Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Chloridkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 250 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien, Bergbauhalden) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Chloridgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die niedrigsten Chlorid-Konzentrationen Niedersachsens finden sich im Harz und im Solling mit 5 – 10 mg/l und in der Lüneburger Heide mit 10 – 30 mg/l. Gehalte über 50 mg/l lassen sich durch den Eintrag aus der Atmosphäre und die Anreicherung durch Evapotranspiration im Allgemeinen nicht erklären und sind in der Regel auf eine geogene oder anthropogene Versalzung des Grundwassers zurückzuführen. Sehr starke geogen bedingte chloridische Versalzung des Grundwassers findet sich in Niedersachsen vor allem an der Küste und im Mündungsbereich von Elbe, Weser und Ems (Küstenversalzung durch Meerwasser) mit Konzentrationen von 15.000 – 16.000 mg/l. Außerhalb der Bereiche der Meerwasserversalzung liegen die Chloridgehalte nahe der Küste zwischen 30 und 50 mg/l. Eine weitere Ursache für geogen bedingte Versalzung des Grundwassers ist die Ablaugung von Salzgesteinen im Untergrund. Ein Beispiel dafür sind erhöhte Chlorid-Konzentrationen, die häufig in Niederungsbereichen von Flüssen (z.B. Elbe bei Lauenburg und Gorleben, Jeetzel, Wümme) auftreten und die auf aufsteigende Ablaugungswässer von Salzstrukturen zurückzuführen sind. Auch bei Hannover (Ronnenberg, Sarstedt), Salzgitter, Braunschweig (Wolfenbüttel; Asse) und im Niedersächsischen Bergland sind kleinräumige Versalzungen häufig in der Nähe von Salzstöcken anzutreffen. Erhöhte Chlorid-Konzentrationen befinden sich darüber hinaus in Bereichen des niedersächsischen Berglandes, in denen Salinarfolgen (Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Münder-Mergel des Oberen-Jura) oberflächennah vorkommen. Nördlich von Hannover führt der Einfluss von marinen Tonsteinablagerungen der Unterkreide zur Erhöhung des Chloridgehaltes auf 50 – 100 mg/l in den geringmächtigen quartären Ablagerungen.
Das Projekt "Land Use and Water Resources Management under Changing Environmental" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt.Intensive agricultural production in the Hai River catchment had detrimental impacts on the quantity and quality of ground and surface water. High cropping intensity, irrigation and fertilizer applications of more than 300 kg N/ha resulted in a decrease of the ground water table by more than 30 m within the last decades and severe deterioration of water quality in the Piedmont Plain Region, a part of the Hai River catchment. The shortage of water resources in the Hai River basin not only hinders the development of the local economy, but also results in severe environmental problems such as:- subsidence of the ground surface due to over-exploitation of groundwater, - degradation of ecosystems, - shrinking of rivers and lakes, - non point source pollution of soil and ground water - serious water pollution in the main channels and tributaries. Sustainable land use in that region requires a sound knowledge of the effects of single management measures. However, subsoil heterogeneity is one of the major obstacles, impeding relating cause and effect at larger scales and to assess the effect of single management strategies. In this study, a three-step up-scaling approach is suggested that combines some innovative methodologies, and enables to grasp the heterogeneities usually encountered at the management scale. First, a recently developed robust methodology will be applied to determine deep percolation and groundwater recharge in situ without requiring a fully-fledged soil hydrological model. The results can be compared to seepage data from lysimeters of the Luancheng station. Moreover, spatial heterogeneities and temporal patterns can be determined and can be related to soil hydrological properties. Second, spatial functional hydrological heterogeneity can be assessed based on principal component analysis of time series of soil water content and groundwater recharge, allowing to up-scale detailed measurements from single field sites. Third, processes affecting groundwater quality, and exchange between groundwater and surface water can be investigated using non-linear PCA of soil water, groundwater, and stream water quality data, combined with stable isotope data. The outcome of the project is expected to provide valuable contributions to scale-specific simulation of water and solute fluxes at the management scale.
Das Projekt "Auswirkungen anthropogener Sedimente auf Mineralverhalten und Hydrologie im Nahbereich von Muelldeponien" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Karlsruhe, Mineralogisches Institut.Detaillierte Untersuchungen von Sickerwaessern unter und um Muelldeponien Nord-Badens sollen Aussagen ergeben ueber - Grundwasser, Belastungen an Schwermetallen und anderen anorganischen Schadstoffen, ueber Anreicherungsprozesse und Orte dieser Spurenelemente, ueber die Groesse der belasteten Bereiche um die Deponien, ueber Mineral- und Gesteinsumwandlungen unter Einwirkung von Deponiewaessern und daraus resultierend ueber die Eignung verschiedener Gesteine als Untergrund von Muelldeponien.
