Bei der Erweiterung des Steinbruches der Firma SCHWENK GmbH & Co.KG wird Grundwasser zutagegeleitet. Zusammen mit anfallendem Niederschlagswasser wird das zutagegeleitete Grundwasser abgeleitet und über den Brünnleinsgraben in den Main eingeleitet. Im Zuge der Steinbruchserweiterung wurde geprüft, ob es durch den fortschreitenden Abbau nach Westen hin in den Laudenbacher Sprung hinein zu einer Beeinträchtigung der Wasserführung des südlich gelegenen Laudenbachs bis hin zum Versiegen der Quellen (Laudenbach- und Frauenquelle, öffentl. Wassergewinnungsanlage Feldmühlquelle Himmelstadt), führen könnte. Durch weitere Erhebungen und oberflächengeophysikalische Messungen konnten neuen Erkenntnisse zur geologischen Situation gewonnen werden. Die Auswirkungen des weiteren Abbaus und das damit verbundene Zutageleiten des Grundwassers hat aufgrund der neuen Erkenntnisse nur geringe Auswirkungen auf den Laudenbach- und die Frauenquelle sowie die weiterentfernte Trinkwassergewinnungsanlage in Himmelstadt. Während des Ausbaus werden die Wirkungen durch ein begleitendes Monitoring überprüft. Ggf. werden, falls erforderlich, Maßnahmen ergriffen, die Beeinträchtigungen verhindern. Für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser und den damit verbundenen erheblichen negativen Auswirkungen auf das grundwasserabhängige Ökosystem ist hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen (§§ 3 und 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 und Anlage 2 zum UVPG). Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Zutageleiten und Ableiten des Grund- und Niederschlagswassers im Rahmen der Steinbrucherweiterung im Bereich der geologischen Störung (sog. Laudenbacher Sprung) nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen wird, sodass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H108 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 45.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H111 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 39.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers gehört zur Daseinsvorsorge des Menschen. Mit dieser Aufgabe befasst sich die Hydrogeologie. Zusätzlich zur Ermittlung der Grundwasservorräte und -beschaffenheit, der Grundwassererschließung und des Grundwasserschutzes sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Dies ist für Berlin besonders wichtig, da das gesamte Wasser für die öffentliche Wasserversorgung (im Jahr 2013 waren es ca. 207 Millionen m³) und der größte Teil des Brauchwassers aus dem Grundwasser des Stadtgebietes gewonnen wird. Näheres dazu finden Sie in der Broschüre Grundwasser in Berlin. Die geringen Grundwasserflurabstände im Urstromtal und das Auftreten sog. Schichtenwassers auf den bindig ausgebildeten Hochflächen verursachen immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden an Gebäuden, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind. Wegen der komplizierten hydrogeologischen Situation verursachen die oberflächennahen Grundwasservorkommen sowohl auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow mit ihren teilweise schwebenden Grundwässern als auch im Urstromtal immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Eine weitere Grundwassernutzung stellt die Gewinnung von Heizenergie dar. In Berlin sind bereits über 2.500 Erdwärmesondenanlagen zur Heizung von Gebäuden installiert worden. Aus diesen vielfältigen Nutzungen ergeben sich Konflikte, die nur durch ein berlinweites flächendeckendes Grundwassermanagement gelöst werden können. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie der Schutz der Grundwasser abhängigen Ökosysteme. Dazu wurde erstmalig eine hydrostratgrafische Gliederung der nutzbaren Grundwasservorkommen des nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebietes (2001) sowie des Berliner Gebietes (2002) erarbeitet. Nur mit dieser Gliederung können Bilanzierungen der nutzbaren Grundwasservorräte des Landes durchgeführt sowie die Grundlagen für hydraulische Modellierungen geschaffen werden. In Berlin sind im Untergrund, wie fast überall in Norddeutschland, zwei mächtige Grundwasserstockwerke ausgebildet: Im unteren Stockwerk, das in