Das Projekt "Teilprojekt: Rechtliche Voraussetzung grossflaechiger Landbewirtschaftung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Es soll untersucht werden, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden muessen, um grossflaechige Landbewirtschaftung zu ermoeglichen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Flurbereinigungs-, Grundstuecksverkehrs- und Landpachtrecht, wobei Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Beschraenkungen des Naturschutzrechts und des Gesetzes ueber die Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVPG) besonders zu beachten sind.
Das Projekt "Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Grundstücksverkehrsrechtes zur Sicherung der Agrarstruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich, Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre insbesondere Betriebliches Umweltmanagement durchgeführt. Erstellt wird in Zusammenarbeit mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Bundesgemeinschaft der gemeinnützigen Landgesellschaften eine Studie zu den gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Fortentwicklung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsrechts. Vor dem Hintergrund der Ursachen der enormen Preisentwicklung für den Erwerb von Agrarflächen insbesondere in den neuen Bundesländern sollen auf dieser Grundlage Vorschläge für eine Reform des seit der Föderalismusreform nun in Länderkompetenz befindlichen Grundstücksverkehrsrecht ersrbeitet werden.
Einschätzung zur Verfügbarkeit und Regulierung von landwirtschaftlichen Flächen sowie zur Entwicklung am Bodenmarkt, Stand der Reform des Grundstückverkehrsgesetzes, Bewertung der Vorschläge der Expertengruppe zum Bodenrecht; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Naumburg, den 12. Mai 2011 (OLG NMB) Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg muss in einem Rechtsstreit klären, ob der Landkreis Jerichower Land zu Recht die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung versagt hat. Die BVVG GmbH verkaufte im Rahmen ihrer Privatisierungstätigkeit an die Antragsteller, die bisher keine Landwirte sind, ein 2,6 ha großes Ackergrundstück. Die Käufer erhielten im Ausschreibungsverfahren, nachdem sie das höchste Gebot abgegeben hatten, den Zuschlag. Der Landkreis versagte anschließend für den Kaufvertrag die beantragte Grundstücksverkehrsgenehmigung. Der vereinbarte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhältnis zum landwirtschaftlichem Verkehrswert in der betroffenen Gemarkung. Hiergegen wenden sich die BVVG GmbH und die erwerbenden Eheleute mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Die BVVG GmbH ist der Auffassung, ein Verkauf unterhalb des höchsten Gebotes stelle bereits eine europarechtlich unzulässige Subventionierung dar. Das Landwirtschaftsgericht Stendal hat nach einer Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem landwirtschaftlichen Verkehrswert festgestellt. Auch seien leistungsfähige Landwirte erwerbswillig. Der Antrag der BVVG GmbH und der Käufer wurde zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich deren Beschwerde. Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg hat nach mündlicher Verhandlung zunächst beschlossen, ein Sachverständigengutachten zur Höhe des landwirtschaftlichen Verkehrswertes je zum Stichtag des notariellen Kaufvertragsschlusses (31. August 2008) und der Gutachtenerstellung einzuholen. Hintergrund: Als ¿landwirtschaftlicher Verkehrswert¿ ist der Wert anzusehen, der durchschnittlich bei einem Vertrag unter Landwirten gezahlt würde. § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG soll im Interesse einer gesunden Agrarstruktur spekulative Geschäfte mit landwirtschaftlichen Grundstücken verhindern und erwerbswillige Landwirte vor überhöhten Preisen schützen. § 9 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) ¿(1) Die Genehmigung darf nur versagt oder durch Auflagen (§ 10) oder Bedingungen (§ 11) eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass 1. die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder 2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder 3. der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.¿ 2 Ww 12/10 - Senat für Landwirtschaftssachen des OLG Naumburg 4 Lw 4/09 - Landwirtschaftskammer des LG Stendal gez. Wolter Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de Impressum:Oberlandesgericht Naumburg PressestelleDomplatz 10 06618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-2229 Fax: 03445 28-2000Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.olg.sachsen-anhalt.de
Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Wirtschaftskreislauf. Sie sichert die Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und liefert wertvolle Agrarrohstoffe für eine energetische und stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft soll die Lebensgrundlage durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden, Luft, Wasser und Natur nachhaltig erhalten und der ethischen Verantwortung beim Umgang mit Tieren gerecht werden. Kaum ein anderes Bundesland wird so stark durch seine Landwirtschaft geprägt wie Sachsen-Anhalt. Ein Großteil der Landesfläche wird durch den Ländlichen Raum und seiner weitläufigen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bestimmt. Für die Landwirtschaft ist der Boden ein unersetzlicher Produktionsfaktor und er spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft auch die Forstwirtschaft, der Naturschutz, Siedlung/Verkehr/Industrie und sonstige Infrastruktur. Im Gegensatz zu anderen Produktionsfaktoren ist Boden nicht vermehrbar. Er ist unter Beachtung ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Belange so zu nutzen, dass eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung erreicht wird. Im Durchschnitt bewirtschaftet ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen-Anhalt rund 270 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Haupterwerbsbetriebe rund 380 ha und Nebenerwerbsbetriebe rund 41 ha bewirtschaften. Die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens ist durch eine Vielzahl von Eigentums- und Nutzungsrechten gekennzeichnet. Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt sind für das Land Sachsen-Anhalt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und für den Bund die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH . Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Altmark, Anhalt, Mitte und Süd) sind Agrarstrukturbehörde und die Landkreise/kreisfreien Städte sind hier Ansprechpartner für die Pachtpreisstatistik und das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur gelten aktuell die nachfolgenden Gesetze zur Bodenverteilung: Grundstücksverkehrsgesetz Allgemeine Ziele dieses Gesetzes sind die Regelung des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Sicherung der Volksernährung und Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigung des Verkaufs land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zuständig. Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Sachsen-Anhalt werden durch dieses Gesetz geregelt. Reichssiedlungsgesetz Das Gesetz bestimmt u.a. die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und ist mit dem Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz gekoppelt. Landpachtverkehrsgesetz Das Landpachtverkehrsgesetz wird auf Landpachtverträge, die die Nutzung von Grundstücken zum Gegenstand haben, angewendet. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages und auch vereinbarte Änderungen der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise und kreisfreien Städte) anzuzeigen. Auch der Pächter ist dazu berechtigt.