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s/hgz/Hg/gi

WMS MSRL: D8-Schadstoffe (sh-llur), Mittelwert 2005-2010

Der WMS umfasst Schadstoffe im Wasser und im Sediment, die an Messstationen des LLUR erfasst werden. Parameter: Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Zink.

HGW: Blei, 90.Perzentil (Angaben in mg/kg)

Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 40 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 70 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Quecksilber, 90.Perzentil (Oberboden)

NA

HGW: Chrom, 90.Perzentil (Oberboden)

Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 30 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 60 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Zink, 90.Perzentil (Oberboden)

Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Chrom, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 30 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 60 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Zink, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Nickel, 90.Perzentil (Oberboden)

Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 15 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 50 mg/kg und für Ton bei 70 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Kupfer, 90.Perzentil (Oberboden)

Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 20 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 40 mg/kg und für Ton bei 60 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) Die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) Thüringen 2014 – 2020. Sie wird für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten und spezifischen Gebieten in Form einer Beihilfe je Hektar gewährt. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Die spezifische Ausgestaltung der Ausgleichszulage unterstützt im Besonderen grünland- und futterbaubetonte Bewirtschaftungssysteme und somit die damit verbundene Tierhaltung. In spezifischen Gebieten wird die Fortführung der Bewirtschaftung auf marginalen, oft auch schwer bewirtschaftbaren Grünlandflächen in den vom Ackerbau geprägten Gebieten unterstützt; dies dient zu deren Erhalt. Als benachteiligte Gebiete bzw. als spezifische Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten und sind als Liste auf der Internetseite des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums in Thüringen veröffentlicht.

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