Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 3a: Neubau und Betrieb der LH-14-047 (110-kV) von Mast 42N – Umspannwerk (UW) Garrel_Ost, Anpassung der LH-14-142 (110-kV) sowie Rückbau der LH-14-056 (110-kV) Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die TenneT TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emstek (Gemeinde Emstek), Garrel (Gemeinde Garrel) und Cloppenburg (Stadt Cloppenburg) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a. Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspannwerkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel_Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel_Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der TenneT Offshore GmbH gekreuzt. Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet. Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Entnahme und Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Verschiebung des Mast 66 • Anpassung Maßnahmenblätter Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
Die TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin hat mit E-Mail vom 11.12.2024 die dritte Planänderung des am 29.07.2022 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ergangenen Planfeststellungsbeschlusses des Ersatzneubaus zum sog. Ostbayernring im Abschnitt A (Umspannwerk Etzenricht - Umspannwerk Schwandorf) beantragt. Gegenstand ist die Änderung des Rückbaus des Mastes Nr. 78 der Bestandsleitung B100 aufgrund einer (bereits bauaufsichtlich genehmigten) Nachnutzung des Teilmasts als Mobilfunkmast. Statt des planfestgestellten vollständigen Rückbaus des Mastes und teilweisen Rückbaus des Mastfundaments wird deshalb lediglich der Mast in Teilen zurückgebaut. Damit werden nur die Leiterseile, Isolatoren, Mastspitze und Traversen entfernt und der Mast anschließend an den Mobilfunkbetreiber übergeben, der mit dem Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen hat.
ID: 4849 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundefachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.07.2023 Datum der Entscheidung: 18.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-A2 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-A2) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt A2) 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2023 Enddatum der Auslegung 17.10.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 04.11.2024 Enddatum der Auslegung 03.12.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Ständehaus Merseburg Merseburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-a2 Erörterungstermin
ID: 4863 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der rund 70 Kilometer lange Abschnitt NRW1 beginnt im Bereich der Städte Bad Bentheim im Landkreis Grafschaft Bentheim und Ochtrup im Kreis Steinfurt. Die planfestgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nordwestlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und schwenkt in Richtung Südwesten. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, führt anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden behält die Trasse die Richtung westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken bei. Dort passiert sie östlich Borken-Burlo sowie südöstlich Rhede und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen und südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 25.02.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw1) • per E-Mail an Beteiligung1@BNetzA.de (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1). Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Wettringen Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Erörterungstermin war am 2. und 3. Juli 2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=1 Entscheidung über Zulassung
ID: 4855 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 44 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vom Raum Schraplau/Obhausen westlich von Halle (Saale) über Wolkramshausen in Thüringen bis zum Erfurter Ortsteil Vieselbach ist eine neue 380-kV-Freileitung geplant. Diese soll in Teilen in der Trasse einer bestehenden 220-kV-Leitung verlaufen. Anschließend ist der Rückbau der alten Leitung geplant. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben44s Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.08.2022 Datum der Entscheidung: 17.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben44-s) • per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 806, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 44 Abschnitt Süd) 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet abrufbar sein. Eröffnungsdatum der Auslegung 14.02.2024 Enddatum der Auslegung 13.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Sondershausen Ort der Erörterung Sondershausen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben44-s
