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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz

Das Projekt "Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Konstanz, Juristische Fakultät durchgeführt. Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.

Sub project: Permeability and anisotropy of IODP core samples by mobile NMR

Das Projekt "Sub project: Permeability and anisotropy of IODP core samples by mobile NMR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Technische Chemie und Makromolekulare Chemie durchgeführt. The main objectives are (1) to refine and extend the NMR techniques developed so far for in-situ core analysis at the drilling site with a Halbach scanner, and (2) to design mobile NMR equipment for routine nondestructive on-line measurements of porosity and pore size distributions of water saturated drill core sections within the ODP and the IODP program directly after drilling. The equipment produced in the previous project is suitable to demonstrate the principles in laboratory studies and to use in basic investigations near to the laboratory. For routine investigations it needs to be improved with a sliding table and comfortable operating software. The methodical study aims at providing experimental data with details beyond the pore-size distribution function. The NMR techniques applied to this purpose are multi-pulse relaxometry, conventional pulse gradient NMR, NMR imaging, and novel two-dimensional NMR experiments which correlate distributions of relaxation-times and diffusion-coefficients. By combining the image information, the integral pore-size distribution function from relaxation or diffusion maps, and the integral information about pore anisotropy from diffusion-diffusion correlation maps, a set of detailed data is available, which eventually can be used to model the pore structure and pore connectivity to finally obtain estimates of permeability more accurate than currently available.

Der Bestandsschutz im Bau- und Immissionsschutzrecht

Das Projekt "Der Bestandsschutz im Bau- und Immissionsschutzrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Die Auswirkungen der Eigentumsdogmatik auf alle Facetten des früher unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG hergeleiteten Bestandsschutzes sind bis heute nicht abschließend geklärt. Inhalt der Untersuchung ist zunächst die Frage, ob die Kompetenz des Gesetzgebers zur Ausgestaltung der Eigentumsordnung gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG eine generelle Aufgabe des verfassungsunmittelbaren Bestandsschutzes erfordert. In einem weiteren Schritt soll untersucht werden, in welchem Umfang die von der Rechtsprechung bisher aus Art. 14 GG abgeleiteten Grundsätze in Zukunft als Maßstab für die Ausgestaltung einfachgesetzlichen Bestandsschutzes Bedeutung erlangen können. Weiterhin werden die wichtigsten bestandsschützenden Regelungen des Bau- und Immissionsschutzrechts untersucht und verglichen. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung soll auf den durch das EAG Bau eingeführten Regelungen zur Rückbauverpflichtung und zur Befristung von Baurechten liegen. Außerdem soll untersucht werden, ob bzw. inwieweit sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den einfachgesetzlich zu gewährenden Bestandsschutz im Baurecht einerseits und im Immissionsschutzrecht anderseits unterscheiden.

Die Beteiligung Privater in der Abfallwirtschaft

Das Projekt "Die Beteiligung Privater in der Abfallwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Ziel war es, erstmals eine in sich geschlossene Darstellung des rechtlichen Stellenwertes privater Entsorgungsunternehmen zu geben. Im ersten Teil der Untersuchung erfolgte eine dogmatische Einordnung der einzelnen Taetigkeitsfelder privater Entsorger. Zugleich wurden die sich aus dem Grundgesetz und dem Abfallrecht ergebenden Rahmenbedingungen fuer Privatisierungsvorhaben festgelegt. Der zweite Teil befasste sich mit den bestehenden Organisationsformen im Bereich der Abfallentsorgung und ihrer Eignung fuer die Einbeziehung von Privatunternehmen bei der Erfuellung der Entsorgungsaufgabe.

Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher? - Wettbewerb Generationengerechtigkeits-Preis 2001/2002

Das Projekt "Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher? - Wettbewerb Generationengerechtigkeits-Preis 2001/2002" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen durchgeführt. Für den ersten Wettbewerb 2001/2002 lautete die Fragestellung: 'Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher?' Hintergrund der Ausschreibung war die ungeklärte Vertretung der künftigen Generationen in der deutschen Demokratie. Das Grundgesetz definiert nur die Rechte der bereits Geborenen, also der heute lebenden Generationen. Der Schutz des Grundgesetzes wirkt nicht in die Zukunft. Es ist nach Ansicht der SRzG ethisch nicht vertretbar, wenn heute lebende Generationen die ökologischen und ökonomischen Ressourcen des Landes aufbrauchen, so dass für spätere Generationen nichts mehr übrig bleibt. Deshalb ist es notwendig, die gefährdeten Rechte nachrückender Generationen durch eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu garantieren. Der Wettbewerb stand unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die den drei Gewinnern des Wettbewerbs ein Praktikum im Bundesministerium der Justiz anbot. Aus den Einsendungen von jungen Wissenschaftlern wählte die Jury (Ministerialdirektor Dr. Lutz Gusseck, Prof. Dr. Joachim Lege, Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Prof. Dr. Kay Waechter und Prof. Dr. Rainer Wahl) drei Arbeiten aus. Jeweils einen ersten Platz belegten Frau Doris Armbruster, wiss. Assistentin an der Uni Leipzig, Anemon Bölling, Studentin der Uni München und Dr. Johannes Rux, Uni Tübingen. Die Vorschläge reichen von einer lediglich anderen Auslegung des Grundgesetzes (Armbruster) bis zur Einrichtung einer 'Dritten Kammer' ('Generationengerechtigkeitsrat' bei Bölling, 'Ökologischer Rat' bei Rux), die jedes Gesetz auf seine Auswirkungen für künftige Generationen hin prüft. Alle eingereichten Arbeiten waren von hohem wissenschaftlichen Niveau. Aus ihnen ließen sich wichtige und interessante Konzeptionen und Ideen entnehmen, die das Anliegen der SRzG, die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz, fördern werden. Die Arbeiten wurden bereits in Kurzform im 'Handbuch Generationengerechtigkeit' veröffentlicht. Die abschließende Preisverleihung fand am 06. Juli 2002 im Rahmen des Symposiums 'Was ist Generationengerechtigkeit ?' im Schloss Tutzing statt.

Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Das Projekt "Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Zu für die Reaktorsicherheit bedeutsamen Themen, die sich im Rahmen aufsichts- und genehmigungsrelevanter Fragestellungen ergeben, muss das BMUB im Rahmen seiner Bundesaufsicht nach Art. 85 GG in der Lage sein, kurzfristig eine eigenständige Bewertung abzugeben. Das Vorhaben soll dazu dienen, die damit verbundene sehr kurzfristig erforderliche Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen zur fachlichen Unterstützung der Bundesaufsicht zu ermöglichen. Dabei kann die Erarbeitung von Stellungnahmen erforderlich sein, die weitergehende Prüfungen und Bewertungen zur sicherheitstechnischen Relevanz der dargelegten Sachverhalte bedingen. Hierzu müssen detaillierte Recherchen zu den anlagentechnischen Sachverhalten durchgeführt sowie die Festlegung von Bewertungs-kriterien gemäß aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des nationalen und bei Bedarf auch des internationalen Regelwerks vorgenommen werden. Abhängig vom Themenschwerpunkt besteht Handlungs-bedarf, unabhängige Sachverständigen zur fachlichen Unterstützung im Rahmen folgender Arbeitspakete zu beauftragen: - Arbeitspaket 1: Untersuchungen und Stellungnahmen zur Unterstützung des BMUB bei dessen Aktivitäten zur Thematik des terroristischen Flugzeugabsturzes auf kerntechnische Einrichtungen - Arbeitspaket 2: Fachliche Unterstützung des BMUB im Rahmen von Notfällen und Notfallübungen - Arbeitspaket 3: Gutachterliche Bewertung zu kurzfristig erforderlichen generischen Fragestellungen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Gerechtigkeit im Umweltrecht

Das Projekt "Gerechtigkeit im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.

Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Raumplanung

Das Projekt "Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Durch die Föderalismusreform sind weit reichende Änderungen des Grundgesetzes insbesondere im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen worden: Beispielsweise ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für die Raumordnung weggefallen; stattdessen wurde diese Gesetzgebungskompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung zugewiesen und den Ländern eine Kompetenz zur Abweichung von der Bundesregelung eingeräumt. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass der Bund die Einrichtung und das Verfahren von Landesbehörden grundsätzlich ohne Zustimmung des Bundesrates regeln darf. Als Kompensation haben die Bundesländer auch in diesem Bereich eine Gesetzgebungskompetenz zur Abweichung bekommen. Eine weitere Neuerung ist, dass der Bund den Gemeinden keine Aufgaben mehr per Gesetz übertragen darf. Wegen dieser vielfältigen Änderungen soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Föderalismusreform im Einzelnen auf die Gesetzgebung von Bund und Ländern im Bereich der Raumplanung besitzt.

Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung im Programm Soziale Stadt

Das Projekt "Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung im Programm Soziale Stadt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH durchgeführt. Das Städtebauförderungsprogramm 'Soziale Stadt' schafft für eine begrenzte Dauer die strukturellen und finanziellen Spielräume dafür, dass in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf baulich-räumliche Defizite abgebaut, soziale Infrastruktur geschaffen, die Vernetzung lokaler Organisationen und Initiativen gestärkt und das zivilgesellschaftliche Engagement unterstützt werden können. Das Forschungsprojekt hat in fünf Fallstudien untersucht, wie diese Strukturen in den Quartieren nach Ende der Förderung tragfähig erhalten werden können. Auf dieser empirischen Grundlage wurden Empfehlungen zur Gestaltung von Verstetigungsprozessen in Fördergebieten formuliert. Mit dem Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt' werden seit 1999 integrierte Verfahren zur Quartiersentwicklung in benachteiligten Gebieten gefördert. Bis 2011 waren bundesweit mehr als 600 Gebiete in über 350 Kommunen an dem Programm beteiligt. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 104b GG) sehen eine zeitliche Befristung der Förderung vor. Wenngleich bislang bundesweit lediglich eine geringe Anzahl an Gebieten offiziell aus der Förderung entlassen wurde, stellt sich kurz- oder mittelfristig in vielen Kommunen die Frage nach dem Programmausstieg und der Sicherung tragfähiger Strukturen. Das Forschungsprojekt hat Erfahrungen aus laufenden und abgeschlossenen Programmgebieten zusammengetragen und ausgewertet. Ziel war es, zu untersuchen, wie die Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen und Strukturen bzw. der Ausstieg aus der Förderung in der Praxis vorbereitet und umgesetzt werden kann. Anhand von Praxisbeispielen aus fünf Kommunen wurden Erfolgsfaktoren und Hemmnisse in diesem Prozess identifiziert und darauf aufbauend Orientierungshilfen für Bund und Länder sowie für die Kommunen und lokalen Akteure entwickelt. Darüber hinaus wurden die folgenden übergeordneten Fragen durch das Forschungsprojekt beantwortet: - Wie lassen sich positive Entwicklungen und geschaffene Strukturen in Gebieten der 'Sozialen Stadt' dauerhaft erhalten? - Wie stellt sich der Programmausstieg für die Gemeinden konkret dar? - Nach welchen Kriterien kann eine Beendigung der Förderung erfolgen? - Gibt es unterschiedliche Kriterien für die verschiedenen Gebietsprofile und Entwicklungschancen der Quartiere? - Wie können geeignete Rahmenbedingungen für eine gelingende Verstetigung geschaffen werden? Zur Beantwortung dieser Fragen wurde neben den fünf Fallstudien auf den gegenwärtigen Stand der Forschung und Praxis einschließlich ausgewählter Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zurückgegriffen. Die Erkenntnisse aus diesen Arbeitsschritten wurden in einer Fachwerkstatt mit Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Aufbauend auf dieser Diskussion wurden abschließend Empfehlungen (Orientierungshilfen) zur Gestaltung des Übergangs in die Verstetigung formuliert.

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