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Besondere Nutzungen

Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ). Nach dem Gesetz sind die Anlagen nur so zu benutzen, wie es sich aus ihrer Natur und Zweckbestimmung ergibt. Alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an die geltenden Regeln zu halten. Beliebte Nutzungen sind u.a. Spazieren gehen, Picknicken oder Ausruhen und Verweilen auf Liegewiesen und Bänken. Vor allem für Kinder sind Grünanlagen der ideale Ort für vielfältige Bewegung. Rauchen und Alkoholkonsum ist auf Kinderspielplätzen selbstverständlich verboten. Besonders intensiv ausgeübte und potentiell belästigende oder gefährdende Freizeitbeschäftigungen wie Rad- und Skateboardfahren oder Grillen sind grundsätzlich nicht in Grünanlagen erlaubt. Dies gilt auch für das Laufen lassen von Hunde ohne Leine. Diese Aktivitäten können erfahrungsgemäß andere Benutzer/innen in ihrer Erholung stören und verunsichern oder die Anlage beschädigen, daher sind sie nur auf dafür von den Bezirksämtern besonders ausgewiesenen Flächen zugelassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Kultur im Grünen Radfahren Grillen Hundefreilauf Im Einzelfall kann für die Benutzung einer Anlage, die über das allgemein zulässige Maß hinausgeht (“Sondernutzung”), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies betrifft z.B. das Durchführen von Veranstaltungen. Der Antrag ist beim zuständigen Grünflächenamt einzureichen. Die Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen hat sich gewandelt: Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art sind Zeugnis einer sich verändernden Freiraumnutzung der Bevölkerung in Berlin. Hinzu kommt ein grundsätzlich hoher Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grünanlagen. Die Kehrseite dieser Beliebtheit ist eine Belastung, insbesondere für die empfindlichen und größtenteils unversiegelten Flächen. Denn die Funktionen von Grün- und Freiflächen sind vielfältig: Parks verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, mindern Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz bei. Gleichzeitig sind sie wichtige Reserveflächen für Starkregenereignisse, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Grundwasser und zum Bodenschutz. Menschen kommen in ihnen zur Erholung und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das städtische Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche. Aus diesem Anlass wurde das Projekt „Kultur im Grünen” von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt und in 2022 abgeschlossen. Das übergeordnete Ziel war es, gemeinsam mit Vertreter:innen der Verwaltung (v.a. aus den Straßen- und Grünflächenämtern, Umwelt- und Naturschutzämtern) sowie Vertreter:innen aus der Kulturbranche Lösungsansätze für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf geeigneten Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Ein Ergebnis des Projekts waren 18 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Projektansatzes. Im Laufe der Bearbeitung wurde zudem deutlich, dass bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt u.a. durch die DRAUSSENSTADT-Initiative eine größere fachliche Nähe für den Themenbereich „Kultur im Grünen“ besteht. Den Projektbericht können Sie hier herunterladen. Wer auf dem Rad durch Berlin unterwegs ist, sucht häufig “grüne Abkürzungen”, um bei der Fahrt zugleich das Stadtgrün zu genießen oder auch nur, um dem Straßenverkehr zu entgehen. Kühlender Schatten der Bäume, Vogelgezwitscher, Blütendüfte – das sind nur einige der erfreulichen Vorzüge des Fahrens auf solchen Routen. Damit nichts die Freude trübt, muss nur wenig beachtet werden: Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist zum Zwecke der Erholung nicht überall, aber auf vielen großen Hauptwegen erlaubt. Diese Wege sind entsprechend gekennzeichnet. Besondere Rücksicht ist immer auf andere Benutzer, z.B. Fußgänger oder spielende Kinder zu nehmen. Abkürzungen durch Grünanlagen sind nicht immer und überall fahrend auf dem Rad möglich – um andere Menschen nicht zu stören oder zu gefährden, kann aber jede Grünanlage auf jedem Weg durchquert werden, wenn das Rad dabei geschoben wird! Genauere Informationen zur Benutzung von Wegen in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Radfahren in Berlin Radverkehrs­strategie für Berlin, Radrouten/ Rad­verkehrs­anlagen, Routenplaner … Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen, sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu suchen. Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie im restlichen Park: Lagerfeuer sind verboten. Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz für Ihre Grillglut! Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu. Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)! Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen für sich und andere. Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf. Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die Abstrahlung der Grillglut das empfindliche Laub schädigen. Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder nur grob zerteilte größere Tiere zu grillen ist deshalb nicht erlaubt. Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am besten getrennt in die Tonnen zu Hause. Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen, ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich wieder mitzunehmen. Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen, Ratten oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu haben glauben. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig, zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser. Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr von ungelöschter Glut ausgehen kann. Das sollten Sie mitnehmen Ihren Grill (Nicht auf dem Boden Feuer machen!) Kohle (Brennholz sammeln ist verboten!) Einen Müllsack (für Asche, Reste und Verpackungen) Das sollten Sie sich sparen Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro. Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln. Das sollten Sie ausprobieren Ein Picknick mit kalten Speisen wie Salaten, Brot, Käse, verschiedenen Häppchen sowie Obst und Gemüse kann mindestens so lecker sein wie gegartes Essen heiß vom Grillrost. Ein vielfältiges Picknick als unkomplizierte Alternative zum Grillen – Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Vorteilhaft dabei ist auch, dass ein Picknick nicht auf die ausgewiesenen Flächen zum Grillen beschränkt ist. Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen Berliner Feuerwehr Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ( Hundegesetz ) vorgeschrieben. Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Hundehaltung in Berlin Information der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Auskunft beim Grünflächenamt

