Das Projekt "Sozialwissenschaftliche Marktuntersuchung zu Gruenem Strom im Raum Bremen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Die Neuregelung des Wettbewerbs fuer die Energieversorgung stellt fuer Kommunalpolitik, Versorgungsunternehmen und deren Kundschaft eine Herausforderung dar: Fuer eine Nachhaltigkeits-Strategie koennen sich die neuen Strukturen nachteilig auswirken, weil die Anbieter an einer Maximierung der verkauften Strommengen interessiert sind. Preissenkungen werden durch Ankaeufe von Ueberkapazitaeten aus Atom- und Braunkohlekraftwerken ermoeglicht. Niedrigere Preise und aggressives Marketing ermuntern industrielle Grossverbraucher sowie Einzelverbraucher und -verbraucherinnen nicht gerade zum Energiesparen. Es besteht die Gefahr, dass dadurch eine aktive Klimaschutzpolitik durchkreuzt wird. Der neue Wettbewerb bietet aber auch neue Moeglichkeiten: Die bisherigen Energieversorger haben die Chance, sich umzuorientieren und sich als Dienstleister fuer Energie und Umweltschutz zu profilieren - damit entstehen Marktchancen ausserhalb des klassischen Stromgeschaefts. Und erstmals koennen oekologisch orientierte Verbraucher ihre Marktmacht so einsetzen, dass Anreize fuer die Ausweitung der Produktion von 'Gruenem Strom' entstehen: Strom aus regenerativen Energiequellen, Strom aus Kraft-Waerme-Kopplung, Strom ohne Kernkraftwerksanteile. 'Gruener Strom' kann im Wettlauf um den niedrigsten Preis nicht mithalten. Aus der Markt- und Sozialforschung ist allerdings bekannt, dass der Preis nicht der einzige Einflussfaktor ist, der das Verhalten bestimmt. Andere Gruende, die sowohl im rationalen als auch im normativen oder emotionalen Bereich liegen koennen, bestimmen das Verhalten ganz entscheidend. Das bedeutet: 'Gruener Strom' muss ein Profil entwickeln, das ihn fuer die potentiellen Zielgruppen attraktiv macht. Die Untersuchung hat zwei Ziele. Das eine Interesse ist ein letztlich kommerzielles: die Stadtwerke Bremen wollen kuenftig 'Gruenen Strom' anbieten. Sie wollen wissen, wie Kunden im Umfeld von Bremen auf dieses Produkt reagieren und unter welchen Umstaenden sie bereit sind, auf 'Gruenen Strom' umzusteigen, was die Hemmschwellen, was die Anreize sind, welche Zielgruppen es also gibt und wie die beschrieben werden koennen. Andererseits verfolgt die Bremer Energiekonsens GmbH ein gemeinnuetziges, oekologisches Ziel mit dem Forschungsprojekt. Sie sucht nach Anhaltspunkten, wie Konsumenten motiviert werden koennen, sich fuer 'Gruenen Strom' zu engagieren, also auch mehr Geld auszugeben als fuer einen Billigstrom. Der gesellschaftliche Trend laeuft zur Zeit in eine antioekologische Richtung; daher interessiert auch die Frage, ob und wie die nur zugedeckte oekologische Motivation der Bevoelkerung wieder aktiviert und fuer dieses sinnvolle Ziel genutzt werden kann. Das ISOE kooperiert in diesem Projekt mit dem Institut fuer Markt, Umwelt und Gesellschaft (IMUG) in Hannover. IMUG arbeitet Material und Literatur zum Thema auf, waehrend das Institut fuer sozial-oekologische Forschung in die erste empirische Phase einsteigt.
Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).
Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Doerte Fouquet Rechtsanwältin durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).