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Wirkungen des Klimawandels an der Küste

Das Projekt "Wirkungen des Klimawandels an der Küste" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks engagiert sich die BAW gemeinsam mit weiteren Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMVI, um fach- und verkehrsträgerübergreifende Lösungen für die drängenden Verkehrsfragen der Zukunft aufzuzeigen (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Ein Fokusgebiet ist dabei der Küstenbereich mit seinen Seehafenzufahrten, denn infolge des zunehmenden Welthandels hat der Seehandel in der heutigen Zeit der Globalisierung eine größere Bedeutung als je zuvor. Internationale Seehäfen, wie zum Beispiel der Hamburger Hafen, bilden im Seehandel wichtige Knotenpunkte. Der Hamburger Hafen ist mit einem Seegüterumschlag von 137 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Seehafen Deutschlands. Von hier werden Güter in die ganze Welt verschifft bzw. auf der Schiene, Straße und Wasserstraße nach ganz Deutschland und Europa weitertransportiert. Durch den Klimawandel werden sich für den Betrieb und die Unterhaltung von Seehäfen und Seehafenzufahrten äußere Einflüsse, wie zum Beispiel der Meeresspiegel, ändern. Für strategische und langfristige Investitionsentscheidungen hinsichtlich der Hafeninfrastruktur entstehen dadurch wichtige Fragen. Wie werden sich Meeresspiegelanstieg und andere klimawandelbedingte Änderungen auf die Seehäfen auswirken? Kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Häfen in Zukunft gewährleistet werden? Welche Anpassungsmaßnahmen sind gegebenenfalls notwendig und nachhaltig? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die BAW am Standort Hamburg im Rahmen des Expertennetzwerkes. Mithilfe eines hochaufgelösten dreidimensionalen numerischen Modells der Deutschen Bucht werden komplexe Prozesse wie die Tidedynamik sowie der Transport von Salz, Wärme und Sedimenten für heutige und mögliche zukünftige Verhältnisse simuliert. Das Modellgebiet umfasst die gesamte deutsche Nordseeküste und die Ästuare von Ems, Jade-Weser und Elbe. Das Expertennetzwerk ist auch im Hinblick auf die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutend. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen künftig sowohl die Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gerichtsfest untersucht werden. Dies kann nur in behördenübergreifender Zusammenarbeit geleistet werden. Wie dringend der Forschungsbedarf für die Seeschifffahrt ist, zeigt die Situation am Hamburger Hafen. Die Zufahrt zum Hamburger Hafen erfolgt entlang des Elbeästuars. Da die Flutstromgeschwindigkeiten in vielen Bereichen des Elbeästuars höher als die Ebbestromgeschwindigkeiten sind, ist der stromaufgerichtete Sedimenttransport im Mittel größer als der stromabgerichtete Sedimenttransport. Es wird mehr Sediment aus der Nordsee in das Elbästuar eingetragen als ausgetragen. (Text gekürzt)

Hamburg Port Authority (HPA)

Die Hamburg Port Authority (HPA) wurde im Jahre 2005 im Zuge der Zusammenführung der hafenbezogenen Zuständigkeiten verschiedener Hamburger Behörden als eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Mit ihren gut 1.800 Beschäftigten betreibt die HPA ein zukunftsorientiertes Hafenmanagement aus einer Hand und ist Ansprechpartner für alle Fragen der wasser- und landseitigen Infrastruktur, der Sicherheit des Schiffsverkehrs, der Hafenbahnanlagen, des Immobilienmanagements und der wirtschaftlichen Bedingungen im Hafen. The Hamburg Port Authority (HPA) was established in October 2005 in the course of the merging of the port-related competencies of various Hamburg authorities. Built on the "one face to the customer" principle the HPA is the central contact partner for all inquiries arising with regard to infrastructure, navigational and operational safety and port security, property management and economic conditions in the port.

