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Anlagenbezogener Gewässerschutz, Abwassertechnik

- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards

Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg

Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.

Planfeststellung Ausbaustrecke ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Grenze D/A -Simbach-Grenze D/A Planungsabschnitt 02 (Mühldorf a. Inn, Polling, Tüßling), Planfeststellungsabschnitt 2.2

ID: 4905 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bauvorhaben hat im Wesentlichen die Elektrifizierung der bestehenden Strecken 5600 (München Ost – Simbach/Inn – Grenze D/A, Bahn-km 72,042 – 75,958), 5723 (Mühldorf – Freilassing, Bahn-km 0,00 – 7,3) und 5725 (Tüßling - Burghausen, Bahn-km 7,268 – 8,5) im Planfeststellungsabschnitt 2.2 des Planungsabschnitts 2 der Ausbaustrecke ABS/NBS München - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand. Das Bauvorhaben beinhaltet neben der Elektrifizierung der bestehenden Strecken, einschließlich der Bahnhöfe Mühldorf am Inn und Tüßling, den Neubau eines Unterwerkes in Mühldorf am Inn mit Neubau von Bahnstromleitungsfeldern und eines Schaltpostens Tüßling, den Umbau von Bahnsteigen in den Bahnhöfen Mühldorf am Inn und Tüßling, Spurplananpassungen im Bahnhof Mühldorf am Inn, Ergänzung von Fußgänger- und Straßenüberführungen mit Berührungsschutz, Ausrüstung mit ETCS, Erdung bestehender Eisenbahnüberführungen, Anpassung von Lärmschutzwandabschnitten an die neue Oberleitungsanlage, Neubau und Anpassung der Entwässerung, Schall- und Erschütterungsmaßnahmen sowie Folgemaßnahmen an kreuzenden Bauwerken und bahnparallelen Wegen und Straßen, die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie Grunderwerb und vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken (insbesondere für Baustelleneinrichtungsflächen). Das Bauvorhaben erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Mühldorf am Inn und der Gemeinden Polling und Markt Tüßling. Trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind in den Gemeinden Burgkirchen/Alz und Eurasburg sowie im Mühldorfer Hart vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 14.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Vorhabenträger DB InfraGO AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.04.2025 Enddatum der Auslegung 06.05.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (07.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025) schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Oberflächenentwässerung in Gewässer - Anlagendefinition lt. WHG und Wasserrecht

ist nach §89 Wasserhaushaltsgesetz (Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit) Absatz 2 ein Rohrsystem (Straßen- und Grundstücksentwässerung) zur Oberflächenentwässerung in ein Gewässer (Bach) per Definition eine Anlage nach dem WHG? Muss eine Gemeinde bzw. Kommune im Besitz einer wasserrechtlichen Genehmigung sein, um Oberflächenwasser (Regenwasser) von Straßen und Grundstücken über eine Entwässerungsanlage in ein Gewässer (Bach) einleiten zu dürfen?

Verrohrung eines Gewässers in Gessel, Stadt Syke, Landkreis Diepholz

Die Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, plant die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Gessel, Flur 9, Flurstück 22 durch eine Verrohrung, DN 400, auf einer Länge von ca. 200 m. Der Graben dient der Entwässerung der angrenzenden Grundstücke und verschiedener Straßenzüge. Da die vorhandene Volumenkapazität des Grabens zu gering ist und es bei Starkregenereignissen zur Überflutung der angrenzenden Grundstücke kommt, soll der Graben verrohrt und das anfallende Wasser über einen noch zu erstellenden Regenwasserkanal in ein neu zu errichtendes Sickerbeckenbecken abgeführt werden.

Verfüllung eines Gewässers III. Ordnung in Jork-Königreich

Nach dem vorliegenden Antrag soll ein Gewässer III. Ordnung auf einer Länge von ca. 85m und einem Volumen von ca. 319 m3 verfüllt werden. Der Vorhabenträger begründet die Maßnahme mit einer sichereren Nutzung des Grundstücks, das mit einem Zwei- und einem Mehrfamilienhaus bebaut werden soll. Der zu verfüllende Graben ist nicht ständig wasserführend. Trotzdem erfüllt er als „Grenzgraben“ die Funktion der Entwässerung der Grundstücke mehrerer Eigentümer – südlich gelegen eines Wohnhauses sowie der neu zu errichtenden Gebäude des Antragstellers und nördlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Entwässerung des Grundstücks 70/17 soll über eine Regenwassergrundleitung erfolgen, die in den zu verfüllenden Graben eingebaut wird.

