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Grundrechtliche Schutzpflichten

Das Projekt "Grundrechtliche Schutzpflichten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Buergers gegen den Staat. Darueber hinaus hat die Grundrechtsdogmatik den Verbuergungen des Grundgesetzes aber auch staatliche Schutzpflichten entnommen, die den Staat dazu verpflichten, den einzelnen durch aktives Taetigwerden vor nichtstaatlichen Gefaehrdungen seiner Grundrechtsgueter zu schuetzen. Entstehen und Ausformung dieser dogmatischen Figur wird, insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nachgezeichnet und kritisch gewuerdigt.

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