Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Das Projekt "Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei einem 380-kV-Drehstrom-Kabelsystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. West-Berlin stellte seit dem 2. Weltkrieg auch von der Stromversorgung her eine Insel dar. Die BEWAG beabsichtigte deshalb 1990, die Stadt ueber ein 380-kV-Drehstrom-System an das westeuropaeische Verbundnetz anzuschliessen. Der Leitungsbau war noch mit der DDR-Regierung ausgehandelt worden. Ausserhalb der Stadtgrenze sollte das System als Freileitung gefuehrt, innerhalb der Stadt vom Teufelsbruch bis zum Kraftwerk Reuter dann auf Senatsbeschluss aus Gruenden der Sicherheit, des Umwelt- und des Landschaftsschutzes unterirdisch gelegt werden. Die BEWAG betrieb bereits eine aehnliche unterirdische Kabelanlage in der Stadt, die als Referenzobjekt dienen konnte. Unterirdische Stromkabel beduerfen einer elektrischen Isolierung. In der Regel besteht sie aus oelgetraenktem Papier (erst neueste Entwicklungen verwenden oelfreie Isolierungen aus Polyethylen). Im Inneren eines solchen Kabels befindet sich ein Kupferhohlleiter, in den sich freies Isolieroel, das nicht an das Papier gebunden ist, bewegen kann. Das Isolieroel ist eine wassergefaehrdende Fluessigkeit. Ein solches Kabel stellt also eine Anlage zum Verwenden wassergefaehrdender Stoffe im Sinne des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz dar. Im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung fuer Stadtentwicklung und Umweltschutz als zustaendiger Wasserbehoerde wurde das IWS von der BEWAG beauftragt, die Planungen der Anlage bezueglich des Boden- und Grundwasserschutzes zu untersuchen und festzustellen, ob von ihr keine Besorgnis einer Gewaessergefaehrdung ausginge.
Das Projekt "Anforderungskatalog fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Fluessigkeiten im Netzbereich von EVU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Der Arbeitskreis 'Anlagen im Bereich der Wirtschaft' der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte seinerzeit als Ergaenzung zu den Anlagenverordnungen (VAwS) der Laender und den zugehoerigen Verwaltungsvorschriften (VVAwS) zwei sogenannte Anforderungskataloge fuer Lageranlagen und fuer Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) erarbeitet, aus denen konkretere Massnahmen zur Umsetzung des Besorgnisgrundsatzes des Paragraphen 19g Wasserhaushaltsgesetz - bzw bei Umschlaganlagen des Schutzgrundsatzes - zu entnehmen waren. 1986 waren auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz unterstellt worden. Das machte eine Ueberarbeitung der VAwS und VVAwS erforderlich. In der Zwischenzeit fehlten jedoch Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen bei HBV-Anlagen. Als Uebergangsmassnahme bis zur Erarbeitung einer neuen Muster-VAwS und -VVAwS der darauf basierenden Landesvorschriften wurde nach dem Vorbild der vorhandenen Kataloge ein dritter HBV-Katalog entworfen. Das IWS wirkte dabei in dem entsprechenden LAWA-Arbeitskreis mit und auch spaeter, als die L-, AU- und HBV-Kataloge in einem Anhang zu Paragraph 4 (1) Muster-VAwS umgewandelt wurden. Der HBV-Anforderungskatalog wurde vor allem unter dem Blickwinkel der Chemischen Industrie entwickelt. Als erste Entwuerfe dazu der Oeffentlichkeit vorgestellt wurden, bat die Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke VDEW eV die LAWA um einen eigenen, auf die speziellen Beduerfnisse von Verwendungsanlagen im Netzbereich ihrer Mitgliedsunternehmen zugeschnittenen Katalog. Auf Vorschlag der LAWA erhielt daraufhin das IWS von der VDEW den Auftrag, einen solchen Katalog zu erfassen.
Das Projekt "Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei neuen Chemieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die DOW Stade GmbH plante Ende der 80er Jahre 11 neue Chemieanlagen in ihrem Werk in Stade. Es handelte sich dabei vorwiegend um Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen). Jedoch kamen auch Lager-, Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) vor, darunter die Erweiterung einer Be- und Entladestation fuer Seeschiffe auf der Elbe. Diese Anlagen waren in der Mehrzahl genehmigungsbeduerftig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In Niedersachsen werden bei solchen Anlagen auch sonstige Gefahren geprueft, die der Umwelt von ihnen eventuell drohen koennten. Der Regierungsbezirk Lueneburg als zustaendige Genehmigungsbehoerde beteiligte deshalb den Landkreis Stade als untere Wasserbehoerde fuer die Fragen des Gewaesserschutzes an den Genehmigungsverfahren. Auch die Fachaufsichtsbehoerde des Landkreises, das Niedersaechsische Landesamt fuer Wasser und Abfall (heute Landesamt fuer Oekologie), war in die Verfahren eingebunden. Der Landkreis Stade beauftragte das IWS, die Anlagenplanungen der DOW im Hinblick auf den Boden- und Gewaesserschutz dahingehend zu ueberpruefen, ob der Besorgnisgrundsatz des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw bei den Umschlaganlagen der Schutzgrundsatz des Paragraphen 19g (2) WHG eingehalten wurden. Bei Bedarf sollte das IWS dem Landkreis Auflagen oder Bedingungen fuer die Anlagen zur Verbesserung des Gewaesserschutzes vorschlagen, die dann im Rahmen der Genehmigungsverfahren als immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen zu erlassen waeren.
Das Projekt "Studie zum anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die Paragraphen 19g ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regeln den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen. Seit seiner 5. Novelle 1986 unterliegen auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden solcher Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz des Paragraphen 19g (1) WHG. Es fehlte allerdings noch an der Umsetzung des von der Novelle vorgegebenen Rahmens durch die Bundeslaender in Landesgesetzen, -verordnungen oder -verwaltungsvorschriften (Selbst heute ist dieser Prozess noch nicht in allen Bundeslaendern abgeschlossen). In dieser Lage erhielt das IWS vom Umweltbundesamt den Auftrag, unter besonderer Beruecksichtigung der HBV-Anlagen den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen zu untersuchen. Das urspruengliche Ziel war, grundsaetzliche Anforderungen an den Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen vor dem Hintergrund des Gewaesserschutzes und eines methodischen Vorgehens fuer die Formulierung technischer Regeln fuer die wasserwirtschaftliche Genehmigungs- und Vollzugspraxis aus der Sicht des Bundes darzustellen. Dabei sollten gleichzeitig benachbarte Rechtsbereiche, die mit dem Wasserrecht verknuepft sind, beachtet werden. Es sollten Bereiche aufgezeigt werden, die bisher noch nicht im Sinne einer umfassenden Gesamtkonzeption des Besorgnisgrundsatzes beruecksichtigt oder realisiert waren, und Vorschlaege dazu gemacht werden. Insbesondere sollte auch die Praxis bei der Erfassung und Auswertungen von Unfaellen etc mit wassergefaehrdenden Stoffen im HBV-Bereich beleuchtet werden. Waehrend der Bearbeitung des Vorhabens erschien bei der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine neue Muster-Verordnung fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen (Muster-VAwS) sowie als Uebergangsmassnahme, da sich abzeichnete, dass die Einfuehrung der Muster-VAwS durch die Bundeslaender sich verzoegern wuerde, ein Anforderungskatalog fuer HBV-Anlagen. Das Schwergewicht der Studie verschob sich deshalb von der Erarbeitung neuer Ansaetze in diesem Bereich zu einer zusammenfassenden Darstellung und Kommentierung.