Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin werden Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dargestellt. Die Bodenrichtwerte liegen für folgende Jahre vor: 2024 - (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) 2022 - (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) 2021 - (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) 2020 - (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) 2019 - (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) 2018 - (Stichtag: 31.12.2017 Stadt Bremerhaven) 2017 - (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) 2016 - (Stichtag: 31.12.2015 Stadt Bremerhaven) 2015 - (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) 2013 - (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen) 2011 - (Stichtag: 01.01.2011 Stadt Bremen) 2010 - (Stichtag: 01.01.2010 Stadt Bremen) 2008 - (Stichtag: 01.01.2008 Stadt Bremen) 2006 - (Stichtag: 01.01.2006 Stadt Bremen) 2004 - (Stichtag: 01.01.2004 Stadt Bremen)
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10 vom 15. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 163) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3 In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße - Baben Brandheid - Jungfernmühle - August-Somann-Weg werden die Festsetzungen für die zwei von der Straße Baben Brandheid abzweigenden rückwärtigen öffentlichen Erschließungsstraßen mit jeweils 8 m Breite und Kehrenkopf aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen der Straße Jungfernmühle sowie im Einmündungsbereich der Straßen Jungfernmühle/August- Somann-Weg werden auf die Grenzen der Flurstücke 693 (neu: 3984), 694, 714, 715, 716, 720 (neu: 3799 und 3800) der Gemarkung Neugraben - mit Ausnahme der Eckabschrägung im südöstlichen Bereich des Flurstückes 720 - reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden."
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne mit Angaben zu qualifizierter/einfacher Bebauungsplan und zum Verfahrensstand im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für jedes einzelne Flurstück (auch "Grundstück" genannt) in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplans gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können beispielsweise Flächen für Verkehrsnutzung oder Landwirtschaft festgelegt werden.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne mit Angaben zu qualifizierter/einfacher Bebauungsplan und zum Verfahrensstand im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für jedes einzelne Flurstück (auch "Grundstück" genannt) in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplans gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können beispielsweise Flächen für Verkehrsnutzung oder Landwirtschaft festgelegt werden.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne mit Angaben zu qualifizierter/einfacher Bebauungsplan und zum Verfahrensstand im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für jedes einzelne Flurstück (auch "Grundstück" genannt) in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplans gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können beispielsweise Flächen für Verkehrsnutzung oder Landwirtschaft festgelegt werden.
Ziele und Zwecke der 2. Änderung: - Die Anpassung durch geringfügige Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen von 75 m² auf 100 m². - Der Stand der tatsächlichen Nutzung wird planungsrechtlich abgesichert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ wird erforderlich, um eine höhere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll die textliche Festsetzung Nr. 3 (Unzulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17 entfallen. Alle übrigen Festsetzungen sowie die örtliche Bauvorschrift bleiben unverändert bestehen.
Der Bebauungsplan schreibt Kleinsiedlungsgebiet, allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet in ein- bis höchstens zweigeschossiger offener Bauweise vor, Die Geschossflächenzahl (= zulässige qm Geschossfläche je qm Grundstücksfläche) wird durch den Plan in den bezeichneten Gebieten mit 0,2 bis 0,9 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird in den bezeichneten Gebieten mit 0,2 bis 0,6 festgesetzt.
Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 90 |
| Kommune | 61 |
| Land | 186 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 45 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 50 |
| Umweltprüfung | 44 |
| unbekannt | 105 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 99 |
| Offen | 119 |
| Unbekannt | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 246 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 81 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 27 |
| Webseite | 133 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 137 |
| Lebewesen und Lebensräume | 246 |
| Luft | 73 |
| Mensch und Umwelt | 246 |
| Wasser | 89 |
| Weitere | 242 |