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Moor- und Quellwälder südlich Reesdorf

Besonderes Schutzgebiet Nr. 293 Code: DE 3739-301 Schutzstatus: LSG0017JL - Möckern-Magdeburgerforth Neumeldung Gesamtfläche: 138,98 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in dieser BGR  zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Burger Vorfläming und umfasst einen Teilbereich des Quellgebiets der Gloine. Hier ist am Nordabfall des Flämings im Übergang zur Gloineniederung ein Quellmoorkomplex ausgebildet, der neben den genannten und prioritär zu schützenden Moorwäldern in Abhängigkeit von Hydrologie und Trophie auch Quellwälder enthält, die dem FFH-LRT LRT 91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) enthält. Moor- und Quellwälder bilden eine hydrologische Einheit, darüber hinaus sind im Einzugsbereich des Moores Buchenwälder und Kiefernforste einbezogen, die als Pufferzone für die hydromorphen Lebensraumtypen dienen. Im Abstrombereich des Moores sind Feuchtgrünländer in das Vorschlagsgebiet einbezogen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Landkreis Jerichower Land auf dem Territorium der Gemeinde Magdeburgerforth. Es grenzt im Südosten an die Ortslage Magdeburgerforth, die Südgrenze bildet ein von der Ortslage aus nach Westen verlaufender Waldweg. Im Westen wird das Gebiet von einem in nordöstliche Richtung nach Reesdorf verlaufenden Feldweg, anschließend, ebenso wie der nördliche Teil der Ostgrenze, von einem Entwässerungsgraben markiert. Der übrige Teil der Ostgrenze verläuft entlang der Wald-Offenland-Grenze. Die Gesamtfläche beträgt ca. 140 Hektar. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen, weitgehend naturnahen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines gut erhaltenen Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre) und Glocken-Heide (Erica tetralix), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen mit Erlen-Quellwäldern, Rotbuchenwäldern, Kiefernforsten und Feuchtgrünländern, seines Torfkörpers sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Altengrabower Mittelplatte Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 9110, 91D0*, 91E0): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0* und ggf. 9110), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, 2. für die LRT der Gewässer (LRT 3260): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standort-bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für den fließenden LRT 3260 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für den LRT geringerer Trophiestufe: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, - ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation. Meldekarte (PDF) LRT-Karte (PDF) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Altbaumrefugien der SHLF

Flächendaten der Altbaumrefugien auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten - siehe auch "ABR Konzept SHLF_2025.pdf"

Indikatorenbericht zur Biodiversitätsstrategie des Landes

Naturschutz: u. a. Schutzgebietsnetz "Natura 2000", Naturschutzgebiete, Nationapark, Biophärenreservat, Artenvielfalt, Biotopverbund; Landwirtschaft: u. a. Grünlandschutz, Vertragsnaturschutz, regionale Produkte, Kulturpflanzen und Nutztiere; Forstwirtschaft: u. a. naturnaher Waldbau, Biotopbäume, Altbäume, Totholz, Jagd; Wasserwirtschaft: u. a. Flüsse und Auen, barrierefreie Gewässer; Reinhaltung natürlicher Ökosysteme; Siedung und Fläche; Klimaschutz und Energiewende: u. a. Klimawandel; Tourismus und Natur erleben; Sport und Freizeit; Bildung und Ausbildung; Bürgerbeteiligung und Kommunikation; Bilanz

Modellhafte Umsetzung eines Citizen-Science-Konzepts zum Management wertvoller Habitatbäume

