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Biotoptypen 2024

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.

ANK-LK: Ökologische Aufwertung der Teiche Gut Weyern in Düren

Flurabstand des Grundwassers 2005

Die Grundwasserstände in einem Ballungsgebiet wie Berlin unterliegen nicht nur naturbedingten Abhängigkeiten, wie Niederschlägen, Verdunstungen, unterirdischen Abflüssen, sondern sie werden auch durch menschliche Einwirkungen – Grundwasserentnahmen, Bebauung, Versiegelung der Oberfläche, Entwässerungsanlagen und Wiedereinleitungen – stark beeinflusst. Hauptfaktoren bei der Entnahme sind die Grundwasserförderungen der öffentlichen Wasserversorgung (vgl. Karte 02.11), private Gewinnungsanlagen und Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen. Zur Grundwasserneubildung tragen hauptsächlich Niederschläge (vgl. Karte 02.13.5), Uferfiltrat, künstliche Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser und Wiedereinleitung von Grundwasser im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei. In Berlin sind zwei Grundwasserstockwerke ausgebildet: Das tiefere führt Salzwasser und ist durch eine etwa 80 Meter mächtige Tonschicht von dem oberen süßwasserführenden Grundwasserstockwerk hydraulisch – mit Ausnahme lokaler Fehlstellen der Tonschicht – getrennt. Dieses etwa 150 Meter mächtige Süßwasserstockwerk, das für die Berliner Trink- und Brauchwasserversorgung genutzt wird, besteht aus einer wechselnden Abfolge von rolligen und bindigen Lockersedimenten: Sande und Kiese (rollige Schichten) bilden die Grundwasserleiter, während Tone, Schluffe, Geschiebemergel und Mudden (bindige Schichten) Grundwasserhemmer darstellen. Die Oberfläche des Grundwassers wird in Abhängigkeit von dem (meist geringen) Grundwassergefälle und der Geländemorphologie in unterschiedlichen Tiefen angetroffen (Abb. 1). Der Grundwasserflurabstand wird als lotrechter Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert. Wird der Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen Schichten (Grundwasserhemmern, wie z. B. Geschiebemergel) so überlagert, dass das Grundwasser nicht so hoch ansteigen kann, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht, liegt gespanntes Grundwasser vor. In diesem Fall ist der Flurabstand als der lotrechte Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert, die von der Unterkante des grundwasserhemmenden Geschiebemergels bzw. von der Oberkante des unterlagernden Grundwasserleiters gebildet wird (Abb. 1). Die Flurabstandskarte gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von Gebieten gleicher Flurabstandsklassen im Maßstab 1 : 50 000 (SenStadt 2006). Sie wurde auf Grundlage der Daten aus dem Zeitraum Mai 2006 berechnet. Sie hat für den jeweils oberflächennahen Grundwasserleiter mit dauerhafter Wasserführung Gültigkeit. Dies ist zumeist der in Berlin wasserwirtschaftlich genutzte Hauptgrundwasserleiter (GWL 2 nach der Gliederung von Limberg und Thierbach 2002), der im Urstromtal unbedeckt, im Bereich der Hochflächen jedoch bedeckt ist. In Ausnahmefällen wurde für die Ermittlung des Flurabstandes der GWL 1 (z. B. im Gebiet des Panketals) bzw. der GWL 4 (tertiäre Bildungen) herangezogen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem Flächen mit geringem Flurabstand (bis etwa vier Meter). In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deckschichten über dem Grundwasser können dort Bodenverunreinigungen besonders schnell zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. Die Flurabstandskarte ist also eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (s. Karte 02.16). Die räumliche Überlagerung der Flurabstände mit der Beschaffenheit der geologischen Deckschichten ermöglicht die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Schutzfunktionen der Grundwasserüberdeckung. Die Kenntnis der Flurabstände ermöglicht des Weiteren eine Einschätzung, an welchen Standorten Grundwasser Einfluss auf die Vegetation hat. Der Einfluss des Grundwassers auf die Vegetation hängt von der Durchwurzelungstiefe der einzelnen Pflanze und, je nach Bodenart, vom kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers ab. Der Grenzflurabstand, bei dem Grundwasser bis zu einem gewissen Grad für Bäume nutzbar sein kann, wird für Berliner Verhältnisse im Allgemeinen mit vier Metern angegeben. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist in ihrem Wasserbedarf meist auf das Grundwasser angewiesen und benötigt einen Flurabstand von weniger als 50 cm. Entwicklung der Grundwasserstände Die Grundwasserstände sind im Stadtgebiet in vielfältiger Weise künstlich beeinflusst . Die ersten Grundwasserabsenkungen und damit die Vernichtung von Feuchtgebieten im Berliner Raum sind auf die Entwässerung von Sumpfgebieten wie z.B. dem Hopfenbruch in Wilmersdorf im 18. Jahrhundert zurückzuführen. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden durch den Ausbau von Kanälen weitere Gebiete entwässert. Das Grundwasser wurde dann durch die verstärkte Nutzung als Trink- und Brauchwasser, durch Wasserhaltungen bei Baumaßnahmen sowie durch Einschränkung der Grundwasserneubildungsrate infolge der Versiegelung des Bodens weiter abgesenkt bzw. starken periodischen Schwankungen mit Amplituden bis zu 10 Meter am Standort unterworfen. Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts unterlag der Grundwasserstand weitgehend nur den durch die Niederschläge hervorgerufenen natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen. Ab 1890 bis zum Zweiten Weltkrieg prägten dann der steigende Wassergebrauch der rasch wachsenden Stadt sowie Grundwasserhaltungen das Grundwassergeschehen. Große Grundwasserhaltungen für den U- und S-Bahnbau (Alexanderplatz) sowie andere Großbauten senkten das Grundwasser in der Innenstadt flächenhaft über längere Zeiträume um bis zu acht Meter ab. Durch den Zusammenbruch der Wasserversorgung am Ende des Krieges erreichte das Grundwasser fast wieder die natürlichen Verhältnisse (Abb. 2). In der Folgezeit, von Anfang der 1950er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre, wurde das Grundwasser durch steigende Entnahmen erneut kontinuierlich und großflächig abgesenkt . Besonders stark machte sich dieser Trend in den Wassergewinnungsgebieten bemerkbar. Neben dem allgemeinen Anstieg des Wassergebrauchs der privaten Haushalte wurde diese Entwicklung auch durch Baumaßnahmen verursacht (Wiederaufbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau und große Bauvorhaben). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen der kommunalen Wasserwerke war im Westteil der Stadt Anfang der 1970er Jahre abgeschlossen, während in Ost-Berlin zur Versorgung der neuen Großsiedlungen in Hellersdorf, Marzahn und Hohenschönhausen Mitte der 1970er Jahre mit dem Ausbau des Wasserwerks Friedrichshagen begonnen wurde. In den Wassergewinnungsgebieten haben sich im Einzugsbereich der Brunnen der Wasserwerke dauerhafte, weitgespannte und tiefe Absenkungstrichter ausgebildet. Dort sind zudem, analog zu den innerhalb des Jahres schwankenden Fördermengen der meisten Wasserwerke, zum Teil erhebliche Schwankungen der Grundwasserstände zu beobachten. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts fielen im Grunewald der Riemeistersee und der Nikolassee durch die Wasserentnahmen des Werkes Beelitzhof trocken. Der Spiegel des Schlachtensees fiel um 2 Meter, der Spiegel der Krummen Lanke um 1 Meter. Zum Ausgleich wird unter Umkehrung der natürlichen Fließrichtung seit 1913 Havelwasser in die Grunewaldseen gepumpt. Die Feuchtgebiete Hundekehlefenn, Langes Luch, Riemeisterfenn sowie die Uferbereiche der Seen konnten nur durch diese Maßnahme erhalten werden. Die Absenktrichter der Brunnengalerien an der Havel wirken sich bis weit in den Grunewald aus. So sank der Grundwasserstand am Postfenn zwischen 1954 und 1974 um 3,5 m, am Pechsee im Grunewald zwischen 1955 und 1975 um 4,5 m. Durch die Entnahme der Brunnengalerien am Havelufer kommt es selbst in unmittelbarer Nähe der Havel zu starker Austrocknung im Wurzelraum der Pflanzen. Im Südosten Berlins sind 90 % der Feuchtgebiete um den Müggelsee in ihrem Bestand bedroht (Krumme Laake Müggelheim, Teufelsseemoor, Neue Wiesen/Kuhgraben, Mostpfuhl, Thyrn, Unterlauf Fredersdorfer Fließ). Um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen zu mildern, werden einige Feuchtgebiete durch Überstauung und Versickerung von Oberflächenwasser wieder vernässt. Im Westteil der Stadt sind dies die Naturschutzgebiete Großer Rohrpfuhl und Teufelsbruch im Spandauer Forst und Barssee im Grunewald, im Ostteil Krumme Lake in Grünau und Schildow in Pankow. Großflächige Absenkungen ergaben sich ebenso im Bereich des Spandauer Forstes, bedingt durch die seit den 1970er Jahren erheblich angestiegene Grundwasserförderung des Wasserwerkes Spandau. Mit Hilfe einer 1983 in Betrieb genommenen Grundwasseranreicherungsanlage wird durch die Versickerung von aufbereitetem Havelwasser versucht, den Grundwasserstand allmählich wieder anzuheben. Bis Mai 1987 konnte der Grundwasserstand im Spandauer Forst im Durchschnitt zwischen 0,5 und 2,5 m angehoben werden. Wegen der Vernässung von Kellern angrenzender Wohngebiete wurde die Grundwasseranreicherung in diesem Gebiet inzwischen wieder beschränkt. Mit der gleichzeitigen Steigerung der Fördermengen des Wasserwerks Spandau sank der Grundwasserstand bis 1990 wieder ab. Durch eine weitere Reduzierung der Fördermengen kam es in der Folgezeit zu einem erneuten Anstieg des Grundwassers (Abb. 3). Generell ist im Westteil Berlins bereits seit Ende der 1980er Jahre ein Wiederanstieg der Grundwasserstände zu beobachten. Ursache dafür waren in erster Linie drei gegensteuernde Maßnahmen wider den sinkenden Grundwassertrend: Die Erhöhung der künstlichen Grundwasseranreicherung durch gereinigtes Oberflächenwasser in wasserwerksnahen Gebieten (Spandau, Tegel und Jungfernheide) führte zu geringeren Absenkungsbeträgen (vgl. Karte 02.11). Die Wiedereinleitpflicht bei Grundwasserhaltungsmaßnahmen bei großen Baumaßnahmen führte zu einer geringeren Belastung des Grundwasserhaushalts. Die Einführung des Grundwasserentnahmeentgelts bewirkte einen sparsameren Umgang mit der Ressource Grundwasser. Insgesamt befand sich die Grundwasseroberfläche im Mai 2006 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist der rückläufige Wassergebrauch, der an der verringerten Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe seit der politischen Wende 1989 – besonders in den östlichen Bezirken – abzulesen ist. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke stellten ihre Produktion in den Jahren von 1991 bis 1997 völlig ein: Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch. Dadurch stiegen die Grundwasserstände stadtweit bis in die Mitte der 1990er Jahre wieder an. Es kam in diesem Zeitraum gebietsweise durch den plötzlichen Grundwasserwiederanstieg bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu zahlreichen Vernässungsschäden. In zwei Gebieten waren die Schäden so umfangreich, dass grundwasserregulierende Maßnahmen durchgeführt werden mussten (Rudow, Kaulsdorf). Im September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt; bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird am Standort Johannisthal jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um laufende lokale Altlastensanierungen und Baumaßnahmen nicht zu gefährden. Am Standort Jungfernheide wird seit Januar 2006 die Grundwasserhaltung von der Siemens AG zum Schutz ihrer Gebäude betrieben. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 17 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2006 dagegen nur noch 218 Millionen m 3 gefördert. Der Rückgang der Grundwasserförderung der Wasserwerke in den östlichen Bezirken fiel mit über 60 % in diesem Zeitraum noch deutlich höher aus. Daraus resultierte in den Jahren seit 1989 ein stadtweiter Grundwasseranstieg, der sich am stärksten im Urstromtal in der Nähe der Förderbrunnen der Wasserwerke mit ihren tiefen Absenktrichtern auswirkte. Das Ausmaß des flächenhaften Grundwasserwiederanstieges in Berlin seit 1989 verdeutlicht Abbildung 4. Hier ist der Anstieg der Grundwasserstände von 1989 bis 2002 dargestellt. Dargestellt ist der Grundwasseranstieg nur im Urstromtal, da er hier für die Gebäude auf Grund des geringen Flurabstandes relevant ist. Auf den Hochflächen herrschen höhere Flurabstände.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes“, Köpenicker Straße 14 in 10997 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 8.000 m². Insgesamt werden ca. 600.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

LSG Ostrand der Arendseer Hochfläche Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Nordosten der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten und erstreckt sich zwischen den Orten Seehausen, Osterburg, Höwisch und Bretsch. Es liegt im Bereich einer sanft nach Osten ansteigenden Grundmoränenplatte der Altmark, der sogenannten Arendseer Hochfläche. Von ca. 25 m über NN am Westrand steigt das Gelände über eine Strecke von etwa 6 km allmählich auf 72 über NN an, um dann mit einem markanten Steilhang in das rund 20 m über NN gelegene Elbetal wieder abzufallen. Die Anhöhen bieten herrliche Fernsichten über die Altmärkische Wische bis hin nach Werben und Havelberg. Im Süden ist die von Grünland dominierte Niederung der Biese mit in das LSG einbezogen. Die Biese entwässert einen großen Teil der nordöstlichen Altmark, in ihrem Oberlauf trägt sie den Namen Milde. Bei Osterburg tritt sie in das weite Elbetal der Wische ein. Das LSG hat mit etwa 42 % seiner Gesamtfläche einen hohen Waldanteil. Die Wälder erstrecken sich insbesondere in der Osthälfte des Gebietes nahe dem Steilabfall der Grundmoränenplatte in das angrenzende Elbetal. Es handelt sich vorwiegend um Kiefernforste, jedoch auch um naturnahe Eichen- und Buchen-Eichenwälder. Im Norden des Schutzgebietes erstrecken sich zwischen Höwisch im Westen und Seehausen im Osten im Bereich eiszeitlicher Dünenzüge ausgedehnte Kiefernforste. Der Westen des LSG wird durch große Ackerflächen charakterisiert, die in geringem Ausmaß durch Kiefern- und Eichenforste gegliedert werden. Lediglich im Bereich der Niederung des Zehrengrabens, zwischen Bretsch und Höwisch und in der Biese-Niederung im Süden finden sich ausgedehnte Grünlandflächen. In der Agrarlandschaft liegen zahlreiche kleine, aufgelassene und heute mit Gehölz bestandene Mergelgruben. Viele führten ehemals Wasser. Die Absenkung des Grundwasserspiegels ließ sie jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, trockenfallen. Eine weithin sichtbare Landmarke innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist der Sendeturm bei der Ortschaft Dequede. Der Ostrand der Arendseer Hochfläche dürfte bereits seit der Frühzeit ein bevorzugtes Siedlungsgebiet gewesen sein. Auf hochwassersicherem Grund bot es Ackerland und unterhalb des Steilabfalls in der Elbeniederung Fischgründe sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie zum anderen entlang der B 189 und entlang dem westlichen Altarm der Biese mit einer deutlichen Verdichtung auf dem Stadtgebiet von Osterburg einschließlich dem Ort Zedau. Der älteste Nachweis jungsteinzeitlichen Materials stammt von Bretsch. Es handelt sich dabei um Gefäße der Linienbandkeramikkultur, die in einem Gebiet zum Vorschein kamen, aus dem in der frühen Jungsteinzeit noch kein Ackerbau bekannt war, da sich die Verbreitung ackerbauführender Kulturen damals weitestgehend auf die Lößgebiete beschränkte, und zu dieser Zeit von Jäger- und Fischer-Gemeinschaften besiedelt war. Es ist deshalb eine rituelle Deponierung in Erwägung zu ziehen. Eine erste Besiedlung mit Ackerbauern schien aber bereits am Ende der frühen Jungsteinzeit mit der Rössener Kultur einzusetzen, wie Grabfunde vom Thüritzberg bei Losse und bei Bretsch belegen. Eine Verdichtung der Besiedlung fand in der Alttiefstichkeramikkultur statt. Dieser verdankt man die Errichtung von Großsteingräbern. 