Die Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 basiert auf einer modellgestützten Analyse zu den klimaökologischen Funktionen für das Hamburger Stadtgebiet. Die Berechnung mit FITNAH 3D erfolgte in einer hohen räumlichen Auflösung (10 m x 10 m Raster) und liefert Daten und Aussagen zur Temperatur und Kaltluftentstehung in Hamburg. Die Untersuchung wurde auf der Annahme einer besonders belastenden Sommerwetterlage für Mensch und Umwelt mit geringer Luftbewegung und hoher Temperaturbelastung erstellt. Als Grundlage für die flächenbezogenen Bewertungen und deren räumliche Abgrenzungen diente der ALKIS-Datensatz „Bodennutzung“ der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) mit Stand Dezember 2022. Weitere Informationen zur Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.hamburg.de/landschaftsprogramm/18198308/stadtklima-naturhaushalt/ Dort stehen der Erläuterungsbericht, die Analyse- und Bewertungskarten sowie eine Erläuterungstabelle für den Datensatz, der als Grundlage für die Ebenen 11 bis 14 dient, zum Download zur Verfügung. Die Ebenen des Geodatensatzes „Stadtklimaanalyse Hamburg 2023“ werden wie folgt präzisiert: 01 Windvektoren um 4 Uhr (aggregierte 100 m Auflösung) Die bodennahe Temperaturverteilung bedingt horizontale Luftdruckunterschiede, die wiederum Auslöser für lokale thermische Windsysteme sind. Ausgangspunkt dieses Prozesses sind die nächtlichen Temperaturunterschiede, die sich zwischen Siedlungsräumen und vegetationsgeprägten Freiflächen einstellen. An den geneigten Flächen setzt sich abgekühlte und damit schwerere Luft in Richtung zur tiefsten Stelle des Geländes als Kaltluftabfluss in Bewegung. Das sich zum nächtlichen Analysezeitpunkt 4 Uhr ausgeprägte Kaltluftströmungsfeld wird über Vektoren abgebildet, die für eine übersichtlichere Darstellung auf 100 m x 100 m Kantenlänge aggregiert werden. 02 Flurwinde und Kaltluftabflüsse Bei den nächtlichen Windsystemen werden Flurwinde von Kaltluftabflüssen unterschieden. Flurwinde werden durch den horizontalen Temperaturunterschied zwischen kühlen Grünflächen und warmer Bebauung ausgelöst. Kaltluftabflüsse bilden sich über Oberflächen mit Hangneigungen von mehr als 1 ° aus. 03 Bereiche mit besonderer Funktion für den Luftaustausch Diese Durchlüftungszonen verbinden Kaltluftentstehungsgebiete (Ausgleichsräume) und Belastungsbereiche (Wirkungsräume) miteinander und sind aufgrund ihrer Klimafunktion elementarer Bestandteil des Luftaustausches. Es handelt sich i.d.R. um gering überbaute und grüngeprägte Strukturen, die linear auf die jeweiligen Wirkungsräume ausgerichtet sind und insbesondere am Stadtrand das Einwirken von Kaltluft aus den Kaltluftentstehungsgebieten des Umlandes begünstigen. 04 Kaltlufteinwirkbereich innerhalb von Bebauung und Verkehrsflächen Hierzu zählen Siedlungs- und Verkehrsflächen, die sich im „Einwirkbereich“ eines klimaökologisch wirksamen Kaltluftstroms mit einem Wert von mehr als 5 m³/(s*m) befinden. Hier ist sowohl im bodennahen Bereich als auch darüber hinaus eine entsprechende Durchlüftung vorhanden. Die Eindringtiefe der Kaltluft beträgt, abhängig von der Bebauungsstruktur, zwischen ca. 100 m und bis zu 700 m. Darüber hinaus spielt auch die Hinderniswirkung des angrenzenden Bebauungstyps eine wesentliche Rolle. 05 Gebäude (Bestand und Planung) Mithilfe der Gebäudegrenzen werden Effekte auf das Mikroklima sowie insbesondere das Strömungsfeld berücksichtigt. Als Grundlage dient der ALKIS-Datensatz „Gebäude“ der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) mit Stand Dezember 2022. Dieser Datensatz wurde anhand ausgewählter, zum Zeitpunkt der Bearbeitung im Verfahren sowie in Planung befindlicher Bebauungspläne und Großprojekte modifiziert. 