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INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Verbreitungsübersichten für ausgewählte Vogelarten im Land Brandenburg

Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.

Großtrappen sind in Deutschland akut gefährdet

Die Großtrappe ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Derzeit leben hier noch 123 Vögel (Stand Februar 2012) dieser Art. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in einer Antwort vom 28. Juni 2012 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die meisten der Großtrappen (otis tarda) gibt es demnach in Brandenburg. Ihre Zahl habe dort von 1939 bis 1997 dramatisch abgenommen - von 4.000 Tieren auf 57 Exemplare. Der Lebensraum der Art ist nach Einschätzung der Bundesregierung trotz des Ausbaus europäischer Vogelschutzgebiete durch die Zunahme erneuerbarer Energien „akut gefährdet“. Als Ursachen nennt die Bundesregierung zum einen die regional zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft und die so genannte Vermaisung, da Maisflächen für Großtrappen keinen ausreichenden Lebensraum bieten. Zum anderen würde der Lebensraum auch durch Windparks stark eingeschränkt, weil Großtrappen Untersuchungen zufolge diese Orte meiden. Da diese Vogelart große, unzerschnittene Gebiete mit extensiver Ackerwirtschaft benötigt, sei der Großvogel auch durch die zunehmende Zersiedlung stark bedroht, heißt es in der Antwort weiter.

11. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (COP11)

Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.

Schutz der Großtrappe im Land Brandenburg

Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten. Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg). LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.

Symposium: Vom Aktionismus zum Wildtiermanagement

Das Projekt "Symposium: Vom Aktionismus zum Wildtiermanagement" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung 'Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte' durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Den bisherigen Anstrengungen im Bereich des Wildtierschutzes (z.B. Biber, Braunbären, Großtrappen) waren meist nur geringe Erfolge beschieden, da die Interessen der einzelnen Gruppen häufig stark divergieren und meist nicht abgeglichen wurden. Die resultierenden Aktionen der einzelnen Gruppen waren häufig unkoordiniert, z.T. einander widersprechend und führten nur zu einem geringen Zielerreichungsgrad. Zu den oft immensen Kosten dieser Aktionen kommen dem Anliegen wenig dienliche Pressemeldungen, die der Öffentlichkeit aber auch der Politik zum einen ein Bild des Chaos vermitteln und damit potentiell vorhandene Handlungsmöglichkeiten der Politik einfrieren bzw. zu weiteren überwiegend nur publikumswirksamen Aktionen führen. Wildtiermanagement bedeutet im Zusammenhang mit diesem Symposion ein zielgerichtetes Vorgehen mit der Integration aller betroffenen Interessengruppen von Beginn an. Ziel dieser Auftaktveranstaltung ist, diesen neuen Weg des Verstehens zu fördern, um einerseits Arten zu schützen, aber andererseits auch die Interessen der in diesem Zusammenhang betroffenen Personen zu berücksichtigen. Die zu entwickelnden Ansätze sollen Modellcharakter aufweisen und auf andere Themenkomplexe bzw. Regionen übertragbar sein. Fazit: Aktionismus bzw. aktionistische Vorgehensweisen, die auch heute noch manchmal von Naturschutzverbänden betrieben werden, um die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsschichten rasch zu erreichen, verlaufen nach dem ersten Aufruhr oft im Sand, wenn damit keine sachliche und zielorientierte Diskussion eingeleitet wird. Wildtiermanagement ist dagegen eine Methode, die zielgerichtet und überlegt langfristige Lösungen anstrebt, um ein dauerhaftes zukünftiges Miteinander von Menschen und Wildtieren sicher zu stellen. Wildtiermanagement befasst sich dabei in hohem Masse mit dem Kommunikationsprozess, der sich in der Diskussion um bestimmte Wildtierarten entwickelt. Das durchgeführte Symposion zeigt, dass es, abgesehen von den Grundzusammenhängen, keine Patentrezepte gibt, sondern problem- bzw. tierarten- und regionsspezifisch Lösungen mit den Menschen vor Ort erarbeitet werden müssen (s.o. Darstellung der Arbeitschritte: zukünftige Werkstattgespräche zu verschiedenen Wildtierarten).

