im Grundwasser Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der ⁠ Indikator ⁠ vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Bei der Trinkwasseraufbereitung können zuvor im Rohwasser gelöste Radionuklide ungewollt in Aufbereitungsrückständen angereichert werden. Rückstände mit erhöhtem Radionuklidgehalt entstehen im Wesentlichen bei zwei der gängigen Aufbereitungsverfahren: Bei der "Entmanganung und Enteisenung" sowie bei der "Entsäuerung". Für Spülschlämme aus der Mangan- beziehungsweise Eisenentfernung sowie aus der Entsäuerung ist eine unzulässig hohe Strahlenexposition bei den derzeit praktizierten Verwertungs- und Deponierungsmethoden auch bei hohen Radionuklidgehalten nicht zu erwarten. Eisenschlämme aus der Trinkwasseraufbereitung Quelle: © Bayerisches Landesamt für Umwelt Bei der Trinkwasseraufbereitung können zuvor im Rohwasser gelöste Radionuklide ungewollt in Aufbereitungsrückständen angereichert werden. Je nach Aufbereitungsverfahren und Zusammensetzung des Rohwassers können Rückstände entstehen, deren Radionuklidgehalt ( spezifische Aktivität ) den natürlichen Hintergrundgehalt von Böden und Gesteinen um ein Vielfaches übersteigt. Rückstände mit einem erhöhten Gehalt natürlicher Radionuklide entstehen im Wesentlichen bei einigen Aufbereitungsverfahren zur Nutzung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Rückstandsart und spezifische Aktivität Grundwasser muss häufig erst aufbereitet werden, bevor es als Trinkwasser verwendbar ist. Entfernung von Mangan und Eisen, Entsäuerung Rückstände mit erhöhtem Radionuklidgehalt entstehen im Wesentlichen bei zwei der gängigen Aufbereitungsverfahren: Die beschriebenen Verfahren können auch in Kombination angewendet werden. In den Spülschlämmen treten dementsprechend die Nuklide Radium-226, Radium-228 und Blei-210 auf. Die spezifische Aktivität dieser Nuklide in Spülschlämmen beträgt, soweit bekannt, weniger als 0,5 bis 10 Becquerel pro Gramm, in Ausnahmefällen bis 20 Becquerel pro Gramm. Entfernung von Uran Bisher wenig verbreitet ist die gezielte Entfernung von Uran . In einigen wenigen Wasserwerken liegen die Uran -Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 10 Mikrogramm pro Liter. Um diesen Grenzwert einhalten zu können, werden spezielle Absorberharze (Austauscherharze) eingesetzt. Nach Gebrauch sind diese mit Uran belegt und können für Uran -238 beziehungsweise Uran -234 spezifische Aktivitäten von mehreren 100 Becquerel pro Gramm aufweisen. Beseitigung der Rückstände Nach abfallrechtlichen Vorgaben hat die Verwertung von Rückständen Vorrang gegenüber einer Deponierung. Bisher wurde etwa ein Drittel der Rückspülschlämme deponiert, der überwiegende Teil dagegen wieder verwertet. Je nach chemischer Zusammensetzung ist es nach den technischen Regeln aus dem Merkblatt W-221-3 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) möglich, die Rückstände in der Zement- und Ziegelindustrie, bei der Herstellung von Pflanzgranulat, im Straßen- und Wegebau, als Fällungsmittel in Abwasseranlagen sowie in der Land- und Forstwirtschaft (hier nur die Entsäuerungsschlämme) wieder zu verwerten. Die Wasserversorger setzten dies in der Vergangenheit auch um. Filterkiese Absorberharze (Austauscherharze) Filterkiese Filterkiese Filterkiese bleiben über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz. Ein Austausch erfolgt in der Regel nur bei Sanierungsarbeiten im Wasserwerk. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlagen in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt wurden. Absorberharze (Austauscherharze) Absorberharze (Austauscherharze) Aktuell werden Absorberharze (Austauscherharze) üblicherweise regeneriert, indem man das Uran chemisch von den Absorberharzen entfernt. Die Harze können dann erneut bei der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden. Absorberharze könnten zwar in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden, allerdings spricht der hohe Urangehalt dagegen. Die Deponierung der Absorberharze auf Deponien der Klasse 0 bis 3 ist aufgrund des hohen Brennwertes nicht möglich. Die Harze können deshalb nur untertage oder in Sondermüll-Verbrennungsanlagen beseitigt werden. Bei niedrigeren Urangehalten ist eine thermische Verwertung in konventionellen Müllverbrennungsanlagen leichter umsetzbar. Als Ausweg bietet sich die teilweise