Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben wurden Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasserleitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen untersucht, umfassend dargestellt und Anforderungen für die Kanalsanierung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 21/2015.
Die Aufgabenstellung umfasst die Erstellung eines Leitfadens für Kommunen zur Sanierung der Abwasserkanalisation unter ganzheitlicher Betrachtung des Einzugsgebietes und des Gesamtsystems Kanalisation und Kläranlage. Der Leitfaden richtet sich an kommunale und private Abwasserbeseitigungspflichtige, die eine Kanalsanierung planen und gibt ihnen Empfehlungen, die den gesamten Prozess der Kanalinspektion und -Sanierung umfassen. Undichtigkeiten in Kanalsystemen können zum Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation und somit zu einer Mehrbelastung des Abwassernetzes und der Abwasserbehandlungsanlagen führen. Austretendes Abwasser belastet die Umwelt und stellt eine Gefahr für Boden und Grundwasser dar. Der überwiegende Teil der vorgefundenen Kanalschäden wäre aus heutiger Sicht vermeidbar gewesen. Um Abwasseranlagen langfristig betreiben zu können, müssen die Betreiber auf moderne, sowohl risikobasierte als auch zuverlässigkeitsorientierte Instandhaltungskonzepte setzen. Für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Sanierung muss der Kanalnetzbetreiber zum einen über die notwendige Fachkompetenz seines eigenen oder externen Personals verfügen; zum anderen muss ein ausreichender Datenbestand über das Kanalnetz vorliegen. Alle Maßnahmen müssen im Rahmen eines eigenen Abwasserkonzeptes geplant und ausgeführt werden. Dabei sollten die Netzbetreiber auch zusätzliche Aspekte, wie die Mitnutzung ihrer Infrastrukturanlage durch Wärmegewinnung aus Abwasser oder Kabelverlegung im Kanal und Notwendigkeiten des Überflutungsschutzes betrachten. Für ein nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben ist Voraussetzung, dass bereits bei Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung und Vergabe qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine fachkompetente Überwachung und Ausführung der Baumaßnahmen trägt dazu bei, die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient und umweltgerecht einzusetzen und somit Bauwerke und Anlagen langfristig zu nutzen. Um die Akzeptanz von Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz zu verbessern, ist es sinnvoll, über eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit den Bürger zu beteiligen und gegebenenfalls bei notwendigen Maßnahmen an der Grundstücksentwässerung den Eigentümer zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rotaria Energie- und Umwelttechnik GmbH durchgeführt. In Deutschland gibt es derzeit ca. 8000 Biogasanlagen. Auf deren Betriebsflächen werden große Mengen Substrate (z.B. Silagen, Gülle, Mist) zwischengelagert. Auf den großflächigen, fast vollständig versiegelten Flächen fallen trotz Abdeckungspflicht auf den Lagerplätzen große Mengen organisch hochbelastetes Niederschlagsabwasser an, die oft unzureichend, weil gesetzlich kaum geregelt in nahe liegende Gewässer geleitet werden. Ziele des Projektes sind daher: (1) Die fundierte Vermessung der Stoffbelastungen in Kombination mit der hydraulischen Dynamik von Niederschlagsereignissen auf Verkehrs und Lagerflächen von Biogasanlagen. Als Ergebnis liegen Eingangsparameter für eine fundierte Bemessung von Niederschlagsabwasser-Behandlungsanlagen vor. (2) Die Entwicklung von angepassten Behandlungstechnologien für Niederschlagsabwasser auf Biogasanlagen. Der Extremfall zeichnet sich dabei durch hohe hydraulische Stoßbelastung bei gleichzeitiger hoher organischer Belastung aus, dies nach langen Trockenperioden im Sommer und Standby Betrieb der Abwasserbehandlung. (3) Die praktische Realisierung zweier Großtechnischen Anlagen. Das Ziel des Projektes ist eine Prototyp-Entwicklung. Das Projekt gliedert sich in vier Arbeitspakete. (1) Die systematische Vermessung der Schmutzfrachten (Flächenbelastung und Belastungsdynamik). (2) Die Technologieentwicklung mit simulations-gestütztem Nachweis. (3) Der Praktischen Umsetzung/Betrieb zweier Großtechnischer Anlagen (Tropfkörper und SBR) mit nachgeschalteten Pflanzenkläranlagen. (4) Die Integration der Ergebnisse in fachrelevante Gremien mit dem Ziel einer Richtlinienerarbeitung.
