Das Projekt "Bau nie ohne! Grün in allen Dimensionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie durchgeführt. Kern des Modelvorhabens 'Bau nie ohne! Grün in allen Dimensionen' im Projekt Green Urban Labs des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ist die Entwicklung einer Fassadenbegrünungsstrategie und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung sowie die Weiterentwicklung und Verstetigung der Hamburger Gründachstrategie. Der Bauflächenentwicklungsdruck in Hamburg führt zu einer erheblichen Ausweitung und Verdichtung des Stadtraums mit negativen Folgen: Flächenversiegelung, Zunahme des Individualverkehrs mit steigenden (Schall-) Emissionen, sommerliche Hitzespeicherung, Emissionen der Wärme- und Kälteversorgung, Abnahme der natürlichen Wasserversickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten - in ihrem Zusammenwirken also sehr hohe klimatische und gesundheitliche Belastungen für die Bevölkerung. Der Bau von städtischen klimaaktiven Vegetationsflächen und emissionsfreien Begrünungstechniken an Fassade und Dach bietet neue Ansätze die negativen Folgen zu lindern. Zugleich sollen innovative Wege im Dialog und der Öffentlichkeitsarbeit beschritten werden, die auf die bereits bestehende Stakeholder Beteiligung aufbauen. Eine wichtige Zielgruppe in der Öffentlichkeitsarbeit sind die Grundstücksbesitzer und Bauherren, da Dach- und Fassadenflächen zu einem überwiegenden Teil in Privateigentum liegen und die öffentliche Hand nur einen beschränkten Einfluss auf die Planung und Nutzung hat. Mittels einer auf die Gebäudehülle orientierten Öffentlichkeitskampagne sollen Menschen bewusst über Dach und Fassade nachdenken und über die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung und des Ersatzes dieser grauen Infrastruktur hin zu einer grünen. Ziel ist der Dialog mit Verbänden, Baupraxis, Forschung und Verwaltung. Insgesamt bietet die Hamburger Gründachstrategie einen wichtigen Startpunkt in dieser Debatte. Ziel dieses Modelvorhabens ist es jedoch, die grüne Infrastruktur in der dritten Dimension auszubauen und Fassadenbegrünung in den strategischen Ansatz aufzunehmen und die Diversität dieser Infrastruktur zu erweitern.
Das Projekt "Phase 2: Teilerneuerung des Entwässerungssystems Am Alten Rhein 11" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb durchgeführt. Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) hat in der Straße 'Am Alten Rhein' den öffentlichen Kanal erneuert. Im Rahmen dieser Kanalerneuerung wurde die Phase I des Pilotprojektes durchgeführt (siehe Geschäftsbericht 2005). Das überprüfte Grundstück 'Am Alten Rhein 11' wies ein zum Teil sanierungsbedürftiges Grundstücksentwässerungssystem auf, das nach den Vorplanungen aus Phase I nun in Phase II des Projekts teilweise erneuert wurde. Der Anschlusskanal des betroffenen Grundstücks wurde im Vorfeld der Teilerneuerung untersucht und mit einem Inliner renoviert. Bei der Grundstücksentwässerungsanlage 'Am Alten Rhein 11' handelte es sich um ein älteres System. Bei der TV-Inspektion wurde festgestellt, dass die Leitungen nur im näheren Umkreis des Revisionsschachtes durch neue Kunststoffleitungen ausgetauscht wurden und der restliche ältere Teil aus Steinzeug wurde nicht ausgetauscht. In den Steinzeugleitungen wurden an vielen Stellen Wurzeleinwüchse, Risse, Lageabweichungen und Scherbenbildungen festgestellt. Eine Dichtheit konnte ausgeschlossen werden. Als Sanierungsverfahren wurde die herkömmliche offene Bauweise vorgeschlagen und durchgeführt, da eine Renovierung aufgrund der Schäden nicht möglich war. Das Regenfallrohr an der vorderen linken Gebäudefront mündete unterirdisch in einen alten übererdeten Sickerschacht und musste an die Grundstücksentwässerungsanlage angeschlossen werden. Bei der Teilerneuerung wurden 44 Meter alte Steinzeugleitungen gegen Kunststoffleitungen (KG 2000) ausgetauscht und die originalen Sandfänge gegen Sandfänge mit Geruchsverschluss aus KG 2000 ersetzt. Der Revisionsschacht 2 aus Beton wurde aufgenommen und durch einen Reinigungs- und Inspektionsschacht DN 315 aus PP ersetzt. In dem Pilotprojekt sollte der ganzheitliche Ansatz und die Ausnutzung von Synergien getestet werden. Aufgrund der