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Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover

In diesem Fachinformationssystem werden für das Land Niedersachsen Informationen zur aktuellen Verkehrslage (Kamerabilder, Verkerhrswarndienst), zu Autobahnbaustellen, zu Schulausfällen sowie zu Hochwasser und Fährausfällen präsentiert. Weiterhin werden Informationen zur Verkehrslenkung für Messe- und Großveranstaltungen und zu Baustellen der Region Hannover als auch zum Parkleitsystem der Stadt Hannover präsentiert.

Gendarmenmarkt wiedereröffnet

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner , die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey , und die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde , haben heute gemeinsam mit Christopher Schriner , Bezirksstadtrat Bezirk-Mitte, und Christoph Schmidt , Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, den Gendarmenmarkt nach rund zweijähriger Bauzeit wiedereröffnet. Im geplanten Zeit- und Kostenrahmen wurden 14.000 Quadratmeter des über 300 Jahre alten Platzes und der angrenzenden Charlottenstraße zukunftsgerichtet saniert und weiterentwickelt. Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen können nun wieder über den rundum erneuerten Gendarmenmarkt flanieren – und das komplett barrierefrei. Die störenden oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen gehören dank neuer Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche endlich der Vergangenheit an. Von den infrastrukturellen Maßnahmen profitieren auch die Anrainer wie das Konzerthaus Berlin, der Deutsche Dom, der Französische Dom und die Gastronomie sowie die weit über die Stadt hinaus beliebten Großveranstaltungen und Konzerte wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt. Unter dem Gendarmenmarkt steckt aber noch mehr neue Technik: Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist Berlins weltberühmter Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt. Parallel dazu wurden die Baumaßnahmen der Fernwärmeleitungen der Berliner Energie und Wärme sowie des Tunnels unter der Charlottenstraße in die Gesamtbaumaßnahme integriert und von Grün Berlin mit koordiniert. Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung unter anderem mit dem Konzerthaus Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Der Gendarmenmarkt, einer der schönsten Plätze Berlins, ja einer der schönsten Plätze Europas, erstrahlt in neuem Glanz. Die umfangreiche Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für nachhaltige Stadtgestaltung und für die Entwicklung Berlins zu einer klimagerechten Stadt. Der Gendarmenmarkt ist außerdem nun barrierefrei zugänglich und auch optisch aufgewertet worden. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche den Berlinerinnen und Berlinern und auch allen Gästen in unserer Stadt eine gute Zeit auf ihrem Gendarmenmarkt.“ Bürgermeisterin Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat sein schönstes Wohnzimmer zurück: der Gendarmenmarkt erscheint in neuem Glanz und ist zu einem der modernsten Stadtplätze Europas geworden. Mit drei Millionen Gästen im Jahr ist er ein absolutes touristisches Highlight und ein wichtiger Beitrag zu Förderung des Tourismusstandortes Berlin. Das ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, denn jährlich kommen über 12 Millionen Gäste in unsere Stadt und bringen einen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu 90 Prozent mit GRW-Förderung von der Senatswirtschaftsverwaltung finanziert wurden, erhöhen nun noch einmal deutlich die Aufenthaltsqualität. Dieses Projekt war eine Gemeinschaftsaufgabe über mehrere Senatsverwaltungen und Landesbetriebe hinweg. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses tolle Ergebnis.” Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt, mussten zwei Jahre auf einen der schönsten Plätze Europas verzichten. Das Warten hat sich gelohnt, denn der Gendarmenmarkt ist tatsächlich noch schöner geworden. Hinzu kommen seine unterirdisch verborgenen Vorzüge wie das Regenwassermanagement, das den Platz an die neuen klimatischen Bedingungen anpasst und so zukunftssicher macht.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Bezirk Mitte: „Der neu gestaltete Gendarmenmarkt zeigt: Auch an historischen Orten sind Klimaanpassungsmaßnahmen im Gewand der steinernen Stadt möglich. Berlin kann Schwammstadt – überall! Ich freue mich, dass einer der wichtigsten Plätze des Bezirks jetzt wieder erlebbar ist!“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Der neue Gendarmenmarkt ist ein Musterbeispiel für nachhaltige Stadtentwicklung: Denkmalschutz, Klimaanpassung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung ergänzen sich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir sind stolz, dieses Berliner Prestige-Projekt im Zeit- und Kostenrahmen mit unseren Partnern realisiert zu haben.“ Der Gendarmenmarkt profitiert nun von einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur mit Trink- und Abwasser sowie Strom. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über fünf Kilometer und ist autark über Unterflurverteiler nutzbar, mit je rund 30 unterirdischen Schmutzwasser- und versenkbaren Trinkwasseranschlüssen sowie unterirdischen Stromanschlüssen. Veranstaltungen, wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt, können künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchgeführt werden und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Dank eines innovativen Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen von 480 Kubikmetern verbessert die Wasserbilanz Berlins und reduziert gleichzeitig die Folgekosten des Klimawandels. Auf 14.000 Quadratmetern des Gendarmenmarktes wurde erstmals eine barrierefreie Gestaltung mit Pflaster und Platten unter Beibehaltung des vorhandenen Pflasterrasters realisiert. Sorgfältig restauriert und saniert, ist die historische Ausstattung des Platzes, darunter Gilly-Bänke und -Leuchten, Kandelaber sowie Kühn-Bänke, an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Zusätzlich verbessern Schinkelleuchten die Lichtverhältnisse in zuvor schlecht erschlossenen Arealen. Auch die angrenzende Charlottenstraße erfuhr im Zuge der Sanierung eine Aufwertung. Der Gehweg zwischen Mohrenstraße und Jägerstraße wurde von fünf auf acht Meter erweitert und schafft nun eine großzügige, einladende Promenade, die den Gendarmenmarkt ergänzt. Statt reiner Verkehrsfläche bietet die Charlottenstraße mit ihren Cafés und Restaurants nun Raum zum Flanieren und Verweilen. Die Maßnahmen steigern zudem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt realisiert. Grundlage für die Weiterentwicklung war ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin und hat eine überragende Bedeutung für die Tourismuswirtschaft. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.

