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Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einschl. integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach § 3ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann

Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann. Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll. Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegtenTagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.08.1998 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Im Zuge der Restlochflutung durch Eigenaufgehen (Grundwasserzufluss), d. h. ohne Einleitung von Flutungswasser aus dem aktiven Bergbau bzw. von Flussläufen, entsanden bis Ende 2005 der 1,7 km² große Bockwitzer See, der ca. 0,3 km² große Restsee Südkippe und der ca. 0,2 km² große Restsee Hauptwasserhaltung. Der ca. 0,1 km² große Restsee Feuchtbiotop entsteht durch Ansammlung von Oberflächenwasser in einer Geländesenke im Kippenmassiv. Der ca. 0,8 km² große, im Tagebaubereich Borna-Ost gelegene Harthsee war bereits Ende 1995 endgeflutet (Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Bockwitz bzw. Eigenflutung durch Grundwasserzufluss). Die Vorflutgestaltung schließt im Tagebaubereich Bockwitz den Verbund der Restseen mit Anbindung an die Eula und im Tagebaubereich Borna-Ost die Anbindung des Harthsees an den Harthbach zur Regulierung der Endwasserstände ein. * Die in den Kippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen vorrangig auf Kippenflächen) sowie im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände (Kippenflächen Bereich Borna-Ost). * Für Natur und Landschaft bestehen durch das Vorhandensein differenzierter Landschaftsstrukturen (Trocken- und Feuchtstandorte, Steilböschungsbereiche und Abbruchkanten, Wasserflächen, Wald, Offenland) vielfältige Entwicklungsbedingungen. Bedeutsame Landschaftselemente bilden Fließ- und Stillgewässer (Bürschgraben, Schenkenteiche, Restsee Feuchtbiotop, Blauer See, Grüner See), naturnahe Areale und Sukzessionsbereiche (Restsee Hauptwasserhaltung, Restsee Südkippe, Südbereich des Bockwitzer Sees und des Harthsees, Bereich der ehemaligen Kompostieranlage, Kippenflächen Bereich Südkippe und Südbereich Bockwitzer See, Bereich Feuchtbiotop, ehemelige Innenkippenzufahrt) und markante Oberflächenformen (Lerchenberg, Ringwall, Ostböschung des Bockwitzer Sees). Im August 2003 wurden wesentliche Teile der entstandenen Bergbaufolgelandschaft als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. * Freizeit und Erholung konzentrieren sich sowohl beim Bockwitzer See als auch beim Harthsee auf den Norduferbereich. Während am Harthsee bereits seit 1995 wassergebundene Erholungsnutzung (Badebetrieb) etabliert ist, bestehen am Bockwitzer See die Voraussetzungen dazu mit Erreichen der konzipierten Einstauhöhe von + 146 m NN (' Badestrand, Bootsanlegestelle). Es sollen Erholungsnutzungen eingeordnet werden, die den Charakter der Naturverbundenheit berücksichtigen. * Die Verkehrserschließung (Anschluss an B 176, K 7933) wird künftig durch die Ortsumgehung Borna der B 95 zwischen Zedtlitz und Kesselshain und die vorgesehene Trasse der A 72 deutlich verbessert. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur weiteren Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Das Sanierungsgebiet wird durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen.

Scriptumonline 22: Kritischer Rohstoff Lithium: Gehalte und Potentiale in den Grubenwässern des stillgelegten Anthrazitbergwerkes Ibbenbüren - PDF

Das Heft Nr. 22 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ fasst Ergebnisse von Untersuchungen in den Wässern der stillgelegten westfälischen Steinkohlenbergwerke, insbesondere Ibbenbürens, zum Vorkommen von kritischen Rohstoffen wie Lithium zusammen. Mit der Einführung und zunehmenden Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist mit einer weiteren Zunahme des Bedarfs an Lithium zu rechnen. In den Grubenwässern des stillgelegten Bergwerks Ibbenbüren der ehemaligen RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH sind erhöhte Lithium-Gehalte analysiert worden. Die Konzentrationen nehmen mit der Tiefe zu. Das Flutungskonzept sieht allerdings nicht die gezielte Fassung stärker lithiumhaltiger Wässer aus tieferen Bergwerksteilen vor. Nach erfolgter Flutung werden die aus den Grubenbauen abfließenden Wässer vielmehr überwiegend aus Sickerwasser bzw. aus Grundwasserneubildung bestehen. Eine wirtschaftliche Gewinnung ist zudem derzeit nicht möglich. [2022. 15 S., 6 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]

Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum und Einleitung über das bestehende Gerinne in die Ruhr sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Heinrich in Essen (Ruhr) und Einleitung in die Ruhr in Verbindung mit einer gemeinsamen Umweltverträglichkeitsprüfung

Die RAG AG hat am 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen jeweils einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Anträgen stellt die RAG AG daher auf den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.

„Innovationsorte MSH“: Willingmann überreicht Strukturwandel-Förderung über 2,2 Mio. Euro

Rückenwind für die Gestaltung des Strukturwandels im Landkreis Mansfeld-Südharz: Energie- und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Donnerstag einen Förderbescheid für das Projekt „Innovationsorte MSH“ aus dem Bundesprogramm STARK über rund 2,2 Millionen Euro an Landrat André Schröder und die Geschäftsführerin der Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH (SEG), Diana zur Horst-Schuster, überreicht. Die Unterstützung ermöglicht es der SEG, ein Projektteam zur Planung und Umsetzung zentraler Strukturwandel-Vorhaben im Landkreis einzurichten. Dazu gehören bislang das „MakerLab Lutherstadt Eisleben“ , das einen Schwerpunkt auf Telemedizin und -pflege legt sowie Experimentierräume und Coworking-Spaces für regionale KMU schaffen will, oder der „InnovationsHub Fokus Holz + Klima“ , welcher als Info-Plattform und Denkwerkstatt dazu beitragen soll, die holzbasierte Wertschöpfungskette im Landkreis auszubauen. Das Vorhaben „Innovationsorte MSH“ läuft bis Ende März 2028; neben der Übergabe des Förderbescheids wurde heute auch das Projektbüro eröffnet, das über sieben Personalstellen verfügen wird. Für Willingmann ist das Vorhaben ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Strukturwandel in der Region infolge des Kohleausstiegs: „Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat überzeugende Ideen für die Weiterentwicklung der Wirtschaft. Um die geplanten Innovationsorte zu einer Erfolgsgeschichte zu machen, braucht es neben ausreichender finanzieller Unterstützung auch eine professionelle Projektsteuerung, für die wir mit der Förderung die Grundlage gelegt haben. Ich bin überzeugt, dass die SEG die Umsetzung engagiert und in enger Zusammenarbeit mit regionaler Wirtschaft, Kommunen und weiteren Partnern angehen wird. Und ich bin schon gespannt, ob das neue Projektteam weitere innovative Ideen für eine nachhaltige und umweltfreundliche wirtschaftliche Entwicklung in der Region entwickeln kann.“ Hintergrund : Das vom Bund aufgelegte Programm STARK soll die Transformationsdynamik in den vom Strukturwandel betroffenen Braunkohlerevieren stärken. Gefördert werden nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung, die den Übergang zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. In Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 46 STARK-Anträge im Fördervolumen von rund 91 Millionen Euro eingereicht; davon sind bislang 27 Projekte im Umfang von rund 56 Millionen Euro bewilligt worden. Im Landkreis Mansfeld-Südharz gehören dazu neben dem „MakerLab Lutherstadt Eisleben“ und dem „InnovationsHub Fokus Holz + Klima“ auch bereits abgeschlossene Geothermie-Projekte auf Basis von Grubenwässern in Sangerhausen und Helbra und ein biogenes Verwertungszentrum in Benndorf. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Grubenwasserreinigungsanlage Elbingerode

Umbau einer bestehenden Grubenwasserreinigungsanlage am Standort des Bergwerkes Elbingerode in eine naturnahe Grubenwasserreinigungsanlage zur Reinigung des aus der Grube abgeleiteten Grubenwassers (Grundwasser)

