Messstelle betrieben von STANDORT STRALSUND.
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Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.
Die Versuchsberichte für die Bereiche Pflanzenproduktion, Gartenbau und Landschaftspflege sowie Tierproduktion der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz des LfULG mit 12 festen Versuchsstandorten sowie Streuanlagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten. Die jährlichen Versuchsberichte beinhalten Versuchsergebnisse im Pflanzenbau, Gartenbau sowie der Tierproduktion. 1. Versuche im Pflanzenbau umfassen: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen, - Nährstoffverwertung, - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat, - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, eiweiß- und stärkeliefernder Pflanzen, - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung, - Anbau und Ernteverfahren für Faserpflanzen Flachs und Hanf, - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen, - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik), - Fungizid- und Herbizideinsatz, - Wachstumsregelung sowie - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege). 2. Versuche im Gartenbau werden zu Gemüse, Obst, Zierpflanzen, zu Garten- und Landschaftsbau sowie dem Pflanzenschutz durchgeführt. 3. Versuche in der Tierproduktion erfolgen zu Fütterung und Grundfutterqualitäten.
Faserpflanzen gehören zu den ältesten nachwachsenden Rohstoffen. Eine große Anzahl von Pflanzenarten enthalten vor allem aus Zellulose bestehende Fasern mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die größte wirtschaftliche Bedeutung hat die Baumwolle erlangt, aber auch Jute, Sisal, Flachs, Hanf und Kokosfasern spielen eine wichtige Rolle. Im Freistaat Sachsen ist in den Regionen Erzgebirge, Oberlausitz und Vogtland der Flachs (Faserlein), außerhalb der höheren Mittelgebirgslagen auch der Hanf anbauwürdig. Flachs und Hanf sind botanisch und bezüglich ihrer Wuchsform sehr unterschiedliche Pflanzen. Verwendung finden Kurz- und Langfasern in Mischgarnen, Verbundwerkstoffen, Geotextilien, Dämmstoffen, Verpackungsmaterialien, technischen Textilien, Asbestersatz.
- Widerstand gegen Polizeibeamte - Zerstörung eines Briefkastens an Polizeidienststelle - Neue Variante des Enkeltricks über Messenger- Dienst - Diebstahl aus öffentlicher Toilette - Graffiti an AfD- Bürogebäude - Fahren unter Wirkung berauschender Mittel Kriminalitätslage Widerstand gegen Polizeibeamte 39387 Oschersleben/ Alte Post/ 18.12.2024/ 23:05 Uhr Ein 18-jähriger polizeibekannter Mann versuchte am Mittwochabend am Busbahnhof in Oschersleben ein Fahrrad zu entwenden. Bei Eintreffen der Polizeibeamten des Polizeireviers Börde reagierte der 18- Jährige verbal aggressiv. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Der Betroffene weigerte sich trotz ausgesprochenem Platzverweis die Örtlichkeit zu verlassen und bedrohte die Beamten mit einem Taschenmesser, welches er unvermittelt aus seiner Jacke zog. Zudem beleidigte er mehrfach die eingesetzten Beamten und rief lautstark verfassungsfeindliche Parolen. Beim Versuch, dem Beschuldigten die Handfesseln anzulegen, widersetzte dieser sich vehement und wurde schließlich zwangsweise zu Boden gebracht. Nachdem sich der 18- Jährige kurzzeitig beruhigt und aus der polizeilichen Maßnahme entlassen wurde, konnte dieser etwa 15 Minuten später in der Nähe eines Mehrfamilienhauses erneut angetroffen werden, da er dort mehrere Anwohner massiv bedrohte. Unter Hinzuziehung eines Rettungswagens wurde der Beschuldigte schließlich unter polizeilicher Begleitung ins Ameos- Klinikum verbracht. Gegen diesen wurden mehrere Ermittlungsverfahren u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung eingeleitet. Zerstörung eines Briefkastens an Polizeidienststelle 39326 Wolmirstedt/ Friedensstraße/ 18.12.2024, 23:50 Uhr- 18.12.2024, 23:53 Uhr Im benannten Zeitraum wurde durch zwei unbekannte Täter ein Böller in den Briefkasten der Polizeidienststelle in Wolmirstedt gesteckt und angezündet. Daraufhin kam es zu einer Explosion in deren Folge der Briefkasten und die darin befindliche Post stark beschädigt wurden. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 3000 Euro. Die beiden männlichen tatverdächtigen Personen können wie folgt beschrieben werden: Zeugen, die Angaben zu den tatverdächtigen Personen machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden. Neue Variante des Enkeltricks über Messenger- Dienst Am 17.12.2024 zeigt ein 60- jähriger Geschädigter einen Betrug zu seinem Nachteil an. Demnach erhielt dieser per SMS eine Aufforderung, in der sich eine unbekannte Person als dessen Tochter ausgab und diesen unter dem Vorwand einer neuen Mobilfunknummer zum Übersenden einer Nachricht auf WhatsApp aufforderte. Im Zuge dessen ließ sich der Geschädigte zweimal auf Sofortüberweisungen von Geldbeträgen in einer Gesamthöhe von 4000 Euro ein nach wie vor in der Annahme diese seien für seine Tochter. Ermittlungen wegen Betrug wurden eingeleitet. