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Bodenempfindlichkeit: Empfindlichkeit bei Trockenlegung, Austrocknung

Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.

Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme in Niedersachsen 1 : 50 000 - Bewertung

Die Kulisse „Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme“ weist für ganz Niedersachsen Flächen mit dem abiotischen Potenzial zur Etablierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen im mittleren Maßstab (1:50.000) aus. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind ein wichtiger Lebens- und Rückzugsort für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb stehen Grundwasserabhängige Landökosysteme unter besonderen Schutz und müssen in Wasserrechts- und Planungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Kulisse bewertet die abiotischen Standortfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Landnutzung, auf Basis der BK50, Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Periode 1971 -2000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1: 25.000 (DLM25). Die Kulisse dient als Überblick und stellt alle Flächen mit einem Standortpotenzial dar unabhängig davon, ob sich auf den ausgewiesenen Standorten aktuell ein grundwasserabhängiges Biotop etabliert hat oder nicht. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind durch die Absenkung des Grundwassers und Veränderungen des Klimas gefährdet. Zur Bewertung der Vulnerabilität gegenüber diesen Gefahren wurden mit Hilfe von bodenwasserhaushaltlichen Parametern eine Methode entwickelt. Das Ergebnis der Methode ist die Bewertung der Güte des Standortpotentials gwaLÖS, die in diesem Thema unter aktuellen Bedingungen (Klima und Grundwasserständen) dargestellt wird. BUG, J., PLINKE, A-K., AFFELT, L. & HARDERS, D. (2021): Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) - Erläuterung zur Kulissenerstellung und Bewertung der Vulnerabilität. In: GeoBerichte 43, Hannover.

Stadt Rietberg, Mastholter Straße 20984

Antragsteller: Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg Die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Rietberg, auf dem Grundstück Gemarkung Rietberg, Flur 25, Flurstück 30 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Sanierung der Altlast „Mastholter Straße“ (Katasternummer: 4216.0001). Das hierbei entnommene Grundwasser soll nach einer Vorbehandlung/Abreinigung anschließend in ein namenloses Gewässer an der Straße „Am Eichenhof“ in gleicher Menge wie die Entnahme eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 160 m³/h, jedoch nicht mehr als 4.000 m³/d und 150.000 m³ insgesamt. Für dieses Vorhaben hat die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen der Verbindlichkeitserklärung der Sanierungsplanung beantragt.

H&K Teckentrup GmbH & Co. KG

Die H & K Teckentrup GmbH & Co. KG, Industriestraße 50, 33415 Verl, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Verl, auf den Grundstücken Gemarkung , Flur 4, Flurstücke 232, 282 und 317 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Errichtung einer Produktionshalle. Das hierbei entnommene Grundwasser soll anschließend in den Regenwasserkanal der Stadt Verl eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahmemengen betragen 37 m³/h, jedoch nicht mehr als 890 m³/d und insgesamt 80.100 m³.

Artenschutzprojekt für den Wachtelkönig

Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.

Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Wald

Methode: Agrarwissenschaftlich.

BV Ankersetzung Dock 1+2, Südschnellweg, Döhren, Hannover

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung und Einleitung in ein Oberflächengewässer II. Ordnung (Leine) Süd-schnellweg, B 3, Gemarkung Döhren, Flur 1, Flurstück 28/10. Auf dem genannten Grundstück ist der Neubau des Südschnellweges (Trogstrecke) geplant. Für die statische Absicherung der Teilbauten Dock 1 und Dock 2 der geplanten Unterführung ist eine Ankersetzung notwendig. Um die erforderliche Maßnahme durchführen zu können, ist eine Grundwasserabsenkung notwendig. Dazu ist eine temporäre geschlossene Grundwasserhaltung mittels Vakuumspülfilter bzw. ein Zutage fördern von Grundwasser mit einhergehende Grundwasserspiegelabsenkung bei einem Absenk-ziel von 1,80 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in die Leine eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erfor-derlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring, Einleitung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers in ein Oberflächengewässer sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Gehölz und Vegetation) nicht zu erwarten sind.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Holzanatomische Untersuchungen zur Reaktion von Baeumen gegen anthropogene Umweltveraenderungen

Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.

Bauwasserhaltung Fl.Nr. 1271/12, Gemarkung Dachau

Der Antragsteller beantragt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von insgesamt maximal 179.712 m³ oberflächennahes Grundwasser zum Zweck der zeitlich begrenzten Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung).

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