Der Datensatz enthält die Straßen und Wege Hamburgs mit verschiedenen Merkmalen. Das Straßen- und Wegenetz wird in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) in einem Knoten-Kanten-Modell gehalten. Die Daten enthalten folgende Attribute: - Von-Netzknoten, Nach-Netzknoten - Von-Station, Bis-Station, - Straßenklasse (A= Autobahn, B = Bundesstraße, G=Gemeindestraße) - Straßenschlüssel - Wegenummer - Straßenname - Landesschlüssel (entspricht Bundesland) - Kreisschlüssel (entspricht Bezirk) - Gemeindeschlüssel (entspricht Ortsteil) - Abschnittslänge - Bahnigkeit (Anzahl der Fahrbahnen, baulich getrennt) - Fahrstreifenzahl (in und gegen Stationierungsrichtung) - Geschwindigkeit - Wegeart Der Datensatz wird kontinuierlich gepflegt und wöchentlich aus der HH-SIB in die verfügbaren Datendienste überspielt.
Dieser Wep Map Service (WMS) stellt die Straßen und Wege Hamburgs mit verschiedenen Merkmalen dar. Das Straßen- und Wegenetz wird in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) in einem Knoten-Kanten-Modell gehalten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Wep Feature Service (WFS) stellt die Straßen und Wege Hamburgs mit verschiedenen Merkmalen zum Download bereit. Das Straßen- und Wegenetz wird in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) in einem Knoten-Kanten-Modell gehalten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS), Straßennetz, stellt das klassifizierte Straßennetz sowie das kommunale Straßennetz in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS), Strassennetz, stellt das klassifizierte Straßennetz sowie das kommunale Straßennetz in Hamburg zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
§ 1 Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen. Das Umweltbundesamt kann als Einvernehmensbehörde die Beseitigung gefährlicher Abfälle auf dem Meer verhindern.
Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.
Gemeinden, Fläche (ALKIS), Art der tatsächlichenNutzung (nach 35 ALKIS-Nutzungsarten), Jahre (ab 2014)