ID: 4245 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Der Abschnitt zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und dem Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.06.2024 Datum der Entscheidung: 31.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 07.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-e2
Was sind Hochspannungsleitungen? Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. In der Steckdose zu Hause kommt der Strom mit einer Spannung von 230 Volt (230 V ) an. Für den Transport dorthin werden jedoch weit höhere Spannungen verwendet. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Video: Stromleitungen und Strahlenschutz Transport Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Trotzdem kann die Spannung nicht unbegrenzt erhöht werden. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. Wechselstromspannungen und ihre Verwendung Bezeichnung Spannung Beispiel / Anwendung Niederspannung bis 1.000 Volt 230/400 Volt; Haus- und Gewerbeanschlüsse Hochspannung Mittelspannung über 1.000 Volt 10 Kilovolt, 20 Kilovolt, 30 Kilovolt; örtliche/überörtliche Verteilnetze, Versorgung von Ortschaften und Industrie Hochspannung über 30.000 Volt 110 Kilovolt; Anschluss kleinerer Kraftwerke, regionale Transportnetze, Versorgung von Städten und Großindustrie Höchstspannung über 150.000 Volt 220 Kilovolt und 380 Kilovolt; Anschluss von Großkraftwerken, überregionale Transportnetze, Stromhandel Gleich- und Wechselstrom Am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Hochspannungsnetze nur mit Wechselstrom. Anders als Gleichstrom wechselt dieser in Westeuropa 100 Mal pro Sekunde die Richtung. Das ergibt eine Frequenz von 50 Hertz (50 Hz ). Heute ist es möglich, Hochspannungsnetze auch mit Gleichstrom zu betreiben. Dabei wird der Energieverlust vermieden, der bei Wechselstrom entsteht. Somit ist für lange Transportstrecken die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) eine gute Alternative. In Westeuropa wird sie vor allem bei der Stromübertragung mit Seekabeln eingesetzt. Freileitung und Erdkabel 380 kV Freileitungs-Trasse Für den Stromtransport über Land werden überwiegend Freileitungen, aber auch Erdkabel verwendet. Bei Freileitungen dienen die an den Masten geführten Leiterseile zum Stromtransport. Da die Leiterseile – anders als beim Kabel – nicht von einer isolierenden Schicht umgeben sind, hängen sie außerhalb der Reichweite von Personen. Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind in Deutschland überwiegend als Freileitungen ausgeführt. Der regionale Transport erfolgt oft noch über Niederspannungsfreileitungen, wobei die Häuser meist über Dachständer versorgt werden. Um zu erkennen, für welche Spannungshöhe eine Freileitung genutzt wird, kann als erster Anhaltspunkt die Mastkonstruktion dienen: Hoch- und Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise an hohen Stahlgittermasten geführt, für Nieder- und Mittelspannungsleitungen werden eher kleinere Holz-, Beton- oder Stahlrohrmasten verwendet. Den zweiten Anhaltspunkt liefert die Eingrenzung der Spannungsebene durch einen genauen Blick auf die Leiterseile: Höchstspannungsleitungen: Bei 220 kV -Leitungen werden gebündelte Leiter oft aus zwei, bei 380 kV -Leitungen aus drei oder vier eng parallel zueinander geführten Einzelseilen verwendet. In regelmäßigen Abständen sind Abstandhalter zwischen den Einzelseilen angebracht (wie z. B. in dem Bild der 380 kV Freileitungs-Trasse zu erkennen ist). Hochspannungsleitungen: Für eine Spannung von 110 kV werden Bündelleitungen deutlich seltener verwendet. Erdkabel können einen oder mehrere Leiter enthalten, die jeweils einzeln durch eine Isolierung vor gegenseitiger Berührung geschützt sind. Dadurch liegen die Leiter in einem viel geringeren Abstand zueinander als bei Freileitungen. Erdkabel werden bei niedriger Spannung vor allem für Haus- und Gewerbeanschlüsse genutzt. Sie werden aber auch immer häufiger für den Stromtransport über große Entfernungen als Höchstspannungsleitungen verwendet. Anwendung finden auch gasisolierte Übertragungsleitungen ( GIL ), die in Deutschland bisher nur auf sehr kurzen Strecken eingesetzt werden, z. B. beider Ausleitung aus Innenräumen von Schaltanlagen. Gasisolierte Übertragungsleitungen bestehen aus einem inneren Aluminiumleiter, der in regelmäßigen Abständen auf Stütz- oder Scheibenisolatoren in einem Aluminiumrohr geführt wird. Zur Isolierung wird das Rohr mit einem Gas befüllt. Stand: 11.03.2025 Elektromagnetische Felder Häufige Fragen Warum wird das bestehende Stromnetz aus- und umgebaut? Sind durch die Überlagerung des Magnetfeldes eines Gleichstrom-Erdkabels mit dem Erdmagnetfeld gesundheitliche Wirkungen auf den Menschen zu erwarten? Wie kommt die große Diskrepanz zwischen den Grenzwerten für die magnetische Flussdichte bei statischen und niederfrequenten Feldern zustande? Welche Abstände zu Wohnhäusern müssen Stromleitungen einhalten? Wieso gibt es die unterschiedlichen Grenzwerte von 20 Millivolt pro Meter und 5 Kilovolt pro Meter für das elektrische Feld? Wo ist bei den beiden der Unterschied? Alle Fragen
Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel Ob im Haushalt, bei der Arbeit oder unterwegs – überall wo Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen , die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern) bei. Das BfS hat 2009 in einer Studie untersucht, wie stark die Felder um Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabel sind. Die höchsten Magnetfeldstärken befanden sich direkt unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln. Lange Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland noch nicht gebaut. Deshalb gibt es noch keine Messergebnisse. In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. In der Regel machen aber elektrische Hausinstallationen und elektrische Geräte, die mit niedriger Spannung betrieben werden, den Hauptanteil der Feldbelastung aus. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern). Elektrische Felder Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV -Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten. Für Niederspannungsleitungen gilt der Grenzwert nicht, die elektrischen Feldstärken sind wegen der niedrigen Spannung aber klein. Von Gleichstromleitungen gehen statische elektrische Felder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Magnetische Felder Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein. Magnetfelder entstehen, wenn Strom fließt. Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, zu denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab. Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vor allem von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben. Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung. Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Studie: Exposition durch magnetische Felder Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in einer Studie zur Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern festgestellt, dass Personen, die nach eigener Auskunft im Umkreis von 100 Metern um eine Hochspannungsleitung wohnten, nur geringfügig (etwa 10 Prozent) höheren Feldern ausgesetzt waren als die anderen Studienteilnehmer. Die Expositionen wurden dabei über 24 Stunden erfasst und gemittelt. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen und Erdkabeln im Vergleich In einer 2009 abgeschlossenen Studie hat das BfS die Feldstärken in der Umgebung von Wechselstrom-Freileitungen und -Erdkabeln der Hoch- und Höchstspannungsebene messen lassen. Die höchsten Magnetfeldstärken wurden unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln gemessen. Sie betrugen 1 Meter über dem Erdboden 4,8 (Freileitung) beziehungsweise 3,5 (Erdkabel) Mikrotesla ( µT ). Magnetfelder an 380 kV Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln: Die Abbildung zeigt die höchsten Werte, die nur bei maximaler Auslastung erreicht werden können. Der zum Zeitpunkt der Messung fließende Strom wurde bei den Betreibern der Leitungen abgefragt und die gemessenen Feldstärken wurden zusätzlich auf den Zustand hochgerechnet, der bei maximaler Stromübertragungsmenge auftreten kann (siehe Grafik). Bei den untersuchten Anlagen wurde auch unter dieser Bedingung der Grenzwert von 100 Mikrotesla in einer Messhöhe von 1 Meter über dem Erdboden eingehalten. Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab, wie die nebenstehende Abbildung zeigt. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Mit baulichen und technischen Maßnahmen kann der Höchstwert von 40 Millitesla, den der Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt, bei der geplanten Stromstärke deutlich unterschritten werden. Dies gilt für alle Bereiche, die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind. Auch der Grenzwert von 500 Mikrotesla, der in Deutschland seit 2013 für Gleichstromanlagen gilt, wird voraussichtlich deutlich unterschritten. Die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen weichen voneinander ab, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind. Stand: 28.02.2025
Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Änderung der Geländeregulierung • Änderungen an technischen Bauteilen • Änderung der Drosselstände • Verschiebung der Löschwasser-Saugstelle • Anpassung der temporären Arbeitsflächen • Anpassung der Sichtschutzbepflanzung • Anpassung der Zuwegung für den Drosseltransport Diese Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme II, Stat.Nr.01232 - KÜS Steingraben. Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
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