Mittlere jährliche Sickerwasserrate und Grundwasserneubildung 1991-2020 [mm/a]

Mittlere jährliche Sickerwasserbildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Mittlere jährliche Grundwasserneubildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sicker- und Grundwasserbildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020). Die hier zur Verfügung gestellten Daten der Sicker- und Grundwasserbildung stammen aus der landesweiten Langzeit-Berechnung mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell GWN-BW. GWN-BW ist ein modular aufgebautes, deterministisches und flächendifferenziertes Modell zur Berechnung der tatsächlichen Verdunstung, zur Simulation des Bodenwasserhaushaltes und der unterhalb der durchwurzelten Bodenzone gebildeten Sickerwassermenge. Die Berechnungen erfolgen auf insgesamt 102.677 Grundflächen, deren Geometrie auf der Verschneidung von Bodenkarte 1:50.000 und CORINE 2006 Landnutzung beruht.

Wasserhaushalt Hamburg

Rasterkarten zum Wasserhaushalt, bzw. zur Grundwasserneubildung, berechnet mit mGROWA (FZ Jülich, 2021). Im Webdienst werden 6 Layer gezeigt: - Grundwasserneubildung des hydrolog. Jahres 2019 [Min] - Grundwasserneubildung des hydrolog. Jahres 2008 [Max] - mittlere jährliche Grundwasserneubildung (1991 - 2019) - mittlere jährliche Grundwasserneubildung (1961 - 1990, Klimareferenzperiode) - Direktabfluss Mittlere Rate (1991-2020) - Tatsächliche Verdunstung Mittlere Rate (1991-2020) Beschreibung: Etwa ein Viertel des Niederschlags gelangt in Hamburg über den Boden ins Grundwasser und bildet damit einen erheblichen Anteil unserer täglichen Wasserversorgung und ist ökologische Grundlage für die Vegetation und den Boden als Wasserspeicher. Der übrige Niederschlag wird im Wesentlichen durch Verdunstung und Abfluss ins Sielnetz und in die Gewässer bestimmt. Aktuell werden pro Jahr bei durchschnittlichen Niederschlägen (etwa 770 mm pro Jahr) 136 Millionen Kubikmeter (m³) Grundwasser auf Hamburger Gebiet neu gebildet. Im Trockenjahr 2019 waren es nur 75 Millionen m³, was sich in stark fallenden Grundwasserständen, fehlender Bodenfeuchte und sich durch teilweises Trockenfallen von Gewässern für Tier und Pflanze als Trockenstress auswirkte. Auf die Beobachtung der Entwicklung der Grundwasserneubildung kommt deshalb in Zeiten des Klimawandels besondere Bedeutung zu. Neben klimatischen Veränderungen ist deshalb ein ausgefeiltes Flächen- und Ressourcenmanagement nötig, um der wachsenden urbanen Versiegelung und dem steigenden Wasserverbrauch mit Strategien und Maßnahmen hin zu einem naturnahen Wasserhaushalt entgegenzuwirken. Datengrundlagen und Methodik: Grundlage für die Berechnung und Darstellung von flächen- und zeitlich differenzierten Rasterkarten der verschiedenen Wasserhaushaltskomponenten ist das rasterzellenbasierte Wasserhaushaltsmodell mGROWA des Forschungszentrums Jülich. In mGROWA wurden zunächst standortbezogen auf Basis der jeweiligen Niederschlagsmengen und klimatischen Einflussgrößen die tatsächliche Verdunstung und der Gesamtabfluss in täglicher Auflösung mit einer Zellengröße von 25 x 25 m berechnet. Die berechneten Tageswerte wurden nachfolgend auf langjährig, jährliche und monatliche Zeiträume aggregiert. Danach wurde der Gesamtabfluss auf Basis der Standorteigenschaften in verschiedene Abflusskomponenten aufgeteilt. In der Datenzusammenstellung sind neben den Rasterkarten der potentiellen und tatsächlichen Verdunstung, des Gesamtabflusses und der Standorteigenschaften die Rasterkarten der Abflusskomponenten urbaner Direktabfluss, Sickerwasserrate, Zwischen- und Dränageabflüsse, sowie letztendlich die Grundwasserneubildung enthalten. Im Folgenden dargestellt werden auszugsweise die Karten zum mittleren langjährigen Mittel 1961-1990 (Klimareferenzperiode) und 1991-2019, das Nassjahr 2008 mit sehr großer und das Trockenjahr 2019 mit sehr geringer Neubildung.

