Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das UBA empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet Erosion , Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“
Die Studie "Internationale Trends der UVP - und SUP-Forschung und -Praxis" fasst den aktuellen Stand der vor allem in englischsprachigen Fachzeitschriften laufenden Fachdiskussionen im Themenfeld Umweltprüfungen zusammen und zeigt darüber hinaus ausländische Beispiele guter fachlicher Praxis bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategischen Umweltprüfungen auf. Die Studie dient dem Wissenstransfer und benennt Forschungs- und Implementierungsbedarfe für Deutschland. Veröffentlicht in Texte | 82/2018.
Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die Emission schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für Dioxine über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das UBA aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.
Ammoniakemissionen mindern ist eine wichtige Aufgabe der Luftreinhaltung, um international vereinbarte Minderungsziele zu erreichen. Der Landwirtschaft kommt hierbei große Bedeutung zu, denn sie verursacht die meisten Ammoniakemissionen in Deutschland. Daher haben UBA und KTBL im Auftrag des BMU gemeinsam Empfehlungen für die Gute Fachliche Praxis zur Ammoniakminderung veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe wurden Maßnahmen zusammengestellt, die in der Fütterung, im Stall, bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie der Anwendung synthetischer Düngemittel umgesetzt werden können, um die Ammoniakemissionen in landwirtschaftlichen Betrieben zu senken. Diese Broschüre nimmt auch die Verpflichtung aus der Genfer Luftreinhaltekonvention auf, adressatengerechte Empfehlungen für die Gute Fachliche Praxis zur Ammoniakminderung zu veröffentlichen. Veröffentlicht in Broschüren.
Das vorliegende Gutachten identifiziert relevante Anbieter von Standards für Waldprojekte zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen auf dem deutschsprachigen Markt. Es vergleicht die Projektansätze mit den Vorgaben der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls. Folgende Ziele verfolgte das Umweltbundesamt mit der Beauftragung des Gutachtens: - Schaffung eines Marktüberblicks über relevante Anbieter und Standards für Waldprojekte auf dem deutschsprachigen Markt, - Analyse, wie die Anbieter die speziellen Gegebenheiten von Waldprojekten berücksichtigen und Vergleich mit den einschlägigen Vorgaben der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls, - Ermittlung von Empfehlungen für eine gute fachliche Praxis bei Konzeption und Durchführung von Waldprojekten. Veröffentlicht in Climate Change | 11/2010.
Mit der Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die so genannte "gute fachliche Praxis" Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage gestärkt. Ebenfalls neu im Gesetz ist die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der biologischen Vielfalt.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz beschreibt das Ausweisungsmessnetz nach § 4 AVV GeA und die Nitrat-Stützwerte, die zur Ermittlung der zu betrachtenden GWK nach § 3 AVV GeA. Das Ausweisungsmessnetz umfasst 964 Grundwassermessstellen.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Origin | Count |
---|---|
Bund | 83 |
Land | 40 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 50 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 39 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
---|---|
closed | 51 |
open | 58 |
unknown | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 120 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 4 |
Dokument | 18 |
Keine | 65 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 48 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 93 |
Lebewesen & Lebensräume | 116 |
Luft | 72 |
Mensch & Umwelt | 120 |
Wasser | 82 |
Weitere | 112 |