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IS GK 100 DS - Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 - Datensatz

Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk enthält eine flächendeckende, blattschnittfreie und durch neue Kartiererkenntnisse in regelmäßigen Abständen aktualisierte Karte. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Oberflächenkarte bis 2 Meter Tiefe (Deckschichten), Geologische Karte in 2 Meter Tiefe (Hauptschichten) und Verlauf der Verwerfungen (Tektonik).

Bau von Brunnen und Messstellen

Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.

Geologie

Die heutige Oberflächenform Berlins wurde überwiegend durch die Weichsel-Kaltzeit, die jüngste der drei großen quartären Inlandvereisungen, geprägt. Die wichtigsten morphologischen Einheiten bilden das vorwiegend aus sandigen und kiesigen Ablagerungen aufgebaute Warschau-Berliner Urstromtal mit dem Nebental der Panke sowie die Barnim-Hochfläche im Norden und die Teltow-Hochfläche mit der Nauener Platte im Süden, die zu weiten Teilen mit mächtigen Geschiebemergeln bzw. Geschiebelehmen der Grundmoränen bedeckt sind. Informationen der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands finden Sie unter Staatliche Geologische Dienste Deutschlands Aufgrund des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) erlässt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgende Allgemeinverfügung zur Datenkategorisierung nach § 29 Absatz 5 Satz 1 GeolDG bezüglich der zum aktuellen Zeitpunkt zur Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG entscheidungserheblichen geologischen Daten. Bild: SenMVKU Geologischer Aufbau von Berlin Die ältesten Gesteine, die man in Berlin in einer Bohrung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in über 4.000 Metern Tiefe erbohrt hat, stammen aus dem geologischen Zeitalter des Rotliegenden (Unter-Perm). Es sind etwa 290 Millionen Jahre alte vulkanitische Gesteine. Weitere Informationen Bild: SenUVK Geologisches Landesmodell für das Quartär und Tertiär Die Ergebnisse der geologischen Landesaufnahme sind in einem Untergrundmodell für das Quartär und Tertiär zusammenfassend dargestellt. Auf der Basis geologischer Bohrungen wurde die räumliche Verbreitung der Schichten ausgewertet und für das geologische Landesmodell flächendeckend aufgearbeitet. Weitere Informationen Bild: IB Wüllner GmbH Baugrund Die Arbeitsgruppe Geologie und Grundwassermanagement hat in den letzten Jahren ein aktuelles ingenieurgeologisches Kartenwerk erarbeitet, das ein wichtiges Hilfsmittel für die Bauplanung und Bauprojektierung darstellt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Geologische Karten Die erste geologische Karte von Berlin in den damaligen Stadtgrenzen (heutiger Stadtkern) hatte einen sehr praktischen Hintergrund: Im Auftrag des Magistrats zur "Reinigung und Entwässerung Berlins" bearbeitete Lossen (1879) die Geologische Karte der Stadt Berlin im Maßstab 1 : 10.000. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Geologische Bohrdaten Anzeige von Bohrungen Im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauvorhaben, geothermischen Nutzungen des Untergrundes oder der Erschließung von Grundwasser für die öffentliche oder private Wasserversorgung und dessen Schutz sind Informationen zur Geologie unabdingbar. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Geothermisches Potenzial Geothermie „Geothermie“ oder „Erdwärme“ ist die unterhalb der Oberfläche der festen Erde gespeicherte Energie in Form von Wärme und zählt zu den regenerativen Energien. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem nach oben gerichteten, terrestrischen Wärmestrom. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zur Geologie Hier erhalten Sie umfangreiche allgemeine Informationen zur Geologie und projektbezogene Informationen für Planungszwecke zur Geologie, Geothermie und zu den Baugrundverhältnissen. Weitere Informationen Geologische Wand im Botanischen Volkspark Blankenfelde-Pankow Einblicke in die Erdgeschichte: 123 Gesteinsarten aus Deutschland werden anschaulich dargestellt. Geologische Wand (Grün Berlin) Urban Geology Expert Group (Expertengruppe zur urbanen Geologie) Städte sind komplexe Systeme, die geprägt sind von verschiedensten und oft konkurrierenden Nutzungsinteressen sowohl überirdisch als auch unterirdisch. Geologische und geotechnische Informationen über den Untergrund von großen Städten sind von größter und hoher sozioökonomischer Bedeutung. Denn diese Informationen sind elementar für die Entwicklung unserer Städte. Der Untergrund birgt wichtige Ressourcen für Städte wie Wärmeenergie und Trinkwasser. Untergrunddaten sind aber auch eine wesentliche Planungsgrundlage für Infrastruktur-und Bauprojekte. Diese Daten sind daher ein Schlüssel für die Entwicklung einer Stadt. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der SenMVKU engagiert sich daher als ein deutscher Vertreter in der „Urban Geology Expert Group“ (UGEG) der Europäischen Geologischen Dienste für ein modernes Untergrundmanagement. Diese Expertengruppe für Stadtgeologie liefert hochwertige wissenschaftliche Informationen und Fachwissen für städtische Entscheidungsträger der EU und europäischer Institutionen in den Bereichen nachhaltige Stadtentwicklung, städtische Resilienz, künftige Klimasicherheit von Städten, SMART Cities und sicheres Bauen.