Das Projekt "Ingenieurhydrologische Untersuchung der oberirdischen Abflussverhaeltnisse im Hinblick auf Grundwasseranreicherungen im Hessischen Ried" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Darmstadt, Institut für Wasserbau, Fachgebiet Ingenieurhydrologie und Hydraulik.Zur Verbesserung der Grundwasserverhaeltnisse im Hessischen Ried sind verschiedene Massnahmen technisch moeglich und teilweise in Ansaetzen verwirklicht. Ziel dieser Untersuchung ist, die fuer wirtschaftlich-technische Nutzen-Kosten-Vergleiche und -Optimierungen notwendigen hydrologischen Grundlagen zu erarbeiten. Dazu sind zunaechst wahrscheinlichkeitstheoretisch belegte Aussagen ueber die insgesamt in dem Odenwald-Vorfluter zur Verfuegung stehenden Wassermengen zu erarbeiten. Dann soll ein Niederschlag-Abfluss-Modell erstellt werden, das unter Beruecksichtigung ortsvariabler qualitaetsbedingter Mindestabfluesse und Entnahmen fuer die Versickerung die Simulation des Abflusses und der Beaufschlagung der Versickerungseinrichtungen fuer verschiedene Systemvarianten gestattet. Auf diese Weise koennen verschiedene Standorte, Versickerungssysteme und Betriebsweisen bezueglich ihrer Effektivitaet und Wirtschaftlichkeit verglichen und langfristige Aussagenueber die Absolutwerte der Grundwasseranreicherungsmengen erhalten werden.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H108 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 45.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H111 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 39.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH, Am Hasenwinkel 3, 38889 Blankenburg, beantragt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreis für sich und ihre Rechtsnachfolger die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 8 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entnahme von Grundwasser aus den bestehenden Brunnen HyBug 1/94 (Flur 48, Flurstück 485/13, Gemarkung Blankenburg), Brunnen HyBug 1/98 (Flur 48, Flurstück 485/13, Gemarkung Blankenburg) und Brunnen HyBug 1/23 (Flur 48, Flurstück 6641, Gemarkung Blankenburg) zur Mineralwassergewinnung. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Die von der Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH beantragte Gesamtwasserentnahmemenge aus den 3 Brunnen beträgt 350.000 m³/a.
Der innerhalb eines innerstädtischen Wohngebietes in Friedrichshain gelegene Standort der ehemaligen Gummiwerke Berlin wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart für die Gummiherstellung industriell genutzt, zuletzt zur Herstellung von Schwingungs- und Dichtungselementen für die Autoindustrie. Im Herbst 2011 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Infolge des produktionsspezifischen Umgangs mit leichtflüchtigen chlorierten sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen (LCKW bzw. BTEX) kam es in der Vergangenheit in zwei voneinander getrennten Arealen zu erheblichen Untergrundverunreinigungen. Die Umgebung der ehemaligen Taucherei und Entfettung war durch relevante LCKW-Verunreinigungen im Grundwasser und in der Bodenluft gekennzeichnet. Im Bereich eines ehemaligen unterirdischen Tanklagers wurden gravierende Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch BTEX festgestellt. Im Grundwasser wurden BTEX-Gehalte von bis zu 19.000 µg/l ermittelt. Im LCKW-Schadensbereich lagen die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser um ein bis zwei Größenordnungen niedriger. Aufgrund der vorwiegend feinsandigen Ausbildung der Talsande – mit teilweise vorhandenen nicht horizontbeständigen Schlufflagen – und des relativ geringen hydraulischen Gefälles haben die beiden Grundwasserschäden keine große laterale Ausbreitung mit dem Abstrom erfahren. Im Bereich der ehemaligen Taucherei und der Entfettung wurde im Zeitraum von 1994 bis 1997 eine Bodenluftsanierung durchgeführt, in deren Verlauf insgesamt etwa 257 kg LCKW aus der Bodenluft entfernt wurden. Im Zusammenhang mit dem Rückbau des ehemaligen Tanklagers im Herbst 1994 wurden 8 unterirdische Tanks geborgen und entsorgt. Neben dem damit verbundenen lokalen Bodenaustausch waren keine