Belegung, das heißt eine kürzere Nutzung der Absorberharze, an. Strahlenexposition Für Spülschlämme aus der Mangan- beziehungsweise Eisenentfernung sowie aus der Entsäuerung liegen umfangreiche Daten zum Radionuklidgehalt sowie teilweise auch zur Verwertung beziehungsweise Beseitigung vor. Eine unzulässig hohe Strahlenexposition ist bei den derzeit praktizierten Verwertungs- und Deponierungsmethoden auch bei hohen Radionuklidgehalten nicht zu erwarten. Für Filterkiese und Absorberharze liegen nur wenige Informationen zur Menge, zum Radionuklidgehalt und zur Beseitigungspraxis vor. Filterkiese werden zwar nur selten ausgetauscht, beim Wechsel können jedoch mehrere Hundert Tonnen Rückstände anfallen. Beim Austausch von Filterkiesen mit hohen spezifischen Aktivitäten kann nach Einschätzung des BfS eine Überschreitung des Dosisrichtwertes von 1 Millisievert pro Jahr in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Stand: 20.03.2025

Luftreinhalteplanung Übersicht zu den Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen in Sachsen-Anhalt Studien und Evaluierungen der Luftreinhaltepläne für die Ballungsräume Magdeburg und Halle (Saale) Informationen zu Umweltzonen

Rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung war bislang die europäische RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und zu einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. November 2024 und der Inkraftsetzung am 10. Dezember 2024 liegt nunmehr die neue RICHTLINIE (EU) 2024/2881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa mit strengeren Luftqualitätszielen und Grundsätzen für eine gemeinsame Strategie zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt in den nächsten zwei Jahren mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) und der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 39. BImSchV ). Zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwertkriterien von Luftschadstoffen werden in den Rechtsnormen weiterhin Instrumentarien in Form von Luftqualitätsplänen, Luftqualitätsfahrplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen (vorherige Begriffsregelung: Luftreinhalte- und Aktionspläne) festgelegt, die bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte verursacherbezogene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luftschadstoffe beinhalten. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Pläne nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt in Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel

Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel Ob im Haushalt, bei der Arbeit oder unterwegs – überall wo Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen , die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern) bei. Das BfS hat 2009 in einer Studie untersucht, wie stark die Felder um Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabel sind. Die höchsten Magnetfeldstärken befanden sich direkt unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln. Lange Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland noch nicht gebaut. Deshalb gibt es noch keine Messergebnisse. In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. In der Regel machen aber elektrische Hausinstallationen und elektrische Geräte, die mit niedriger Spannung betrieben werden, den Hauptanteil der Feldbelastung aus. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern). Elektrische Felder Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV -Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten. Für Niederspannungsleitungen gilt der Grenzwert nicht, die elektrischen Feldstärken sind wegen der niedrigen Spannung aber klein. Von Gleichstromleitungen gehen statische elektrische Felder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Magnetische Felder Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein. Magnetfelder entstehen, wenn Strom fließt. Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, zu denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab. Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vor allem von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben. Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung. Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Studie: Exposition durch magnetische Felder Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in einer Studie zur Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern festgestellt, dass Personen, die nach eigener Auskunft im Umkreis von 100 Metern um eine Hochspannungsleitung wohnten, nur geringfügig (etwa 10 Prozent) höheren Feldern ausgesetzt waren als die anderen Studienteilnehmer. Die Expositionen wurden dabei über 24 Stunden erfasst und gemittelt. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen und Erdkabeln im Vergleich In einer 2009 abgeschlossenen Studie hat das BfS die Feldstärken in der Umgebung von Wechselstrom-Freileitungen und -Erdkabeln der Hoch- und Höchstspannungsebene messen lassen. Die höchsten Magnetfeldstärken wurden unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln gemessen. Sie betrugen 1 Meter über dem Erdboden 4,8 (Freileitung) beziehungsweise 3,5 (Erdkabel) Mikrotesla ( µT ). Magnetfelder an 380 kV Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln: Die Abbildung zeigt die höchsten Werte, die nur bei maximaler Auslastung erreicht werden können. Der zum Zeitpunkt der Messung fließende Strom wurde bei den Betreibern der Leitungen abgefragt und die gemessenen Feldstärken wurden zusätzlich auf den Zustand hochgerechnet, der bei maximaler Stromübertragungsmenge auftreten kann (siehe Grafik). Bei den untersuchten Anlagen wurde auch unter dieser Bedingung der Grenzwert von 100 Mikrotesla in einer Messhöhe von 1 Meter über dem Erdboden eingehalten. Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab, wie die nebenstehende Abbildung zeigt. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Mit baulichen und technischen Maßnahmen kann der Höchstwert von 40 Millitesla, den der Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt, bei der geplanten Stromstärke deutlich unterschritten werden. Dies gilt für alle Bereiche, die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind. Auch der Grenzwert von 500 Mikrotesla, der in Deutschland seit 2013 für Gleichstromanlagen gilt, wird voraussichtlich deutlich unterschritten. Die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen weichen voneinander ab, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind. Stand: 28.02.2025

Luftbelastung durch Binnenschiffe

Die Binnenschifffahrt, insbesondere der Verkehr mit Fahrgastschiffen in der Berliner Innenstadt, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Parallel häufen sich die Beschwerden von Anwohnenden und Erholung Suchenden an den Gewässern über Belästigungen durch Schiffsabgase. Wie hoch ist der Beitrag der Schiffe zum Schadstoffausstoß in Berlin? Wie hoch ist die Luftbelastung in Ufernähe – Modellrechnungen Wie hoch ist die Luftqualität in Ufernähe – Hier wird nachgemessen Von der Binnenschifffahrt werden insgesamt etwa 5.600 Tonnen Kraftstoff pro Jahr verbraucht. Davon waren ca. 93 % Dieselkraftstoff. Ottokraftstoffe werden in erster Linien von kleineren Booten (Motorboote, Segelboote, sonstige Boote) verwendet. Daraus entstehen jährlich folgende Schadstoffmengen: Kohlendioxid (CO 2 ) 17.700 t/a Stickstoffoxide (NO x ) 253 t/a Partikel (PM 10 ) gesamt 9,6 t/a Im Vergleich zu den Gesamtemissionen aller Quellen in Berlin relativiert sich die Bedeutung der Binnenschifffahrt: Sie verursacht nur etwa 1,3 % der in Berlin emittierten 18.931 t/a Stickstoffoxide und 0,4 % der emittierten 2.446 t/a Partikel PM 10 . Der Anteil am gesamten Berliner CO 2 -Ausstoß beträgt weniger als 1 %. Der Schiffsverkehr ist gesamtstädtisch daher nur eine untergeordnete Schadstoffquelle. Diese Schadstoffe konzentrieren sich aber entlang nur weniger Kilometer Wasserstraßen. Deshalb können Schiffe lokal, d.h. in Ufernähe, merklich zur Luftbelastung beitragen. Wie hoch ist die Luftbelastung („Immissionen“) durch Fahrgastschiffe? Kommt es vielleicht sogar zur Überschreitung von Grenzwerten für die Luftqualität? Um einen Überblick über die Luftsituation an Berliner innerstädtischen Wasserstraßen zu erhalten, wurden zuerst Modellrechnungen beauftragt. Das Bezugsjahr des Luftschadstoffgutachtens ist 2018. Die Schadstoffbelastungen am Ufer wurden mittels feinteiliger (mikroskaliger) Modellierung mit dem Modell MISKAM ermittelt. Im Bereich der Anleger wurde zusätzlich ein prognostisches Strömungs- und Ausbreitungsmodell verwendet. Die Beurteilung erfolgte im Vergleich mit geltenden Grenzwerten der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Wesentliche