Zielsetzung: Bäume bilden unsere Lebensgrundlage und sind schön. Alte Bäume sind besonders schön und dazu noch äußerst wertvoll; für das Klima, unsere Atmosphäre, den Erholungswert in der freien Landschaft, als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Alte Bäume sind aber auch besonders gefährdet; durch Unwissenheit und Unachtsamkeit, Zeit- und Geldknappheit, den Klima- und den Lebenswandel. Und sie können nicht für sich selber sprechen und um Hilfe bitten. Sie brauchen Paten. Das gilt für Deutschland genauso wie für die Slowakei. Seit einigen Jahren bestätigt sich das wahrscheinliche Szenario, dass der Klimawandel die klimatischen Bedingungen im Erzgebirge immer subkontinentaler werden lässt - also in Richtung von Verhältnissen verschiebt, wie sie für südöstlich gelegene Gebiete wie die Slowakei typisch sind/waren. Darin liegt das besondere Interesse der Grünen Liga begründet, eine langfristige Vergleichbarkeit bisher im Ost-Erzgebirge gesammelter Erfahrungen mit einem ähnlichen Gebiet in der Slowakei aufzubauen. 2022 begann die Grüne Liga Osterzgebirge e.V. mit dem Aufbau eines Netzwerkes ehrenamtlicher Baumdenkmalpaten. Diese betreuen einen oder mehrere Bäume aus einem Fundus erfasster besonders schützenswerter Baumdenkmale, die von den Projektmitarbeitern ausgewählt wurden. Das heißt sie besuchen den Baum 1-2-mal jährlich, notieren und fotografieren seinen Zustand sowie Veränderung und mögliche Baumgefahren. Bei unmittelbarer Gefahr werden die Projektkoordinatoren kontaktiert um weitere Schritte zur Baumerhaltung einzuleiten. Dieses Baumdenkmalpatensystem soll auf das Biosphärenreservat in Polana in der Slowakei übertragen werden. Die Aufgabe der Grünen Liga Osterzgebirge e.V. besteht darin, den slowakischen Kollegen das Wissen zu vermitteln, wie ein solches System aufgebaut werden kann, wie man Baumpaten findet, welche 'Ausbildung' diese benötigen und was notwendig ist um die Baumpaten auch langfristig zu motivieren. Um diesen Informations- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten sind persönliche Kontakte der Projektmitarbeiter und Baumpaten aus beiden Projektgebieten die beste Gelegenheit um das Projektziel zu verwirklichen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Wissenstransfer 2.0 - Biodiversitätsforschung zum Schutz der Biodiversität wirksam werden lassen