Bodenbewertung - Sickerwasserrate (SWR), regionalspezifisch bewertet

Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Sickerwasserrate (SWR), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.

Auswirkungen einer klimaangepassten Baumartenwahl auf die Grundwasserneubildung - Solling/Buche - Projekt KLIBW-GW

Der Datensatz enthält die gemessenen Rohdaten aus ERT Messungen, prozessierte Daten und Inversionsergebnisse. Der Datensatz enthält die Inversionsergebnisse als Film. Die gemessenen Rohdaten aus ERT Messungen und prozessierte Daten werden ab 02.01.2026 veröffentlicht.

Verweilzeiten des Sickerwassers in der ungesättigten Bodenzone

Grundlagen des vorliegenden Datensatzes bildet das Projekt zum Grundwasserflurabstand 2013. Der Flurabstand des Grundwassers wurde entsprechend der DIN 4049-3 aus Wasserständen der aktiven Grundwassermessstellen des LfU sowie von Daten Dritter aus der Stichtagsmessung vom Frühjahr 2011 errechnet. Die Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Bodenzone nach DIN 19732 ist auf den Wassergehalt des Bodens bezogen und wird aus dem Quotienten aus Wassergehalt [mm] und Sickerwasserrate [mm/a] ermittelt. Für die punktweisen Berechnungen standen ca. 50.000 Bohrungen zur Verfügung, aus denen schichtbezogene Daten ermittelt wurden. Für die Sickerwasserrate ist die Grundwasserneubildungsrate aus dem ArcEgmo für den Zeitraum 1986-2005 zur Grundlage genommen worden. Für die Regionalisierung wurde auf ca. 14.100 Bohrungen zurückgegriffen und diese mittels Kriging-Interpolations-verfahren durchgeführt. Die Auflösung erfolgte im Raster von 10x10 m. Errechnete Flächen von < 25.000 m² sind in die umhüllende Fläche eingegangen. Seen mit einer Fläche < 25.000 m² sind nicht berücksichtigt worden und ebenfalls in der umgebenden Fläche aufgelöst worden. Tagebauflächen wurden ausgeschnitten. Grundlagen des vorliegenden Datensatzes bildet das Projekt zum Grundwasserflurabstand 2013. Der Flurabstand des Grundwassers wurde entsprechend der DIN 4049-3 aus Wasserständen der aktiven Grundwassermessstellen des LfU sowie von Daten Dritter aus der Stichtagsmessung vom Frühjahr 2011 errechnet. Die Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Bodenzone nach DIN 19732 ist auf den Wassergehalt des Bodens bezogen und wird aus dem Quotienten aus Wassergehalt [mm] und Sickerwasserrate [mm/a] ermittelt. Für die punktweisen Berechnungen standen ca. 50.000 Bohrungen zur Verfügung, aus denen schichtbezogene Daten ermittelt wurden. Für die Sickerwasserrate ist die Grundwasserneubildungsrate aus dem ArcEgmo für den Zeitraum 1986-2005 zur Grundlage genommen worden. Für die Regionalisierung wurde auf ca. 14.100 Bohrungen zurückgegriffen und diese mittels Kriging-Interpolations-verfahren durchgeführt. Die Auflösung erfolgte im Raster von 10x10 m. Errechnete Flächen von < 25.000 m² sind in die umhüllende Fläche eingegangen. Seen mit einer Fläche < 25.000 m² sind nicht berücksichtigt worden und ebenfalls in der umgebenden Fläche aufgelöst worden. Tagebauflächen wurden ausgeschnitten. Grundlagen des vorliegenden Datensatzes bildet das Projekt zum Grundwasserflurabstand 2013. Der Flurabstand des Grundwassers wurde entsprechend der DIN 4049-3 aus Wasserständen der aktiven Grundwassermessstellen des LfU sowie von Daten Dritter aus der Stichtagsmessung vom Frühjahr 2011 errechnet. Die Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Bodenzone nach DIN 19732 ist auf den Wassergehalt des Bodens bezogen und wird aus dem Quotienten aus Wassergehalt [mm] und Sickerwasserrate [mm/a] ermittelt. Für die punktweisen Berechnungen standen ca. 50.000 Bohrungen zur Verfügung, aus denen schichtbezogene Daten ermittelt wurden. Für die Sickerwasserrate ist die Grundwasserneubildungsrate aus dem ArcEgmo für den Zeitraum 1986-2005 zur Grundlage genommen worden. Für die Regionalisierung wurde auf ca. 14.100 Bohrungen zurückgegriffen und diese mittels Kriging-Interpolations-verfahren durchgeführt. Die Auflösung erfolgte im Raster von 10x10 m. Errechnete Flächen von < 25.000 m² sind in die umhüllende Fläche eingegangen. Seen mit einer Fläche < 25.000 m² sind nicht berücksichtigt worden und ebenfalls in der umgebenden Fläche aufgelöst worden. Tagebauflächen wurden ausgeschnitten.