13 Anlagen haben sich im und randlich zum LSG bei Bretsch (9) und Krevese (4) erhalten, zwei weitere stehen in geringer Entfernung bei Gagel. Siedlungen dieser Kultur befanden sich bei Osterburg, Zedau und Dewitz. Bei Höwisch, Polkern und Osterburg häufen sich Siedlungen der Schönfelderkultur. Während der Bronzezeit ließ die Besiedlungsdichte stark nach. Im Dreieck zwischen Bretsch, Losse und Höwisch dünnte sie bis auf einen Wohnplatz mit Gräberfeld bei Priemern aus. Dicht blieb die Besiedlung nur am Rande des LSG um Dewitz. Von dort verlagerte sie sich während der Eisenzeit wieder nach Bretsch. Zudem verdichtete sie sich in der südöstlichen Ecke des LSG bei Krevese, Dequede, Polkern, Schliecksdorf, Zedau und Osterburg, wobei sich hier in der Bronzezeit nach Aussage eines Bronzehortfundes bei Polkern eine gewisse Wohlhabenheit der im Biesebogen ansässigen Bevölkerung eingestellt hatte, was durch eine Reihe weiterer Hortfunde der frühen Bronzezeit außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bei Osterburg, Kattwinkel und Uchtenhagen bestätigt wird. Bei Zedau bestand zudem im Bereich einer spätbronze- bis früheisenzeitlichen Siedlung eine Feuerkultstätte. Diese Verdichtung des Siedlungsgebietes in und um Osterburg nahm während der römischen Kaiserzeit zu, während das übrige LSG mit Ausnahme von Losse, wo auch Eisenverhüttung belegt ist, vollkommen unbesiedelt war. Hier zeigte sich dann stets auch eine Kontinuität seit der Eisenzeit. Bei Krevese arbeitete ein Töpfereibetrieb, bei Ledau wurde Raseneisenerz verhüttet. Bemerkenswert ist ein ausgedehntes Gräberfeld mit 129 Bestattungen aus der späten römischen Kaiserzeit bei Ledau. Aus der Zeit der slawischen Besiedlung der Altmark stammen die Burgwälle von Osterburg und Priemern sowie ein Silberschatzfund, der bei Polkern zum Vorschein kam. Die ebenen Grundmoränenplatten wurden, wie überall in der Altmark, schon im Mittelalter, mit Beginn der deutschen Besiedlung, gerodet und in Ackerland umgewandelt. Der Wald erhielt sich nur auf den flachgründigen Standorten der höchsten Erhebungen, auf den steilen Hängen des Ostabfalls und auf den armen Dünenzügen im Norden des LSG. Auch hier dürfte der Waldanteil in den letzten Jahrhunderten noch geringer als heute gewesen sein. Mit Beginn der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft Ende des 18. Jahrhunderts wurden arme Heiden und Ödländer in der Altmark vielerorts mit der Wald-Kiefer aufgeforstet. In Osterburg stand im Mittelalter eine slawische Burg, von der heute noch Reste des Ringwalls zu sehen sind. Nach der deutschen Besiedlung folgte ihr im 10. Jahrhundert ein Burgward. Im Jahre 1151 wird der Ort in der Gründungsurkunde Stendals erstmals erwähnt. In der Frühzeit der deutschen Besiedlung und durch die Eindeichung der Elbe erlebte das Gebiet mit den Städten Osterburg und Seehausen eine wirtschaftliche Blüte. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Osterburg und Seehausen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Im Jahre 1761 wurde die Stadt Osterburg durch einen Brand fast gänzlich zerstört. Entsprechend haben sich nur wenige bedeutende Gebäude erhalten. Dagegen besitzt Seehausen mit Fachwerkhäusern, von denen die ältesten aus dem 17. Jahrhundert stammen, eine größere Vielfalt siedlungsgeschichtlicher Zeugen. Im 19. Jahrhundert erfolgte nach dem Anschluß an die Eisenbahn eine bescheidene Industrialisierung. Das Gebiet befindet sich im Nordosten der Altmarkscholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Im Bereich des LSG befinden sich zwar keine Salzstöcke. In die Entwicklung des Salzstockes Meseberg, der etwa 3,5 km nordöstlich von Osterburg bei zirka 35 m Tiefe sehr nah der Oberfläche ansteht, wurden aber zumindest während des Quartärs große Teile des LSG einbezogen. Am Anfang der Elsterkaltzeit bildete sich in der sekundären Randsenke um den Salzstock Meseberg eine tiefe Erosionsrinne, deren Basis im Norden und Süden des Salzstockes bis unter -300 m NN reicht. Die nördliche verläuft bis nach Seehausen, wo ihre Basis bis auf -100 m NN abflacht. Die südliche verzweigt sich bei Osterburg, wobei sich der nordwestliche Zweig bis nach Drüsedau erstreckt, um dort ebenfalls bis auf -100 m NN abzuflachen. Die Quartärbasis der übrigen LSG-Teile befindet sich zwischen -100 m NN und -50 m NN. Die Unebenheiten im Relief wurden während der Elsterkaltzeit durch Ablagerungen von meist glazilimnischen, teilweise glazifluviatilen Sedimenten, die oft von Grundmoräne überlagert sind, bis auf 0 m NN ausgeglichen. Die Elstergrundmoräne kann örtlich sogar bis 15 m über NN, wie zum Beispiel westlich Behrend, nahe der Oberfläche anstehen. Die Erosions- und Sedimentationsprozesse während der Holsteinwarmzeit ebneten das Relief weitgehend ein, so daß die drenthestadialen glazigenen Ablagerungen der Saalekaltzeit relativ flach mit etwa 10-20 m Mächtigkeit über elsterkaltzeitlichen und zum Teil über holsteinwarmzeitlichen Bildungen lagern. Für die Reliefentwicklung des Gebietes sind vor allem die Vorgänge während des Warthestadiums der Saalekaltzeit entscheidend gewesen. Mit dem Vorrücken des Eises wurden unter anderem große zusammenhängende Blöcke des Untergrundes als Schuppen verfrachtet. Das Vorkommen der miozänen Glimmersande und braunkohleführenden Tone nordöstlich Krumke könnte beispielsweise eine solche Schuppe darstellen. Sie stammt wahrscheinlich von der Spitze des Salzstockes Meseberg, der auch während des Quartärs aktiv blieb. Noch zur Zeit der maximalen Letzlinger Randlage entstanden im Rückland des Eises neue Abflußbahnen, die das heutige Abflußsystem in der Altmark vorzeichneten. Bei Abschmelzen des Eises bildeten sich mehrere große Blöcke von Toteis, um die die Schmelzwässer nach Norden abflossen. Die oft als Endmoränen und