06 Windgeschwindigkeit um 4 Uhr Siehe Hinweise zur Ebene 01 Windvektoren um 4 Uhr (aggregierte 100 m Auflösung). Die Rasterzellen stellen ergänzend zu den Windvektoren die Windgeschwindigkeit flächenhaft in 10 m x 10 m Auflösung dar. 07 Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr Der Kaltluftvolumenstrom beschreibt diejenige Menge an Kaltluft in der Einheit m³, die in jeder Sekunde durch den Querschnitt beispielsweise eines Hanges oder einer Kaltluftleitbahn fließt. Der Volumenstrom ist ein Maß für den Zustrom von Kaltluft und bestimmt neben der Strömungsgeschwindigkeit die Größenordnung des Durchlüftungspotenzials. Zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens ist die Intensität der Kaltluftströme voll ausgeprägt. 07a Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr in den Grün- und Freiflächen Reduzierung der Ebene 07 Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr auf die Grün- und Freiflächen. 08 Lufttemperatur um 4 Uhr Der Tagesgang der Lufttemperatur ist direkt an die Strahlungsbilanz eines Standortes gekoppelt und zeigt daher i.d.R. einen ausgeprägten Abfall während der Abend- und Nachtstunden. Dieser erreicht kurz vor Sonnenaufgang des nächsten Tages ein Maximum. Das Ausmaß der Abkühlung kann je nach meteorologischen Verhältnissen, Lage des Standorts und landnutzungsabhängigen physikalischen Boden- bzw. Oberflächeneigenschaften große Unterschiede aufweisen. Besonders auffällig ist das thermische Sonderklima der Siedlungsräume mit seinen gegenüber dem Umland modifizierten klimatischen Verhältnissen. 08a Lufttemperatur um 4 Uhr im Siedlungsraum Reduzierung der Ebene 08 Lufttemperatur um 4 Uhr auf die Siedlungsflächen. 08b Lufttemperatur um 4 Uhr in den Verkehrsflächen Reduzierung der Ebene 08 Lufttemperatur um 4 Uhr auf die Verkehrsflächen. 09 Lufttemperatur um 14 Uhr Die Lufttemperatur am Tage ist im Wesentlichen durch die großräumige Temperatur der Luftmasse in einer Region geprägt und wird weniger stark durch Verschattung beeinflusst, wie es bei der PET der Fall ist (Erläuterung „PET“ siehe Ebene 10 und 13). Daher weist die für die Tagsituation modellierte Lufttemperatur eine homogenere Ausprägung auf. 10 Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET) um 14 Uhr Meteorologische Parameter wirken nicht unabhängig voneinander, sondern in biometeorologischen Wirkungskomplexen auf das Wohlbefinden des Menschen ein. Zur Bewertung werden Indizes verwendet (Kenngrößen), die Aussagen zur Lufttemperatur und Luftfeuchte, zur Windgeschwindigkeit sowie zu kurz- und langwelligen Strahlungsflüssen kombinieren. Wärmehaushaltsmodelle berechnen den Wärmeaustausch einer „Norm-Person“ mit seiner Umgebung und können so die Wärmebelastung eines Menschen abschätzen. Die hier genutzte Kenngröße PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur, VDI 3787, Blatt 9) bezieht sich auf außenklimatische Bedingungen und zeigt eine starke Abhängigkeit von der Strahlungstemperatur. Mit Blick auf die Wärmebelastung ist sie damit vor allem für die Bewertung des Aufenthalts im Freien am Tage sinnvoll einsetzbar. 11 Bewertung nachts Siedlungs- und Verkehrsflächen: mittlere Lufttemperatur um 4 Uhr Zur Bewertung der bioklimatischen Situation wird die nächtliche Überwärmung in den Nachtstunden (4 Uhr morgens) herangezogen und räumlich differenziert betrachtet. Der nächtliche Wärmeinseleffekt wird anhand der Differenz zwischen der durchschnittlichen Lufttemperatur einer Siedlungs- oder Verkehrsfläche und der gesamtstädtischen Durchschnittstemperatur von etwa 17,1 °C bewertet. Die mittlere Überwärmung pro Blockfläche wird in fünf Bewertungsstufen untergliedert und reicht von sehr günstig (≥ 15,8 °C) bis sehr ungünstig (>= 20 °C). 12 Bewertung nachts Grün- und Freiflächen: bioklimatische Bedeutung Bei der Bewertung der bioklimatischen Bedeutung von grünbestimmten Flächen ist insbesondere die Lage der Grün- und Freiflächen zu Leitbahnen sowie zu bioklimatisch ungünstig oder weniger günstig bewerteten Siedlungsflächen entscheidend. Es handelt sich um eine anthropozentrisch ausgerichtete Wertung, die die Ausgleichsfunktionen der Flächen für den derzeitigen Siedlungsraum berücksichtigt. Die klimaökologischen Charakteristika der Grün- und Freiflächen werden anhand einer vierstufigen Skala (sehr hohe bioklimatische Bedeutung bis geringe bioklimatische Bedeutung) bewertet. 