Antragsteller: Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg Die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Rietberg, auf dem Grundstück Gemarkung Rietberg, Flur 25, Flurstück 30 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Sanierung der Altlast „Mastholter Straße“ (Katasternummer: 4216.0001). Das hierbei entnommene Grundwasser soll nach einer Vorbehandlung/Abreinigung anschließend in ein namenloses Gewässer an der Straße „Am Eichenhof“ in gleicher Menge wie die Entnahme eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 160 m³/h, jedoch nicht mehr als 4.000 m³/d und 150.000 m³ insgesamt. Für dieses Vorhaben hat die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen der Verbindlichkeitserklärung der Sanierungsplanung beantragt.
Die H & K Teckentrup GmbH & Co. KG, Industriestraße 50, 33415 Verl, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Verl, auf den Grundstücken Gemarkung , Flur 4, Flurstücke 232, 282 und 317 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Errichtung einer Produktionshalle. Das hierbei entnommene Grundwasser soll anschließend in den Regenwasserkanal der Stadt Verl eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahmemengen betragen 37 m³/h, jedoch nicht mehr als 890 m³/d und insgesamt 80.100 m³.
Im Rahmen der Deichsanierung Wallach zwischen Rhein-km 806,0 bis 810,4, welche bereits am 02.08.2017 durch mich planfestgestellt worden ist, plant der Deichverband Duisburg-Xanten die Verlegung einer Leitung an ein neues Schachtbauwerk und beabsichtigt für die Herstellung des Rohrgrabens eine Wasserhaltung. Die Notwendigkeit der temporären Grundwasserabsenkung hat sich erst im Verlauf der Durchführung der Baumaßnahmen ergeben, da die Wasserstandsaufzeichnungen der LINEG immer wieder höhere Grundwasserstände zeigten.
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) beabsichtigt, das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zu erweitern. Der aktive Tagebaubetrieb geht inklusive der erforderlichen Prozessschritte und -linien sukzessive vom Abbaugebiet 1 in das Teilfeld Mühlrose über. Hierbei bezieht sich die Inanspruchnahme im Wesentlichen auf das unverritzte Gelände südöstlich der Ortschaft Mulkwitz. Sie bezieht sich zudem auf Kohlevorräte, die sich im Bereich des Randböschungssystems des Abbaugebietes 1 befinden und durch die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zugänglich werden. Neben der Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose sind auch Änderungen der Bergbaufolgelandschaft in Teilen des Abbaugebietes 1 des Tagebaus Nochten Gegenstand des Verfahrens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Braunkohlegewinnung im Tagebau Nochten auf der Grundlage des „Fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf“, zugelassen mit Bescheid des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 25. Februar 1994, geändert durch Bescheide des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 11. April 1994, 14. August 1996 und 19. Juli 1999 sowie den auf dieser Zulassung basierenden zugelassenen Haupt- und Sonderbetriebsplänen. Der aktive Teil des Tagebaus Nochten befindet sich derzeit südwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des Abbaugebietes 1. Das Teilfeld Mühlrose befindet sich südwestlich des Abbaugebietes 1 und umfasst mit der Landinanspruchnahme und den Randflächen eine ca. 562 ha große Fläche westlich von Weißwasser und südöstlich von Spremberg. Die Gewinnung im Teilfeld Mühlrose erfolgt aus dem Abbaugebiet 1 heraus und stellt nahtlos die Fortsetzung des Abbaugebietes 1 dar. Die Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose einschließlich der Randböschungen des Abbaugebietes 1 dient der anteiligen Kohleversorgung der Kraftwerke Boxberg, Schwarze Pumpe sowie der Kohleveredlungsanlage Schwarze Pumpe. Insbesondere wird die Braunkohle in den Kraftwerken zum Zwecke der Energieerzeugung verstromt. Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende Tätigkeiten: • Erweiterung des Abbaugebietes 1 des Tagebaues Nochten um das Teilfeld Mühlrose, • Gewinnung von ca. 110 Mio. t Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose bis zur Beendigung des Tagebaubetriebes in 2038, • Gewinnung des Rohstoffes im Schwenkabbau entgegen des Uhrzeigersinns und anschließend in kombiniertem Schwenk- und Parallelabbau, • Förderung des Abraums durch zwei Fördersysteme, einen Abraumbandbetrieb für die oberflächennahen Schichten und einen Abraumförderbrückenbetrieb für die Freilegung des Kohleflözes mit der Abraumförderbrücke, vorbereitende Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorfeldfreimachung, • Niederbringen von Erkundungs- und Entwässerungsbohrungen im Vorfeld des Tagebaus, • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Grundwasserabsenkung, • Errichtung von Immissionsschutzbauwerken sowie Veränderung von betriebsnotwendigen Einrichtungen, • Weiterbetrieb von Anlagen zur Grundwasserreinigung und Einleitung von gereinigtem Grundwasser in Vorfluter, • Weiterführung der Stützwasserversorgung von Schutzgebieten, • Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Teilfeld Mühlrose und Änderung der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in einem Teilbereich des Abbaugebietes 1 durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Wiedernutzbarmachung, • Herstellung eines Bergbaufolgesees mit einer Größe von ca. 2.000 ha in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus nach Beendigung der Gewinnung, • Flutung des Bergbaufolgesees und dessen Anbindung an das Gewässernetz in etwa bis zum Jahr 2072. Das Vorhaben befindet sich in den im Betreff genannten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Das Vorhaben wird sich in diesen Gemeinden und darüber hinaus in den Gemeinden Groß Düben und Weißkeißel im Landkreis Görlitz, in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in der Gemeinde Felixsee und der Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg auch indirekt auswirken (z.B. Immissionen, Grundwasserwiederanstieg).
Die Firma Kögel Bau GmbH & Co. KG, Hinterm Schloß 10, 32549 Bad Oeynhausen ist von der Stadt Halle (Westfalen) mit dem Neubau eines Transportsammlers (3. Bauabschnitt zwischen Alleestraße und Hachowe) beauftragt worden. Da die Sohltiefen der geplanten Leitung überwiegend unterhalb der Grundwasserstände liegen, ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich, die durch die Erlaubnisinhaberin beantragt wurde. Die Grundwasserabsenkung soll in einer Kombination aus offener Wasserhaltung mit Pumpensumpf im Kanalgraben und Tiefendrainage mit Vakuumpumpe im oberen Bauabschnitt erfolgen. Damit sollen Absenkziele zwischen 99,80 und 98,40 erreicht werden. Insgesamt ist eine Grundwasserentnahme von maximal 100.000 m³ über ca. vier Monate bis Ende Juni geplant. Das entnommene Wasser wird in die zu querenden namenlosen Gewässer sowie den „Kleinen Bach“ und falls erforderlich in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet.
Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Die DH Real Estate GmbH, Astrid-Lindgren-Straße 5, 26892 Dörpen, beantragt die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zum Zweck der Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Neubaus eines Wohn- und Geschäftshauses inkl. Unterkellerung in Dörpen. Die Grundwasserentnahmemenge soll auf rd. 170.000 m³ erhöht werden. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Dörpen, Flur 3, Flurstücke 167/30, 167/59, 167/58 und 167/53. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 188 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 24 |
| Land | 665 |
| Weitere | 52 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 63 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 129 |
| Taxon | 14 |
| Text | 107 |
| Umweltprüfung | 560 |
| unbekannt | 65 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 655 |
| Offen | 189 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 872 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 5 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 596 |
| Keine | 182 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 122 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 631 |
| Lebewesen und Lebensräume | 616 |
| Luft | 279 |
| Mensch und Umwelt | 875 |
| Wasser | 757 |
| Weitere | 773 |