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Braunkohlenplan Tagebau Profen

Titel: Braunkohlenplan Tagebau Profen für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Profen bis zum Auslauf Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan seit 09.09.2002 Inhalt: * In Sachsen umfasst der Abbaubereich lediglich ca. 180 ha des Feldes Süd/D1 mit einem Vorrat von 21 Mill. t (Insellage des Standorts der Tagesanlagen D1/D3 durch Abbauführung in der Vergangenheit). Der Ersatz von Flurgehölzen im Bereich des alten Floßgrabenlaufs sowie der vom Abbau erfassten Aufforstungsflächen im Böschungssystem Profen-Nord bilden Schwerpunkte bei der Kompensation von Abbaueingriffen. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in das bestehende Infrastrukturnetz. Der Grundwasserabsenkungsbereich (Begrenzung auf das unbedingt erforderliche Maß) wird sich langfristig an den des östlich benachbarten Tagebaus Vereinigtes Schleenhain annähern. * Derzeit erfolgt die Überbaggerung der ehemaligen Tagesanlagen im Bereich D1/D3. Die Verlagerung der Tagesanlagen in den Randbereich der Ortslage Profen ist abgeschlossen. Zur Sicherung der Förderstrecken des Folgefeldes Schwerzau (Braunkohlengewinnung begonnen 2006) wurden zur Querung der erforderlichen Bandanlagen (Abraum und Braunkohle) mit der Straße Profen-Hohenmölsen (Grüne Magistrale) sowie den Betriebsgleisen Tunnelröhren eingebaut. * Im Zuge der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung erfolgt eine Oberflächengestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit Tagebaugroßgeräten unter Einsatz der bei der Kohlefreilegung zu gewinnenden Abraummassen (Herstellung abwechslungsreicher Geländeformen). In Sachsen entsteht nach Verfüllung noch offener Restlöcher (ehemaliges Sachsenfeld, "Floßgrabenloch") eine zusammenhängende Kippenfläche unter vollständiger Schließung des Abbaubereichs. In den Abbaufeldern Schwerzau und Domsen verbleiben aufgrund des entstehenden Massendefizits später als Seen zu gestaltende Restlöcher. * Das im Zuge der Abbautätigkeit zu hebende Sümpfungswasser wird überwiegend zur Restlochflutung im Südraum Leipzig (Cospudener, Zwenkauer See und Werbener See) eingesetzt (73 km lange Verbundleitung). Darüber hinaus erfolgt eine Bespannung der wiederhergestellten Abschnitte des im Zuge der Sanierung neu gebauten Floßgrabenlaufs. Sümpfungswässer werden auch zur Eigenversorgung der MIBRAG mbH (Kraftwerke Deuben, Wählitz) mit Brauchwasser genutzt. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt aufgrund der vergleichsweise hohen Ertragspotenziale (Ackerzahlen um 50) über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Im Bereich der Neukippen herzustellende landwirtschaftliche Flächen sollen von vornherein strukturiert werden. Schwerpunkte der Forstwirtschaft bestehen in Neuaufforstungen (Altkippenbereiche nach freiwilliger Aufgabe der Landwirtschaft) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen). Nach Übernahme von zahlreichen Liegenschaften im Plangebiet durch die Stadt Pegau wurden in Zusammenarbeit mit der Stifung "Wald für Sachsen" weitere Aufforstungen durchgeführt. * Der Komplex Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (Drehpunkt Kippe 1062, Aufschlussgraben Werben-Sittel, ehemalige Quarzitkippe AFB-Randschlauch, Nordufer Werbener See) ein, wobei in Teilbereichen Initialpflanzungen von Röhricht und Kleinseggenried erfolgen können. Aus Richtung Elsteraue soll entlang des Floßgrabens bis zum Werbener See ein Landschaftsverbund hergestellt werden. Die Elsteraue ist Bestandteil des FFH-Gebiets 218 "Elsteraue südlich Zwenkau". 460 ha der Kippe des ehemaligen Tagebaus Profen-Nord sind im Gebietsvorschlag der Landesregierung für das SPA-Gebiet "Bergbaufolgelandschaft Werben" integriert. * Der Tagebaubereich weist aufgrund seiner künftigen landschaftlichen Ausstattung (Restseen, Wald, Sukzessionsflächen etc.) und seiner Einbindungsmöglichkeiten in die umgebende Landschaft mittelfristig günstige Freizeit- und Erholungspotenziale mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt (Domsener See 9,1 km², Schwerzauer See 8,1 km², nach 2030) auf. Am Werbener See bestehen bereits jetzt Bademöglichkeiten (Einklang mit Natur und Landschaft, Zuschnitt auf örtlichen Bedarf). Ein zentraler Aussichtspunkt besteht am Standort der ehemaligen Ortslage Stöntzsch ca. 1 km westlich von Pegau. * Das Verkehrsnetz wird mit der in Betrieb genommenen Autobahn A 38, der geplanten Wiederherstellung einer leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung als Ersatz für die in diesem Bereich seit 1967 unterbrochene B 176 und der geplanten Wiederherstellung der Ortsverbindungsstraße Werben-Muschwitz schrittweise aufgewertet (zugleich Erschließung der entstehenden Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz und an Bahnhöfe [SPNV]). Das Wegesystem auf der Kippe westlich der Stadt Pegau ist im Auftrag der LMBV mbH im Rahmen des III. VA BKS bereits in großen Teilen instand gesetzt worden (Zauschwitzer Weg, Coburger Straße bis Modellflugplatz). Die qualitative Verbesserung des Uferrundwegs am Restloch Werben soll im Jahr 2007 erfolgen.

Braunkohlenpläne (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.

Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain

Titel: Braunkohlenplan Tagebaubereich Vereinigtes Schleenhain für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain bis zum Auslauf Verfahrensstand: Neuaufstellung Aufstellungsbeschluss: 12.12.2003 Satzungsbeschluss: 17.12.2010 Genehmigungsbescheid: 15.06.2011 Verbindlichkeit: 25.08.2011 Inhalt: Im Dezember 2003 wurde die Neuaufstellung des Braunkohlenplans für den aktiven Tagebau mit den Teilfeldern Schleenhain, Peres und Groitzscher Dreieck und einer Laufzeit bis ca. 2040 eingeleitet, die 2011 abgeschlossen werden konnte. Zugleich wurden die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung für Tagebauseen sowie Alt- und Neukippenflächen festgelegt. Im Zuge des Planverfahrens erfolgte erstmals in Deutschland für einen Braunkohlenplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit integrierter NATURA 2000-Erheblichkeitsprüfung und einem Fachgutachten Artenschutz. Verfahrensbegleitende Aktivitäten dienten der Ausgestaltung der Nachbarschaft zwischen Tagebau und Siedlungen, dem Management des Wasserhaushalts sowie der Moderation zu den Zukunftsszenarien für die Ortslage Pödelwitz.

Braunkohlenpläne (Region Leipzig)

Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK

Regionalplan Westsachsen

TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.

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