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Erweiterung des Feldspattagebaus "Niederberg-Pfeffelbach"

Die Westricher Natursteinvertrieb GmbH & Co. KG (WENA) betreibt schon seit über einem Jahrzehnt einen Feldspattagebau auf dem Gebeit der Gemeinde Pfeffelbach unter der Bezeichnung "Niederberg-Pfeffelbach" im Landkreis Kusel. Gefördert wird Feldspat, ein grundeigener Bodenschatz gem. § 3 Abs. 4 Nr.1 BBergG. Geplant ist nun Erweiterung. Da zu diesem Zweck eine Rodung von mehr als 10 ha durchgeführt werden muss besteht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V-Bergbau i.V.m. dem UVPG (Anlage 1 Nr.17.2.1) eine UVP-Pflicht und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurde bei einer Gesamterweiterung von ca. 11ha eine allgemeine Vorprüfung des EInzelfalls durchgeführt (§§1 Nr.1 b)dd) UV-P-V-Bergbau i.V.m. § 3 c UVP-G a.F.), was auch eine UVP-Pflicht ergab. Am 26.09.2012 wurde ein erster Scoping-Termin durchgeführt. gem. § 52 Abs. 2a BBergG. Da danach eine Erweiterung von ca. 4 ha geplant wurde und dies eine erhebliche Änderung darstellt, wurde am 14.07.2016 ein zweiter Scoping-Termin durchgeführt. Mit Schreiben vom 25.04.2017 stellt die WENA dann den Antrag auf Einleitung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und reichte die Antragsunterlagen ein. Am 03.04.2019 wurde der Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG durchgeführt.

Anschreiben an die Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern – Datenanfrage (PDF)

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München Information vorab per E-Mail bergamt@reg- ob.bayern.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG02101/2-7/6-2022#1 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 1. April 2022 Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens - Datenanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh (BGE), sind Vorhabenträgerin gemäß § 3 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG). Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete im September 2020 befinden wir uns im Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens und damit in der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Im Zuge der Ermittlung der Standortregionen nach § 14 StandAG werden wir repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in allen Teilgebieten durchführen und auf Basis der Ergebnisse erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) anwenden. Im Zuge der Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung können auch erstmals die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) nach Maßgabe von § 25 StandAG zur Anwendung kommen. Ebenso wie für die Durchführung der rvSU und die Anwendung der geoWK in der aktuellen Phase, ist für die planWK eine Anwendungsmethodik vorlaufend der Anwendung zu entwickeln, zu erproben, zu konsultieren und ggf. anzupassen. Dieses Vorgehen resultiert aus der Anforderung des StandAG, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren zu ermitteln. Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Die Methodenentwicklungen für die eventuelle Anwendung der planWK im Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens erfolgt praxisnah anhand von Teilgebieten. Dafür wird die BGE die bereits für die Methodenentwicklung der rvSU ausgewählten Teilgebiete als Gebiete zur Methodenentwicklung (GzME) heranziehen. Die GzME stellen weder eine Vorfestlegung für Standortregionen dar, noch bedeutet ihre Ausweisung eine Aussage über ihre Eignung als potentielle Standortregionen. Nähere Informationen zu den GzME finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/meldungen-und- pressemitteilungen/meldung/news/2021/7/614-standortauswahl/ Als GzME wurden folgende Teilgebiete ausgewählt: Tabelle 1: Teilgebiete zur Methodenentwicklung TeilgebietBundesländer 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPTBW; BY 009_00TG_194_00IG_K_g_SOBW; BY; BB; SN; ST; TH 035_00TG_057_00IG_S_s_zNI 078_02TG_197_02IG_S_f_zHE; NI; ST; TH Unsere Anfrage beschränkt sich auf die in der Tabelle 1 angegebenen Gebiete. Alternativ steht es Ihnen frei, uns bundes- bzw. bundeslandweite Daten zur Verfügung zu stellen. Die Shape- Dateien der entsprechenden GzME finden Sie im Anhang der E-Mail zu dieser Anfrage (diese Anfrage erhalten Sie in der Form einer E-Mail und als Brief). Die BGE entwickelt derzeit Anwendungsmethoden für eine eventuelle Anwendung der planWK auf Ebene der Einzelkriterien. Die konzeptionelle Vorgehensweise sieht vor, dass zunächst die mit den planWK des StandAG adressierten Nutzungskonflikte in auszuweisenden Gebieten anhand vorhandener Daten bei Bundes- und Landesbehörden dargestellt werden würden. Darauf würde dann die Anwendung der planWK mit dem Ziel einer Einengung oder eines Vergleichs von Gebieten folgen. Einen ersten Arbeitsstand der Methodenentwicklung für die Anwendung der planWK wird die BGE im Frühherbst dieses Jahres öffentlich vorstellen. Für die praxisnahe Methodenentwicklung der in Anlage 12 (zu § 25) StandAG aufgeführten planWK benötigen wir Erkenntnisse über die in Ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Bestandsdaten. Seite 2 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Wir bitten vor diesem Hintergrund um Übersendung der im Folgenden angeführten Daten, sofern in Ihrem Haus vorhanden. Grundsätzlich benötigen wir georeferenzierte bzw. georeferenzierbare Daten. Daher bitten wir zzgl. der angefragten Geodaten um folgende Angaben und Formate:  Bei Flächenangaben: Koordinaten der Flächenbegrenzung  Bei Kartendarstellungen: digitale Karten, bevorzugt als Vektor-Darstellungen, wenn möglich in einem mit ArcGIS lesbaren Format  Bei Koordinaten: Lage-Bezugssystem. Dabei wird eine Zurverfügungstellung mindestens im Erfassungsmaßstab 1:100.000, gerne auch größer, bevorzugt. Sofern dieser Erfassungsmaßstab für einzelne Karten nicht verfügbar sein sollte, erbitten wir ersatzweise eine Übermittlung der Karten im größtmöglich flächendeckend verfügbaren Erfassungsmaßstab vorzunehmen. Abfragekennzeichen: p09_02a_BY_01 Übersichtskarte der in Abbau befindlichen Lagerstätten und Lagerstätten mit vorliegender Abbaugenehmigung. Sowohl für bergfreie Bodenschätze nach Bundesberggesetz (BBergG) als auch für grundeigene Bodenschätze. Abfragekennzeichen: p09_02b_BY_01 Karte der nach BBergG genehmigten Fracking Bohrungen. Nach Möglichkeit inklusive dem geplanten Bohrpfad, zwecks Anlegung eines Sicherheitsabstandes. Darüber hinaus sind für die Arbeiten der Vorhabenträgerin ergänzende Informationen zum Datenmaterial erforderlich, welche Sie uns, sofern in Ihrem Haus vorhanden, bitte kartenspezifisch übermitteln:       Wie aktuell ist die Karte bzw. sind die zugrundeliegenden Daten? In welchem Erfassungsmaßstab liegen die zugrundeliegenden Daten vor? Woher stammen die zugrundeliegenden Daten? Gibt es Kenntnis über Unvollständigkeit oder Fehler in der Karte oder den Daten? Wurde für die Erstellung der abgefragten Karte landesweit flächendeckend einheitlich gearbeitet? Wenn nein, warum nicht? Ab wann gilt ein Vorhaben als geplant, ab wann spricht man von einer bestehenden Nutzung? Gibt es ein bergrechtliches Instrument, dass in geplante und bestehende Nutzung unterteilt? Die Beantwortung erbitten wir unter Angabe des jeweiligen Abfragekennzeichens an @bge.de zu senden. Eine fortlaufende Methodenentwicklung kann auch durch Seite 3 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

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