Für die vier Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser wurden im Dezember 2015 erstmals Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden diese bis Dezember 2027 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren in Niedersachsen führt gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts der NLWKN durch. Gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 5 Nummer 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die strategische Umweltprüfung hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. In einem abschließenden Umweltbericht nach § 40 UVPG werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet. Ein erster wichtiger Verfahrensschritt der strategischen Umweltprüfung ist das Scoping. Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wird gemäß § 39 UVPG der Umfang und Detaillierungsgrad der im Umweltbericht aufzunehmenden Angaben festgelegt. Ziel des Scopings ist es, den Untersuchungsrahmen sachgerecht bestimmen zu können. Der als Ergebnis des Scopings überarbeitete Untersuchungsrahmen stellt dann die Grundlage für die Erarbeitung des Umweltberichts dar. Im Scoping-Verfahren sind die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die Hochwasserrisikomanagement-Pläne berührt werden, einzubeziehen. Verfügen die zu beteiligenden Akteure über Informationen, die für den Umweltbericht zweckdienlich sind, übermitteln sie diese der zuständigen Behörde. Hierzu bitten wir Sie, Ihre Stellungnahmen bis zum bis zum 17. März 2026 17. März 2026 vorzugsweise per E-Mail oder alternativ in Papierform an den NLWKN Betriebsstelle Verden zu schicken. Kontakt: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Scoping voor de SMB bij de overstromingsrisicobeheerplannen Voor de vier stroomgebiedsdistricten Elbe, Eems, Rijn en Weser zijn in december 2015 voor het eerst overstromingsrisicobeheerplannen (ORB-plannen) opgesteld. In het kader van de uitvoering van de Europese Richtlijn Overstromingsrisico’s worden deze plannen vóór eind december 2027 geactualiseerd. De desbetreffende opstellings- en inspraakprocedure in Niedersachsen wordt op grond van § 1 lid 1 nr. 20 van de ‘Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts’ uitgevoerd door het NLWKN. Overeenkomstig § 35 lid 1 nr. 1 in combinatie met bijlage 5 nr. 1.3 van het ‘Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung‘ (UVPG; Duitse wet inzake milieu-effectrapportages) dient voor de herziening en actualisering van ORB-plannen een ‘strategische Umweltprüfung’ oftewel een strategische milieubeoordeling (SMB) te worden uitgevoerd. De SMB is bedoeld om al in een vroeg stadium inzicht te krijgen in en rekening te kunnen houden met de milieueffecten die uit de ORB-plannen resulteren. In een milieurapport, waarmee de SMB overeenkomstig § 40 UVPG wordt afgesloten, wordt onderzocht, beschreven en beoordeeld welke aanzienlijke milieueffecten uit de uitvoering van het ORB-plan kunnen voortvloeien en welke redelijke alternatieven er zijn. Een eerste belangrijke stap in de SMB is de scoping. In de scoping-procedure worden overeenkomstig § 39 UVPG de omvang en het detailleringsniveau vastgelegd van de informatie die het milieurapport moet gaan bevatten. De scoping dient ter bepaling van het onderzoekskader. Het aldus bepaalde en uitgewerkte onderzoekskader vormt vervolgens de grondslag voor de opstelling van het milieurapport. Gespecialiseerde autoriteiten en andere instanties die een publiek belang dienen en waarvan de milieu- en gezondheidsgerelateerde taken door de ORB-plannen worden geraakt, moeten bij de scoping-procedure worden betrokken. Wanneer de bij de scoping te betrekken actoren beschikken over informatie die kan bijdragen aan het milieurapport, verstrekken zij deze aan de instantie die bevoegd is voor de SMB. Hierbij verzoeken wij u uw zienswijzen uiterlijk 17 maart 2026 bij ons in te dienen, bij voorkeur per e-mail of in papieren vorm. Contact: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Bondsrepubliek Duitsland