13 Bewertung tags Siedlungs- und Verkehrsflächen: bioklimatische Bedeutung (PET 14 Uhr) Zur Bewertung der Tagsituation wird der humanbioklimatische Index PET um 14:00 Uhr herangezogen. Für die PET existiert in der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 9 eine absolute Bewertungsskala, die das thermische Empfinden und die physiologischen Belastungsstufen quantifiziert. Die Bewertung der thermischen Belastung im Stadtgebiet Hamburg orientiert sich daran und reicht auf einer fünfstufigen Skala von extrem belastet (> 41 °C) bis schwach belastet ( 41 °C) zu einer sehr geringen Aufenthaltsqualität führt. 14 Bewertung tags Grün- und Freiflächen: Aufenthaltsqualität (PET 14 Uhr) Die Zuweisung der Aufenthaltsqualität von Grün- und Freiflächen in der Bewertungskarte beruht auf der jeweiligen physiologischen Belastungsstufe. Es werden vier Bewertungsstufen unterschieden. Eine hohe Aufenthaltsqualität ergibt sich aus einer schwachen oder nicht vorhandenen Wärmebelastung (PET 41 °C) zu einer sehr geringen Aufenthaltsqualität führt.
Neben neubaubedingten archäologischen Untersuchungen (Prospektionen und Grabungen) oder Fundmeldungen aufgrund landwirtschaftlich bedingter Eingriffe werden in der saarländischen Landesarchäologie sechs Großprojekte bearbeitet, die Gegenstand ständiger Forschung und entsprechender Erhaltungsmaßnahmen sind.
In Berlin sind aktuell rund 1,4 Millionen Fahrzeuge offiziell angemeldet. Ein Großteil davon bewegt sich jeden Tag durch die Straßen der Stadt. Die Steuerung dieses gewaltigen Verkehrsaufkommens muss sorgfältig geplant werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin setzt wichtige Rahmenbedingungen um den Verkehr in Berlin zu regeln. Bild: SenMVKU / Geoportal Berlin Übergeordnetes Straßennetz von Berlin Die Klassifizierung des Berliner Straßennetzes ist für viele Belange wichtig. Hier finden Sie den aktuellen Stand. Weitere Informationen Bild: ArTo - Fotolia.com Konzeptionelle Untersuchungen Neben der Einstufung und den Planungen für Neubauvorhaben stellt sich die Frage nach konzeptionellen Überlegungen für die Netzgestaltung eines Teilraums. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Projekte in Planung Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen bis zu Großprojekten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Parken in Berlin Hier finden Sie Informationen und Hinweise zu Parkplatzsuche, Parkraumbewirtschaftung und der Antragstellung für Parkausweise und Parkerleichterungen. Weitere Informationen Planfeststellungen Umweltzone
Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bodenschutz- und Altlastensymposium Berlin 2023 Am 28. und 29.09.2023 fand das 5. Bodenschutz- und Altlastensymposium Berlin 2023 statt. Weitere Informationen Bild: Dr. Mohsen Makki Entwicklung einer Berliner Bodenschutzkonzeption Auf der Grundlage des novellierten Berliner Bodenschutzgesetzes vom 18.09.2019 wurde bis 2024 eine Berliner Bodenschutzkonzeption aufgestellt und soweit erforderlich fortgeschrieben. Auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 hat der Senat die eingebrachte Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs: Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 6 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2023 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 (Schlagwortsuche “Boden + 2020”) Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Weitere Informationen Neue Broschüre „Entsiegelungspotenziale in Berlin – Pilotprojekt Entsiegelung – Ehemaliger Forellenhof Roter in Berlin-Spandau“ von Mai 2021 ist online . Aktualisierte Fassung des Leitfadens Planungshinweise zum Bodenschutz – Leitbild und Maßnahmenkatalog des vorsorgenden Bodenschutzes Das im BENE aus Mitteln des EFRE und des Landes Berlin geförderte Projekt zur Entwicklung eines Planungsinstrumentes für das CO 2 -Management natürlicher Kohlenstoffspeicher Berlins ( NatKoS ) ermöglicht die Bewertung und Bilanzierung natürlicher Kohlenstoffspeicher in Böden und Vegetation Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein Instrument zum Schutz des europäischen Naturerbes. Wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden mit ihm Umweltauswirkungen von