Das Projekt "EXIST-Gründerstipendium: CultArt-Decon GmbH - Objektschonende Dekontamination von beweglichen Kulturgütern mit Hilfe von flüssigem Co2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Centre for Entrepreneurship durchgeführt. Ziel der zu gründenden CultArt-Decon GmbH sind die Einschätzung und Analyse von organischen Kulturgütern in Hinblick auf ihre Kontamination mit Bioziden, sowie ihre schonende Dekontamination mit Hilfe von flüssigem und super-kritischem Kohlendioxid. Auf diesem erst im Entstehen begriffenen Markt wird langfristig ein hoher Markanteil von etwa 20-30 Prozent angestrebt Ein Coachingfahrplan für das zu gründende Unternehmen wird im ersten Monat der Förderung erstellt. Kooperationsvereinbarungen mit Laboren und zur Anmietung von Reinigungsanlagen sollen bis zum 3. Monat abgeschlossen werden. Ebenfalls bis dahin sollen sämtliche rechtlichen Beratungen (Haftungsbedingungen, Transportversicherungen, Prüfung eventuell einzureichender Schutzrechte etc.) abgeschlossen sein. Die Gründung der GmbH ist für den achten Monat nach Förderbeginn geplant. Neben den Pilotkunden sollen durch Aufklärungsarbeit mittels einer themenspezifischen Fachtagung und durch gezielte Ansprachen potentieller Kunden erste Kundenverträge für Beratungs- und Analyseleistungen ab dem 10. Monat, Verträge für die praktische Dekontamination ab dem 14. Monat geschlossen werden. Mit Beginn des zweiten Jahres nach Gründung sollen der erste feste Mitarbeiter und zwei Aushilfen eingestellt werden. Bei gelungenem Markteintritt wird die Grobplanung für den Erwerb eines eigenen Autoklaven im Monat 24 fertig gestellt sein.
Das Projekt "Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Versicherungsforen Leipzig GmbH durchgeführt. Die Studie wurde zum Jahreswechsel 2010/2011 - noch vor der Atomkatastrophe in Fukushima- in Auftrag gegeben. Gegenstand der Studie ist die Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Atomkraftwerken resultieren. Ziel ist, auf der Grundlage vorhandener Abschätzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenhöhen von nuklearen Katastrophenfällen (Super-GAU, INES-Stufe 7) eine adäquate Versicherungsprämie zur Deckung der daraus resultierenden Schäden zu berechnen.
Das Projekt "Versicherung und Umweltgefahren: Regulierung durch Gesetz oder Haftpflichtversicherung?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Institut für Volkswirtschaft durchgeführt. Es gibt verschiedene Moeglichkeiten der Regulierung und Durchsetzung von Umweltstandards. Neben Ge- und Verboten, Steuern/ Subventionen, Umweltlizenzen wird die Erweiterung des Haftpflichtrechts angewandt. Hier sind aber Versicherungsunternehmen betroffen. Es soll gezeigt werden, dass die Durchsetzung von Umweltstandards durch die Versicherungsunternehmen nicht schlechter ist als die durch Industrieverbaende, eventuell sogar besser. (Uebernahme des Datensatzes aus der Datenbank FORIS des Informationszentrum Sozialwissenschaften, Bonn)
Das Projekt "Empirische Untersuchung bisheriger Schadensregulierungen im Umwelt-Haftungsbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von European Business School, Institut für Ökologie und Unternehmensführung durchgeführt. Durch die geplante Novellierung des Umwelthaftungsrechts soll die Gefaehrdungshaftung ueber den Bereich des Gewaesserschutzes hinaus auf Luft und Boden ausgedehnt werden und eine obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Umwelthaftungstatbestaende eingefuehrt werden, soweit sie sich als notwendige Ergaenzung der verschuldensunabhaengigen Gefaehrdungshaftung darstellt. Angesichts der Diskussion um dieses Novellierungsvorhaben ist es geboten, die rechtswissenschaftlichen Ueberlegungen durch eine empirische Untersuchung im rechtstatsaechlichen Bereich abzusichern. Es erscheint unverzichtbar, durch eine empirische Untersuchung festzustellen, wie die ueber den 'Umweltpfad' (Wasser, Boden, Luft) verursachten Schaeden bisher reguliert werden, wobei durch Fallanalysen die versicherungsmaessige Deckung dieser Umwelthaftungsrisiken und die bestehenden Deckungsluecken verifiziert werden mussten. Dazu gehoert insbesondere auch der schwer zugaengliche Bereich der aussergerichtlichen Schadensregulierung, ueber den bisher kein Datenmaterial vorliegt, der aber durch die Fallanalyse des in Aussicht genommenen Forschungsnehmers mit erschlossen werden kann. Der Forschungsnehmer hat in der Besprechung seines Projekts am 29.08.1988 im BMU dargelegt, dass er fuer die geplante Studie Zugang zu abgeschlossenen Faellen der Versicherungswirtschaft hat und damit ueber Fallmaterial fuer die geplante Fallanalyse verfuegt. Das Forschungsvorhaben ist besonders dringlich, da die Untersuchungsergebnisse in den Ende 1988/Anfgang 1989 vorzulegenden Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht einfliessen und die Grundlagen fuer die Arbeit an der..