1 Zielsetzung: Ziel des Forschungsprojektes ist die Erarbeitung von verfahrenstechnischen, logistischen und arbeitswirtschaftlichen Kennzahlen für die Bewirtschaftung von Kurzumtriebsflächen. Darauf aufbauend werden die Arbeitserledigungskosten ermittelt und Verbesserungspotentiale abgeleitet. Die Analysen werden in folgende drei Teilbereiche gegliedert: Pflanzen der Stecklinge. Im Bereich des Pflanzens der Stecklinge wird die Frage beantwortet, welches Setzgerät sich für welche Einsatzbedingungen eignet und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Dazu wird ein systematischer Vergleich von Stecklingsetzgeräten hinsichtlich Flächenleistung, Arbeitszeitbedarf und Kosten sowie deren Eignung für Pappel und Weide durchgeführt. Pflege der Flächen im ersten Jahr. Ziel in diesem Bereich ist die Beantwortung der Fragen, mit welchen Geräten die mechanische Beikrautregulierung möglich ist, welche Flächenleistungen bei welcher Breite des unbearbeiteten Bandes erreichbar sind, wie viele Überfahrten im Jahr erforderlich sind und welche Kosten anfallen. Ernte. Im Bereich der Ernte werden folgende Fragen beantwortet: - Welche Flächenleistung bzw. welcher Massenstrom kann der mit einem Spezialvorsatz ausgerüstete Feldhäcksler unter welchen Einsatzbedingungen erreichen? - Welche Eigenschaften (Schüttdichte, Wassergehalt, Sieblinie) weist das Hackgut auf? - Welche Auswirkungen haben der erzielbare Massenstrom und die Eigenschaften des Hackgutes auf die nachfolgende Logistik? - Wie hoch sind die Erntekosten unter verschiedenen Rahmenbedingungen? 2 Ergebnisse: 2.1 Setzen der Stecklinge. Den mit Abstand höchsten Arbeitszeitbedarf weist das Christbaumpflanzgerät auf. Mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit während des Setzens nimmt der Arbeitszeitbedarf ab. Bei den Setzgeräten mit Rutenschneidsystem wirkt sich die Tatsache, dass eine Bedienperson zwei Reihen (eine Doppelreihe) bedienen kann, positiv aus. Eine Erhöhung der Arbeitsbreite von einer auf zwei Doppelreihen bringt eine Reduktion des Arbeitszeitbedarfes von rund 30 Prozent, da für die zusätzliche Doppelreihe eine weitere Arbeitskraft benötigt wird. Die Relation zwischen Maschinenzeit und Arbeitszeitbedarf sowie zwischen Setzleistung bezogen auf Maschinenzeit und Arbeitszeitbedarf wird von der Anzahl der erforderlichen Arbeitskräfte bestimmt. Die Unterschiede im Arbeitszeitbedarf spiegeln sich auch in der Setzleistung wider. In Abhängigkeit vom Setzsystem können pro AKh zwischen 718 und 5.488 Weidenstecklingen gesetzt werden. Für das Setzen von Pappel muss im Vergleich zu Weide bezogen auf die Fläche auf Grund der geringeren Setzdichte weniger Zeit aufgewendet werden. Die Überlegenheit der Setzgeräte mit Rutenschneidsystem nimmt relativ ab, da auf Grund des Reihenabstandes von 3 m eine Bedienperson nur eine Reihe bedienen kann. Bei der Auspflanzung von Kurzumtriebsflächen muss in Österreich zurzeit ein Mindestabstand von 5 m zu Nachbarschlägen eingehalten werden. usw.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 504 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 11 |
| Land | 130 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 11 |
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 328 |
| Gesetzestext | 7 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 154 |
| Umweltprüfung | 16 |
| unbekannt | 83 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 162 |
| offen | 373 |
| unbekannt | 72 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 570 |
| Englisch | 98 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 46 |
| Bild | 10 |
| Datei | 53 |
| Dokument | 121 |
| Keine | 271 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 231 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 401 |
| Lebewesen und Lebensräume | 550 |
| Luft | 241 |
| Mensch und Umwelt | 607 |
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| Weitere | 560 |