vorgefundenen Schäden und wegen der geringen Beteiligung der Grundstückseigentümer (1 von 10) konnten Synergien kaum genutzt werden. Darüber hinaus war es schwierig ein Bauunternehmen für die Durchführung der Maßnahme zu finden, da es sich um eine einzelne relativ kleine Baumaßnahme handelte. Eine gleichzeitige Renovierung oder Sanierung von zehn Grundstücken wäre für die Unternehmer attraktiver gewesen. Auch die getrennte Ausschreibung von Baumaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich erwies sich als hinderlich. Hier konnten keine Synergien genutzt werden. Durch die langwierigen Verfahren zwischen dem Abschluss der Kanalerneuerungsmaßnahme des öffentlichen Kanals und der Teilerneuerung des Grundstücksentwässerungssystems ist ein ganzes Jahr vergangen. Bei weiteren Projekten dieser Art sollte von Anfang an die Planung, die Ausschreibung und die Durchführung der Bauarbeiten und Dichtheitsprüfungen aus einer Hand und mit einem Generalbauunternehmen durchgeführt werden. Nur so wird die gleichzeitige Bearbeitung und Fertigstellung der privaten und öffentlichen Entwässerungssysteme gewährleistet. usw.
Das Projekt "stadt.grün.würzburg - Innerstädtische Begrünung und Aufwertung als Beitrag zur Klimaanpassung der Stadt Würzburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Würzburg, Energie- und Klimazentrum (EKZ) - Gebäude, Energie und Effizienz durchgeführt. Urbane Grün- und Freiflächen leisten einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität in unseren Städten und übernehmen wichtige soziale, wirtschaftliche, ökologische und klimatische Funktionen. In Städten mit steigenden Bevölkerungszahlen und wachsendem Druck auf den Wohnungsmärkten sind Grün- und Freiflächen einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation ausgesetzt. Im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes werden deshalb Kommunen gesucht, die für drei Jahre in einem 'Green Urban Lab' neue Ansätze, innovative Ideen und kreative Konzepte der Grün- und Freiflächenentwicklung in urbanen Räumen erproben. Das Modellvorhaben Würzburg erprobt Ansätze einer klimagerechten Stadtentwicklung, indem es ein Förderprogramm für private Immobilieneigentümer entwickelt, um Anreize für Begrünung an Gebäuden und im Wohnumfeld zu schaffen. Zudem wird die Stadt verschiedene Aufwertungs- und Begrünungsmaßnahmen in der stark verdichteten Innenstadt mit hohem Versieglungsgrad durchführen.
Das Projekt "Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Der Bebauungsplan stellt noch immer das klassische Instrument zur Steuerung der Bebaubarkeit der Grundstücke im Gemeindegebiet dar. Zwar werden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanung in der Rechtsprechung durchaus akzeptiert (Vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 (64)), doch wird gleichzeitig solchen Vereinbarungen eine nur beschränkte Eignung zur planerischen Konfliktbewältigung zugesprochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, NuR 2002, 496 (498)). Angesichts dieses unklaren Befundes erscheint eine grund-legende Untersuchung angezeigt, die der Frage nachgeht, ob und inwieweit die Bebaubarkeit von Grundstücken alternativ oder in Ergänzung zu einem Bebauungsplan durch schuldrechtliche Verträge und die Bestellung von dinglichen Rechten gesteuert werden kann. Die Untersuchung soll Ende 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Workshop 'Neue Wege der Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Saar'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurgesellschaft Sieker durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Hochwasserschutz beginnt auf jedem einzelnen Grundstück im Einzugsgebiet eines Bachs oder Flusses und nicht erst und nicht nur in den vom Hochwasser betroffenen Talauen. Diesem Grundsatz trägt die Erfahrung Rechnung, dass es sich sowohl für jeden einzelnen Grundstückseigentümer als auch für jede einzelne Gemeinde sehr wohl rechnet, die Regenwasserabflüsse nicht mehr strikt abzuleiten, sondern rational zu bewirtschaften. SO wird ein möglichst großer Anteil des Niederschlags an Ort und Stelle unschädlich versickert, während der übrige Teil zumindest verzögert und gedämpft abgeleitet wird. Damit kann der einzelne