Ergebnisse: Hinweis: Das Gutachten ergab für das Jahr 2018 für einige Orte eine kritische Luftbelastung mit der Gefahr von Grenzwertüberschreitungen. Die NO 2 -Jahresmittelwerte der städtischen Hintergrundbelastung sind jedoch zwischen 2018 und 2021 um bis zu 7 µg/m³ zurückgegangen. Daher ist auch bei gleichbleibendem Schadstoffausstoß der Fahrgastschiffe die im Gutachten berechnete Gefahr von Grenzwertüberschreitungen inzwischen gesunken. Die schiffsbedingte Zusatzbelastung durch Stickoxiden (NO x ) – der Summe aus Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (NO 2 ) – führt zu einer deutlichen Erhöhung der NO x -Gesamtbelastung entlang der Spree. An den relevanten Beurteilungspunkten bzw. Fassaden im Bereich der Friedrichstraße und des Berliner Doms wird der NO 2 -Jahresmittelwert rechnerisch eingehalten. Im Bereich des Mühlendamms und der Mühlendammschleuse liegt der errechnete Jahresmittelwert an den nördlichen Fassaden häufig bei etwa 36 μg NO 2 /m³, punktuell bis zu 41 μg NO 2 /m³. Eine Überschreitung des zulässigen Grenzwerts von 40 μg NO 2 /m³ im Jahresmittel kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Für die übrigen Bereiche entlang der Spree werden lediglich im Bereich des Bode-Museums Jahresmittelwerte von größer als 40 μg NO 2 /m³ errechnet. Das Gutachten empfiehlt eine genauere Betrachtung des Bereichs. An spreenahen Bereichen der Fassaden dicht bebauter Hauptverkehrsstraßen werden zum Teil schiffsbedingte NO x -Zusatzbelastungen berechnet, die etwa derjenigen der Kfz-bedingten Zusatzbelastungen entsprechen. Kritisch könnte der spreenahe Bereich des Mühlendamms sein. Eine Überschreitung des NO 2 -Jahresmittelgrenzwertes kann hier nicht ausgeschlossen werden. Bei einer PM 10 -Hintergrundbelastung von 23 μg/m³ liegen die schiffsbedingten PM 10 -Zusatzbelastungen bei maximal 3 μg/m³, in den Uferbereichen und Fassaden bei 1 μg/m³ und häufig darunter. Dies betrifft auch die Zusatzbelastung der noch kleineren Partikel PM 2,5 . Schiffsbedingte Überschreitungen des PM 10 - und PM 2,5 -Grenzwertes wurden nicht festgestellt. Das vollständige Gutachten steht hier zum Download bereit. Bis vor kurzem gab es für die ufernahen Bereiche der Spree keine Messwerte. Anfang 2022 wurden direkt am Ufer an drei Stellen kleine Passivsammler aufgehängt, mit denen die Schadstoffkonzentration mit dem Prinzip der passiven Diffusion bestimmt werden kann. Ausgesucht wurden Orte, an denen gemäß den Modellrechnungen besonders hohe Belastungen durch die Abgase der Fahrgastschiffe erwartet werden können. Gemessen wird der Schadstoff Stickstoffdioxid. Dies ist ein gesundheitsschädliches Reizgas, das in Berlin besonders an vielbefahrenen und eng bebauten Straßen in erhöhten Konzentrationen auftritt. Die Luftqualitätsgrenzwerte für diesen Stoff werden in Berlin erst seit 2020 an allen Straßen eingehalten. Ob dies auch in direkter Ufernähe gewährleistet ist, sollen diese Messungen zeigen. An folgenden Stellen in Berlin Mitte wurden NO 2 -Passivsammler installiert, die im Zwei-Wochen-Rhythmus die mittlere NO 2 -Belastung über ein Jahr erfassen sollen Der Standort bei Spree-Kilometer 17,28 befindet sich am rechten Ufer sich unterhalb einer Brücke. Zwischen Schiffbauerdamm und Mühlendamm fuhren vor der Corona-Pandemie pro Jahr ca. 85.600 Fahrgastschiffe, ca. 1.400 Güterschiffe inklusive Schubverbände sowie ca. 8.900 Sportboote. Die vertikalen und horizontalen Bedingungen für den Luftaustausch und damit für die Verdünnung der Luftschadstoffe sind hier stark eingeschränkt. Die Situation ist zum Teil vergleichbar mit einem Straßentunnel, sodass hier anhand der gewonnenen NO 2 -Messergebnisse die maximal erwartbare Belastung erfasst wird, die eindeutig auf die Emissionen fahrender Schiffe zurückzuführen ist. Im Jahr 2022 wurde hier ein Jahresmittelwert für NO 2 von 19 µg/m³ gemessen. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wird damit weit unterschritten. Der Standort bei Spree-Kilometer 17,00 am rechten Ufer spiegelt die Luftschadstoffsituation an einem stark frequentierten Anleger für Fahrgastschiffe wider, sodass hier die maximal erwartbare Exposition für Wartende im Bereich von Anlegern, aber auch für Teilnehmende an Schiffstouren, die sich bereits auf dem offenen Oberdeck der Fahrgastschiffe befinden, gemessen wird. An diesem Ort betrug die NO 2 -Belastung 2022 im Jahresmittel 26 µg/m³ und lag damit auch deutlich unter dem geltenden Grenzwert. Der Standort c) bei km 15,78 linkes Ufer ist dem Standort b) vergleichbar, hat aber zusätzlich den Charakter einer „engen Schifffahrtsstraßenschlucht“. Die durchschnittlichen Windbedingungen sind für die Verdünnung von Luftschadstoffen ungünstig. Die hier gemessenen NO 2 -Konzentrationen geben Hinweise auf die maximale Exposition auch für Fußgänger im unmittelbaren Bereich der Anleger. Dieser Ort wies im Jahr 2022 mit einem Jahresmittelwert von 34 µg/m³ die höchste NO 2 -Belastung der drei Untersuchungsorte auf. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde sicher eingehalten. Die Messungen sind bewusst nicht konform den Anforderungen der Anlage 3 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung angelegt, in der Luftschadstoffmessungen für die Beurteilung von Grenzwertüberschreitungen geregelt sind. Vielmehr dient dieses Messprojekt dem Erkenntnisgewinn, der Validierung der Modellergebnisse und der Abschätzung der maximalen NO 2 -Exposition für Menschen in Ufernähe, auf Anlegestellen und auf Schiffen selbst. Bisher existieren keine Erfahrungen zu Messungen direkt über der Wasseroberfläche. Aufgrund einer Auflage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel wurden die NO 2 -Passivsammler nach Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt an den vorhandenen Geländern befestigt und ragen max. 15 cm über die Uferbefestigung in die Bundeswasserstraße hinein. Insofern unterschieden sich die drei o.g. Passivsammler-Standorte erkennbar von den bisher angebrachten Laternen-Standorten in Straßenschluchten bezüglich der Höhe, Anbringung, der Standortcharakteristik und der relevanten Abstände zur Quelle. Die Messergebnisse des ersten vollständigen Jahres zeigen, dass derzeit nicht zwingend zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung durch die Schifffahrt erforderlich sind. Um die weitere Entwicklung bewerten zu können, wird weiterhin am Reichstagsufer, Höhe Tränenpalast gemessen. Damit beobachten wir den Messort mit der höchsten Belastung.

Stau- und Triebwerksanlage der Schwarzen Mühle an der Lohr in Partenstein; hier: Neuerteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Ableiten von Wasser aus der Lohr und Wiedereinleiten des Wassers in die Lohr sowie Errichtung einer Fischaufstiegsanlage durch Frau Margarita Grammel, 36093 Künzell

Für die Wasserkraftanlage Schwarze Mühle besteht ein Altrecht für eine Wassernutzung von 800 l/s. Für die darüberhinausgehende Wassernutzung von 360 l/s wurde mit Bescheid des Bezirksamtes Lohr vom 05.02.1926, dem Bescheid des ehem. Landratsamtes Lohr a.Main vom 07.12.1955 sowie dem Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 27.11.1997 eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die zwischenzeitlich abgelaufen ist. Für diese befristete Gewässerbenutzung hat die Eigentümerin unter Beifügung von Planunterlagen die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für 30 Jahre beantragt. Mit der Neubewilligung ist keine Erhöhung der bisherigen gesamten Nutzwassermenge der Wasserkraftanlage verbunden. Zur Erfüllung der in den §§ 33 – 35 WHG genannten Anforderungen sollen im Zuge der Neubewilligung die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Anstelle der bisher festgesetzten Mindestwassermenge von 30 l/s soll künftig eine Mindestwassermenge von insgesamt 100 l/s dem Mutterbach zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung der aufwärts gerichteten Durchgängigkeit wird eine neue Fischaufstiegsanlage errichtet, die mit einer Mindestwassermenge von 81 l/s beaufschlagt wird. Zum Schutz der Fische wird der bestehende Feinrechen durch einen Horizontalrechen mit einem Stababstand von 15 mm als Schonrechenprofil ersetzt. Die Rechenanström-geschwindigkeit mit v = 0,52 m/s liegt nur geringfügig über dem maximal zulässigen Grenzwert von 0,50 m/s. Zum oberflächennahen Abstieg der Fische erfolgt in der Grundablassschütze der Einbau einer rechteckigen Öffnung (Schlitz) mit den Abmessungen 0,15 m x 0,20 m, welcher permanent mit Q = 19 l/s dotiert ist. Durch bauliche Anpassungen wird der bestehende Grundablass in eine Beckenkaskade umgestaltet, damit ein schadloser Fischabstieg ermöglicht wird.

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