Mobilität und Verkehr

Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehr Zu Fuß gehen ist die alltäglichste Form der Mobilität – und die häufigste: Die meisten Wege in Berlin werden auf diese Weise zurückgelegt – mehr als mit dem Auto oder jedem anderen Verkehrsmittel. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radverkehr Immer mehr Wege legen die Berlinerinnen und Berliner auf mit dem Fahrrad zurück. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und weiter zu befördern, modernisiert Berlin seine Fahrradinfrastruktur und baut sie sukzessive aus. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas Süß Öffentlicher Personennahverkehr Täglich fahren Millionen Menschen in Bussen und Bahnen durch Berlin und bis nach Brandenburg. Diese Verkehrsmittel bilden den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für mehr Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit investiert Berlin in den kommenden Jahren Milliarden in den ÖPNV-Ausbau. Weitere Informationen Bild: Tom Kretschmer Verkehrspolitik Die Berliner Mobilitätswende setzt auf den klimafreundlichen und leistungsfähigen Umweltverbund: Busse und Bahnen sowie Fuß- und Radverkehr. Sie schafft so attraktive Mobilitätsmöglichkeiten – und macht die Straßen frei für diejenigen, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Weitere Informationen Bild: infraVelo Verkehrsplanung Die Verkehrsbewegungen einer komplexen Millionenmetropole wie Berlin erfordern eine aufwendige Planung: Vom Fuß- und Kfz-Verkehr über den Eisenbahn- bis zum Luftverkehr sind für ein möglichst reibungsloses Funktionieren der Verkehrsströme viele Aspekte zu beachten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Infrastruktur Die vielfältige Infrastruktur Berlins bedarf einer ständigen Modernisierung. Ob Straßen-, Brücken- oder Wasserbau: An vielen Baustellen wird überall in Berlin daran gearbeitet, den Verkehr möglichst reibungslos fließen zu lassen. Weitere Informationen Bild: Tom Kretschmer Verkehrsdaten Verkehrspolitik und Verkehrsplanung sind auf detaillierte und kontinuierlich erhobene Daten angewiesen. Auf ihrer Grundlagen werden Pläne erstellt, Kosten eingeschätzt und Verkehrsprojekte bewertet. So ist eine datenbasierte Entscheidung zum Einsatz unterschiedlicher Verkehrsträger möglich. Weitere Informationen Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsmanagement Das Verkehrsmanagement sorgt für Verkehrssicherheit auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen, organisiert den Verkehr an und um Großbaustellen, bei Großveranstaltungen, aber auch bei Unfällen und informiert über die Verkehrslage in Berlin. Weitere Informationen Bild: eyeQ - Fotolia.com Dienste und Genehmigungen Die Verkehrsbehörden und Partner des Landes Berlin sind für eine Reihe von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Bedingungen, Bearbeitungszeiten und Ansprechpartnern. Weitere Informationen