Teilprojekt FHS

Das Projekt "Teilprojekt FHS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fährhafen Saßnitz GmbH durchgeführt. Das Umsetzungsprojekt Mukran bündelt im Rahmen eines Wasserstoffzentrums 'Mukran H2' unterschiedliche Forschungsprojekte im Bereich Behälter, stoffliche Wasserstoff-Speicherung und Logistik mit einem Erzeuger von Grünem Wasserstoff und einer bestehenden trimodalen Hafeninfrastruktur zu einem ersten praktischen TransHyDE-Experimentierfeld im Jahr 2023. Die Aktivitäten fokussieren sich auf den Bereich H2-speicherung, Infrastrukturentwicklung, Logistik, H2-Transport und -Nutzung, wobei hier neue innovative Prozesse für den Wasserstofftransport und deren energetische Nutzung exemplarisch in einem Demonstratormaßstab implementiert werden. Die agierenden Partner in Mukran sehen eine enge Verzahnung ihrer jeweiligen Logistikkette mit dem Standort Hamburg. Im Rahmen des Forschungsprojektes TransHyDE wird der Mukran Port den Standort für die Prototypenanlage zur Verfügung stellen und die Fläche sowie die Infrastruktur entsprechend der Vorgaben der Projektpartner entwickeln und umsetzen. Für die stationäre Wasserstoffanwendung in Mukran wird die Infrastruktur für die Errichtung zur trimodalen H2-Tanstellenversorgung vorbereitet und durch Industrieansiedlungen am Standort von weiteren Wasserstoffanwendern vorangetrieben. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, am Standort der Wasserstofferzeugung die Abnahmemenge auf- und auszubauen. Die Öffentlichkeitsarbeit von Mukran Port nimmt für das Projekt die Rolle als Wissensvermittler für die Region ein. Angestrebt wird der Aufbau eines Infocenters, der die Besucher des Standortes über die Entwicklung und das Vorhaben informiert.

Teilprojekt GWI

Das Projekt "Teilprojekt GWI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. durchgeführt. Das Umsetzungsprojekt Mukran bündelt im Rahmen eines Wasserstoffzentrums 'Mukran H2' unterschiedliche Forschungsprojekte im Bereich Behälter, stoffliche Wasserstoff-Speicherung und Logistik mit einem Erzeuger von Grünem Wasserstoff und einer bestehenden trimodalen Hafeninfrastruktur zu einem ersten praktischen TransHyDE-Experimentierfeld im Jahr 2023. Die Aktivitäten fokussieren sich auf den Bereich H2-Speicherung, Infrastrukturentwicklung, Logistik, H2-Transport und -Nutzung, wobei hier neue innovative Prozesse für den Wasserstofftransport und deren energetische Nutzung exemplarisch in einem Demonstratormaßstab implementiert werden. Die agierenden Partner in Mukran sehen eine enge Verzahnung ihrer jeweiligen Logistikkette mit dem Standort Hamburg. In diesem Teilprojekt wird an der Entwicklung und bauliche Umsetzung eines solchen innovativen Hochdruckbehälters (Kugelspeicher) mitgewirkt sowie ein Konzept zur weltweiten Nutzung verschiedener Anwendungspfade und Transportwege über Wasser, Schiene, Straße durchgeführt.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Die deutsche Hafenentwicklung an der Nord- und Ostseeküste und ihr raumordnerischer Handlungsbedarf

Das Projekt "Die deutsche Hafenentwicklung an der Nord- und Ostseeküste und ihr raumordnerischer Handlungsbedarf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik W-8 durchgeführt. Der Güterumschlag in deutschen Seehäfen steigt im Zuge der fortschreitenden Globalisierung trotz kurzfristigen Rückgangs infolge der Wirtschaftskrise deutlich an. Dieser Wachstumsprozess stellt die Häfen vor zahlreiche Herausforderungen. Zum Beispiel müssen wachsende Flächenbedarfe von Hafenwirtschaft und Verkehr mit den Ansprüchen anderer Nutzungen vereinbart werden. Im Rahmen des Projektes wurde der raumordnerische Handlungsbedarf für die Hafenentwicklung formuliert und das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) im Hinblick auf die Hafenentwicklung weiter entwickelt. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung ist der Güterumschlag der deutschen Seehäfen in den letzten Jahren rasant angestiegen. Für die kommenden Jahre wird - trotz Rückgangs infolge der Wirtschaftskrise - ein weiter anhaltendes Wachstum prognostiziert. Das stellt die Hafenentwicklung vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Um die wachsenden Umschlagmengen abwickeln zu können, ist ein weiterer Ausbau der Hafeninfrastruktur erforderlich. Das Wachstum des Seeverkehrs führt zu einem hohen Verkehrsaufkommen sowohl im unmittelbaren Hafenumfeld als auch im Hafen-Hinterlandverkehr auf Straße, Schiene und Bundeswasserstraßen. Dieses Verkehrsaufkommen begründet einen weiteren Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur in den Häfen und im Hinterland, wodurch Abstimmungen mit anderen Nutzungen erforderlich werden. Der Verkehr und die Umschlagsaktivitäten beanspruchen Fläche, verursachen Lärm und andere Emissionen, die Konflikte mit anderen Nutzungen erzeugen. Die geplanten Vertiefungen von Elbe und Weser berühren sensible ökologische Fragen wie auch das Thema Deichsicherheit. Ziel des Forschungsprojekts war einerseits, ökonomische, ökologische und soziale Wechselwirkungen und daraus resultierende mögliche Konfliktfelder bei Häfen unterschiedlicher Größe zu identifizieren um den raumordnerischen Handlungsbedarf für eine nachhaltige Hafenentwicklung, insbesondere in Bezug auf Flächen und Verkehr, zu formulieren. Darüber hinaus war die generelle Eignung des IKZM für die Hafenentwicklung zu klären. Forschungsleitende Fragen waren: - Wie stellt sich die Güterverkehrsentwicklung insgesamt und in den Nord- und Ostseehäfen dar? - Welche wirtschaftliche Bedeutung (insbesondere Wertschöpfung und Arbeitsplätze) ist mit dieser Entwicklung verbunden? - Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der (ökonomischen) Hafenentwicklung mit dem Verkehrssystem sowie mit den ökologischen und sozialen Teilsystemen einer nachhaltigen Raumentwicklung? - Welcher Handlungsbedarf leitet sich daraus für eine nachhaltige Raumentwicklungspolitik ab? - Welche Rahmen- und Umsetzungsbedingungen sind dabei zu beachten? - Wie ist ein entsprechender IKZM-Prozess zu gestalten? - Welche Grenzen hat ein (deutsches) IKZM für eine geordnete Raumordnungspolitik bzw. welcher flankierenden - ggf. auch grenzüberschreitenden - Instrumente und Konzepte bedarf sie? (Text gekürzt)