Grundstückseigentümer Regenwassergebühren sparen; die Gemeinde spart beim Ausbau und der Sanierung des gesamten Entwässerungsnetzes. Notwendige Aufwendungen beider Seiten können unter Inanspruchnahme staatlicher Förderung mindestens gedeckt werden. Die positiven Auswirkungen auf den natürlichen Wasserhaushalt im allgemeinen und die Hochwasserreduzierung im besonderen ergeben sich damit quasi zum Nulltarif. Darüber hinaus bestehen in der Landwirtschaft durch nachhaltige Erosionsschutzmaßnahmen enorme Potentiale, vorbeugenden Hochwasserschutz zu realisieren. Im Rahmen eines umfassenden 2tägigen Workshops wurden am 15. und 16. Juni 2000 neue Forschungsergebnisse innovativer Umweltforschung vorgestellt und diskutiert. In 19 unterschiedlichen Referaten wurden Themen zum vorbeugenden Hochwasserschutz, innovative Lösungen für die Siedlungsentwässerung, Erosionsschutz, rechtliche Grundlagen der Niederschlagsentwässerung und Bedingungen für das Modellieren hydrologischer Prozesse diskutiert. Begleitet wurde die Vortragsveranstaltung durch eine umfassende Posterausstellung und Softwarepräsentationen. Hier sollte die Möglichkeit zu vertiefenden Einzelgesprächen zwischen Teilnehmern und Referenten geschaffen werden. Auch die DBU konnte ihre Aktivitäten an einem Stand den Teilnehmenden näher bringen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Zum Workshop wurden ca. 1300 Einladungen an Verwaltungen, Ingenieurbüros und Universitäten verschickt. Als Teilnehmer konnten 117 Vertreter von Behörden, Städten und Gemeinden sowie Ingenieurbüros gewonnen werden. Als Veranstaltungsort bot sich die Stadt Saarlouis im Saarland als Mittelpunkt verstärkter Forschung zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Saar an. Die Vortragenden sprachen in 30 min. ausführlich zu ihrem Thema. Im Anschluss an die einzelnen Vorträge war ausreichend Zeit (15 min.) für Fragen und kontroverse Diskussionen. Als Vertreter der Politik hat der saarländische Minister für Umwelt einen Vortrag gehalten, der die derzeitigen und künftigen politischen Vorgaben zur Regenwasserbewirtschaftung und Hochwasserproblematik enthielt. Seitens der Vertreter des saarländischen Landesamts für Umwelt wurden die gesetzlichen und geowissenschaftlichen Grundlagen der Niederschlagswasserversickerung im Saarland vorgestellt. ...
Das Projekt "Meinungs- und Akzeptanzanalyse zur Neugestaltung des historischen Schlossparks von March-Hugstetten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Moderne Planungen sollten möglichst früh die Meinungen und Wünsche zentraler Stakeholder aufnehmen und konkrete Umsetzungsgedanken daran ausrichten. Die Meinungs- und Akzeptanzanalyse zur Sanierung des historischen Schlossparks von March-Hugstetten bei Freiburg setzt dieses Postulat um. Nach dem historischen Plan von 1853 war der Hugstetter Schlosspark ein englischer Landschaftsgarten mit vielgestaltigen Bau- und Gartenelementen. Im 19. Jahrhundert galt er als einer der schönsten Englischen Gärten in Süddeutschland. Heute befindet er sich in einem verwilderten Zustand. Die Bauelemente sind weitgehend verfallen. Hochgewachsene Bäume stören die Sichtbeziehungen in die umgebende Landschaft. Gehölze gedeihen auf den einst ausgedehnten Freiflächen, nur noch wenige Wege sind begehbar. Vor diesem Hintergrund soll der ursprüngliche Charakter des englischen Landschaftsgartens in den kommenden Jahren in einer Zusammenarbeit von Gemeinde, Denkmalpflege und Naturschutz wiederhergestellt, entwickelt und geschützt werden. Im Rahmen der ersten Planungsphase wurde das Meinungsbild verschiedener Stakehöldergruppen (Grundstückseigentümer, Gemeindevertreter, Fachleute der Naturschutz- und Forstverwaltung sowie der Denkmalpflege) zu diesem Vorhaben in problemzentrierten Leitfadeninterviews erhoben. Erwartungsgemäß waren die Ansichten nicht einheitlich. Deutliche Kontroversen traten zu Tage. Im Vorfeld der Umsetzungsplanung kommt es jedoch darauf an, eine möglichst weitreichende Übereinstimmung zwischen den zentralen Stakeholdern zu erarbeiten. Die Konsens- bzw. Kompromissfindung wird im Februar 2006 im Rahmen eines Round-Table-Workshops angestrebt, während dem die Interviewergebnisse vorgestellt und im Expertenplenum diskutiert werden.
