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Beispiele Ökologisches Großprojekt Berlin

Bild: SenMVKU Überblick Die Region "Industriegebiet Spree" - das heutige ökologische Großprojekt Berlin - befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Regionales Grundwassermonitoring Das regionale Grundwassermonitoring dient der Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit in den sogenannten Transfergebieten von Schadstoffen zwischen altlastenverunreinigten Industrieflächen sowie den Brunnengalerien der Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide. Weitere Informationen Bild: C. Blach Berliner Batterie- und Akkumulatoren­fabrik Das Grundstück der heutigen BAE Berliner Batterie GmbH wird seit ca. 1899 industriell zur Produktion von Akkumulatoren und Batterien genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine flächenhafte Verbreitung von Belastungen des Bodens durch Blei. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Dachpappenfabrik Oberschöneweide 1894 - 1945 wurde der Standort durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Durch Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten kam es zu Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch flüssige Teerphase. Weitere Informationen Bild: envi sann GmbH, Berlin Haushaltsgeräteservice Von 1940 bis 1945 erfolgte die Produktion von Farben durch eine Lackfabrik. Von 1945 bis 1995 diente der Standort der Endmontage und Reparatur von Haushaltsgeräten. In Vorbereitung einer Erweiterung des Gebäudebestandes erfolgte 1980 die Bergung des Tanklagers, wodurch es zu Schadstoffaustritten kam. Weitere Informationen Bild: C. Blach Kabelwerk Oberspree 1896 wurden die Kabelwerke Oberspree als Tochter der AEG gegründet. 1993 erfolgte die Ausgliederung von nicht betriebsnotwendiger Fläche. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige Verbreitung von As- und CN-haltigen Industrieschlämmen. Weitere Informationen Bild: Firma TAUW GmbH Medizinischer Gerätebau Von 1910 bis 1945 produzierten die Albatroswerke Flugzeugteile. Nach dem Weltkrieg II bis 1990 wurde die Fläche zur Produktion von medizinischen Geräten genutzt. Von 1992 bis 1994 durchgeführten Erkundungen belegten auf dem Standort massive Belastungen der Bodenluft und des Grundwassers mit LCKW. Weitere Informationen Bild: ARGE IUP/ISAC Tanklager "Staatsreserve" Der Standort des ehemaligen Tanklagers im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von 1911 bis 1975 als Treibstofflager bzw. als Großtanklager der Staatsreserve genutzt. Im Zuge des Tanklagerrückbaus (1975) wurden 28 Einzeltanks und diverse Leitungssysteme entfernt sowie ein Bodenaustausch realisiert. Weitere Informationen Bild: Büro f. Umweltplanung, Berlin Transformatorenwerk Oberschöneweide Das Grundstück wurde seit 1899 bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) industriell genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige, dem Grundwasser aufschwimmende Ölphase. Weitere Informationen Bild: C. Blach Transformatorenwerk Rummelsburg Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 durch die Elektrometallurgischen Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX festgestellt. Weitere Informationen Bild: IUP VEB Lacke und Farben Das Gelände ist Teil eines seit 1871 durch die chemische Industrie- und Farbenproduktion geprägten Industriebereiches im Bezirk Treptow-Köpenick. Am Standort gelangten Schadstoffe über Havarien, Handhabungsverluste und als Aufschüttungsmaterial nach Kriegsschäden in den Boden und in das Grundwasser. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Johannisthal 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie LCKW aus Altlastengrundstücken und Pflanzenschutzmitteln eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Sicherung des Wasserwerks Wuhlheide Kriegseinwirkungen, Handhabungsverlusten und mangelndem Umweltbewusstsein verursachten über Jahrzehnte hinweg Schaden in Boden und Grundwasser. Insbesondere LCKW, FCKW, BTEX und Aniline stellen aufgrund ihrer hohen Mobilität im Grundwasser eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung dar. Weitere Informationen Bild: IUP (2918), Drohnenflug im Rahmen des Altlastensymposiums 2018 Werk für Fernsehelektronik Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Weitere Informationen

Nitratbelastung im Zeitraum 2006 bis 2008

Als ein Beispiel für die Beeinflussung des Grundwassers durch anorganische Stoffe wurde die Belastung mit Nitraten ausgewertet und dargestellt. . Es wird der Zeitraum 2006 bis 2008 betrachtet. Es erfolgt eine punktuelle Darstellung der Nitratbelastung in mg/l in 5 Klassenstufen im Zeitraum 2006 bis 2008, jeweils der höchste Messwert (Landschaftsplan-Karte)

WMS Bodenschutzinformationen Land Bremen

Informationsgebiete zu Grundwasserverunreinigungen sowie Lage von Altablagerungen im Land Bremen. Der Layer "Informationsgebiet" stellt die Bereiche dar, für welche in Folge von Grundwasserverunreinigungen Anwohnerinformationen mit Empfehlungen zur Nutzungseinschränkung erfolgten. Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. Systemumgebung: ArcGIS Server

Wasser_Internet - Wasserschutzgebiete des Saarlandes

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.

Schutzgebiete_INS - Wasserschutzgebiete festgesetzt

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Wasserschutzgebiete des Saarlandes

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler). Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Zone B (Darstellung der Heilquellenschutzgebiete) Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERFASSUNG = Erfassung Maßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverordnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluss aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich, und weitere. Die Zone I (außer flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler) ist generiert und besitzt keine flächenhafte und keine vollständige lagenbezogene Genauigkeit. Raster 10 x 10 m. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Ableitung von Grundwasser zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten in Nürnberg, Gemarkung Sebald, FlurNrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2

Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2 je Gemarkung Nürnberg-Sebald die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG). Ansonsten ist keine wesentliche Beeinträchtigung der unter Ziffer 2. der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete festzustellen. Auf Grundlage vorangegangener Untersuchungen ist festzustellen, dass im betroffenen Bereich unter Umständen eine Grundwasserbelastung mit LHKW und BTEX vorliegen kann. Aufgrund dessen wurde ein umfangreiches Untersuchungsbereich zwischen dem Vorhabensträger und dem Umweltamt Nürnberg vereinbart. Dieses beinhaltet, dass ab Beginn der Grundwasserableitung beweissichernde Grundwasserbeprobungen zur Kontrolle der Einhaltung bestimmter Grenzwerte durchzuführen sind. Dadurch wird eine Mobilisierung der vorhandenen Schadstoffe im Zuge der Grundwasserableitung vermieden. Weiterhin sind durch die Grundwasserableitung an mehreren Baugruben im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten. Es wird sogar davon ausgegangen, dass durch die Herstellung der Dichtheit des Abwassersystems sich der Grundwasserabfluss tendenziell verringern wird und sich die absolute Speicherkapazität erhöht. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.

Grundwasser der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Untersuchung des Grundwassers nach Menge (Grundwasserstand) und Güte.

Vorhaben der FERRERO OHG mbH, Werkserweiterung der Süßwarenproduktion

Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Dezernat 400 Wasseranalytik, Luftschadstoffe, spezielle organische Analytik

Das Dezernat 400 ist eine Organisationseinheit der Abteilung Gemeinschaftslabor für Umweltanalytik im LUNG. Hier werden chemische Untersuchungen von Wasserproben in Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Abwasser auf bis zu 33 verschiedene Inhaltsstoffe folgender Kriteriengruppen: - Sauerstoffhaushalt und organisatorische Belastung - Pflanznährstoffe - Versalzung - Schwermetalle - Halogenorganika (Summe) vorgenommen.

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