Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (H-J) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
Die oberste Forstbehörde ist für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.
Die Abteilung Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Ökokontrollbehörde. Sie erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um. Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt. Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen. Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf. Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.
In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.
Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen ( LAG VSW 2017 ). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann ( LAG VSW 2021 ). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Die hier herunterladbare Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte “ Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht ” bietet zahlreiche Anregungen. Viele weitere Informationen erhält man auf der Webseite der Vogelwarte . Verschiedene Markierungen werden im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft in einem Flugtunnel mit wildlebenden Vögeln getestet. Für diese werden die Testberichte publiziert und in einem zusammenfassenden Faltblatt (Folder) werden Markierungen dargestellt, herunterladbar auf ihrer Webseite . Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse ). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft ). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan ( LAG VSW 2021 ). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren.“ Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Weitere Anregungen liefert die Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können. Schweizerische Vogelwarte zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Lichtverschmutzung BUND Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude
Legende SPA-Gebiet "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" # 12 HSch S $ $ $ 1 RBu Y 140 Bh # $ 250 SaG U% 800 Ki #U% S U%U% U% 30110 2 HSch#S Kornweihe und Rauhfußbussard 1 Rw # Y U% 1 RBu 1 RBu 1 RBu 1 RBu U% 2 GBr 1 GBr #Y Y # 1 Rw 1 RBu 1 Wi U% 1200 Ki 1 RBu 1 RBu 1 RBu 1 RBu U% 220 Ki U% 600 Ki 300 Ki U% 1 RBu 250 Ki 1 RBu 1 RBu U% 1 RBu 1 RBu 1 GrG 1 RBu S # 1 RBu Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" einschließlich des FFH-Gebietes "Fiener Bruch" 1 Rw Y 1 Rw # S # 5 GrG 2 GrG 1 RBu 1 RBu 30101 Enten und Gänse #Y 1 Rw Y# # Y 1 Rw Y 1 Rw # S 5 GrG # S ##S# ### 1 Rw SS # S 22 GrG # S # 2 HSch 1 RBu 1 RBu $ 30111 Kornweihe und Rauhfußbussard Y # S # Y # 11 GrG U% 250 Ki 1 RBu 1 HSch 2 HSch 1 KrE 6 SnE 4 GSae 7 GSae 11 GrG 33 GrG SPA_0013 (DE 3639 401) und FFH_0158 (DE 3639 301) Karte 4-2 Nachweise und Habitatflächen von Zug- und Rastvogelarten Bestandserfassung 2010/11 Weitere relevante Arten Maßstab 1 : 20.000 Auftraggeber: 1 RBu $ 1 Rw # Y #Y $ 2 Rw $ $$ $ 400 Ki 1 Rw 1 RBu U% 2 GBr 1 Rw # Y 1 RBu 1 RBu $ U% U% 180 Ki U % 500 Ki U% S# # S 2 HSch $ 30105 U% 1200 Ki Goldregenpfeifer Y 1 Rw 1 RBu 450 Ki # 2 HSch $ 1 RBu aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt: Stockente, Graureiher, Mäusebussard, Habicht, Sperber, Turmfalke sowie Überflieger U% 70 Ki $ 30106 Goldregenpfeifer S # $ 550 Ki $ 850 Ki U% 11 HSch U% 1 RBu 150 Ki U% 180 Ki 120 Ki $ $$ U% U% 2 GBr $ 1 RBu 30112 Kranich $ U% 200 Ki U% U% 80 Ki $ U% $ 200 Ki 85 Ki U% $ #Y 1 BFk 30102 Gänse 2 KrE $ $ $ $ U% 60 Ki 1 Rw S # $ $ $ 1 RBu 1 Rw 30116 Watvögel 9 Bek 1 RBu Y # Y # 1 Rw 200 UFG # 39 Bek 1 RBu 1 RBu %U% #Y1 Rw 8 Bek U U% 300 Ki U 50 Ki % % 90 Ki 100 Ki U U% U% 1 Bek 3 KiRe 2 GBr 1 Rw 250 Ki #Y 2 Rw #Y U% 1 RBu 1 Rw 1 Rtch $ 1 RBu U% U% $ 30104 Goldregenpfeifer 85 Ki 1 RBu Alpenstrandläufer Bekassine Baumfalke Berghänfling Blässgans Großer Brachvogel Graugans Gänsesäger Höckerschwan Kiebitz > 50 Ind. Kiebitzregenpfeifer Krickente Lachmöwe Rauhfußbussard Rotschenkel Raubwürger Saatgans Schnatterente Sturmmöwe Unbestimmte Feldgänse Wiedehopf Zwergtaucher $ 750 Ki #Y #Y $$ 1 Rw 1 Rw 30113 U% Kranich 70 Ki U% 1 RBu S 100 Ki # U% 2 HSch Y # 1 Rw U% Astr U% Bek BFk Y Bh # S BlG # U% GBr S GrG # # GSae S HSch # U% Ki U% KiRe # KrE [% LM RBu U% Rtch Y Rw # S SaG # # SnE [% StM S UFG # Y Wi # # ZT 1 RBu $ 30108 Kornweihe 1 LM 30109 Kornweihe und Rauhfußbussard 1 RBu $ 1 Rw #Y weitere relevante Arten 30107 Goldregenpfeifer [% $ #Y U% 1000 Ki [%U% 70 LM 50 Ki #Y 1 RBu U% 90 Ki 190 Ki 30114 Möwen 1 Rw Art bzw. Gilde 5-stellige Habitat-ID $ 30100 Enten und Gänse U% $ 50 Ki U% 330 LM [%[% 1 StM $ $ ##S U% 420 Ki 1 RBu 7 KrE 19 KrE 50 KrE 120 KrE 2 GrG 30101 Kornweihe 4 GrG 1 RBu 5 HSch # S S 8 GrG # #Y #Y 1 Rw Habitatflächen 500 Ki Rw ##Y11 Rw Y 250 Ki 80 Bh 30103 Gänse 1 Rw 1 RBu 1 Rw Baumgruppe Gebüsch ohne Bäume Gebüsch mit Bäumen Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Feuchtwald (Bruch-/Sumpfwald) Stillgewässer, anthropogen Bebauung im Siedlungs- und Außenbereich Grünfläche vegetationsfreie Fläche, anthropogen $ #Y # S $ #Y 1 Rw U% Acker und Erwerbsgartenbau Grünland Grünland mit Einzelgebüschen/-bäumen Staudenflur Staudenflur mit Einzelgebüschen/-bäumen Staudenflur mit mäßiger Verbuschung (10-50%) Staudenflur mit dichter Verbuschung (50-75%) Magerrasen mit Einzelgebüschen/-bäumen Magerrasen mit mäßiger Verbuschung (10-50%) Flachmoor/Sumpf Flachmoor/Sumpf mit Einzelgebüschen/-bäumen Flachmoor/Sumpf mit mäßiger Verbuschung (10-50%) 170 BlG $ 1 Rw U% 1 GBr $ Y # $ $ Y # 1 Rw U% 300 Ki Raubwild-sichere Umzäunung zum Großtrappenschutz $ 1 RBu #S U% 2 HSch U % 500 Ki U% #Y % 1 Rw 2 GBr U 250 Ki #Y #Y 1 Rw U% 230 Ki U% 550 Ki U% 2 AStr U% KiRe 5 HSch # S 7100 Ki 30117 Watvögel 1 Rw 1 RBu 150 Ki 1 RBu 2 RBu 30115 U% 150 Ki Rauhfußbussard # 1 ZT #Y 1 RBu 1 RBu $ 1 Rw $ #Y FFH-Gebiet "Fiener Bruch" Y # Sachsen-Anhalt 1 Rw LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: August 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