Ehemalige Flugplätze

Das Land Berlin hat eine lange Luftfahrttradition und die ehemaligen Großbauten der Luftfahrt prägen noch heute und auch in Zukunft das Stadtbild. Flughafen Berlin-Tegel Flugplatz Berlin-Tempelhof Flugplatz Berlin-Gatow Der Flughafen Berlin-Tegel war, gemessen an den Verkehrszahlen, bis zu seiner Betriebseinstellung der größte Flughafen Berlins. Als ehemaliger französischer Militärflughafen mit ziviler Nutzung hat der Flugplatz eine abwechslungsreiche Geschichte. Der Flughafen Berlin-Tegel wurde im Herbst 1948 auf einem ehemaligen Raketenversuchsgelände als Militärflughafen der französischen Besatzungsmacht errichtet. Hauptzweck des Flughafens war die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Aufrechterhaltung der Berliner Luftbrücke. Bis zum 2. Oktober 1990 unterstand der Flughafen als “Basis 165” der französischen Luftstreitkräfte dem Gouvernement Militaire Français de Berlin (GMFB). Eine Vereinbarung zwischen der französischen Militärregierung und der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) ermöglichte es, auf dem Flughafen seit 1960 neben militärischem auch zivilen Luftverkehr abzuwickeln. Die beiden 3.023 bzw. 2.424 Meter langen Start- und Landebahnen wurden vom französischen Militär und der BFG gemeinsam genutzt. Zusätzlich wurde der BFG im südlichen Teil des Geländes ein Bereich zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt, auf dem sie die für den zivilen Luftverkehr erforderlichen Gebäude errichten konnte. Nach Fertigstellung der zivilen Abfertigungsgebäude hat die BFG 1975 eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte an den Anlagen des Flughafens geschlossen. Demnach blieben die Kontrolle des Flugverkehrs, der Betrieb der Navigationseinrichtungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände im Wesentlichen in der Hand der französischen Militärregierung. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 wurde der Flughafen an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Der Flughafen war ein internationaler ziviler Verkehrsflughafen ohne Beschränkung der nutzungsberechtigten Typen von Luftfahrzeugen. Die Zahl der Flugbewegungen stieg seit der Inbetriebnahme ständig. Besonders der Umzug von amerikanischen und britischen Fluggesellschaften vom Flughafen Berlin-Tempelhof nach Tegel im Jahre 1975 bis zum Oktober 1990 führte zu einem starken Anstieg der Flugbewegungen. Im letzten vollen Betriebsjahr (2019) wurden auf dem Flughafen Berlin-Tegel über 24 Millionen Passagiere abgefertigt und rund 193.600 Flugbewegungen registriert. Die Bescheide über den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Flughafens Berlin-Tegel vom 29. Juli 2004 sowie über die Aufhebung der Planfeststellung vom 2. Februar 2006 sind bestandskräftig ergangen. Dementsprechend wurde der Flughafen Berlin-Tegel sechs Monate nach Inbetriebnahme der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens BER mit Längen von 3.600 bzw. 4.000 Metern außer Betrieb genommen und aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen. Konkret bedeutet dies, mit der am 4. November 2020 erfolgten Inbetriebnahme der südlichen Start- und Landebahn des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) wurden der Widerruf der Betriebsgenehmigung