einer Tiefe von ca. 300 Meter liegt, zirkuliert Salzwasser. Darüber schützt eine ca. 80 Meter mächtige hydraulischen Barriere aus Ton das ergiebige Süßwasservorkommen, das wir als Trinkwasser nutzen können (siehe Hydrogeologische Gliederung Berlins ). Bild: Torsten Laße Runder Tisch Grundwasser Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Überwachung der Grundwassergüte Die kontinuierliche Überwachung der Beschaffenheit des Grundwassers ist die Basis für eine nachhaltige Sicherung der Ressource Grundwasser. Hiermit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes treffen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassergleichenkarten Die genaue Kenntnis der aktuellen Grundwasserstände und damit auch der Grundwasservorräte ist für das Land Berlin unerlässlich, da das gesamte Trinkwasser (im Jahr 2016 waren es rund 221 Millionen m³) zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Landesgrundwassermessnetz Das Landesgrundwassermessnetz dient einerseits der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ballungsraumes Berlin und der ökologischen Belange sowie andererseits der Bauwirtschaft zur Ermittlung der aktuellen und der höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW). Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Seit 1978 werden in tiefen Grundwassermessstellen, die über das ganze Stadtgebiet von Berlin verteilt sind, Temperaturprofile aufgenommen und zu raumzeitlichen Darstellungen des Grundwassertemperaturfeldes verarbeitet und ausgewertet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hydrogeologische Gliederung von Berlin Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben die staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands eine einheitliche Nomenklatur für die hydrostratigrafische Gliederung in Deutschland entwickelt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand des Grundwassers Der Grundwasserflurabstand beschreibt die Tiefenlage des Grundwassers unter dem jeweiligen Gelände. Die Beachtung des Grundwasserflurabstandes ist besonders wichtig für alle Bebauungen, vom Einfamilienhaus bis zum Hochhaus, für alle Verkehrsbauten und vor allem für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Grundwasser Umfangreiche Informationen zum Grundwasser können aus den zahlreichen Kartenwerken sowie online aus dem Umweltatlas bzw. aus dem Geoportal Berlin entnommen werden. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht projektbezogene Untersuchungen zu Bauwerksgründungen, Brunnenbohrungen und Grundwasserhaltungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Monitoring Grundwassergüte Zur Umsetzung des im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Berliner Wassergesetz verankerten Grundsatzes des vorsorgenden Grundwasserschutzes sowie einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung werden in Berlin Messnetze im Rahmen des informationsorientierten Grundwasser-Monitorings betrieben. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Verweilzeit des Sickerwassers Nach dem Berliner Wassergesetz § 37a Abs. 4 muss das gesamte, für die öffentliche Wasserversorgung in Berlin geförderte Grundwasser weitgehend aus den Grundwasservorräten des eigenen Landes gewonnen werden; dabei sind bestimmte Qualitätskriterien im Rohwasser flächendeckend einzuhalten. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Wasserversorgungskonzept bis zum Jahr 2040 Berlin wird sein Trinkwasserbedarf auch in Zukunft aus eigenen Ressourcen decken. Das wird durch das Wasserversorgungskonzept 2040 sichergestellt, das die Senatsverwaltung und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Ingenieurbüro Dr. Möller entwickelt haben. Weitere Informationen