Zwickau OT Mosel, Gewässersanierung und -Renaturierung Harthbach/Moseler Dorfbach im Bereich Park- und Spielplatz Forellenmühle

Die Stadt Zwickau plant, den Harthbach/ Moseler Dorfbach im Bereich des Spiel- und Parkplatzes Forellenmühle in Zwickau/OT Mosel auf einer Länge von ca. 45 m offenzu-legen und zu renaturieren. Weiterhin ist die Erneuerung eines etwa 10 m langen Durchlasses durch die Dänkritzer Straße geplant. Der Harthbach/ Moseler Dorfbach fließt auf Höhe des Park- und Spielplatzes Forellenmühle (Standort der ehemaligen Forellenmühle) auf einer Länge von 55 m unterirdisch und ist in einem geschlossenen Bauwerk mit unterschiedlichen Querschnitten gefasst. Das Auslaufbauwerk befindet sich östlich der Dänkritzer Straße auf dem Flurstück 177 der Gemarkung Mosel. Die derzeitige Überbauung ist in zwei Teilbauwerke untergliedert, wobei das erste Bau-werk (B17_0201210.2.2) eine Länge von 33,40 m und das zweite Bauwerk (B17_020_1210.2.1.1) eine Länge von 22,00 m aufweist. Das zweite Bauwerk umfasst die Querung der Dänkritzer Straße und ist mit Zustandsnote 2,3 nach DIN 1076 sowohl stand- als auch verkehrssicher. Erstgenanntes Bauwerk weist drei unterschiedliche Querschnitte auf, wobei die Zustandsnote nach DIN 1076 für alle Querschnitte 4,0 beträgt und die Standsicherheit sowie die Dauerhaftigkeit des Teilbauwerkes somit nicht mehr gegeben sind. Da die Instandsetzung bzw. der Rückbau des Bauwerkes erforderlich ist, sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Durchlassbauwerkes B17_0201210.2.2 und Öffnung sowie naturnahe Gestaltungen des Gewässers auf einer Länge von ca. 45 m durch die Herstellung eines Gewässerprofils mit 1:2 bis 1:3 geneigten Böschungen - Verlängerung des Durchlassbauwerkes B17_020_1210.2.1.1 unter der Dänkritzer Straße um das notwendige Maß - Ersatzneubau des vorhandenen Revisionsschachtes am gleichen Standort - Anschlüsse für die bereits im Bestand vorhandenen Entwässerungsleitungen (Straßen- und Grundstücksentwässerung).

KMU-innovativ - ProBeNeBio: Prototyp zur Behandlung von Niederschlagsabwasser aus Biogasanlagen, Teilprojekt 2

Kanalsanierung: Entwicklung innovativer Konzeptionen und Verfahren zur Sanierung von öffentlichen und privaten Kanälen mit dem Schwerpunkt Grundstücksentwässerung, Entwicklungsunterstützende Untersuchungen zur 'Infiltrationsdichtheit' bei Werkstoffwechseln bzw. Übergängen insbesondere im Zusammenhang mit der Fremdwassersanierung - Phase II: Vergleichende Untersuchungen an Werkstoffwechseln und Übergängen

Ziel des in zwei Einzelphasen unterteilten Gesamtvorhabens war es, zuverlässige Prüfverfahren und Bewertungskriterien für die Beurteilung der Infiltrationsdichtheit zu entwickeln, das Leistungskriterium 'Infiltrationsdichtheit' für die in der Praxis relevanten Werkstoffwechsel und Übergänge zu überprüfen und insbesondere durch vergleichende Produkt- und Verfahrenstests die Entwicklung dauerhaft infiltrationsdichter Produkte und Verfahren zur sicheren Fremdwassersanierung zu unterstützen. Im Rahmen der im März 2011 abgeschlossenen ersten Projektphase wurden im Wesentlichen Abnahmekriterien für die 'Infiltrationsdichtheit' entwickelt und ein aussagekräftiges und praxisnahes Prüfkonzept erarbeitet, um somit die Grundlagen für vergleichende Untersuchungen an Werkstoffwechseln und Übergängen zu schaffen. Das Hauptziel der hier bearbeiteten Phase II des Projektes war es nun, durch vergleichende Untersuchungen an Werkstoffwechseln neutrale und unabhängige Informationen zu Infiltrationsdichtheit, Einbau- und Betriebsqualität der unterschiedlichen Produkte und Verfahren zur Verfügung zu stellen. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Produkten und Verfahren zur Reparatur bzw. Einbindung von Hausanschlussstutzen sowohl am unsanierten Altrohr als auch nach einer Linersanierung. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Projektes weitere Ziele verfolgt, welche vielfältige Aspekte einer Fremdwassersanierung betrachteten. So wurde ausgehend von Baustellenbegleitungen ein Abnahmekatalog für Schachtanbindungen renovierter Kanäle zusammengestellt. Darüber hinaus wurden grundsätzliche Risiken für Neubau-Bauteile er-fasst, so z.B. mit Blick auf die Einbau- und Bodenbedingungen, das Herstellungsverfahren, die Bauüberwachung, das Rohrmaterial und die Art des Übergangs. Erfahrungen aus der Prüfung vor und nach Verfüllung der Baugrube sowie der Gewährleistungsabnahme wurden dabei berücksichtigt. Im Rahmen eines in 2010 abgeschlossen Forschungsprojektes war deutlich geworden, dass der Anstieg des Grundwasserspiegels ggf. zu nachteiligen Auftriebseffekten an den linersanierten Hausanschlussleitungen führen kann. Um mögliche Auftriebsrisiken besser zu be-schreiben, wurden ergänzende Messungen an Leitungen unter Auftrieb im Versuchsmaßstab 1:1 sowie u.a. FEM-Berechnungen durchgeführt. Außerdem wurde als Basis für künftige Forschungsvorhaben ausgehend von der kontinuierlichen Erfassung von Grundwasserständen im Großversuch ein rechnerisches Grundwasser-Modellnetz für den IKT-Großversuchsstand entwickelt.