und die Entlassung aus der Planfeststellung ab dem 5. Mai 2021 wirksam. Der Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Tegel wurde mit einem letzten Flug der Air France bereits am Sonntag, dem 8. November 2020 eingestellt. Die Flächen und Anlagen des Flughafens Berlin-Tegel sind mit der endgültigen Schließung des Flughafens am 5. Mai 2021 aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen worden. Auf dem Gelände sollen ein Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien, ein neues Wohngebiet und riesige Grünflächen entstehen. Weitere Informationen zum Zukunftsraum Tegel Für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) war auch eine sog. Fluglärmschutzkommission eingerichtet worden, die gemäß § 32 b des Luftverkehrsgesetzes die Luftfahrtbehörde und Flugsicherungsorganisation beraten hat. Mitglieder waren Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Berliner Bezirke, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, Vertreterinnen und Vertreter der Fluggesellschaften sowie der Berliner Flughafen-Gesellschaft, die den Flughafen Berlin-Tegel betrieben hat. Die Mitglieder konnten im Rahmen der mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der Kommission alle Maßnahmen vorschlagen, die geeignet waren, Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarem Fluglärm zu schützen. Ferner konnten sie Vorschläge zur Verringerung der Luftverunreinigung (durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flughafens) unterbreiten. Neben den Mitgliedern waren u.a. Vertreter der Deutschen Flugsicherung (DFS), des Airline Operators Committee (AOC) TXL, der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen TXL, Vertreter der Obersten Berliner und der Obersten Brandenburger Luftfahrtbehörde sowie Vertreter der Berliner Immissionsschutzbehörde regelmäßig als Gäste in der Kommission vertreten. Die Geschäftsführung der FLSK-TXL war bei der Obersten Berliner Luftfahrtbehörde angesiedelt. Einst als größtes Flugkreuz Europas geplant, findet der ehemalige Flughafen Berlin-Tempelhof heute in aller Stille eine neue Bestimmung. Denn hier fliegen nur noch Vögel, Blütenpollen und Flugdrachen: Der traditionsreiche Berliner Flughafen Tempelhof wurde 2008 als Flughafen geschlossen. Aus dem Außengelände ist ein innerstädtischer Park geworden, das denkmalgeschützte Flughafengebäude wird für Großveranstaltungen und Messen genutzt. Mehr zum ehemaligen Flughafen Berlin-Tempelhof erfahren Sie hier: Ehemaliger Flughafen Berlin-Tempelhof . Der 1994 geschlossene Flugplatz Berlin-Gatow ist teilweise noch erhalten und beherbergt heute das Militärhistorisches Museum Flugplatz Berlin-Gatow .

Verkehrsmanagement

Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Verkehrsinformation Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bietet umfassende und aktuelle Verkehrsinformationen für alle Verkehrsteilnehmer und alle Verkehrsmittel in Berlin an. In einer Public-Private-Partnership arbeitet die VIZ eng mit der Senatsverwaltung zusammen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der StVO ordnen die Straßen­verkehrs­behörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf X (Twitter) unter @VIZ_Berlin mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen

Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden

Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Straßenverkehrsbehörden der Bezirke Abteilung Verkehrsmanagement Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind vor allem für den ruhenden Verkehr (also alle Fragen zum Thema Parken) und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig. Im Einzelnen gehören dazu beispielsweise Behindertenparkplätze Fußgängerzonen Örtliche Verkehrsmaßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz Haltverbote für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten Inanspruchnahme von Straßenland bei Baustellen Informationsstände, Märkte und Veranstaltungen, Erlaubnisse (im Nebenstraßennetz) Nebenstraßen Parken in Haltverbotszonen Parkerleichterungen für außergewöhnlich gehbehinderte Personen und Blinde Parkraumbewirtschaftung, Ausnahmegenehmigungen, Bewohnerparkausweise, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise Parkverbote Radfahr-, Angebots- und Schutzstreifen für Radfahrer (Nebenstraßen) Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen Radwegebenutzungspflicht Taxistände Umweltzone: Ausnahmegenehmigungen Auch für den Straßenbau sind häufig die Bezirke zuständig. Informieren Sie sich hier aber auch über Planfeststellungen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind deshalb Ihr erster Ansprechpartner. Wo nötig, leiten die Bezirke dann Ihr Anliegen an die Abteilung Verkehrsmanagement weiter. Anwohner- /Bewohnerparkausweis Handwerkerparkausweis Parkausweis für Schwerbehinderte Ausnahmegenehmigung für Gäste Bei der Abteilung Verkehrsmanagement sind für das Land alle Stellen und Aktivitäten, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln, an einer zentralen Stelle gebündelt. Die Abteilung Verkehrsmanagement sorgt für Verkehrssicherheit auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen, organisiert den Verkehr an und um Großbaustellen, bei Großveranstaltungen, aber auch bei Unfällen und anderen unvorhersehbaren Störungen, und informiert – im Zusammenspiel mit der BVG(Berliner Verkehrsbetriebe) und der Verkehrsinformationszentrale über die Verkehrslage im Großraum Berlin. Kontakt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Verkehrsmanagement Columbiadamm 10 12101 Berlin Leitung: Christian Haegele Tel.: (030) 902594-672 Fax: (030) 902594-699 E-Mail: verkehrsmanagement@senmvku.berlin.de

Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse)

Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Bitte beachten Sie zu den einzelnen Verfahren auch die Rubrik Dienste und Genehmigungen . Stadtweite Filmdreharbeiten Verkehrsregelungen bei Veranstaltungen Verkehrsregelungen bei Baustellen Großraum- und Schwerverkehr Digitaler Beifahrer Schienenersatzverkehr Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitshaltverbote) Ausnahmegenehmigungen Häufig ist in Verkehrsinformationen zu lesen: “Wegen Filmdreharbeiten kommt es in den nächsten Tagen vorübergehend zu Straßensperrungen…”. Das ist eine gute Nachricht für die Filmstadt Berlin, oft aber eine weniger angenehme Nachricht für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Die Abteilung Verkehrsmanagement hat hierbei sowohl die Interessen der Filmproduzenten als auch die Interessen der Verkehrsteilnehmer, der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen – eine oft schwierige Aufgabe. Bevor im öffentlichen Raum gedreht werden darf, müssen die Filmemacher eine allgemeine Dreherlaubnis für die Durchführung der Filmdreharbeiten beantragen. Handelt es sich um einen Drehort im öffentlichen Verkehrsraum mit Absperrungen, wird eine Einzelanordnung in Abstimmung mit der Polizei (formelle Anhörung) erarbeitet. Die näheren Angaben zum Drehort, -zeitpunkt und -dauer sowie der Wunsch nach Voll- oder Teilsperrungen von Straßen bzw. Gehwegen sind dann Voraussetzung für die Abteilung Verkehrsmanagement, um gegebenenfalls eine Anordnung einer notwendigen Straßen- oder Gehwegsperrung zu erlassen. Daneben wird das bezirkliche Tiefbauamt als Straßenlandeigentümer im Zuge einer Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz eingebunden. Genehmigung von Ausnahmen wie Filmdreharbeiten, Abschleppen von Fahrzeugen m Bereich der Bundesautobahnen etc. Aber nicht nur der Dreh auf der Straße verursacht Verkehrseinschränkungen. Halteverbotsaufstellungen kommen auch bei Dreharbeiten in Gebäuden bzw. in nicht­öffentlichen Bereichen zum Tragen, wo es nötig ist, die Technikfahrzeuge der Firma möglichst in unmittelbarer Nachbarschaft zum Drehort abstellen zu können. Und wer schon einmal “Zaungast” bei Dreharbeiten war, kennt die Dimension solcher Kolonnen von Technikfahrzeugen. Für die Abteilung Verkehrsmanagement bedeutet dies, dass beispielsweise jährlich über 4.000 Geschäftsvorgänge zu bearbeiten sind – von der allgemeinen Dreherlaubnis über die Jahresanordnung zum Aufstellen von Halteverbotszeichen bis hin zu den Blaulicht- und Trailerfahrten. Die kulturelle Anziehungskraft Berlins und der weltstädtische Charakter der Metropole sind kaum denkbar ohne die Impulse der zahlreich stattfindenden Veranstaltungen. Berlin ist nicht nur Party-Stadt, sondern auch Deutschlands Sportstadt Nummer 1. Angesichts der Fülle angebotener Veranstaltungen wird häufig übersehen, welcher Aufwand zur angemessenen Regelung des Verkehrs betrieben werden muss. Bei Großveranstaltungen wie z.B. der Fußball-WM 2006, der Leichtathletik-WM 2009 und des Berlin Marathons hat und hatte das Verkehrsmanagement Berlin große Herausforderungen zu bewältigen, um den Verkehr sicher und ohne größere Störungen zu gewährleisten. Aufgrund der attraktiven Örtlichkeiten im Zentralen Bereich Berlins finden dort besonders zahlreiche Veranstaltungen statt. Für die beantragten öffentlichen Verkehrsflächen wird vom Straßenbaulastträger das öffentliche Interesse und die baulichen Bedingungen, sowie von der Straßenverkehrsbehörde die verkehrliche Machbarkeit und erforderlichen Verkehrsmaßnahmen geprüft. Die daraus resultierenden Auflagen münden dann in eine straßenverkehrsbehördliche Erlaubnis nach § 29 (2) Straßenverkehrs-Ordnung. Nach Erteilung der Erlaubnis hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden. Baustellen im öffentlichen Straßenland bestehen aus den unterschiedlichsten Gründen. Im Wesentlichen müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten mit vorübergehender Inanspruchnahme angrenzenden Straßenlandes errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung (Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12) eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt der jeweils zuständige Straßenbaulastträger. Die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz erteilt die Abteilung Verkehrsmanagement in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Unterlagen zu temporären Lichtsignalanlagen bzw. Anpassungen an bestehenden Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat die ausführende Firma rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abteilung Verkehrsmanagement vorzulegen. Für die Beantragung steht ein standardisiertes Antragsformular einschließlich eines Erläuterungsblattes zur Verfügung (siehe hierzu auch unsere Rubrik Dienste und Genehmigungen ). Für die Sicherung des Fuß- und Radverkehr an Baustellen gibt das Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung eine Reihe von ermessensleitenden Hinweisen. Ein ganz erheblicher Teil der Großraum- und Schwertransporte kann nur über bestimmte Straßen, Tunnel und Brücken abgewickelt werden, die für eine übermäßige Gewichtsbelastungen bzw. Abmessungen ausgelegt sind. Gemäß § 29 (3) und / oder § 46 (1) Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung ist deshalb eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten, erforderlich. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet. Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwändigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, sind längere Bearbeitungszeiten unvermeidlich. Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde. Zur Beantragung eines Großraum- und Schwertransportes ist das Antragsformular, gemäß den “Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)” – Quelle VkBl. 2013, B 3420 – zu verwenden. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Rubrik Dienste und Genehmigungen . Vorteilhafter ist das Antragsverfahren über das internetbasierte Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Unter www.vemags.de können detaillierte Informationen, wie z.B. Internetregistrierung, Bearbeitung usw., abgefragt werden. Bei diesem Verfahren arbeiten alle Beteiligten (Antragsteller, Genehmigungsbehörden und anzuhörende Stellen) aus allen Bundesländern über ein zentrales EDV-System zusammen. Zur Unterstützung von erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten (GST) wurde im Zuge einer bundesweiten Erprobung auch in Berlin die Option eingeführt, dass Unternehmen anstelle einer Beifahrerin oder eines Beifahrers ein speziell auf die Belange von GST ausgerichtetes Navigations- und Informationssystem (digitale Fahrassistenz) einsetzen können. Hier finden Sie alle Informationen sowie Möglichkeiten zur Anmeldung des Einsatzes. Wenn im Zuge von Baumaßnahmen an S-, U- und Straßenbahnen Schienenersatzverkehre nötig werden, sind verkehrliche Veränderungen erforderlich, die entsprechend der StVO von der Die Abt. Verkehrsmanagement zu regeln und damit anzuordnen sind. So werden z.B. zusätzliche Haltestellen eingerichtet, es werden Haltverbote erforderlich und die bestehenden Regelungen sind den neuen Umständen anzupassen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt die Abt. Verkehrsmanagement nach § 45 StVO. Anlässlich von planbaren Ereignissen wie Großveranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen sowie auch bei wichtigen staatspolitischen Ereignissen und Staatsbesuchen ist es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus polizeilicher Sicht häufig erforderlich, Verkehrsmaßnahmen von der Aufstellung von Haltverbotszeichen bis hin zu temporären Vollsperrungen anzuordnen. Die Polizei ersucht hierzu die Abteilung Verkehrsmanagement mittels detaillierter Angaben und einer entsprechenden Verkehrszeichenplanung um entsprechende verkehrsbehördliche Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung gegenüber dem Straßenbaulastträger. Daneben werden in Einzelfällen verkehrliche Sicherheitsüberlegungen z.B. bei “inhäusigen” Veranstaltungen mit erheblichen verkehrlichen Auswirkungen im öffentlichen Straßenraum durch die polizeilichen Verkehrsdienste angestellt, die grundsätzlich nach Abstimmung von der Abt. Verkehrsmanagement oder den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden. Beispiele für solche Veranstaltungen sind Messen wie die Internationale Grüne Woche in den Messehallen und Fußball-Bundesligaspiele im Olympiastadion. Nach § 46 StVO können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen von einer Vielzahl von Verbotstatbeständen der Straßenverkehrs-Ordnung auf Antrag erteilen. Die Abteilung Verkehrsmanagement als Zentrale Straßenverkehrsbehörde erteilt derartige Ausnahmegenehmigungen in folgenden Fällen: im Zusammenhang mit Filmdreharbeiten, zum Befahren, Halten bzw. Parken auf den eingerichteten Busspuren, im Zusammenhang mit dem Abschleppen von Fahrzeugen auf Bundesautobahnen in Bezug auf Halt- und Parkverbote im Sinne des § 12 StVO (soweit nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt) und in Bezug auf die Verwendung von blauem und gelbem Blinklicht, ggf. in Verbindung mit dem Martinshorn. Alle anderen möglichen Ausnahmegenehmigungen – und damit der wesentlich größere Anteil – werden durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden bearbeitet.