Eisrandlagen gedeuteten Höhenrücken, wie zum Beispiel die zwischen Losse und Osterburg am Rand der Biese-Elbe-Niederung, bis ungefähr 70 m über NN hoch, könnten ebenso als Spaltenfüllungen zwischen den Eisblöcken beziehungsweise als Schüttungen innerhalb der Schmelzwasserbahnen entstanden sein. Am Ende des Warthestadiums brach die Elbe bei Rogätz nach Norden durch. Die Entwässerung des LSG stellte sich endgültig auf die Elbe ein, im Süden und im Osten durch die Biese, im Westen durch den Zehrengraben. Im Bereich der Täler fand eine Ausräumung der älteren Sedimente statt, die bis in 15-20 m Tiefe reichte. Die vollständig abgetauten Toteisblöcke hinterließen eine maximal 10 m mächtige, sehr kalkreiche Grundmoräne, die die heutige Hochfläche bildet. Während der Weichselkaltzeit wurden die Niederungen mit Talsanden bis 20-25 m über NN wieder aufgefüllt, auf der Hochfläche fanden periglaziäre Prozesse statt, das heißt Entkalkung, Umlagerung und Ausblasung der anstehenden Sedimente. Im Holozän lagerten sich in den Auen humose Sande, Auenlehme und Torfe ab, am Süd- und Ostrand der Aland-Biese-Elbe-Niederung zwischen Lösse, Seehausen und Behrend häuften sich junge Dünen an. Das LSG umfaßt zwei Bodenlandschaften: Die Bodenlandschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, speziell die Platte von Krevese im Westen, und die Bodenlandschaft der Lüchower Niederung im Osten. Beide Bodenlandschaften grenzen an einer zirka 20 m hohen Steilstufe aneinander. In ihrem westlichen Teil besteht die Platte von Krevese aus saalekaltzeitlichem Geschiebemergel, der von weichselkaltzeitlichem Geschiebedecksand überlagert wird. In diesen Substratprofilen sind überwiegend Parabraunerde-Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden entstanden. Die Böden werden meist landwirtschaftlich genutzt. Am Westrand befindet sich die Senke des Zehrenbaches, in der Gleye aus lehmigem Auensand vorkommen. Im östlichen Teil der Platte von Krevese stehen im Untergrund statt des Geschiebemergels Schmelzwassersande an. Hier sind sandige Böden mit Neigung zur Podsolierung entstanden, das heißt Braunerde-Podsole unter Wald und Acker-Braunerden. Südlich und östlich, in der Biese-Niederung beziehungsweise im Elbetal, dominieren Gleye aus Niederungssand. In dem nordöstlichen Randbereich der Platte von Krevese sind Dünen abgelagert, auf denen Podsole bis Regosole entwickelt sind. Die sanft nach Westen geneigte Hochfläche entwässert über verschiedene Gräben nach Westen zur Niederung des Zehrengrabens. Im Zehrengraben fließt das Wasser nach Norden dem Aland zu. Die südlichsten Abschnitte der Hochfläche und der unmittelbare Steilhang am Ostabfall der Hochfläche entwässern zur Biese. Die Biese nimmt einen großen Teil der Niederschläge der östlichen Altmark auf und tritt bei Osterburg in das Elbetal ein. Das LSG liegt im Randbereich des subkontinental getönten Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel bei Seehausen die 550-mm-Marke überschreiten, liegen die Niederschlagswert in Osterburg schon unterhalb dieser Marke. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,5°C. Im Bereich des steil abfallenden Osthanges der Hochfläche sind neben Kiefernforsten auch Laubmischwälder vorhanden. Die Laubmischbestände bestehen zum Teil aus relativ straucharmen Traubeneichen-Wäldern mit hoher Deckung der Heidelbeere in der Krautschicht. Daneben sind strukturreiche Buchen-Traubeneichen-Mischwälder mit zahlreichen alten Rot-Buchen ausgebildet. Auf den hageren Hangschultern sind bodensaure Bestände mit Heidelbeere, Hain-Simse, Pillen-Segge und Draht-Schmiele vorhanden. Auf der Hochfläche und auf Anreicherungsstandorten des Hangfußes stocken dagegen Mull-Buchenwälder mit Busch-Windröschen, Wald-Flattergras und Vielblütiger Weißwurz. Im Bereich der Wolfsschlucht weisen die Wälder einen hohen Totholzanteil auf. Charakteristische Vogelarten sind Waldlaubsänger, Waldbaumläufer und Schwarzspecht. Am Hangfuß, unmittelbar westlich der Bahntrasse Stendal-Wittenberge, finden sich Erlenwälder vom Typ des Brennessel-Erlenbruchs und kleinflächig, auf den feuchtesten Standorten, auch die Gesellschaft des Walzenseggen-Erlenbruches. Charakteristische Arten der Krautschicht sind Sumpf-Haarstrang, Walzen-Segge, Sumpf-Segge, Gelbe Schwertlilie und Rasenschmiele. Die durch Ackerbau geprägte Hochfläche weist nur sehr wenige Gewässer auf. Sie liegen zum Teil in aufgelassenen Abgrabungen. Im Bereich von Gehöften und auf Viehweiden sind vereinzelt kleine Sölle zu finden, wo unter anderem Gemeiner Wasserhahnenfuß, Ästiger Igelkolben und Froschlöffel vorkommen. Die Sölle sind teilweise verlandet und mit Sumpf-Segge, RasenSchmiele, Sumpf-Kratzdistel, Sumpf-Labkraut und Kuckucks-Lichtnelke bewachsen. Eine charakteristische Insektenart dieser Lebensräume ist die Große Goldschrecke. Am Westrand des LSG stocken im Bereich der Niederung des Zehrengrabens zwischen Priemern und Bretsch strukturreiche Laubmischwälder. Ein Bestand am Ortsrand von Priemern ist teils parkartig gestaltet und weist einen hohen Holzartenreichtum auf. Vorkommende Baumarten sind Stiel-Eiche, Rot-Buche, Winter-Linde, Flatter-Ulme, Hainbuche, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Esche, Platane und Roß-Kastanie. In der Krautschicht treten unter anderem Lungenkraut, Goldnessel, Maiglöckchen, Vielblütige Weißwurz, Wald-Flattergras, Giersch und Einbeere auf. Südlich angrenzend gehen die Laubmischwälder im Bereich des