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Rote Liste gefährdeter Lebensräume in Europa

Zum ersten Mal gibt es eine Rote Liste, in der bedrohte EU-Habitate erfasst sind. Rund 490 Lebensräume haben 300 ForscherInnen im Auftrag der EU-Kommission nach Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN analysiert. Die Habitate befinden sich auf dem Gebiet der EU mit allen 28 Mitgliedstaaten, untersucht wurden aber auch Norwegen, Island, die Schweiz und die Balkanstaaten. Mehr als ein Drittel aller Lebensräume in Europa sind gefährdet, das betrifft besonders Moore, verschiedene Wiesentypen und Küstenzonen. Sümpfe und Moore sind die meistgefährdeten Lebensräume in der EU 28: 85 Prozent der Habitate sind in den drei oben genannten Gefährdungskategorien eingestuft. Es folgen Wiesen mit 53 Prozent, Süßwasserhabitate mit 46 Prozent und Küstengebieten mit 45. Auch die vergleichsweise weniger bedrohten Wälder , Heide- und Buschlandschaften weisen hohe Prozentanteile in den Gefährdungskategorien auf. Der höchste Anteil gefährdeter Lebensräume bei den Meereslebensräumen befindet sich im Mittelmeer (32 Prozent), gefolgt vom Nordostatlantik (23 Prozent), dem Schwarzen Meer (13 Prozent) und der Ostsee (8 Prozent).

Biotopbaumgruppen in Sachsen

Der Datensatz enthält die Zentroidpunkte von Biotopbaumgruppen im bewirtschafteten Wald des Freistaates Sachsen. Biotopbaumgruppen sind ein oder mehrere Bäume geringerer Qualität, die dem Zulassen punktueller Zerfallsphasen und der Anreicherung des Waldes mit Totholz dienen. Zahlreiche Tierarten sind auf Biotopbäume und Totholz (Baumhöhlen, Fäulen, Kronenbrüche, tote stehende oder liegende Bäume etc.) angewiesen. Der Erhalt zumindest einiger solcher Bäume (ca. 3-5 starke Bäume je Hektar) auch in bewirtschafteten Wäldern ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes im Wald. Wo möglich, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der ökologischen Vernetzung Biotopbäume in Gruppen erhalten, den sogenannten Biotopbaumgruppen. Die Markierung von Biotopbaumgruppen erfolgt vor Ort dauerhaft. Ein Punkt markiert das Zentrum einer Biotopbaumgruppe. Zu jedem Punkt wird die Anzahl der Bäume und das Jahr der Erstmarkierung in einer Biotopbaumgruppe angegeben.

Flächennaturdenkmäler in Sachsen

Der Datensatz enthält die Flächennaturdenkmäler (FND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Flächennaturdenkmals aufgeführt.

Zusammengefasste Einheiten der Potentiellen Natürlichen Vegetation für die forstliche Förderung in Sachsen

Der Datensatz enthält die vom Staatsbetrieb Sachsenforst zu Gruppen Zusammengefassten Flächen der Potentiellen Natürlichen Vegetation (PNV) im Freistaat Sachsen. Die Zusammenfassung zu größeren Einheiten beruht auf den vom Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) kartierten Flächen der PNV im Maßstab 1:50.000. Diese vereinfachte Darstellung der PNV dient als Entscheidungshilfe zur Überprüfung des Fördertatbestandes ""Verjüngung gebietsheimischer, natürlicher Waldgesellschaften (in Schutzgebieten)"" im Rahmen der forstlichen Förderung für die Förderperiode 2014 - 2020. Zu jeder Fläche wird der Name der PNV-Gruppe und die zugrunde liegende Legendenbezeichnung der PNV50 angegeben.

Naturdenkmäler in Sachsen, linear

Der Datensatz enthält die infolge ihrer Ausdehnung linear erfassten Naturdenkmäler (ND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jedem Naturdenkmal wird der geographische Name aufgeführt.

Naturdenkmäler in Sachsen, punktförmig

Der Datensatz enthält die infolge ihrer gerinjgen Ausdehnung punkthaft erfassten Naturdenkmäler (ND) im Freistaat Sachsen. Naturdenkmäler (ND) sind nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte, natürlich entstandene Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen. Zu jedem Naturdenkmal wird der geographische Name aufgeführt.

Habicht und Landschaft im Schwarzwald

Das Projekt "Habicht und Landschaft im Schwarzwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. Auf Populationsebene ist der Habicht äußerst schwierig zu untersuchen. Daher soll hier in einer Vorstudie bestehendes Wissen zusammengetragen, gesichtet und analysiert sowie durch Feldstudien ergänzt werden. Die Vorstudie konzentriert sich auf den Nordschwarzwald als erstes Modellgebiet. Ziel der Vorstudie ist es einen Überblick über die räumliche Verteilung und Siedlungsdichte der Habichtpopulation zu erlangen und Grundlagendaten für weitere spezielle Untersuchungen zur Nahrungswahl und zum Prädationseinfluss des Habichts auf die Auerhuhnpopulation zu schaffen. Die Vorstudie soll Grundlagen für ein umfassenderes Projekt legen, das darauf zielt, Unterschiede in den relativen Siedlungsdichten des Habichts im Schwarzwald auf Landschaftsebene zu beschreiben, zu erklären und zu prognostizieren, und seine Bedeutung für die Auerhuhn-Population abzuschätzen.

