Der Datensatz enthält die Zentroidpunkte von Biotopbaumgruppen im bewirtschafteten Wald des Freistaates Sachsen. Biotopbaumgruppen sind ein oder mehrere Bäume geringerer Qualität, die dem Zulassen punktueller Zerfallsphasen und der Anreicherung des Waldes mit Totholz dienen. Zahlreiche Tierarten sind auf Biotopbäume und Totholz (Baumhöhlen, Fäulen, Kronenbrüche, tote stehende oder liegende Bäume etc.) angewiesen. Der Erhalt zumindest einiger solcher Bäume (ca. 3-5 starke Bäume je Hektar) auch in bewirtschafteten Wäldern ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes im Wald. Wo möglich, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der ökologischen Vernetzung Biotopbäume in Gruppen erhalten, den sogenannten Biotopbaumgruppen. Die Markierung von Biotopbaumgruppen erfolgt vor Ort dauerhaft. Ein Punkt markiert das Zentrum einer Biotopbaumgruppe. Zu jedem Punkt wird die Anzahl der Bäume und das Jahr der Erstmarkierung in einer Biotopbaumgruppe angegeben.
Der Datensatz enthält die Flächennaturdenkmäler (FND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Flächennaturdenkmals aufgeführt.
Der Datensatz enthält alle Karten des Fachgutachtens "Der Biodiversitäts-Check urbaner und suburbaner Freiräume". Das Fachgutachten wurde im Auftrag des Stadtplanungsamts (StPlA) der Stadt Freiburg i. Br. erstellt und ist Teil der Planungsgrundlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 sowie des Landschaftsplans 2040. Das Gutachten analysiert und bewertet den Beitrag der urbanen und suburbanen Freiräume im Stadtgebiet von Freiburg in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Der Datensatz enthält die infolge ihrer Ausdehnung linear erfassten Naturdenkmäler (ND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jedem Naturdenkmal wird der geographische Name aufgeführt.
Der Datensatz enthält die infolge ihrer gerinjgen Ausdehnung punkthaft erfassten Naturdenkmäler (ND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jedem Naturdenkmal wird der geographische Name aufgeführt.
Zum ersten Mal gibt es eine Rote Liste, in der bedrohte EU-Habitate erfasst sind. Rund 490 Lebensräume haben 300 ForscherInnen im Auftrag der EU-Kommission nach Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN analysiert. Die Habitate befinden sich auf dem Gebiet der EU mit allen 28 Mitgliedstaaten, untersucht wurden aber auch Norwegen, Island, die Schweiz und die Balkanstaaten. Mehr als ein Drittel aller Lebensräume in Europa sind gefährdet, das betrifft besonders Moore, verschiedene Wiesentypen und Küstenzonen. Sümpfe und Moore sind die meistgefährdeten Lebensräume in der EU 28: 85 Prozent der Habitate sind in den drei oben genannten Gefährdungskategorien eingestuft. Es folgen Wiesen mit 53 Prozent, Süßwasserhabitate mit 46 Prozent und Küstengebieten mit 45. Auch die vergleichsweise weniger bedrohten Wälder , Heide- und Buschlandschaften weisen hohe Prozentanteile in den Gefährdungskategorien auf. Der höchste Anteil gefährdeter Lebensräume bei den Meereslebensräumen befindet sich im Mittelmeer (32 Prozent), gefolgt vom Nordostatlantik (23 Prozent), dem Schwarzen Meer (13 Prozent) und der Ostsee (8 Prozent).
Der Datensatz enthält die vom Staatsbetrieb Sachsenforst zu Gruppen Zusammengefassten Flächen der Potentiellen Natürlichen Vegetation (PNV) im Freistaat Sachsen. Die Zusammenfassung zu größeren Einheiten beruht auf den vom Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) kartierten Flächen der PNV im Maßstab 1:50.000. Diese vereinfachte Darstellung der PNV dient als Entscheidungshilfe zur Überprüfung des Fördertatbestandes ""Verjüngung gebietsheimischer, natürlicher Waldgesellschaften (in Schutzgebieten)"" im Rahmen der forstlichen Förderung für die Förderperiode 2014 - 2020. Zu jeder Fläche wird der Name der PNV-Gruppe und die zugrunde liegende Legendenbezeichnung der PNV50 angegeben.
