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Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzgl. der Grundwasserhaltung der RWE Generation SE, Schmehauser Feld

Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen hat mit Antrag vom 25.02.2025 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung von max. 415 m³/Tag, insgesamt 60.000 m³, beantragt. Die Grundwasserabsenkung findet auf dem Flur 4, Flurstück 9, 10, 11, 12, 336 der Gemarkung Schmehausen in Hamm statt und ist für einen Zeitraum von sieben Monaten ab April 2025 geplant.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Entnahme von rd. 157.423 m³ Grundwasser zum Zweck der Grundwasserhaltung im Rahmen eines Neubaus eines Büro- u. Verwaltungsgebäudes inkl. Tiefgarage in Meppen

Die Technologiepark Meppen GmbH, Markt 43, 49716 Meppen, beantragt die Entnahme von rd. 157.423 m³ Grundwasser zum Zweck der Grundwasserhaltung im Rahmen eines Neubaus eines Büro- und Verwaltungsgebäudes inklusive Tiefgarage. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Meppen, Flur 10, Flurstück 90/18. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Negative Vorprüfung hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag auf Grundwasserentnahme zwecks Grundwasserabsenkung, Baumaßnahme: 23569 Lübeck, Im Keil 4a, Pumpwerk Schmaler Stieg

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von Baugruben im Rahmen einer Baumaßnahme am Standort „23569 Lübeck, Im Keil 4a, Pumpwerk Schmaler Stieg; hier: Neubau Speicherbecken, Pumpwerk und Leitungsbau“ mit einem jährlichen Volumen von 5.000 m³ bis < 100.000 m³. Die Trockenhaltung der Baugruben erfolgt durch eine Kombination aus geschlossener und offener Wasserhaltung. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserhaltung eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können.

Kanalsanierung, Schillerstraße, Ernst-August-Platz bis Andreasstraße, Mitte, Hannover

Die Stadtentwässerung Hannover plant im Stadtteil Mitte in den Verkehrsflächen der Schillerstraße den im Fahrbahnbereich verlegten Mischwasserkanal zu erneuern. Von dieser in offener Bauweise mit Eingriffstiefen bis max. ca. 4,10 m u. GOK geplanten Baumaßnahme ist der ca. 160 m lange Abschnitt zwischen dem Ernst-August Platz im Norden, und der Kreuzung mit der Andreasstraße im Süden betroffen. Dazu ist eine Grundwasserhaltung erforderlich.

UVP-Prüfung negativ Stiebel Eltron

Die Firma Stiebel beantragt am 06.02.2025 zum Trockenhalten einer Baugrube für den Einbau eines unterirdischen Lagertanks auf dem betriebseigenen Grundstück eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung und Ableitung in die örtliche Vorflut. Die Grundwasserhaltung soll auf dem betriebseigenen Gelände in der Gemarkung Holzminden, Flur 32, Flurstück 78/5 erfolgen.

Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben des Niersverbandes in Nettetal zur Entnahme von Grundwasser zur Bauwasserhaltung

Der Niersverband, Am Niersverband 10 in 41747 Viersen beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Breyell, Flur 3, Flurstück 276 Grundwasser aus einer temporären bauzeitlichen Grundwasserhaltung bis zu einem Gesamtvolumen an Wasser von insgesamt 227.636 m³ zu entnehmen. Die beabsichtigte Grundwasserentnahme dient dem Trockenhalten mehrerer Baugruben auf der Kläranlage Nette.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Al-Fi Tunnelsanierung Ost, Si-Sr Strausberger Platz“ auf dem Grundstück Strausberger Platz in 10243 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme zur Trockenlegung einer offenen Baugrube in einem Größenumfang von 1.200 m². Zusätzlich werden 2 Trogbaugruben in einem Größenumfang von jeweils 120 m³ trocken gehalten. Für die Herstellung der offenen Baugrube werden innerhalb von 248 Tagen ca. 212.000 m³ entnommen und abgeleitet. Für die beiden Trogbaugruben innerhalb des selben Zeitraumes 33.000 m³ Grundwasser. Insgesamt kommt es zu einer Grundwasserentnahme und Ableitung von ca. 245.000 m³ innerhal von 248 Tagen. Anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben im Einflussbereich des Vorhabens sind nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Erneuerung von Trink-und Schmutzwasseranlagen“ auf dem Grundstück Niemetzstraße in 12055 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von 42 Einzelbaugruben mit einem Flächenumfang von maximal 270 m². Insgesamt werden innerhalb von 219 Tagen 223.407 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Die Bearbeitung der verschiedenen Medien ( Trinkwasser, Re-genwasser und Mischwasser) ist zeitlich aufeinanderfolgend vorgesehen. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Rückbau und Neubau der Brunnenstuben Brunnengalerie Lieper Bucht Br. 1,4,6 und 7“ auf dem Grundstück Kronprinzessinnenweg 23 in 14129 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserbenutzung zur Herstellung von Baugruben im Größenumfang von jeweils 16 m² zum Rückbau und Neubau von 4 Trinkwasserbrunnen. Insgesamt werden innerhalb von 140 Tagen 200.760 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im Fassungsbereich eines WSG. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen wird durch die vorgesehene Maßnahme nicht beeinträchtigt. Das Vorhabensgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Beelitzhof engere Schutzzone.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Galerie Lieperbucht Br. 11+12“ Ersatzneubau und Rückbau auf dem Grundstück Kronprinzessinnenweg 23 in 14129 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme für die Herstellung von jeweils 16 m² großen Baugruben für den Rückbau und Ersatzneubau von zwei Trinkwasserbrunnen. Insgesamt werden innerhalb von 70 Tagen 103.320 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet vorhanden. Das Vorhaben befindet sich in der engeren Schutzzone vom Wasserschutzgebiet Beelitzhof und im FFH Gebiet 9190.

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