„Mach Deinem Herzen Beine“: Landesweite Herzwoche animiert zu mehr Bewegung zum Schutz vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Magdeburg. Die Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt hat die fünfte Herzwoche Sachsen-Anhalt ausgerufen. Vom 3. bis 8. Juni 2024 steht unter dem Motto #Herzenssache – Mach Deinem Herzen Beine“ die positive Wirkung ausreichender Bewegung auf die Herzgesundheit im Mittelpunkt. Gesundheitsministerin und Schirmherrin Petra Grimm-Benne: „Mit der mehrjährigen Aufklärungskampagne wollen wir die Bevölkerung über die Gefahren eines Herzinfarkts, über Prävention der Risikokrankheiten und richtiges Notfallverhalten bei Herzinfarkt und plötzlichem Herzstillstand informieren.“ Dafür arbeiten das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die Deutsche Herzstiftung und viele Akteure und Institutionen aus dem Gesundheitswesen im Land eng zusammen. „Unser langfristiges Ziel ist es, durch konzertierte Informations- und Aufklärungsaktionen das Bewusstsein der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter für eine herzgesunde Lebensweise nachhaltig zu stärken." Über die gemeinsame Internetpräsenz der Initiative Herzgesundheit www.dein-herz-und-du.de sind landesweit bislang 52 Veranstaltungen angemeldet worden, darunter fünf Großveranstaltungen in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal und Burg. Das Spektrum reicht von medizinischen Vorträgen über Messungen von Blutdruck, Puls und Blutzucker, über Fitness-Checks bis hin zu Veranstaltungen in Kliniken und Gesundheitstagen in Behörden. Darüber hinaus beteiligt sich ein Großteil der 558 Apotheken an der fünften Herzwoche, legt umfangreiches Informationsmaterial aus und bietet Messungen von Vitalwerten an. Die 1.200 Hausarzt- sowie kardiologisch tätigen Facharztpraxen im Land weisen in der Herzwoche einmal mehr ihre Patienten auf bestehende Risikofaktoren, mögliche Vor- und Folgeerkrankungen des Herzinfarkts sowie weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen hin. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) nimmt die Herzwoche stets zum Anlass, die Bevölkerung für die Risiken von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu sensibilisieren sowie Möglichkeiten der Prävention wie empfohlene Impfungen und Check-up-Untersuchungen aufzuzeigen. „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind neben der Genetik insbesondere auf die Risikofaktoren Übergewicht, Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte, Rauchen und Diabetes mellitus zurückzuführen“, betont der Kardiologe Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Die gute Nachricht ist: Wir haben unser Risiko für ein kardiales Ereignis zum Großteil selbst in der Hand.“ Neben der Therapie von Bluthochdruck und erhöhter Cholesterinwerte als wichtigste Maßnahme ist das Nichtrauchen zu nennen. „Ebenso ist ein gesunder Lebensstil durch regelmäßige Bewegung und eine herzgesunde Ernährung unverzichtbar in der Prävention von Bluthochdruck, Diabetes und weiteren chronischen Erkrankungen“, so der Herzspezialist. Die fünfte Herzwoche setze hierfür wichtige Impulse. Die Deutsche Herzstiftung unterstützt als ein Partner der Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt u.a. mit 1.300 Aktionspaketen mit Informationen zu den wichtigsten Ursachen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und mit Tipps zum Erhalt der Herzgesundheit. „Es freut mich, dass wieder so viele Akteure des Gesundheitswesens an einem Strang ziehen. Und es macht mich stolz, zumal wir in Sachen landesweiter Präventionskampagne zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal haben. Als wir 2018 die erste Herzwoche ins Leben gerufen haben, war Sachsen-Anhalt das Bundesland mit der höchsten Herzinfarktsterblichkeit. Wir sind besser geworden, aber dennoch dürfen wir nicht nachlassen im Kampf für die Herzgesundheit“, sagt Ministerin Grimm-Benne. Nach Angaben des aktuellen Herzberichts der Deutschen Herzstiftung belegt Sachsen-Anhalt nun mit rund 65 Herzinfarkt-Toten pro 100.000 Einwohner den zwölften Platz. Der Herzinfarkt zählt mit rund 50.000 Sterbefällen pro Jahr in Deutschland zu den häufigsten Todesursachen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Konzept Nachhaltige Mobilität EURO 2024

Die Studie "Konzept nachhaltige Mobilität EURO 2024" beschäftigt sich mit der Förderung nachhaltiger Mobilität im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 (EURO 2024) in Deutschland. Da der Verkehrssektor zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen zählt, ist die Förderung nachhaltiger Mobilität von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen den ⁠ Klimawandel ⁠. Bei Großveranstaltungen im Sportbereich, wie beispielsweise der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland, sind die Herausforderungen hinsichtlich nachhaltiger Mobilität besonders ausgeprägt. Die Studie stellt Empfehlungen für nachhaltige Mobilitätslösungen im Kontext der EURO 2024 vor. Veröffentlicht in Texte | 104/2023.

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