Die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Biodiversitätsverlust erhöht den Druck auf Politik und Forstwirtschaft, den Wald unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität zu bewirtschaften. Um Synergien oder Zielkonflikte zwischen unterschiedlichen Ökosystemfunktionen zu identifizieren, ist eine transdisziplinäre Forschung und ein beidseitiger Wissenstransfer von Forschungsergebnissen und praktischen Erfahrungen zwischen Wissenschaft und Praxis notwendig. Vor allem bei Zielkonflikten sollte die Wissenschaft die Folgen von unterschiedlichen Bewirtschaftungsoptionen für unterschiedliche Funktionen und auf unterschiedlichen räumlichen Skalen aufzeigen, um so der Praxis Entscheidungshilfen geben zu können. Das beantragte Projekt baut direkt auf den Ergebnissen der ersten Projektphase (hier Wissenstransfer 1.0) auf, in der ein beidseitiger Wissenstransfer zwischen den Biodiversitäts-Exploratorien (BE) und Wald-Akteuren in den drei BE-Regionen initiiert wurde. Diesen Transfer möchten wir in der nächsten Phase verstetigen, intensivieren und ausbauen. In Wissenstransfer 1.0 fragten wir zudem nach wichtigen praxis-relevanten Fragen der Akteure und ihren Vorschlägen zur Verbesserung eines Transfers. Darauf aufbauend wollen wir nun in enger Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern transdisziplinäre Forschungsprojekte etablieren, die die Wirksamkeit der BE Ergebnisse für Forstwirtschaft und Biodiversitätsschutz erhöhen:Im Einzelnen werden wir dabei erstens die Rolle von Habitatbäumen in den BE-Flächen für die Biodiversität und die Holzproduktion analysieren, Baumarten in den BE-Flächen hinsichtlich der mit ihnen assoziierten Biodiversität und ihrer Vitalität vor dem Hintergrund des Klimawandels untersuchen, und wissenschaftliche Daten, die außerhalb der BE-Flächen in Schutzgebieten von zwei BE-Regionen erfasst wurden, mit denen der BE-Flächen vergleichen. Ergebnisse der BE zeigten, dass die Waldbewirtschaftung ein wichtiger Treiber der Biodiversität auf Landschaftsebene ist. Interviews mit Akteuren in den drei Regionen in Wissenstransfer 1.0 verdeutlichten aber auch, dass Bewirtschaftungsentscheidungen häufig von naturräumlichen Gegebenheiten oder sozio-ökonomischen Faktoren bestimmt werden. Durch die Verschneidung der Vielfalt von Bewirtschaftung, Landschaftsvariablen und Besitzverhältnissen wollen wir zweitens die wichtigsten Treiber der Biodiversität in den Regionen identifizieren. Praxis-relevante Ergebnisse sollen regelmäßig der forstlichen und naturschutzfachlichen Praxis durch eine Wissenstransfer-Webseite und mit Hilfe eines Netzwerkes an Multiplikatoren zur Verfügung gestellt. Wir werden dabei Bewirtschaftungsoptionen und ihre Konsequenzen für die Biodiversität ebenso aufzeigen, wie Grenzen der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Wichtige Fragen der Akteure sollen drittens an wissenschaftliche Experten der BE weitergeleitet werden und die Grundlage für zukünftige transdisziplinäre Forschungsprojekte bilden.