Das Projekt "T1: Knowledge Transfer in South Ecuador: Facilitation of biodiversity in montane ecosystems by large-scale conversion of monocultures into mixed forests" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Lehrstuhl für Forstliche Arbeitswissenschaft und Angewandte Informatik durchgeführt. In ten years of research in the tropical montane rain forests of South Ecuador around the San Francisco Valley the research groups FOR 401 and 816 could establish a sound scientific baseline for restoration, reforestation and enrichment plantings with native species. For example we could show that height growth of Alnus is almost equal to the exotic species Pinus patula and even better than Eucalyptus. Preliminary field experiments indicated that many other native species of high timber value showed surprisingly good performance in gaps of pine plantations. This shelter effect is well known from other regions of the world, but it is new for Ecuadorian pine plantations. Reforestation of native species and mixed forests with higher ecological and economic stability are not yet considered in practical forestry in Ecuador, besides positive experiences in Central America and other regions of the world. Pine forests receive much higher attention despite their negative ecological consequences, high losses by forest fires, poor quality and usually disappointing internal rates of return. Thus, in this pilot project we aim at fostering the establishment of mixed forests with native species by underplanting of pine plantations and Alnus stands and by application of silvicultiural treatments. By this means monocultures shall be converted into mixed forests with higher ecological and economic stability. Using Alnus and Pine stands as shelter for native tree species could be a new instrument for forestry in Ecuador. Alnus-dominated stands shall be comparatively underplanted in order to analyse possible positive facilitating effects of this nitrogen fixer to nutrient cycling and biodiversity parameters. One major reason for poor acceptance of international experiences and poor implementation in Ecuadorian forestry are the lack of institutions for technology transfer and missing pilot projects, proving the practical feasibility of scientific results. In close cooperation with several counterparts in Ecuador and Germany, we are proposing a pilot project for environmental sciences to overcome these institutional barriers of knowledge transfer and to test the feasibility of scientific results of the research group under realistic practical conditions and a wide range of environmental conditions in the South Ecuadorian Andes. Besides the technical and scientific challenge, how to establish native species in monocultures of exotics, a major challenge of the project is to enhance institutional cooperation. So far, it is the first time for South Ecuador that governmental institutions, NGOs, private land owners and scientists from Germany and Ecuador join forces for the development of scientific knowledge combined with immediate implementation in the field.
Das Projekt "Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Die Raumordnung sieht sich in der Gegenwart verstärkt neuen Herausforderungen ausgesetzt. Mehr und mehr sorgen die Privatisierung ehemals öffentlicher Segmente, wie der Deutschen Bahn, sowie das wachsende Interesse großer Wirtschaftsbetriebe an großflächigen Einzelhandelszentren und Windparks für Interessenkonflikte. Aber auch traditionelle Reibungsflächen, insbesondere im Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und kommunaler Bauleitplanung, haben nicht an Schärfe verloren. Mehr denn je gilt es, die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Leitvorstellungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Zu diesem Zweck wurde die Raumordnungs- und Landesplanung mit weitergehenden Einflussmöglichkeiten ausgestattet. In ihrer Funktion, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu ordnen, drängt sie daher verstärkt in den Bereich kommunaler Planungshoheit und privater Rechtskreise vor. Dies verspüren nicht nur Gemeinden und größere Wirtschaftsunternehmen; bis in die Sphäre des privaten Grundstückseigentümers hinein sind die Auswirkungen wahrzunehmen. Mit dem Anstieg der zu beachtenden Interessen ist es zunehmend schwieriger geworden, einen gerechten Ausgleich der schutzwürdigen Belange zu finden. Schnell entwickelt sich der gewünschte Interessenausgleich zum Interessenkonflikt. In diesem Milieu gesteigerten Konfliktpotentials ergeben sich zwangsläufig Rechtsschutzfragen. Deren Beantwortung ist nicht nur gekennzeichnet durch die Schwierigkeit, die Vielzahl der unterschiedlichen landesplanungs- und prozessrechtlichen Regelungen zu erfassen; sie gewinnt ihren Reiz auch durch die dogmatisch anspruchsvollen Vorüberlegungen bezüglich der Rechtsnatur der Raumordnungspläne. Die bisherige Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers hinsichtlich einer ausdrücklichen Rechtsformbestimmung hat hier zu einer Formenvielfalt geführt, die es strukturiert zu entwirren gilt. Seit dem Erlass des neuen Raumordnungsgesetzes mit seinen grundlegenden Änderungen ist die vorliegende Untersuchung die erste Arbeit, die sich den Rechtsschutzfragen im Hinblick auf Raumordnungspläne umfassend stellt und erstmals auf breiter Basis das Potential Privater aufdeckt, in den vielgestaltigen Fällen des Paragraph 4 ROG Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne erlangen zu können. Der Verfasser analysiert detailliert die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wie auch der Landesplanungsgesetze und entwirft eine aktuelle Darstellung der Rechtslage in allen deutschen Bundesländern.
