Im Rahmen der Deichsanierung Wallach zwischen Rhein-km 806,0 bis 810,4, welche bereits am 02.08.2017 durch mich planfestgestellt worden ist, plant der Deichverband Duisburg-Xanten die Verlegung einer Leitung an ein neues Schachtbauwerk und beabsichtigt für die Herstellung des Rohrgrabens eine Wasserhaltung. Die Notwendigkeit der temporären Grundwasserabsenkung hat sich erst im Verlauf der Durchführung der Baumaßnahmen ergeben, da die Wasserstandsaufzeichnungen der LINEG immer wieder höhere Grundwasserstände zeigten.
Das Dezernat Gewässergüte, Binnen-, Küstengewässer und Grundwasser ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Wasser. Schwerpunktaufgaben sind: - Güteüberwachung der Fließ- und Küstengewässer sowie des Grundwassers - Haltung und Pflege der Wassergütedaten in den Datenbanken Fließgewässer, Küstengewässer und Grundwasser - Datenbereitstellung und Berichterstattungen an den Bund und die Europäische Union gemäß den gesetzlichen Erfordernissen - Schaffung naturwissenschaftlicher Grundlagen der Gewässergütewirtschaft (Aus- und Bewertung der Daten) - Erstellung von Berichten zur Beschaffenheit der Gewässer und des Grundwassers (z.B. Gewässergütebericht).
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von vier Baugruben im Größenumfang von 425 m² (Haus 1), 594 m³ (Haus 2), 324 m³ (Haus 3) und 350 m² (Haus 4). Insgesamt werden ca. 431.000 m³ Grundwasser innerhalb von maximal 240 Tagen entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 8.000 m². Insgesamt werden ca. 600.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Süd (PLC) verläuft über ca. 34,4 km von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Gemeinde Lautertal (Odenwald) sowie die Städte Bensheim, Lorsch, Heppenheim und Lampertheim im Landkreis Bergstraße sowie in Baden-Württemberg die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis temporär und/oder dauerhaft betroffen. Für das Gemeindegebiet Laudenbach und das Stadtgebiet Hemsbach sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; hier handelt es sich ausschließlich um mittelbare temporäre Betroffenheiten durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der während der Bauphase erforderlichen Grundwasserhaltung. Zum Vorhaben SPO, PLC Abschnitt Hessen-Süd, gehören folgende wesentlichen Bestandteile: • Erdgastransportleitung SPO, DN 1000, • Verlegung von Kabelschutzrohren und LWL-Begleitkabeln im Trassenverlauf, • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Lampertheim/Lampertheim, • Bau von 3 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten unter den Stationsnamen Gadernheim (Gemeindegebiet Lautertal) sowie Bensheim und Heppenheim Süd (Stadtgebiet Heppenheim), • Errichtung von 3 Anschlussleitungen, die von den Armaturengruppen Gadernheim, Bensheim und Heppenheim Süd zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial, • Schutzeinrichtungen gegen die Hochspannungsbeeinflussung, • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 2.200 m². Insgesamt werden ca. 793.440 m³ Grundwasser innerhalb von 120 Tagen entnommen und abgeleitet bzw. in den Rummelburger See eingeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube im Umfang von ca. 1.884 m². Insgesamt werden 180.000 m³ Grundwasser innerhalb von 200 Tage entnommen und abgeleitet. Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben bestehen nicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen ist im innerstädtischen besiedelten Gebiet gering. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 1.100 m². Insgesamt werden ca. 153.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Das Jahr 1976 war gekennzeichnet durch geringe Niederschläge und umfangreiche Eingriffe in den Grundwasserhaushalt. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.1 Mai 1976 (relativ niedriger Grundwasserstand) Weitere Informationen Das Jahr 1988 verzeichnete milde und niederschlagsreiche Winter- und Frühjahrsmonate. Zudem wurde die Grundwasserförderung sowie Entnahmen durch Grundwasserhaltungen und -sanierungen reduziert. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der allgemeinen Grundwasserentwicklung. 02.12.2 Mai 1988 (relativ hoher Grundwasserstand) Weitere Informationen Darstellung der unterschiedlichen Grundwasserentwicklungen in West- und Ost-Berlin im Mai 1990. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.3 Mai 1990 Weitere Informationen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen resultieren aus den geologischen Verhältnissen, der Grundwasserdynamik und dem Vorflutersystem eines Gebietes. Sie werden vorrangig aus der Grundwasserfließrichtung (senkrecht zu den Linien gleicher Standrohrspiegelhöhe) abgeleitet. Grundwasserentnahmen durch Wasserwerke und andere Nutzer verändern die natürlichen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen. 02.12.4 Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerk Weitere Informationen
Die EL Projektentwicklung Mehringplatz GmbH plant den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage in der Friedrichstraße 245 in 10969 Berlin-Kreuzberg. Für die Herstellung der notwendigen Baugrube ist eine temporäre Grundwasserhaltung in einem Umfang von insgesamt 293.820 m³ innerhalb von 10 Monaten geplant. Die Baugrube wird als quasi wasserdichte Trogbaugrube errichtet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 13 |
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| Kommune | 6 |
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| Wissenschaft | 3 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 12 |
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| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 234 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 287 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
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