Die VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 66 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop im Landkreis Gifhorn. Die Bohrung Vorhop 66 wird vom selben Platz wie die bereits bestehende Einpressbohrung Vorhop 25 und die bestehende Produktionsbohrung Vorhop 64 erstellt. Zu diesem Vorhaben gehört die Erweiterung des bestehenden Platzes, das Abteufen der Bohrung mit einer Entdteufe von ca. 1.350 m (tvd) und die anschließende Förderung von Erdöl aus der Vorhop 66 (erwartet werden ca. 25 t/d). Für die Herstellung des Bohrplatzes, des Bohrlochkellers und der Leitungsgräben wird eine temporäre Grundwasserhaltung erforderlich. Über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen ist insgesamt mit einer maximalen Fördermenge von ca. 60.000 m³ zu rechnen. Für das Vorhaben Vorhop 66 wird eine Fläche von 5.280 m² für einen Zeitraum von 10 – 11 Monaten und eine Fläche von 2.110 m² für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren beansprucht. Nach Abschluss der Förderung wird die Fläche vollständig entsiegelt und rekultiviert. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung Die versauernden Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft in Land-Ökosysteme haben in den letzten Jahren stark abgenommen. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Ammoniumstickstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind mittlerweile die Hauptursache für Versauerung. Situation in Deutschland 2019 Der Anteil der Flächen, auf denen die kritischen Eintragsraten für Versauerung deutlich bis sehr deutlich überschritten wurden, nahm zwischen 2005 und 2019 von 58 auf 26 % ab. Die Abnahme der Belastungen spiegelt den Rückgang der Emissionen in Folge von Luftreinhaltemaßnahmen wider (siehe Abb. „Flächenanteile mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung“). Besonders Einträge versauernder Schwefelverbindungen haben deutlich abgenommen. Für versauernde Stickstoffeinträge ist eine so deutliche Abnahme hingegen nicht zu verzeichnen. Sie sind hauptverantwortlich für die andauernden Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen ( Critical Loads ) für Versauerung in Deutschland (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Versauerung durch Schwefel- und Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Bis Mitte der 1990er Jahre waren die Einträge versauernder Stoffe und die Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen in verursachernahen Waldgebieten Thüringens und Sachsens am höchsten. Inzwischen werden die Extremwerte im norddeutschen Tiefland auf empfindlichen Böden als Folge hoher Einträge von Ammoniumstickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen, vor allem aus der Intensivtierhaltung, erreicht. In diesen Regionen werden auch die ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung am stärksten überschritten. Im Rahmen eines UBA -Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffablagerung (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000-2019) rückgerechnet werden. Flächenanteile mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung Quelle: Kranenburg et al. (2024) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Überschreitung des Critical Load für Versauerung durch Schwefel- und Stickstoffeinträge ... Quelle: Kranenburg et al. (2024) Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Versauerung? Ökologische Belastungsgrenzen ( Critical Loads ) für Versauerung sind kritische Belastungsraten für luftgetragene Stickstoff- und Schwefeleinträge. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. Betrachtet werden meist empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Heiden, Moore und angrenzende Systeme (zum Beispiel Oberflächengewässer und Grundwasser). Ökologische Belastungsgrenzen sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen Luftschadstoffeinträgen. Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Dies ist abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie (bio)chemischen Ökosystemeigenschaften. Folgen der Versauerung Die Einträge versauernd wirkender Schwefel- und Stickstoffverbindungen aus der Luft führen bei Überschreitung der Pufferkapazität des Bodens zu einer Auswaschung basischer Kationen (Calcium, Magnesium, Kalium und Natrium) und zu Nährstoffungleichgewichten. Hierdurch verändern sie neben anderen chemischen Parametern auch die Nährstoffverfügbarkeit im Boden. Zusätzlich werden Bodenorganismen und die Bodenstruktur negativ beeinflusst. Ein lange anhaltender Säurestress führt über unausgewogene Ernährung zur Minderung der Vitalität von Pflanzen. Dies kann unter anderem zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung oder zu eingeschränkten Abwehrkräften gegenüber sekundären Stressfaktoren (zum Beispiel Dürre , Frost, Herbivorie) führen. Viele Ökosystemfunktionen können dann nur noch eingeschränkt erfüllt werden. Die atmosphärischen Einträge führen weiterhin zu einer weiträumigen Angleichung der Bodenverhältnisse auf einem ungünstigen, versauerten Niveau. Die Versauerung der Böden kann wiederum die Artenzusammensetzung von Pflanzengesellschaften verändern: Auf neutrale Bodenverhältnisse angewiesene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften werden von im sauren Milieu konkurrenzstärkeren Arten und Gesellschaften verdrängt. Da viele Tierarten auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert sind, wird durch die Versauerung auch die Fauna beeinflusst: indirekt (über Verschiebung der Pflanzenartenzusammensetzung) und direkt (durch das geänderte Milieu; beispielsweise können Regenwürmer in versauerten Böden mit pH unter 4 nicht mehr existieren). Strategien zur Emissionsminderung Der möglichst umfassende und langfristige Schutz der Ökosysteme vor Versauerung ist weiterhin ein wichtiges politisches Ziel. International wurden deshalb in der sogenannten neuen NEC-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungsverpflichtungen der Emission von Schwefel- und Stickstoff (SO 2 , NH x , NO x ) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Reduktionsziele für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005: • Ammoniak (NH 3 ): minus 29 % • Stickstoffoxide (NO x ): minus 65 % • Schwefeldioxid (SO 2 ): minus 58 % (siehe auch „Emissionen von Luftschadstoffen“ ). Konkrete nationale Maßnahmen, zur Erreichung der oben genannten Ziele werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Minderung der negativen Auswirkungen von reaktivem Stickstoff, zu denen auch die Versauerung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Stickstoff - Element mit Wirkung" enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) verfolgt den Ansatz einer nationalen Stickstoffminderungsstrategie . Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU "Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem" . Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der Bericht zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“.
Pflanzenschutzmittel in der Umwelt Unsere Umwelt ist einer Vielzahl von menschengemachten Chemikalien ausgesetzt. Eine Sonderrolle nehmen dabei die Pflanzenschutzmittel ein. Diese werden zwar zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, haben jedoch schädliche Auswirkungen auf weitere Pflanzen und Tiere. Keine andere Stoffgruppe wird so gezielt und in so großem Umfang offen in die Umwelt ausgebracht. Zugelassene Pflanzenschutzmittel Das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, die auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Umweltbundesamt. Im Jahr 2022 waren 1.000 Pflanzenschutzmittel mit 1.849 Handelsnamen zugelassen. Pflanzenschutzmittel sind jedoch Stoffgemische und enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe, aber auch Beistoffe. Die Zahl eingesetzter Wirkstoffe in den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2000 annähernd konstant. In 2022 wurden insgesamt 281 Wirkstoffe eingesetzt. (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel Systematisch erfasste Zahlen zu den tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln gibt es bisher nicht. Die Größenordnung lässt sich aber zumindest ansatzweise aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel ableiten: Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft liegt in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger unverändert bei etwa 30.000 Tonnen (t) Wirkstoff pro Jahr, Tendenz in den letzten Jahren wieder leicht steigend (ohne Berücksichtigung der im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Insbesondere der Verkauf problematischer Wirkstoffe steigt jedoch (siehe auch Einsatz problematischer Pflanzenschutzmittel gestiegen ). (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“). ___ * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz Aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel kann jedoch nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der standörtlichen Bedingungen zum Teil erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre hinweg gelagert. Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln werden bisher nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI, früher Biologische Bundesanstalt) erfasst. Daraus ergibt sich für die deutsche Landwirtschaft ein durchschnittlicher jährlicher Einsatz von 7,3 Kilogramm (kg) Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,4 kg Wirkstoff je Hektar Anbaufläche (Berechnung für 2021, bei ca. 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen laut Statistischem Bundesamt). Mit der Überarbeitung und Verabschiedung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ( SAIO-Verordnung, EU 2022/2379 ) müssen die Anwendungsdaten ab 2028 vollständig in digitaler Form systematisch erfasst und bestimmten Behörden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden. Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen im Grundwasser Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. So werden Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Abbauprodukte, relevante wie auch nicht relevante Metaboliten, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten bei mindestens einem Wirkstoff (letzte vorliegende Daten) (siehe auch hier und Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“). Nicht relevante Metaboliten (nrM) wurden in den letzten Jahren zudem immer häufiger im Grundwasser gefunden. Sie haben per Definition eine pestizide (biologische) Aktivität unter 50 % des Wirkstoffs. Dennoch können sie sich aber schädlich auf Ökosysteme auswirken (siehe Nicht relevant? Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln als Risiko für das Grundwasser und Nicht relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln ). Laut LAWA (2024) wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 war dies an ca. 58 %), teils in Konzentrationen oberhalb der gesundheitliche Orientierungswerte . Vor allem die nrM der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor weisen aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit eine große Bedeutung für das Grundwasser auf. Ebenso wurde der nrM Trifluoressigsäure (TFA) nahezu flächendeckend im Grundwasser in Deutschland nachgewiesen. Viele der bekannten Stoffe werden bisher dennoch nicht standardmäßig bestimmt und es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte. Die Entwicklung gibt Anlass, die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortzuführen. Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie systematisch erhoben. Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten Kleingewässermonitorings untersucht. Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche Pflanzenschutzmittel -Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung angenommen und als akzeptabel eingeschätzt. Insbesondere nach Regen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. Dies führt zu kurzzeitigen Belastungsspitzen in den Gewässern, die Auswirkungen auf die Gewässerlebewesen haben . Unter Berücksichtigung dieser Belastungsspitzen wurden an über 60 % der untersuchten Gewässerabschnitte die regulatorisch akzeptablen Konzentrationen ( RAK ) von mindestens einem Pflanzenschutzwirkstoff zwischen April und Juli überschritten, an gut zwei Drittel der Standorte sogar von mehreren Stoffen (siehe Abb. „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft“). Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und ihrem Zulassungsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft finden Sie im Artikel „Pflanzenschutzmittel“ auf unseren Themenseiten.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H109 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserabsenkung von ca. 14.