Das Projekt "Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu Paragraph 61a LWG NRW bzw. zu privaten Hausanschlüssen - Phase I -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IKT- Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH durchgeführt. Die nordrhein-westfälischen Kommunen stehen derzeit vor der Aufgabe, ihre Grundstückseigentümer umfassend und kompetent über die Dichtheitsprüfpflicht privater Entwässerungsleitungen gemäß Paragraph 61a LWG NRW zu informieren und zu beraten. Die in diesem Zusammenhang notwendige Öffentlichkeitsarbeit ist eine neue Aufgabe für die Abwasserbetriebe und erfordert viel Geschick im Umgang mit Kommunalpolitik, örtlicher Presse, heimischen Dienstleistungsunternehmen und den Interessensvertretern von Grundstückseigentümern. Ein alleiniger Verweis auf die Umweltgesetzgebung greift i.d.R. zu kurz. Klare und überzeugende Argumente sind durch geeignete Werkzeuge zu vermitteln, um die freiwillige Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Dichtheitsprüfung zu erhöhen. Eine so mit Politik und Verwaltung abgestimmte Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung ist gefragt. Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens war es, für die 396 Kommunen in NRW 'Konzeptionen zur Bürgerinformation und -einbindung zu Paragraph 61a LWG' zu entwickeln, die kommunale Strategien und Maßnahmen durch Argumente und Werkzeuge wirksam unterstützen. Die freiwillige Beteiligung der Bürger an der Umsetzung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen stand dabei im Vordergrund. Darüber hinaus sollte bestmögliche Akzeptanz in der Kommunalpolitik und hohe Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung der Kommunalverwaltung erreicht werden. Die Handlungsempfehlungen wurden so ausgerichtet, dass sie die Entwicklung örtlich angepasster Konzepte und Strategien zur Umsetzung des Paragraph 61a LWG NRW unterstützen. Für verschiedene örtliche Randbedingungen wird die Bandbreite möglicher Handlungsoptionen dargestellt und so eine flexible Entwicklung individueller Lösungen unterstützt. Einzelne Umsetzungsphasen werden beispielhaft für typische Gemeindesituationen veranschaulicht. Aspekte der Kosten, Chancen und Risiken, Argumentationsführung, Personal- und Budgetplanung sowie Zeit- und Maßnahmenplanung werden angesprochen. Den Hintergrund bildet eine Recherche bereits verfügbarer und bewährter Informationen für die wirksame Öffentlichkeitsarbeit. Als Unterstützung für die zukünftige Bürgerberatung wurden als weiteres Projektergebnis 2 Homepages konzipiert. Während dort zum einen für die privaten Bürger als Laien verständliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind zum anderen für die kommunalen Vertreter zahlreiche Arbeitshilfen (diverse Vordrucke (Informationsflyer, Prüfbescheinigungen, Muster-Ingenieurvertrag etc.), Präsentationsfolien für Bürgerversammlungen usw.) bereitgestellt.
Das Projekt "Rechtsschutz bei der Errichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten - Natura 2000-Gebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Europäisches Naturschutzrecht; Rechtsschutzmöglichkeiten von Gemeinden und Grundstückseigentümern gegen und für die Errichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten; aktuelle Diskussion, starke Klagewelle, hoher Praxisbezug.
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