sogenannten „Großen Bauernholzes“ von Buchen-Stieleichenbestockung in Erlen-Eschen- und zum Teil Erlenbruchwald über. Auf den feuchteren Standorten ist die Krautschicht durch Sumpf-Segge, Gemeines Helmkraut, Rasen-Schmiele und Winkel-Segge charakterisiert. Südlich des Tannenkruges befindet sich ein kleiner, trockengefallener Erlenbruchwald. Die auf Stelzen stehenden Erlen zeigen die Sackung des Torfkörpers an. Vor dem Gehölz befindet sich eine Feuchtwiese mit Vorkommen von Sumpf-Pippau, Sumpf-Dotterblume, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpf-Kratzdistel, Flammendem Hahnenfuß und andere Arten. Im Bereich der Priemernschen Heide liegt in einer feuchten Senke zwischen Dünenzügen ein Erlenbruchwald mit einem angrenzenden Großseggenried. Das Seggenried wird von einem Gürtel aus Faulbaumgebüsch umgeben. Charakteristische Arten sind Sumpf-Segge, Steiff-Segge, Sumpf-Haarstrang, Wassernabel, Sumpf-Pippau und Gemeines Helmkraut. In den verschieden strukturierten Wäldern ist eine reiche Ornithofauna zu finden. Von den Greifvögeln sind Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Habicht, Turmfalke sowie Wespenbussard zu nennen. Vom Schwarzstorch sind ebenso Brutvorkommen bekannt. Kleiber, Schwarzspecht, Grünspecht, Mittelspecht sowie Sumpf,- Weiden- und Schwanzmeise sind häufig anzutreffen. In den Kiefernforsten ist der Trauerschnäpper häufig, dort brütet ebenfalls der Kolkrabe. Die Ackerflächen werden zu den Zugzeiten und im Winter von Saat- und Bläßgänsen sowie Singschwänen zur Nahrungssuche genutzt. Im Bereich der Wälder und Forste sollte der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste erhöht werden. Aus landschaftsästhetischen Gründen wären insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die vorhandenen Laubmischbestände bei Priemern, Barsberge und in den Rossower Bergen sind besonders wertvoll. Für die Bestände in den Rossower Bergen ist der Status eines Naturschutzgebietes, unter Umständen auch eines Totalreservates, in Erwägung zu ziehen. In der offenen Ackerlandschaft der Grundmoränenplatte sind die vorhandenen Gehölze zu schützen. Durch Anlage weiterer Feldgehölze, Hecken und Alleen könnten strukturarme Flächen ökologisch und landschaftsästhetisch aufgewertet werden. Für die Niederungen der Biese und des Zehrengrabens steht die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel im Vordergrund. Ein Fließgewässerschonstreifen, 10 m beidseitig der Gewässer, sollte unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären in Grünland umzuwandeln. Die vorhandenen Erlenbestände an der Biese sind zu durchgehenden Erlengalerien zu entwickeln. Unter Umständen könnten begradigte Fließgewässerabschnitte unter Anlage eines geschwungenen Laufs und wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. Die Einleitung von Abwässern aus den Siedlungen wird unterbunden. In den Niederungen wäre die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die vorhandenen wertvollen Feuchtwälder bei Tannenkrug, in der Priemernschen Heide und am Hangfuß des Hochflächenostrandes sind durch Verbesserung des Wasserhaushaltes zu erhalten. Die Parkanlagen bei Krumke und Priemern bedürfen der Pflege. Um das Durchfahren dieser Wälder für Radfahrer zu verbessern, sollten Radwege zwischen Drüsedau und Seehausen angelegt werden. Von Seehausen durch die Baarsberge nach Drüsedau Man verläßt Seehausen in südwestlicher Richtung und erreicht am Ortsrand die Bundesstraße B 189. Nach deren Überquerung geht es auf einer Forststraße durch weitgehend ebene Kiefernwälder. Etwa 1,5 km hinter der Bundesstraße steigt das Gelände plötzlich an. Man hat hier den Rand der Arendseer Hochfläche erreicht. Rechts werden die Kiefernforste jetzt durch einen Bestand aus alten Trauben-Eichen, jungen Rot-Eichen und Buchen abgelöst. Hinter dem Laubwald liegt die Wirtschaft „Baarsberge“, die zum Verweilen einlädt. Nach einem weiteren Kilometer durch Kiefernforste ist die Ortschaft Drüsedau erreicht. Hier öffnen sich die Wälder des Ostrandes der Hochfläche zu den weiten Ackerebenen der eigentlichen Hochfläche. Deshalb biegt man bereits am Ortseingang von Drüsedau in einer Rechtskurve nach Norden ab und erreicht nach einem Kilometer Strecke, während der Weg waldrandparallel durch Äcker führt, wieder die Forste. Nach drei Kilometern Strecke durch stille Wälder wird die Bundesstraße B 190 erreicht. Hier bietet die Wirtschaft „Tannenkrug“ wieder eine Einkehrmöglichkeit. Vom „Tannenkrug“ geht es auf Waldwegen parallel zur B 190 in östlicher Richtung zurück nach Seehausen. Von Seehausen durch die Wälder am Steilabfall der Arendseer Hochfläche nach Osterburg Die ersten zwei Kilometer sind identisch mit denen der vorher beschriebenen Wanderung. Wo das Gelände kurz vor Baarsberge anzusteigen beginnt, wählt man einen in südöstlicher Richtung verlaufenden Waldweg. Dieser stößt nach einem guten Kilometer auf die Kreisstraße von Seehausen nach Drüsedau. Man überquert die Straße und hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man folgt dem Weg am Hangfuß nach Süden. Dieser führt knapp drei Kilometer vor der Ortschaft Polkern auf die Hochfläche. Oder aber man biegt nach Südwesten ab und steigt durch einen tiefen Geländeeinschnitt direkt auf die Hochfläche. In Anbetracht der sich gelegentlich von der Hochfläche bietenden Sichten auf die Wische ist die letztere Möglichkeit vorzuziehen. Hat man die 30-40 Höhenmeter überwunden, so folgt man einem unmittelbar