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Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme in Niedersachsen 1 : 50 000 - Bewertung

Die Kulisse „Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme“ weist für ganz Niedersachsen Flächen mit dem abiotischen Potenzial zur Etablierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen im mittleren Maßstab (1:50.000) aus. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind ein wichtiger Lebens- und Rückzugsort für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb stehen Grundwasserabhängige Landökosysteme unter besonderen Schutz und müssen in Wasserrechts- und Planungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Kulisse bewertet die abiotischen Standortfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Landnutzung, auf Basis der BK50, Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Periode 1971 -2000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1: 25.000 (DLM25). Die Kulisse dient als Überblick und stellt alle Flächen mit einem Standortpotenzial dar unabhängig davon, ob sich auf den ausgewiesenen Standorten aktuell ein grundwasserabhängiges Biotop etabliert hat oder nicht. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind durch die Absenkung des Grundwassers und Veränderungen des Klimas gefährdet. Zur Bewertung der Vulnerabilität gegenüber diesen Gefahren wurden mit Hilfe von bodenwasserhaushaltlichen Parametern eine Methode entwickelt. Das Ergebnis der Methode ist die Bewertung der Güte des Standortpotentials gwaLÖS, die in diesem Thema unter aktuellen Bedingungen (Klima und Grundwasserständen) dargestellt wird. BUG, J., PLINKE, A-K., AFFELT, L. & HARDERS, D. (2021): Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) - Erläuterung zur Kulissenerstellung und Bewertung der Vulnerabilität. In: GeoBerichte 43, Hannover.

Bodenempfindlichkeit: Empfindlichkeit bei Trockenlegung, Austrocknung

Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.

Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Wald

Das Projekt "Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Wald" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen.Methode: Agrarwissenschaftlich.

Grundwasserabsenkung im Rahmen der Errichtung des Überwerfungsbauwerks Hasselbrook, Strecke 1249 Hamburg-Bad Oldesloe, Bahn-km 100,200

ID: 4784 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB InfraGO AG, Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg, hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen mit der Errichtung des Überwerfungsbauwerks Hasselbrook auf der Strecke 1249 Hamburg-Bad Oldesloe, Bahn-km 100,200 beantragt. Das Vorhaben ist mit folgenden Gewässerbenutzungen verbunden, für die beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG beantragt wurde: bauzeitliche Entnahme von Grundwasser zwecks Grundwasserabsenkung für die Dauer von bis zu 365 Tagen; max. Entnahmemenge: 237.650 m³ bauzeitliches Einbringen und Einleiten von Stoffen ins Grundwasser Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser Die Entnahme von Grundwasser in der o. g. Menge unterliegt der Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Abschlussdatum: 29.01.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg Deutschland Dokument Dokument Vermerk Allgemeine Vorprüfung Grundwasser-Absenkung Überwerfungsbauwerk Hasselbrook

Bauwasserhaltung Fl.Nr. 1812, 1814,1814/2 und 1815, Gemarkung Dachau

Der Antragsteller beantragen eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von insgesamt maximal 101.952 m³ oberflächennahes Grundwasser zum Zweck der zeitlich begrenzten Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung).

Vorübergehende Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) mit anschließendem Einleiten in den Untergrund sowie Errichtung und Betrieb einer Notfallüberleitung während der Bauphase (temporär) und einer Grundwasserüberleitung (dauerhaft) im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 19 und 19/3, Gemarkung Göggingen (Klausenberg 2, 2a, Bgm.-Aurnhammer-Str. 1, 86199 Augsburg)

Im Rahmen der Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbe und Tiefgarage wurde die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt. Geplant ist das Zutagefördern von Grundwasser im Rahmen der temporären Bauwasserhaltung mit an-schließender Versickerung sowie Errichtung und Betrieb einer Notfallüberleitung während der Bauphase (temporär) und einer Grundwasserüberleitung (dauerhaft) zur Reduzierung des an der Pfahlwand entstehenden Aufstaus. Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 19 und 19/3, Gemarkung Göggingen (Klausenberg 2, 2a, Bgm.-Aurnhammer-Str. 1, 86199 Augsburg). Für die Bauwasserhaltung wird eine Gesamtpumpmenge von ca. 196.000 m³ im Zeitraum von rund 500 Tagen erwartet.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Entnahme von Grundwasser durch die Hamburger Hochbahn AG

Die Hamburger Hochbahn AG hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Warnstedtstraße 2 (Neubau Betriebsgebäude) in Hamburg-Stellingen beantragt. Zur Trockenhaltung der Baugrube wird eine gering wasserdurchlässige Trogbaugrube mittels einer überschnittener Bohrpfahlwand hergestellt und das eingeschlossene und nachströmende Grundwasser vorübergehend über acht Schwerkraftbrunnen und kleinräumig im Bereich der Aufzugsunterfahrt und Geothermieschacht ergänzt durch Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Das Fassen vom anfallenden Tagwasser erfolgt über eine offene Wasserhaltung. Die Grundwasserabsenkung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 18 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 407.000 m³ zu fördern sein wird.

Holzanatomische Untersuchungen zur Reaktion von Baeumen gegen anthropogene Umweltveraenderungen

Das Projekt "Holzanatomische Untersuchungen zur Reaktion von Baeumen gegen anthropogene Umweltveraenderungen" wird/wurde gefördert durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltgestaltung, Leitstelle Umweltschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Holzbiologie und Institut für Holzbiologie und Holzschutz der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft.Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.

St. Josef-Stift - wasserrechtliche Erlaubnis zur temporären Grundwasserentnahme in Sendenhorst (Kreis Warendorf)

Das St. Josef-Stift, Westtor 7, 48324 Sendenhorst, hat als Vorhabenträger am 07.03.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit §§ 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes für die temporäre Grundwasserentnahme des Neubaus einer OP-Erweiterung sowie einer neuen Technikzentrale in Sendenhorst auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 44, Flurstücke 678, 713, 1161, 1165, 1332 und 1334 beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, beantragt. Im Rahmen des Neubaus ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich. Es ist vorgesehen, bis zu 222.600 m³ Grundwasser zu entnehmen und über eine Entwässerungsanlage in ein oberirdisches Gewässer abzuleiten. Die bauzeitliche Wasserhaltung soll sich insgesamt über maximal 1 Jahr erstrecken. Dem Amt für Umweltschutz und Straßenbau des Kreises Warendorf wurden die für die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG relevanten Unterlagen durch den Antragsteller, erstellt durch die GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, Feldstiege 98, 48161 Münster, vorgelegt

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