Dieser WFS (Web Feature Service) zeigt Daten des Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten des Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Dieser Web Feature Service (WFS) ''WFS Überschwemmungsgebiete'' stellt die Überschwemmungsgebiete in Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (WebMapService) stellt die Überschwemmungsgebiete in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Fachliche Beschreibung: Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete (ÜSG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Rechtlicher Hintergrund: Das Wasserhaushaltsgesetz mit seiner Verpflichtung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, das Hamburgische Wassergesetz und die jeweilige Senatsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes.
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern in Hessen (Bezeichnung nach §45 Hessisches Wassergesetz/HWG und §76 Wasserhaushaltsgesetz/WHG) für Hochwasserereignisse, welche statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten sind. Im Retentionskataster Hessen (RKH, Kataster der vorhandenen und potentiellen Retentionsräume) werden alle wichtigen Gewässerstrecken in Hessen (4.778 km von insgesamt 23.643 km Gewässerstrecke) erfasst. Retentionsräume sind die seitlich an einem Fließgewässer gelegenen Flächen auf denen sich das Wasser bei Hochwasser ausbreiten kann. Diese Flächen wurden durch Rechtsverordnung gesichert bzw. durch die Veröffentlichung einer Arbeitskarte vorläufig gesichert. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist dort grundsätzlich verboten. Auch die Errichtung einzelner baulicher Anlagen unterliegt Einschränkungen, ebenso der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage für die Erfassung bildet die jeweils berechnete Wasserspiegellage bei einem 100-jährlichen Abfluss. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten geometrischen Homogenisierungen der Liegenschaftskarte können bei der digitalen Überlagerung der Darstellungen der Überschwemmungsgebiete mit den Daten der Liegenschaftskarte Lageabweichungen zwischen den dargestellten Überschwemmungsgebietsgrenzen und den ggf. zum Festsetzungszeitpunkt lageidentischen Flurstücksgrenzlinien auftreten. In jedem Fall sind für die Flurstücksbetroffenheit die analogen Karten der Festsetzungsunterlagen maßgeblich, die bei den Regierungspräsidien eingesehen werden können.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 10 Jahren (entspricht einem 10-jährlichen Hochwasser, HQ10). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - Bezeichnung nach WHG §74 -Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (vorrausichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) [entsprechend HQ100]: Datensätze der Überflutungsflächen nach den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMP)
Die Farbabstufung stellt die im Hochwasserfall eintretenden Wassertiefen für ein häufiges Hochwasser (HQhäufig) in fünf Klassen dar. Durch die Darstellung der Wassertiefen können differenzierte Aussagen darüber getroffen werden, wie stark verschiedene Gebiete vom Hochwasser betroffen sind. Daraus lässt sich z. B. ableiten, ab wann ein bestimmtes Gebiet nur noch mit geländegängigem Fahrzeug oder per Boot zugänglich ist. Bereiche, in denen keine Wassertiefen ermittelt wurden, werden als „nicht ermittelt“ gekennzeichnet. Nicht ermittelte Wassertiefen treten nur selten (z. B. im Bereich von Staustufen) auf. Für die Abschätzung der Hochwassergefahr ist die Wassertiefe hier nicht von Bedeutung.
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Wissenschaft | 1 |
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