Pilotprojekt Wasserrückhaltemanagement in der Region Celle - Erprobung kooperativer Ansätze der Wasserrückhaltung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts im Klimawandel am Beispiel der Region Celle

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Seit 2018 haben sich in der Region Celle die Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwasserneubildung und Grundwasserstände deutlich gezeigt. Grundwasserabhängige Biotope (Fließgewässer und Landökosysteme) sind in eine extreme Stresssituation geraten. Damit hat sich die Konkurrenzsituation mit Grundwassernutzern und hier insbesondere auch mit der Feldberegnung zugespitzt. Um diese Konkurrenzsituation zu entschärfen, wollen die Flächennutzer und Bewirtschafter in diesem Projekt gestalterisch behutsam im Sinne eines nachhaltigen Managements eingreifen. Immer dort, wo es konfliktfrei möglich ist, soll das anfallende Oberflächenwasser vor Ort zurückgehalten und möglichst dem Grundwasser zugeführt werden. Durch die Rückhaltung von Wasser in sommertrockenen Gräben soll der Oberflächenabfluss reduziert, die Grundwasserneubildung erhöht und der Grundwasserstand ausgeglichener werden. Zudem sollen die Phasen von Grundwasser-Tiefstständen verkürzt werden mit den sich daraus ergebenen positiven Effekten für Feuchtbiotope, Basisabfluss in Fließgewässern etc. sowie für weitere Grundwassernutzer. Damit wird einerseits der Landschaftswasserhaushalt gestützt und andererseits der für Grundwasserentnahmen verfügbare Vorrat erhöht. Durch das Pilotprojekt sollen die konkreten örtlichen Zusammenhänge der Wasserhaushaltskomponenten (Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Verdunstung) transparent gemacht und deutlich dargestellt werden. Es wird aufgezeigt, wie mit einfachen technischen Mitteln den Änderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, entgegengesteuert werden kann. Geplant sind dafür eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Maßnahmen in den örtlichen Grabensystemen. Diese verhältnismäßig kleinen Maßnahmen werden durch ein Monitoring (hydrogeologisch, hydrologisch, bodenkundlich, naturschutzfachlich) begleitet, in dem an jeder Maßnahme regelmäßig qualitativ deren Wirksamkeit - individuell an die jeweilige Situation angepasst - überprüft werden soll. An ausgewählten Maßnahmen finden zusätzlich Grundwasser- und Oberflächenwasserstandsmessungen statt, um die Effekte auch quantitativ einschätzen zu können. - Aus Betroffenen Beteiligte machen!?. Dieser Ansatz bedeutet, dass Landwirte ein Teil der vorgeschlagenen Lösungsstrategie für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sind. Das Pilotprojekt soll Landwirten eine Möglichkeit geben, aktiv am Lösungsweg mit zu wirken. Vorgesehen ist es, an landwirtschaftlichen Entwässerungsgräben (Gräben 3. Ordnung, die in den letzten Jahren sommertrockenfallend waren) Staustufen zu installieren, um dadurch einen Wasser-rückhalt und weitergehend auch die Versickerung des Niederschlagswassers ins Grundwasser zu ermöglichen. Als technische Maßnahmen sind geplant: - temporäres Setzen und Betreiben von kleinen Stauanlagen (z. B. einfache Holzbohlenwehre) in Gräben ? i. d. R. in den Wintermonaten und abhängig von der Flächenbewirtschaftung auch darüber hinaus (bis zu ganzjährig) und ggf. Veränderung der Stauhöhe oder - Reduzieren der Unterhaltung (komplett oder in Teilen) in Gräben oder - Anheben von Grabensohlen oder - Rückbau (vollständig oder in Teilen) von Gräben.