am Hochflächenrand nach Süden verlaufenden Weg. Er führt zunächst durch Kiefernforste, aber bald öffnen sich die Wälder im Bereich der sogenannten Rossower Berge zu attraktiven Laubmischbeständen mit teilweise alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Im Frühjahr ertönen die Rufe und Gesänge von Schwarzspecht, Hohltaube, Waldlaubsänger, Buchfink und Kleiber. An einem tiefen Geländeeinschnitt, der ”Wolfsschlucht”, biegt der Weg nach rechts ab. An den Hängen der Wolfsschlucht stehen malerische, halb abgestorbene Buchen. Am westlichen Ende der Schlucht führt ein Weg nach Süden, am Waldrand entlang auf die Ortschaft Polkern zu. Rechts erhebt sich der markante Sender Dequede aus der Ackerlandschaft. Von Polkern geht es über die mit 72 Metern höchste Erhebung des Hochflächenrandes durch das Krumker Holz nach Südosten. Knapp zwei Kilometer hinter der Anhöhe erreicht man eine Abzweigung nach Süden, auf der man bald Krumke erreicht. Schloß Krumke und der umgebende Schloßpark mit seinem alten Baumbestand laden zum Verweilen ein, bevor man längs des Flüßchens Biese Osterburg erreicht. Von Osterburg nimmt man den Zug zurück nach Seehausen. Seehausen Seehausen ist durch die mit barocken Hauben abgeschlossene Doppelturmfront der Kirche St. Petri schon von weitem in der östlich angrenzenden Niederungslandschaft der Wische sichtbar. Die Stadt am Aland ging aus der Neustadt hervor, die schon im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts bestand und zu dieser Zeit gegenüber der Altstadt bei einer den Flußübergang schützenden Burg an Bedeutung gewann. Bevorzugt war die neustädtische Ansiedlung wegen ihrer Befestigung: Ein Wassergraben im Westen der Alandschleife schuf eine künstliche Insellage. Die über den schiffbaren Aland mit der Elbe in Verbindung stehende Handelsstadt hatte ihre Blütezeit im Spätmittelalter. Dem wirtschaftlichen Niedergang folgte eine Industrialisierung in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Kirche St. Petri geht auf eine Feldsteinbasilika des ausgehenden 12. Jahrhunderts zurück, die im 13. Jahrhundert den doppeltürmigen Westbau aus Backsteinmauerwerk erhielt und im 15. Jahrhundert in eine dreischiffige gotische Hallenkirche umgebaut wurde. Im Jahre 1486 wurde die Marienkapelle angebaut. Mit St. Petri ist eines der schönsten spätromanischen Backsteinportale in der Altmark erhalten geblieben, das seinen Reiz aus dem Wechsel von Sand- und Backstein bezieht. Der Triumphbogen des romanischen Vorgängerbaus scheidet das großräumige Schiff vom engeren und kleinteiligeren Chor. Ein in ein neugotisches Gehäuse gefaßter Schnitzaltar vom Anfang des 16. Jahrhunderts lädt zum längeren Betrachten ein. Die Innenstadt wird von zahlreichen Fachwerkhäusern des 17. bis 19. Jahrhunderts geprägt. Die Reste der alten Stadtbefestigung sind teils in ihrer originalen Höhe von 4 m erhalten. Als letztes der ehemals vier Tore ist das Beuster Tor vorhanden. Osterburg Ebenfalls am Übergang von der Wische zum Ostrand der Arendseer Hochfläche liegt weiter südlich der Ort Osterburg. Hier ist es die Pfarrkirche St. Nikolai, die mit ihrem trutzig wirkenden Turm die Stadt schon von weitem in der Niederung markiert. Zur Sicherung der Grenzen gegen das Slawenland spielten in der Gründungszeit Osterburgs, im 10. bis 12. Jahrhundert, zwei Burgen im Nordosten und Westen der Altstadt eine Rolle. Sie sind heute verschwunden. Auch St. Nikolai basiert auf einer Feldsteinbasilika vom Ende des 12. Jahrhunderts. Sie wurde im 13. Jahrhundert zu einer dreischiffigen Halle umgebaut und um 1484 mit einem unregelmäßigen, dreischiffigen und dreiapsidial geschlossenen Chor vollendet. Die unteren Geschosse des aus Feldsteinquadern gefügten Westturmes stammen noch aus romanischer Zeit. Auch der Raumeindruck im Inneren wird vom veränderten romanischen Vierungsquadrat bestimmt, das den Chor deutlich vom Kirchenschiff abschließt. Schloß Krumke Unweit Osterburgs liegen das Schloß und der umgebende Park Krumke. Der Park ist dendrologisch wertvoll. Er besitzt eine etwa 300 Jahre alte Buchsbaumhecke sowie mit Tulpenbaum, Ginkgo, Magnolie und Sumpfzypresse bemerkenswerte Bäume. Aus einer aus dem 12. Jahrhundert überlieferten Burg ging ein Adelssitz hervor, von dem heute noch der Park, entworfen von Charle la Ronde, in seinen Grundzügen erhalten geblieben ist. Die Anlage wurde zwischen 1854 und 1860 erneuert und der Schloßbau entstand. Kloster Krevese Von den Grafen von Osterburg wurde in Krevese Ende des 12. Jahrhunderts ein Benediktinerinnenstift als Hauskloster gegründet. Es bestand von 1541 bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts noch als adliges Damenstift fort. Mit der dreischiffigen, querschifflosen Feldsteinbasilika ist der Gründungsbau erhalten, datierbar dank der in Backstein ausgeführten kargen Zierformen. Veränderungen wie die Vergrößerung der Seitenschiffe (1527), der Bau eines Fachwerkturms über dem West-Giebel (1598, die Turmhaube 1707) oder etwa die Einwölbung innen (14. Jahrhundert) fügen sich dem romanischen Bau in malerischer Weise an. Von besonderem Reiz ist die gut erhaltene Ausstattung aus dem 17. und 18. Jahrhundert: die Kanzel in Spätrenaissanceformen, die Orgel (1721) und, zuletzt entstanden, der prächtige Kanzelaltar mit seinen Umgangstüren sowie die repräsentative Loge der Ratsherren von Bismarck. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) 2022

Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.