Wie gelingt wirksame Starkregenvorsorge?

<p> <p>Aufgrund der Erderhitzung werden extreme Wetterereignisse wie die aktuellen Starkregenfälle in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen noch häufiger und heftiger auftreten. Neben konsequentem Klimaschutz ist es daher wichtig, dass wir uns anpassen. Wir zeigen, wie Kommunen und Privatpersonen gegen Starkregen vorsorgen können.</p> </p><p>Aufgrund der Erderhitzung werden extreme Wetterereignisse wie die aktuellen Starkregenfälle in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen noch häufiger und heftiger auftreten. Neben konsequentem Klimaschutz ist es daher wichtig, dass wir uns anpassen. Wir zeigen, wie Kommunen und Privatpersonen gegen Starkregen vorsorgen können.</p><p> <p>Bei einem ungebremsten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> würden die Risiken durch Hitze, Trockenheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> im gesamten Bundesgebiet künftig stark ansteigen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer">Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA)</a> des Bundes. Wir zeigen hier Beispiele dafür, wie sich Kommunen besser an Starkregenereignisse anpassen können.</p> UBA-Projekt Regen//Sicher <p>Um Städte und Gemeinden wirksam vor den Folgen von ⁠Starkregen⁠ zu schützen, benötigt es vor Ort gemeinsame Anstrengungen von Kommune und Bürger*innen. Im Vorhaben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/kommunen-koennen-kommunikation-starkregenvorsorge">„Regen//Sicher“</a> im Auftrag des Umweltbundesamts wurde deshalb ein breites Spektrum an Kommunikations- und Aktivierungsformaten in den Modellkommunen <a href="https://www.youtube.com/watch?v=xL4IMbjNODM">Worms</a>, <a href="https://www.youtube.com/watch?v=S1OGDAisuzA">Lübeck</a> sowie Bad Liebenwerda und <a href="https://www.youtube.com/watch?v=pGrs_aXKET8">Elsterwerda</a> entwickelt und erprobt. Kommunen können durch gezielte Kommunikationsinstrumente wie Nachbarschaftsberatungen oder Stadteilworkshops Bürger*innen motivieren, Vorkehrungen für Starkregen (zum Beispiel Einbau von Rückstauklappen, Schaffung von Versickerungsflächen) zu treffen. Zudem wurden im Projekt diverse Materialien, Konzepte und Leitfäden für Kommunen entwickelt, die Bürger*innen bei der Starkregenvorsorge beteiligen wollen. Die Materialien sind auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/innovative-beteiligung">Projektwebseite des UBA</a> zu finden.</p> Solingen: „Kommunale Überflutungsvorsorge in Zeiten des Klimawandels“ <p>Wegen der zunehmenden Überflutungsgefahr haben die Technischen Betriebe Solingen (TBS) ihre klassische Entwässerungsplanung zu einer "integralen Entwässerungsplanung" zusammengefasst. Nunmehr werden Kanalnetzbewirtschaftung, Grundstücksentwässerung, Wasserbewirtschaftung und Überflutungsschutz in einem einzigen Sachgebiet umgesetzt, welches den Überflutungsschutz als Kümmerer für die Stadt koordiniert. Damit veränderten die TBS nicht nur Inhaltliches sondern auch Organisatorisches. Im Ergebnis wird das Kanalnetz nicht mehr als alleinige Entwässerungs-Option angesehen. So kommt die Kommune beim Überflutungsschutz zu neuen, auch „oberflächigen“ Lösungen: Entsiegelungs- sowie Begrünungsmaßnahmen vermindern und Retention drosselt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>. Neue Notwasserwege ermöglichen nun den schadlosen Abfluss durch Siedlungsgebiete. Zusätzlich wurden durch Analyse- und Simulationsverfahren Überflutungsschwerpunkte identifiziert und angepasst. Die Stadt kennt jetzt das Risikopotential für einzelne Infrastrukturen. Bei Infrastrukturplanungen wird der Beitrag jeder Maßnahme zum Überflutungsschutz ämterübergreifend abgestimmt. Um Private mit in die Pflicht zu nehmen, baute die TBS ein Beratungs-, Warn- und Informationskonzept auf, welches neben Flyern, eine Webseite, Beratung, eine Online-Selbsteinschätzung und eine StarkregenwarnApp umfasst. Mit dem Aufbau der „integralen Entwässerungsplanung“, für die es 2018 vom UBA den Preis des „Blauen Kompass“ gab, ist die Stadt Solingen gut aufgestellt, um Starkregenrisiken wirtschaftlich zu begegnen: https://www.youtube.com/watch?v=11MYEFM_-qM .