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Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht

Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz

Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.

Studie: Verfassung und Umweltschutz - Rechtsfragen zur Gestaltung oekologischer Grundrechte

Entwicklung naturschutzfachlicher Grundlagen zur Honorierung ökologischer Leistungen der Forstwirtschaft

Problemstellung: Der Begriff der 'Guten fachlichen Praxis (GfP) in der Land- und Forstwirtschaft definiert rechtlich verankerte ökologische und naturschutzfachliche Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die GfP für die Landwirtschaft über Grundsätze mit konkreten Anforderungen verbunden. Die Chance der Integration naturschutzfachlicher Zielsetzungen in die Landbewirtschaftung soll auch für eine multifunktionale Forstwirtschaft genutzt werden. Dabei gewinnt die Ausgestaltung von weiterführenden finanziellen Anreiz- und Ausgleichssystemen zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Vertreter des Waldbesitzes wie auch des Naturschutzes verweisen darauf, dass die Ziele des Waldnaturschutzes mit regulativen Instrumenten allein nur unzureichend sichergestellt werden können (siehe Nationales Waldprogramm, Erster Deutscher Waldgipfel). Deshalb sollten neben der legalen Definition der GfP naturschutzfachliche Grundlagen für den Einsatz finanzieller Instrumente zur ökologischen Honorierung naturschutzrelevanter Leistungen als ergänzender Baustein einer naturschutzpolitischen Gesamtstrategie für den Wald entwickelt werden.

Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Gerechtigkeit im Umweltrecht

Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.

Grundlagen fuer ein flaechenwirtschaftliches Projekt am Stubnerkogel-Osthang in Bad Gastein

Seit einem Murereignis im Jahre 1971 ist der von Schipisten massiv erschlossene Stubnerkogel bei Bad Gastein ein Betaetigungsfeld der WLV. Im Rahmen eines Generalsanierungsprojektes wird nun zusaetzlich zu den technischen Verbauungen ein flaechenwirtschaftliches Projekt ausgearbeitet. Neben einem waldbaulichen Behandlungskonzept bilden bodenkundliche und hydrologische Untersuchungen (in Bezug auf den Hangwasserhaushalt) einen Schwerpunkt der Arbeit. Vorhandene Kartierungen werden durch eigene Kartierungen ergaenzt. Im Folgejahr wurden die Quellen im Arbeitsgebiet beprobt, um Informationen ueber den Hangwasserhaushalt zu gewinnen. Die Kartierungen wurden in einem geographischen Informationssystem analysiert und zum Kartendruck aufbereitet. Aus der Analyse mit dem GIS werden Gebiete mit einem Gefaehrdungspotential ersichtlich, in denen entsprechende flaechenwirtschaftliche Massnahmen vorgeschlagen werden.

Naturschutzfachliche Optimierung des großflächigen Ökolandbaus am Beispiel des Demeterhofes Ökodorf Brodowin - Naturschutzhof Brodowin

Im Rahmen des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens ,Naturschutzhof Brodowin, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanziert wird, werden beispielhaft für Nordostdeutschland, Grundlagen und Handlungsalternativen für die Integration naturschutzfachlich optimierter und ökonomisch tragfähiger Bewirtschaftungsprinzipien in die Betriebsabläufe der Ökologischen Landwirtschaft erarbeitet. Wichtige Ziele des bundesweit ersten derartigen Projektes sind: (I) Konflikte zwischen Naturschutz und modernem, großflächigem Ökologischen Landbau aufzeigen; (II) naturschutzfachlich optimierte Ackerbauverfahren sowie Konzepte zur Landschaftspflege auf gesamtbetrieblicher Ebene entwickeln und erproben; (III) ökonomisch optimale Betriebsabläufe mit Naturschutzzielen in Einklang bringen und Vorschläge für eine adäquate finanzielle Honorierung ökologischer Leistungen erarbeiten; (IV) Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung der Idee 'Naturschutzhof' an diverse Zielgruppen (Bevölkerung, Landwirte, Berater, Öko-Verbände, Ministerien und Behörden). Die Arbeiten finden in enger Kooperation mit dem Demeter-Betrieb Ökodorf Brodowin statt.

Innovative Techniken: Festlegung von BVT in der Intensivtierhaltung als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und weiterer Anforderungen des Immissionsschutzes sowie zur Förderung von Techniktransfer und Tiergerechtheit

Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.

Die Beteiligung Privater in der Abfallwirtschaft

Ziel war es, erstmals eine in sich geschlossene Darstellung des rechtlichen Stellenwertes privater Entsorgungsunternehmen zu geben. Im ersten Teil der Untersuchung erfolgte eine dogmatische Einordnung der einzelnen Taetigkeitsfelder privater Entsorger. Zugleich wurden die sich aus dem Grundgesetz und dem Abfallrecht ergebenden Rahmenbedingungen fuer Privatisierungsvorhaben festgelegt. Der zweite Teil befasste sich mit den bestehenden Organisationsformen im Bereich der Abfallentsorgung und ihrer Eignung fuer die Einbeziehung von Privatunternehmen bei der Erfuellung der Entsorgungsaufgabe.

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