weiteren Sanierungsmaßnahmen verbunden. Nach einer detaillierten Untersuchungsphase des Grundwassers erfolgte im Jahr 2002 die Planung einer hydraulischen Grundwassersanierung mit einer on-site-mikrobiologischen Reinigung. Die Reinigungsanlage wurde zwischen Oktober 2003 und Juni 2008 mit einer Förderrate von bis zu 10 m³/h betrieben. Die wesentlichen Anlagenbestandteile waren ein Airlift-Bio-Reaktor zur Anreicherung des kontaminierten Grundwassers mit Luft und Nährstoffen, ein Druckkiesbettfilter zur Abscheidung von Eisen und Mangan, ein Festbett-Bio-Reaktor und zwei Wasseraktivkohlefilter. Die Reinigung der Abluft aus dem Airlift-Bio-Reaktor erfolgte über Biofilter mit nachgeschaltetem Luftaktivkohlefilter. Das gereinigte Grundwasser wurde im Anstrom des Schadensbereiches über eine Rigole in den Untergrund reinfiltriert. Die Sanierung wurde 2008 eingestellt, da sich ein Hauptteil der Kontamination unterhalb der ehemaligen Gebäude befand, und dieser Bereich trotz Optimierung der Grundwasserreinigungsanlage hydraulisch nicht wirksam erfasst werden konnte. Nach Verlagerung des Produktionsstandortes in 2011 erfolgte bis 2013 der Rückbau der Gebäudesubstanz. Mitte 2013 wurden detaillierte Untersuchungen zur Schadstoffverteilung veranlasst. Nach umfangreichen Maßnahmen zur Tiefenenttrümmerung wurde im Zeitraum März 2015 bis Juni 2015 eine Bodensanierung durchgeführt. Dabei wurden die im gesättigten Bodenbereich vorhandenen Verunreinigungen mit dem Hexagonalrohraustauschverfahren (Wabe) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden rund 7.700 t gefährliche Abfälle entsorgt. Durch ein nachgeschaltetes Grundwassermonitoring konnte nachgewiesen werden, das von den verbliebenen Restbelastungen im Boden keine Gefahr mehr für das Grundwasser ausgeht. Das Monitoring wurde Ende 2017 eingestellt und die Messstellen zurückgebaut. Ende 2015 wurde mit der Neubebauung des Grundstücks begonnen. Auf dem rund 26.000 qm großen Areal entstehen Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen, eine Kindertagesstätte sowie ein Stadtgarten. Die Kosten für die Erkundung und Sanierung des Standortes belaufen sich insgesamt auf ca. 3 Mio. €.
Hilfestellung - Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebie- ten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus Zielstellung Grundlegend für die nach § 7 TrinkwEGV durchzuführende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung ist die Gebietskulisse des Trinkwassereinzugsgebietes. Für diese Gebietskulisse sind alle verfügbaren Informationen zur Erstellung einer Gefährdungs- analyse zusammenzutragen, welche anschließend die Basis für die Risikoabschät- zung bilden. Dahingehend ist eine Bestimmung des Trinkwassereinzugsgebietes der erste Schritt und essenziell für alle folgenden Schritte. So hat gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TrinkwEGV der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage eine Bestimmung und Be- schreibung des Trinkwassereinzugsgebietes vorzunehmen. Mit der folgenden Unterlage werden Empfehlungen zum praktikablen Vorgehen im Rahmen der Festlegung des Trinkwassereinzugsgebietes bei Grundwasser- fassungen, bei Trinkwassereinzugsgebieten, deren Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat oder durch Grundwasseranreicherung erfolgt und bei grenzüberschreitenden Trinkwassereinzugsgebieten gegeben. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur erstmaligen Bestimmung eines Trinkwassereinzugsgebietes für den 1. Zyklus formuliert. Trinkwassereinzugsgebiet Das Trinkwassereinzugsgebiet bezeichnet ein Gebiet, aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser zu der Entnahmestelle oder den Entnahmestellen für die Trink- wassergewinnung gelangt (§ 2 Nr. 1 TrinkwEGV). Zur Bestimmung ist das Gebiet unter Berücksichtigung der wasserrechtlich gestatteten Entnahmemengen fachlich abzu- grenzen. Die TrinkwEGV nutzt den Begriff des Trinkwassereinzugsgebietes synonym zum hydrodynamischen Einzugsgebiet (EG), um den Zweck der Trinkwassergewin- nung zu verdeutlichen. Der Verlauf der Grenze des oberirdischen Einzugsgebietes wird maßgebend durch das Relief bestimmt. Der