Grundwasser

Die Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers gehört zur Daseinsvorsorge des Menschen. Mit dieser Aufgabe befasst sich die Hydrogeologie. Zusätzlich zur Ermittlung der Grundwasservorräte und -beschaffenheit, der Grundwassererschließung und des Grundwasserschutzes sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Dies ist für Berlin besonders wichtig, da das gesamte Wasser für die öffentliche Wasserversorgung (im Jahr 2013 waren es ca. 207 Millionen m³) und der größte Teil des Brauchwassers aus dem Grundwasser des Stadtgebietes gewonnen wird. Näheres dazu finden Sie in der Broschüre Grundwasser in Berlin. Die geringen Grundwasserflurabstände im Urstromtal und das Auftreten sog. Schichtenwassers auf den bindig ausgebildeten Hochflächen verursachen immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden an Gebäuden, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind. Wegen der komplizierten hydrogeologischen Situation verursachen die oberflächennahen Grundwasservorkommen sowohl auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow mit ihren teilweise schwebenden Grundwässern als auch im Urstromtal immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Eine weitere Grundwassernutzung stellt die Gewinnung von Heizenergie dar. In Berlin sind bereits über 2.500 Erdwärmesondenanlagen zur Heizung von Gebäuden installiert worden. Aus diesen vielfältigen Nutzungen ergeben sich Konflikte, die nur durch ein berlinweites flächendeckendes Grundwassermanagement gelöst werden können. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie der Schutz der Grundwasser abhängigen Ökosysteme. Dazu wurde erstmalig eine hydrostratgrafische Gliederung der nutzbaren Grundwasservorkommen des nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebietes (2001) sowie des Berliner Gebietes (2002) erarbeitet. Nur mit dieser Gliederung können Bilanzierungen der nutzbaren Grundwasservorräte des Landes durchgeführt sowie die Grundlagen für hydraulische Modellierungen geschaffen werden. In Berlin sind im Untergrund, wie fast überall in Norddeutschland, zwei mächtige Grundwasserstockwerke ausgebildet: Im unteren Stockwerk, das in einer Tiefe von ca. 300 Meter liegt, zirkuliert Salzwasser. Darüber schützt eine ca. 80 Meter mächtige hydraulischen Barriere aus Ton das ergiebige Süßwasservorkommen, das wir als Trinkwasser nutzen können (siehe Hydrogeologische Gliederung Berlins ). Bild: Torsten Laße Runder Tisch Grundwasser Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Überwachung der Grundwassergüte Die kontinuierliche Überwachung der Beschaffenheit des Grundwassers ist die Basis für eine nachhaltige Sicherung der Ressource Grundwasser. Hiermit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes treffen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassergleichenkarten Die genaue Kenntnis der aktuellen Grundwasserstände und damit auch der Grundwasservorräte ist für das Land Berlin unerlässlich, da das gesamte Trinkwasser (im Jahr 2016 waren es rund 221 Millionen m³) zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Landesgrundwassermessnetz Das Landesgrundwassermessnetz dient einerseits der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ballungsraumes Berlin und der ökologischen Belange sowie andererseits der Bauwirtschaft zur Ermittlung der aktuellen und der höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW). Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Seit 1978 werden in tiefen Grundwassermessstellen, die über das ganze Stadtgebiet von Berlin verteilt sind, Temperaturprofile aufgenommen und zu raumzeitlichen Darstellungen des Grundwassertemperaturfeldes verarbeitet und ausgewertet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hydrogeologische Gliederung von Berlin Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben die staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands eine einheitliche Nomenklatur für die hydrostratigrafische Gliederung in Deutschland entwickelt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand des Grundwassers Der Grundwasserflurabstand beschreibt die Tiefenlage des Grundwassers unter dem jeweiligen Gelände. Die Beachtung des Grundwasserflurabstandes ist besonders wichtig für alle Bebauungen, vom Einfamilienhaus bis zum Hochhaus, für alle Verkehrsbauten und vor allem für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Grundwasser Umfangreiche Informationen zum Grundwasser können aus den zahlreichen Kartenwerken sowie online aus dem Umweltatlas bzw. aus dem Geoportal Berlin entnommen werden. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht projektbezogene Untersuchungen zu Bauwerksgründungen, Brunnenbohrungen und Grundwasserhaltungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Monitoring Grundwassergüte Zur Umsetzung des im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Berliner Wassergesetz verankerten Grundsatzes des vorsorgenden Grundwasserschutzes sowie einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung werden in Berlin Messnetze im Rahmen des informationsorientierten Grundwasser-Monitorings betrieben. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Verweilzeit des Sickerwassers Nach dem Berliner Wassergesetz § 37a Abs. 4 muss das gesamte, für die öffentliche Wasserversorgung in Berlin geförderte Grundwasser weitgehend aus den Grundwasservorräten des eigenen Landes gewonnen werden; dabei sind bestimmte Qualitätskriterien im Rohwasser flächendeckend einzuhalten. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Wasserversorgungskonzept bis zum Jahr 2040 Berlin wird sein Trinkwasserbedarf auch in Zukunft aus eigenen Ressourcen decken. Das wird durch das Wasserversorgungskonzept 2040 sichergestellt, das die Senatsverwaltung und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Ingenieurbüro Dr. Möller entwickelt haben. Weitere Informationen