Über hundert Menschen feierten mit der

Halle (Saale), 02.09.2022 Über hundert Menschen feierten mit der Die Präsidentin Vogelschutzwarte Mit weit über einhundert Bürgerinnen und Bürgern feierte die Vogelschutzwarte Steckby am Freitag ihre staatliche Anerkennung vor 90 Jahren. Die Einrichtung, die zum Landesamt für Umweltschutz gehört, hatte zu einem Tag der offenen Tür auf ihr Gelände in der Zerbster Straße eingeladen. Dort hatte in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts der Naturschützer Max Behr das ehemalige Pfarrhaus gepachtet und begonnen, sich im Vogelschutz zu engagieren. In diesem Gebäude hat die Station noch heute ihren Sitz. Seit einigen Jahren beherbergt das Haus auch das Büro für Internationalen Artenschutz CITES. Neben Informationen zur Geschichte des Vogelschutzes wurden aktuelle Projekte der Vogelschutzwarte vorgestellt. „Besonders freue ich mich, dass in unserem Jubiläumsjahr das Großtrappenprojekt mit der Ansiedlung der ersten Vögel begonnen hat.“ sagte Dezernent Stefan Fischer, Mitarbeiter der Vogelschutzwarte. Großtrappen sind eindrucksvolle, schwere, aber flugfähige Vögel, die früher auch im Zerbster Land lebten. In den 1990er Jahren verschwand die Vogelart jedoch aus der Region. Gründe waren vor allem die Intensivierung der Landwirtschaft und damit verbunden der Verlust geeigneter Lebensräume. Mit Unterstützung des Fördervereins Großtrappenschutz sowie engagierten Landwirtinnen und -wirten konnten nun die ersten Tiere ins Zerbster Land zurückkehren. Den Tag der offenen Tür in Steckby nutzten auch zahlreiche befreundete Pressemitteilung Nr.: 21/2022 Einrichtungen, um über ihre Arbeit zu informieren.praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de lau.mlu.sachsen-anhalt.de So konnte man am Stand des Storchenhofs Loburg von Dr. Michael KaatzLandesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) erfahren, dass in diesem Jahr besonders viele dehydrierte und abgemagerte Jungtiere abgegeben wurde, da die Trockenheit auch denTel.: 0345 5704-101 5704-101 Fax: 0345 5704-190 5704-190 Störchen stark zugesetzt hat. Außerdem berichtete er, dass gemeinsam mitwww.lau.sachsen-anhalt.de www.lau.sachsen-anhalt.de 1 dem Max-Planck-Institut 40 Störche mit Sendern ausgestattet wurden. Auf der Website des Storchenhofs kann man nun ihren Flug verfolgen. Kleine kreative Gäste konnten mit den Mitarbeiterinnen des Naturparks Fläming bunte Vogelmasken basteln, während handwerklich geschickte sich mit dem Landeszentrum Wald einen eigenen Nistkasten zimmerten. Für Begeisterung bei Alt und Jung sorgte schließlich Trainer Jochen Träger- Krenzola mit seinen tierischen Akrobaten. Dezernent Stefan Fischer freut sich über das große Interesse. „In 90 Jahren staatlicher Vogelschutzarbeit gab es etliche Höhen und Tiefen. Es ist gut zu sehen, dass wir immer noch das Interesse und die Unterstützung so vieler Naturschützer in Sachsen-Anhalt haben.“ sagte Fischer mit Blick auf die vielen Menschen, die zum Jubiläum gekommen waren. 2

Presseinformation anlässlich der Einweihung des Max-Behr-Hauses an der Staatlichen