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden Um sich vor dieser Betrugsvariante des Enkeltricks zu schützen, sollten sich potentielle Geschädigte nie auf Geldzahlungen über Messenger- Dienste einlassen. Sämtliche Kontaktversuche sollten mit den Angehörigen besprochen werden, ob es tatsächlich zur Änderung der bisher bekannten Erreichbarkeiten kam. Zudem sollten fremde Nummern nicht sofort als Kontakt aufgenommen werden. Diebstahl aus öffentlicher Toilette 39356 Weferlingen/ Steinweg/ 17.12.2024, 16:00 Uhr- 18.12.2024, 07:40 Uhr Durch unbekannte Täter wurde im Bereich einer öffentlichen Toilette in Weferlinge das Außenfenster zur Männertoilette gewaltsam aufgebrochen. Im Innenbereich wurde eine Tür massiv beschädigt sowie ein Münzautomat entwendet. Der eingetretene Schaden beläuft sich schätzungsweise auf 3000 Euro. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden Graffiti an AfD- Bürogebäude 39340 Haldensleben/ Bülstringer Straße/ 18.12.2024, 23:50 Uhr- 19.12.2024, 01:20 Uhr Durch unbekannte Täter wurden am Gebäude des Wahlkreisbüros der AfD in Haldensleben mehrere teils großflächige Schriftzüge und Symbole in schwarzer und violetter Farbe aufgebracht. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf 1000 Euro. Ein Mitarbeiter des Wahlkreisbüros wird die Beseitigung veranlassen. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden. Verkehrslage Fahren unter Wirkung berauschender Mittel 39340 Haldensleben/ B 245/ 18.12.2024, 14:39 Uhr Eine 41-jährige Fahrzeugführerin wurde durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde mit ihrem PKW Citroen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Befragung gab diese an, letztmalig am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Da eine Fahrtüchtigkeit der Betroffenen vor Ort nicht gegeben war, wurde dieser die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde die 41- Jährige zur Blutprobenentnahme verbracht. Gegen diese wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kfz unter der Wirkung berauschender Mittel eingeleitet. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Flüsse unter Stress – die Oder Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das Einzugsgebiet ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den Klimawandel mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche Resilienz des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt ( UBA ). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum Monitoring , Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des BMUV geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge- Monitoring sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt ( UBA ) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, Monitoring , Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der Resilienz von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das Wasserdargebot angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes Monitoring über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und Klimawandel . Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit , Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.
Das Kabinett hat am Dienstag die zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt, die den unerlaubten Besitz und Individualkonsum von Cannabis betreffen. Mit der heute beschlossenen Verordnung übernimmt das Landesverwaltungsamt befristet die Zuständigkeit, um entsprechende Tatbestände zu ahnden. Zu diesen gehören der Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis, mangelnde Schutzmaßnahmen im häuslichen Umfeld sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen oder in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten oder tagsüber in Fußgängerzonen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Die Landesregierung sorgt für Klarheit, dass ein leichtfertiger Konsum im Umfeld von Minderjährigen sanktioniert wird. Damit wollen wir Kinder und Jugendliche vor Cannabis schützen.“ Ab dem 31. Juli 2025 sollen die Kommunen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernehmen. Die Landesregierung arbeitet hierfür an einer gesetzlichen Grundlage. Da das parlamentarische Verfahren bis zur Gesetzesveröffentlichung Zeit benötigt, wurde das Landesverwaltungsamt nur vorrübergehend als zuständige Behörde festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass entsprechende Bußgelder auch vor dem Schritt der Übertragung an die Kommunen erhoben werden. Für den Cannabiskonsum vor Schulen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen können beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Hintergrund: Das Konsumcannabisgesetz des Bundes ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Demnach können Anbauvereinigungen, eingetragene, nicht-gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum anbauen, seit dem 1. Juli 2024 eine behördliche Genehmigung beantragen. Am 25. Juni 2024 hat das Kabinett mit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) die zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen bestimmt. Das LAV ist auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, die im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen stehen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