Grundwasserentnahmeerlaubnis Cuxland Ferienpark GmbH

Entnahme und Einleitung von Grundwasser, begrenzte Menge und zeitlich begrenzt für Erschließung B -Plan nr. 34, Ferienhausgebiet in 27624 Bad Bederkesa

Zuständigkeiten im Bereich Umwelt

Die Aufgaben im Umweltschutz sind sehr vielfältig und kompex. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen zu den nachfolgenden Themenbereichen erhalten: Atomaufsicht / Oberste Strahlenschutzbehörde / Strahlenmessstelle Bodenschutz Elektromagnetische Felder und Licht Geologie und Grundwasser Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Wasserbehörde Wasserrecht und Wasserwirtschaft

Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins

Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie ( BFE ) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. 11.12.2024 Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz

Anzeige von Bohrungen

Fachkenntnisse über die Beschaffenheit und den Aufbau des geologischen Untergrundes sind für eine Vielzahl von Fragestellungen eine wesentliche Grundlage. Im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauvorhaben, geothermischen Nutzungen des Untergrundes oder der Erschließung von Grundwasser für die öffentliche oder private Wasserversorgung und dessen Schutz sind Informationen zur Geologie unabdingbar. Um das Serviceangebot der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu erweitern, wurden die Ergebnisse von fast 200 Jahren geologischer Erkundung im Internet im Geoportal Berlin veröffentlicht und sind damit unentgeltlich zu erhalten. Für über 160.000 Bohrungen der geologischen Landesdatenbank sind die Standorte farbig nach Tiefenklassen differenziert in einer Karte dargestellt. zur Kartenansicht im Geoportal Berlin Über die Sachdatenanzeige sind Informationen zu den Stammdaten z.B. Lage, Endteufe, Geländeoberkante verfügbar. Sofern die Bohrungen nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen, können die zugehörigen Schichtdaten mit Angaben zur Petrographie, Stratigraphie, Genese, Farbe etc. in einer Profilsäule abgerufen werden. Aktuell sind die Fachdaten von mehr als 150.000 Bohrungen frei zugänglich. Für Bohrungen, deren Schichtdaten derzeit aus Datenschutzgründen nicht frei gegeben sind, können direkt aus der Anwendung per E-Mail-Anfragen an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. die Berliner Wasserbetriebe gestellt werden. Die neuen Serviceleistungen sind gebührenfrei direkt im Geoportal Berlin zu finden. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie verwaltet die Bohrdaten im GeODin-Format in einer zentralen Datenbank. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet, die beim Datenaustausch kompatibel sein wollen. Nach dem Geologiedatengesetz (§ 8) müssen geologische Untersuchungen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Arbeitsgruppe Landesgeologie, II B 3, angezeigt werden. Für die entsprechende Anzeige von Bohrungen steht die nutzerfreundliche Web-Anwendung „Bohranzeige Online Berlin“ zur Verfügung. Die Angaben zur Identifikation und allgemeinen Beschreibung der Bohrung, die im Gesetz als Nachweisdaten definiert sind, werden nach der Übermittlung zusammengefasst und mit einer Bestätigungsnachricht an die hinterlegte Adresse gesendet. Zur Bohranzeige Online Berlin Hinweise zur Anzeige Spätestens drei Monate nach Abschluss der Bohrung sind nach dem Geologiedatengesetz (§ 9) die Bohrdokumentation inkl. der Mess- und Untersuchungsergebnisse der Arbeitsgruppe Landesgeologie zu übermitteln. Unter Angabe der in der Bestätigungsnachricht mitgeteilten Identifikationsnummer sind diese im Gesetz als Fachdaten definierten Informationen über den in der Bestätigung mitgeteilten Upload-Link hochzuladen. Bohrungen, die tiefer als 100 m sind, müssen nach dem Bundesberggesetz (§ 127) weiterhin auch dem zuständigen Bergamt für Berlin in Cottbus angemeldet werden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 49) müssen Bohrungen einen Monat vor Beginn der Arbeiten der Wasserbehörde, II D 3, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Geologiedatengesetz (GeolDG) Bundesberggesetz (BBergG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