FFH-Gebiet 232 Stendaler Rohrwiesen - Maßnahmentabelle

Gebietsbezogene Maßnahmen Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme Zielarten/Ziel-LRT Art der Maßnahme E-6510, 6510, Jährliches Monitoring des extensiv bewirtschafteten Offenlandes. Auswirkungen der (veränderten) Bewirtschaftung auf die Pflanzenbestände soll beobachtet werden damit ggf. Wiesenbrüter Anpassungen vorgenommen werden können. Dabei muß parallel das Vorkommen der Wiesenbrüter berücksichtigt werden. Vögel, Staffelmahd und/oder jährlich wechselnde Brachestreifen (10-20%) der Mähwiesen und -weiden Wirbellosenfauna, Amphibien 9190 EH 3/SO SO Verringerung der Schalenwilddichte (problematisch: beliebtes Ausflugsgebiet für Spaziergänger mit Hunden. Alternativen siehe Einzelmaßnahmen für 9190) EH 3 Einzelmaßnahmen ID_Maßnahmefläc Bezugsfläche BIO- he LRT alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/Ziel-LRT der Maßnahme Maßnahme-Kategorie Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Variante Art der Maßnahme naturschutz-fachliche Eignung Umsetzbarkeit Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Adressat 001-01-a00165102,066510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 001-02-a00165102,066510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-01-a00265109,776510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-02-a00265109,776510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3besonders geeignetumsetzbar*1kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 002-02-b00265109,776510Dauerpflege/-nutzungeinschürige, jährliche Mahd (Mindestnutzung)*EH 3geeignetgut umsetzbar2003-01-a058GMA28,216510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EW 1in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich003-02-a058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EW 21kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-03-a058GMA28,216510periodische Pflege3-schürige Mahd zum AushagernEW 2kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-b058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungNachbeweidung mit Rindern nach der zweiten MahdEW 2gut geeignetumsetzbar2mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-c058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungStoßbeweidung mit Rindern anstelle eines Mahdgangs, EW 2 jedoch keine dauerhafte Erstnutzung als Beweidunggut geeignetumsetzbar3mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 004-01-a1017, 1005, 101191901,899190administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Wald-LRT (siehe N2000-LVO LSA)in Umsetzung befindlichForstwirtschaft, Flächeneigentümer 004-02-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege004-02-b1017, 1005, 101191901,899190Nutzungsverzicht004-03-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen EH 2, EH 3 Behandlungsgrundsätze Nutzungsverzicht, (Eingreifen bei drohendem Verlust EH 2 des LRT soll möglich bleiben) mechanischer Einzelschutz gefährdeter, junger Eichen EH 3besonders geeignet004-03-b1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungWildschutzzaunEH 3geeignet004-04-aangrenzende Fläche zu 1005 außerhalb des FFH-Gebiets9190 auf Nachbarfläche0,110 m breiter Puffer ohne Dünge- und Pflanzenschtzmittel in angrenzender landwirtschaftlichen Fläche005-01-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art005-02-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltgut umsetzbar005-03-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltBeachtung der ergänzenden Behandlungsgrundsätze EH 2, EH 3 für den Kammmolch Sicherung und Monitoring des Wasserstands der EH 3 Gewässer für die Reproduktion, min. 50cm, möglichst bis in die späten Sommermonate. Bei Bedarf schnelle Nothilfe BZF 31: Mit Wassertank und Schlauch befüllen005-04-a31, 5KaMoHabitaterhaltBei Bedarf Rücknahme von Gehölzen und Röhricht EH 3 und/oder Entschlammung Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art EH 1 (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (z.b. EH 2, EH 3 Wiederherstellung strukturreicher Laub(misch)wälder).umsetzbarumsetzbarin Umsetzung befindlich mittel-/langfristigVerzicht auf Insektizideumsetzbarmittelfristig05, 06-KaMo2,8 006-01-a02-MoFl72,08 006-02-a02-MoFl72,08 9190 auf Nachbarflächen Minimierung von Randeinflüssen MoFl administrative Regelung Habitaterhalt MoFl 006-03-a 02-MoFl72,08 008-01-aHKA, 02-MoFl 01-FiO0,3 5,68 008-02-a01-FiO009-01-a03, 04-KaMo 007-01-a 19, 30, 41, 56 MoFl HKA, MoFl Habitaterhalt FiOperiodische Pflege administrative Regelung 5,68FiOperiodische Pflege 100,56KaMoHabitaterhalt Kopfweidenpflege zum Erhalt wertvoller Biotopbäume bei Bedarf. Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (Gehölzsturkturen entlang der Gewässer erhalten, ökologische Durchgängigkeit des Gewässernetzes bewahren) gut umsetzbar besonders geeignet umsetzbar umsetzbar EH 1 gut umsetzbar mittelfristig gut umsetzbar1gut umsetzbar2kurzfristig umsetzbar1mittelfristig 2mittelfristig EH 3schlecht umsetzbar* nicht abgestimmtEH 1gut umsetzbar EH 2 umsetzbar gut umsetzbar gut umsetzbar SO EH 1gut umsetzbar EH 2, EH 3gut umsetzbar Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art, u.a. EH 2, EH 3 Erhaltung der Strukturvielfaltgut umsetzbar langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich (BZF 5), kurzfristig (BZF 31) mittel-/langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich Bemerkungen Landwirtschaft, Projektträger *entspricht der aktuellen Pflege Landwirtschaft, Projektträger Forstwirtschaft Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Landwirtschaft UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Landschaftspflege, Flächeneigentümer UNB, Unterhaltungsverband UNB, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband *Teuer Puffer außerhalb der Gebietsgrenze Schwerpunkt der Laichzeit des Kammmolchs April- Mai, Entwicklungszeit der Larven 2-4 Monate