Nach dem vorliegenden Antrag soll ein Gewässer III. Ordnung auf einer Länge von ca. 85m und einem Volumen von ca. 319 m3 verfüllt werden. Der Vorhabenträger begründet die Maßnahme mit einer sichereren Nutzung des Grundstücks, das mit einem Zwei- und einem Mehrfamilienhaus bebaut werden soll. Der zu verfüllende Graben ist nicht ständig wasserführend. Trotzdem erfüllt er als „Grenzgraben“ die Funktion der Entwässerung der Grundstücke mehrerer Eigentümer – südlich gelegen eines Wohnhauses sowie der neu zu errichtenden Gebäude des Antragstellers und nördlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Entwässerung des Grundstücks 70/17 soll über eine Regenwassergrundleitung erfolgen, die in den zu verfüllenden Graben eingebaut wird.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Professur für Wasserwirtschaft durchgeführt. In Deutschland gibt es derzeit ca. 8000 Biogasanlagen. Auf deren Betriebsflächen werden große Mengen Substrate (z.B. Silagen, Gülle, Mist) zwischengelagert. Auf den großflächigen, fast vollständig versiegelten Flächen fallen trotz Abdeckungspflicht auf den Lagerplätzen große Mengen organisch hochbelastetes Niederschlagsabwasser an, die oft unzureichend, weil gesetzlich kaum geregelt in nahe liegende Gewässer geleitet werden. Ziele des Projektes sind daher: (1) Die fundierte Vermessung der Stoffbelastungen in Kombination mit der hydraulischen Dynamik von Niederschlagsereignissen auf Verkehrs und Lagerflächen von Biogasanlagen. Als Ergebnis liegen Eingangsparameter für eine fundierte Bemessung von Niederschlagsabwasser-Behandlungsanlagen vor. (2) Die Entwicklung von angepassten Behandlungstechnologien für Niederschlagsabwasser auf Biogasanlagen. Der Extremfall zeichnet sich dabei durch hohe hydraulische Stoßbelastung bei gleichzeitiger hoher organischer Belastung aus, dies nach langen Trockenperioden im Sommer und Standby Betrieb der Abwasserbehandlung. (3) Die praktische Realisierung zweier Großtechnischen Anlagen. Ziel des Projekts ist somit eine Prototyp-Entwicklung Das Projekt gliedert sich in vier Arbeitspakete. (1) Die systematische Vermessung der Schmutzfrachten (Flächenbelastung und Belastungsdynamik). (2) Die Technologieentwicklung mit simulations-gestütztem Nachweis. (3) Der Praktischen Umsetzung/Betrieb zweier Großtechnischer Anlagen (Tropfkörper und SBR) mit nachgeschalteten Pflanzenkläranlagen. (4) Die Integration der Ergebnisse in fachrelevante Gremien mit dem Ziel einer Richtlinienerarbeitung.
Die Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, plant die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Gessel, Flur 9, Flurstück 22 durch eine Verrohrung, DN 400, auf einer Länge von ca. 200 m. Der Graben dient der Entwässerung der angrenzenden Grundstücke und verschiedener Straßenzüge. Da die vorhandene Volumenkapazität des Grabens zu gering ist und es bei Starkregenereignissen zur Überflutung der angrenzenden Grundstücke kommt, soll der Graben verrohrt und das anfallende Wasser über einen noch zu erstellenden Regenwasserkanal in ein neu zu errichtendes Sickerbeckenbecken abgeführt werden.