Das Projekt "Praevention durch Umwelthaftung? Eine Untersuchung der Wirkungen des Umwelthaftungsgesetzes auf Industrie- und Versicherungsunternehmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie durchgeführt. Es ist das Ziel des geplanten soziologischen Forschungsvorhabens, die Frage zu beantworten, welche Verhaltensaenderungen dieses Gesetz bei den davon betroffenen Industrie- und Versicherungsunternehmen ausloest. Das spezifische Erkenntnisinteresse des Vorhabens ist dabei auf die Untersuchung der Leistungsfaehigkeit des neuen Umwelthaftungsrechts in seiner praeventiven Funktion gerichtet. Die im Zentrum der Untersuchung stehende Frage lautet, ob und inwieweit das neue Umwelthaftungsgesetz, mediatisiert ueber die Risikopolitik der Haftpflichtversicherer, den industriellen Anlagenbetreibern effektive Anreize zur Risikovorsorge und Reduktion von Umweltbelastungen vermittelt und in diesem Sinne neben der Schadensausgleichsfunktion auch eine praeventive Funktion erfuellt. Der Versicherungswirtschaft kommt in diesem Zusammenhang eine Zentralposition zu. Das UmweltHG formuliert fuer die Betreiber bzw. Inhaber von besonders umweltgefaehrdenden Industrieanlagen eine Verpflichtung, zur Sicherung des bestehenden Haftungsrisikos eine Deckungsvorsorge zu treffen. Praktisch laeuft diese Regelung darauf hinaus, das Haftungsrisiko durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung abzudecken. Mit der Versicherung geht das Haftungsrisiko vom potentiellen Schaediger auf den Versicherer ueber. Als Folge dieses Risikotransfers ergibt sich eine Abschwaechung der moeglichen Praeventivwirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts: durch die (Teil-)Externalisierung unternehmensinterner Risiken entfaellt fuer die Anlagenbetreiber nicht nur ein wichtiges Motiv fuer vorbeugende Massnahmen zur Schadensvermeidung; es tritt hinzu, dass die Versicherungsnehmer durch die Uebertragung des Haftungsrisikos auf den Versicherer zu bewusster Unterlassung von Schutzmassnahmen und zum fahrlaessigen Umgang mit Risiken verleitet werden koennen ('moral hazard').
Das Projekt "Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahrzeugverkehr: Analyse der Auswirkungen und Ansaetze zur Ausgestaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG durchgeführt. Ausganspunkt ist die Hypothese, dass der bis heute ausgebliebene energiebewusstere Einsatz des Individualverkehrs durch eine erhoehte Transparenz und Wahrnehmbarkeit der wegabhaengigen Kosten ausgeloest werden koennte (verstaerkte Anwendung des Verursacherprinzips). Methode: Literaturauswertung und Fachgespraeche. Massnahme: Erhoehung der variablen Kosten durch Umwandlung der Steuer und ev. der Haftpflichtversicherung in distanzabhaengige Kostenelemente. Ergebnisse: Sehr geringe Reduktion der Verkehrsleistung kann erwartet werden, hingegen ist die politische Durchsetzbarkeit der Massnahmen aufgrund der verhaerteten Strukturen hoechst problematisch. Deshalb soll auch in einer Anschlussstudie diesem Punkt eine vermehrte Beachtung geschenkt werden.
Das Projekt "Quantifizierung von Umweltschaeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz durchgeführt. Das Management von Umweltrisiken und -schaeden ist ein zentrales und zugleich sehr komplexes Problem unserer heutigen Gesellschaft. In vielen Bereichen sind umweltschaedigende Auswirkungen erkennbar. Auch Sachgueter und Vermoegenswerte des Menschen koennen durch Umwelteinwirkungen Schaden nehmen. Das Problem dabei liegt in der Quantifizierung dieser Schaeden. Das Managementproblem von Umweltrisiken und -schaeden stellt sich in der Gesetzgebung, dem Vollzug sowie in den Unternehmen. Aufgrund der Verschaerfung der Umwelthaftung in vielen Industrienationen und steigender Kosten fuer Entschaedigungen von Umweltschaeden sind Versicherungen besonders davon betroffen. Dies macht die Entwicklung einer neuen Versicherungsloesung fuer Umweltrisiken erforderlich. Ein pragmatischer Ansatz zur Erfassung des komplexen Problemfeldes besteht darin, die in der Vergangenheit entstandenen Umweltschaeden in Versicherungsarchiven zu identifizieren und auszuwerten. In der vorliegenden Studie wurden 100 Umweltschadenfaelle aus Versicherungsarchiven identifiziert, erfasst und ausgewertet. Weiterhin wurden die wichtigsten kostenbeeinflussenden Faktoren herausgefunden. Schliesslich wurde ein Verfahren entwickelt, mit dem die Groessenordnung der zu erwartenden Kosten von Umweltschaeden in der Haftpflichtversicherung abgeschaetzt werden kann. Ausserdem wird die Rolle der Versicherung hinsichtlich des Umweltmanagements untersucht.
Origin | Count |
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Bund | 7 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 7 |
Resource type | Count |
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Keine | 7 |
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Boden | 5 |
Lebewesen & Lebensräume | 5 |
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Mensch & Umwelt | 7 |
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