Waldvision 2065

Für Berlins Wald und kommende Generationen. 1915 wurde der Dauerwaldvertrag geschlossen. Der Wald war als unverzichtbarer Teil einer lebenswerten Stadt anerkannt. Er soll dies dauerhaft bleiben und vor Bebauung und Umwandlung geschützt werden. 2065 – zum 150. Jahrestag des Dauerwaldvertrages – wird Berlin weiterhin mit großer Wertschätzung auf seinen Wald blicken. Er wird weiter bestehen – als Schutz- und Erholungswald – und sich zugleich verändert haben. Ein Mosaik aus Licht und Schatten, aus alten und jungen Bäumen, aus Artenreichtum und Dynamik. Unter dem Blätterdach großer alter Kiefern und Eichen wachsen bereits die nächsten Baumgenerationen heran. Dichte Areale wechseln sich mit lichteren Stellen ab. An Waldrändern blühen Kräuter und Sträucher. Totholz steckt voller Leben, Biotopbäume bieten zahlreichen Arten Rückzugsräume. Der Berliner Dauerwald ist Hüter der Biodiversität, Raum zum Erholen, Staunen und Lernen. Zugleich leistet er einen bedeutenden Beitrag zur Ressourcensicherung der Stadt: Er kühlt das lokale Klima, filtert die Luft, speichert Wasser, liefert nachhaltig Holz und Wildbret. Entschlossen und zugleich behutsam entwickeln die Berliner Forsten klimastabile Wälder – den Dauerwald von morgen, das grüne Erbe der Hauptstadt. Sie nutzen die Dynamiken natürlicher Waldentwicklung und fördern sie gezielt. Die Försterinnen und Förster beobachten genau, handeln kleinräumig und fördern mit ihren Eingriffen die Vielfalt und Stabilität des Ökosystems. Damit sich der Wald natürlich verjüngen kann, wird der Wildbestand reguliert. Junge Bäume und Kräuter wachsen ohne Schutzmaßnahmen heran – mit starken Wurzeln. Das ist ein Versprechen für die kommenden Generationen. Zu den Waldentwicklungsgrundsätzen.

Berlin feiert 111 Jahre Dauerwaldvertrag und präsentiert „Waldvision 2065“

Mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum ist am Freitagabend das Jubiläum des Berliner Dauerwaldvertrages gefeiert worden. Vor 111 Jahren – am 27. März 1915 – erwarb der damalige Zweckverband Groß-Berlin vom preußischen Staat rund 10.000 Hektar Wald – mit der vertraglichen Verpflichtung, diese dauerhaft zu erhalten und für die Erholung der Bevölkerung bereitzustellen. Damit wurde der Grundstein dafür gelegt, dass die Hauptstadt bis heute über große zusammenhängende Waldflächen verfügt. Den Festakt im Rahmen des Deutschen Naturschutztages nutzten die Berliner Forsten gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zugleich für einen Blick nach vorn: Erstmals wurden die neuen Waldentwicklungsgrundsätze sowie die langfristige Waldvision 2065, also zum 150. Jubiläum des Dauerwaldvertrags, der Öffentlichkeit präsentiert. Beide sind Ergebnis eines umfassenden Evaluationsprozesses, den die Forstverwaltung im Jahr 2024 angestoßen hat. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Der Wald der Stadt Berlin umfasst inzwischen mehr als 28.000 Hektar. Fast ein Fünftel der Stadtfläche ist bewaldet. Er prägt das Landschaftsbild der Metropole, bietet Raum für Erholung und Naturerfahrung und ist zugleich ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade angesichts der Klimakrise gewinnt der Wald weiter an Bedeutung. Ich danke den Berliner Forsten für ihr großartiges Engagement – gemeinsam wappnen wir unsere Wälder für die Herausforderungen der Zukunft.“ Vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit, Hitze und Extremwetterereignisse haben die Berliner Forsten ihre Ansätze für eine klimaresiliente und multifunktionale Waldentwicklung überarbeitet, entstanden sind neue Waldentwicklungsgrundsätze sowie die Waldvision 2065. Die Berliner Wälder werden vorausschauend, entschlossen und zugleich behutsam und kleinräumig umgebaut und entwickelt, Ziel ist ein klimaresilienter Dauerwald. Das bedeutet: mehr Mischwald statt Reinbestände, mehr Strukturvielfalt, natürliche Verjüngung auf großer Fläche, alte und junge Bäume nebeneinander, mehr Biotopbäume und Totholz als Lebensraum. Mit der Waldvision 2065 beschreiben die Berliner Forsten darüber hinaus ein langfristiges Zukunftsbild für den Berliner Wald: einen vielfältigen, klimaangepassten Dauerwald, der auch für kommende Generationen Erholungsraum, Lebensraum für Arten und ein zentraler Bestandteil der grünen Infrastruktur der Metropole bleibt. Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Bundesweites Netzwerk stärkt Wälder als Lebensraum für Waldfledermäuse