Projekten ermittelt. Während sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf vorhabenbezogene Auflagen bezieht, beurteilt die FFH-Verträglichkeitsprüfung alle Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu maßgeblichen Veränderungen des Erhaltungszustands von NATURA 2000-Gebiete führen können. Das heißt, die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt anhand der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Damit soll den einzelnen Lebensraumtypen und Arten aus den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie und dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) hinsichtlich ihrer Erhaltungsziele ein wirksamerer Schutz zuteil werden. Flächennutzung Wie wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wer ist in Berlin für die Umsetzung der FFH-RL und der VSchRL zuständig? Rechtmäßig bestehende Nutzungen und abgeschlossene Planungen genießen in der Regel Bestandsschutz. Sie können fortgesetzt werden, wenn sie dem Erhaltungsziel des betreffenden Gebiets nicht entgegenstehen und es in seiner Qualität nicht verschlechtert wird. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bleiben weitestgehend in ihrem bisherigen Umfang möglich. Oft ist der ökologische Wert eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebiets eng mit traditionellen Wirtschaftsweisen verbunden. Die Mahd und die Beweidung sind für das Freihalten vieler wertvoller Biotope eine wichtige Maßnahme. Sie dienen der Erhaltung konkurrenzschwacher und sonnenliebender Tier- und Pflanzenarten. Für diese Gebiete kann es erforderlich sein, eine bestehende Bewirtschaftung beizubehalten oder gar zu fördern, um den schützenswerten Zustand zu sichern. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten treffen. Neue Planungen, Vorhaben und Projekte, die möglicherweise zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes eines NATURA 2000-Gebietes und der dort geschützten Lebensraumtypen und Arten führen, müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden (§ 34 Abs. 1, § 36 BNatSchG) . Geht von ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung aus, unterliegen sie der Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Der strenge Vorsorgegrundsatz bewirkt, dass bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung das Prüfverfahren auslöst. Dabei ist es unerheblich, ob der Eingriff innerhalb des Schutzgebietes stattfindet oder ob er von außen schädigend einwirkt (z.B. Schadstoffeinträge, Lärm, Grundwasserabsenkung, Zerschneidung von Flug- und Wandertrassen). Auch die kumulierende Wirkung von Plänen und Projekten muss dabei beachtet werden. Geregelt wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung im § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes . Sie soll sicherstellen, dass die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele berücksichtigt werden. Zunächst wird auf Grundlage vorhandener Unterlagen in einer Prüfung nach § 35 Absatz 1 Satz 2 NatSchG Bln geklärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten sind. Kann dies ausgeschlossen werden, ist eine weiterführende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Erforderlich wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, wenn ein NATURA 2000-Gebiet durch ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigt werden kann. Wenn das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines europäischen Schutzgebietes führen kann, ist es unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit erfolgt immer einzelfallbezogen, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, u.a. Dauer, Intensität, Umfang der Beeinträchtigung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art, erfordern und wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, die den verfolgten Zweck des Projektes an anderer Stelle oder mit einer anderen Ausführungsart – ohne oder mit geringerem Schaden – erfüllen. Werden prioritäre Lebensräume oder Arten maßgeblich beeinträchtigt, kann ein Projekt nur bei zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zugelassen werden. Dabei sind nur solche Gründe