IS GK 50 DS - Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 - Datensatz

Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS GK 50] ist das Ergebnis der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) und stellt blattschnittfrei geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk ist Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Detaildarstellung, Lithologie, Höhenlinien der Quartär-Basis, Präquartärer Untergrund, Geologische Schnitte sowie weitere projektabhängige Themen. Der Datensatz befindet sich im Aufbau und ist nicht flächendeckend.

Schutz und Benutzung

Grundwasserschutz / Grundwasserbenutzung Grundwassererschließung Erdaufschlüsse Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Aufschlussbohrungen Einleiten von Stoffen in das Grundwasser Grundwasserentnahmeentgelt Regulierung von Vernässungsschäden Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern, stellt ein Grundsatz des Gewässerschutzes dar. Aus Grundwasser gewinnt Berlin sein Trinkwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen und als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Schutz des Grundwassers vor einem Eintrag von wassergefährdenden Stoffen stellt innerhalb urbaner Räume jedoch eine besondere Herausforderung dar. Neben den Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen muss das Grundwasser aber auch vor solchen Einwirkungen geschützt werden, durch die darüber hinaus eine Verunreinigung des Grundwassers zu besorgen ist. Das sind in der Regel die Entsorgung von Abwasser, Erdaufschlüsse, Bohrungen, Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen, aber auch Grundwasser- oder Erdwärmenutzungen. Grundwasserbenutzungen , wie z.B. alle Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung, für Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen und die Regulierung von Vernässungsschäden, sind erlaubnispflichtig, sofern sie nicht der häuslichen Versorgung (einschließlich Bewässerung) auf dem dauerhaft genutzten Wohngrundstück dienen oder nur vorübergehend in einer Größenordnung von weniger als 6.000 m³ pro Jahr vorgenommen werden. Darüber hinaus ist ausnahmslos für jegliches Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, für dessen Aufstau, Umleitung und mehr als unerhebliche schädliche Veränderung seiner chemischen, physikalischen oder biologischen Beschaffenheit (z.B. durch Erdwärmenutzung) eine Erlaubnis erforderlich. Insoweit müssen alle geplanten direkten und indirekten Eingriffe (z.B. Erdaufschlüsse, Versickerungsanlagen oder Bauwerke) in das Grundwasser bei der Wasserbehörde angezeigt werden. Grundwassererschließungen sind gemäß § 37 Berliner Wassergesetz (BWG) alle Vorhaben, bei denen so weit in den Boden eingedrungen wird, dass unmittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt werden kann. Damit müssen nicht nur das direkte Freilegen der Grundwasseroberfläche, sondern auch alle Bohrarbeiten im Grundwasser ( Aufschlussbohrungen , Bau von Brunnen und Messstellen sowie Bau von Erdsondenanlagen ) bei der Wasserbehörde vor der Ausführung angezeigt werden. Davon ausgenommen sind alle Bohrungen über 100 m Tiefe, für deren Ausführung jeweils eine bergamtliche Zulassung erforderlich wird. Unabhängig von der Art der Zulassung und der Zulassungsbehörde müssen vorher alle Bohrungen bei der Landesgeologie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angemeldet, nach Abschluss der Bohrarbeiten eingemessen und auf einer topographischen Karte dargestellt werden. Die Bohrergebnisse sind in jedem Fall in Schichtenverzeichnissen nach DIN 4022/1 aufzunehmen, nach DIN 4023 zeichnerisch darzustellen und der Landesgeologie zusammen mit den Lageplänen unaufgefordert einzureichen. Nach § 37 BWG sind alle diejenigen Arbeiten jeweils