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Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

WMS Ertragsmesszahlen Hamburg

In diesem WMS (Web Map Service) werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Die dargestellten Geodaten beinhalten zusätzlich eine zeitliche Dimension (WMS-Time). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Ertragsmesszahlen Hamburg

In diesem WFS (Web Feature Service) werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Statistik - Hebesätze der Gemeinden

Rund die Hälfte des gesamten Steueraufkommens der Kommunen wird allein aus der Gewerbesteuer erzielt (52,9 Milliarden Euro in 2017). Die interaktive Karte zeigt u.a., dass der Hebesatz der Gewerbesteuer in Großstädten in der Regel höher liegt, als im Umland. Der höchste Hebesatz wurde 2017 - wie auch in den Vorjahren - mit 900 % in der lediglich zehn Einwohner zählenden Gemeinde Dierfeld im westlichen Rheinland-Pfalz festgelegt. Der Mindesthebesatz von 200 % galt in 5 Gemeinden. Das Aufkommen aus den beiden Grundsteuern A und B betrug 2017 zusammen 14,0 Mrd. Euro. Für die Grundsteuer A wurden von den rund 11 000 Gemeinden Hebesätze von 0 bis 1 900 % festgelegt. Der maximale Hebesatz bei der Grundsteuer B betrug 960 %. Die interaktive Karte zeigt, wie sich die Höhe der Realsteuer-Hebesätze 2017 regional unterscheidet. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe­steuer, die Grund­steuer A sowie die Grund­steuer B. Die Höhe des Aufkommens daraus wird wesentlich durch die Hebesätze bestimmt, die jede Gemeinde selbst festlegen kann.

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