Das Projekt "Auerhuhn-Monitoring in den Chiemgauer Alpen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. In einer Langzeitstudie werden in einem Modellgebiet der Chiemgauer Alpen seit 1990 und dann alljährlich seit 1997 nach einem standardisierten Rasterverfahren auf 2000 ha indirekte Nachweise von Auerhühnern (Losung, Mauserfedern etc.) kartiert. Die Ergebnisse liefern einen Index der Größe und Entwicklung der Population und ihrer räumlichen Verteilung. Alle 5 Jahre wird zudem eine Habitatbewertung aufgrund eines Habitat Suitability Index-Modells durchgeführt. Dies ist das einzige Gebiet der Bayerischen Alpen, in welchem nach einem standardisieren Verfahren alljährlichen Daten zur Populationsentwicklung des Auerhuhns (Auerhuhn-Monitoring) erhoben werden. Es zeigt sich, dass der Bestand langfristig von der Forstwirtschaft beeinflusst wird, was kurzfristig von den Zufälligkeiten des Wetters überlagert wird. Die Arbeiten sollen langfristig fortgeführt werden.
Das Projekt "Monitoring Grünes Besenmoos" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Grüne Besenmoos (Dicranum viride) ist eine FFH-Art, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa und Deutschland hat. Neben Bayern kommt das Moos v.a. in Baden-Württemberg in Regionen mit basen-/kalkreichem Untergrund vor. Baden-Württemberg kommt daher eine besondere Verantwortung für die Erhaltung des Grünen Besenmooses zu. Zur Ökologie des Grünen Besenmooses ist bisher nur wenig bekannt. Im Monitoring sollen die jahreszeitlich bedingten Entwicklungen/Vitalitätsveränderungen des Mooses beobachtet werden. Hierzu werden die 90 Trägerbäume der bereits bestehenden Untersuchungsflächen im Freiburger Mooswald und Schönbuch um weitere, nicht bekalkte Trägerbäume ergänzt bzw. weitere, geeignete Versuchsflächen hinzugefügt. In einem extern vergebenen Forschungsprojekt sollen v.a. die durch multivariate Prozesse bedingten (Standort, Stoffhaushalt, Schadstoffeinträge...) regionalen und überregionalen Verbreitungsmuster des Grünen Besenmooses und deren Ursachen untersucht werden. Ziele des Forschungsprojektes sind: - Entwicklung forstwirtschaftlicher Leitbilder zur Pflege und Entwicklung der Habitate an verschiedenen ökologischen Standorten - Untersuchung der Bindung der Zielart an Habitatstruktur, Baumartenzusammensetzung, Altersstruktur der Bestände und Bestandessoziologie - Untersuchung des Zusammenhangs zwischen den Verbreitungsmustern des Grünen Besenmooses und des Wandels in der historischen und aktuellen Kulturlandschaft - Untersuchung der Besiedelungsgeschwindigkeit des Grünen Besenmooses sowie der Voraussetzungen für die Bildung von Massenbeständen - Erstellung einer Literaturstudie und einer gemeinsamen wissenschaftlichen Publikation der Projektträger.
Das Projekt "Generalwildwegeplan Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Vorrangiges Ziel des Generalwildwegeplans ist neben der Reduzierung der Straßenmortalität von Wildtieren vor allem der Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität in Baden-Württemberg. Dies soll durch den großräumigen Verbund von Wildtierlebensräumen erreicht werden. Davon profitieren auch andere grundlegende ökologische Prozesse der Populationsdynamik, vor allem Anpassungsprozesse (z.B. im Rahmen des Klimawandels), Vektorfunktionen (Ausbreitung mittels anderer Tiere) und die Eigenschaften größerer Tiere als Habitatbildner für spezialisierte Organismen. Im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit ist eine neue, übergeordnete Fachgrundlage zur Schaffung eines ökologischen Netzwerkes auf landesweiter Maßstabsebene erforderlich. Hierfür ist eine Zusammenführung von Einzelaktivitäten verschiedener Verbände, Behörden sowie von Forschungsergebnissen zu einem konsensfähigen Fachkonzept Generalwildwegeplan Baden-Württemberg notwendig, der dann Eingang in den Generalverkehrsplan, Landesentwicklungsplan, die Regionalplanung und nachgeordnete Planungen findet. Für den Gesetzgeber wird mit dem Generalwildwegeplan die Basis geschaffen, eine für die Landschaftsplanung verbindliche Rechtsgrundlage zu etablieren. Mit dem Generalwildwegeplan soll Planern, Behörden und sonstigen Anwendern eine belastbare und wissenschaftlich fundierte Fachplanung zur Verfügung gestellt werden, die die Thematik raumkonkret, integrativ und fachlich abgestimmt aufarbeitet. Der Generalwildwegeplan weist dabei Landschaftsräumen eine neue Landschaftsfunktion zu.
Origin | Count |
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Bund | 87 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 80 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 81 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 81 |
Englisch | 21 |
Resource type | Count |
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Datei | 6 |
Dokument | 6 |
Keine | 57 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 29 |
Topic | Count |
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Boden | 66 |
Lebewesen & Lebensräume | 87 |
Luft | 47 |
Mensch & Umwelt | 87 |
Wasser | 56 |
Weitere | 87 |