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, durch eine standortbezogene Vorprüfung zu ermitteln, ob für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Definition des Bodens Der Boden ist die an der Oberfläche entstandene, mit Luft, Wasser und Lebewesen durchsetzte sowie aus mineralischen und organischen Substanzen bestehende Verwitterungsschicht des obersten Teils der Erdkruste, die sich unter Einwirkung aller Umweltfaktoren gebildet hat. Natürliche Böden entstehen durch das Zusammenwirken von Ausgangsgestein, Klima, Wasser, Relief, Flora und Fauna. In Abhängigkeit von den jeweiligen Standortverhältnissen und Bodenbildungszeiträumen entwickeln sich unterschiedliche Bodentypen mit charakteristischem Profilaufbau und spezifischen physikalischen und chemischen Eigenschaften. Zusammen mit Luft, Wasser und Sonnenlicht ist der Boden die Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Böden sind nicht nur Produktionsgrundlage für Nahrungs- und Futtermittel, nachwachsende Rohstoffe und Rohstoffquelle. Sie besitzen auch eine herausragende Bedeutung im Naturhaushalt aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen und sind eine bedeutende natürliche Ressource. Böden sind: naturgegebener Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Teil des Ökosystems mit seinen Stoffkreisläufen, Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Rohstoffen, Filter und Speicher für das Grundwasser, Baugrund als Standort und Träger baulicher Anlagen, prägendes Element der Natur und Landschaft sowie Archiv für Natur- und Kulturgeschichte. Böden werden aber auch durch menschliche Aktivitäten (z.B. in der Landwirtschaft oder bei der Errichtung von Bauwerken) umgelagert, verändert, versiegelt und zerstört. Böden stellen somit ein begrenztes und nicht erneuerbares Schutzgut dar, mit dem verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Bodenbildung Die Bodenbildung ist ein natürlicher, an der Erdoberfläche beginnender und in die Tiefe fortschreitender Prozess. Die in Tab. 1 genannten Faktoren und Prozesse führen in Abhängigkeit von der Zeit zu Differenzierungen in Aufbau und Eigenschaften und zur Bildung unterschiedlicher Bodenhorizonte (-schichten). Somit können sich unterschiedliche Bodentypen (als Kombinationen von Bodenhorizonten) herausbilden. Der durch bodenbildende Prozesse aus dem Ausgangsgestein entstandene Boden ist ein Dreikomponenten- und Dreiphasengemisch aus festen, flüssigen und gasförmigen Bestandteilen: feste Bestandteile: mineralische Bestandteile wie Gesteinsfragmente, verschiedener Größe, Oxide, Salze, Kolloide, organische Bestandteile flüssige Bestandteile: Bodenwasser mit gelösten Nährstoffen und andere Elemente gasförmige Bestandteile: Bodenluft (Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid) Systematik der Böden Die Vielfalt der Böden wird in Abteilungen, Klassen, Bodentypen, Subtypen und Bodenformen systematisiert. Je nach Grundwasserstand werden folgende bodensystematische Abteilungen unterschieden: Terrestrische Böden (Landböden), Semiterrestrische Böden (halbhydromorphe Böden), Hydromorphe Böden (Grundwasserböden), Subhydrische Böden (Unterwasserböden) sowie Moore. Das Prinzip der Systematik wird an der Abteilung der Landböden, speziell an der Klasse der Braunerden, kurz verdeutlicht (vgl. Tab. 2). Die Bodenkundliche Kartieranleitung (1982, 1994, 2005 und 2024; = KA3, KA4, KA5, KA6) enthält eine ausführliche Beschreibung der Bodensystematik. Bodentypen werden als unter bestimmten Umweltbedingungen relativ häufig anzutreffende Stadien der Bodenentwicklung angesehen. Sie vereinigen Böden mit gleichem oder ähnlichem Profilaufbau (Horizontfolgen), was auf die in ihrer Gesamtwirkung gleichartigen Stoffumwandlungs- und Stoffverlagerungsprozesse zurückzuführen ist. Die häufigsten Böden in Berlin sind die mineralischen Böden mit weniger als 30 Masse-Prozent organischer Substanz. Sie sind z. T. durch einen mehr oder weniger mächtigen organischen Horizont (H-, L- oder O-Horizont, mit mehr als 30 Masse-Prozent organische Substanz, vor allem in Wäldern) überlagert. Die Bodentypen der Mineralböden untergliedern sich beginnend an der Geländeoberfläche in folgende Horizonte: mineralischer Oberbodenhorizont – A-Horizont mineralischer Unterbodenhorizont – B-Horizont mineralischer Untergrundhorizont – C-Horizont. Der mineralische Oberbodenhorizont (A-Horizont) zeichnet sich durch eine Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz (Auswaschung von Ton, Huminstoffen, Eisen- und