Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Die Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamtfläche von Wasserschutzgebieten und deren Landnutzungsanteilen für Deutschland und für jedes Bundesland. Diese Ergebnisse werden für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie die Landnutzungsarten Landwirtschaft, Ortslage, Wald und Gewässer aufgeschlüsselt. Bei den prozentualen Landnutzungsanteilen wird die jeweilige Landnutzungsteilfläche mit der Gesamtfläche des Wasserschutzgebiets ins Verhältnis gesetzt. Grundlage ist die überlappungsfreie Fläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete (WasserBLIcK), das Digitale Basis-Landschaftsmodell (BKG) und die Verwaltungsgebiete 1:25000 (BKG).
Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 872 |
| Europa | 28 |
| Kommune | 39 |
| Land | 479 |
| Weitere | 104 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 276 |
| Zivilgesellschaft | 43 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 716 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 18 |
| Text | 304 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 251 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 342 |
| Offen | 919 |
| Unbekannt | 61 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1275 |
| Englisch | 108 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 22 |
| Bild | 15 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 196 |
| Keine | 774 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 68 |
| Webseite | 430 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1322 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1220 |
| Luft | 715 |
| Mensch und Umwelt | 1322 |
| Wasser | 1322 |
| Weitere | 1322 |