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Grundwasserbenutzungen beim BV „Pergamonmuseum Grundinstandsetzung und Ergänzung, Bauabschnitt B (PMU GuE BA B)“ auf dem Grundstück Bodestraße 1-3 in 10178 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um mehrere temporäre Grundwasserhaltungen zur Herstellung von 6 Baugruben in einem Größenumfang von 266 m², 711 m², 20m², 1.029m², 1.384m² und 725 m². Die Grundwasserentnahmen erfolgen teilweise parallel sowie aufeinander folgend. Die Maßnahmen sind im Zeitraum von 15.10.2025 bis 30.11.2029 geplant. Es ist eine gesamte Fördermenge von 295.427 m³ in diesem Zeitraum prognostiziert. Weitere bestehende, zugelassenen oder beantragten Vorhaben, die parallel umgesetzt werden sind nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Grundwasserbenutzung beim BV Lützowstraße 94 - 95, 10785 Berlin-Mitte

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Lützowstraße 94, 10785 Berlin-Mitte plant auf dem Grundstück Lützowstraße 94-95, 10785 Berlin-Mitte den Neubau eines Gebäudes mit einem Untergeschoss. Für die Herstellung der notwendigen Baugrube ist eine temporäre Grundwasserhaltung in einem Umfang von insgesamt 526.290 m³ innerhalb von 192 Tagen geplant. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

UVP-Vorprüfung zur temporären Grundwasserhaltung für die Erstellung eines Regenwasserkanals durch die Stadt Hilden

Die Stadt Hilden hat bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann mit Datum vom 08.11.2024 für das Grundstück in Hilden, Gemarkung Hilden, Flur 11, Flurstücke 1365, 1382 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG gestellt. Antragsgegenstand ist die temporäre Entnahme und Ableitung von Grundwasser zum Zwecke der Einrichtung einer Baugrube für den Bau eines Regenwasserkanals mit Einleitung über ein Regenrückhaltebecken in den Hoxbach.

Grundwasserhöhen und Einzugsgebiete der Wasserwerke 1990

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Das Jahr 1976 war gekennzeichnet durch geringe Niederschläge und umfangreiche Eingriffe in den Grundwasserhaushalt. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.1 Mai 1976 (relativ niedriger Grundwasserstand) Weitere Informationen Das Jahr 1988 verzeichnete milde und niederschlagsreiche Winter- und Frühjahrsmonate. Zudem wurde die Grundwasserförderung sowie Entnahmen durch Grundwasserhaltungen und -sanierungen reduziert. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der allgemeinen Grundwasserentwicklung. 02.12.2 Mai 1988 (relativ hoher Grundwasserstand) Weitere Informationen Darstellung der unterschiedlichen Grundwasserentwicklungen in West- und Ost-Berlin im Mai 1990. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.3 Mai 1990 Weitere Informationen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen resultieren aus den geologischen Verhältnissen, der Grundwasserdynamik und dem Vorflutersystem eines Gebietes. Sie werden vorrangig aus der Grundwasserfließrichtung (senkrecht zu den Linien gleicher Standrohrspiegelhöhe) abgeleitet. Grundwasserentnahmen durch Wasserwerke und andere Nutzer verändern die natürlichen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen. 02.12.4 Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerk Weitere Informationen

Grundwasserförderung im Rahmen der Errichtung einer geschlossenen Grundwasserhaltung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Teilunterkellerung

Für das o.g. Vorhaben ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich, um die Tiefbauarbeiten durchzuführen. Die Grundwasserabsenkung für die Baugrube soll mittels Spülfiltern im Vakuumverfahren erfolgen. Die Bohrstrecke beträgt 4,00m und die Eintauchtiefe bis zu 3,00 m. Es wird ein Ruhewasserpegel von 1,00 m u GOK angenommen. Die Grundwasserabsenkung wird für eine Dauer von sechs Wochen benötigt. Als durchschnittlicher Wasserdrang ergibt sich für die Wasserhaltungsmaßnahme aus den hydraulischen Berechnungen eine Menge von 6,05 m³/h, entsprechend 145,20 m³/d und insgesamt 6.098,40 m³. Es wird eine Gesamtfördermenge von 7.000 m³ beantragt. Die Reichweite des Absenktrichters berechnet sich zu R=63 m. Die Reichweite des Absenktrichters bei einer Absenkung von mindestens 0,5 m gegenüber dem Ruhewasserpegel beträgt R50=28 m. Das bei der Grundwasserabsenkung anfallende Wasser soll nach Passieren eines Sandfangs in den Vorfluter Este eingeleitet werden. Der Beginn der Maßnahme ist kurzfristig geplant. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau eines Wohn-, Hotel- und Geschäftsgebäudes“ auf dem Grundstück Stralauer Allee 44 in 10245 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserhaltung zur Herstellung einer Baugrube mit einem Flächenumfang von ca. 3.500 m². Die Baugrube wird als quasi wasserdichten Trog hergestellt. Grundwasserabsenkungen außerhalb der Baugrube sind < 30 cm. Insgesamt werden innerhalb von ca. 150 Tagen ca. 134.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage“ auf dem Grundstück Prinzessinnenstraße 21-24 in 10969 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserbenutzung zur Herstellung einer Baugrube mit einer Fläche von ca. 4.990 m². Die Baugrube wird als quasi wasserdichte Trogbaugrube hergestellt, so dass außerhalb der Baugrube die Grundwasserabsenkung < 30 cm ist. Insgesamt werden innerhalb von ca. 150 Tagen ca. 181.500 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. EinZusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Antrag der St.Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen e.V. auf bauzeitliche Grundwasserhaltung für die Errichtung des "Antonius-Domizils" auf dem Grundstück "Julius-Landzettel-Str. 7" in Lingen (Ems)

Die St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen e.V., Wilhelmstr. 13, 49808 Lingen (Ems), plant die Errichtung einer unterkellerten Tagespflege mit Café und betreubaren Wohnungen (Antonius-Domizil) auf dem Grundstück „Julius-Landzettel-Str. 7“ in Lingen (Ems). Zu diesem Zweck wird eine bauzeitliche Grundwasserhaltung beantragt. Antragsgegenstand ist die Förderung von rechnerisch bis zu bis zu 650.000 m³ Grundwasser in einem Zeitraum von ca. 35 Wochen. Aufgrund der beantragten Fördermenge ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt worden.

UVP-Vorprüfung zur temporären Grundwasserhaltung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Unterkellerung von Herrn Hasso von Blücher

Herr Hasso von Blücher hat bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann mit Da-tum vom 03.09.2024 für das Grundstück in Erkrath, Gemarkung Erkrath, Flur 42, Flurstück 825 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG gestellt. Antragsgegenstand ist die temporäre Entnahme und Ableitung von Grundwasser zum Zwecke der Errichtung einer Baugrube für den Bau eines Wohngebäudes mit Unterkellerung mit Einleitung in die Düssel.

Negative Vorprüfung hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag auf Grundwasserentnahme zwecks Grundwasserabsenkung, Baumaßnahme: "Lübeck, Falkenstraße 44, Haus des Sports"

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung der Baugruben im Rahmen der Baumaßnahme „Lübeck, Falkenstraße 44, hier: Neubau Haus des Sports“ mit einem jährlichen Volumen von 5.000 m³ bis < 100.000 m³. Die Trockenhaltung der Baugruben erfolgt durch eine offene und geschlossene Wasserhaltung. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserhaltung eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können.

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