Das Projekt "Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu § 61a LWG bzw. zu privaten Hausanschlüssen - Phase 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IKT- Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH durchgeführt. Der Ausblick auf hohe finanzielle Belastungen, wenn Sanierungen privater Abwasserleitungen nötig werden, kann zu emotional aufgeladenen öffentlichen Debatten führen. Das Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen hat daher ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, in dem eine übergreifende 'Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu privaten Hausanschlüssen' entwickelt wurden. Bürger und Kommunen werden damit gleichermaßen unterstützt. Im Forschungsvorhaben wurden u.a. entwickelt: - NRW-Bildreferenzkatalog 'Private Abwasserleitungen' - Leitfaden für Kommunen - Fotodokumentation Tagesbrüche - Informationsfaltblatt zur Prüfung privater Abwasserleitungen - Informationsfaltblatt zur Sanierung privater Abwasserleitungen - Homepage www.buergerinfo-abwasser.de - Homepage www.komnetgew.de
Die Stadt Zwickau plant, den Harthbach/ Moseler Dorfbach im Bereich des Spiel- und Parkplatzes Forellenmühle in Zwickau/OT Mosel auf einer Länge von ca. 45 m offenzu-legen und zu renaturieren. Weiterhin ist die Erneuerung eines etwa 10 m langen Durchlasses durch die Dänkritzer Straße geplant. Der Harthbach/ Moseler Dorfbach fließt auf Höhe des Park- und Spielplatzes Forellenmühle (Standort der ehemaligen Forellenmühle) auf einer Länge von 55 m unterirdisch und ist in einem geschlossenen Bauwerk mit unterschiedlichen Querschnitten gefasst. Das Auslaufbauwerk befindet sich östlich der Dänkritzer Straße auf dem Flurstück 177 der Gemarkung Mosel. Die derzeitige Überbauung ist in zwei Teilbauwerke untergliedert, wobei das erste Bau-werk (B17_0201210.2.2) eine Länge von 33,40 m und das zweite Bauwerk (B17_020_1210.2.1.1) eine Länge von 22,00 m aufweist. Das zweite Bauwerk umfasst die Querung der Dänkritzer Straße und ist mit Zustandsnote 2,3 nach DIN 1076 sowohl stand- als auch verkehrssicher. Erstgenanntes Bauwerk weist drei unterschiedliche Querschnitte auf, wobei die Zustandsnote nach DIN 1076 für alle Querschnitte 4,0 beträgt und die Standsicherheit sowie die Dauerhaftigkeit des Teilbauwerkes somit nicht mehr gegeben sind. Da die Instandsetzung bzw. der Rückbau des Bauwerkes erforderlich ist, sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Durchlassbauwerkes B17_0201210.2.2 und Öffnung sowie naturnahe Gestaltungen des Gewässers auf einer Länge von ca. 45 m durch die Herstellung eines Gewässerprofils mit 1:2 bis 1:3 geneigten Böschungen - Verlängerung des Durchlassbauwerkes B17_020_1210.2.1.1 unter der Dänkritzer Straße um das notwendige Maß - Ersatzneubau des vorhandenen Revisionsschachtes am gleichen Standort - Anschlüsse für die bereits im Bestand vorhandenen Entwässerungsleitungen (Straßen- und Grundstücksentwässerung).
Das Projekt "Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu Paragraph 61a LWG NRW bzw. zu privaten Hausanschlüssen - Phase I -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IKT- Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH durchgeführt. Die nordrhein-westfälischen Kommunen stehen derzeit vor der Aufgabe, ihre Grundstückseigentümer umfassend und kompetent über die Dichtheitsprüfpflicht privater Entwässerungsleitungen gemäß Paragraph 61a LWG NRW zu informieren und zu beraten. Die in diesem Zusammenhang notwendige Öffentlichkeitsarbeit ist eine neue Aufgabe für die Abwasserbetriebe und erfordert viel Geschick im Umgang mit Kommunalpolitik, örtlicher Presse, heimischen Dienstleistungsunternehmen und den Interessensvertretern von Grundstückseigentümern. Ein alleiniger Verweis auf die Umweltgesetzgebung greift i.d.R. zu kurz. Klare und überzeugende Argumente sind durch geeignete Werkzeuge zu vermitteln, um die freiwillige Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Dichtheitsprüfung zu erhöhen. Eine so mit Politik und Verwaltung abgestimmte Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung ist gefragt. Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens war es, für die 396 Kommunen in NRW 'Konzeptionen zur Bürgerinformation und -einbindung zu Paragraph 61a LWG' zu entwickeln, die kommunale Strategien und Maßnahmen durch Argumente und Werkzeuge wirksam unterstützen. Die freiwillige Beteiligung der Bürger an der Umsetzung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen stand dabei im Vordergrund. Darüber hinaus sollte bestmögliche Akzeptanz in der Kommunalpolitik und hohe Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung der Kommunalverwaltung erreicht werden. Die Handlungsempfehlungen wurden so ausgerichtet, dass sie die Entwicklung örtlich angepasster Konzepte und Strategien zur Umsetzung des Paragraph 61a LWG NRW unterstützen. Für verschiedene örtliche Randbedingungen wird die Bandbreite möglicher Handlungsoptionen dargestellt und so eine flexible Entwicklung individueller Lösungen unterstützt. Einzelne Umsetzungsphasen werden beispielhaft für typische Gemeindesituationen veranschaulicht. Aspekte der Kosten, Chancen und Risiken, Argumentationsführung, Personal- und Budgetplanung sowie Zeit- und Maßnahmenplanung werden angesprochen. Den Hintergrund bildet eine Recherche bereits verfügbarer und bewährter Informationen für die wirksame Öffentlichkeitsarbeit. Als Unterstützung für die zukünftige Bürgerberatung wurden als weiteres Projektergebnis 2 Homepages konzipiert. Während dort zum einen für die privaten Bürger als Laien verständliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind zum anderen für die kommunalen Vertreter zahlreiche Arbeitshilfen (diverse Vordrucke (Informationsflyer, Prüfbescheinigungen, Muster-Ingenieurvertrag etc.), Präsentationsfolien für Bürgerversammlungen usw.) bereitgestellt.
Das Projekt "Durchführung der Zustandserfassung und Sanierung von Abwasserleitungen auf Grundstücken und Empfehlungen für akzeptanzfördernde Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Aufgabenstellung: Die BauO NRW regelt in Paragraph 45 die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Dichtheitsuntersuchung privater Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA). Demnach waren u.a. diejenigen Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2005 verpflichtet die Dichtheit ihrer Grund- und Anschlussleitungen nachzuweisen, deren Leitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, dem Ableiten häuslichen Abwassers dienen und in Wasserschutzgebieten liegen. Bis zum 31.12.2015 soll für alle Abwasserleitungen ein entsprechender Nachweis erbracht werden können. Wie abzusehen war, wurde die erste der genannten Fristen nicht eingehalten. Auch die Frist für die Erbringung eines Nachweises für alle Leitungen bis zum 31.12.2015 wird voraussichtlich nicht gehalten werden können, wenn die Grundstückseigentümer nicht systematisch auf ihre Verpflichtung hingewiesen werden und bei der Durchführung der Maßnahmen unterstützt werden. Das Ministerium für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen sah daher Veranlassung für eine Untersuchung, wie die Inspektion und Dichtheitsprüfung und die ggf. erforderliche Sanierung von privaten GEA im Sinne der BauO NRW beschleunigt werden kann. Ziele und Vorgehensweise: Im Pilotprojekt in Köln-Höhenhaus wurde sowohl für die Dichtheitsuntersuchung als auch für die Sanierung eine mögliche Vorgehensweise zur finanziellen Förderung entsprechender Maßnahmen erarbeitet und erprobt. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist eine gebietsweise vollständige Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwasserleitungen unter Leitung des Abwasserbeseitigungspflichtigen, ohne dass zunächst ein rechtlicher Zwang auf die Eigentümer ausgeübt wird. Ergebnisse: Die aus dem Vorhaben resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen konnten zum Teil in das ab 2007 aufgelegte 'Investitionsprogramm Abwasser NRW' einfließen. Die aus dem Pilotprojekt abgeleiteten Erkenntnisse und Empfehlungen können hilfreich für alle Abwasserbeseitigungspflichtigen sein, die konsequent die Grundstückseigentümer bei der Sicherstellung der Dichtheit ihrer GEA unterstützen möchten. Das erarbeitete Vorgehen ist auf alle Kommunen übertragbar. Besitzen diese selber nicht ausreichende personelle Ressourcen, kann es mit Hilfe von Ingenieurbüros durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Eigentümer von der Gemeinde bzw. dem Abwasserbeseitigungspflichtigen oder einem Ingenieurbüro begleitet werden und bis zum Abschluss der Maßnahmen betreut werden. Der Grundstückseigentümer muss das Gefühl bekommen, dass ein neutraler, unabhängiger Fachmann die vorgeschlagenen Verfahren sowie die entstehenden Kosten beurteilt und der Eigentümer sich nicht übervorteilt fühlt. usw.
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Type | Count |
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