Pressemitteilung Nr. 05/2000 Halle, den 15.06.2000 Presseinformation anlässlich der Einweihung des Max-Behr-Hauses an der Staatlichen Vogelschutzwarte am 21.6.2000 in Steckby Die Staatliche Vogelschutzwarte in Steckby Die Begründung der Vogelschutzwarte Steckby geht auf das Jahr 1920 zurück. Im Juli dieses Jahres hatte sich der Landwirt Max BEHR in Steckby niedergelassen, um sich in der Elbaue dem Biber- und Vogelschutz zu widmen. Auf Grund vielfältiger, auch vom Bund für Vogelschutz geförderter Vogelschutzversuche erfolgte am 17.2.1932 die Ernennung zur "Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" durch das Anhaltinische Staatsministerium. Als Aufgabe der Station wurde die Niederhaltung von für die Land- und Forstwirtschaft schädlichen Insekten durch ihre natürlichen Feinde und eine entsprechende wissenschaftliche Bearbeitung formuliert. Seit 1950 Vogelschutzstation als Beispielsrevier für Vogelschutz in Sachsen-Anhalt in Forstverwaltung, wurde sie 1953 in den Verband der Vogelschutzwarte Seebach übernommen und 1964 selbständige Vogelschutzeinrichtung für den Raum Sachsen-Anhalt und Westbrandenburg im Rahmen der Biologischen Zentralanstalt Berlin der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Einer guten Entwicklung mit stärkerer Hinwendung zur Bearbeitung von Naturschutzanliegen folgte 1970 die Angliederung als Biologische Station Steckby an das Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle. Schwerpunkte der Arbeit bildeten allezeit Fragestellungen der Angewandten Ornithologie und des Schutzes bestandsbedrohter Arten, die langfristige Vogelschutzversuchsreihe, siedlungs- und ernährungsbiologische Untersuchungen, wissenschaftliche Vogelberingung, ornithologische Lehrgänge, dann insbesondere populationsökologische Forschungen an bestandsbedrohten Arten wie Großtrappe, Schwarzstorch, Weißstorch, Wiedehopf und Greifvögeln. Auch Untersuchungen der Vegetationsstruktur in den Elbauen des seit 1929 geschützten und 1979 von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannten Naturschutzgebiets Steckby-Lödderitzer Forst einschließlich seiner Betreuung und Forschungen über den Elbebiber fanden zeitweise stärkere Beachtung. Die Steckbyer Einrichtung pflegte in den letzten Jahrzehnten eine aktive Mitarbeit und Koordinierung sowohl im Arbeitskreis zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tiere und in Arbeitsgruppen des Internationalen Rates für Vogelschutz, seit 1993 BirdLife International, für bestandsbedrohte Arten als auch bei praktischen ornithologischen Anliegen in Sachsen-Anhalt. Sie wurde 1991 Staatliche Vogelschutzwarte des Landes Sachsen-Anhalt und war als eigenständige Fachbehörde direkt dem Umweltministerium unterstellt. Auch nach der Eingliederung der Vogelschutzwarte in das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Januar 2000 werden sich die Aufgaben nicht wesentlich verändern. Schwerpunkte der Arbeit sind: Bestandserfassungen von Vogelarten zur Ausweisung und Kontrolle insbesondere von Europäischen Vogelschutzgebieten und von Feuchtgebieten nach der Ramsar-Konvention, darüber hinaus haben die Einschätzungen von Bestandstrends der Vogelarten, sowie deren Wertung und die Entwicklung von Schutzstrategien für den Artenschutz und zur Erfüllung internationaler Berichtspflichten besondere Bedeutung. Dank umfangreicher Rekonstruktions- und Sanierungsarbeiten im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt haben sich in den letzten vier Jahren die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessert. Mit der heutigen Einweihung des Max-Behr-Hauses an der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby öffnet auch ein modernes Seminargebäude für die Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit seine Türen. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-