Co-Design eines hydrometeorologischen Informationssystems für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen im südlichen Afrika, Teilprojekt 4

jährliche Sickerwasserrate BB

Der Datensatz beinhaltet Daten vom LBGR über die jährliche Sickerwasserrate Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die jährliche Sickerwasserrate (SWR) beschreibt die mit einem Berechnungsverfahren (TUB-BGR Verfahren) geschätzte mittlere Sickerwassermenge in mm/a, die den Boden unter Berücksichtigung des kapillaren Aufstiegs abwärts verlässt. Das gebildete Sickerwasser trägt zur Grundwasserneubildung bei und/oder verlässt die Sickerzone als Zwischenabfluss. Die Sickerwasserrate ist eine entscheidende Eingangsgröße bei Wasserhaushaltsberechnungen oder der hydrogeologischen Grundwassermodellierung. Ebenso steuert sie maßgeblich die Verlagerung von Schad- und Nährstoffen (bspw. Nitrat) im Boden und beeinflusst indirekt die Standorteignung für Flora und Fauna. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://geo.brandenburg.de/karten/htdocs/21042020_Sickerwasserrate.pdf

Hydrogeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 – Mittlere jährliche Grundwasserneubildungsrate für den 30-jährigen Zeitraum 2031-2060 im hydrologischen Sommerhalbjahr, Klimaschutz-Szenario (RCP2.6)

Die Karte zeigt die modellierte mittlere jährliche Grundwasserneubildung für den 30-jährigen Zeitraum 2031-2060 im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai-Okt.) in mm/a berechnet mit dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6). Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist in Niedersachsen versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen. Die Grundwasserneubildung ist räumlich stark unterschiedlich verteilt. Sie hängt ab von der Niederschlags- und Verdunstungsverteilung, den Eigenschaften des Bodens, der Landnutzung (Bewuchs, Versiegelungsgrad), dem Relief der Landoberfläche, der künstlichen Entwässerung durch Drainage, dem Grundwasserflurabstand sowie den Eigenschaften der oberflächennahen Gesteine. Da sich diese Parameter in Niedersachsen zum Teil auf kleinstem Raum deutlich unterscheiden, unterliegt auch die Grundwasserneubildung großen lateralen Schwankungen. Um die Grundwasserneubildung zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren. Die vorliegenden Karten zeigen die flächendifferenzierte Ausweisung der mittleren Grundwasserneubildung, die mit dem Verfahren mGROWA (kurz für „monatlicher Großräumiger Wasserhaushalt“) berechnet wurde. Das Model mGROWA wurde für die großräumige Simulation des Wasserhaushalts am Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit dem LBEG entwickelt (Herrmann et al. 2013) und seit 2016 für Niedersachsen methodisch aktualisiert. Zusätzlich wurde eine Reihe neuer Eingangsdaten verwendet, um ein aktuelle Datengrundlagen für wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu liefern. Als klimatische Inputdaten wurden tägliche und monatliche Klimaprojektionsdaten genutzt. Die Klimaprojektionsdaten stellen die Ergebnisse eines Ensembles aus verschiedenen Klimamodellen dar (das Niedersächsische Klimaensemble AR5-NI v2.1 siehe Hajati et al. (2022)). Die Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt. Datengrundlage dessen ist das EURO-CORDEX Ensemble (Jacob et al., 2014). Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks fand durch den DWD eine Herunterskalierung von einem 12,5 km auf ein 5 km Raster statt. Die Klimamodelle sind mit dem „Klimaschutz“-Szenario (RCP2.6) angetrieben. Dabei handelt es sich um ein Szenario des IPCC (Weltklimarat), welches deutliche Anstrengungen beim Klimaschutz und niedrigen Emissionen bedeutet. Die Ergebnisse aller Klimamodelle sind gleich wahrscheinlich. Daher kann neben dem Mittelwert, der eine Tendenz aufzeigt, auch der obere (Maximum) und untere (Minimum) Rand der Ergebnisbandbreite über den MapTip abgerufen werden. Für eine bessere Regionalisierung wurden die klimatischen Eingangsparameter Niederschlag und potentielle Verdunstung mit bilinearer Interpolation auf ein 500 x 500 m Raster für mGROWA22 herunterskaliert.

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