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Grundsteuerportal Sachsen 2024 - Finanzverwaltung

eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2024) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2024) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2024 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2024 (WMS)

Grundsteuerportal Sachsen 2023 - Finanzverwaltung

eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2023) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2023) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2023 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2023 (WMS)

Grundsteuerportal Sachsen 2022 - Finanzverwaltung

Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, ist verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Der Kartenviewer soll die Erklärungspflichtigen bei der Erklärungsabgabe unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung gestellt werden und der Viewer als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2022 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert wird. Es wird ein parametrisierter Aufruf des Sachsenatlas-Kartenviewers mit spezifischen Inhalte unter Verwendung eines durch das Service Desk GeoSN(GSZ) erstelltes spezifisches Kartenviewer-Profil (Profilintegrationen) ermöglicht. Der Kartenviewer stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2022 (WMS)

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