Pressemitteilung Nr. 02/2004 Halle, den 22.01.2004 Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen- Anhalt Ein soeben im Landesamt für Umweltschutz erschienenes Sonderheft der Zeitschrift "Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt" dokumentiert umfassend die fachlichen Grundlagen für die Ausweisung von inzwischen 32 Vogelschutzgebieten der Europäischen Union (so genannten EU-SPA) in Sachsen- Anhalt. Wie kam es dazu? Der Vogelschutz ist bis heute weltweit Vorreiter im globalen Naturschutz. Die Gründe dafür sind zum einen die Begeisterung der Menschen an der Formenvielfalt und den Leistungen der Vögel auf ihren Zugwegen, zum Anderen die zunehmende Bedrohung vieler Arten durch Zerstörung von Brut-, Zug- und Überwinterungsgebieten sowie durch direkte Verfolgung. Deshalb trat bereits 1979 die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie, zum Schutz der in Europa vor-kommenden Vogelarten in Kraft. Mit der vorliegenden Publikation wird für den Zeitraum von 1990 bis 2000 ein Überblick über das Vorkommen und die Gefährdung der Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt gegeben. Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Kenntnisstand, in kontinuierlicher und zeitaufwendiger Feldarbeit durch viele ehrenamtlich tätige Ornithologen sowie den Mitarbeitern der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby zusammengetragen, stellt eine wichtige naturschutzfachliche Grundlage für die Umsetzung effektiver Schutz-strategien und die Beurteilung von Planungsvorhaben dar. Für die einzelnen Arten stellt sich die Situation sehr differenziert dar. Bei einigen Arten waren erfreulicherweise Bestandszunahmen oder mindestens Bestandsstabilität zu verzeichnen, andere Arten zeigen erhebliche Bestandseinbrüche bis hin zum völligen Verschwinden. Beispielsweise wuchsen in den letzten Jahren die Bestände von Kranich, Seeadler, Wanderfalke und Schwarzstorch an, die Bestände von Wespenbussard und Mittelspecht blieben stabil. Erhebliche Bestands-einbrüche erlitten dagegen Birkhuhn, Großtrappe und Steinkauz. Die Blauracke verschwand als Brutvogel vollständig aus Sachsen-Anhalt. Neben der Darstellung der Bestandssituation der einzelnen Arten wird ein für Sachsen-Anhalt konzipiertes Vogelmonitoring erläutert. Denn nur auf der Grundlage von fundierten Daten, die in einem solchen Monitoring erhoben werden, kann Sachsen-Anhalt auch weiterhin den Verpflichtungen im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflichten an die Europäische Kommission gerecht werden. Die Finanzierungsmöglichkeiten für ein solches Monitoring einschließlich der finanziellen Beteiligung durch die EU sind jedoch erst in Ansätzen in Dis-kussion. Die endgültige Ausgestaltung wird sich deshalb sowohl nach den Zusagen aus Brüssel als auch nach den Möglichkeiten des Landes richten müssen. Das Monitoring, in Federführung der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umweltschutz, wird in diesem Rahmen ein Höchstmaß an Informationen zu liefern haben. Für die jetzt in Sachsen-Anhalt ausgewiesenen Europäischen Vogelschutz-gebiete ist es erforderlich, einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Dabei sind die jeweiligen artspezifischen Erfordernisse und die ökologischen Bedingun-gen der Landschaft sowie die Belange der Landnutzung zu berücksichtigen. Bezug: Natura-Fachbuchhandlung, E.-Thälmann-Str. 102, 14532 Kleinmachnow, (Tel.: 033203/22468); Preis: 5,- Euro, zzgl. Versandkosten Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt

Halle (Saale), 28.10.2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Veröffentlichung einer Broschüre Im Land Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 1992, 2000 und 2003 insge- samt 32 Europäische Vogelschutzgebiete (EU SPA) an die Europäische Kommission gemeldet. Dabei wurde versucht, die wesentlichen Landschaften Sachsen-Anhalts, wie Flussauen, Niederungen, Heiden, Ackerlandschaften sowie Laub- und Nadelwälder mit ihrem Arteninventar zu berücksichtigen. So seien die EU SPA Aland-Elbe-Niederung, Vogelschutzgebiet Drömling, Vogel- schutzgebiet Fiener Bruch, Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide, Mittle- re Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst, Vogelschutzgebiet Hochharz, Hakel, Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) und Buchenwäl- der um Stolberg als Beispiele genannt. Grundlage für die Gebietsmeldung ist die 1979 verabschiedete Europäische Vogelschutzrichtlinie, nach der alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet sind, für die im Anhang 1 dieser Richtlinie aufgeführten Arten, wie beispielsweise Seeadler, Rotmilan, Großtrappe, Mittelspecht oder Ortolan, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Die Meldungen der Gebiete erfolgten auf der Grundlage des jeweils aktuellen Wissensstandes über die Vorkommen der entsprechenden Brut- und Rastvö- gel im Land Sachsen-Anhalt, insbesondere jedoch in den jeweiligen Gebieten. Im Rahmen eines erarbeiteten Monitoringkonzeptes erfolgten nachfolgend überwiegend unter Verwendung von Mitteln der Europäischen Union systema- tische Erfassungen zu Brut- und Rastvögeln innerhalb der Gebiete, wie bei- spielsweise für Neuntöter und Sperbergrasmücke, bei speziellen Arten wie z. B. Rohrdommel, Sperlingskauz und Brachpieper sowie teilweise zu Rastvö- geln im Rahmen der Wasservogelzählung auch landesweit. Für einen Teil der Arten, wie Schwarzstorch und Fischadler, bestätigten die Ergebnisse dieser Erfassungen den bisherigen Wissensstand über Vorkom- men und Häufigkeit, für einen großen Teil erweiterten sie ihn jedoch erheblich, wie beispielsweise für Zwergdommel, Raufußkauz, Ziegenmelker und Blau- kehlchen. Damit waren die Ergebnisse wesentliche Grundlage für die Erfüllung der im Jahr 2013 anstehenden internationalen Berichtspflichten über den Er- haltungszustand der Gebiete bzw. der darin vorkommenden Arten an die Eu- ropäische Kommission. Um der Fülle und Qualität der vorliegenden Ergebnisse gerecht zu werden und diese nicht einfach in Akten bzw. Rechnern zu archivieren, aber auch um den vielen, teilweise auch ehrenamtlichen, Mitarbeitern bei den oft über Jahre dauernden Erhebungen danke zu sagen, haben wir uns entschieden, diese Ergebnisse in einer öffentlichkeitswirksamen Form zu präsentieren. Erschienen im Oktober 2013 in den Berichten des Landesamtes für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt, Heft 10/2013 werden nach einem in die spezielle Ma- terie des internationalen Vogelschutzes einführenden Kapitel die einzelnen Europäischen Vogelschutzgebiete vorgestellt. Dabei wird nach einem Über- blick allgemeiner Angaben und einer kurzen Gebietsbeschreibung unter Ver- wendung von Tabellen, Karten und vielen Fotos zu Brut- und Rastvögeln die jeweilige Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet herausgestellt. Nach 1/1 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 04/2013 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de der Darstellung des aktuellen Standes der Erarbeitung von gebietsspezifischen Schutz- und Erhaltungszielen werden dann fachliche Hinweise zur jeweiligen Gebietsentwicklung gegeben. „Mit dieser Publikation möchten wir auf die enorme Vielfalt und Schönheit der Natur in unserem Land, insbesondere der Vogelwelt, hinweisen und weiter für den Europäischen Naturschutzgedanken werben“, so Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz. Die Broschüre kann über die Poststelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de) angefordert werden. In Kürze steht sie auch auf der Homepage des LAU zum Download zur Verfü- gung. 2/2

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