gemeint, die sich positiv auf die Gesundheit des Menschen, auf die öffentliche Sicherheit bzw. auf die Umwelt auswirken. Andere zwingende Gründe des Gemeinwohls bedürfen einer Stellungnahme der Kommission der Europäischen Union, die über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeholt wird. Wenn ein Vorhaben trotz Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes zugelassen wird, ist der Projektträger zur Durchführung geeigneter Maßnahmen, sog. Kohärenzmaßnahmen, verpflichtet. Ziel ist, die ökologische Funktionsfähigkeit des Europäischen Netzes NATURA 2000 aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen sind vor der Zulassung des Vorhabens verbindlich festzusetzen und noch vor Eintritt der Schädigung umzusetzen. Der Obersten Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt obliegt die Verantwortung zur Gebietsauswahl, Unterschutzstellung, Erstellung von Managementplänen und Monitoring des Zustandes der NATURA 2000-Gebiete. Sie führt unter Einbeziehung geeigneter, auf die jeweilige Situation eingehender Unterlagen, die Vorprüfung durch. Weiterhin prüft sie die Erfüllung der Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den europarechtlichen Vorschriften. Bezüglich der Berichtspflichten bedarf es der Mitarbeit weiterer Fachbehörden (z.B. Forsten, Fischerei, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft), Institute und ehrenamtlicher Naturschützer. Wird ein Natura 2000-Gebiet durch einen Plan beeinflusst, der einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedarf (Großprojekte, Verkehrswegebau, Bahntrassen) führt die Planfeststellungsbehörde die FFH-Verträglichkeitsprüfung durch. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung bei Planfeststellungsverfahren entscheidet sie über alle Belange abschließend. Zu beachten ist, dass die Abwägung aller Belange untereinander nicht für die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung gilt. Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie besteht die Chance, im zusammenwachsenden Europa gemeinsam das Naturerbe für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu sichern. Die EG-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie sind im Rahmen der politischen und ökonomischen Einigung Europas das wesentliche Element einer europäischen Natur- und Umweltschutzpolitik. FFH-Richtlinie Bundesamt für Naturschutz (BfN): FFH-Richtlinie
Uplengen/Aurich. Seit Mai laufen die Arbeiten zum Ersatz der in die Jahre gekommenen Schleuse V am Nordgeorgsfehnkanal im Landkreis Leer durch einen modernen Neubau. Beim Großprojekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) konnten bis zum Winter wichtige Projektschritte abgeschlossen werden. In dieser Woche stehen letzte Betonarbeiten im Bereich der neuen Schleusenkammer an, bevor die Baustelle in Neudorf in der Gemeinde Uplengen in eine knapp zweiwöchige Winterpause geht. Seit Mai laufen die Arbeiten zum Ersatz der in die Jahre gekommenen Schleuse V am Nordgeorgsfehnkanal im Landkreis Leer durch einen modernen Neubau. Beim Großprojekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) konnten bis zum Winter wichtige Projektschritte abgeschlossen werden. In dieser Woche stehen letzte Betonarbeiten im Bereich der neuen Schleusenkammer an, bevor die Baustelle in Neudorf in der Gemeinde Uplengen in eine knapp zweiwöchige Winterpause geht. Inzwischen komplett vollzogen ist unter anderem der Abbruch und die Entsorgung der Bestandsbauteile der alten Schleuse, die im Rahmen des 1916 abgeschlossenen Kanalbaus errichtet worden war. Sie wird im Zuge des Bauprojekts an gleicher Stelle durch einen Neubau nach aktuellem Stand der Technik ersetzt. Ebenfalls bereits planmäßig fertiggestellt ist der unterirdische Massivbau des Bypass-Bauwerks, das künftig das Managen von Hochwasser an der Schleuse erleichtert. „Zurzeit werden, durch Spundwände geschützt, die Häupter und die Kammer der neuen Schleuse hergestellt. Konkret wird in dieser Woche die östliche Kammerwand betoniert – der letzte Bauabschnitt in diesem Jahr“, erklärt Klaus Kieseling, Projektleiter in der NLWKN-Betriebsstelle