Biotop- und Artenschutz im Schutz- und Bergwald - BASch (INTERREG AB149)

Das Projekt "Biotop- und Artenschutz im Schutz- und Bergwald - BASch (INTERREG AB149)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaftliche Professuren, Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik durchgeführt. Zwischen den Vorgaben des Wald- und Naturschutzrechts bestehen vielfältige Zieldivergenzen, die die Umsetzung von Zielen des Natur- als auch des Naturgefahrenschutzes erschweren. Hierfür werden unter aktiver Beteiligung der relevanten Akteure Konfliktlösungsstrategien entwickelt. Durch diese Strategien wird eine einfachere Umsetzung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen zum Schutz des länderübergreifenden Lebensraumes Nördliche Kalkalpen ermöglicht. Dadurch wird auch ein Beitrag zum Ausbau der grünen Infrastruktur (Lawinen-, Erosions- und Hochwasserschutz) geleistet. Auf der planerischen Ebene werden für die Schutzwaldsanierung, die waldbaulichen Handlungsempfehlungen für naturschutzfachlich hochwertige Waldtypen und die Natura 2000-Managementplanung und -umsetzung im Karwendelgebirge erarbeitet sowie Zieldivergenzen und -konvergenzen zwischen Ansprüchen an den Schutzwald und an den Naturschutz identifiziert. Am Beispiel naturschutzfachlich hoch relevanter Waldtypen (Carbonat-Trockenkiefernwald, Schluchtwälder) werden auf der Ebene von Einzelbeständen durch Begänge mit Naturschutz- und Forstakteuren Handlungsstrategien zur besseren Umsetzung des Naturschutzes entwickelt. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf folgende Themenbereiche gelegt: - Umgang mit verlichteten und lichten Wäldern - Umgang mit zufälligen Ereignissen (Windwurf, Schneebruch, Insektenschaden) zur möglichen Anreicherung von Totholz und Biotopbäumen - Möglichkeiten von Prozessschutz im Schutzwaldmanagement - Vorrangflächen für den Schutz geschützter Arten (z.B. Rauhfußhühner und weitere über eine Screening-Studie zu identifizierende Arten) - Minimale Schutzwaldpflege vs. minimale Anforderungen des Naturschutz Durch die intensive Beteiligung der Forst- und Naturschutzakteure werden Konfliktfelder identifiziert und durch Handlungsempfehlungen, waldbauliche Vorgaben, verwaltungsübergreifende Vereinbarungen und Fortbildungsmaßnahmen abgebaut.

Conference on Wind energy and Wildlife impacts (CWW 2015) - Organisation und Durchführung

Das Projekt "Conference on Wind energy and Wildlife impacts (CWW 2015) - Organisation und Durchführung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung durchgeführt. Die internationale Conference on Wind energy and Wildlife impacts (CWW2015) findet vom 10. - 12. März an der TU Berlin statt. Hauptthema sind die (möglichen) Auswirkungen der Onshore- und Offshore-Windenergie auf die Tierwelt und deren Lebensräume. Die CWW2015 knüpft damit an die internationalen Konferenzen CWW2011 in Trondheim (www.cww2011.nina.no) und CWE2013 in Stockholm (http://www.naturvardsverket.se/CWE2013) an. Hauptziele der mehrtägigen Veranstaltung sind die Identifikation und Konsolidierung des aktuellen Forschungsstandes zur Windenergie-Wildlife Interaktion on- und offshore wie auch der Fokussierung damit einhergehender zentraler Diskurse, wie beispielsweise der kumulativen Effekte, Windenergie im Wald, Art und Wirkungsgrad von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Darüber hinaus sollen thematisch angrenzende Fragen des Netzausbaus adressiert werden. Die Konferenz dient somit als Plattform zur Förderung des internationalen und interdisziplinären Wissensaustausches, wodurch die globale Community des Themengebietes weiter gestärkt und vernetzt wird. Die gewonnen Erkenntnisse werden im Anschluss als Book of Abstracts und Tagungsband veröffentlicht. Die internationale Konferenz richtet sich an Wissenschaftler, Vertreter der Behörden, der Energiewirtschaft, des Naturschutzes, der Planung unterschiedlicher Ebenen und an Entwickler relevanter Technologien. Die CWW2015 wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Impacts of well and Human Intrusion on Khulan (Wild Ass) and other threatened species in the Gobi Desert

Das Projekt "Impacts of well and Human Intrusion on Khulan (Wild Ass) and other threatened species in the Gobi Desert" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. The importance of the Gobi environment to the conservation of Khulan and other threatened wildlife and to the future of the pastoral livestock production is undeniable. At the present time, Mongolia is anticipating development of a commercialized agricultural sector that could easily cause greater intrusion of human activities in the Gobi environment than current pasto-ral livestock production. Development of other sectors of the Mongolian economy, especially mining and road construction, could also impact environmental security in general and habitat needs of the khulan and associated wildlife in the Gobi environment in particular. Work is required to clarify to what extent (if any) the wild ass is affected or competes with domestic livestock and other human intrusions, and to what degree. On the basis of these findings, ma-nagement steps for both khulan protection and rural livelihood/water resources development can be developed.

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