Niedrigwasser in Berlin

Information: Aussetzen der gesteuerten Absenkung des Wasserstandes Stauhaltung Spandau Niedrigwassersituation und wasserwirtschaftliche Maßnahmen 2022 in der Stauhaltung Spandau Niedrigwasserereignisse werden durch zu geringe Niederschläge und/oder erhöhte Temperaturen verursacht, in dessen Folge die Wasservorräte in Seen, Flüssen und im Grundwasser reduziert werden. Einen aktuellen Überblick der Niedrigwassersituation im Land Berlin geben folgende auf aktuellen Messdaten basierenden Karten: Karte der Wasserstände der Oberflächengewässer Karte der Durchflüsse der Oberflächengewässer Karte der Bodenfeuchte Karte der Grundwasserstände Der Begriff Niedrigwasser wird definiert als ein Zustand in einem Gewässer oder Grundwasserkörper, bei dem der Wasserstand oder der Durchfluss einen bestimmten Wert (Schwellenwert) erreicht oder unterschritten hat. In Berlin werden die Wasserstände in Havel, Spree und Dahme (Gewässer 1. Ordnung) durch die Wehre gesteuert und sind daher nicht aussagekräftig zur Bewertung der aktuellen Niedrigwassersituation. Die Durchflüsse und Wasserstände in den Berliner Gewässern sind zum einen durch den Niederschlag und die Verdunstung in Berlin und den Einzugsgebeiten bestimmt, zum anderen aber auch erheblich antropogen überprägt. Das Wasserdargebot der Havel, Spree und Dahme für Berlin und somit die Durchflussverhältnisse in Berlin werden durch die Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher und Flussstauhaltungen beeinflusst. Speicher können die Wasserführung durch Wasserabgabe in Niedrigwasserzeiten aufhöhen. Zusätzlich haben der Braunkohlebergbau sowie der Spreewald einen erheblichen Einfluss auf die Durchflüsse. Sümpfungswässer aus dem Bergbau tragen zu einer Erhöhung des Abflussniveaus bei. Der Spreewald ist ein bedeutender Wasserverbraucher, mit erheblichen Verdunstungsverlusten im Sommer. Entnahmen aus Oberflächen- oder Grundwasser haben einen zusätzlichen Einfluss, insbesondere in Niedrigwasserzeiten. Es ist zu erwarten, dass sich in den kommenden Jahren die Niedrigwasserproblematik durch den Klimawandel, den stetigen Rückgang der Einleitung von Sümpfungswasser aus der Braunkohleförderung in die Spree und den Strukturwandel in der Region verschärfen wird. Aufgrund des Klimawandels werden Niedrigwasserereignisse zukünftig wahrscheinlich öfter auftreten, länger andauern und intensiver werden. Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge des Braunkohletagebaus in der Lausitz der Wasserhaushalt erheblich gestört wurde, in dessen Folge ein Milliarden Kubikmeter großes Grundwasserdefizit entstand. Auch wenn die Trinkwasserversorgung durch die jetzige Situation nicht gefährdet ist, wirft sie ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen Berlin steht. Berlin bereitet sich darauf vor und arbeitet an einem Masterplan Wasser . Temperaturen und Niederschläge Standardisierter Niederschlagsindex (SPI) – Deutscher Wetterdienst Klimakarten – Deutscher Wetterdienst Dürremonitor und Bodenfeuchte Dürremonitor – Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Bodenfeuchteviewer – Deutscher Wetterdienst Bodenfeuchte (Stationsgrafik) – Deutscher Wetterdienst Durchflüsse und Wasserstände PEGELONLINE – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Durchflüsse im Spree- und Havelgebiet – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel (bund.de) Pegel Brandenburg Die hier bereitgestellten Berichte beschreiben die Dürre- und Niedrigwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit. Informationsplattform Undine zu Extremereignissen im Elbegebiet

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben „Erlass einer wasserrechtlichen Erlaubnis“ für das Bergwerk „Josef-Stollen“