Aurich. Parallel laufen die Vorbereitungen zur Herstellung des Auslaufbauwerks für das Schöpfwerks an der Westseite der neuen Schleusenkammer. Bauprojekt im Zeitplan – Betonarbeiten im Fokus Bauprojekt im Zeitplan – Betonarbeiten im Fokus Ab Januar geht es auf der wasserwirtschaftlichen Baustelle dann mit der westlichen Kammerwand sowie den vertikal aufgehenden Betonbauteilen der Schleusenhäupter weiter. Zur Versorgung der Baustelle wird die an der östlichen Kanalseite angelegte Baustraße dabei weiterhin benötigt. Radfahrer müssen hier deshalb auch künftig die eingerichtete Umleitungsstrecke nutzen. „Kommt alles weiter so gut voran wie bisher, wird der Betonbau im Wesentlichen zum Sommer hin abgeschlossen sein“, so Klaus Kieseling. In einer anschließenden Bauphase folgen Maurerarbeiten, Stahlwasserbauarbeiten und der Einbau der neuen Schleusentore aus Holz. Mit der Ausrüstung der Anlage mit moderner Elektrotechnik soll das Bauvorhaben abgeschlossen werden. L 12 in der Weihnachtspause zweispurig L 12 in der Weihnachtspause zweispurig Während sich Anlieger entsprechend noch etwas in Geduld üben müssen, gibt es für den Straßenverkehr auf der L 12 zwischen Uplengen und Wiesmoor zumindest vorübergehend gute Nachrichten: Denn während der zweiwöchigen Weihnachtspause auf der Baustelle zwischen 21. Dezember und 5. Januar wird auch die Ampelschaltung mit einspuriger Verkehrslenkung an der L 12 aufgehoben. „Es wird also über den Jahreswechsel in diesem Bereich keine unnötigen Einschränkungen für den öffentlichen Straßenverkehr geben, wenn die Baustelle ruht“, betont Klaus Kieseling. Mithilfe der Schleuse in Neudorf wird am Nordgeorgsfehnkanal ein Höhensprung im Gewässer von 7,50 Meter auf neun Meter über NHN bewältigt. Neben seinem touristischen Wert als wichtiger Wasserweg, der das Leda-Jümme-Gebiet mit dem Ems-Jade-Kanal verbindet, spielt der Nordgeorgsfehnkanal vor allem bei der Hochwasserabführung für tausende Haushalte in der Region eine herausragende Rolle. Insgesamt investiert Niedersachsen in Uplengen in den kommenden zwei Jahren 5,7 Millionen Euro in die Erneuerung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.
Altlasten und ihre Sanierung Altlasten stellen eine große ökologische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Begriffsbestimmung Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt. Altlasten: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen: zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen: die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche. Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht: Altlastverdächtige Flächen / Altablagerungen / Altstandorte Gefährdungsabschätzung abgeschlossen Altlasten Altlasten in der Sanierung Sanierung abgeschlossen Anzahl der in Überwachung befindlichen Flächen In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Weitere Informationen zu Altlasten und zur Altlastensanierung finden Sie auf der Themenseite "Ökologische Großprojekte und Braunkohlesanierung" .
Heute haben bei Pouch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Arbeiten für den Bau der neuen Brücke über die Mulde im Zuge der Bundesstraße (B) 100 begonnen. Insgesamt würden knapp 53 Millionen Euro in das Bauwerk investiert, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute beim feierlichen ersten Spatenstich. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Radwege genauso wie gute Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und natürlich leistungsfähige Straßen, mitsamt den Brücken. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Das Großvorhaben hier gleich am Ortseingang von Pouch ist ein gelebtes Beispiel dafür“, betonte die Ministerin. Auf den Brücken im Land liege das besondere Augenmerk der Fachleute, sagte die Ministerin. „Sie sind die Nadelöhre in unserem Straßennetz und müssen immer leistungsfähig und sicher passierbar sein“, hob Lydia Hüskens hervor. Die neue Muldebrücke ersetzt ein Bauwerk aus dem Jahr 1975 dessen Instandsetzung aufgrund der umfangreichen Schäden nicht mehr in Betracht kam. Im Ergebnis eines Realisierungswettbewerbs, für den es insgesamt fünf Bewerbungen gab, wird eine „Neun-Feld-Variante“ gebaut. Damit wird verschiedenen Aspekten optimal Rechnung getragen; angefangen von der Wirtschaftlichkeit, über die exponierte Lage in einer zunehmend auch touristisch genutzten Region und Belange des Hochwasserschutzes bis hin zum Naturschutz. „Das neue Bauwerk wird die ganze Umgebung künftig weithin sichtbar prägen“, sagte Lydia Hüskens. Zudem stehe es beispielhaft dafür, dass moderner Straßenbau und Naturschutz einander nicht ausschließen. In gut zweieinhalb Jahren (Juni 2027) soll der Verkehr bereits über die neue Brücke rollen. Mit Abschluss sämtlicher Arbeiten im Umfeld der Baumaßnahme ist die endgültige Fertigstellung des Großprojektes für Juni 2028 geplant. Zum Projekt: Der neue Brückenentwurf sieht für die Überquerung des Muldetals ein neunfeldriges Stahl-Verbundbauwerk mit einer Gesamtspannweite von 456 Metern vor. Die Breite zwischen den Geländern beträgt exakt 13,30 Meter. Im Zuge des Brückenbaus wird auch die B 100 auf einer Gesamtlänge von rund 450 Metern neu gebaut. Dabei wird die Linienführung der ursprünglichen Fahrbahn verschwenkt. Das Preisgericht (Realisierungswettbewerb) stellte fest, dass sich das Bauwerk mit seiner schlanken Eleganz hinsichtlich Überbau, Stützweiteneinteilung und elliptischer Pfeilergestaltung harmonisch in den Landschaftsbereich von Mulde und Muldestausee einfügt. Die Querung der Mulde wird durch die Stützenstellung mit dem 84 Meter langen Hauptfeld sichtbar betont. Der gestalterische Aspekt zeigt sich auch in der wellenförmigen Ausbildung von Kragkonsolen und Gesims, der in der Gestaltung des Geländers aufgegriffen wird. Die Stahlverbundbrücke lässt sich bautechnologisch mit geringen Eingriffen in die Flussaue realisieren. Die Brücke stellt insgesamt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar. Das neue Bauwerk wird konsequent vom bestehenden Wehr abgerückt, sodass keine gegenseitige Beeinträchtigung der Bauwerke stattfindet. Durch die Reduzierung der Pfeileranzahl wird der Hochwasserabflussquerschnitt vergrößert und die Funktionsfähigkeit des Wehrs verbessert. Das Tosbecken und die Fischaufstiegshilfe werden nicht beeinträchtigt. Der Ersatzneubau wird auf einer südlich am Bestand vorbeiführenden neuen Trasse errichtet. Es erfolgt die Installation für Beleuchtung und Steckdosen im gesamten Brückenbauwerk, den Energieanschluss, die Kabelwege und eine Kabelrinne im Hohlkasten für die Telekomleitungen sowie eine Erdungsanlage für die Widerlager. Die Baumaßnahme befindet sich in einem ökologisch sensiblen Gebiet (FFH-Gebiet, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet) mit hoher artenschutzrechtlicher Relevanz. Unter anderem ist das Gebiet Wasservogelbrut- und Rastgebiet. Am Bestandsbauwerk lebt eine Mehlschwalben-Kolonie. Die Eingriffe in die ökologisch wertvolle Muldeaue oberhalb Pouch werden mit den gewählten Spannweiten und dem konfliktarmen Herstellungsverfahren minimiert. Zum Bauablauf: Der Verkehr auf der B 100 soll während der Errichtung des Ersatzneubaus solange wie möglich aufrechterhalten werden. Um den Verkehr für Fußgänger und Radfahrer während der Bauzeit ebenfalls weitestgehend zu gewährleisten, sind eine Behelfsbrücke und eine örtliche Verkehrsführung geplant. Für Kraftfahrzeuge ist jedoch in den dreieinhalb Jahren Bauzeit eine Vollsperrung von rund 15 Monaten unvermeidlich. Darüber wird aktuell informiert. Der komplette Abbruch der alten Brücke erfolgt nach der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus. Der Neubau der B 100 erfolgt ebenfalls im Anschluss an den Brückenneubau. Dabei wird die Linienführung der ursprünglichen Fahrbahn verschwenkt. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de