Verlauf der Grenze des unterirdi- schen Einzugsgebietes wird durch geologisch-hydrogeologische, hydrologische sowie anthropogene Größen wie geologischer Aufbau und Durchlässigkeit des Untergrun- des, Grundwasserneubildung und Höhe der Grundwasserentnahme beeinflusst. Seite 1 von 13 Uferfiltrat Uferfiltrat wird als das Wasser definiert, das aus oberirdischen Gewässern unmittelbar in den Grundwasserraum eingedrungen ist, ausgenommen durch Versinkung (Defini- tion nach DIN 4049-3). Der Anteil von Uferfiltrat am Gesamtrohwasser einer Wasser- gewinnungsanlage kann sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs sein. In den meisten Fällen liegt jedoch der Prozess einer künstlichen Uferfiltration infolge ei- ner durch einen Brunnen induzierten Absenkung des Grundwasserstandes und eine damit einhergehenden Fließrichtungsumkehr zwischen oberirdischen Gewässern und Grundwasser vor. Die Bestimmung des Uferfiltratanteils ist Gegenstand komplexer ge- ohydraulischer Auswertungen, zum Beispiel mittels Grundwasserströmungsmodell im Rahmen eines Fachgutachtens. Im 1. Zyklus der Umsetzung der TrinkwEGV ist die Durchführung weitreichender Un- tersuchungen und Auswertungen in der Regel nicht möglich. Daher wird das folgende vereinfachte Vorgehen für den 1. Zyklus empfohlen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Betreiber bekannt ist, ob Uferfiltrat gewonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist die räumliche Lage des oberirdischen Ge- wässers zur Entnahmestelle maßgeblich. Als vorläufige Bewertungsgrundlage werden die Bemessungslinien für die Trinkwasserschutzzone II gemäß Arbeitsblatt DVGW W 101 (A) für geeignet erachtet. D. h. sollte ein oberirdisches Gewässer im Bereich zwi- schen der Entnahmestelle und der 50-Tages-Fließzeit oder 100 m-Mindestabstandsli- nie (Ersatzkriterium) liegen, so ist überschlägig von einem auf das Jahr bezogenen durchschnittlichen Uferfiltratanteil größer 10 m³/d gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV auszugehen. Sollten keine Kenntnisse zu Fließzeiten vorliegen, so wird empfohlen, die 100 m-Mindestabstandslinie bzw. die 300 m-Mindestabstandslinie bei Karst- und Kluft- grundwasserleitern mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten (Ersatzkriterium) zu ver- wenden. Ist über die beschriebene räumliche Beziehung ein Uferfiltratanteil festzustel- len, so ist im 1. Zyklus ebenfalls von einer signifikanten Beeinflussung des Rohwassers und eine Überschreitung des Uferfiltratanteils am Rohwasser von 10 % gemäß § 7 Abs. 1 TrinkwEGV auszugehen und das oberirdische Gewässer in der Gefährdungs- analyse und Risikoabschätzung zu berücksichtigen. Eine abweichende Entscheidung zur im vorherigen Absatz erläuterten Vorgehens- weise ist im Einzelfall (wie zum Beispiel bei tiefen Brunnen, die in Grundwasserleitern mit einer mächtigen Überdeckung ausgebaut sind) fachlich und nachvollziehbar, u. U. auf Basis bereits vorliegender Auswertungen oder Kenntnisse, zu begründen. Seite 2 von 13 Für die Bestimmung des für die Uferfiltration relevanten Gewässerabschnitt gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV wird folgende im 1. Zyklus vereinfachte Herangehensweise empfohlen. Abbildung 1 Schematische Darstellung der empfohlenen Herangehensweise zur Bestimmung des relevanten Gewässerabschnitts bei Uferfiltrat als Grundlage für die Bestimmung des oberirdischen Einzugsgebiet gemäß § 6 Absatz 5 TrinkwEGV (Abbildung nicht maßstabsgerecht) Von der mit Uferfiltrat identifizierten Entnahmestelle, die sich am oberstromigsten in Bezug auf das betrachtete oberirdische Gewässer befindet, ist eine gedachte Linie, möglichst senkrecht zur mittleren Fließrichtung des Oberflächengewässers, zum Seite 3 von 13
Die Peiner Träger GmbH (PTG), Gerhard-Lucas-Meyer Straße 10, 31226 Peine, beantragt beim Landkreis Peine eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für die Wasserversorgung des Stahlwerks für Brauch- und Trinkwasserzwecke. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 (1) UVPG durchzuführen. Die von der PTG beantragte Wassermenge beträgt 1.285.000 m³/a.
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