Im Dolomitbergwerk „Josef-Stollen" der TKDZ GmbH wird seit Jahrzehnten untertägiger Abbau von Dolomit im Bereich der Gemeinden Wellen, Nittel und Temmels im Landkreis Trier-Saarburg betrieben. Bei diesem Abbau fallen, abhängig von den Niederschlagsereignissen, Grubenwässer an die Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich machen. Hierzu hat der Unternehmer dem LGB einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Heben und Einleiten von Grubenwasser des Dolomitbergwerks Josef-Stollen in einen Quellarm des Niederbachs vorgelegt. Es wird die Erlaubnis beantragt, in den kommenden 30 Jahren weiterhin das Grubenwasser heben und über die vorhandene Rohrleitung in den Quellarm des Niederbachs einleiten zu dürfen. Für das Vorhabenben ist eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG durchzuführen.

Infiltration und Einleitung von gereinigtem Grubenwasser im Bereich der Laßzinswiesen

Die Lausitz Energie Bergbau AG beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die wasserrechtliche Erlaubnis zur Infiltration von gereinigtem Grubenwasser ins Grundwasser zum Zweck der Grundwasseranreicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) und Einleitung von gereinigtem Grubenwasser in Oberflächengewässer zum Zweck der Grundwasseranreicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG). Zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes vor den Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung ist geplant eine maximale Wassermenge von 4,6 Mio. m³/a (Qmax=570 m³/h) am Ablauf der Grubenwasserbehandlungsanlage (GWBA) des Kraftwerks Jänschwalde zu entnehmen und im Bereich der Laßzinswiesen zur Grundwasseranreicherung in das Grundwasser zu infiltrieren bzw. in Oberflächenwasserkörper einzuleiten.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Wasserspeicher“ nach § 5 Absatz. 1 UVPG vom 23. März 2023

Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die standortbezogene Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 19.9.3 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Wasserspeicher“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Für das Bergwerk Tellerhäuser ist zunächst eine Sümpfung des Altbergbaus „Grube Pöhla“ der Wismut GmbH erforderlich. Im Regelbetrieb erfolgt dann die ständige Sümpfung des eigenen Grubengebäudes und der zusitzenden Wässer aus dem Altbergbau. Das Grubenwasser aus der Sümpfung wird zunächst in einer Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) behandelt und gereinigt. Ein Teil dieses Wassers wird als Prozesswasser für die Aufbereitung verwendet. Für das in der Erzaufbereitung des Bergwerkes Tellerhäuser anfallende Wasser ist deshalb neben der GWRA der Betrieb einer Prozesswasserreinigungsanlage (PWRA) notwendig. Um temporär zusätzliche Wassermengen aufgrund von Starkregenereignissen, Schneeschmelze oder Ausfällen infolge von Störungen oder Wartungsarbeiten bei der Wasseraufbereitung puffern zu können, sollen untertägig zwei Wasserspeicher mit einem Speichervermögen von 10.000 m³ für anfallendes gereinigtes Grubenwasser aus der Grubenwasserreinigungsanlage und 5.000 m³ für Prozesswasser aus der Erzaufbereitung errichtet werden. Beide Becken stehen je nach Ereignis in einem funktionellen Zusammenhang. Beide Wasserspeicher werden untertägig in einer dafür aufgefahrenen Strecke angelegt. Sohle und Stöße werden mit Spritzbeton ausgekleidet und die Strecke mit einer Mauer am Beckenanfang und -ende halbhoch verschlossen. Zulauf und Ablauf sollen über Pumpen erfolgen. Für die Speisung wird kein zusätzliches Wasser in das Bergwerk geleitet oder dem Grundwasser entnommen. Aufgrund des erhöhten Feststoffgehalts der Prozesswässer (ca. 400 mg/L), ist im Wasserreservoir für die Speicherung von Prozesswässern eine Installation von Rührwerken erforderlich. Mit Ende der Gewinnung (voraussichtlich nach 18 Jahren) wird das kleinere Wasserreservoir zurückgebaut. Das größere Speicherbecken wird voraussichtlich 1 bis 3 Jahre länger, bis zur vollständigen Flutung des Bergwerkes Tellerhäuser bzw. der „Grube Pöhla“ bestehen bleiben, um einen eventuell anfallenden Wasserbedarf decken zu können.

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