Stade. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Die gute Botschaft nahm NLWKN-Projektleiter Andreas Kosch dabei direkt vorweg: „Alle überprüften Bauwerke können den zuletzt 2021 noch einmal deutlich erhöhten Bemessungswasserstand und damit die aktuellen Herausforderungen durch Sturmfluten trotz ihres Alters statisch auch weiterhin sicher bewältigen“, so Kosch. Allerdings: Rechnet man die künftigen Herausforderungen durch den Klimawandel hinzu, die im Küstenschutz in Niedersachsen heute bereits in Form eines Vorsorgemaßes von einem Meter für den prognostizierten Meeresspiegelanstieg in den kommenden 100 Jahren bei Planungen mit berücksichtigt werden, kehrt sich das Bild ins Gegenteil. „Klar ist – und das zeigen die aktuellen Ergebnisse der Überprüfung der Sperrwerke sehr deutlich: Es sind in den kommenden 35 Jahren massive finanzielle Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro und auch personelle Anstrengungen erforderlich, um die sieben Sperrwerke zwischen Oste und Lühe in einen zukunftsfähigen Zustand zu versetzen. Das hatten wir angesichts des Alters der Anlagen auch so erwartet“, so Andreas Kosch. Umweltminister Christian Meyer betonte die Dringlichkeit: „Angesichts der Klimaerhitzung und des Meeresspiegelanstiegs ist es besonders wichtig, den Küstenschutz zu verbessern, um die Menschen hinter dem Deich und ihr Hab und Gut zu schützen. Die Mittel des Bundes für den Küstenschutz müssen daher dauerhaft gesteigert werden. Niedersachsen hat seinen Anteil am Küstenschutz ebenfalls erhöht. Zur beschleunigten Umsetzung gehört auch mehr Personal und Ausstattung beim NLWKN. Dies war meine Priorität bei den Haushaltsberatungen und ich bin froh, dass so 2024 beim NLWKN 200 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden konnten. Mit dem Haushaltsplan 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung stehen weitere Stellen für den Hochwasser- und Küstenschutz, sowie für die notwendige Flächenbeschaffung bereit.“ Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Im Rahmen der Untersuchungen wurde auf Basis eines objektiven Kriterienkatalogs auch eine Priorisierung der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen vorgenommen. Den dringendsten Handlungsbedarf sehen die externen Gutachter und die Küstenschutzexperten des NLWKN vor allem beim Siel Wischhafen, beim Sperrwerk Ruthenstrom und dem Lühesperrwerk. Beim Siel Wischhafen, dem Bauwerk mit dem höchsten Handlungsdruck, sollen zunächst vorgezogene konstruktive Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Bauwerk fit für die nächsten Jahrzehnte machen. Zudem wurde 2024 bereits mit den Planungen für das Sperrwerk Ruthenstrom (Priorität 1) und das Lühesperrwerk (Priorität 2) begonnen, um das Ziel einer Umsetzung aller Projekte bis 2060 gewährleisten zu können. Mit Blick auf das Sperrwerk Ruthenstrom und das Sperrwerk Abbenfleth sprechen sich die Gutachter zudem für einen kompletten Neubau aus. Bei den übrigen Bauwerken wird es sich erst im Zuge der weiteren Planung entscheiden, ob ein Ersatzneubau oder eine Ertüchtigung des Bestandsbauwerks die beste Lösung darstellt. Einen Ersatzneubau hatte der NLWKN 2022 in Otterndorf fertigstellt: die neue Hadelner Kanalschleuse als Multifunktionsbauwerk. Die Ertüchtigung eines bestehenden Sperrwerks setzt der NLWKN derzeit im Winsener Ortsteil Hoopte um: das Ilmenausperrwerk. Angesichts des ambitionierten Fahrplans sieht NLWKN-Betriebsstellenleiter Peter Schley erheblichen Mittel- und Personalbedarf: „Das vorhandene Personal etwa im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung ist mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Anlagen bereits mehr als ausgelastet, zumal aufgrund des Alterungsprozesses der Anlagen der erforderliche Aufwand weiter zunehmen wird. Und auch im Bereich Planung und Bau sind wir heute nicht so breit aufgestellt, dass wir die erforderlichen Großprojekte parallel stemmen können“. Für diese Aufgabe baut der NLWKN deshalb derzeit am Standort Stade ein zweites Ingenieur-Team auf. Die neuen Küstenschützerinnen und Küstenschützer werden dabei von den erfahrenen NLWKN-Experten geleitet und eingearbeitet, die erfolgreich den Ersatzneubau der Hadelner Kanalschleuse realisiert haben. Bis auf das Ostesperrwerk, das sich im Eigentum des Bundes befindet, werden die betroffenen Sperrwerke allesamt vom NLWKN für das Land Niedersachsen betrieben und unterhalten.
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