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Nationale und internationale Umsetzung der Richtlinien zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP-Richtlinien)

Das Projekt "Nationale und internationale Umsetzung der Richtlinien zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP-Richtlinien)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pagenkopf geodaten integration und analyse durchgeführt. Im Rahmen der gemeinsamen Initiative von OSPAR, INK, HELCOM und der EU wurden Richtlinien zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP-Richtlinien 1-9) erarbeitet, die von der OSPAR-Kommission im Juni 2000 auf Probe fuer eine Geltungsdauer von 3 Jahren angenommen wurden. Diese Testphase von 3 Jahren wird von der OSPAR-Kommission als notwendig erachtet, da in einigen Richtlinien keine harmonisierte Methodik zu den Quantifizierungsansaetzen entwickelt werden konnte, die von allen Vertragsstaaten akzeptiert wird. Das betrifft vor allem die Quantifizierungsansaetze zu den diffusen Quellen, der Retention sowie Regenueberlaeufen. Des weiteren sollen innerhalb dieser 3 Jahre die methodischen Ansaetze zur Quantifizierung der punktuellen und diffusen Naehrstoffeintraege auf ihre Anwendbarkeit in den Vertragsstaaten ueberprueft und im Ergebnis die endgueltigen HARP-Richtlinien erarbeitet werden. Um den o.g. Zielen gerecht werden zu koennen, ist eine internationale Vergleichsstudie geplant, wobei dieses Forschungsvorhaben zur Umsetzung des deutschen Anteils dient. Dazu ist vorgesehen, die Umsetzung der HARP-Richtlinien in einem deutschen Flusseinzugsgebiet zu testen und ggf. sich daraus ergebende Aenderungsvorschlaege zu den methodischen Ansaetzen vorzuschlagen. Des weiteren sind die gegenwaertig in den HARP-Richtlinien enthaltenen deutschen Ansaetze zur Quantifizierung der diffusen Quellen (Richtlinie 6), der Retention (Richtlinie 9) und der Emissionen aus Regenueberlaeufen (Richtlinie 4) auf ihre Anwendbarkeit in sieben Flusseinzugsgebieten ausserhalb Deutschlands (Vertragsstaaten) zu testen, so dass am Ende auch dafuer eine harmonisierte Quantifizierungsmethodik erarbeitet werden kann.

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