WMS - Grundwasserdynamik 2016

Die Darstellung der Grundwasserdynamik beinhaltet verschiedene Layer: Stützstellen, die Grundwasserdynamik (Hydroisohypsen) in 1-m Auflösung und 5-m-Auflösung und den Grundwasserflurabstand. Datengrundlage bilden dabei die sachsenweit durchgeführten Grundwasserstichtagsmessungen vom Frühjahr 2016 im oberen Hauptgrundwasserleiter (Porengrundwasserleiter). Die Höhenangaben der Hydroisohypsen beziehen sich auf Meter über NHN. Im Lockergesteinsbereich erfolgt die Darstellung der Hydroisohypsen im 1 m-Abstand. Im Lössgebiet, Randpleistozän und der Vorerzgebirgssenke werden die Hydroisohypsen im 5 m-Abstand dargestellt. Die Hydroisohypsen sind zwar im Lössgebiet darstellbar, allerdings kann durch die unsichere Mächtigkeit der Lössauflage innerhalb eines Gebietes auch das Abflussverhalten von Grundwasser nicht eindeutig bestimmt werden. Diese daraus resultierenden Unsicherheiten sollten bei der Betrachtung der Hydroisohypsen im Lössgebiet beachtet werden. Hinzufügbar sind ebenso die für die Erstellung der Grundwasseroberfläche verwendeten Stützstellen. Diese repräsentieren die im Rahmen der Stichtagsmessung erhobenen Messwerte des Grundwasserstandes in Meter über NHN. Die Grundwasserflurabstände werden in Meter unter Gelände mit einer Auflösung von 8 m x 8 m angegeben. Diesbezüglich erfolgte die Erstellung der Grundwasserflurabstände durch Verschnitt des Rasters der Geländeoberkante (DGM) mit dem vormals ermittelten Raster der Grundwasserdynamik. Die durch den Bergbau beeinflussten Gebiete haben eine gestörte Grundwasserdynamik bzw. komplexe hydrodynamische Verhältnisse, sodass eine Darstellung der Hydroisohypsen und Grundwasserflurabstände mit hinreichender Genauigkeit nicht gewährleistet werden kann. WICHTIGE FACHLICHE HINWEISE Die Darstellungen der Hydroisohypsen und Grundwasserflurabstände geben den momentanen Zustand der Grundwasserverhältnisse zur Stichtagsmessung wieder. Die Grundwasseroberfläche ist jedoch in ständiger Veränderung. Eine Kartendarstellung kann daher immer nur die Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt abbilden. Um eine umfassendere und präzisere Aussage über die Grundwasserverhältnisse an einem bestimmten Punkt zu treffen, ist es ratsam, auch die Messwerte und Ganglinienverläufe benachbarter Grundwassermessstellen zu betrachten. Methodisch bedingt sind grundstücks- oder flurstücksbezogene Aussagen jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Für die Ableitung eines höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes (Bemessungsgrundwasserstand) oder einer kleinräumigen Grundwasserstandsermittlung wird die Hinzuziehung von weiteren Daten oder Fachleuten bzw. Gutachtern empfohlen.

WMS - Grundwasserstände und Quellschüttungen

Bei der Darstellung der Messstellen mit aktuellen Messwerten wird unterschieden zwischen Trend (letzter Wert im Vergleich zum Vorwochenwert) und letzter Wasserstand bzw. prozentuale Quellschüttung im Vergleich zum langjährigen Monatsmittelwert. Die Trenddarstellung erfolgt nur dann, wenn der letzte Messwert nicht älter als 8 Tage und der vorletzte Wert nicht älter als 15 Tage ist, die Darstellung im Vergleich zum langj. Monatsmittelwert, wenn mehr als 10 vollständige Abflussjahre vorliegen.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Entnahme von Quellwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung in Springe, Region Hannover durch die Avacon Wasser GmbH

Die Avacon Wasser GmbH möchte für die Wassergewinnungsanlage Obere Samke erneut eine Bewilligung für die Entnahme von Quellwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung beantragen. Die Entnahme von Quellwasser für die öffentliche Wasserversorgung wurde bereits in den Jahren 1901/1902 und 1921 realisiert. Die rein passive Sammlung derjenigen Wassermengen, welche den Sickersträngen der beiden Quellfassungen Stollenquelle und Franzosenquelle zuströmen, soll fortgesetzt werden. Das gesammelte Wasser wird in einen Vorratsbehälter eingeleitet und nach Passage einer UV-Anlage zur präventiven Desinfektion unmittelbar in das Trinkwassernetz der Stadt Springe eingespeist. Die Entnahmemengen bewegten sich in den vergangenen acht Jahren zwischen 98.000 m³ in 2021 und 188.000 m³ in 2024. Die neu zu bewilligende Menge reduziert sich gegenüber der aktuellen Bewilligung, da eine dritte Quellfassung aufgrund stärker schwankender Entnahmemengen und wirtschaftlicher Überlegungen aufgegeben wurde. Die denkbaren Einwirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wurden abgeschätzt. Es befindet sich im Einzugsgebiet ausschließlich forstliche Nutzung. Es sind Naturschutzgebiete und schützenswerte Biotope zu finden. Da es sich um eine passive Sammlung handelt, beeinflusst die Quellwasserentnahme den Grundwasserhaushalt oberhalb der Entnahme im dargestellten Einzugsgebiet nicht. Unterhalb der Entnahme ist die Samke bis zum Zutritt in die Verrohrung auch noch als schützenswertes Biotop festgelegt. Diese Feststellung erfolgte, als die Nutzung bereits Jahrzehnte bestand. Es wird nicht beobachtet, dass die Samke temporär trockenfallen würde. Der festgestellte, naturnahe Zustand hat sich mit der Ableitung des Quellwassers aus den beiden vormals drei Quellen eingestellt, also mit dem hierdurch reduzierten Abfluss. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung führt stattdessen zu erheblichen positiven Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Es wird eine reduzierte Entnahme beantragt. Statt aktuell bewilligter 320.000 m³/a sollen zukünftig maximal 215.0000 m³/a entnommen werden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, wie Grundwasserabsenkungen, Beeinträchtigung des Abflussgeschehens der Fleißgewässerabschnitte oder Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen werden aufgrund der reduzierten und passiven Entnahme ausgeschlossen. Die Durchführung einer UVP ist daher nicht erforderlich.

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