</p> Renaturierung von Bächen in Arnsberg <p>Arnsberg hat Konsequenzen gezogen aus zwei verheerenden Starkregen, die im Sommer 2007 mehrere Ortsteile überflutet haben. Zum Schutz vor zukünftigen Extremwetterereignissen hat die Stadt ein Hochwasserschutzkonzept geplant und innerhalb kurzer Zeit Maßnahmen umgesetzt wie die Renaturierung und Verbreiterung mehrerer Bäche im Stadtgebiet. Bei einem erneuten Starkregen im Jahr 2010 konnten Schäden verhindert werden, die ohne die Maßnahmen eingetreten wären. Maßgeblich für den schnellen Erfolg des Projektes war die systematische Einbindung der Betroffenen. Die Beteiligten aus Verwaltung und Bevölkerung arbeiteten engagiert mit den Ingenieurbüros zusammen, die die Maßnahmen durchführten. Mehr Informationen im Video: https://www.youtube.com/watch?v=oHmFfqG88DU</p> UBA-Portal zur Renaturierung von Fließgewässern <p>Durch Gewässerrenaturierungen können Überschwemmungsflächen zurückgewonnen und Hochwasserrisiken verringert werden. Die online Plattform „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/gewaesserrenaturierung-start">Renaturierung von Fließgewässern</a>“ des UBA stellt Informationen für potenzielle Maßnahmenträger von Renaturierungsprojekten zusammen. Ziel der Fließgewässerrenaturierung ist es, Flüsse und Bäche wieder naturnäher zu gestalten und ihren ökologischen Zustand zu verbessern.</p> Tatenbank und klivo.de <p>Praktische Leitfäden für Planer, Kommunen und Private, die aufzeigen, wie Starkregenvorsorge gelingt, finden sich im Klimavorsorge-Portal des Bundes www.klivo.de. In der Tatenbank sammelt das Umweltbundesamt Maßnahmen und Projekte zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> in Deutschland. Über 200 Maßnahmen zu verschiedenen Themenfeldern – u.a. auch zur Starkregenvorsorge - sind in der Tatenbank recherchierbar: www.tatenbank.anpassung.net</p> Publikationen und weitere Informationen <p>Die UBA-Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaanpassung-in-der-raeumlichen-planung">Klimaanpassung in der räumlichen Planung</a>“ zeigt an unterschiedlichen Fällen, wie Anpassungsmaßnahmen in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/raumordnung">Raumordnung</a>⁠ und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bauleitplanung">Bauleitplanung</a>⁠ umgesetzt und mit den vielfältigen anderen städtebaulichen und Umweltschutzbelangen der Siedlungsplanung in Einklang gebracht werden können. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lawa-0">LAWA</a>) hat 2018 eine <a href="https://www.lawa.de/documents/lawa-starkregen_2_1552299106.pdf">Strategie für ein Starkregenrisokomanagement</a> erarbeitet. Ziele sind die Verbesserung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vorhersage">Vorhersage</a>- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung über Verhaltensweisen im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Stadtplanung sowie Flächennutzung. Die Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vorsorge-gegen-starkregenereignisse-massnahmen-zur">Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs</a>“ im Auftrag des UBA gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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