vorher bei der Wasserbehörde anzuzeigen, bei denen so tief in den Boden eingegriffen wird, dass unmittelbar oder mittelbar auf die Grundwasserbewegung oder die Grundwasserbeschaffenheit eingewirkt werden kann. Die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser ist unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Das bedeutet, dass nicht nur ein direktes Freilegen der Grundwasseroberfläche, sondern auch alle Bohrarbeiten im Grundwasser für Aufschlussbohrungen, den Bau von Brunnen und Messstellen sowie den Bau von Erdsondenanlagen bei der Wasserbehörde vor Ausführung angezeigt werden müssen. Davon ausgenommen sind nur Bohrungen, die mit einer Tiefe von mehr als 100 m abgeteuft werden sollen, da für die Ausführung jeweils eine bergamtliche Zulassung erforderlich ist. Darüber hinaus müssen gemäß Lagerstättengesetz alle Bohrungen bei der Landesgeologie vorher angemeldet, nach Abschluss der Bohrarbeiten eingemessen und auf einer topographischen Karte dargestellt werden. Die Bohrergebnisse sind in jedem Fall in Form von Schichtenverzeichnissen nach DIN 4022/1 aufzunehmen, nach DIN 4023 zeichnerisch darzustellen und der Landesgeologie zusammen mit den Lageplänen unaufgefordert einzureichen. Bei einer geplanten Grundwassererschließung in einem Wasserschutzgebiet muss vorher auf der Grundlage der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung geprüft werden, ob die Maßnahme verboten ist und demnach untersagt werden muss oder ob ggf. eine Befreiung vom Verbot möglich ist. Der Abstand des Grundwassers von der Geländeoberfläche (Flurabstand) variiert in Berlin sehr stark und kann von einigen Dezimetern bis zu zweistelligen Meterbeträgen reichen. In den im Warschau-Berliner Urstromtal gelegenen Bereichen der Berliner Innenstadt ist das Grundwasser in der Regel in Tiefen von nicht mehr als 3 Metern zu erwarten. Jede Bauplanung, bei der ein Eingriff in den Untergrund erforderlich ist, muss daher auf der Grundlage einer Auskunft über den Untergrundaufbau sowie die Grundwassersituation erfolgen. Diese Auskunft ist beim Landesgrundwasserdienst / Landesgeologie zu beantragen. Sofern erkannt wird, dass auf Grund der geplanten Tiefe der Baugrube ein Eingriff in das Grundwasser erforderlich wird, ist entweder eine Grundwasserabsenkung oder eine Gründung in einer weitestgehend wasserundurchlässigen Trogbaugrube (Wand / Sohle-Methode) zu planen. Dabei ist davon auszugehen, dass für alle Maßnahmen im Innenstadtbereich, bei denen die Errichtung von mehr als einem Tiefgeschoss vorgesehen ist, generell eine Troglösung erforderlich wird. Nur so ist von vornherein zu vermeiden, dass in einem weiten Umkreis Grundwasserstandsänderungen hervorgerufen werden, die möglicherweise zu Schäden an benachbarter Altbausubstanz oder der Vegetation und zu Verschleppungen von Altlasten führen können. Alle Aufschlussbohrungen (Trocken- bzw. Spülbohrungen), die bis in das Grundwasser abgeteuft werden und dabei mehr als 15 m des Grundwasserleiters erschließen oder bindige, wasserhemmende Schichten durchteufen, müssen vollständig mit einer Bentonit / Zement-Suspension zu Tage verpresst werden. Diese vollständige Verpressung ist erforderlich, da im Gegensatz zu Brunnenbohrungen die tatsächliche Lage einer nur bereichsweise eingebrachten Sperre nicht nachgewiesen und daher ein ausreichender Grundwasserschutz nicht sicher gewährleistet werden kann. Eine Sonderstellung kann Aufschlussbohrungen zugemessen werden, die keine das Grundwasser schützende Deckschichten durchteufen, nicht mehr als 10 m in das Grundwasser eingreifen und als unverrohrte Trockenbohrung mit einem Durchmesser von nicht mehr als 2 Zoll ausgeführt werden. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Boden das Bohrloch beim Ziehen des Gestänges sofort wieder zusammendrückt und sich im Untergrund die ursprünglichen Verhältnisse weitgehend von allein einstellen. Der Begriff “Einleiten” vermittelt bereits, dass darunter nur Stoffe zu verstehen sind, die in flüssiger oder zumindest pastöser Form vorliegen. Feststoffe, von denen keine negative Beeinflussung des Grundwassers zu erwarten sind (z.B. Spundwände oder ausgehärteter Beton), sind davon ausgenommen. Die Einleitung der geplanten Stoffe in das Grundwasser sowie der Zweck der Einleitung (z.B. Beton für Bohrpfähle und Unterwasserbetonsohlen, Zement / Bentonit-Trinkwassersuspension für Schlitzwanderrichtungen oder Zementsuspension für die Errichtung von Ankern, Unterfangungen oder Dichtsohlen) sind bei der Wasserbehörde zu beantragen. Ebenso sind alle Versickerungsmaßnahmen von Niederschlagswasser, sofern das Vorhaben nicht unter die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiVO) fällt, bei der Wasserbehörde zu beantragen. Auf der Grundlage des § 13a Berliner Wassergesetz (BWG) erhebt das Land Berlin für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt in Höhe von 0,31 Euro je m³, wobei 6.000 m³ jährlich entgeltfrei sind. Ausgenommen davon sind Grundwasserentnahmen im Zusammenhang mit Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen. Das Entgelt wird jährlich von der Wasserbehörde durch Bescheid festgesetzt. Die Tiefenlage des Grundwassers unter der Erdoberfläche resultiert aus dem Verhältnis des durch Niederschläge neu gebildeten und des durch den Menschen entnommenen bzw. durch die Vegetation gebrauchten Grundwassers. Hinzu kommt die höhenmäßige Anbindung des Grundwassers an das oberirdsiche Gewässersystem. Insoweit unterliegt die Grundwasseroberfläche nicht nur jahreszeitlich bedingten rhythmischen Schwankungen im Dezimeterbereich, sondern kann bei länger anhaltenden Veränderungen der Grundwasserfördermenge oder der Häufigkeit, der Intensität und des zeitlichen Auftretens von Niederschlagsereignissen auch Schwankungen im Meterbereich aufweisen. Seit einigen Jahren steigen in Berlin die Grundwasserstände stetig an, inwieweit diese Tendenz jedoch anhalten oder sich ggf. auch wieder umkehren wird, ist nicht vorhersehbar. Es kann jedoch zurzeit davon ausgegangen werden, dass sich die Grundwasserstände annähernd in der Höhe einstellen werden, wie sie vor der Industrialisierung Berlins auftraten. Ein stärkerer Beweis zum nachhaltigen Umgang mit dem Wasser kann nicht erbracht werden. Um an Bauwerken Vernässungsschäden vorzubeugen, sind diese je nach Erfordernis ausreichend abzudichten oder als “weiße Wanne” auszuführen. Um die jeweilige Art und den Umfang der Abdichtungsmaßnahmen richtig planen und ausführen zu können, ist auf jeden Fall beim Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Auskunft über den höchsten jemals gemessenen bzw. auftretenden Grundwasserstand (HGW) als Planungsgrundlage einzuholen. Da mit Ausnahme engbegrenzter Bereiche um die Berliner Wasserwerke eine großflächige Regulierung der Grundwasserstände nicht möglich ist, muss in Fällen von Bauwerksvernässungen eine Schadensbehebung durch den Eigentümer erfolgen. Sofern Vernässungsschäden nicht auf eine falsche Planung und / oder Baudurchführung (z.B. Nichtbeachtung des HGW) zurückzuführen sind, wird die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach entsprechender Antragstellung über eine ggf. erforderliche Absenkung des Grundwassers und dessen Ableitung positiv entscheiden. In den Fällen, in denen keine Ableitmöglichkeit vorhanden ist und in Fällen einer falschen Baudurchführung, muss eine Beseitigung von bzw. ein Schutz vor Vernässungsschäden ausschließlich durch bauliche Maßnahmen erfolgen.

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