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth

Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.

Hafen Audit

Das Projekt "Hafen Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Inros Lackner AG durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung von Strategien für ein nachhaltiges Umweltmanagement am Beispiel der brasilianischen Großhäfen Paranaguá und Rio Grande. Besondere Aufmerksamkeit gilt der emissionsrelevanten Hafeninfrastruktur, der Verschlickung, dem Baggerei- und Baggergutmanagement, den aus Hafenbetrieb und Erhaltungsbaggerei resultierenden Umweltbeeinträchtigungen in Bezug auf die Wasser- und Sedimentqualität sowie dem Aufbau und Betrieb automatisierter Überwachungstechniken und webbasierter Informationssysteme. Zur Erreichung der Ziele werden numerische Modellierung, Feldmessungen, Remote Sensing Techniken, Verfahrensauditing und IT-Strategien miteinander kombiniert. Die Modellszenarien bilden die Grundlage für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsleitlinien und Monitoringstrategien, welche den regionalen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Teilvorhaben der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Entwicklung beweglicher Speicher und Logistik

Das Projekt "Teilvorhaben der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Entwicklung beweglicher Speicher und Logistik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft durchgeführt. Das Umsetzungsprojekt Mukran bündelt im Rahmen eines Wasserstoffzentrums 'Mukran H2' unterschiedliche Forschungsprojekte im Bereich Behälter, stoffliche Wasserstoff-Speicherung und Logistik mit einem Erzeuger von Grünem Wasserstoff und einer bestehenden trimodalen Hafeninfrastruktur zu einem ersten praktischen TransHyDE-Experimentierfeld im Jahr 2023. Die Aktivitäten fokussieren sich auf den Bereich H2-Speicherung, Infrastrukturentwicklung, Logistik, H2-Transport und -Nutzung, wobei hier neue innovative Prozesse für den Wasserstofftransport und deren energetische Nutzung exemplarisch in einem Demonstratormaßstab implementiert werden. Die agierenden Partner in Mukran sehen eine enge Verzahnung ihrer jeweiligen Logistikkette mit dem Standort Hamburg. Die HHLA übernimmt im Wasserstoffzentrum Mukran die Planung und Umsetzung der Logistikkette der mobilen Speicherlösung. Dabei beschäftigt sie sich mit Fragestellungen bezüglich des sicheren Handlings, einer Standardisierung der Schnittstellen und Integration des innovativen Transportmittels in betriebliche Prozesse. Gleichzeitig bildet die HHLA die Schnittstelle zum Umsetzungsprojekt (D) Helgoland/AquaPortus, indem verschiedene Transportformen des Wasserstoffs praktisch erprobt und miteinander verglichen werden, um ressourcenschonende und ökonomisch nachhaltige Transportketten zu entwickeln.

Containertransport über die Wasserstraßen und die Einbindung in das Logistikkonzept der Städtischen Häfen Hannover

Das Projekt "Containertransport über die Wasserstraßen und die Einbindung in das Logistikkonzept der Städtischen Häfen Hannover" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau, Ästuar- und Küsteningenieurwesen durchgeführt.

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