- Notlandung eines Segelflugzeugs (Ballenstedt OT Asmusstedt) - Kradfahrer nach Unfall verletzt (Dingelstedt OT Röderhof) - Fahren unter Drogeneinfluss (Quedlinburg) - Taschendiebstahl (Wernigerode) Notlandung eines Segelflugzeugs Ballenstedt OT Asmusstedt – Am Sonntag, dem 28. Juli 2024, musste gegen 16:00 Uhr ein Segelflugzeug auf einem nahegelegenen Sonnenblumenfeld notlanden. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand war ein technisches Problem ursächlich. Das Flugzeug war mit zwei Insassen besetzt, welche unverletzt blieben. Am Segelflugzeug entstand kein Sachschaden. Das Sonnenblumenfeld wurde auf einer Fläche von etwa 800 Quadratmetern beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 1.000 Euro. Kradfahrer nach Unfall verletzt Dingelstedt OT Röderhof - Am 28. Juli 2024 verletzte sich ein 17-jähriger Kradfahrer infolge eines Verkehrsunfalls leicht. Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr der Jugendliche gegen 18:45 Uhr mit einem Leichtkraftrad die Landesstraße 83 aus Richtung Halberstadt in Richtung Röderhof. Als der 48-jährige Fahrer eines Toyota-PKWs nach links in die Straße „Gutshof“ einbiegen wollte, übersah der Kradfahrer das abbiegende Fahrzeug und kollidierte mit dem PKW. In der Folge fuhr der Kradfahrer gegen ein Zaunfeld und kam schließlich zum Stehen, wobei er sich leicht verletzte. Das Leichtkraftrad des Herstellers Pelpi trug dabei einen Sachschaden von circa 100 Euro davon. Der Schaden am Toyota-PKW beläuft sich schätzungsweise auf 2.000 Euro. Fahren unter Drogeneinfluss Quedlinburg – Am Sonntag, dem 28. Juli 2024, führten Beamte gegen 19:30 Uhr eine Verkehrskontrolle in der Straße Am Bahnhofsplatz durch. Hierbei stellten die Beamten betäubungsmitteltypische Anzeichen bei dem 19-jährigen Fahrer eines PKWs VW fest. Der Fahrer räumte ein, einen Joint konsumiert zu haben. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Hinweis der Polizei: Der Konsum von THC, dem Wirkstoff in Cannabis, führt grundsätzlich zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen wie verminderter Konzentration, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Reaktionsvermögen. Schon geringe Mengen können Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen verursachen. Fahrerinnen und Fahrer, die unter dem Einfluss von THC am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren nicht nur ihren Führerschein, sondern gefährden auch sich selbst und andere. Jeder Fahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich. Daher appellieren wir im Interesse aller Verkehrsteilnehmer an Ihr Verantwortungsbewusstsein: Setzen Sie sich niemals unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ans Steuer! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ Taschendiebstahl Wernigerode – Bislang unbekannte Täter entwendeten am 29. Juli 2024 gegen 12:10 Uhr mehrere Gegenstände aus der Handtasche einer Frau, die in einem Markt in der Theodor-Fontane-Straße einkaufte. Unter den gestohlenen Gegenständen befand sich eine lilane Geldbörse mit Inhalt. Der Schadenswert beläuft sich auf etwa hundert Euro. Sachdienliche Hinweise zur Tat bzw. den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293. Zum Schutz vor Taschendiebstählen rät die Polizei: Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/ Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen.-anhalt.de
Das Kabinett hat am Dienstag die zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen bestimmt. Mit der nun beschlossenen Landesverordnung wird das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) unter der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums für die behördlichen Genehmigungen der Cannabis-Clubs zuständig sein. „Damit haben wir die Voraussetzungen zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. Juli in Sachsen-Anhalt geschaffen und sind unserem gesetzlichen Auftrag nachgekommen“, teilte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg mit. „Wir sind bereits dabei, einen einheitlichen Bußgeldkatalog abzustimmen. Dazu sind wir im engen Austausch mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg.“ Die Anträge zur Erlaubniserteilung von Anbauvereinigungen können mit Inkrafttreten der Landesverordnung ab 1. Juli 2024 beim Landesamt für Verbraucherschutz gestellt werden. Das Konsumcannabisgesetz des Bundes ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Demnach können Anbauvereinigungen, eingetragene, nicht-gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum anbauen, ab 1. Juli 2024 eine behördliche Genehmigung beantragen. Das Gesetz soll den Gesundheitsschutz von Konsumierenden stärken, indem der illegale Cannabis-Markt und damit auch verunreinigte Substanzen eingedämmt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das Gesetz unter anderem ein Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten vor. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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