5750000 4518000 4520000 4522000 4524000 4526000 5750000 4516000 Mulde Wörlitzer Brücke bis Mündung Pelze Singschwan 200 (2007) Zwergschwan 1 (2007) Weißwangengans 1 (2005) Zwergsäger 2 (2010) Rohrdommel 1 (2010) Silberreiher 14 (2008) Rotmilan 7 (2011) Schwarzmilan 1 (2010) Seeadler 3 (2007) Kranich 180 (2009) 5748000 5748000 Schwarzkopfmöwe 6 (2008) Eisvogel 2 (2010) Höckerschwan 10 (2010) Saatgans 360 (2010) Graugans 26 (2011) Schnatterente 6 (2008) Pfeifente 15 (2007) Krickente 50 (2007) Stockente 883 (2007) Schellente 36 (2010) Gänsesäger 30 (2006) Zwergtaucher 8 (2009) Kormoran 250 (2007) Graureiher 16 (2006) Raufußbussard 1 (2007) Mäusebussard 16 (2008) Turmfalke 5 (2009) Merlin 1 (2009) 5746000 5746000 Waldschnepfe 1 (2006) Zwergschnepfe 3 (2005) Bekassine 1 (2010) Grünschenkel 17 (2008) Lachmöwe 400 (2008) Raubwürger 11 (2008) Stadtgewässer Dessau Zwergsäger 3 (2009) Rotmilan 4 (2011) Eisvogel 1 (2009) Höckerschwan 16 (2010) Graugans 8 (2010) Stockente 821 (2008) 5744000 5744000 Schellente 21 (2010) Gänsesäger 14 (2008) Zwergtaucher 7 (2010) Kormoran 12 (2009) Graureiher 5 (2009) Mäusebussard 12 (2007) Turmfalke 4 (2007) Raubwürger 1 (2007) Berghänfling 70 (2010) 5742000 5742000 5740000 5740000 Mulde Niesau - Törten Singschwan 5 (2010) Zwergsäger 4 (2010) Silberreiher 7 (2007) Rotmilan 5 (2011) Seeadler 3 (2010) Kranich 345 (2008) Eisvogel 2 (2006) Höckerschwan 49 (2008) Pfeifente 10 (2007) Krickente 25 (2007) Stockente 390 (2008) Knäkente 2 (2007) Schellente 110 (2010) Gänsesäger 16 (2009) Zwergtaucher 33 (2008) Kormoran 13 (2009) Graureiher 11 (2008) 5738000 5738000 Mäusebussard 12 (2008) Turmfalke 2 (2008) Teichhuhn 6 (2008) Waldschnepfe 3 (2009) Bekassine 3 (2005) Raubwürger 2 (2009) 5736000 5736000 5734000 5734000 Mulde Friedersdorf - Niesau Singschwan 76 (2010) Zwergsäger 8 (2009) Silberreiher 4 (2010) 5732000 5732000 Weißstorch 1 (2011) Kornweihe 1 (2009) Rotmilan 7 (2010) Schwarzmilan 1 (2007) Seeadler 2 (2009) Wanderfalke 1 (2007) Kranich 8 (2010) Eisvogel 3 (2010) Höckerschwan 137 (2009) Saatgans 300 (2011) Blässgans 1.200 (2011) Graugans 21 (2007) Schnatterente 44 (2009) Grenze des Plangebietes ( FFH-Gebiet 129 und anteiliges EU-SPA 1) Pfeifente 30 (2010) Stockente 770 (2006) Tafelente 22 (2011) Reiherente 38 (2010) Schellente 830 (2012) bedeutende Rastflächen für Wasservögel i.w.S. und Greifvögel Gänsesäger 49 (2009) 5730000 5730000 Kormoran 222 (208) Graureiher 25 (2007) Mäusebussard 19 (2006) Turmfalke 7 (2008) Angaben der Arten mit maximaler Individuenzahl und Beobachtungsjahr fett: Arten nach Anh. I VSRL Merlin 1 (2008) Stadtgewässer Dessau Blässhuhn 170 (2010) Kiebitz 200 (2010)Zwergsäger 3 (2009) Bekassine 4 (2012)Höckerschwan 16 (2010) Raubwürger 1 (2010) Grenzen der Wasservogelzählstrecken 5728000 5728000 Managementplanung für das FFH-Gebiet "Untere Muldeaue" und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA "Mittelelbe und Steckby-Lödderitzer Forst" FFH_0129 (DE 4239-302) und SPA _0001 (DE 4139-401) Karte 5/6: Zug- und Rastvögel 0 5726000 5726000 500 1000 1500 Meter Maßstab 1 : 25.000 Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt Auftragnehmer: RA RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel.: 0345-131 758 0 / Fax: 0345-131 758 9 E-Mail: info@rana-halle.de 5724000 5724000 4516000 4518000 4520000 4522000 4524000 4526000 Bearbeitung:Dipl.-Biol. Martin Schulze Kartographie:Dipl.-Ing. (FH) Astrid Thurow Kartengrundlage:Topogr. Karte Maßstab 1 : 25.000 Erlaubnisnummer:Geobasisdaten © LVermGeo LSA / 10008 Datum der Ausfertigung:20.10.2012