Aluminiumoxiden) aus. Stoffspezifische Anreicherungs- und Verlagerungsprozesse ermöglichen eine weitere Untergliederung des A-Horizonts. Diese Differenzierung in der Horizontbezeichnung wird mit den nachgestellten Kleinbuchstaben (z.B. Ah – h steht für eine Humusakkumulation, Al – l steht für Tonauswaschung) gekennzeichnet. Der mineralische Unterbodenhorizont (B-Horizont) zeigt durch Akkumulation von eingewaschenen Stoffen aus dem Oberbodenhorizont sowie durch Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse (Verbraunung, Tonbildung usw.) gegenüber dem Ausgangsgestein eine andere Farbe und einen veränderten Stoffbestand. Eine weitere Differenzierung des B-Horizonts erfolgt analog dem A-Horizont (z.B. Bv – v steht für verwittert, verbraunt, verlehmt, Bt – t steht für tonangereichert). Der mineralische Untergrundhorizont (C-Horizont) wird durch das unter dem Boden liegende, relativ unveränderte Ausgangsgestein gebildet. Böden, die durch mehrere Stoffverlagerungs- oder Umwandlungsprozesse charakterisiert werden, weisen in ihrem Bodenprofil demnach mehrere übereinanderliegende A- und/oder B-Horizonte auf. Die Horizontabfolge ergibt das Horizontprofil, nach welchem die Differenzierung der Böden in Bodentypen erfolgt. Ein weiterer, hinsichtlich der Ausbildung von Bodentypen bestimmender Faktor ist der Einfluss des Grundwasserstandes. Die zeitweilige oder ständige Beeinflussung des Bodens durch das Grundwasser bewirkt die Ausbildung von Gleymerkmalen (z.B. Rost-, Bleichflecke) in terrestrischen und semiterrestrischen Bodentypen. Die Tiefenlage der Gleymerkmale findet Eingang in die Benennung des Bodentyps, z.B. der Braunerde: < 40 cm – Braunerde-Gley 40 – 80 cm – Gley-Braunerde 80 – 130 cm – vergleyte Braunerde. Anthropogene Veränderung des Bodens Der Grad der anthropogenen Veränderung des Bodens nimmt mit fortschreitender Technisierung sowie wachsender flächenhafter Inanspruchnahme zu. Heutzutage gibt es kaum noch unberührte und in ihrem Horizontaufbau anthropogen unbeeinflusste Böden. Wo die Horizontabfolge der Böden trotz Nutzungsüberprägung durch den Menschen weitgehend erhalten blieb, wie zumeist bei forstwirtschaftlicher Nutzung, werden die Böden als naturnahe Böden, bei Zerstörung der Horizontabfolge als anthropogene Böden eingestuft. Eine eindeutige Zuordnung der Böden in diese zwei Gruppen erweist sich aufgrund des fließenden Übergangs anthropogener Überprägung als äußerst schwierig. Bei landwirtschaftlicher Nutzung sind in der Regel die oberen 20 bis 30 cm des Bodenprofils durch Pflügen durchmischt. Bei Nutzung als Truppenübungsplatz oder Friedhof können naturnahe Böden z. T. in kleinräumigem Wechsel mit stark anthropogen veränderten Böden erhalten bleiben. Ohne entsprechende Bodenuntersuchungen ist der Grad der anthropogenen Beeinflussung bzw. der Grad der Zerstörung des Bodens schwer einschätzbar. Ebenso kommt es bei der jeweiligen Nutzung darauf an, ob das zu betrachtende Gebiet durch die Nutzung nur teilweise oder flächendeckend in Anspruch genommen wurde. Entwicklungsgeschichtlich gibt es relativ “alte” und relativ “junge” Böden. Von der Nutzung wenig beeinflusste Böden haben einen Entwicklungszeitraum bis zu einigen tausend Jahren. Der wesentliche Entstehungszeitraum der Böden in der Jungmoränenlandschaft des Berliner Raumes ist das Holozän, das vor rd. 12.000 Jahren begann. Günstige klimatische Verhältnisse sowie die damit verbundene rasche Ausbreitung der Vegetation bewirkten eine verstärkte Bodenbildung. Während der langen Entwicklungszeit dieser Böden liefen verschiedene bodenbildende Vorgänge ab, die sich in der Ausbildung typischer Horizonte widerspiegeln. Deshalb ist die Horizontabfolge dieser Bodentypen wesentlich differenzierter als die der relativ “jungen” Böden. Der Boden ist unvermehrbar. Seine Nutzung ist häufig mit einer Veränderung der ursprünglichen ökologischen Bedingungen verbunden und kann zu schwerwiegenden Gefährdungen der Funktionsfähigkeit oder gar des Bestands des Bodens führen. Die Ressource Boden ist aufgrund fortschreitender Versiegelung in ihrer Quantität gefährdet. Die Intensität der Inanspruchnahme des Bodens als Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnfläche nimmt immer weiter zu. Ehemals landwirtschaftlich genutzte, unversiegelte und in ihrem Bodenaufbau weitgehend naturnahe Böden der Stadtrandbereiche wurden durch Bauvorhaben umgelagert, durchmischt, großflächig versiegelt und zerstört. Belastungen durch Schadstoffe verändern den Boden in seiner Qualität . Schadstoffeinträge durch ungeregelte Abfallentsorgung, Unfälle, Leckagen und unsachgemäße Lagerung sowie Schadstoffeinträge aus den Emissionen von Industrie, Gewerbe und Verkehr schädigen die Böden irreparabel. Die eingetragenen Schadstoffe können direkt und indirekt zu einer Gefährdung aller Organismen einschließlich des Menschen führen. Im Vordergrund steht dabei die Aufnahme von Schadstoffen über den Nahrungskreislauf, aber auch der direkten oralen Bodenaufnahme (insbesondere durch Kleinkinder) muss Beachtung geschenkt werden. Der Boden kann nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen speichern und filtern. Wird seine Speicher- und Filterkapazität überschritten, können sie den Boden ungehindert passieren und ins Grundwasser gelangen. Gerade in einem Ballungsraum wie Berlin treten die Probleme hinsichtlich des Flächenverbrauches, u. a. durch Versiegelung (quantitative Gefährdung), sowie der stofflichen Belastung des Bodens durch Altlasten und andere Bodenverunreinigungen (qualitative Gefährdung) konzentriert auf. Da der Boden nicht vermehrbar ist und stark beeinträchtigte Böden kaum in ihren ursprünglichen Qualitäten wiederherstellbar sind, ist der Schutz verbliebener naturnaher Böden dringend notwendig. Bodenschutz Diskussionen und Überlegungen zum Bodenschutz sind auf Bundes- und auf Landesebene erst zu Beginn der 1980er Jahre in Gang gekommen. Gesetzlich verankert wurde der Schutz des Bodens mit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes im Jahre 1998. Dieses Gesetz wurde 2004 durch ein Berliner Landesgesetz ergänzt. Ziel des Berliner Bodenschutzgesetzes ist es, “den Boden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen, schädliche Veränderungen abzuwehren und Vorsorge gegen das Entstehen neuer zu treffen”. Nachhaltige Einwirkungen auf den Boden sollen vermieden und die natürlichen Bodenfunktionen geschützt werden. Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz sind Kenntnisse über den räumlichen Zustand der Böden sowie seine quantitative und qualitative Beeinträchtigung. In Berlin werden z. T. seit Jahrzehnten Informationen über die Nutzung, den Versiegelungsgrad und die stoffliche Belastung des Bodens erarbeitet, die die Grundlagen für die Bewertung der anthropogenen Belastung des Bodens darstellen. Ein Bodenbelastungskataster wurde aufgebaut und eine Versiegelungs- und Nutzungskartierung durchgeführt. Planungen von Bodenschutzmaßnahmen und die Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in den einzelnen Planungsebenen erfordern eine Bestimmung des Wertes, der Eignung oder der Empfindlichkeit der Böden. Hierzu müssen flächendeckende Daten bezüglich der Verbreitung der Böden und ihrer ökologischen Eigenschaften zur Verfügung stehen. Die vorliegende Karte bietet die Grundlage für die Ableitung ökologischer Kennwerte, die der Bewertung von Eigenschaften und Funktionen der Böden dienen.
Grundwasser ist eine wichtige Trinkwasserquelle. Gleichzeitig ist Grundwasser wichtig für die Ökosysteme, die Industrie und die Landwirtschaft, es unterliegt den Herausforderungen des Klimawandels und stellt einen wichtigen Lebensraum dar. Grundwasser ist deshalb eine bedeutende Ressource, die besonders geschützt werden muss. Das „Grundwasser“ ist der Gewässertyp des Jahres 2022. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Origin | Count |
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Bund | 60 |
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Type | Count |
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Ereignis | 1 |
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Text | 33 |
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License | Count |
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Boden | 83 |
Lebewesen & Lebensräume | 97 |
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