In diesem Frühjahr ist ein bundesweites Verbundprojekt zum Schutz von Waldfledermäusen in Deutschland gestartet. Das fünfjährige Vorhaben wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Nationalen Artenhilfsprogramm gefördert und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zur Stärkung resilienter Waldökosysteme. Zehn Partnerorganisationen unter der Leitung der Naturstiftung David arbeiten daran wichtige Lebensräume von Waldfledermäusen langfristig zu sichern und ökologisch aufzuwerten. Vier Fledermausarten im Fokus Tagsüber verstecken sich die nachtaktiven Waldfledermäuse in Bäumen, erst nachts gehen sie auf Insektenjagd. Die lautlosen Jäger der Baumkronen sind auf strukturreiche Wälder mit alten Bäumen, Höhlenstrukturen und hohem Insektenreichtum angewiesen. Wo sie geeignete Lebensbedingungen finden, profitieren zahlreiche weitere Arten – sie sind damit Schirmarten und wichtige Botschafter für lebendige Wälder. Im Mittelpunkt des Projekts stehen vier Arten: Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Rauhautfledermaus und Kleinabendsegler. Als typische Waldbewohner zeigen sie an, wo ökologische Prozesse in Wäldern intakt sind. Gemeinsam wirksam in der Fläche Getragen wird das Projekt von einem interregionalen Netzwerk aus zehn Partnerorganisationen, in Rheinland-Pfalz durch die Stiftung Natur und Umwelt. Neben den Verbundpartnern aus dem Naturschutz sind auch Bundes- und Landesforste, Waldbesitzende sowie ehrenamtlich Engagierte eingebunden. „Naturschutz wirkt dann besonders erfolgreich, wenn er gemeinsam gedacht und umgesetzt wird. Mit unserem Netzwerk bringen wir Fachwissen, praktische Erfahrung und Engagement aus ganz Deutschland zusammen“, sagt Jana Planek, Leiterin des Verbundprojektes. Konkrete Maßnahmen für lebendige Wälder Im Rahmen des Projekts werden bundesweit über 60 Maßnahmen in Staats-, Kommunal- und Kirchenwäldern ebenso wie in Stiftungs- und Privatwald umgesetzt. Dazu gehören unter anderem der Schutz und die Entwicklung von Habitatbäumen und Waldrefugien, die Sicherung von Höhlenstrukturen und Quartierbäumen sowie die Aufwertung von Jagdhabitaten und Waldrändern. Ergänzend sind über 70 Fortbildungen geplant, um Wissen zum Schutzmanagement in die Praxis zu bringen und Akteure über den Verbund hinaus zu vernetzen. Datenbasierte Zukunftsräume gestalten Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Datengrundlage: Bestehende Informationen zum Bestand der vier Waldfledermausarten werden zusammengeführt und durch gezielte Erhebungen ergänzt. Daraus entstehen bundesweite Habitatmodelle sowie Karten, die geeignete Lebensräume und bestehende Defizite sichtbar machen. Auch der Klimawandel wird systematisch berücksichtigt: Mithilfe von Projektionen werden zukünftige Verbreitungsgebiete identifiziert, um Lebensräume frühzeitig zu sichern und anzupassen. Projektförderung Das Verbundprojekt „Lebensraumschutz für windkraftsensible Waldfledermäuse“ wird im Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Es hat eine Laufzeit von fünf Jahren (01.03.2026 – 28.02.2031). Darüber hinaus werden die Teilprojekte von den jeweiligen Ländern und weiteren Partnern unterstützt. Das Verbundprojekt hat ein finanzielles Gesamtvolumen von rund 11,1 Mio. Euro. Weiterführende Links: Projekt Fledermaus Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/projekte/fledermaeuse Verbundprojekt: https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/lebensraumschutz-fuer-windkraftsensible-waldfledermaeuse

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (PDF) LRT-Karte (PDF) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

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